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Kategorie: Politik

Wohnraum in Tourismushochburgen

Schwerin – Der Landtag hat jetzt dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

„Durch das Gesetz können Gemeinden künftig mit einer Satzung der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume einen Riegel vorschieben“, fasst  Bauminister Christian Pegel die Aufgabe des neuen Gesetzes zusammen und führt weiter aus: „Während der Dialogtour der Landesregierung zur ,Zukunft des Wohnens‘ wurde mir wiederholt die Sorge angetragen, dass in den touristischen Hochburgen immer schwerer Wohnraum für die Einheimischen – insbesondere auch diejenigen, die für die touristischen Einrichtungen arbeiten – und ihre Familien zu bekommen ist. Dabei ging es gar nicht mehr um den Preis, sondern darum, überhaupt eine Wohnung zu finden. Deshalb müssen wir die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für andere Zwecke dringend stoppen. Das können die Gemeinden mit dem neuen Gesetz jetzt in die Hand nehmen.“

Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für den Erlass einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Sind solche Alternativen nicht vorhanden, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt der Minister den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden.

Das Gesetz erfasse jedoch nicht marginale Änderungen. „Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert daür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst“, erläutert Christian Pegel weiter. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird, etwa in Zeitungsinseraten oder auf einschlägigen Internetplattformen. Zudem wird für diese Wohnungen das Führen eines Belegungskalenders Pflicht. „Dieses System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden“, so Pegel.

Änderung des Medienstaatsvertrags

Schwesig: Staatsvertragsländer machen NDR fit für die mediale Zukunft

Schwerin – „Mit dem neuen Staatsvertrag wird der NDR offener, transparenter und fit für die Zukunft“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Landtag bei der Einbringung des Staatsvertrages. Der Staatsvertrag ist das letzte Mal 2005 angepasst geworden. “So war die Überarbeitung dringend nötig. Zum einen wegen der Anpassung an die neuen medienrechtlichen Vorschriften, wie den Medienstaatsvertrag vom November 2020. Zum anderen wollen wir auch die Gremien, die den NDR gestalten, zeitgemäß aufstellen“, so die Regierungschefin.

Wichtigste Änderung ist die Begrenzung der Amtsperioden der Gremien und der Intendantin bzw. des Intendanten. Schwesig: „Ein Wechsel nach einer gewissen Zeit und eine Modernisierung tun dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem NDR gut.“ So sei die Mitgliedschaft in einem Gremium künftig für höchstens für zwei Amtsperioden möglich. Intendant bzw. Intendantin könne man höchstens drei Amtsperioden lang bleiben. Für alle Mitglieder im Verwaltungsrat seien in Zukunft fachliche Qualifikationen im Bereich Finanzen, Medien, Rechtswissenschaften oder Journalismus nötig. „Die Besetzung bzw. die Wahl der Gremienmitglieder erfolgt von nun nach dem Prinzip der Geschlechterparität: genauso viele Frauen wie Männer.“

Sitzungen des Rundfunkrates finden künftig öffentlich statt, auch eine audiovisuelle Übertragung der Sitzung für die Öffentlichkeit wird möglich. „Damit wird die Arbeit des Rundfunkrates transparenter gemacht. Und zur Transparenz gehört eben auch Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bisher waren die sogenannten festen, freien Mitarbeiter den Tarifbeschäftigten nicht gleichgestellt. Künftig haben sie die gleichen Personalvertretungsrechte wie Festangestellte“, erläuterte Schwesig und bat um Zustimmung zum Staatsvertrag.

Dörfliche Entwicklung im Landkreis Rostock

Schwerin – Per Videokonferenz übergab der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, am Dienstag zehn Förderbescheide an Gemeinden im Landkreis Rostock. Insgesamt knapp 7 Millionen Euro stellt das Land gemäß der Richtlinie für integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V) für Projekte der Dorfentwicklung zur Verfügung.

Minister Backhaus betont: „Ich freue mich, dass im Landkreis Rostock mit den Fördermitteln besonders die Infrastrukturen für unsere Jüngsten aufgewertet und Freizeitangebote geschaffen werden. Wenn wir von gleichen Lebensverhältnissen im ländlichen Raum sprechen, dann gehören auch Entfaltungs- und Erholungsräume dazu.“

Neben Baumaßnahmen für Kindertagesstätten und Schulen werden auch ein Wanderweg und die Sanierung eines Dorfgemeinschaftshauses gefördert.

Konkret geht es bei den Förderungen um folgende Projekte:

Erweiterungsbau der Kindertagesstätte „Waldgeister“ in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Amt Bad Doberan-Land)

Um den anwachsenden Bedarf an Kita-Plätzen decken zu können, hat sich die Gemeinde Ostseebad Nienhagen zu einem Erweiterungsbau der Kita „Waldgeister“ entschlossen. Damit werden im Untergeschoss neue Räumlichkeiten für den Krippenbereich, für eine Kochküche und einen Kinderwagenraum geschaffen. Im Obergeschoss entstehen zusätzliche Räumlichkeiten für die Kindergarten-Gruppen. Eine neue Kochküche wird die Kinder der gesamten Einrichtung täglich frisch mit Mahlzeiten versorgen. Der Erweiterungsbau wird sich dem bereits vorhandenen Bau anpassen. Für die Dacheindeckung ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen.

Derzeit besuchen insgesamt 88 Kinder die Einrichtung. Mit dem Erweiterungsbau werden 35 zusätzliche Plätze geschaffen.

Gesamtkosten: ca. 1,5 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 900.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – Juli 2022

Erweiterungsbau der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in der Gemeinde Stäbelow (Amt Warnow-West)

Um der steigenden Zahl an Kindern eine Betreuung anbieten zu können, plant die Gemeinde Stäbelow einen eingeschossigen Erweiterungsbau für die bestehende Kita mit zusätzlich 33 Betreuungsplätzen. In diesen Erweiterungsbau sollen Gruppen- und Gruppenneben­räume, Sanitärräume sowie ein, Kinderwagen- und Abstellraum entstehen. Ebenfalls ist ein neuer Personalraum geplant. Derzeit besuchen 46 Kinder die Einrichtung. Betreiber ist die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land.

Gesamtkosten: ca. 950.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 600.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – September 2022

Sanierung der Kindertagesstätte „Kattenkorf“ in der Ortslage Kavelstorf, 2. BA (Gemeinde Dummerstorf)

Die Kindertagesstätte „Kattenkorf“ in Kavelstorf wurde bereits in den vergangenen Jahren umfangreich saniert. Durch einen Erweiterungsbau sind zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen worden. Im 2. Bauabschnitt soll nun der Erweiterungsbau mit dem Altbau durch eine Überdachung miteinander verbunden werden. In dem Altbau müssen die Sanitäreinrichtungen sowie die Gruppenräume und Flure erneuert werden. In der Kita können bis zu 146 Kinder betreut werden.

Gesamtkosten: ca. 650.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 500.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – Juni 2022

Sanierung der Kindertagesstätte „Eulennest“ in der Gemeinde Glasewitz (Amt Güstrow-Land)

Die Gemeinde Glasewitz ist Eigentümerin der Kindertagesstätte „Eulennest“. Zurzeit werden 35 Kinder in dieser Einrichtung betreut; die Tendenz ist steigend. Um den Anforderungen an eine zeitgemäße Kindereinrichtung gerecht zu werden, sind eine Sanierung der Kindertagesstätte und ein Anbau von weiteren Räumlichkeiten erforderlich. Vorgesehen ist die Erneuerung der Heizungs- und Sanitärinstallation sowie der gesamten Elektrik mit Beleuchtung und Fluchtwegebeleuchtung. Fußböden müssen renoviert, die Wände gemalert und die Innentüren ersetzt werden. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung war auch schon lange erforderlich.

Gesamtkosten: ca. 575.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 430.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – April 2021

Dacherneuerung der Kindertagesstätte „Glückskäfer“ in der Gemeinde Sarmstorf (Amt Güstrow-Land)

Das Gebäude, in dem die Kindertagesstätte untergebracht ist, wurde 1958 errichtet. In den vergangenen Jahren wurden bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, wie die Erneuerung der Fenster, der Heizungsanlage, Modernisierung der Sanitäranlagen, Fußböden sowie ein Anbau an das Bestandsgebäude aufgrund der steigenden Nachfrage an Kita-Plätzen. Das Dach des Gebäudes weist jedoch schwere Beschädigungen auf. Eine umfassende Sanierung des Daches ist deshalb unumgänglich. Diese Maßnahme umfasst den Abbruch des Daches und die Erneuerung mit Betondachpfannen sowie die Neueinfassung des Schornsteins mit Zinkblech.

Insgesamt 36 Kinder werden in der Einrichtung betreut (18 Krippen- und 18 Kindergartenkinder.)

Gesamtkosten: ca. 50.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 35.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – Oktober 2021

Erneuerung der Sanitäranlagen in der Kindertagesstätte und Grundschule in der Gemeinde Mühl-Rosin (Amt Güstrow-Land)

Das bestehende Gebäude, in dem die Grundschule, der Hort und die Kindertagesstätte untergebracht sind, wurde 1966 errichtet. In den letzten Jahren wurden Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fenster, Fassade, Elektro und Heizung vorgenommen. Nunmehr ist es geplant, die alten sanitären Anlagen umfassend zu sanieren, um den Hygieneanforderungen an eine zeitgemäße Kindereinrichtung zu entsprechen.

Dazu sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen:- Schaffung normgerechter Türöffnungen mit neuen Türen

– Sanierung der Fußböden
– Maler- und Fliesenarbeiten
– Elektroinstallation
– Sanitär- und Heizungsinstallation
– Neue Waschbecken und WC mit Trennwänden und Türen

Insgesamt besuchen 135 Kinder die Einrichtung.

Gesamtkosten: ca. 95.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 70.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – Oktober 2021

Ausbau des Wanderweges an der L 142 Augustenruh – Goldewin – Mistorf (Gemeinde Mistorf, Amt Güstrow-Land)

Die Gemeinde Mistorf beabsichtigt den Bau eines ca. 1,9 km langen Wander- und Schulweges in zwei Bauabschnitten von Augustenruh über Goldewin bis Mistorf. In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein solcher Weg schon in der Nachbargemeinde Lüssow bis Augustenruh gebaut. Dieser Weg erfreut sich eines hohen Zuspruchs und wird sehr gut angenommen. Die Gemeinde Mistorf strebt nun an, in Fortführung des Wander- und Schulweges einen gleichen Weg von Augustenruh und Goldewin und Mistorf zu bauen. Ziel ist es, eine gefahrlose fußläufige Verbindung zwischen diesen Ortsteilen der Gemeinde zu schaffen, mit einem Anschluss zum Naherholungsgebiet Bauernsee und dem Nachbarort Lüssow. Innerhalb der Ortslagen können vorhandene Wege und Anliegerstraßen genutzt werden. Der geplante Weg wird in einer Breite von 2,0 m gebaut und wird überwiegend mit Asphalt befestigt. Diese Maßnahme soll die ländliche und touristische Infrastruktur und auch das äußeren Erscheinungsbilde der Gemeinde Mistorf aufwerten. Der Weg wird zudem barrierefrei zugänglich sein.

Gesamtkosten: ca. 400.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 360.000 Euro
Durchführungszeitraum: April 2021 – Oktober 2021

Sanierung Straße und Gehweg in der Ortslage Gehmkendorf (Gemeinde Jördenstorf, Amt Mecklen­burgische Schweiz)

Die Ortslage Gehmkendorf ist eine ländlich geprägte Ortschaft der Gemeinde Jördenstorf und gilt als „Einfahrtstor“ zur Mecklenburgischen Schweiz. Durch die grundhafte Straßen- und Gehwegsanierung wird die Attraktivität und Verkehrssicherheit des Schulweges der Kinder sowie der gesamten Bevölkerung gesteigert. Zudem wird das dörfliche Erscheinungsbild qualitativ verbessert.

Gesamtkosten: ca. 700.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 520.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – November 2021

Neubau einer Grundschule im OT Diekhof (Stadt Laage)

Die Stadt Laage hat sich im OT Diekhof für einen langfristig gesicherten Schulstandort entschieden. Der Einzugsbereich umfasst eine Vielzahl von Ortschaften, aus denen 81 Kinder in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet werden. Künftig werden noch mehr Kinder erwartet.

Das bestehende Gebäude wurde um 1936 als Offiziers­casino im Stil der typischen Vorkriegsarchitektur erbaut. 1995/96 erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen. Seitdem erfolgten keine Maßnahmen an der Bausubstanz. Eine Sanierung des Bestandes würde bei Weitem die Kosten eines Neubaus übersteigen. Die Stadt Laage hat sich deshalb für einen Neubau auf einem nahegelegenen, städtischen Grundstück entschieden. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Das neue Schulgebäude und die Außenanlagen werden barrierefrei sein, es wird ein Fahrstuhl und im Erdgeschoss ein Behinderten-WC eingebaut.

Gesamtkosten: 4,5 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 1,5 Mio. Euro
Umsetzungszeitraum: April 2021 – Juni 2023

Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit integrierter Feuerwehr in der Ortslage Viecheln (Gemeinde Behren-Lübchin, Amt Gnoin)

Die Gemeinde Viecheln will ein neues Dorfgemeinschafts­haus bauen, das als Zentrum für die örtliche Kultur- und Freizeitarbeit und für die Feuerwehr dienen und als Begegnungsstätte das Dorfleben bereichern soll. Das neue Dorfgemeinschaftshaus mit integrierter Feuerwehr wird als Massivgebäude errichtet. Das Raumprogramm sieht einen Mehrzweckraum für ca. 100 Personen mit Tresen und einer Teeküche vor, einen Vereinsraum, ein Bürgermeisterbüro, verschiedene Lager- und Technikräume sowie die erforderlichen WCs (auch barrierefrei) vor. Im Feuerwehrbereich sind eine Fahrzeughalle, Umkleide­räume sowie Nebenräume geplant. Damit wird der Feuerwehrstandort Viecheln langfristig gesichert und erfüllt künftig alle gesetzlich vorgegebenen Standards an eine zeitgemäße Feuerwehr. Derzeit leisten 54 aktive Kameradinnen und Kameraden sowie 17 Jugendfeuerwehrmitglieder ihren Dienst in der Gemeinde. Davon sind 16 Kameraden am Standort Viecheln tätig.

Gesamtkosten: ca. 1,3 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 940.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – Juni 2022

Lehrerbedarf für die Jahre 2021 bis 2035

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat von 2017 bis 2020 insgesamt 2.861 neue Lehrkräfte eingestellt. Dies geht aus dem fortgeschriebenen Bericht zur Lehrerbedarfsentwicklung für die Jahre 2021 bis 2035 hervor, den Bildungsministerin Bettina Martin dem Kabinett vorgelegt hat. Allein in den vergangenen drei Jahren hat das Land jährlich über 700 Lehrkräfte in den öffentlichen Schuldienst eingestellt. Im Jahr 2019/2020 entsprach dies fast sieben Prozent des gesamten Lehrkörpers. Im Jahr 2020 gab es mit 877 Neueinstellungen so viele wie nie zuvor in der Geschichte des Landes.

„Die Zahlen zeigen, dass der Generationswechsel in den Lehrerkollegien der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern längst begonnen hat“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern hat auch in den kommenden Jahren einen großen Lehrerbedarf, weil viele Lehrerinnen und Lehrer altersbedingt in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Die Herausforderungen, freie Stellen zu besetzen, sind groß, weil auch die anderen Länder nach neuen Lehrkräften suchen und wir uns in einem bundesweiten Wettbewerb um die Fachkräfte befinden. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits weitreichende Maßnahmen ergriffen, damit es gelingt, in den kommenden Jahren auch zahlreiche neue Lehrkräfte für den Schuldienst bei uns zu gewinnen“, sagte sie.

Martin verwies auf das 200-Millionen-Schulpaket, das mit Blick auf die Lehrkräftegewinnung und -haltung aufgelegt wurde und weitreichende Verbesserungen bringt. „Wir haben die Anzahl der Lehrkräfte, die wir im eigenen Land ausbilden, erhöht. Im Grundschulbereich haben wir die Studienplätze mehr als verdoppelt, indem wir bereits im Wintersemester 2020/2021 einen neuen Studiengang für das Grundschullehramt in Rostock neu eingeführt haben. An der Universität Rostock haben wir die Kapazitäten im Grundschullehramt erhöht. Ein weiterer wichtiger Schritt: Wir haben die Vergütung der Grundschullehrkräfte auf A13/E13 angehoben und damit die Attraktivität des Berufs erhöht. Und: Da wir wissen, dass wir auch in den kommenden Jahren weiterhin Lehrkräfte im Seiteneinstieg zum Einsatz bringen werden, haben wir ihre Qualifizierung reformiert und streben weitere Verbesserungen an. Der Gesetzentwurf liegt dem Landtag in dieser Woche zur Entscheidung vor. All diese Schritte werden in den kommenden Jahren dabei helfen, die Herausforderung zu meistern, den hohen Lehrkräftebedarf im Land besser zu decken“, so die Bildungsministerin.

Die Lehrerbedarfsprognose bildet für diese Planungen eine wichtige Grundlage. „Wir werden weiterhin große Anstrengungen unternehmen, damit auch zukünftig genügend gut ausgebildete Lehrkräfte vor den Klassen stehen. Dabei geht einerseits darum, unsere Lehrerinnen und Lehrer möglichst lange zu halten und ihnen eine gute und langfristige Perspektive zu bieten“, sagte Martin. Gleichzeitig würden mehr Anreize für neue Fachkräfte gesetzt und aktiv um sie geworben, auch weit über die Landesgrenzen hinaus.

Alle fünf Jahre schreibt das Land die Lehrerbedarfsprognose fort. Sie basiert auf den Anstrengungen in den vergangenen Jahren und ist an möglichst gefestigten demografischen Rahmenbedingungen ausgerichtet. Im gesamten Betrachtungszeitraum für die Jahre 2021 bis 2035 erwartet das Land – anders als in den vergangenen Jahren – einen Rückgang der Schülerinnen- und Schülerzahlen und ein damit möglicherweise verbundenes Absinken der Lehrerbedarfsstellen. Allerdings bleibt der Lehrkräftebedarf in den kommenden mindestens fünf Jahren auf einem hohen Niveau.

Auch der danach folgende Rückgang wird voraussichtlich nicht von Dauer sein: Viele langfristige Prognosen gehen davon aus, dass sich Mitte/Ende der 2030er die Schülerzahlen stabilisieren und in der Folge wieder ansteigen – somit auch die damit verbundenen Lehrkräftebedarfe.

Laut Prognose muss Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden fünf Jahren pro Schuljahr jeweils zwischen 600 und 800 Lehrkräfte einstellen. Die Prognose zeigt den ungefähren Einstellungsbedarf auf. Wenn sich die Bedingungen verändern, verändert das auch den Lehrerbedarf. Das heißt, der tatsächliche Bedarf pro Schuljahr kann von der Prognose abweichen – auch nach unten.

So liegen die konkreten Bedarfszahlen für das Schuljahr 2021/2022 inzwischen vor. Mecklenburg-Vorpommern hat zum Schuljahr 2021/2022 einen tatsächlichen Einstellungsbedarf von 505 Lehrkräften. Diese Anzahl ist notwendig, um die Unterrichtsversorgung im Land im kommenden Schuljahr abzusichern.

Maßnahmen im Überblick:

200-Millionen-Euro-Schulpaket geschnürt

Mit den Investitionen in die Bildung macht die Landesregierung den Arbeitsplatz „Schule“ für Lehrkräfte attraktiver und verbessert die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler.

  • Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften ab dem 1. August 2020 (E 13/A 13)
  • Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 können Lehrerinnen und Lehrer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, neben den bereits bestehenden Anrechnungsstunden (eine Stunde ab 57 Jahren, eine weitere Stunde ab 60 Jahren) insgesamt bis zu vier Anrechnungsstunden pro Woche erhalten.
  • Lehrkräftein der gymnasialen Oberstufe werden weiter entlastet. Auch sie können weitere Anrechnungsstunden pro Woche erhalten. Über die Verteilung im Einzelfall entscheidet die jeweilige Schule.

Referendariat attraktiver gestaltet

Mit den Veränderungen beim Referendariat für den Schuldienst sorgt die Landesregierung dafür, dass der Übergang von der Universität in die Ausbildung an der Schule besser gelingt und sich Wartezeiten verringern.

  • Das Land stellt viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein (Termine sind der 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober eines jeden Jahres).
  • Im April 2021 absolvieren mit 836 Referendarinnen und Referendare so viele wie noch nie den Vorbereitungsdienst an den Schulen.

Einstellungsverfahren vereinfacht

Mit den erheblichen Verbesserungen und Vereinfachungen bei den Einstellungsverfahren vor allem für ehemalige Referendarinnen und Referendare stellt Mecklenburg-Vorpommern sicher, dass im Land ausgebildete Nachwuchslehrkräfte besser im Land gehalten werden können.

  • Referendarinnen und Referendare an den Schulen erhalten nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung eine Übernahmezusage. Die bisher notwendigen extra Ausschreibungen entfallen. Für die Nachwuchslehrkräfte entfällt damit ein weiteres Bewerbungsverfahren. Für die Schule besteht Planungssicherheit.
  • Stellenausschreibungen können vorgezogen werden, um möglichst früh freiwerdende Stellen zu besetzen. Das Land betreibt damit eine strategische Personalplanung.

Seiteneinsteiger-Qualifizierung verbessert

Die Änderungen in der Seiteneinsteiger-Qualifizierung tragen dazu bei, dass Bewerberinnen und Bewerber auf das Unterrichten an der Schule intensiver vorbereitet werden.

  • Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte.
  • Mit Einführung einer Grundlegenden pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und der daran anschließenden Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) sowie dem Kompaktkurs hat das Land die Seiteneinsteiger-Qualifizierung reformiert.

Pilotprojekt „Ausländische Lehrkräfte“ gestartet

Mit dem Qualifizierungsprogramm verfolgt die Landesregierung einen neuen Ansatz bei der Lehrkräftegewinnung.

  • Das Land hat einQualifizierungsprogramm für Lehrkräfte aus dem Ausland aufgelegt. Im Pilotprojekt stehen zunächst 15 Stellen zur Verfügung, die sich insbesondere an ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Polen mit guten Deutschkenntnissen richten.
  • In einer zweiten Stufe soll das Pilotprojekt auf Lehrkräfte in anderen Ländern ausgeweitet werden. Hierfür kooperiert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern.

Lehrerbildung an den Hochschulen gestärkt

Ziel der Verbesserungen in der Lehrerbildung ist es, die Schwundquote im Lehramtsstudium zu reduzieren und zu erreichen, dass mehr Lehramtsabsolventinnen und -absolventen ihr Studium beenden.

  • Seit dem Wintersemester 2020/2021 bildet Mecklenburg-Vorpommern mehr Grundschullehrkräfte aus. Mit 225 Studienplätzen stehen an der Universität Greifswald und an der Universität Rostock insgesamt mehr als doppelt so viele Studienplätze wie früher zur Verfügung.
  • An der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg sollen zusammen weitere 40 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für das Lehramt an beruflichen Schulen angeboten werden. Damit werden auch hier die Ausbildungskapazitäten erhöht.
  • Angehende Lehrerinnen und Lehrer haben jetzt bessere Möglichkeiten, sich mit den Vorzügen einer Schule im ländlichen Raum vertraut zu machen. Für Praktika und schulpraktischen Übungen während des Studiums können sie Fahrtkostenzuschüsse beantragen. Für die Zuschüsse stehen bis zum Jahr 2030 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.

Lehrerwerbekampagne stetig weiterentwickelt

Mit der Lehrerwerbekampagne und dem Karriereportal für den Schuldienst macht das Land auf das attraktive Angebot an freien Stellen aufmerksam und bietet einen leichten Berufseinstieg.

  • Mecklenburg-Vorpommern wirbt in Zeitungen, Zeitschriften, online und immer mehr bei Social Media. Um innerhalb des Landes auf die Aktivitäten aufmerksam zu machen und Touristen, Mecklenburger und Vorpommern anzusprechen, wirbt das Land im öffentlichen Raum mit Großplakaten.
  • Aktuell setzt das Land auch auf eine fahrende Botschafterin: Seit dieser Woche kurvt eine Straßenbahn des Schweriner Nahverkehrs durch die Landeshauptstadt, um auch im politischen Zentrum von Mecklenburg-Vorpommern darauf aufmerksam zu machen, dass das Land gut ausgebildeten Nachwuchs sucht, verbeamtet, gleich bezahlt und gut unterstützt.

Besondere Projekte zur Lehrerwerbung aufgelegt

Besondere Projekte zur Lehrernachwuchsgewinnung bieten potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, Schulen kennenzulernen oder persönliche Kontakte zu knüpfen.

  • Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt gemeinsam mit den Universitäten und dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung, den Staatlichen Schulämtern und Schulen sogenannteSchulmessen durch. Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit, Schulen im ländlichen Raum kennenzulernen und schon während des Studiums Kontakte zu Schulleiterinnen und Schulleitern zu knüpfen.
  • 2019 hat das Land erstmals eine LehrerbildungsLANDPARTIE nach Pasewalk, Torgelow, Löcknitz, Eggesin, Ahlbeck, Ueckermünde und Stettin gemacht. Sie fand in Kooperation mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB), der Universität Rostock und der Universität Greifswald, dem Staatlichen Schulamt Greifswald sowie Schulen und Trägern im Landkreis Vorpommern-Greifswald statt.
  • Im September 2021 plant das Land eine LehrerbildungsLANDPARTIE für berufliche Schulen. Sie soll an das Regionale Berufliche Bildungszentrum Neustrelitz führen und wird in Kooperation mit dem Institut für Berufspädagogik der Uni Rostock veranstaltet.
  • In Planung ist ebenfalls ein digitales Event „Ländliche Schulen entdecken“ im November 2021.

Reform der Grundsteuer

Grundsteuer: Landesregierung will das Bundesmodell anwenden

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat Finanzminister Reinhard Meyer die Pläne für die Reform der Grundsteuer vorgestellt. Die Landesregierung wird das Bundesmodell anwenden, die Öffnungsklausel soll folglich nicht in Anspruch genommen werden.

Das Bundesmodell orientiert sich bei der Bemessung der Grundsteuer an der marktüblichen Bewertung von Grundstücken, die im Gegensatz zu reinen Flächenmodellen ein Maximum an Steuergerechtigkeit gewährleistet. Ein eigenes Landesgesetz ist nun nicht mehr notwendig, da das Land dem Bundesmodell bereits im Bundesrat zugestimmt hat. Die Entscheidung für das Bundesgesetz ermöglicht eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten.

Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform sind im Land Mecklenburg-Vorpommern bis Mitte 2024 rund 1,2 Mio. Grundstücke durch die Finanzämter neu zu bewerten. Dies soll ganz überwiegend automatisiert erfolgen. Hierfür werden in der Finanzverwaltung bis 2022 die Voraussetzungen geschaffen, damit die Erklärungen von den Eigentümern elektronisch eingereicht und von der Finanzverwaltung elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Für die Berechnung des Grundsteuerwertes werden nur wenige Daten benötigt. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Fläche des Grundstücks, die Wohn- / Nutzfläche, das Baujahr, den Bodenrichtwert und die Art des Grundstücks.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Zeit drängt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns noch bis 2025 eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Grundsteuerreform gewährt. Bis dahin muss die Reform abgeschlossen sein. Mit der Entscheidung für das Bundesmodell haben wir nun den ersten Schritt getan. Mir war wichtig, diese Entscheidung auch mit der kommunalen Ebene abgestimmt zu haben, schließlich geht es allein um kommunale Steuereinnahmen. Und ich bin sehr froh, dass wir uns gemeinsam für das Bundesmodell ausgesprochen haben, denn das ist mit seiner wertabhängigen Komponente das gerechteste Modell.“

Drese für Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Infolge der vom Bund geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes fordert Sozialministerin Stefanie Drese eine weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage. Die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen bundesweit verbindlichen Vorgaben sind nach Ansicht von Drese für Familien mit Kindern im Kita- und Schulalter eine riesige Belastung. „Deshalb müssen die Unterstützungsangebote ausgebaut werden“, so Drese.

Im Januar 2021 ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird.

Drese: „Jetzt sollte eine Erhöhung auf 30 beziehungsweise 60 Tage erfolgen. Die zusätzlichen Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen oder wenn die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

 

 

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Ersatz der maroden Hochbrücke in Wismar

Straßenbauverwaltung informiert über neue Vorzugsvariante

Wismar – Die Prüfung der Varianten zum Ersatz der maroden Hochbrücke in Wismar ist abgeschlossen. Die Projektgruppe Großprojekte beim Straßenbauamt Schwerin hat heute im Bauausschuss der Hansestadt Wismar über den Stand der Planung zum Neubau der Hochbrücke informiert und die Vorzugsvariante vorgestellt.

„Unsere Straßenbauverwaltung hat 13 Varianten für den Ersatz der Hochbrücke erarbeitet – von Brückenneubauten an anderer Stelle über einen Neubau an der jetzigen Position bis hin zu einer ufernahen Verkehrsführung ohne Brücke über den Mühlenteich. Alle Varianten wurden technisch geplant und nach Verkehrs-, Umwelt- und Kostenaspekten bewertet. Zudem wurden städtebauliche Ansprüche der Hansestadt Wismar und Auswirkungen während der Bauzeit auf das Straßennetz in und um Wismar herum berücksichtigt“, erläutert Minister Christian Pegel und nennt das Ergebnis dieser Prüfung:

„Im Ergebnis wurde die Variante 8.1 als Vorzugsvariante ausgewählt – eine Seebrücke, die in südlicher Parallellage zur bestehenden Hochbrücke und nördlich der ehemaligen Malzfabrik Wismaria verläuft. Diese Variante bietet eine leistungsfähige und sichere Verkehrsanlage und hat auch in Sachen Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit überzeugt.“

Der Bau entlang der ausgewählten Trasse würde es ermöglichen, während großer Zeiträume des Neubaus den Verkehr wie zurzeit auf der Landesstraße 12 zu führen. Dies würde erhebliche Verkehrsstörungen im Innenstadtbereich während der Bauzeit weitestgehend vermeiden.

Ebenso ermöglicht die Variante 8.1 eine städtebauliche Entwicklung des Areals rund um die Wismaria sowie die Sanierung der alten Gebäude und des Quartiers, wie vom Investor beabsichtigt. Für die Variante 8.1 müsste zudem keine genutzte Wohnbebauung abgerissen werden, wie es bei anderen Varianten der Fall wäre.

„Nur mit steter Information und Einbeziehung aller Beteiligten kann ein solches Großprojekt wie der Ersatz der Hochbrücke Wismar gelingen. Es war uns daher immer wichtig, die Bürgerschaft der Stadt Wismar und die zuständigen Gremien über die aktuellen Arbeitsstände und Prüfergebnisse zu informieren. Ebenso möchten wir die Interessen der Anwohner sowie des Investors der Wismaria, der uns mit seinem Entgegenkommen die jetzige Variante ermöglicht hat, größtmöglich miteinzubeziehen“, sagte Pegel.

Die Vorzugsvariante wird anschließend Gegenstand des Vor- und Genehmigungsentwurfs für die Planfeststellung sein. Hierfür ist es wünschenswert, wenn die Stadt Wismar diese Vorzugsvariante unterstützt und ihre städtebaulichen Aktivitäten entsprechend ausrichtet.

Ursprünglich hatte die Straßenbauverwaltung für den Neubau eine Streckenführung im Bereich der Wismaria ins Auge gefasst, welche den Abriss der in den 1890er Jahren errichteten Malzfabrik erfordert hätte. Bis dahin war von der Genehmigungsfähigkeit des Abrisses der Ruine ausgegangen worden. Nachdem Ende 2019 ein neuer Eigentümer den Gebäudekomplex übernommen und Sanierungsabsichten vorgestellt hatte, ließ die Straßenbauverwaltung vorsorglich prüfen, ob ein Abriss des Gebäudes denkmalschutzrechtlich möglich wäre. Die Voranfrage beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass die Denkmalschutzbehörde die Wismaria als Einzeldenkmal ansieht. Ein Abriss des Gebäudes wäre somit nicht genehmigungsfähig (siehe Pressemitteilung vom 21.07.2020). Der neue Investor unterbreitete daraufhin den Vorschlag, die Straße in seine Baupläne zu integrieren. Das Straßenbauamt nahm die neue Variante in die Planungen auf und prüfte einen Ersatzneubau der Hochbrücke, der ohne Abriss des Wismaria-Gebäudes über das Areal des Investors geführt wird.

Die Landesstraße 12 verbindet Wismars Stadtkern mit dem städtischen und regionalen Straßennetz im Osten der Hansestadt. Sie ist die Hauptachse in Richtung Zentrum und schafft eine Verbindung zur Autobahn 20 sowie zur Bundesstraße 106 nach Schwerin. Die Hochbrücke aus dem Baujahr 1970 befindet sich zwischen den Knotenpunkten Dr.-Leber-Straße/Kanalstraße und Rostocker Straße/Philosophenweg. Bei turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden statische Mängel an der Spannbetonkonstruktion festgestellt. Um die Nutzungsdauer der Brücke soweit wie möglich zu verlängern, wurde sie im September 2011 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. 2012 wurden die vier Fahrstreifen auf zwei reduziert. Das Bauwerk wird engmaschig überprüft.

Im Rahmen der Prüfungen der verschiedenen Varianten war es der Straßenbauverwaltung von vornherein wichtig, mit allen Akteuren zusammenzuarbeiten und die verschiedenen Interessen in die Abwägungen einfließen zu lassen. So wurde auch der Vorschlag, die Brücke durch einen Tunnel zu ersetzen, fachlich geprüft. Der Bau eines Tunnels würde nach bisherigen Schätzungen drei bis vier Mal so viel kosten wie die favorisierte Variante. Vor dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das die öffentliche Hand stets zu berücksichtigen hat, sind Kosten in dieser Höhe nicht zu rechtfertigen und im Landeshaushalt auch nicht abbildbar.

Förderung des ländlichen Raums

5 Millionen Euro für den ländlichen Raum in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Neue Kitas braucht der Landkreis Vorpommern-Rügen. In drei Gemeinden des Küstenkreises sollen die alten Kindertagesstätten durch neue ersetzt werden. Das Land stellt dafür rund 5 Millionen Euro nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zur Verfügung. Am Montag übergab der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, per Videokonferenz die Zuwendungs­bescheide.

Den Minister freut besonders, dass damit der Bau neuer, moderner Kitas ermöglicht wird: „Gleichwertige Lebens­verhältnisse zwischen Stadt und Land erfordern auch eine öffentliche Infrastruktur, die es Menschen ermöglicht, sich zuhause zu fühlen. Die neuen Kitas in Vorpommern-Rügen helfen gerade jungen Familien. Sie bieten gute Entwicklungsmöglichkeiten für deren Kinder.“

Neben den Kindertagesstätten übergab Backhaus auch einen Bescheid für die Sanierung eines ländlichen Weges.

Konkret geht es um diese Projekte:

Ersatzneubau der Waldkindertagesstätte in der Gemeinde Breege/OT Juliusruh (Amt Nord-Rügen)

Die Kindertagesstätte in Juliusruh braucht für seine 22 Kinder dringend neue Räume. Derzeit befindet sie sich in einem zweigeschossigen Altbestandsgebäude, welches erhebliche bauliche Mängel aufweist. Eine Sanierung des Gebäudes wäre im laufenden Kita-Betrieb nicht möglich, sodass die Gemeinde Breege nunmehr einen Ersatz­neubau plant. Zudem ist davon auszugehen, dass die Sanierungskosten ähnlich hoch wären wie für einen Neubau.

Die Gemeinde plant den Neubau der Waldkinder­tagesstätte für insgesamt 30 Kinder (10 Krippen- und 20 Kindergartenkinder) auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Ortslage Juliusruh. Zur Umsetzung ist der Abbruch eines noch vorhandenen unbewohnten Hauses erforderlich. Der geplante Neubau wird als eingeschossiger moderner Bau direkt neben dem Haus des Gastes in Wald- und Strandnähe errichtet. Durch den Neubau werden die erforderlichen Betreuungs­bedingungen für die Kinder und Erzieher/-innen nachhaltig und qualitativ verbessert.

Gesamtkosten: ca. 1,0 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: ca. 700.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – November 2021

Ersatzneubau Kindertagesstätte in der Gemeinde Pruchten (Amt Barth Land)

Mit dem geplanten Neubau als Naturkindergarten stellt die Kindertagesstätte „Wurzelzwerge“ in Pruchten ihre Betreuung neu auf. Derzeit werden 39 Kinder dort betreut. Aufgrund des gewachsenen Bedarfs an Kitaplätzen in der Region, den unzureichenden und teilweise provisorischen Räumlichkeiten am derzeitigen Standort wurde in der Gemeinde Pruchten eine nachhaltige Lösung notwendig. Der Neubau soll als eingeschossiger massiver Gebäudekörper mit einem Flachdach mit Begrünung errichtet werden. Durch die vorgehängte durchlüftete Fassade wird das Bauwerk mit einer langlebigen und hochwärmegedämmten Außenhülle ausgestattet. Mit den neuen Raumgrößen und moderner Ausstattung werden die Anforderungen für eine zeitgemäße Betreuungseinrichtung erfüllt.

Im Innenbereich wird durch einen Bewegungsraum, einem Lichthof sowie einen großen Sanitärraum mit Kneipp-Becken die Zertifizierung als gesundheitsfördernde Kita unterstrichen. Auf der ca. 3.300 m² großen Freifläche werden die Außenanlagen ansprechend und kindgerecht gestaltet. Parkmöglichkeiten für Eltern und Kita-Personal werden ebenfalls errichtet.
Bis zu 18 Krippenkinder und 27 Kindergartenkinder können dort künftig betreut werden (insgesamt 45 Kita-Plätze).

Gesamtkosten: rund 2,6 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 1,6 Mio. Euro
Durchführungszeitraum: April 2021 – Dezember 2022

Ersatzneubau Kindertagesstätte in Gresenhorst (Stadt Marlow)

Das vorhandene Gebäude der Kindertagesstätte in Gresenhorst ist stark sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund hatte die Kita nur eine begrenzte Betriebserlaubnis. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab, dass die Kosten für einen Neubau ähnlich einer Komplettsanierung des Bestandsgebäudes zu veranschlagen wären. Durch die Entwicklung neuer Wohngebiete ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen enorm gestiegen. Das veranlasste die Stadt Marlow zum Neubau einer Kita in der Ortslage Gresenhorst. In diesem Zusammenhang wird das alte Hauptgebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Ein Teil des Nebengebäudes, welcher aktuell von einer Kinderkrippengruppe genutzt wird, wurde bereits saniert und soll erhalten bleiben.

Der Kita-Neubau besteht aus einen eingeschossigen, langgestreckten Baukörper, der mit einem Verbindungsbau mit dem bestehenden Nebengebäude verbunden wird. Das Hauptgebäude als Mauerwerksbau mit Flachdach erhält eine Vorhangfassade aus Holz. Andere Gebäudeseiten erhalten ein farblich hervorgehobenes, bunt gestaltetes Wärmedämmverbundsystem, welches dem gesamten Gebäude ein ansprechendes und farbenfrohes Erscheinungsbild verleiht.

Aktuell bietet die Kita in Gresenhorst 24 Krippen- und 45 Kindergartenplätze (insgesamt 69 Plätze) an. Mit dem Neubau und dem angegliederten Nebengebäude wird Platz für 30 Krippen- und 51 Kindergartenkinder geschaffen (insgesamt 81 Plätze).

Gesamtkosten: ca. 3,0 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund. 1,9 Mio. Euro
Kofinanzierungshilfe Innenministerium: 460.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – Oktober 2022

Ausbau des Weges am Schöpfwerk Divitz in Richtung Planitz

Die Maßnahme befindet sich im Verfahrensgebiet des Flurneuordnungsverfahrens Divitz. Zuwendungs­empfänger ist daher die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens. Der auszubauende Weg ist ein Wirtschaftsweg. Er beginnt am Schöpfwerk der Planebek, kreuzt einen Entwässerungsgraben und endet nach ca. 1,85 km am Ortseingang Planitz.

Der Weg ist derzeit auf der gesamten Länge und in ganzer Breite mit Betonspurplatten befestigt. Die Fahrbahnoberfläche ist stark desolat und uneben. Aufgrund des schlechten Zustands wurde auf ca. 460 m ein schlackebefestigter Parallelweg angelegt. Dieser Weg wird zurückgebaut, d. h. die Schlacke wird ausgekoffert mit geeignetem Füllboden verfüllt und mit Oberboden angedeckt.

Vorhandene Feldauffahrten, Aufweitungen und Ausweichstellen werden neu mit Asphalt befestigt. Im Kurvenbereich ist zudem eine Fahrbahnaufweitung erforderlich. Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.

Gesamtkosten: ca. 1,0 Mio. Euro,
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 840.000 Euro.