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Kategorie: Politik

Weiterentwicklung von Bildungsangeboten

Neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Schülerinnen und Schüler – Beschluss der Bildungsministerkonferenz

Schwerin – Die Bildungsministerkonferenz hat heute neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Kinder und Jugendlicher vorgestellt. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Teilhabechancen und die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung erkrankter Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Sie geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung entsprechender Bildungsangebote an verschiedenen Lernorten.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg: „Es liegt in unserer Verantwortung, erkrankten Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie trotz gesundheitlicher Herausforderungen erfolgreich lernen und sich entwickeln können. Unsere neuen Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt, um die Bildungsangebote für diese Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihnen eine erfolgreiche schulische Laufbahn und die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Dr. Stefanie Hubig, Koordinatorin der A-Länder und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Avatare im Klassenzimmer, Fernunterricht, KI- oder webgestützte Förderung – es gibt viele Möglichkeiten, erkrankte Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und ihnen den Zugang zum Unterricht und zu ihrer Klasse zu erhalten. Heute haben wir dafür die technischen Voraussetzungen – beschleunigt durch die Erfahrungen der Pandemie und dank des DigitalPakts. Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen, damit erkrankte Kinder und Jugendliche Anschluss halten. Bei individueller, gezielter Förderung dürfen wir gerade diese jungen Menschen nicht vergessen. Für mich ist das ein Paradebeispiel dafür, was Bildungsgerechtigkeit ausmacht.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, Koordinatorin der B-Länder dazu: „Bildung schafft Zukunft, deshalb ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die durch Krankheit am regulären Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, gute Möglichkeiten haben, dennoch an Bildung teilzuhaben. Dabei geht es neben der Kompetenz- und Wissensvermittlung häufig auch um soziale Teilhabe und die Möglichkeit, auch in Phasen besonderer Krankheit Teil der Klassengemeinschaft zu sein.“

Wichtige Inhalte der Empfehlungen:

  1. Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote: Der Unterricht für erkrankte Schülerinnen und Schüler ist eine Aufgabe aller Schularten und Bildungsgänge. Die Empfehlungen betonen die Bedeutung von Bildungsangeboten in Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld. Diese Angebote sollen den erkrankten Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität ermöglichen und ihnen helfen, den Anschluss an das schulische Lernen zu halten. Durchgängige Aufgabe bei schulischer Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten jungen Menschen ist es, neben ihren spezifischen Bedürfnissen auch ihre Stärken und Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.
  2. Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung: Eine prozessbegleitende pädagogische Diagnostik ist Voraussetzung für eine individuelle pädagogische Lern- und Förderplanung während der Erkrankung und darüber hinaus.
  3. Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Die Empfehlungen heben die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, medizinischen und therapeutischen Fachkräften sowie den Sorgeberechtigten hervor. Eine enge Kooperation ist entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung für die erkrankten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
  4. Übergangsmanagement: Die Wiedereingliederung in die Stammschule oder eine neue Schule wird von Anfang an in den Blick genommen. Ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist entscheidend, um den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Schulwechsel und gelingenden weiteren Bildungsweg zu ermöglichen.

Bau eines Stadtgartens

Am Treptower Tor soll kleiner Wollwebergarten entstehen

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg plant an der Kreuzung Friedrich-Engels-Ring und Große Wollweberstraße einen kleinen Stadtgarten. Die Freifläche in der Nähe des Treptower Tors soll bepflanzt und mit Kunstobjekten mit dem Titel „Der Weg zum See“ versehen werden. Sie stammen aus der Werkstatt des in der Mecklenburgischen Sennplatte lebenden Künstlers Sylvester Antony.

Die Grünflächen werden unter anderem Pflanzen aufnehmen, die mit dem Weben, Spinnen und Färben von Wolle in Verbindung stehen. Die befestigten Flächen des Wollwebergartens sollen in Granitkleinpflaster in Webmustern der Wollweber ausgeführt werden.

Die zweite Werderstraße wird auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt und für große Fahrzeuge mit Anhängern befahrbar sein. Die Gesamtkosten liegen bei rund 460.000 Euro, wobei etwa 214.000 Euro aus der Städtebauförderung bereitgestellt werden. Ende des Jahres soll die Platzneugestaltung abgeschlossen sein.

M-V stimmt für Grundgesetzänderung

Schwerin/Berlin – Mecklenburg-Vorpommern wird heute im Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen zur Einführung eines Infrastruktur-Sondervermögens und zur Modifizierung der Schuldenbremse zustimmen.

 „Es geht um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft Deutschlands. Diese Verfassungsänderung ermöglicht es dem Bund und den Ländern, kraftvoll in die Zukunft zu investieren. Wir brauchen Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, in gute Kitas und Schulen und in moderne Krankenhäuser. Dass Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes künftig von der Schuldenbremse ausgenommen sein sollen, wird von den Regierungspartnern in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich bewertet.

Die Linke steht diesem Punkt ablehnend gegenüber. In der Gesamtabwägung unterstützt Mecklenburg-Vorpommern aber aus landespolitischer Verantwortung und im Interesse des Landes das Gesetzespaket. Es geht jetzt darum, Investitionen in die Bildung und in die Infrastruktur auf den Weg zu bringen“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig im Vorfeld der Abstimmung.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Förderung der Ehrenamtsstiftung M-V

Ehrenamtsstiftung MV erhält über zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt

Güstrow – Auf dem traditionellen Frühjahrsgespräch zwischen der Landesregierung und dem Vorstand der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern haben heute in der Ehrenamtsstiftung in Güstrow die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann der Vorstandsvorsitzenden der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Hannelore Kohl den Zuwendungsbescheid in Höhe von 2.008.800,00 Euro aus dem Doppelhaushalt 2024/25 übergeben. Daran teilgenommen haben ebenfalls Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vetter und die Geschäftsführende Vorständin der EAS Dr. Adriana Lettrari.

Die Mittel stehen der Ehrenamtsstiftung für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Stärkung und Begleitung des Ehrenamtes in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Anerkennung, Beratung, Förderung, Qualifizierung und Vernetzung sind die wesentlichen Säulen der Angebotspalette der EAS. Auch die Ehrenamtskarte wird weiterhin eine erhebliche Rolle spielen. Ist sie doch Anerkennung und Ansporn zugleich.

„Ehrenamt braucht Hauptamt, denn eine hauptamtliche Begleitstruktur ist wichtig, damit das Ehrenamt gut funktionieren kann und passgenaue Hilfs-, Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden“, verdeutlichte Stefanie Drese. In Mecklenburg-Vorpommern werde das ehrenamtliche Engagement von vielen kleinen Vereinen geprägt, die nicht in festen Strukturen eingebunden sind. Sie agierten oftmals auf lokaler Ebene mit zum Teil wenigen Engagierten und meist nur geringen finanziellen Ressourcen. „Insbesondere für diese kleinen Initiativen und Vereine bietet die Stiftung durch ihre zahlreichen Möglichkeiten der Projektförderung aber auch der Weiterbildung eine hervorragende Chance, aktiv zu werden“, so die Ehrenamtsministerin.

„Unsere Ehrenamtsstiftung und die Ehrenamtsförderung stärken den Zusammenhalt in MV. Trotz angespannter Haushaltslage setzen wir im Einzelplan der Staatskanzlei gerade hier nicht den Rotstift an. Vereine, Verbände und Ehrenamtler können sich auf diese Unterstützung verlassen“, betont der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann während der Übergabe des Zuwendungsbescheids.

„Ich freue mich, dass die Ehrenamtsstiftung MV im vergangenen Jahr 1,16 Millionen Euro im Rahmen ihres Portfolios Angebote zur Stärkung des Ehrenamtes im Land realisiert hat – unter anderem konnten 558 Vereinsprojekte mit insgesamt fast 700.000 Euro im Programm „Gutes tun in MV“ unterstützt werden. Darüber hinaus wurden 40 Vereine mit knapp 130.000 Euro über das Programm „Organisationsentwicklung im Verein“ gefördert. Das ist hier gut angelegtes Geld“, erklärte Dahlemann. 2.197 ehrenamtlich Tätige haben 2024 die Ehrenamtskarte neu erhalten, 370 juristische Beratungen für Vereine wurden durchgeführt.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Umfang seiner Unterstützung für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement mit Hilfe der Ehrenamtsstiftung MV auch bei angespannter Haushaltslage im Wesentlichen beibehalten. Dies sehen wir in allererster Linie als Ausdruck der hohen Wertschätzung und Zeichen der großen Anerkennung all dessen, was so viele Menschen im Land mit ihrem freiwilligen Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Zugleich fühlen wir uns als Ehrenamtsstiftung MV darin bestätigt und bestärkt, dass wir den hohen Erwartungen, die mit Errichtung der Stiftung vor nunmehr zehn Jahren verbunden waren, mit unserer Arbeit voll und ganz gerecht werden. Diese erfolgreiche Arbeit wollen wir gerne fortsetzen“, erklärte die Vorstandsvorsitzende der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement.

Während des Gesprächs haben beide Seiten auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zurückgeblickt und diese auch für die Zukunft verabredet.

Situation der Wälder in M-V

Wälder in MV werden vielfältiger und gewinnen an Stabilität

Schwerin – Anlässlich des Tages des Waldes am 21. März macht Umweltminister Dr. Till Backhaus auf die Wichtigkeit der Wälder für unsere Umwelt und die Gesellschaft aufmerksam.

„Wälder spielen nicht nur eine Schlüsselrolle im Klimaschutz, indem sie CO2 binden. Sie bieten auch Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig stehen sie aufgrund von Klimawandel und anderen Umweltfaktoren zunehmend unter Druck. Vor dem Hintergrund freut es mich besonders, dass sich die Wälder in MV überdurchschnittlich gut entwickeln. Sie werden vielfältiger und strukturierter, sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität. Das geht aus den Ergebnissen der aktuellen Bundeswaldinventur hervor“, sagt er.

Demnach hat sich die Waldflächenbilanz positiv entwickelt. Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist im Vergleich zur vorherigen Bundeswaldinventur 2012 um 5.700 ha gestiegen. Der Waldflächenanteil ist von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen auf jetzt 582.000 ha. Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch. Erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%. Das ist unter anderem das Ergebnis des landesweiten Waldumbauprogrammes hin zu klimastabilen naturnahen Wäldern. Trotz des leicht abnehmenden Anteils ist die Kiefer mit 36,7% weiterhin die Hauptbaumart in MV (vorher 37,6%). Die wichtigsten Laubbaumarten sind neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%). Damit ist die Birke aktuell häufiger anzutreffen als die besonders unter dem Klimawandel leidende Fichte (6,5%, zuvor 7,7%).

Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur bestätigen, dass die nachhaltige Holznutzung gewährleistet ist. Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Der gesamte Holzvorrat ist von 167 Mio. m³ auf 184 Mio. m³ angewachsen. Insgesamt ist der Waldnaturschutz auf einem sehr hohen Niveau. Auf 67.000 ha (12,5% der Waldfläche) findet keine Nutzung statt. Das sind 15.000 ha mehr als vor zehn Jahren. Davon sind 38.500 ha (6,9%) sogenannte Prozessschutzwälder, wie zum Beispiel Nationalparke, Naturschutzgebiete oder Naturwaldreservate, in denen naturschutzfachlich begründet keine Nutzungen erlaubt sind.

„Der Tag des Waldes erinnert daran, wie wichtig es ist, unsere Wälder zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften, um die natürlichen Ressourcen für kommende Generationen zu erhalten. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern greift, dass unsere Maßnahmen der vergangenen Jahre richtig waren und dass der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder konsequent weitergegangen werden muss. Nur so können unsere Wälder nachhaltig ökologische, ökonomische und soziale Funktionen erfüllen. Wenn wir auch in Zukunft noch gesunde und funktionierende Wälder haben wollen, müssen wir heute dafür die Grundlagen schaffen“, so Dr. Backhaus.

Zu den derzeitigen Herausforderungen gehört ihm zufolge die gerade begonnene Waldbrandsaison. Weiterhin liegen rund 290.000 ha unserer Wälder in Gebieten mit einem mittleren bis hohem Waldbrandrisiko. Erfahrungsgemäß treten 75% der Waldbrände in diesen Gebieten auf. Davon sind ca. 140.000 ha Kieferbestände mit maximal 10% Mischbaumartenanteilen, die ein hohes Waldbrandrisiko aufweisen. Besondere Waldbrandgefahr geht ferner von Beständen aus, die jünger als 60 Jahre sind. Von diesen Beständen sind knapp 86.000 ha in den Waldbrandgebieten mit hohem und mittlerem Risiko vertreten. Der Umbau dieser Wälder wird laut Minister weiter priorisiert werden müssen.

Neben den Auswirkungen des Klimawandels stellt das verbeißende Schalenwild eine Herausforderung beim Thema Waldumbau da. „Die vom Schalenwild besonders bevorzugten Laubhölzer wären ohne Verbiss eine sehr gute Hilfe im Rahmen der Waldbrandprävention. Hier müssen neue Jagdstrategien und angepasste Wildbestände dafür sorgen, dass der Wald von morgen artenreich und vital aufwachsen kann“, fordert er.

Mit der aktuellen Bundeswaldinventur des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde zum vierten Mal der Wald in Deutschland nach einem einheitlichen Verfahren umfassend erfasst. Circa 100 Inventurtrupps haben rund 521.000 Bäume an fast 80.000 Stichprobenpunkten vermessen. Zudem wurden weitere Gelände-, Bestandes- und Baummerkmale erfasst, u.a. Baumarten, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen, Totholz oder Landnutzung. Ca. 150 Merkmale liefern ein Kaleidoskop an Informationen zum Wald, die dieses komplexe Ökosystem unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Daraus wurde der Zustand des Waldes und seine Veränderung seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahr 2012 abgeleitet. Die vierte Bundeswaldinventur wurden am 8. Oktober 2024 vorgestellt.

Beirat zum Thema Demenz

 Drese: Wissenschaft und Politik enger verzahnen

Schwerin – Mehr als 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Schätzungen von Experten von einer demenziellen Erkrankung betroffen. Prognosen zufolge wird sich diese Zahl bis zum Jahr 2060 verdoppeln. „Auf diese Herausforderung wollen und müssen wir uns frühzeitig einstellen, sowohl gesellschaftlich als auch bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Als einen wichtigen Bausteinsetzen wir mit einem eigenen Beirat künftig stärker auf Fachexpertinnen und -experten aus Forschung, Lehre und Medizin“, erklärte Drese heute im Rahmen der Auftaktsitzung des Beirates in Schwerin.

„Wir haben das große Glück, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern schon jetzt über eine außerordentlich große Expertise in diesem Bereich verfügen. Zum Beispiel mit dem Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, unserem Landesverband der Alzheimer Gesellschaft und unseren Universitätskliniken und Hochschulen. Unsere Kräfte wollen wir nun noch besser bündeln. Davon profitieren beide Seiten und insbesondere natürlich auch die Betroffenen“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.

Die Idee für den wissenschaftlichen Beirat entstamme dem Pakt für Pflege im Land und der dortigen Arbeitsgruppe Demenz. „In diesem Gremium arbeiten wir an Maßnahmen, mit denen pflegebedürftige Menschen, auch jene mit demenziellen Erkrankungen, möglichst lange ein selbstständiges Leben führen können“, unterstrich Drese. Unter dem Aspekt einer koordinierten Präventionsarbeit soll zudem der Eintritt von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit verzögert oder im besten Fall sogar gänzlich vermieden werden.

„Ich freue mich, dass wir dabei künftig die Wissenschaft noch enger an unserer Seite wissen. Denn auch wenn das Thema Demenz, zum Beispiel durch Aktionen zur Woche der Demenz oder dem Welt-Alzheimertag, gesellschaftlich häufiger diskutiert wird, sind Berührungsängste, Unwissenheit im Umgang und Tabuisierung der Demenz-Erkrankung immer noch weit verbreitet. Was auf Papieren steht, muss gelebt werden, muss in die Köpfe kommen, um zu wirken. Dieses Ziel verfolgen alle Mitglieder gemeinsam“, so Drese.

Beitragen soll dazu auch ein landeseigener Demenzplan, den das Land derzeit entwickle. „So wollen wir, auch fernab der Bundesweiten Demenzstrategie, für MV die passenden Strukturen schaffen, um die Lebensqualität von Menschen mit Demenz aber auch deren Angehörigen nachhaltig zu verbessern“, erklärte die Ministerin.

Drese warb in diesem Zusammenhang für die Unterstützungs- und Entlastungsangebote, die Betroffene schon jetzt in Anspruch nehmen können. „Wir haben zum Beispiel eine hervorragende Landesfachstelle Demenz, die wir als Land fördern, unsere ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, die insbesondere den Betreuenden eine kleine Auszeit verschaffen kann sowie 19 Pflegestützpunkte im Land, die unabhängig und kostenlos zu allen Themen rund um das Thema Pflege, aber auch speziell zu Fragen der Demenz beraten“, schloss Drese.

Waldbrandgefahr steigt

Backhaus: Waldbrandgefahr steigt mit dem Frühlingsbeginn

Schwerin – Passend zum kalendarischen Frühlingsanfang steigen die Temperaturen. Der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wendet sich aus diesem Grund an die Bürgerinnen / Bürger und Besucherinnen / Besucher des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Monat März startet bei uns im Land die Waldbrandsaison.

In großen Bereichen der Landkreise Rostock, Nordwest-Mecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) ausgerufen.

Mit den vorhergesagten steigenden Temperaturen und vielen Sonnenstunden kann sich die Lage noch weiter verschärfen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Zeit vor dem Blattaustrieb eine erste gefährliche Periode während der Waldbrandsaison darstellt. Die über den Winter hinweg ausgetrocknete Kraut- und Strauchschicht kann besonders leicht Feuer fangen.

In den letzten Jahren hatten wir bereits Ende März die ersten Waldbrände“, erinnert sich der Minister und gibt aus diesem Grund noch einige Hinweise:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher
  • Verzichten Sie auf etwaig geplante Lagerfeuer und Grillabende in Waldnähe; Falls dies unvermeidbar ist, nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen
  • Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link:  Waldbrandschutz – Wald-MV