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Kategorie: Politik

Sanierung von öffentlichen Spielplätzen

Schwerin – Auch 2021 unterstützt die Landesregierung die Gemein­den Mecklenburg-Vorpommerns bei der grundhaften Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlich zugäng­lichen Kinderspielplätzen. Heute trat eine Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, auf deren Grundlage die Gemeinden beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Zuwendungen beantragen können. Antragsfrist ist der 28. Februar 2021.

„Die Zahl der Anträge im letzten Jahr war überwältigend“, sagt der für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Minister Dr. Till Backhaus. „Das zeigt mir, dass wir mit der Förderung von Investitionen in öffentliche Spielplätze ein wirkliches Bedürfnis aufgegriffen haben. Daher freue ich mich, dass wir für das nunmehr letzte Antragsjahr das Fördermittelvolumen noch einmal erheblich aufstocken konnten und nun auch die größeren Städte des Landes in die Förderung einbeziehen können.“ Öffentliche Spielplätze seien enorm wichtig für das soziale Miteinander aller Generationen. Mit Investitionen zu ihrer Verbesserung würden die Gemeinden unseres Landes bei der lebenswerten Ausgestaltung der ländlichen Räume unterstützt, so Backhaus.

Die Zuwendung je Spielplatz kann bis zu 20.000 Euro betragen und wird in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Höhe von 50, 75 oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Insgesamt stehen aus dem Strategiefonds 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Wenn mehr Mittel beantragt werden als zur Verfügung stehen, entscheidet die Rangfolge nach Punktzahl entsprechend eines Kriterienkatalogs, der Be­standteil der Förderrichtlinie ist.

Während in der alten Richtlinie ausschließlich Gemeinden des ländlichen Raums eine Förderung beantragen konnten, können das jetzt alle Gemeinden, also auch die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfall­sammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie die Erstabnahme von Spielplatz und -geräten.

Landesaktionsplan Vielfalt

Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in MV

Schwerin – Die Landesregierung hat in den vergangenen fünf Jahren vielfältige Anstrengungen zur Steigerung der Akzeptanz und Gleichstellung der LSBT*I (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell/Transgender und Intersexuell) in Mecklenburg-Vorpommern unternommen. Das zeigt eine Bilanz des Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, die heute durch Sozial-Staatssekretär Nikolaus Voss im Kabinett vorgestellt wurde.

Mit dem Landesaktionsplan Vielfalt hat sich die Landesregierung im Jahr 2015 dazu entschieden, sich aktiv für den Schutz und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen sowie sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einzusetzen. „Wir sind auf diesem Weg in den letzten Jahren vorangekommen“, betonte Staatssekretär Voss. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben für alle Bürger*innen – egal ob heterosexuell, homo- oder bisexuell, trans*, inter* oder queer.“

In der heute vorgestellten Bilanz werden neben den Auswertungen der einzelnen Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern die Ergebnisse von insgesamt drei empirischen Erhebungen dargestellt.

Voss: „Es ist sehr positiv, dass eine deutliche Mehrheit von befragten LSBT*I angibt, in unserem Land offen und zufrieden leben zu können. Ebenso zeigt sich eine Mehrheit der repräsentativ befragten Bevölkerung des Landes offen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in vielen öffentlichen Bereichen sowie im privaten Nahbereich. Auch das Engagement der Landesregierung wird mehrheitlich begrüßt und der Landesaktionsplan als ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Akzeptanz und Toleranz in der Bevölkerung gesehen.“

Jedoch hat nach Angaben von Staatssekretär Voss jede*r zweite befragte LSBT*I in den vergangenen fünf Jahren negative Erfahrungen, Benachteiligungen und Beschimpfungen erlitten.

„Das sehen wir als Handlungsauftrag, das Thema Akzeptanz fest in die Arbeit der Landesregierung zu integrieren und fortzuführen, etwa durch eine verstärkte Aufklärung im Schul- und Bildungsbereich“, so Voss.

Die durch die Einschätzungen der Ministerien sowie durch die drei Befragungen bzw. Interviews ermittelten zahlreichen Hinweise und Vorschläge auf geänderte und noch ungedeckte Bedarfe wie auch mögliche angepasste und neue Maßnahmen sollen dabei als Ausgangspunkt für eine Fortschreibung des Landesaktionsplanes dienen.

„Diese Fortschreibung wollen wir in einem partizipativen Prozess aller Ressorts der Landesregierung mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der großen öffentlichen Institutionen wie den Hochschulen des Landes, den Sozialpartnern, den Berufs- und Fachverbänden, den Kommunen und den LSBTI*-Beratungsstellen Mecklenburg-Vorpommerns in Angriff nehmen“, verdeutlichte Voss.

Der Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 10. November 2015 von der Landesregierung beschlossen. Er besteht aus insgesamt 46 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern. Die Bilanzierung besteht insgesamt aus drei Teilen. Im Teil I wird über den Umsetzungsstand der Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern berichtet. Teil II stellt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung in 2019 und 2020 dar. Im Teil III wird ein Ausblick der Landesregierung auf die weiteren Handlungsbedarfe sowie eine Fortschreibung des Landesaktionsplan in den kommenden Jahren gegeben.

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Schwerin – Am Montag (11. Januar) tritt die neue Corona- Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft. Darin wird die Fortsetzung, der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 7. Februar geregelt. Außerdem sind dort Vorkehrungen getroffen, wenn der Inzidenzwert auf über 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen steigt. Auch die Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Sozialministerium aktualisiert.

„In der Schutzphase bleiben die Kitas und Tagespflegestellen geöffnet und sollen die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir appellieren aber an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase anmelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Es kann zudem von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausgedruckt werden, oder ist in der Kita/ Tagespflegestelle erhältlich.

Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde die Untersagung des Besuchs der Kindertageseinrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohne*rinnen. Drese: „Wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Beträgt zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mindestens 200 ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen in dem Gebiet dieses Landkreises oder dieser kreisfreien Stadt ab dem darauf folgenden Tag grundsätzlich für Kinder untersagt.

Drese: „Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dieser Wert zurzeit überschritten ist, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Mit zwei Übergangstagen können die Eltern nun alle Absprachen mit dem Arbeitgeber bzw. der Kita treffen und haben die Einrichtungen Zeit, sich darauf einzustellen.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Ministerin Drese warb bei den Eltern, die vom Bund zugesagte Unterstützung für die Betreuung der Kinder zu Hause, in Anspruch zu nehmen: „Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr coronabedingt um zehn Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet, ohne dass das Kind krank sein muss.“

Der PM sind neben dem Anmeldeformular, die (nicht amtliche) Lesefassung der Corona- Kindertagesförderungsverordnung mit der Auflistung der kritischen Infrastrukturen und die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beigefügt.

Künstlerstipendien

Bewerbungen bis 15. Januar 2021 möglich

Schwerin – Das Land vergibt in diesem Jahr reguläre Künstlerstipendien in den Sparten Bildende Kunst einschließlich Fotografie, Darstellende Kunst einschließlich Tanzperformance, Musik einschließlich Komposition, Literatur und für spartenübergreifende Vorhaben. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können noch eine Woche lang ihre Bewerbungen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin einreichen. Am 15. Januar 2021 geht der sechswöchige Bewerbungszeitraum zu Ende. Für die regulären Künstlerstipendien stehen 2021 60.000 Euro bereit.

„Die regulären Künstlerstipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Sie haben mittlerweile Tradition und sind begehrt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Wir wollen auch in der Corona-Pandemie Künstlerinnen und Künstler in ihrer Entwicklung unterstützen. Die regulären Künstlerstipendien sind nicht zur Absicherung der künstlerischen Arbeit in einer Notlage durch die Corona-Pandemie gedacht. Sie dienen allein der künstlerischen Entfaltung“, erklärte die Ministerin.

Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben. Bei einem Arbeitsstipendium können sie in Form einer Festbetragsfinanzierung bis max. 5.000 Euro erhalten, bei Reisestipendien sind es max. 3.000 Euro als Anteilsfinanzierung und bei einem Aufenthaltsstipendium hängt die Höhe der Unterstützung vom jeweiligen Stipendium ab.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Kunstkommission, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur berufen wird. Die aktuelle Ausschreibung für die regulären Künstlerstipendien und Antragsformulare finden Künstlerinnen und Künstler auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Rostock haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,332 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock“, so Drese.

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Rostock unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Rostock in diesem Jahr knapp 515.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und fast 619.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 543.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. gut 655.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Für Klimaschutz, gegen Parkraummangel

Schwerin – Das Landeskabinett hat dem „Gesetz zur Förderung des Carsharing in Mecklenburg-Vorpommern“, kurz Carsharing-Förderungsgesetz, zugestimmt. Das Gesetz ergänzt die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen zum Carsharing. Insbesondere wird ein rechtlicher Rahmen für die Nutzung von öffentlichem Straßenraum für Angebote des stationsbasierten Carsharings geschaffen.

„Beim Carsharing stellen Anbieter Fahrzeuge zur Verfügung, die registrierte Personen mit vorheriger Anmeldung nutzen können. Gerade für Menschen, die nicht täglich auf ein Auto angewiesen sind, ist Carsharing eine kostensparende und klimafreundliche Alternative zum eigenen Fahrzeug“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Per Landtagsbeschluss war die Landesregierung aufgefordert worden, die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile des Carsharings in Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen und sicherzustellen, dass auch nach Landesrecht auf Straßen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums vergleichbar dem Bundesrecht für Carsharingstellflächen gewährt werden kann.

„Carsharing kann helfen, den innerstädtischen Parkraummangel zu verringern und klima- sowie umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfüllen wir die Forderung des Landesparlaments und schaffen Rahmenbedingungen, die insbesondere die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge auf rechtlich sichere Füße stellt“, erläutert Christian Pegel, der als Energieminister auch für Klimaschutz zuständig ist.

Beim stationsbasierten Carsharing werden vorab reservierbare Fahrzeuge auf fest dafür vorgesehenen Abhol- und Rückgabestellen abgestellt. Der Bund hat die Nutzung dieser Flächen im Bereich von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen – nur für diese ist der Bund zuständig – mit dem Bundes-Carsharinggesetz geregelt. Durch das Landesgesetz soll eine landesrechtliche Grundlage für die Sondernutzung von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für Carsharingsstellflächen geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden geeignete öffentliche Flächen als Stellplätze für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge bestimmen. Für diese Flächen regelt das Gesetz die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Es sieht ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vor, nach dessen Abschluss ein geeigneter und zuverlässiger Anbieter die Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von maximal acht Jahren erhalten kann.

Abweichend von den bundesgesetzlichen Regelungen ist auch eine Betriebspflicht vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass vom Anbieter auch tatsächlich Carsharingfahrzeuge auf der Stellfläche angeboten werden. Im Falle eines Verstoßes wird eine Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf der Erlaubnis geschaffen. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, Sondernutzungsgebühren zu erheben.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens überwiesen.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung in den Landtag.

Mit unserer beabsichtigten Novelle wollen wir Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung. Ziel des Landes sei es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ministerin Drese hob insbesondere die Weiterentwicklung des Integrationsförderrates zu einem Inklusionsförderrat für Menschen mit Behinderungen hervor. „Mit dieser Änderung stärken wir die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in ihrer Aufgabenwahrnehmung“, sagte Drese.

Das aus ehrenamtlich Mitgliedern bestehende Gremium berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Förderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt der geplanten Änderung des LBGG ist die Einführung der verständlichen und „Leichten Sprache“ im Verwaltungsverfahren aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). „Mir ist es ein großes Anliegen, dass Behörden ihre Bescheide verständlich und auch in Leichter Sprache insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutern“, betonte Drese. Dazu seien auch Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der barrierefreien Kommunikation notwendig und vorgesehen, so Drese.

Ein weiterer Schwerpunkt des novellierten LBGG ist der weitere Abbau von Barrieren in Landesbauten. Drese: „Für landeseigene Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten ist eine Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik vorgesehen. Wir wollen dabei auch die Gebäudeteile mit Publikumsverkehr barrierefrei gestalten, die nicht unmittelbar von den baulichen Maßnahmen selbst betroffen sind.“

Städtebauförderung für „Alte Feuerwehrgarage“

Laage – Für die Sanierung der „Alten Feuerwehrgarage“ und den Abriss der Anbauten an der Straße des Friedens 47a erhält die Stadt Laage im Landkreis Rostock vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 53.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 81.000 Euro.

Die Stadt Laage hat das Gebäude an der Straße des Friedens 47a an die Evangelisch-Lutherische Kirche Laage veräußert. Es dient der Kirchgemeinde als Lager und Werkstatt für gemeinnützige Zwecke. Beispielsweise werden Zelte und Jurten für die gemeindliche Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung gelagert. Die Fahrradwerkstatt wird vom „Kreativen Jugendtreff“ der Gemeinde genutzt.

Das Gebäude der „Alten Feuerwehr“ ist das einzige noch vorhandene historische Gebäude zwischen der Straße des Friedens und dem Ziegenmarkt von Laage. Um das Gebäude in seinem Erscheinungsbild zu erhalten, soll die äußere Hülle saniert werden. Das abrissreife Nebengebäude stellt einen großen städtebaulichen Missstand dar und soll vollständig zurückgebaut werden. Die Raumkante soll durch eine Mauer geschlossen werden. Auf dem freigelegten Gelände soll eine Elektro-Ladestation für den Kleinbus, der für die Kinder- und Jugendarbeit genutzt wird, aufgestellt werden.

Die Maßnahme soll in diesem Jahr realisiert werden.