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Kategorie: Politik

Städtebauförderung für „Alte Feuerwehrgarage“

Laage – Für die Sanierung der „Alten Feuerwehrgarage“ und den Abriss der Anbauten an der Straße des Friedens 47a erhält die Stadt Laage im Landkreis Rostock vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 53.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 81.000 Euro.

Die Stadt Laage hat das Gebäude an der Straße des Friedens 47a an die Evangelisch-Lutherische Kirche Laage veräußert. Es dient der Kirchgemeinde als Lager und Werkstatt für gemeinnützige Zwecke. Beispielsweise werden Zelte und Jurten für die gemeindliche Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung gelagert. Die Fahrradwerkstatt wird vom „Kreativen Jugendtreff“ der Gemeinde genutzt.

Das Gebäude der „Alten Feuerwehr“ ist das einzige noch vorhandene historische Gebäude zwischen der Straße des Friedens und dem Ziegenmarkt von Laage. Um das Gebäude in seinem Erscheinungsbild zu erhalten, soll die äußere Hülle saniert werden. Das abrissreife Nebengebäude stellt einen großen städtebaulichen Missstand dar und soll vollständig zurückgebaut werden. Die Raumkante soll durch eine Mauer geschlossen werden. Auf dem freigelegten Gelände soll eine Elektro-Ladestation für den Kleinbus, der für die Kinder- und Jugendarbeit genutzt wird, aufgestellt werden.

Die Maßnahme soll in diesem Jahr realisiert werden.

Zuschuss für Klimaschutz-Förderberatung

Neustrelitz – Für Förderberatungen zu Energie- und Klimaschutzprojekten erhält das Landeszentrum für erneuerbare Energien (Leea) Neustrelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 186.642,42 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, der Reduzierung von Kohlendioxid und Verbesserung der Ressourceneffizienz gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 233.303,03 Euro.

Das Leea setzt seit 2017 das Vorhaben „Förderberatung“ auf der Grundlage einer bewilligten Förderung aus dem EFRE-Kampagnentitel erfolgreich um. Es wurden die personellen und strukturellen Voraussetzungen für eine effiziente Fördermittelberatung geschaffen. Davon ausgehend möchte das Leea das Projekt fortführen. Mit Hilfe des Zuschusses soll die Fördermittelberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen, insbesondere des Bundes und der Europäischen Union, auf den aktuellen Bedarf ausgerichtet und ausgebaut werden.

Geplant sind Informationsveranstaltungen sowie gezielte Beratungs- und Referentenleistungen. Ziel ist es, die Kenntnisse diverser Akteure über Fördermöglichkeiten zum Klimaschutz zu verbessern und damit die finanzielle Realisierung von Klimaschutzprojekten in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern.

MV-Schutzfonds Kultur

Zweite Runde für Überbrückungsstipendium – Martin: Wir unterstützen in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität

Schwerin – Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern können in der Corona-Pandemie eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die Landesregierung legt das Überbrückungsstipendium im Jahr 2021 neu auf. Soloselbständige im Kulturbereich können ein erstmaliges oder ein zweites Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Überbrückungsstipendium wird über den MV-Schutzfonds Kultur finanziert, der im Jahr 2021 weitergeführt wird.

„Mit dem Überbrückungsstipendium wollen wir Soloselbstständige zusätzlich unterstützen“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende ist es eine schwere Zeit, weil ihnen Räume und Gelegenheiten fehlen, um sich kreativ zu entfalten und sich zu präsentieren. Mit dem Stipendium ermöglichen wir, dass sie Ideen und Konzepte entwickeln, trainieren, proben und üben können bis Engagements, Präsentationen vor Publikum und Veranstaltungen wieder möglich sind. Wir unterstützen gerade auch in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität im Land“, betonte Martin.

Das Überbrückungsstipendium kann neben den November- und Dezember-Hilfen des Bundes oder NEUSTART KULTUR gezahlt werden und wird nicht auf diese Programme angerechnet. Das gilt, soweit es nicht denselben Zweck zum Gegenstand hat (keine Doppelförderung). Eine Förderung ist auch möglich, wenn Soloselbstständige bereits das Überbrückungsstipendium für das Jahr 2020 in Anspruch genommen haben. Zu den Anspruchsberechtigten zählen freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Neuauflage des Überbrückungsstipendiums zeigt die Landesregierung, wie wichtig ihr das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte die Kulturministerin. „Das Stipendium ist eine wichtige zusätzliche Hilfe und dient dem Erhalt und der Pflege unserer Kulturszene und der künstlerischen Produktivität. Gerade freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende sind von den Corona-bedingten Einschränkungen besonders hart betroffen. Seit vielen Monaten schon ist ein großer Teil von ihnen in der Ausübung ihrer Kunst erheblich eingeschränkt, was für sie eine existenzbedrohende Situation ist. Mit der Neuauflage des Stipendiums verbinde ich die Hoffnung, dass viele freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen und diese Unterstützung in Anspruch nehmen“, so Martin.

Die Fördergrundsätze finden Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf der Internetseite des Landesförderinstitutes (LFI M-V). Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit. Ein Antrag für das neue Überbrückungsstipendium muss bis spätestens 31. März 2021 (Posteingang beim LFI M-V) gestellt werden.

Wohnungsbau Sozial

Neubrandenburg – Für den Neubau von zehn belegungsgebundenen Mietwohnungen (Servicewohnen) und Tagespflege (18 Plätze) an der Neubrandenburger Werner-Seelenbinder-Straße erhält die Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (Neuwoba) vom Landesbauministerium einen Fördermittelbescheid für einen Zuschuss von 541.800 Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Dank der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns haben die Arbeiten bereits begonnen. Das Bauvorhaben soll voraussichtlich im kommenden Sommer fertiggestellt sein. Für die zehn barrierefreien Zweiraumwohnungen in dem viergeschossigen Gebäude werden je hälftig Landeszuschüsse im 1. und 2. Förderweg eingesetzt. Damit stehen nach Fertigstellung Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte (1. Förderweg) wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. Förderweg) mit sozial verträglichen Kaltmieten von höchstens 6,00 bzw. 6,80 Euro pro Quadratmeter monatlich zur Verfügung.

Die Wohnungen werden mit einem Smart-Home-System ausgestattet.

Dieser innovative und moderne Bau soll als Modellvorhaben zur Quartiersentwicklung „Neuwoba 2030“ eine Antwort auf den demografischen Wandel geben. Es entsteht ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld, dass auch gegenseitige Unterstützung, Integration, Hilfe und wechselseitiges Verständnis ermöglicht.

Das Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“, 2017 in Kraft getreten, setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 917 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 44,7 Millionen Euro unterstützt.

Steuerfreibeträge für kommunales Ehrenamt

Schwerin – Im vergangenen Jahr ist die Entschädigungsverordnung des Landes angepasst worden. Seither können ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht wurde, müssen viele nun einen Teil der Erhöhung versteuern. Finanzminister Meyer drängt daher nun auf eine Anpassung.

Da auch in vielen anderen Ländern die Entschädigungsverordnungen erhöht worden sind, wandte sich Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer nun an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, um den steuerfreien Mindestbetrag zu erhöhen. Finanzminister Meyer schlägt vor, die Pauschale von monatlich 200 Euro auf 250 Euro zu erhöhen. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2013.

Da mit dem Jahressteuergesetz erst kürzlich die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen um 25 Prozent erhöht wurden, sollte auch der steuerfreie Mindestbetrag entsprechend angepasst werden, so Meyer. „Wir sollten hier den Gleichklang der Steuerfreibeträge erhalten“, mahnte der Finanzminister, „da alle ehrenamtlich Tätigen einen ebenso wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen leisten. Im Übrigen wäre das in Zeiten von Corona ein wichtiges Zeichen für das kommunale Ehrenamt.“

Finanzielle Entlastungen 2021

Schwerin – Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Veränderungen in Kraft, mit teils deutlichen finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Allen voran die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlages, aber auch steuerlich gibt es Entlastungen beispielsweise für die Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderungen und Unternehmen werden gezielt entlastet.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Zum Ende des Jahres sind mit dem Jahressteuergesetz zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden, mit denen Bürgerinnen und Bürger gezielt unterstützt werden. Allein mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags werden die Mecklenburger und Vorpommern um mehr als 55 Mio. Euro jedes Jahr entlastet. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Belebung der Konjunktur.“

Im Einzelnen gelten ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Verbesserungen:

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlages

Der Solidaritätszuschlag wird für über 95 % der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns abgeschafft. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 73.000 Euro sind Alleinstehende zur Zahlung verpflichtet. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise leisten. Für Familien verdoppeln sich diese Beträge sogar.

Entlastungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bereits seit Längerem für eine stärkere Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement ein. Dieser Einsatz hat sich nun ausgezahlt: Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden deutlich angehoben. Einnahmen aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter sind künftig bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht oder sich freiwillig bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, kann daneben künftig Entschädigungen von bis zu 840 Euro steuerfrei erhalten.

Weiterhin ist für den Nachweis von Spenden von bis zu 300 Euro keine Spendenbescheinigung mehr erforderlich. Anstelle des förmlichen Zuwendungsnachweises reicht künftig z. B. ein Kontoauszug.

Für gemeinnützige Vereine wird die Freigrenze für Körperschaft- oder Gewerbesteuer auf 45.000 Euro angehoben. Für Vereine mit jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro entfällt zudem die sogenannte „Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung“.

Entlastungen für Unternehmen

Bereits seit dem 1. Dezember 2020 haben Unternehmen sechs Wochen länger Zeit, die Einfuhrumsatzsteuer für Importe zu begleichen. Dies bedeutet zusätzliche Liquidität von rund 5 Milliarden Euro für Unternehmen, die Importe tätigen. Gleichzeitig werden hierdurch im europäischen Vergleich bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen beseitigt.

Des Weiteren wird der steuerliche Verlustrücktrag krisenbezogen erweitert. Alleinstehende können Verluste von bis zu 5 Millionen Euro in das Vorjahr zurücktragen. Für Verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Bürgerinnen und Bürger wird sogar ein Verlustrücktrag von bis zu 10 Millionen Euro ermöglicht.

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden verbessert. So wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wiedereingeführt und der Investitionsabzugsbetrag flexibler gestaltet.

Auch im Bereich der Gewerbesteuer fanden Verbesserungen statt. Künftig kann das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 zum größten Teil steuerfrei gestellt. In vielen Fällen beläuft sich die Steuerbefreiung auf bis zu 80 %. Das Kurzarbeitergeld und die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen, allerdings bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Sonderleistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 30. Juni 2021 bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Dieser Steuerfreibetrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und kann in diesem Zeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer für 2021 bis 2023 von 0,30 Euro auf 0,35 Euro und für den Zeitraum von 2024 bis 2026 von 0,35 auf 0,38 Euro angehoben. Geringverdienende, bei denen die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer zu keiner steuerlichen Minderung führt, werden durch die Mobilitätsprämie entlastet.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich für die Einführung einer Homeoffice-Pauschale eingesetzt. Die nun eingeführte Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr. Bürgerinnen und Bürger können sie für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung tätig geworden sind. Das Vorhandensein eines separaten häuslichen Arbeitszimmers ist hierfür nicht erforderlich.

Entlastungen für Familien und Alleinerziehende

Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf insgesamt auf 8.388 Euro bzw. 4.194 Euro für jeden Elternteil.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben.

Entlastungen für Menschen mit Behinderungen

Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird verdoppelt und künftig schon ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20 gewährt. Bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von unter 50 wird künftig auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrages verzichtet. Zudem wird die Pauschale für behinderungsbedingte Fahrtkosten gesetzlich verankert.

Außerdem ist der Pflegepauschbetrag bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 von 600 Euro und bei der Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 3 von 1.100 Euro eingeführt.

Freistellung des Existenzminimums

Der Grundfreibetrag, mit dem die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt wird, wird ab 2021 auf 9.744 Euro und ab 2022 auf 9.984 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Steuern fällig werden. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls um 336 Euro bzw. ab 2022 um weitere 240 Euro erhöht.

Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit

Schwerin – Zum 1. Januar 2021 übernimmt Sozial- und Gleichstellungsministerin Stefanie Drese den Vorsitz der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK).

„Wir wollen vor allem Initiativen für mehr gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben starten. Die Konferenz wird sich deshalb schwerpunktmäßig mit der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit befassen“, betont Drese als zukünftige GFMK-Vorsitzende.

Die Covid-19-Pandemie hat nach Ansicht von Drese deutlich zu Tage treten lassen, welche Ungleichheiten noch immer zwischen den Geschlechtern bestehen – etwa bei den systemrelevanten Berufen oder bei der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. „Frauen tragen in der Corona-Krise die größeren Lasten“, so Drese.

Es zeige sich, dass seit langem bestehende frauen- und gleichstellungspolitische Forderungen und Themen „wieder entdeckt“ und medial diskutiert werden. „Diesen Auftrieb werden wir 2021 nutzen, um Erkenntnisse aus der Corona-Krise auszuwerten und die Entwicklungen hin zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzubringen“, kündigt Drese an.

Die Ministerin verdeutlicht, dass Mecklenburg-Vorpommern dabei auch die Themen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 fortführen werde, deren Schwerpunkte auf der Gleichstellung im Erwerbsleben sowie dem Kampf gegen Gewalt an Frauen lagen.

Die Hauptkonferenz der GFMK mit allen Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder wird am 23. und 24. Juni 2021 in Rostock stattfinden. Drese: „Meine Hoffnung ist natürlich, dass ich meine Kolleginnen und Kollegen auch wirklich in der Hansestadt begrüßen kann.“

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen beschließt. Mitglieder sind die für Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend nimmt als ständiger Gast an der Konferenz teil.

Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln seit dem Gründungsjahr 1991 jährlich unter den Ländern. Mecklenburg-Vorpommern hat den Vorsitz der 31. GFMK übernommen.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Ludwigslust-Parchim haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in den kommenden Jahren unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,24 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land hat die Jugend- und Schulsozialarbeit eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Ludwigslust-Parchim“, so Drese.

Land und Kommunen haben nach Aussage von Drese das gemeinsame Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Ludwigslust-Parchim im kommenden Jahr 492.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 591.400 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 516.800 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 623.800 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den kommenden zwei Jahren zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.