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Kategorie: Politik

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung hat in Schwerin am Dienstag über die weitere Finanzierung für die MV Werften beraten. Zu Vermeidung eines Baustopps der Global 1 ab Anfang April 2021 ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, bis der Bund eine endgültige Entscheidung getroffen hat, weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die MV Werften auszuzahlen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der so genannten Lockbox in Höhe von 35 Millionen Euro erfolgen.

„Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen. Damit wird unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und es können beispielsweise auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen. 35 Millionen Euro werden aus der Lockbox benötigt. Eine Freigabe der Pfandsicherheit erfordert die Zustimmung von 2/3 der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber wie beispielsweise Land und Euler Hermes.

„Die eingezahlten Mittel in der Lockbox sind keine öffentliche Mittel von Bund oder Land, sondern es geht hierbei um privates Kapital, welches vom Gesellschafter als Sicherheit für den Bau von Schiffen eingezahlt worden ist“, machte Glawe deutlich.

„Ziel der Bemühungen ist es, dass die MV Werften weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erhalten können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Zehn Jahre Pflegestützpunkte in M-V

Pasewalk – Im März 2011 hat in Pasewalk der erste Pflegestützpunkt Mecklenburg-Vorpommerns seine Arbeit aufgenommen. Heute, zehn Jahre später, gibt es 19 Beratungsstellen im ganzen Land. Das Besondere an ihnen ist, dass sie eine neutrale und kostenlose Sozial- und Pflegeberatung unter einem Dach vereinen. Deshalb sind sie auch als erste Anlaufstelle der Menschen im Land für alle Fragen rund um die Themen Pflege und Alter etabliert. Die Nachfrage dazu ist immens.

Nach intensiver Aufbauarbeit stehen die Pflegestützpunkte im Land heute hervorragend da. Allein im vergangenen Jahr führten die rund 55 Pflege- und Sozialexperten der Stützpunkte auch in Zeiten der Corona-Pandemie rund 45.000 Gespräche und Beratungen durch. Für Sozialministerin Stefanie Drese sind die Pflegestützpunkte eine Erfolgsgeschichte. In einer Videobotschaft anlässlich des Jubiläums bedankte sie sich bei allen Beteiligten für die hervorragende Arbeit.

„Unsere Pflegestützpunkte sind ein ganz wichtiger Baustein in der Pflegelandschaft unseres Landes. Denn unser gemeinsames Ziel ist es vor allem, dass diejenigen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, dennoch ein möglichst selbstbestimmtes Leben zuhause führen können. Ambulant vor stationär heißt unser pflegepolitisches Leitmotiv. Die Pflegestützpunkte sind dabei zu einem Dreh- und Angelpunkt mit einer flächendeckenden Beratungsstruktur geworden“, betonte Drese.

Die Ministerin dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten und hebt in ihrem Video-Grußwort hervor: „Sie geben jeden Tag den Pflegestützpunkten ein Gesicht. Sie sind kompetent, fachkundig und empathisch. Hilfesuchende müssen einen tiefen Einblick in ihr Leben und das ihrer Angehörigen zulassen. Deshalb hat Ihre Arbeit auch ganz wesentlich mit Vertrauen zu tun. Denn ohne gengenseitiges Vertrauen und Einfühlungsvermögen für die Nöte und Sorgen der Rat- und Hilfesuchenden funktioniert eine gute Beratung und Begleitung nicht.“

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 19 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen im Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden. In ihnen wird das Wissen über das Pflegeversicherungsgesetz und das Know-how über die Vielzahl der Hilfs- und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die Alten- und Sozialhilfe sowie die angrenzenden Sozialleistungsbereiche gebündelt.

Die Pflege- und Sozialberaterinnen und -berater helfen bereits im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit bei allen Fragen rund um die Pflege und unterstützen im konkreten Pflegefall – angefangen beim Pflegeantrag bis hin zur Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten oder Hilfe- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. In den Beratungen gehen sie behutsam auf die individuellen Bedürfnisse der Ratsuchenden ein. Mit Hilfestellungen zur Inanspruchnahme von sozialen Angeboten, ambulanter oder teilstationärer Pflege helfen sie beim Wunsch von Betroffenen, so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu leben und betreut zu werden.

Auch wenn vollstationäre Pflege erforderlich ist, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus informieren sie detailliert über Finanzierungswege oder Kostenträger in der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Altenhilfe und unterstützen bei Behördenangelegenheiten – bei Bedarf beraten sie flexibel und unter Beachtung der Hygieneregeln sogar zuhause. Um die Rat- und Hilfesuchenden im Flächenland MV zu erreichen, legen die Beraterinnen und Berater mitunter weite Strecken zurück: jährlich einmal um die Erde oder insgesamt zehn Mal in den vergangenen zehn Jahren.

„Die Pflegestützpunkte sind aus der Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken“, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen. „Mit ihnen ist es uns gelungen, die bestehenden Beratungsangebote der unterschiedlichsten Träger in MV zum Wohle der Betroffenen ganz eng miteinander zu verzahnen. Die Pflege eines Angehörigen ist immer mit hohen psychischen und physischen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene mit den Pflegestützpunkten im ganzen Land kompetente Anlaufstellen vor Ort haben, wo ihnen die Pflegeexpertinnen und -experten mit Rat und Tat zur Seite stehen und eine wertvolle Hilfe sind.“

Auch die Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Kirsten Jüttner, betonte den Vorteil der unkomplizierten, unmittelbaren und schnellen Hilfe durch die Pflegestützpunkte. „Mit ihrer Kompetenz tragen die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegestützpunkte wesentlich dazu bei, dass pflege- und hilfebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sich den häuslichen Alltag mit der notwendigen Unterstützung organisieren können. Wichtig ist, dass die Beratung auch zuhause stattfinden kann, nicht nur für diejenigen, für die der Weg zum Pflegestützpunkt zu beschwerlich ist, sondern auch, damit sich die Beraterinnen und Berater ein Bild der Pflegesituation einschließlich der räumlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten machen können.“

Aktuell werden zwei von drei Pflegebedürftigen im Land zuhause gepflegt. So lagen die Beratungsschwerpunkte der vergangenen Jahre auch bei den Fragen der pflegerischen Versorgung im Privathaushalt und um Themen der Haushaltsführung, Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, Wohnraumanpassung oder Vollmachten und Kinder sowie Kinder und Jugendliche in Pflegeverantwortung. Deshalb ist es für Kathrin Potratz Scheiba, Mitglied des Landessteuerungsausschusses Pflegestützpunkte MV nach zehn Jahren Arbeit wichtig, die Angebote und Kompetenzen der Pflegestützpunkte noch bekannter zu machen, damit noch mehr Betroffene von den umfangreichen Beratungsangeboten der Stützpunkte profitieren könnten.

Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen in der Pflege sind sich alle Beteiligten einig, die fachliche Weiterentwicklung des Erfolgsmodells der Pflegestützpunkte in MV in Zukunft weiter voranzubringen. Das gemeinsame Ziel ist klar: Die Beratungsergebnisse in den Pflegestützpunkten sind eine hervorragende Ausgangslage und geben gleichzeitig allen Beteiligten Ansporn, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.

Pflegereform entschlossen anpacken

Berlin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Bundesrat gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Pflegereform ausgesprochen. Drese erneuerte zudem ihre Forderung, bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben endlich die Länder in einem geordneten Verfahren zu beteiligen.

Die Ministerin betonte: „Wir brauchen die Reform schnell, aber wir brauchen keinen Schnellschuss. Denn eines zeigen die Eckpunkte und Arbeitspapiere des Bundesgesundheitsministeriums. Sie sind Alleingänge von Jens Spahn, die auf breite Kritik von Ländern, Verbänden, Betroffenen und der Praxis treffen. Sie sind aber auch in Reihen der Koalitionsfraktionen im Bundestag hoch umstritten: inhaltlich und finanziell.“

Als eines der dringendsten Probleme hob Drese den rasant steigenden pflegebedingten Eigenanteil hervor. Die notwendigen Verbesserungen in der Pflege dürften nicht nahezu ungebremst den Pflegebedürftigen und deren Familien in Rechnung gestellt werden.

„Wir brauchen eine verlässliche Regelung, die pflegebedürftige Menschen vor Altersarmut schützt. Denn es ist unwürdig, wenn Menschen am Ende eines langen Lebens mit 40 oder mehr Arbeitsjahren die Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind“, sagte Drese. Bisherige Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Kostendeckelung würden insbesondere für die meisten Pflegebedürftigen in den neuen Bundesländern überhaupt keine Entlastung bringen.

Den Vorschlag von Jens Spahn, den Leistungsanspruch in der Tagespflege um bis zu 50 Prozent zu kürzen, bezeichnete Drese als verheerend. „Die Kontaktbeschränkungen durch Corona haben uns doch aufgezeigt: Wenn der ambulante Pflegedienst der einzige soziale Kontakt ist, werden Pflegebedürftige einsam. Das raubt den betroffenen Menschen ihren Lebensmut.“ Die ohnehin schon aufzehrende Sorgearbeit pflegender Angehöriger würden ohne den vollumfänglichen Tagespflegeanspruch zudem noch schwieriger. Und die Anzahl der stationär versorgten Menschen würde deutlich zunehmen.

Drese: „Dieses Szenario, das den pflegepolitischen Grundsatz ambulant vor stationär in erheblichem Maße gefährdet, kann doch nicht das Ziel einer Pflegereform sein. Ich lehne diese Pläne entschieden ab.“

Das gesamte bisherige Verfahren zeigt nach Ansicht von Drese die Notwendigkeit, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur zielführenden Vorbereitung einer Pflegereform einzusetzen. Drese: „Wir nehmen Eckpunktepapiere des Bundesgesundheitsministers aus der Presse zur Kenntnis, es werden Arbeitsentwürfe getwittert, von denen am Ende keiner etwas wissen will. Aus meiner Sicht ist das ein Affront gegenüber den Ländern aber auch allen anderen ehrlich interessierten und bemühten Akteuren.“

Deshalb richtete Drese einen Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Packen Sie die Pflege endlich entschlossen an. In einem geordneten Verfahren. Im Dialog. Gemeinsam mit den Ländern. Ersparen Sie uns allen das Herumrätseln und Spekulieren, das der Bedeutung dieses Reformvorhabens unwürdig ist.“

Der Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

Gefahr durch Munitionsaltlasten

Schwerin – Der Bund und die Küstenländer haben in den vergangen beiden Jahren auf Veranlassung der Umweltministerkonferenz (UMK) untersucht, ob sich neben dem Risiko für menschliches Handeln auch ein Risiko für die Meeresumwelt der Nord- und Ostsee aufgrund fortschreitender Korrosion und aufgrund von Minensprengungen abzeichnet. Der Antrag für diese Untersuchung wurde federführend vom Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns Dr. Till Backhaus anlässlich der Herbst-UMK 2019 eingebracht und von der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Nord- und Ostsee (BLANO) unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.

„Ich bin einerseits froh, dass wir jetzt ein Ergebnis haben, auf dessen Grundlage zukünftig auch Umweltbelange beim Umgang mit den Munitionsaltlasten einbezogen werden müssen. Andererseits entsetzt mich die neue Gesamtbewertung der BLANO, weil sie mehr denn je deutlich macht, dass die Uhr am Meeresboden tickt und Bund und Länder ihre Bemühungen zur Bergung und Entsorgung kritischer Munitionsaltlasten intensivieren müssen.“

Die Bund und Länder kommen in der BLANO zu der Gesamtbewertung, dass von der Munition in Nord- und Ostsee vielfältige Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen: „Das Risiko ergibt sich aus Art und Dichte der Kampfmittelbelastung und der Form der Nutzung der Meeresgebiete, Ufer und Strände. Aus jetzt vorliegenden Forschungsergebnissen ist abzuleiten, dass im Bereich munitionsbelasteter Meeresgebiete von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für die Meeresumwelt auszugehen ist. Unter Berücksichtigung der erheblichen Munitionsmengen sowie der fortschreitenden Korrosion sind Beeinträchtigungen der Meeresumwelt einschließlich des marinen Nahrungsnetzes nicht mehr auszuschließen und müssen weiter untersucht werden. Vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden Meeresnutzung besteht eine besondere Gefährdung für Personengruppen, die im marinen Bereich mit Grundberührung tätig sind. In der Konsequenz sollten Forschung und Technologieentwicklung verstärkt werden, um die von den Kampfmitteln tatsächlich ausgehenden Risiken rechtzeitig zu erfassen. Darüber hinaus besteht erkennbarer Bedarf an sachgerechten Optionen zur Vorsorge und zum Umgang bis hin zur Bergung und Umweltgerechten Entsorgung.“

„Bund und Länder müssen jetzt weitere Grundlagen für die Aufstellung eines geordneten Bergungsplans samt Finanzierung zunächst für die Ostsee schaffen, wie ich ihn in der Umweltministerkonferenz im Herbst 2019 schon skizziert hatte“, so Umweltminister Dr. Backhaus weiter. „Dabei setze ich auch auf die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes. Ferner darf dieses Thema nicht nur national betrachtet werden. Deshalb begrüße ich es, dass sich die Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee unter deutschem Vorsitz des Bundesumwelt­ministeriums und auf Initiative der Umweltministerien Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns ebenfalls verstärkt mit diesem Thema befassen wird.“

Bund und Länder haben in Ihrem Bericht an die Umweltministerkonferenz (UMK) weitere für die zukünftige Problemlösung wichtige Eckpunkte dargestellt. Durch die Forschung und Technologieentwicklung der letzten Jahre konnten viele Erkenntnisse zum interdisziplinären Verständnis des Gesamtthemas gewonnen werden. Zusätzlich wurden neue analytische und technische Methoden entwickelt und stehen zur Erprobung und Anwendung bereit.

In diesem Kontext sollten nun wissenschaftliche Projekte zum Lagebild der räumlichen Verteilung der Munition und zu den Wirkungen der giftigen Bestandteile in der Meeresumwelt einschließlich des marinen Nahrungsnetzes den nächsten Schwerpunkt für die Wissenschaft bilden. Weiter sollten kampfmittelbezogene Daten aus dem behördlichen Bereich und aus Forschungsaktivitäten zur umfassenden Gefahrenanalyse, ggf. unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zielgerichtet erhoben und ausgewertet werden. Aus der Entwicklung innovativer Produkte zur Detektion, Datenauswertung, der roboter-basierten Bergung und zur umweltgerechten Entsorgung gilt es nun, weitere ambitionierte Lösungen zur Marktreife weiterzuentwickeln.

Parallel zur wissenschaftlichen Forschung sollte laut des BLANO-Berichts die Entwicklung von Bergungs- und Entsorgungsverfahren verstärkt werden, um den Auswirkungen zunehmender Korrosion und abnehmender Handhabungssicherheit der Munition wirksam entgegentreten zu können. Zur notwendigen Steigerung der aktuell sehr begrenzten Entsorgungskapazitäten sollten Planung, Bau und Betrieb mobiler Entsorgungseinheiten auf See entwickelt werden.

Weiterer Grundlagenforschung bedürfen Fragen der Anreicherung und der Umsetzung sprengstofftypischer Verbindungen in Meeresorganismen und ihrer human- und ökotoxikologischen Bewertung. Zur Reduzierung schädlicher Umwelteinflüsse bei unvermeidbaren Sprengungen sollten alle Aspekte von Detonationen unter Wasser auf Habitate und Meeressäuger sowie die dafür notwendige technische Infrastruktur gezielt untersucht werden.

„Wir tragen Verantwortung für zukünftige Generationen, die die Ressourcen unserer Meere sicher und nachhaltig nutzen wollen. Dazu gehört auch der Fisch aus der Ostsee. Zum Glück sind in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns keine großen Munitionsansammlungen in Form von Versenkungs­gebieten bekannt, aus denen Schadstoffe austreten könnten. Der hier gefangene Fisch kann ohne Bedenken verzehrt werden. Aber wir müssen wachsam sein, weil Meeresorganismen weit wandern und weil sich Schadstoffe in der Nahrungskette anreichern können,“ betont Umwelt- und Fischereiminister Dr. Backhaus. „Wir müssen jetzt alle gemeinsam in Bund und Ländern unter Einbeziehung von Wissenschaft und Industrie konsequent handeln und das Problem der Munitionsaltlasten im Meer lösen.“

Wachsende Kapazitäten beim Impfen

Schwerin – Die verfügbaren Impfstoffmengen werden nach Angaben des Bundes in den kommenden Wochen kontinuierlich steigen. „Somit nehmen auch die Impfungen immer mehr zu. Wir haben deshalb die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, die Kapazitäten in den Impfzentren weiter auszulasten und gegebenenfalls weiter hochzufahren, damit die Impfungen im Land weiter vorankommen. Ziel ist es, die Impfstoffmengen unmittelbar an die Berechtigten zu verimpfen“, appellierte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Gesundheitsminister Harry Glawe machte deutlich, dass mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Impfdosenvergabe geregelt ist. „Die Kassenärztliche Vereinigung selbst legt fest, an welche Ärztinnen und Ärzte die Impfdosen in der Fläche verteilt werden. Das sind die Impfärzte im Land. Neben Hausärzten zählen hierzu auch ganz klar Fachärzte, also beispielsweise auch HNO-Ärzte, die impfen“, betonte Glawe weiter. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 1.700 Impfärzte (= Hausärzte und Fachärzte). Begonnen werden soll mit dem Impfen bei Ärzten in Praxen ab Donnerstag, dem 25. März 2021.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang 67.200 Impfdosen AstraZeneca, 190.125 Impfdosen BioNTech und 21.600 Impfdosen Moderna angekommen (Stand: Montag: 22.03.2021).

Von BioNTech sind bis Ende März weitere 40.950 Impfdosen angekündigt und von Moderna in der kommenden Woche (ab dem 29. März) weitere Lieferungen von 13.200 Impfstoffdosen. Vom Impfstoff AstraZeneca wird das Land bis Ende der kommenden Woche 40.800 Dosen erhalten.

Bislang sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Mecklenburg-Vorpommern 197.046 Menschen geimpft worden – davon 133.105 Erstimpfungen sowie und 63.941 Zweitimpfungen.

Impfen – Testen – Kontakte reduzieren

Schwerin – Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in der Nacht auf eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 18. April und eine Strategie aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt.

„Wir sehen die stark steigenden Corona-Zahlen in ganz Deutschland mit großer Sorge. Deshalb müssen wir in den nächsten Wochen die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärken. Unser Ziel ist, wichtige Bereiche offenzuhalten. Für Mecklenburg-Vorpommern haben Schulen und Kitas oberste Priorität. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Schulen und Kitas offenbleiben, wenn das, wie in Mecklenburg-Vorpommern jetzt angelaufen, mit Selbsttests abgesichert wird“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Um ein immer stärkeres Wachstum der Corona-Zahlen zu verhindern, soll über die Ostertage das gesellschaftliche Leben konsequent heruntergefahren werden. Das gilt von Gründonnerstag bis Ostermontag. „Wir brauchen diese Phase, um die Dynamik der Infektionswelle zu brechen.“

Gleichzeitig sollen die Testkapazitäten weiter ausgebaut werden. „Unser Ziel ist, durch regelmäßige Testungen in den Impfzentren und Apotheken, in den Schulen und verstärkt auch in den Betrieben Infektionen frühzeitig aufzuspüren und Infektionsketten zu unterbrechen. Das ist neben dem Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie“, so Schwesig.

Der Vorschlag der drei Küstenländer für kontaktarmen Urlaub wurde von den meisten Ländern und der Bundesregierung abgelehnt. „Wir haben dafür erreicht, dass es zusätzliche Hilfen für Gastronomie und Tourismus geben soll. Unser Ziel ist, auch diese Branchen, abgesichert durch eine Teststrategie, möglichst zeitnah Schritt für Schritt zu öffnen.“

Geld für den ländlichen Raum

Ludwigslust – Am Montag konnten sich insgesamt 10 Gemeinden im Kreis Ludwiglust-Parchim über Fördergelder zur Dorfverschönerung freuen. Per Videoschalte war der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, bei den Gemeindevertretern zu Gast und überreichte die Bescheide. Maßnahmen wie der Neubau einer Grundschule in Techentin, die Errichtung eines Gesundheitshauses in Dobbertin oder der Um- und Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses in Lüblow sollen die Orte noch lebenswerter machen.

Für den Minister zählen die Besuche in den ländlichen Gemeinden zu den liebsten Terminen: „Ich freue mich jedes Mal, wenn ich sehe, wie sich unser ländlicher Raum entwickelt und wie sinnvoll die Gelder eingesetzt werden. Über 60 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern lebt im ländlichen Raum und deshalb ist es ungeheuer wichtig, die Lebensqualität auch in den kleinen Gemeinden hochzuhalten. Das Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner für ihre Orte zu unterstützen ist uns dabei ein besonderes Anliegen.“

Über 10 Millionen Euro investiert das Land in den nächsten Monaten allein in den Ortschaften im Kreis Ludwigslust-Parchim. Das Geld stammt aus EU-Mitteln (ILERL M-V) und wird gezielt für die Aufwertung der ländlichen Räume eingesetzt.

Im Einzelnen übergab Minister Backhaus Zuwendungsbescheide für folgende Projekte:

Neubau Erweiterungsgebäude Grundschule Techentin (Stadt Ludwigslust)

Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in der Region plant die Stadt Ludwigslust am Grundschulstandort Techentin einen Erweiterungsbau für einen zweizügigen Schulbetrieb mit insgesamt 180 Schülern und 160 Hortkindern. Der Neubau ist als Passivhaus mit kontrollierter Lüftung und Wärmepumpe konzipiert. Die Gebäudeautomation regelt u. a. die Beleuchtung, Luftzufuhr und die Temperatur und schafft damit optimale Lernbedingungen. Die Fassade ist aus Holz und großflächige Glasflächen sorgen für Tageslicht, einschließlich Sonnenschutz. Zudem werden Teile des Daches als Gründach hergestellt. Neubau und Bestandsgebäude verbindet ein überdachter Gang. Im Zuge des Schulbaus werden die Außenflächen als naturnaher und bewegungsfördernder Spiel- und Lernort neugestaltet.

In dem Neubau ist die Einrichtung von acht Klassenräumen, vier Räumen zur unterschiedlichen Nutzung, einem Förderraum, Garderoben, Sanitäranlagen, einem Lehrmittelraum, Vorbereitungsräumen und zwei Ruheräumen geplant.

Die Umsetzung der Maßnahme führt zu einer nachhaltigen qualitativen Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen für Schüler und Lehrkräfte. Weiterhin dient die Maßnahme der Sicherung des Schulstandortes Techentin.

Darstellung der Finanzierung:

Gesamtkosten: 2.870.408,38 €
Zuwendung im Rahmen der ILERL M-V: 2.152.806,00 €
Verbleibender Eigenanteil: 717.602,38 €
Durchführungszeitraum: März 2021 bis November 2022

Sanierung und Umbau Biermannscher Hof zum Gesundheitszentrum in der Gemeinde Dobbertin (Amt Goldberg-Mildenitz)

Für diese Maßnahme werden zwei Zuwendungs­bescheide virtuell übergeben (ILERL M-V und LEADER-RL M-V).

Am 13.08.2019 wurde der LEADER-Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ gestartet. Insgesamt 6 Millionen € standen für die Umsetzung der Siegervorhaben zur Verfügung. Die Gemeinde Dobbertin zählte zu den erfolgreichen Teilnehmern und konnte somit Fördermittel in Höhe von 673.317,24 € für den Umbau des Biermannschen Hofes zum Gesundheitszentrums erhalten.

Das Amt Goldberg-Mildenitz, mit den zugehörigen vier Gemeinden und der Stadt Goldberg, sieht sich in naher Zukunft damit konfrontiert, dass keine ausreichende Gesundheitsversorgung und -vorsorge gegeben ist. Mit der Unterstützung der Ressorts des Landes und der Ärztegenossenschaft Nord wurde ein passendes Lösungskonzept für diese Region entwickelt und soll nun Schritt für Schritt umgesetzt werden.

Dazu plant die Gemeinde Dobbertin die Sanierung und den Ausbau des unter Denkmalschutz stehenden Ensembles des Biermanschen Hofes. Das Grundstück befindet sich unweit des Marktplatzes, in unmittelbarer Nähe zum Gemeindezentrum sowie zu den neu errichteten altersgerechten Wohnungen „Dorf im Dorf“. Der ehemalige Dreiseitenhof besteht aus einem Hauptgebäude, einer Scheune und einem Nebengebäude. Auf Grund der Flächenkapazität der Gebäude ist die Unterbringung der Praxis-, Labor- und Sanitärräume im Hauptgebäude geplant.

Es werden drei bis vier unterschiedliche Praxen entstehen, die sich die zentralen Dienste teilen. Betrieben wird das neue Gesundheitszentrum von Frau Dr. med. Laube. Sie praktiziert bereits in Dobbertin. Frau Dr. Laube plant zwei weitere Hausärzte einzustellen und strebt eine Partnerschaft mit Fachärzten aus der Region (Chirurgie und Gynäkologie) an. Im Scheunengebäude sind Behandlungsräume für Osteopathie, Chiro- und Physiotherapie vorgesehen. Im Nebengebäude werden Außenstandorte für Apotheke und Sanitätshaus errichtet.

Das größte Gebäude, das denkmalgeschütztes Hallenhaus, ist Bestandteil des Förderantrages über die ILERL M-V.

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 1.634.373,27 €
Förderung ILERL M-V: 1.225.779,95 €
Eigenanteil: 408.593,32 €

Für die beiden anderen Gebäude (Förderung über die LEADER-RL M-V) waren ursprünglich eine Sanierung und ein entsprechender Umbau vorgesehen. Die Ergebnisse des Holzschutzgutachtens für die kleine Scheune ergaben jedoch, dass eine Sanierung unwirtschaftlich wäre. In Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde wurde der Abriss und Neubau geplant. Für das dritte und kleinste Gebäude stünde der Sanierungsaufwand, bedingt dadurch, dass das alte Gebäude keine ausreichenden Raumhöhen aufwies, in keinem Verhältnis zu einem Neubau. Auch hier wurde sich für den Abriss und Neubau entschieden. Die Außenanlagen werden der Nutzung entsprechend mit Stellplätzen und fußläufigen Erschließungswegen geplant. Die zwei vorhandenen Grundstückszufahrten werden erneuert.

Darstellung der Finanzierung (LEADER):

Gesamtkosten: 1.008.890,09 €
Zuwendung LEADER: 673.317,24 €
Eigenanteil: 335.572,85 €

In der Sitzung des Vergaberates am 26.01.2021 wurde zudem einer Kofinanzierungshilfe in Höhe von 500.000,00 € vom Innenministerium zugestimmt.

Realisierungszeitraum: April 2021 bis November 2022

Umbau und Umnutzung der alten Regionalen Schule zum Stadthaus in Lübtheen

Die Verwaltung der Stadt Lübtheen hat seit ca. 80 Jahren ihren Sitz im jetzigen Rathaus der Stadt Lübtheen. Das Gebäude weist derzeit erhebliche bauliche Mängel auf. Eine bürgernahe Verwaltung kann zukünftig an dem Standort nicht mehr gewährleistet werden.

Bei der nun geplanten Maßnahme handelt es sich um die denkmalgeschützte alte Regionale Schule. Der imposante Komplex liegt im Zentrum der Stadt und hat somit eine ortsbildprägende Bedeutung für Lübtheen. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung und Modernisierung soll das Gebäude zu einem repräsentativen Stadthaus/ Rathaus umgebaut werden. In dem Haus sollen neben der Verwaltung der Stadt auch weitere Bereiche, wie zum Beispiel die Polizeistation und ein Informationszentrum des UNESCO-Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ untergebracht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, den großen repräsentativen Saal des historischen Gebäudes für kulturelle und soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen (Konzerte, Lesungen, Vorträge, Ausstellungen). Auch eine Nutzung für Vereine ist geplant.

Im unmittelbaren Zusammenhang wird unter Berücksichtigung aller denkmalpflegerischen Zielsetzungen erstmals die Barrierefreiheit der Einrichtung hergestellt (Einbau eines Aufzuges, WC-Anlage und Hublift).

Das jetzige (alte) Rathaus soll nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der alten Schule und Umzug der Stadtverwaltung in das neue Stadthaus der Lübtheener Wohnungswirtschaft übergeben werden. Es soll wieder als Wohnraum genutzt werden.

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 4.987.507,12 €
Zuwendung nach der ILERL M-V: 3.100.000,00 €
Kofinanzierungshilfe IM: 850.000,00 €
Verbleibender Eigenanteil: 1.037.509,12
Umsetzungszeitraum: April 2021 bis Dezember 2022

Ausbau der Waschower Straße in der Gemeinde Wittendörp (Amt Wittenburg)

Aufgrund des schlechten Zustandes der Waschower Straße und der hohen verkehrstechnischen Belastung in der Gemeinde Wittendörp plant die Gemeinde den grundhaften Ausbau der Straße. Zudem wird der Gehweg neu angelegt, einschließlich Erneuerung der Straßen­beleuchtung. Überdies dient die Straße der Erschließung von Gewerbebetrieben, die Rettungswache liegt an der Straße, Bus- und Entsorgungsfahrzeuge frequentieren die Straße zusätzlich. Die Maßnahme trägt nach der Realisierung maßgeblich zur nachhaltigen Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit im Dorf sowie besonders für dessen Einwohner bei. Besonders positiv wirkt sich die Maßnahme auch auf das Ortsbild aus.

Ausbauparameter:

Länge: 0,415 km
Breite: 5,25 m
Ausbauart: Asphalt
Gehweg: 1,50 m in Pflasterbauweise

Darstellung der Finanzierung:

Gesamtkosten: 1.222.523,28 €
Zuwendung nach der ILERL M-V: 794.640,13 €
Verbleibender Eigenanteil Gemeinde: 427.883,15 €
Umsetzungszeitraum: August 2021 bis Mai 2022

An- und Umbau Feuerwehrgebäude/Dorfgemeinschaftshaus in der Gemeinde Lüblow (Amt Ludwigslust-Land)

Die Gemeinden haben als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie müssen dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen. Das bestehende Feuerwehrgebäude der Gemeinde Lüblow entspricht nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards und kann den vorgenannten Aufgaben nicht in vollem Umfang gerecht werden.

Die Gemeinde Lüblow plant deshalb im Ortsteil Neu Lüblow mit der Maßnahme die Schaffung einer Einrichtung mit mehreren Zweckbestimmungen zur Stärkung der dörflichen Gemeinschaft und zur Nutzung der Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke. Mit einem Anbau soll eine Verbindung zwischen Feuerwehrgebäude und Dorfgemeinschaftshaus geschaffen werden. Es ist vorgesehen, im Anbau einen Mannschaftsraum und einen Umkleideraum für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit ausreichend Platz zu schaffen. Außerdem sollte für jede Einsatzkraft eine getrennte Lagermöglichkeit von Privat- und der Einsatzkleidung vorhanden sein. Des Weiteren ist geplant, einen Lagerraum für das Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Im Zuge der Umbauarbeiten erneuert die Gemeinde Lüblow die Kleinkläranlage am Feuerwehrgebäude/Dorfgemeinschaftshaus.

Die gesamte Maßnahme dient der nachhaltigen und qualitativen Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kameraden/-innen. Der Feuerwehrstandort Neu Lüblow kann so langfristig gesichert werden.

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 245.238,67 €
Zuwendung ILERL M-V: 183.929,00 €
Verbleibender Eigenanteil: 61.309,67 €
Umsetzungszeitraum: März 2021 bis Oktober 2022

Ausbau der Straße Friedhofweg in der Gemeinde Moraas (Amt Hagenow-Land)

Die Gemeinde Moraas plant den grundhaften Ausbau der Straße „Friedhofsweg“ mit Oberflächenentwässerung und der Erneuerung der Beleuchtung. Zudem werden Stellplätze für die Besucher am Friedhof geschaffen.

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 174.114,26 €
Zuwendung ILERL M-V: 113.174,00 €
Verbleibender Eigenanteil: 60.940,26 €
Umsetzungszeitraum: März 2021 bis November 2022

Ausbau Gehweg an der L 92 (Hauptstraße) in der Gemeinde Alt Zachun (Amt Hagenow-Land)

Das Vorhaben dient der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entlang der Hauptstraße. Mit dem Ausbau werden die Verkehrsverhältnisse für die fußläufige Erreichbarkeit der einzelnen Grundstücke verbessert. Mit der Maßnahme soll das Ortsbild deutlich aufgewertet werden. In diesem Zuge wird auch die Straßen- und Gehwegbeleuchtung erneuert.

Ausbauparameter:

Länge: 0,55 km
Breite: 1,50 m
Ausbauart: Pflaster

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 151.513,83 €
Zuwendung ILERL M-V: 98.483,99 €
Verbleibender Eigenanteil: 53.029,84 €
Umsetzungszeitraum: März 2021 bis Oktober 2022

Sanierung und Umbau der „alten Schule“ zu einem Dorfgemeinschaftshaus in der Gemeinde Stralendorf (Amt Stralendorf)

Der ehemalige Amtsgasthof liegt im Ortskern der Gemeinde Stralendorf. Das unter Denkmalschutz stehende eingeschossige Fachwerkgebäude ist prägend für das Ortsbild und bildet zusammen mit der Amtsscheune, dem Amtshaus und der Kirche das historische Dorfzentrum. Im Rahmen eines Pächterwechsels 2019 wurden erhebliche Baumängel festgestellt, so dass eine Fortsetzung des gastronomischen Betriebes nicht mehr möglich war. Die Gemeinde Stralendorf beabsichtigt nun, das historische Gebäude umfassend denkmalgerecht zu sanieren, um es anschließend als Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen. Der Standort und die Räumlichkeiten des Gebäudes eignen sich sehr gut für die geplanten unterschiedlichen Nutzungen. Geplant sind:

kleiner Sitzungssaal
großer Sitzungssaal
Raum für Yoga und Gymnastik
Büro Bürgermeister
Besprechungsraum
Küche
WC-Anlagen

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 983.447,08 €
Zuwendung ILERL M-V: 715.264,60 €
Verbleibender Eigenanteil: 268.195,48 €
Umsetzungszeitraum: April 2021 bis Juni 2022

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Gresse (Amt Boizenburg-Land)

Das alte Feuerwehrgerätehaus in Gresse wurde 1995 im Rahmen der Dorferneuerung erweitert und zum „Dorfgemeinschaftsfeuerwehrhaus“ umgebaut. Gemäß Brandschutzbedarfsplan wurde die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) notwendig; die Lieferung des MTW erfolgte Ende des Jahres 2020.

Das Gebäude erfüllt nicht mehr die Anforderungen, die heute an ein Feuerwehrgerätehaus gestellt werden. Es ist von den Räumlichkeiten zu klein und es fehlen unter anderem separate Umkleideräume, eine Abgasanlage, Stellplätze und geeignete Sanitäreinrichtungen, inklusive Duschen, Lager sowie Räumlichkeiten für Werkstatt und Ausrüstung.

Die Gemeinde Gresse plant nun einen Neubau des Feuerwehrgebäudes, der allen aktuellen Standards einer Feuerwehr entspricht. Somit wird künftig der Feuerwehrstandort Gresse erhalten. Es können wieder alle Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung ordnungsgemäß ausgeführt werden. Die Feuerwehr stellt in jeder Gemeinde einen sozialen Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft dar und leistet nachhaltig so einen Beitrag zur Stärkung des dörflichen Zusammenhalts, so auch in Gresse.

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 1.378.000,00 €
Zuwendung ILERL M-V: 1.022.400,00 €
Verbleibender Eigenanteil: 355.600,00 €
Umsetzungszeitraum: April 2021 bis Dezember 2022

Sanierung der Fassade am Kulturhaus Dütschow, einschl. Platzgestaltung in der Gemeinde Spornitz (Amt Parchimer Umland)

Die Ortslage Dütschow ist ein Ortsteil der Gemeinde Spornitz. Das Kulturhaus Dütschow wurde als gemeindliches, kulturelles Zentrum vor circa 50 Jahren errichtet. Es befindet sich im Eigentum der Gemeinde Spornitz und wird vom Förderverein Kulturhaus Dütschow e. V. bewirtschaftet. Inzwischen weist das Gebäude an der Fassade erhebliche Mängel auf. Es lösen sich einzelne Steinreihen und Risse ziehen sich durch die Fassade.

Die geplante Fassadensanierung soll dem Gebäude wieder seine ortsbildprägende Fassade verleihen. Das Kulturhaus trägt im großen Umfang zur Ausgestaltung des kulturellen Lebens im Dorf sowie zur Stärkung der dörflichen Gemeinschaft bei, zum Beispiel durch die Nutzung für Erntefest, Frauentag, plattdeutsches Theater, Line-Dance-Gruppe, Silvesterfeiern und vieles mehr.

Der Vorplatz und die Zuwegungen zum Kulturhaus sollen als dörfliches Zentrum weiter aufgewertet werden, indem die Wege befestigt und mit unterschiedlichen farbigen Betonpflasterungen ausgestattet werden. Weiterhin sind Bänke, Fahrradständer, Abfallbehälter und ein Schaukasten geplant. Außerdem wird eine Beleuchtung installiert.

Darstellung der Gesamtfinanzierung:

Gesamtkosten: 245.238,67 €
Zuwendung ILERL M-V: 183.929,00 €
Verbleibender Eigenanteil: 61.309,67 €
Umsetzungszeitraum: März 2021 bis Oktober 2022

Schwesig dankt MV Zukunftsrat

Gutes Programm, das uns voranbringen kann

Schwerin – Der MV Zukunftsrat hat heute in seiner Abschlussveranstaltung per Video Handlungsempfehlungen unter dem Titel „Unsere Zukunft ist jetzt – Für ein nachhaltiges, digitales und gemeinwohlorientiertes MV“ vorgestellt. Diese wurden Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Sitzung übergeben. Dem Rat gehören 49 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Bildung, Kultur und Sport an.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lobte die Arbeit des MV Zukunftsrates: „Mit den entwickelten Empfehlungen für ein Zukunftsprogramm sowie den Zukunftsbildern hat der MV Zukunftsrat ein bemerkenswertes Dokument vorgelegt, das nahezu komplett ehrenamtlich entstanden ist. Alle Beteiligten einte ein gemeinsames Ziel: Wir wollen gemeinsam die Wirtschaft wieder gut voranbringen. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt stärken und unsere Natur schützen und so uns als Land nachhaltig entwickeln“ betonte die Ministerpräsidentin während der Veranstaltung. Das habe sich auch in einer umfassenden Bürgerbeteiligung widergespiegelt.

Globalisierung, Klimakrise und die Digitalisierung seien große globale Umbrüche und Herausforderungen. Und die Corona-Pandemie habe deutlich gezeigt, wo es Defizite gibt. Schwesig: „Aber es gibt auch gute Chancen und Möglichkeiten für unser Land. Über genau die hat der MV Zukunftsrat mit Interessenvertretern und Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, kontrovers und offen, respektvoll und zielorientiert. Herausgekommen sind sehr konstruktive Ideen und Vorschläge.“

Eine davon sei die weitere Entwicklung des Grünen Wasserstoffs. „Der MV Zukunftsrat sieht dabei eine gute Chance für Mecklenburg-Vorpommern, um die Vorreiterrolle bei den Erneuerbaren Energien auszubauen. Er hat angeregt, diesen Standortvorteil zur Erschließung klimafreundlicher Gewerbegebiete und Technologieentwicklung zu nutzen und auszubauen. “Ich freue mich deshalb, dass wir am kommenden Donnerstag das Wasserstoff-Kraftwerk von Apex in Laage in Betrieb nehmen können. Und wir arbeiten schon am nächsten Schritt. Wir wollen mit den Mitteln, die Mecklenburg-Vorpommern im Gegenzug für die Stilllegung des Kohlekraftwerks Rostock erhält, eine Wasserstoff-Forschungsfabrik errichten, indem die Wissenschaft, aber auch Unternehmen Techniken und Methoden zur Marktreife entwickeln können“, so die Regierungschefin.

Mit dem umfangreichen Bericht des MV Zukunftsrates würden sich zunächst die Ministerien, dann das Kabinett befassen, kündigte Schwesig an. Auch dem Landtag würde er zugeleitet. „Ich bin überzeugt, wir haben hier ein gutes Programm für die nächsten zehn Jahre, um Weichen für die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns zu stellen. Wir wollen die Ideen nicht in irgendeiner Schublade verschwinden lassen und nicht lange warten, denn die Zukunft beginnt jetzt“, so die Regierungschefin.