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Kategorie: Politik

Karenzzeitregelung in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. März 2021 den Entwurf für eine Änderung des Landesministergesetzes auf den Weg gebracht.

Der Entwurf sieht die Einführung einer Karenzzeitregelung vor. Ministerinnen und Minister und Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre müssen demnach künftig gegenüber der Landesregierung anzeigen, wenn sie im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine neue Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen.

Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahr nach Ausscheiden aus dem Amt untersagen, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Von einer Beeinträchtigung ist laut Gesetzentwurf insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das frühere Regierungsmitglied während seiner Amtszeit tätig war oder wenn das Vertrauen in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann.

Dabei wird die Landesregierung bei ihrer Entscheidung von einem dreiköpfigen Gremium beraten. Dessen Mitglieder sollen bereits wichtige staatliche oder gesellschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. Das Gremium soll auf Vorschlag der Landesregierung zu Beginn der jeweils neuen Wahlperiode von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten berufen werden.

„Regierungsämter werden auf Zeit vergeben. Die meisten Mitglieder einer Landesregierung scheiden vor dem Erreichen des Rentenalters aus ihrem Amt aus. Es ist deshalb völlig normal, wenn frühere Ministerinnen und Minister nach dem Ausscheiden aus dem Amt in ihren alten Beruf zurückkehren oder eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen. Das muss möglich sein“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue.

„Allerdings darf es nicht passieren, dass aus einem früheren Regierungsamt ein unangemessener Vorteil beim beruflichen Neustart entsteht. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, eine einjährige Karenzzeitregelung in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Wir hoffen sehr, dass eine solche Regelung zur Versachlichung bei öffentlichen Debatten bei der Neuaufnahme einer beruflichen Tätigkeit beiträgt. Es gibt dann klare Regeln für alle Seiten“, so der Staatssekretär.

Die Landesregierung wird ihren Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung in den Landtag einbringen.

Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora

Landesregierung will Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora aufbauen

Insel Rügen – Das Land Mecklenburg-Vorpommern will den Gebäudeteil „Kamm 7 und Liegehalle“ im Block V der Anlage von Prora kaufen, um dort nach einer Sanierung ein neues Bildungs- und Dokumentationszentrum zu errichten. In diesem Dokumentationszentrum sollen sich Schülerinnen und Schüler und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Geschichte Proras sowohl in der NS-Zeit wie auch in der DDR informieren können.

Das Kabinett stimmte dem Kauf in seiner heutigen Sitzung zu. Die Entscheidung zum Kauf und zur Bereitschaft der Sanierung bedarf der Zustimmung des Landtages. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Kabinetts ebenfalls beschlossen.

Der Kaufpreis beträgt 1 Euro zuzüglich Notarkosten. Für die Sanierung wollen Land und Bund jeweils 6,85 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Nutzung ist eine Konzeption erstellt worden. Auf fünf Etagen sollen jeweils rund 350 Quadratmeter Nutzfläche für Ausstellungen, Bibliothek/Mediathek, Seminar- und Büroräume zur Verfügung stehen. Prora soll auf diese Weise zum außerschulischen Lernort werden, an dem sich junge Menschen mit der Geschichte von Diktatur und Demokratie auseinandersetzen können. Gleichzeitig soll sich die Ausstellung an Urlaubsgäste und Einheimische richten.

„Proras Lage direkt an der Ostsee macht den Ort besonders. Seine Geschichte ist zugleich ein schwieriges Erbe. Es ist wichtig, dass wir uns mit dieser Geschichte auseinandersetzen. Deshalb wollen wir an dieser Stelle ein Bildungs- und Dokumentationszentrum aufbauen. Ich wünsche mir, dass sich vor allem junge Menschen vor Ort über die Geschichte informieren und daraus lernen können. Denn es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass es in Deutschland nie wieder zu Diktaturen kommen kann“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die beiden Vereine Prora-Zentrum und Dokumentationszentrum leisten seit vielen Jahren engagierte Erinnerungsarbeit. Das ist wichtig, denn die Geschichte Proras ist vielschichtig und entzieht sich als Gedenkstätte einfachen Erklärungen. Mit der heutigen Kabinettsentscheidung soll die wichtige Bildungsarbeit in Zukunft bessere Rahmenbedingungen erhalten. Im Block V entsteht ein historisch-politischer Lernort, der die komplexe Geschichte dieses monumentalen Gebäudekomplexes erzählt und einladen soll, sich mit den schwierigen Facetten der deutschen Geschichte auseinanderzusetzen. Mit dem Kauf von Block V und seiner Sanierung stellt die Landesregierung sicher, dass in Prora zukünftig nicht nur Urlaub gemacht wird, sondern auch ein Lern- und Erinnerungsort entsteht, der der historisch schwierigen Bedeutung des Gebäudekomplexes Rechnung trägt. Diese Entscheidung erfährt nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern große Aufmerksamkeit, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Um Diktaturen zu verstehen, muss man neben den Orten des Verbrechens auch die Orte des Verführens kennen. Die Bedeutung von Prora geht somit weit über die Landesgrenzen hinaus. Daher ist es richtig, dass Bund und Land sich die Kosten von 13,7 Millionen Euro für die Herrichtung teilen“, sagte Finanzminister Reinhard Meyer.

„Damit bringt die Landesregierung nach dem Ikareum in Anklam und der Darßbahn wie versprochen ein weiteres Großprojekt für Vorpommern auf den Weg. In Prora haben zwei Vereine in den letzten Jahrzehnten sehr engagiert über die Geschichte dieses ganz besonderen Ortes aufgeklärt und sich auf den Weg gemacht, all das unter einem Dach gemeinsam weiterzuentwickeln. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Das Bildungs- und Dokumentationszentrum eröffnet allen, die sich für Prora engagieren, noch einmal ganz neue Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit der Geschichte. Trotz umfangreicher Sanierungen und touristischer Attraktivierungen darf dieses historische Erbe nie vergessen werden“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Der Gebäudekomplex von 1937 und 1939 wurde durch das NS-Regime errichtet, jedoch nie für die vorgesehenen massentouristischen Zwecke fertiggestellt. Während des Zweiten Weltkriegs wurden hier provisorische Notunterkünfte, ein Lazarett und militärische Ausbildungsstätten eingerichtet. Unter anderem wurden in Prora von 1940 bis 1942 Polizeibataillone auf ihren mörderischen Einsatz gegen Partisanen und Juden ausgebildet.

Zu DDR-Zeiten wurde das Ensemble durch die Rote Armee und die Nationale Volksarmee genutzt. Prora wurde damit zum unzugänglichen Sperrgebiet. In den 1980er Jahren waren hier auch tausende Bausoldaten stationiert, die beim Bau des Fährhafens Mukran mitwirkten.

Nach der Deutschen Einheit wurden vier der fünf Blöcke an Investoren verkauft. Im Block V ist die Jugendherberge Prora errichtet worden. Nach den Plänen des Landes soll in unmittelbarer Nachbarschaft das Bildungs- und Dokumentationszentrum entstehen.

Förderbescheid für sozialen Wohnungsbau

Rostock – Für den Neubau eines Wohngebäudes im Rostocker Ortsteil Lichtenhagen übergibt am 17. März 2021 Bauminister Christian Pegel dem Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft „Wiro“, Ralf Zimlich, einen Zuwendungsbescheid über rund zwei Millionen Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Die Wiro plant, ein neues Wohnquartier mit acht Mehrfamilienhäusern (Blöcke A bis H) mit insgesamt 318 Wohnungen in Lichtenhagen zu errichten. Der Block A an der Plöner Straße 6 bis 7 mit 42 belegungsgebundenen Wohnungen und zwei Personenaufzügen wird durch das Bauministerium im zweiten Förderweg gefördert. Dadurch soll der Zuzug von Haushalten mit mittlerem Einkommen und eine entsprechende stärkere soziale Durchmischung im Stadtteil Lichtenhagen befördert werden.

Das Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“, 2017 in Kraft getreten, setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 1.002 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 49,5 Millionen Euro unterstützt.

Drese: Alltagsrassismus hat viele Gesichter

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben heute die Internationalen Wochen gegen Rassismus begonnen. Bis zum 28.3. sind mehr als 20 Veranstaltungen geplant, wie zum Beispiel Workshops, Kurzfilme, Podcasts, eine Lesung und ein Schweigemarsch. Zum Auftakt haben die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan und die Landeszentrale für politische Bildung eine Online Fachtagung veranstaltet, unter dem Motto „Gemeinsam gegen Rassismus in MV – Ansätze, Praktiken, Strategien“.

Die Auftaktveranstaltung soll sensibilisieren, Diskussionen anregen und Empfehlungen geben. „Wir wollen die Internationalen Wochen gegen Rassismus nutzen, um auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiv auf Fremdenfeindlichkeit und Alltagsrassismus aufmerksam zu machen“, sagte Alabali-Radovan.

„Es gibt zahlreiche Institutionen und Vereine in Mecklenburg-Vorpommern, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung engagieren. Hier spielen vor allem auch die Migrantenorganisationen eine große Rolle.“

In ihrem Grußwort zur heutigen digitalen Auftaktveranstaltung sprach sich Sozialministerin Stefanie Drese für ein weltoffenes und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern aus. Dies beinhalte zum Beispiel auch eine interkulturelle Öffnung im Öffentlichen Dienst.

Gleichzeitig betonte Drese die Notwendigkeit, für die Werte auch einzutreten und Zivilcourage zu zeigen: „Die Ablehnung von Menschen mit Migrationsgeschichte, von Menschen mit anderer Hautfarbe, findet sich leider noch oft in der Mitte der Gesellschaft. Alltagsrassismus hat viele Gesichter, wie zum Beispiel das Ausgrenzen von Menschen mit anderer Hautfarbe im Alltag oder die Unfreundlichkeit im Supermarkt“, betonte die Ministerin.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus finden seit 1994 bundesweit jährlich im März statt. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung wird sich nicht nur in der diesjährigen Themenwoche mit rassistischer Diskriminierung befassen, sondern auch in Zukunft immer wieder öffentlich Stellung beziehen.

Herzmedizinisches Zentrum Vorpommern

Karlsburg – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Montag Urkunden an das Klinikum Karlsburg und die Universitätsmedizin Greifwald übergeben. Die Krankenhäuser wurden als „Herzmedizinisches Zentrum Vorpommern“ offiziell in den Krankenhausplan aufgenommen.

„Beide Kliniken bieten zusammen das gesamte Spektrum der invasiven und nichtinvasiven Kardiologie an. Seit Jahren bestehen enge Kooperationen auf dem Gebiet der Kardiologie, der Kardiochirurgie sowie der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. Das ist eine wichtige Zusammenarbeit. Die Patienten profitieren von krankenhausübergreifendem Expertenwissen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Universitätsmedizin Greifswald versorgt ihr Einzugsgebiet mit diagnostischen, interventionellen und therapeutischen kardiologischen sowie intensivmedizinischen Leistungen. Die Behandlung kommt insbesondere Patienten mit akutem Myokardinfarkt, akuter und dekompensierter Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen zugute. Das Leistungsspektrum des Klinikums Karlsburg umfasst hochspezialisierte kardiologische und herzchirurgische Techniken und intensivmedizinische Behandlungsangebote. Am Standort Karlsburg und am Standort Greifswald stehen jeweils multiprofessionelle Teams 24 Stunden am Tag zur Versorgung von kardiologischen Notfällen und Komplikationen bereit, in Karlsburg zusätzlich ergänzt um ein kardiochirurgisches Team.

„Die Krankenhäuser in Karlsburg und Greifswald stellen eine flächendeckende und qualitätsgerechte Versorgung von Patienten mit Herzerkrankungen sicher. Im Verbund mit den niedergelassenen Haus- und Fachärzten im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns ist ein starkes Kompetenzteam entstanden. Im sogenannten Herzteam entscheiden Kardiologen und Kardiochirurgen gemeinsam geeignete Diagnose- und Therapieverfahren. Davon profitieren die Patienten“, sagte Glawe.

Das Klinikum Karlsburg hat sich als Herz- und Diabeteszentrum einen Namen gemacht. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die Versorgung herzkranker Diabetiker, die während eines Aufenthaltes interdisziplinär von Kardiologen und Diabetologen parallel behandelt werden. Die Behandlung der Zuckerkrankheit bei Kindern und Jugendlichen hat in Karlsburg eine lange Tradition und bildet auch weiterhin einen Schwerpunkt im Klinikum Karlsburg. Krankenhausträger ist die Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co KG, Hamburg. Das Klinikum Karlsburg ist mit 236 Planbetten in den Fachabteilungen Herzchirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen.

Die Universitätsmedizin Greifwald ist im Krankenhausplan des Landes mit 906 Planbetten und 74 tagesklinischen Plätzen ausgewiesen. 16 somatische Fachabteilungen und eine Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie bestimmen das Leistungsspektrum der Universitätsmedizin Greifswald. Die stationäre Versorgung wird ergänzt durch Polikliniken, Institute und weitere zentrale Einrichtungen. Merkmal der Universitätsmedizin ist die Kombination von Krankenversorgung, universitärer Forschung sowie die Ausbildung von Medizinstudenten und Assistenzärzten.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.137 Betten und 1.484 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Erster MV-Impfgipfel beendet

Schwerin – In Schwerin ist am Sonnabend-Abend der erste MV-Impfgipfel zu Ende gegangen. An dem Gipfel haben Landräte und Oberbürgermeister der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, Wissenschaftler, Vertreter des Hausärzteverbandes, der kassenärztliche Vereinigung und das Ärztenetzwerk HaffNet teilgenommen.

„Wir haben konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Deutlich wurde, dass wir vor allem mehr Verlässlichkeit bei den Impfstoffmengen benötigen. Jede Lieferverzögerung stellt im Ergebnis die Impfzentren im gesamten Land vor große Herausforderungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Der Hersteller AstraZeneca hatte am Freitag angekündigt, dass die Impfstofflieferungen in den kommenden beiden Wochen deutlich geringer ausfallen als angekündigt: anstelle von 12.000 werden nun jeweils nur 4.800 Impfdosen ausgeliefert.

Künftig sollen Ärzte und Personal in den Praxen schnellstmöglich immunisiert werden. Vorgesehen ist dabei, dass etwa 15.000 Dosen AstraZeneca in die hausärztliche und ambulante Struktur gehen. Begonnen werden soll damit ab dem 22. März 2021.

„Es ist notwendig, dass die Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal Eigenschutz bekommen. Das ist gleichzeitig die Vorbereitung, um weiter mit den Impfungen in die Fläche zu gehen. Das steht und fällt mit den Impfstofflieferungen. Der Impfstoff muss vor allem auch für chronisch Kranke und Risikopatienten eingesetzt werden. Das wird über die Impfpraxen gelingen“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 1.700 Impfärzte (Hausärzte und Fachärzte).

Zugleich wurde im Impf-Gipfel beschlossen, dass bei dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer ab der kommenden Woche schrittweise noch weniger Dosen für Zweitimpfungen zurückgelegt werden. „Es werden, auf diese Weise 25 bis 30 Prozent mehr Impfstoff für Erstimpfungen verwendet werden können. Die bestehende Rücklage an BioNTech/Pfizer-Impfstoff soll ebenfalls reduziert werden. So werden bis Ende März insgesamt ca. 15.500 Impfdosen mehr für Erstimpfungen frei“, so Glawe weiter.

Darüber hinaus werden die Zeitintervalle für die Zweitimpfungen weiter ausgedehnt, dies lässt die geänderte Impfverordnung zu. Für AstraZeneca wird der Termin für Zweitimpfungen nach 12 Wochen (vorher neun Wochen) stattfinden. Bei BioNTec/Pfizer und Moderna wird der Zeitraum von der Erstimpfung bis zur Zweitimpfung auf sechs Wochen (vorher vier Wochen) ausgedehnt. „Die möglichen Zeitintervalle der Hersteller werden ausgeschöpft. Auf diese Weise können ebenso mehr Erstimpfungen erfolgen“, sagte Glawe.

Da derzeit zu wenig Impfstoff für eine sehr große Gruppe von Impfberechtigten zur Verfügung steht, kam es in der Vergangenheit zu einer erheblichen Überlastung des Callcenters. Aus diesem Grund wird es nicht nur zu einer deutlichen personellen Aufstockung des Personals kommen. Bis Ostern soll zudem eine Online-Plattform zur Terminregistrierung für einen Impftermin angeboten werden. Die Plattform soll im Laufe des Aprils starten. „Davon versprechen wir uns auch eine entsprechende Entlastung an der Hotline des Callcenters“, so der Gesundheitsminister.

Die über 80-Jährigen, die aktuell noch angeschrieben werden, bekommen ein Schreiben mit einer neuen Telefonnummer zum Anruf im Callcenter. „Ziel ist es, dass die Ü80-jährigen direkt und schneller einen Termin bekommen“, so Glawe.

Die 12.200 Impfdosen von AstraZeneca, die in Quarantäne-Lagerung waren, sind freigegeben worden. „Die Dosen können verimpft werden. Den Hersteller und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) haben wir um eine Einschätzung gebeten, wie mit dem verbliebenen Impfstoff umgegangen werden kann. Im Ergebnis kann der Impfstoff nun weiter eingesetzt werden. Diese Dosen verfallen somit nicht und kommen zum Einsatz“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Ursächlich für die Quarantäne-Lagerung waren Temperaturunterschreitungen des Impfstoffes während des Transportes durch ein Transportunternehmen im Februar. Dies betraf 12.200 Impfdosen, die daraufhin für rund drei Wochen eingelagert worden sind.

Die circa 2.200 Personen, die mit dem Impfstoff AstraZeneca erstgeimpft worden sind, können die zweite Impfung im normalen Zeitplan bekommen.

Schnelltests in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Bund bietet Schnelltests, sogenannte Bürgertests, zum einmaligen wöchentlichen Testen an. „Dafür hat der Bund in dieser Woche nun die Rahmenbedingungen geschaffen. Er übernimmt die Finanzierung der Bürgertests. Die Länder wurden beauftragt, die Infrastruktur in den jeweiligen Regionen aufzubauen. Die Schnelltests werden an verschiedenen Orten und durch unterschiedliche Träger und Einrichtungen bei uns im Land ermöglicht. Teilweise geht es hierbei um Apotheken, die mitmachen. Einige Landkreise und kreisfreie Städte betreiben zudem kommunale Testzentren oder greifen auf bestehende Testzentren zurück. Darüber hinaus werden mitunter durch die kommunale Ebene auch Unternehmen beauftragt, die diese Tests umsetzen. Die Infrastruktur wird im Land Stück für Stück weiter aufgebaut“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Mit dem Apothekerverband M-V wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, um Bürgertests zu ermöglichen. Gesundheitsminister Glawe hat darüber hinaus in einer Videokonferenz mit über 90 Apotheken im Land um eine rege Beteiligung am Durchführen der Bürgertests geworben. „Wir versuchen die Vorgaben des Bundes umzusetzen. Allerdings gehört auch dazu, dass nicht in jeder Apotheke die räumlichen oder auch personellen Voraussetzungen gegeben sind, um Schnelltests durchzuführen. 50 Apotheken haben bereits ihre Bereitschaft zum Mitmachen signalisiert“, so Glawe weiter.

In einigen bestehenden Testzentren wie dem Klinikum Stralsund, der HanseMesse Rostock sowie dem Klinikum Schwerin werden zeitnah zusätzlich Möglichkeiten für Schnelltestungen geschaffen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim plant, über den Landkreis verteilt in einigen Ämtern 16 Zentren ab Montag bereitzuhalten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg setzt in Gadebusch, Grevesmühlen und Wismar Zentren mit Hilfe der Hilfsorganisationen um. In Bansin auf Usedom werden neben PCR- auch Schnelltestangebote durch einen privaten Anbieter zur Verfügung gestellt. „Darüber hinaus prüft auch das DRK, ob und wo eine Unterstützung möglich ist. Denkbar ist, dass auch in DRK-Einrichtungen getestet werden könnte“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen aufgrund der Art der Inanspruchnahme das Tragen einer Maske nicht möglich ist, wie zum Beispiel: Kosmetische Gesichtsbehandlungen oder Rasur, ist entsprechend der Corona-Landesverordnung ab dem 15.03.2021 ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. „Da die Tests noch nicht überall wohnortnah zu erhalten sind, wird in der kommenden Woche ab dem 15. März das Fehlen eines solchen Schnell- oder Selbsttests nicht sanktioniert werden. Die Gesundheitsbehörden und die Ordnungsbehörden wurden entsprechend informiert“, so Glawe.

Das Land hat insgesamt über 5,25 Millionen Selbsttests, die vorrangig für Kitas (Sozialministerium) und Schulen (Bildungsministerium) vorgesehen sind, bestellt. 250.000 Schnelltests sind zur Verstärkung für Testungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen und werden am heutigen Tag an die Testeinrichtungen und die Landkreise ausgeliefert. „Entscheidend ist am Ende, dass möglichst viele Einrichtungen, Apotheken oder auch Unternehmen im Land mitmachen, um im Land dezentrale und dennoch wohnortnahe Strukturen aufbauen zu können, damit die Tests ermöglicht werden können. Die Schnelltests sind eine sinnvolle Unterstützung, potentielle Infektionen möglichst schnell zu erkennen. Darüber hinaus werden dadurch auch die Labore entlastet. Doch, auch wer negativ getestet ist, muss sich weiter an die bestehenden Hygienemaßnahmen halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

„Luca“ in M-V angeschlossen

Schwerin – Alle Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind an das Luca-System zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung angeschlossen. Damit können Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Geschäfte, Gaststätten, Kulturbetriebe, Hotels, Behörden etc. und ihre Besucher im ganzen Nordosten die Luca-App ab sofort nutzen und die Gesundheitsämter im Fall eines nachgewiesenen Corona-Falls auf die verschlüsselten Daten zur Kontaktverfolgung zurückgreifen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Luca-App flächendeckend genutzt werden kann. Diese schnelle Möglichkeit zur Nachverfolgung von Kontakten ist eine wichtige Voraussetzung, um öffentliche Einrichtungen Schritt für Schritt wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen. Zugleich entlasten wir die Gesundheitsämter, die schnell und sicher Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen können“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei einer Video-Pressekonferenz, bei der das Luca-System und sein Nutzen für M-V vorgestellt wurden.

„Die acht Gesundheitsämter in M-V haben seit gestern Abend einen eigenen Zugang zum Luca-System. Darüber können ihre Mitarbeiter schnell und einfach auf den Datenaustausch zwischen den Einrichtungen und ihren Besuchern zugreifen und so Infektionsketten zurückverfolgen und schnell unterbrechen – allerdings nur, wenn diejenigen, die sich mit ,Luca‘ beim fraglichen Ereignis mit Luca eingecheckt haben, ihre Daten dafür auf die Anfrage hin freigeben“, informierte Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Der Minister bedankte sich bei allen, die dazu beigetragen haben, dass Luca schon heute bei uns im Land funktioniert: „Den Vertrag mit den Entwicklern haben wir vor einer Woche unterzeichnet. Wir sind davon ausgegangen, dass es einige Wochen dauert, die acht Gesundheitsämter in M-V technisch so anzubinden, dass sie – und nur sie – auf die verschlüsselten Daten des Luca-Systems zugreifen können. Dank des unglaublichen Engagements und vieler Überstunden aller damit befassten Kolleginnen und Kollegen in meinem Ministerium, bei den Entwicklern des Systems, in den Kommunen und Gesundheitsämtern funktioniert diese Anbindung schon jetzt.“

Musiker Smudo von der Band „Die Fantastischen Vier“ erklärte, wie die App funktioniert: „,Luca‘ ist einfach, sicher und effizient. Für den Nutzer, also den, der Gastronomie oder Veranstaltungen besuchen will, ist der Aufwand minimal: Download der kostenlosen App, Namen und Telefonnummer angeben – und man ist startklar. Der Aufwand für den Gastgeber, Veranstalter, Gastronomen ist ähnlich gering: QR-Code am Eingang scannen und fertig. Von diesem Augenblick an sind die Daten sicher verschlüsselt und die Gesundheitsämter können im Falle einer Infektion am Ort des Geschehens, alle informieren. Ohne großen Aufwand, ohne Zettelwirtschaft, ohne einzelne Rückrufe ist sichergestellt, dass alle in der Infektionskette Bescheid wissen und sich gegebenenfalls testen lassen sollten.“

Weiter führte Smudo aus: „Der Informationsprozess verkürzt sich so von einigen Tagen auf wenige Stunden. Quellcluster werden aufgedeckt, bevor sie zu größerer Verbreitung finden können. Als wir als Musiker davon hörten, waren wir begeistert, denn Luca bietet uns eine Chance auf mehr kulturelles Leben im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Das wollen wir unterstützen.“

Über die Datensicherheit des Systems informierte Patrick Hennig, Geschäftsführer des Berliner Start-ups Nexenio, das „Luca“ entwickelt hat: “Das System sorgt dafür, dass Kontaktdaten bereits auf dem Smartphone so verschlüsselt werden, dass nur das Gesundheitsamt nach Freigabe von Betrieben oder Nutzern im Infektionsfall Zugriff auf die Daten erlangt. ,Luca‘ informiert damit automatisch alle betroffene Personen, sobald für ein Gesundheitsamt Daten freigegeben werden. Das schafft Vertrauen und hilft Bürgerinnen und Bürgern dabei, sich und andere frühzeitig schützen zu können. In Kürze werden diese Anfragen der Gesundheitsämter nur noch aus dem Netzwerk des Bundes heraus erfolgen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.”

Manuela Schwesig und Christian Pegel appellierten an alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, Betreiber von öffentlichen Einrichtungen ebenso wie diejenigen, die diese Einrichtungen besuchen: „Laden Sie die kostenfreie App herunter und benutzen Sie sie. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verfolgung und Unterbrechung von Corona-Infektionsketten. Das ermöglicht uns allen, zunehmend wieder in ein öffentliches Leben zurückzukehren.“

Auch, wer kein Smartphone hat, kann sich über „Luca“ sicher einchecken und im Bedarfsfall informieren lassen: Es gibt die Möglichkeit, vor Ort über den Webbrowser einzuchecken.

Christian Pegel wies zudem darauf hin, dass die „Luca“-Entwickler Einrichtungen, die das System nutzen wollen, regelmäßig Schulungen dazu anbieten. Wo Sie sich dafür anmelden können, das finden Sie ebenso wie weitere Informationen zu „Luca“ auf der Homepage des Ministeriums unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Service/Luca-App/.