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Kategorie: Politik

Nachwuchsgewinnung

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Weiterhin hat die Nachwuchsgewinnung oberste Priorität“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2020 28 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt worden. Voraussichtlich 17 Altersabgänge wird es im Jahr 2021 geben. Diese Lücke soll geschlossen werden.

„Wir haben personell ein wirklich gutes Jahr erlebt. Mit 28 Einstellungen von Proberichterinnen und Proberichtern haben wir ähnlich viele junge Menschen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften gewinnen können wie im Jahr 2019 mit 29 Einstellungen. Weitere Gespräche werden noch zum Jahresende geführt, die im nächsten Jahr vielleicht zu neuen Einstellungen führen. Wir befinden uns gerade in einer Zeit der verstärkten Altersabgänge. Im Jahr 2021 werden wir voraussichtlich 17 Juristinnen und Juristen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Ruhestand verabschieden. Diese Lücke wollen wir natürlich schließen. Ich bin optimistisch, dass das gelingen wird. Wir haben viel für die Attraktivität der Justiz getan. Die Nachwuchsgewinnung hat weiterhin oberste Priorität. Die Landesregierung hat zum Beispiel im Herbst einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die erste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe R1 für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu streichen. Proberichterinnen und Proberichter sollen künftig dadurch ein höheres Anfangsgehalt bekommen. Monatlich wären das rund 200 Euro brutto mehr“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Die Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern wird ebenso immer beliebter. Und das bundesweit. Nach der Rekordeinstellungszahl von 62 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren gibt es für den nächsten Einstellungstermin im Sommer jetzt schon viele Anfragen. Das stimmt mich positiv. Denn als Justiz sind wir daran interessiert, die besten Köpfe, die wir im Referendariat ausgebildet haben, auch zu behalten. Die Justiz unseres Landes ist ein attraktiver Arbeitgeber“, so Ministerin Hoffmeister.

Zuschuss für Anbau von Personenaufzügen

Neubrandenburg – Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges) erhält vom Bauministerium für den Anbau von drei außenliegenden Personenaufzügen an das Wohngebäude Kirschenallee 17, 19 und 21 einen Zuschuss in Höhe von 178.200 Euro. Die 35 Wohnungen und eine Gewerbeeinheit der sechsgeschossigen Wohngebäude aus dem Jahr 1976 werden künftig mit Aufzügen erreichbar sein.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung von Barrieren reduzierenden Wohnraumanpassungen und der Nachrüstung von Personenaufzügen soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden. Das Zuschussprogramm wird im kommenden Jahr fortgesetzt.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Landkreis Vorpommern-Rügen erhält fast 2,3 Millionen Euro für Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Der Landkreis Vorpommern-Rügen und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,298 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Vorpommern-Rügen“, so Drese.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Vorpommern-Rügen im kommenden Jahr 509.600 Euro für die Jugendsozialarbeit und 612.500 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 532.842 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 643.100 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Online-Beteiligung für Zukunftsstrategie

Schwerin – Auch in Corona-Zeiten denken wir über den Tag hinaus. Die nachhaltige Entwicklung unseres Bundeslandes im gerade begonnenen Jahrzehnt liegt der Landesregierung besonders am Herzen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger des Landes ein, dabei mitzuwirken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zum Start der Online-Plattform „MV 2030 mitdenken“.

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ideen, Vorstellungen und Vorschlägen in die Zukunftsgestaltung für Mecklenburg-Vorpommern einbringen. „Wir sind gespannt auf die Vielfalt der Gedanken und Lösungsvorschläge für ein wirtschaftlich fortschrittliches, ökologisch stabiles und sozial gerechtes MV 2030“, sagte die Ministerpräsidentin. „Die Zeit jetzt über Weihnachten und Neujahr bietet sich dafür an, um vielleicht gemeinsam mit der Familie oder digital mit Freunden mitzumachen.“

Wer mitmachen will, kann sich unter https://mv2030.mitdenken.online/ anmelden. In der Startphase der Online-Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich in die Zukunft des Jahres 2030 zu versetzen und zurückzublicken, was sich in den vergangenen zehn Jahren ganz konkret im eigenen Leben zum Positiven verändert hat. Aus den Antworten werden Fragestellungen für die zweite Phase der Online-Bürgerbeteiligung entwickelt, die Anfang 2021 startet. Damit entsteht ein immer differenzierter werdender öffentlicher Arbeitsprozess. Alle Antworten werden analysiert. Die Erkenntnisse der Online-Bürgerbeteiligung werden im Frühjahr 2021 erstmalig der Landesregierung zugeleitet. Gemeinsam mit den Empfehlungen des MV Zukunftsrates sollen sie Eckpunkte der MV Zukunftsstrategie und Ihrer Fortschreibung bis 2030 bilden. Der Prozess der Online-Bürgerbeteiligung soll hierbei fortlaufend angeboten und weiterentwickelt werden.

„Loggen Sie sich ein und machen Sie mit. Formulieren Sie, zum Beispiel auch zusammen mit ihren Kindern, bis Mitte Januar Antworten auf die Eingangsfrage“, rief Schwesig zum Mitmachen auf.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Der Landkreis Nordwestmecklenburg und das Landessozialministerium haben eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 1,741 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit ist von hoher Bedeutung für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Nordwestmecklenburg“, so Drese.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Drese das Ziel, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält Nordwestmecklenburg im kommenden Jahr 387.434 Euro für die Jugendsozialarbeit und 465.665 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 402.353 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 485.609 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Unterstützung für Rostock Seawolves

Rostock – Die Bundesliga-Basketballer der Rostock Seawolves bekommen einen Zuschuss in Höhe von 207.380,46 Euro. Mit Hilfe der „Liquiditätshilfe Profisport“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll der Verein durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite aus der abgelaufenen Spielsaison 2019/2020 ausgleichen. Diese Defizite wirken sich ebenfalls auf die Spielsaison 2020/2021 aus.

Sportministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich, dass wir den Rostock Seawolves in dieser schwierigen Zeit ein wenig helfen können. Sportlich läuft es ja super im Moment. Umso besser, wenn die Mannschaft mit diesem finanziellen Bonus-Freiwurf vielleicht etwas sorgenfreier aufspielen kann.“

Die finanzielle Unterstützung zielt grundsätzlich darauf ab, Insolvenzen zu verhindern. Sie wird, auf Antrag, professionell oder semi-professionell aktiven Sportvereinen gewährt, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.

Hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten, wie die Rostock Seawolves, sollen weiter existieren. Außerdem soll die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga und in internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in der Spielsaison 2020/2021 sichergestellt werden.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Greifswald – In Greifswald wird im kommenden Jahr die so sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen gesenkt. Das hat das Kabinett am Mittwoch abschließend beschlossen, nachdem der Entwurf der Verordnung dazu zuvor die Verbandsanhörung durchlaufen hatte.

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Bevölkerung wächst und auch der Neubau von guten und bezahlbaren Mietwohnungen nimmt zu. Aber noch ist der Mietmarkt in Greifswald sehr dynamisch“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und erläutert den Hintergrund:

„Nachdem Greifswald 2018 schon für die Mietpreisbremse in die Verordnung aufgenommen wurde, werden nun auch die zulässigen prozentualen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen herabgesetzt. Der Bundesgesetzgeber hat dies genau dort ermöglicht, wo eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass Vermieter bei bestehenden Mietverträgen unter bestimmten Voraussetzungen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen können – aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete per Rechtsverordnung bestimmen.

Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock, Greifswald kommt nun als zweite Stadt in Mecklenburg-Vorpommern hinzu, nachdem die Bürgerschaft sich mit der Bitte um Prüfung auch dieser Mieterschutzmöglichkeit an das Land gewandt hat“, so Pegel.

Weiter sagt der Minister: „Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Selbst wenn es freie Wohnungen auf dem Markt gibt, werden diese vielfach deutlich über den ortsüblichen Mieten angeboten. Die Absenkung der Kappungsgrenze ebenso wie die Mietpreisbremse sind nützliche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Langfristig benötigen wir aber neuen, bezahlbaren Wohnraum, wie er in Greifswald mit dem Landesförderprogramm „Neubau Sozial“ an verschiedenen Stellen seit 2017 geschaffen wurde und wird.“

Seit Wiederauflage des Landesförderprogramms 2017 wurden in Greifswald aus diesem Förderprogramm Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft WGG, aber auch von zwei privaten Investoren mit neun Millionen Euro unterstützt. Es entstanden 193 neue, bezahlbare Wohnungen. Weitere Projekte in Greifswald mit einem Umfang von etwa acht Millionen Euro sind angekündigt.

Internationaler Tag der Migranten

Integrationsbeauftragte Alabali-Radovan: Frauen mit Zuwanderungsgeschichte enorm wichtig für gelingende Integration

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan, hebt anlässlich des Internationalen Tages der Migranten am (heutigen) 18. Dezember die Schlüsselfunktion von Frauen im Integrationsprozess hervor. Deshalb sind nach Ansicht von Alabali-Radovan verstärkte Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit notwendig, damit Frauen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben, wie am Erwerbsleben gleichermaßen teilhaben können.

„Vielfach sind es die Arbeitsleistung, der Verdienst sowie die familiären und sozialen Netzwerke der Frauen, die die Teilhabe von Familien ermöglichen oder erheblich erleichtern“, verdeutlicht Alabali-Radovan. Als Mütter hätten Frauen mit Zuwanderungsgeschichte einen erheblichen Einfluss auf die Vermittlung demokratischer Grundwerte und das Gelingen der Integration für die nächsten Generationen.

Frauen zu stärken, beginne bei Schutzkonzepten in Erst- und Gemeinschaftsunterkünften und benötige gezielte Angebote zur Erleichterung des Zugangs zu Deutschkursen, Bildung und Beruf, so Alabali-Radovan. „Frauen- und Familienprojekte tragen dazu bei, dass Frauen gestärkt und ihre Ressourcen aktiviert werden“, betont die Landesintegrationsbeauftragte.

Die Maßnahmen müssten daher immer das Ziel verfolgen, die Selbstwirksamkeit und Selbsthilfekompetenzen von Frauen mit Migrationshintergrund zu stärken. Empowerment von Migrantinnen stärke die Selbstbestimmung und den Integrationsprozess. Wichtig sei dabei, die individuellen Potenziale sichtbar zu machen und auch hier die Vielfalt zu betonen“, so Alabali-Radovan.

„Um uns über diese Themen auszutauschen und Ideen zu entwickeln, lade ich regelmäßig gemeinsam mit der Migrantinnenorganisation aus Stralsund, Tutmonde e.V. und weiteren Akteurinnen zu einem Fachaustausch über die Lebenssituation von Migrantinnen und geflüchteten Frauen ein“, verdeutlicht Alabali-Radovan zum Internationalen Tag der Migranten.