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Kategorie: Politik

Jugend- und Schulsozialarbeit bis 2027

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag betont, dass sich sowohl die Jugendsozialarbeit als auch die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren zu unverzichtbaren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt haben. „Auch wenn das gesetzlich festgelegte Aufgaben der Kommunen sind, stellt das Land bereits seit mehr als 20 Jahren beträchtliche finanzielle Mittel zur Ausgestaltung dieser Jugendhilfeangebote zur Verfügung“, sagte Drese.

Die Ministerin kündigte an, dass die Landesregierung weiterhin zu ihrem Engagement für die Schul- und Jugendsozialarbeit steht. Allein für die Schulsozialarbeit will das Sozialministerium in der kommenden EU-Förderperiode Mittel aus dem ESF+ in Höhe von 69,2 Mio. € einsetzen. Hinzu kommen weitere 6,25 Millionen Euro, die im Rahmen der Kindergarantie für eine sozialraumorientierte Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. Diese Mittel müssen weiterhin in derselben Höhe kommunal kofinanziert werden.

Drese: „Somit stehen in der kommenden Förderperiode insgesamt also circa 150 Millionen Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Und damit ist auch eine Planungssicherheit von Seiten des Landes bis mindestens 2027 gegeben. Somit besteht die Möglichkeit solide Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Basis für stabile Beziehungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind.“

Parallel unterstützt das Land auch die Jugendsozialarbeit im Land. Für die Jugendsozialarbeit werden vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmungen 15 Millionen Euro aus dem ESF-Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden, teilte Drese mit. So können bei einer 50 %igen kommunalen Kofinanzierung 30 Millionen Euro für Angebote der Jugendsozialarbeit genutzt werden.

Gleichstellungspolitische Chancen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese registriert in der Corona-Pandemie eine neue Aufmerksamkeit für frauen- und gleichstellungspolitische Fragestellungen, vor allem auch mit Blick auf die Verteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern.

„Diese Diskussion bietet somit auch Chancen, die Gesellschaft für mehr Gleichberechtigung zu sensibilisieren und zu einer größeren Partnerschaftlichkeit zu kommen“, sagte Drese heute im Landtag in der Debatte für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Nach Ansicht der Ministerin zeigt die Corona-Krise die frauen- und gleichstellungspolitischen Problemlagen unserer Zeit wie unter einem Brennglas. Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die während der Corona-Krise als systemrelevant eingestufte Arbeit werde überwiegend von Frauen geleistet.

„Diese weitverbreitete Erkenntnis muss jetzt auch in Taten umgesetzt werden“, sagte Drese. Als wesesentliche Schritte benannte Ministerin Drese, die ausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern durch gesetzliche Rahmenbedingungen zu fördern, den digitalen Wandel und den Ausbau des Homeoffice unter gleichstellungs- und familienpolitischen Prämissen zu gestalten und eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige öffentliche Infrastruktur für die Kindertagesförderung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu schaffen.

Drese sprach sich zudem für die Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) aus. Hier müsse der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt werden.

Leistungen in der Tagespflege

Drese lehnt Pläne zur Kürzung von Leistungen in der Tagespflege ab

Schwerin – Der Landtag debattierte jetzt über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Keine Schlechterstellung der Tagespflege im Zuge der Pflegereform 2021“. Hintergrund ist ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums, das vorsieht, die Inanspruchnahme von Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent zu begrenzen, wenn auch ambulante Sachleistungen genutzt werden.

Sozialministerin Stefanie Drese lehnt diese Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn ab. „Bei Umsetzung der Spahn-Vorschläge könnten sich viele Pflegebedürftige Angebote der Tagespflege nicht mehr leisten. Außerdem hätten sie massive Auswirkungen auf die gesamte Pflegeinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass über 30.000 pflegebedürftige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ambulante Sachleistungen (in der Regel einen ambulanten Pflegedienst) in Anspruch nehmen. Von ihnen werden etwa 6.200 Menschen in 230 Tagespflegen versorgt. Diesen Menschen wolle das Bundesgesundheitsministerium die Zuschüsse für die Tagespflege um die Hälfte kürzen. „Das kann und werde ich nicht mittragen“, so Drese. „Das widerspricht dem Wunsch der allermeisten Pflegebedürftigen, so lange wie möglich ihren Lebensabend zuhause zu verbringen.“

Die Ministerin zeigte in ihrer Rede wahrscheinliche Konsequenzen der Spahn-Pläne auf: „Weniger Pflegebedürftige werden Leistungen der Tagespflege einkaufen, viele werden die Inanspruchnahme stark drosseln. Absehbar wird ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe erheblich darunter leiden. Die Vereinsamung wird zunehmen, mehr ältere Menschen werden tagsüber alleine bleiben.“

Diese Abkehr vom allseits anerkannten pflegepolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“ führe zu drei möglichen Konsequenzen: „Die Anzahl der stationär versorgten Menschen wird deutlich zunehmen. Die pflegenden Angehörigen werden noch mehr belastet. Und die übrigen Pflegebedürftigen bleiben im Grunde unterversorgt oder gar unversorgt allein in ihrer Wohnung zurück“, legte Drese dar.

Aber auch auf der Seite der Tagespflegen werde dieser Vorschlag drastische Auswirkungen haben, denn die Begrenzung der Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent führe zu erheblichen Mindereinnahmen.

Drese: „Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein nicht geringer Anteil der Tagespflegen schließen, während andere Tagespflegen die Mindereinnahmen durch eine starke Erhöhung der zeitgleich versorgten Pflegebedürftigen kompensieren wird.“

Ministerin Drese sprach sich vor diesem Hintergrund erneut für die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform aus und kündigte eine entsprechende Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns an, die voraussichtlich am 26. März auf der Tagesordnung stehen wird.

Förderprogramme für Insektenschutz

Schwerin – Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus verteidigte am Donnerstag in der Landtagssitzung die Insektenschutzpolitik des Landes und verwies auf die erfolgreichen Förderprogramme in der Landwirtschaft.

Besonders erfreulich sei laut Minister die starke Nachfrage in der Landwirtschaft nach den Förderprogrammen für mehr Insektenschutz: „Ich weiß, dass auch die Landwirte ein großes Interesse daran haben, unsere Insekten und die Umwelt zu schützen. Und deshalb setze ich auf die geförderten freiwilligen Maßnahmen. Die Erfahrung in unserem Land zeigt auch, dass wir sehr gut vorankommen mit der Umstellung hin zu nachhaltigen und biologischen Produktionsweisen. Die rasant wachsenden Zahlen an nachhaltig bewirtschafteter Fläche und die Nachfrage nach unseren Förderprogrammen geben uns recht. Während 2019 für besonders insektenfreundliche Maßnahmen etwa 374.000 Hektar gefördert wurden, sind es für 2021 bereits über 520.000 Hektar. Das ist ein Flächenzuwachs von fast 40% in nur zwei Jahren.“.

Um den dramatischen Verlust der Biodiversität zu stoppen, so der Minister in seiner Rede, seien ernsthafte Maßnahmen nötig, die jetzt mit dem Regelungspaket auch auf den Weg gebracht würden. Die bisherigen Programme zum Schutz der Insekten werden damit ausgeweitet und ergänzt. Gleichzeitig dürfe die Landwirtschaft mit den Einschränkungen nicht überfordert, sondern als Teil der Lösung einbezogen werden, betont Backhaus. Genau diese Herausforderung bilde der Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Februar sehr gut ab. Die neuen Instrumente und Fördermöglichkeiten seien aus Sicht des Ministers ein gelungener Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

„Wer sich die Mühe macht, dieses „Aktionsprogramm Insektenschutz“ Punkt für Punkt durchzugehen, wird erkennen, mit welcher Ernsthaftigkeit die Bundesregierung dieses Thema angeht. Und er wird erkennen, mit welchem Engagement und Herzblut um die Kompromisse gerungen worden ist. Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist ein mühsam errungener Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung, zwischen den Interessen der Landbewirte und des Naturschutzes, zwischen Ökonomie und Ökologie.“

Im Vorfeld wurde vonseiten des Naturschutzes ein striktes Verbot zahlreicher Pflanzenschutzmittel gefordert. Dieses Verbot gilt nun ausschließlich in hochrangig geschützten Natura-2000-Gebieten. Dies betrifft etwa 2.300 Hektar im Land. Die Landwirte werden hingegen dazu angehalten, freiwillig auf insektenfreundliche Methoden umzusteigen. Dazu stehen künftig zahlreiche Förderungsinstrumente zur Verfügung. Auf nicht-geschützten Flächen wird das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat nur noch eingeschränkt zur Nutzung erlaubt sein, bevor die Ausbringung ab 2024 vollständig untersagt wird. Der Minister wertete das Ergebnis als großen Erfolg für beide Interessensseiten und sagte dem Gesetzesvorhaben seine volle Unterstützung zu.

Auch werde er sich dafür einsetzen, dass Einschränkungen der Landwirtschaft durch entsprechende finanzielle Leistungen entschädigt würden, so Minister Backhaus.

Höhere Förderung für Produktionsschulen

Schwerin – Die Landesregierung hat beschlossen, für die fünf Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 18,2 Millionen Euro aus Mitteln des ESF+ in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 zur Verfügung zu stellen.

„Wir erhöhen damit unsere Förderung nochmals um knapp eine Million Euro“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag am gestrigen Abend mit. Die Produktionsschulen seien für junge Menschen, die keine Berufsreife erreicht haben und einen besonderen Förderbedarf haben von enormer Bedeutung, so Drese.

Das Land fördert seit 2004 fünf Produktionsschulen und stellt bis zum Ende der aktuellen EU-Förderperiode 17,25 Millionen Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung. Da die Inanspruchnahme von Plätzen durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter in den letzten beiden Jahren zurückgegangen ist und die kommunalen Anteile seit Jahren eingefroren sind, hat das Land die ursprünglich festgelegte Fördersumme von 16 Millionen Euro um 1,25 Millionen Euro erhöht, um die Angebote der Produktionsschule aufrechterhalten zu können.

„Daran wird das hohe Engagement und Verantwortungsbewusstsein der Landesregierung für die Produktionsschulen sichtbar. Als berufsvorbereitendes Bildungsangebot mit derzeit 320 Plätzen wirken sie präventiv und zielen auf die Vermeidung und Reduzierung von Jugendarbeitslosigkeit“, verdeutlichte Drese.

Neben einer beruflichen Orientierung stehen in den Produktionsschulen vor allem die Erlangung von Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit im Zentrum der Bemühungen, um die Teilnehmenden im Anschluss in eine Ausbildung oder sogar in eine Erwerbstätigkeit vermitteln zu können.

Drese: „Wenn unsere jetzige Planung zum Operationellen Programm im Rahmen des ESF+ bestätigt wird, dann gibt es die erforderliche Sicherheit für die Einrichtungen und ihre Träger für die nächsten sieben Jahre.“

Metropolregion Stettin

Schwesig: Zusammenarbeit mit der Metropolregion Stettin vorantreiben

Schwerin – „Polen gehört zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Viele Polen und Deutsche pendeln zwischen den Regionen. Im vergangenen Jahr haben wir das 20-jährige Jubiläum unserer Regionalpartnerschaft gefeiert. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Zusammenarbeit legen wir seit einigen Jahren auf die Metropolregion Stettin“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der heutigen Landtagsdebatte.

Dank der europäischen Einigung könne die dynamische Großstadt Stettin ihre traditionelle Bedeutung als Oberzentrum für die Wojewodschaft Westpommern und die östlichen Landesteile Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs wieder einnehmen. „Wir tragen gern dazu bei, die Region insgesamt noch weiter voranzubringen, gemeinsam mit Westpommern und Brandenburg.“ In diesem Zusammenhang verwies die Ministerpräsidentin auf die gemeinsame Geschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs für die Metropolregion Stettin. Die Geschäftsstelle hat im Sommer 2019 mit zwei Mitarbeitern zügig die Arbeit aufgenommen und mit einer Vielzahl von Partnern in der Region wichtige Projekte und Programme vorangetrieben: das Neugeborenen-Screening, das Neugeborene in der Region Westpommern, Brandenburg und MV auf seltene angeborene Erkrankungen untersucht, um so eine möglichst frühe Therapie zu ermöglichen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Rettungsdienste, der Nachbarspracherwerb in Kitas und Schulen und die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern in Stettin.

Natürlich habe auch in der Metropolregion Stettin die Corona-Pandemie ihre Spuren hinterlassen. In diesem und letztem Jahr mussten die Kontakte leider auf ein Minimum reduziert werden. Zeitweise wurde von der polnischen Regierung sogar die Grenze geschlossen. Schwesig: „Da haben wir gemerkt, wie wichtig uns unsere Nachbarschaft geworden ist. im Alltag und im wirtschaftlichen Leben. Wir engagieren uns für eine Region, die von dem intensiven Austausch beider Seiten der Grenze lebt, wo Kommunen Partnerschaften bilden, Unternehmen wirtschaftliche Kontakte knüpfen, Familien die Grenze überwinden und deutsche und polnische Schülerinnen und Schüler Freundschaften aufbauen.“

Corona habe die Grenze wieder sichtbar und spürbar werden lassen, die im Alltag der Menschen oft schon gar nicht mehr da war. „Das ist eine schmerzhafte Erfahrung. Aber auch in dieser Situation hat die Geschäftsstelle in Anklam weiterhin gut gearbeitet, hat geholfen die Verbindung nicht abreißen zu lassen. Dazu gehört die Mitarbeit bei der Einführung des Unterstützungsprogramms für Berufspendler, die Schaffung einer regionalen Arbeitsgruppe zur Abstimmung in der Corona-Pandemie zwischen MV, der Wojewodschaft Westpommern und Brandenburg und auch die intensive Arbeit an der Einrichtung der Schnelltestzentren an der Grenze. Wir haben die Pendler unterstützt und den Kontakt zu unseren Nachbarn nie abreißen lassen. Auch unserem Parlamentarischen Staatssekretär Patrick Dahlemann möchte ich danken, für die tolle Arbeit die er vor Ort leistet, für sein großartiges Engagement“, lobt die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung habe viele Projekte angeschoben und unterstützt. Aber viele Dinge seien aus dem Engagement der Menschen vor Ort, ihren Ideen, ihrem Wunsch nach einer besseren Verbindung zu ihren Nachbarn gewachsen. Als Beispiele dafür nannte die Regierungschefin gemeinsame Theaterprojekte, Kommunale Partnerschaften oder den Austausch lokaler Sportvereine.

Die Ministerpräsidentin ermunterte: „Ich lade alle Menschen vor Ort explizit ein: Gehen Sie mit diesen Ideen und Impulsen aus der Region auf uns zu. Wir haben alle gemeinsam einen dynamischen Raum des Zusammenwachsens geschaffen. Ich danke allen, die mit viel Herzblut seit Jahren dabei sind wie Torsten Haasch als Hautgeschäftsführer der IHK zu Neubrandenburg, Dietrich Lehmann als Vizepräsident des Unternehmerverbandes Vorpommern, Laura Marisken, die Bürgermeisterin der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die eine Städtepartnerschaft auf Augenhöhe pflegt, Prof Brehmer und Merek Fialek vom Institut für Slawistik an der Uni Greifswald und auch an Akteure der Zivilgesellschaft wie Katarzyna Werth oder Rafał Malujda. Sie und viele andere setzen sich für die Belange des deutsch-polnischen Austauschs ganz aktiv ein. Die Landesregierung unterstützt das mit voller Kraft.“

Wertschätzung und Respekt in der Sprache

Schwerin – „Gleichstellung von Frauen und Männern beginnt auch mit der Sprache – mit einer Sprache, die Frauen und Männern gleichermaßen gerecht wird und Frauen und Männer sichtbar macht.“ Mit deutlichen Worten hat Gleichstellungsministerin Stefanie Drese heute im Landtag einen Antrag der AfD-Fraktion zur Abschaffung einer geschlechtergerechten Sprache im Gleichstellungsgesetz MV kritisiert.

Drese betonte, dass alle Menschen ein Recht auf angemessene sprachliche Bezeichnung haben und sich auch in der geschriebenen Sprache wiederfinden sollen. „Es geht darum, alle Menschen klar und präzise anzusprechen und damit um gesellschaftliche Teilhabe. Das ist gerade in Behörden und Gesetzestexten wichtig“, sagte Drese.

Den AfD-Antrag, der das generische Maskulinum als einzige Sprachform festschreiben wollte, bezeichnete Drese als rückwärtsgewandt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigehend.

Drese: „Als Frau und für den Bereich der Gleichstellung zuständige Ministerin, fühle mich von ihrem generischen Maskulinum nicht angesprochen. Im Gegenteil, ich fühle mich dadurch ausgegrenzt und lasse mir nicht vorschreiben, dass Frauen bei der Verwendung der männlichen Sprachform mitgedacht seien.“

Geschlechtergerechte Sprache zu nutzen, bedeute, die Gleichberechtigung der Geschlechter wertzuschätzen, so Drese heute im Landtag.

Sicherheit in der Justiz

Schwerin – Die Landesregierung brachte in den Landtag von M-V den Entwurf eines Gesetzes über das Hausrecht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes in M-V ein.

Justizministerin Katy Hoffmeister hat den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz über das Hausrecht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes in den Landtag eingebracht. Zur ersten Lesung sagte die Ministerin: „Sicherheit in der Justiz, das bedeutet Sicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften. Mir ist diese Sicherheit ein wichtiges Anliegen, und wir arbeiten intensiv daran, sie zu gewährleisten und stetig zu verbessern. Noch setzen wir punktuell auf Einlasskontrollen, bereiten aber auch das Pilotprojekt eines Gepäckscanners in einem Justizzentrum vor. Im Jahr 2020 begannen wir damit, alle Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister weiterzubilden, um ihnen noch mehr Sicherheit für den Einsatz während der Einlasskontrollen zu geben.“

„Mit der Gesellschaft wandeln sich Gefahrenstrukturen und auch Publikum. Mit dem nun eingebrachten Gesetz werden wir dem Gefahrenabwehrrecht in den Justizgebäuden eine klare gesetzliche Grundlage geben. Wir erwarten, dass die Einsätze und Aufgaben zunehmen werden, die über das Hausrecht und über die bisherigen Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes hinausgehen. Es können im Einzelfall Grundrechtseingriffe verbunden sein, die einer gesetzlichen Legitimation bedürfen. Das Gesetz kodifiziert das bisher aus dem Gewohnheitsrecht hergeleitete öffentlich-rechtliche Hausrecht der Leiterinnen und Leiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften und den Vollzug. Es stattet den Justizwachtmeisterdienst zudem mit Befugnissen aus, die dieser zur Erfüllung seiner Sicherheitsaufgaben benötigt. Damit wird die Sicherheit in der Justiz weiter erhöht“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag.