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Kategorie: Politik

Azubi-Ticket auch für Freiwilligendienstleistende

Schwerin – Ab dem 1. Februar 2021 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweites Azubi-Ticket. Anspruchsberechtigt sind dabei nach Auskunft von Sozialministerin Stefanie Drese auch alle jungen Menschen, die einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst im Land Mecklenburg-Vorpommern leisten.

„Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), deren Einsatzstelle in Mecklenburg-Vorpommern liegt“, so Drese.

Voraussetzung für die Berechtigung zum Erwerb eines Azubi-Tickets ist, dass kein weiterer Erstattungsanspruch, wie z.B. ein Schülerticket, besteht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 2.400 Freiwilligendienstleistende: ca. 1.350 Absolvierende eines Bundesfreiwilligendienstes, gut 900 Absolvierende eines FSJ und etwa 130 FÖJ-Leistende.

Die Landesregierung hatte sich am 4. Dezember im Zukunftsbündnis MV mit Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages auf die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets zum 1. Februar 2021 verständigt.

Das Azubi-Ticket gilt das ganze Jahr für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Land, also in allen Zügen des Nahverkehrs, Bussen und Straßenbahnen. Es kostet 365 Euro und kann auch für private Zwecke genutzt werden.

Drese: „Freiwilligendienstleistende zeigen wichtiges gesellschaftliches Engagement. Mit dem Anspruch auf das Azubi-Ticket verbessern wir die Rahmenbedingungen für diesen Einsatz und sorgen für eine größere Mobilität der jungen Frauen und Männer.“

Zielvereinbarungen mit den Hochschulen

Schwerin – Die staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern stellen sich für die kommenden fünf Jahre auf. Sie haben sich mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2025 verständigt. Das Kabinett hat sie heute gebilligt.

„Ein wichtiger Schwerpunkt in der kommenden Zielvereinbarungsperiode ist die Lehrerinnen- und Lehrerbildung an den Universitäten, damit künftig mehr Absolventinnen und Absolventen auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „An der Universität Greifswald haben wir deshalb zu diesem Wintersemester einen neuen Studiengang für das Lehramt an Grundschulen eingerichtet. An der Universität Rostock stehen seit diesem Wintersemester mehr Studienplätze im Studiengang Grundschulpädagogik bereit. Hinzu kommen Erweiterungen im Bereich der beruflichen Pädagogik und der Schulsozialarbeit in Rostock“, so Martin.

Weitere Schwerpunkte sind die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe mit den Studiengängen Hebammenwissenschaft und Intensivpflege in Rostock, dem Bachelor-Studiengang Pflegewissenschaften in Greifswald und einem Bachelor-Studiengang Pflege in Neubrandenburg sowie die Umsetzung des Konzepts für eine standortübergreifende Ingenieursausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt in Rostock, Neubrandenburg und Wismar. Hinzu kommen die Einrichtung eines neuen Master-Studienganges Psychotherapie in Greifswald, die Förderung des Teilzeitstudiums und eine engere Kooperation der Universitäten Greifswald und Rostock bei der Rechtswissenschaft, um auch hier die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in den Studiengängen zu erhöhen.

Alle fünf Jahre schließen die Universitäten Greifswald und Rostock sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT), die Hochschule Neubrandenburg, die Hochschule Stralsund und die Hochschule Wismar mit der Landesregierung Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele ab. Die Zielvereinbarungen treffen Regelungen zum Gesamtbudget, zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Stellen, zu Fächern und Studiengängen, zu Forschungsschwerpunkten sowie zu den Vorgaben bei der Erhöhung der Anzahl der Frauen auf wissenschaftlichen Qualifikationsstellen und bei Professuren. Die Ministerin dankte den Rektorinnen und Rektoren sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für die konstruktive Mitarbeit und den intensiven Abstimmungsprozess, der durch die Corona-Pandemie länger gedauert hatte als ursprünglich geplant.

„Wichtig bleibt auch die Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Das bestehende Kaskadenmodell entwickeln wir weiter. Es dient zur Festlegung von Gleichstellungsquoten. Wir legen den Fokus künftig nicht mehr allein auf den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren, sondern auch auf den Frauenanteil bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen. Erfolgreiche Anstrengungen der Hochschulen honorieren wir mit insgesamt bis zu einer Million Euro. An der Universität Greifswald wird erstmals im Land eine Professur für Genderforschung eingerichtet“, führte die Ministerin aus. Mit diesem Schritt erhalte dieser Forschungsbereich eine wichtige und dringend notwendige Stärkung.

In den Zielvereinbarungen sind neben den Entwicklungs- und Leistungszielen auch die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätsmedizinen, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages Studium und Lehre (Nachfolge Hochschulpakt) und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Im Bereich der laufenden Zuwendungen stellt das Land über den gesamten Planungszeitraum insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit, voraussichtlich 125 Millionen Euro fließen zusätzlich über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre. Bei der Großgeräteförderung sind von 2021 bis 2025 insgesamt 53,9 Millionen Euro eingeplant.

„Mit den Zielvereinbarungen geben wir den Hochschulen und Universitäten in unserem Land Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre und setzen einen Rahmen für eine innovative und leistungsstarke Entwicklung. Unsere Hochschulen sind attraktive Ausbildungsstätten für junge Menschen. Sie sind wichtige Impulsgeber für die Forschung, Motor für Beschäftigung und bieten viele hochwertige Arbeitsplätze“, betonte Wissenschaftsministerin Martin. „Die Hochschulen sind das Herz des Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und unerlässlich für die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften. Sie setzen regionale Schwerpunkte bei der gesellschaftlichen Entwicklung und müssen sich gleichzeitig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten. Mit den Zielvereinbarungen sind sie für diese Herausforderungen gut aufgestellt.“

Mit dem Vorlegen der Zielvereinbarungen erfüllen die Landesregierung und die Hochschulen ihren gesetzlichen Auftrag. Nach der Billigung durch das Kabinett werden die Zielvereinbarungen den Hochschulleitungen zur Unterzeichnung übersandt und anschließend dem Landtag vorgelegt.

Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit

Schwerin – Für die Jahre 2021 und 2022 stellt das Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Das hat Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss heute in Schwerin bekannt gegeben.

Dabei stehen in den kommenden zwei Jahren 9,37 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und 7,78 Millionen Euro für die Jugendsozialarbeit bereit. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat sich in Mecklenburg-Vorpommern als wichtige Form der individuellen Förderung junger Menschen bewährt und wird in gemeinsamer Verantwortung zwischen Land, der kommunalen Ebene und den vor Ort tätigen Jugendhilfeträgern auf Grundlage einer Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit über 2020 hinaus fortgeführt“, sagte Voss.

Land und Kommunen eint nach Aussage von Voss das Ziel, junge Menschen in unserem Land in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem im Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. Deshalb sei das Sozialministerium gerade dabei, mit allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten eine Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit abzuschließen. „Sie bildet die Grundlage der Finanzierung und dient zugleich als Leitfaden für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, so Staatssekretär Voss.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Voss: „Damit besteht Planungssicherheit für die kommenden Jahre für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Land.“

Modellprojekt „Kita 2030“

Kita-Projekt für kindgerechtes nachhaltiges Handeln nimmt Formen an

Schwerin – Das landesweite Modellprojekt „Kita 2030“ schreitet weiter voran. Darin geht es um Nachhaltigkeit in der frühkindlichen Bildung sowie im Kita-Management. Mit Hilfe des Projekts sollen Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden, um in den Kitas kindgerechtes, nachhaltiges Handeln im Alltag und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur zu fördern.

Zunächst sind die Pädagoginnen und Pädagogen aus den neun teilnehmenden Kitas in fünf zweitägigen Workshops qualifiziert worden, teilweise Corona-bedingt auch online. Ein erstes Zwischenfazit falle sehr positiv aus, sagte Dr. Anja Kofahl von der Naturschule M-V in natura. Sie leitet mit Maika Hoffmann und Dr. Beate Kohler (concept future) die Weiterbildungen in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir haben viele Denkprozesse und Verhaltensänderungen in den Kitas auf den Weg gebracht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten sich trägerübergreifend austauschend, es war sehr sinnstiftend für alle Seiten“, so die Dozentin.

Im nächsten Schritt sollen weitere Netzwerktreffen regional stattfinden, die Workshops für Kita-Träger und Leitungspersonal schließen sich ab März 2021 an.

Auch Sozialministerin Stefanie Drese ist mit dem bisherigen Verlauf des Modellprojektes „Kita 2030“ sehr zufrieden. „Die erste wichtige Etappe ist geschafft. Wir haben damit die Tür für eine verantwortungsvolle Ressourcennutzung in unseren Kitas aufgestoßen. Die Fachkräfte sollen es vorleben und an die Kinder und Eltern weitergeben. Das ist unser pädagogischer Ansatz, den wir verfolgen“, verdeutlicht die Ministerin.

Neun Kindertagesstätten aus allen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns haben sich Ende 2019 auf den Weg gemacht, um das Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) sowohl pädagogisch als auch in seinen Strukturen erlebbar zu machen.

„Kita 2030“ folgt einem BNE-Ansatz, der ausgehend von Naturerfahrung und ganzheitlicher Naturbildung die gegenseitige Abhängigkeit von Mensch und Natur erkennbar werden lässt und zu einem kindgerechten nachhaltigen Handeln im Kita-Alltag führt.

Schlüsselthemen von BNE sind u.a. Ernährung, Schutz von Artenvielfalt, Konsum, Klima, Gesundheit und kulturelle Vielfalt.

Das dreijährige Modellprojekt „Kita 2030. Nachhaltigkeit erleben. Zukunft gestalten!“ wird vom Sozialministerium Schwerin mit insgesamt rund 190.000 Euro gefördert. Neben der Weiterbildung und Sensibilisierung des pädagogischen Fachpersonals und des leitenden Personals sowie der Schaffung eines Netzwerks, werden am Ende des Projekts auch Broschüren an alle Kitas in M-V herausgegeben. Sie dienen als Hilfestellung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Pädagogik und dem Kita-Management.

Mit dem Projekt für nachhaltige Bildung im frühkindlichen Bereich folgt Mecklenburg-Vorpommern einem Aufruf der Vereinten Nationen (UNO) zur Entwicklung eines Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung. Es soll international in allen Bildungsbereichen verankert werden.

Förderung von digitalem Liefermanagement

Schwerin –  – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“, erhält der Geschäftsführer der Marlower Möbel GmbH (Landkreis Vorpommern-Rügen), Mirko Ohm, einen Zuwendungsbescheid. Dieser dient der Einführung einer digitalen Individuallösung zur Unterstützung der Betriebsprozesse erhält die Firma Zuwendungen in Höhe von 35.000 Euro. Die Gesamtkosten der Investition betragen knapp 130.000 Euro

Das Unternehmen Marlower Möbel hat sich auf die Produktion von Kita- und Schulmöbeln spezialisiert. Es möchte für alle Bereiche des Unternehmens neue PC-Arbeitsplätze zur Auftragsbearbeitung, für Lager und Logistik sowie zur Tourenplanung anschaffen. Mithilfe der neuen Software wird eine Volumenberechnung hinterlegt, es werden Online-Kartendienste integriert, um die effizienteste Route zu nutzen. Vor Auslieferung der Ware werden die Kunden über die Software telefonisch informiert. Außerdem werden für die Vereinfachung der Qualitätskontrolle Barcodescanner eingesetzt. Fehlende Artikel werden automatisch nachgeordert und dem System zugeordnet.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Insgesamt sind beim Landesförderinstitut (LFI) seit 2019 312 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 4,6 Millionen Euro eingereicht worden. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Zur Umstellung von analogen auf digitale Geschäftsprozesse erhält auch die Bäckerei und Konditorei August Hünemörder im Glasiner Ortsteil Warnkenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg) 6.700 Euro. Die Gesamtkosten betragen 14.900 Euro.

Der Traditions-Handwerksbetrieb in dritter Generation will  Vertrieb und Controlling auf digitale Prozesse umstellen sowie eine Online-Plattform einrichten. Die bisherigen handschriftlichen und papiergebundenen Vorgänge können so digital und revisionssicher umgesetzt werden.

Technische Modernisierungen

Ribnitz-Damgarten – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch zwei Fördermittelbescheide an die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH in Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) übergeben.

„Die Bodden-Kliniken stehen den Patienten aus der Stadt Ribnitz-Damgarten und dem Umland zur Verfügung und sind damit wesentlich für eine starke Gesundheitsversorgung in der Region verantwortlich. Die Einrichtung ist ein fester und wichtiger Bestandteil unserer Krankenhauslandschaft im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Geplant sind neben der Erneuerung der Kältemaschinen für den Kaltwassereinsatz im Krankenhaus auch die Erneuerung von DDC-Komponenten der Gebäudeleittechnik (DDC = direct digital control; übernehmen Steuerungs- und Regelungsaufgaben). Durch die Modernisierung der Gebäudeleittechnik werden bei einem Störungsfall kürzere Reparaturzeiten und eine gesicherte Ersatzteilversorgung gewährleistet. Das Gesundheitsministerium unterstützt die Technikmodernisierung in Höhe von rund 740.000 Euro (davon 300.000 Euro für die Erneuerung der Kältemaschinen).

„Neben engagierten Mitarbeitern und einer hohen medizinischen Kompetenz ist es in einem Krankenhaus ebenso wichtig, dass die Gebäudetechnik den gestiegenen technischen Anforderungen entspricht. Deshalb unterstützen wir die Modernisierungen in Ribnitz-Damgarten“, sagte Glawe.

Seit 1990 erhielt das Krankenhaus insgesamt Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 45,9 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 13,2 Millionen Euro (inklusive der aktuellen Förderungen). Im Jahr 2018 hat das Gesundheitsministerium unter anderem den Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes an den Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten in Höhe von 144.000 Euro unterstützt.

Die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH ist eine gemeinnützige GmbH, an deren Grundkapital der Landkreis Vorpommern-Rügen mit 100 Prozent beteiligt ist. Die GmbH betreibt neben dem Krankenhaus auch Pflegeheime, Therapieeinrichtungen, Altersgerechtes Wohnen und Wohnheime sowie Medizinische Versorgungszentren. Die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten wurden mit 154 Betten in den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Diese verteilen sich auf fünf Fachabteilungen – Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Orthopädie/Unfallchirurgie. Im Jahr 2019 wurden in den Bodden-Kliniken laut Krankenhausstatistik knapp 7.500 Fälle behandelt. Das entspricht einer Auslastung von rund 77 Prozent; die durchschnittliche Verweildauer betrug 5,64 Tage.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.137 Betten und 1.484 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Insgesamt standen den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 27 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit mehr als 2,9 Milliarden Euro erhebliche finanzielle Mittel in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen.

Neue Quarantäne-Verordnung in Kraft

Schwerin – Heute ist die neue Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung sollen tragende Elemente der Muster-Quarantäne-Verordnung des Bundes umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch die aktuell gelten Landesregelungen (Quarantäne-Verordnung und Grenzpendler-Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) mit korrespondierenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengeführt.

„Es wurden mit der neuen Verordnung mehr Ausnahmeregelungen zugelassen – also Regelungen, wann man nicht in Quarantäne muss. Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung die häusliche Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt. Oberstes Ziel ist und bleibt es, die Corona-Pandemie durch entsprechende Maßnahmen weiter einzudämmen und die Ausbreitung weiter deutlich zu verringern“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe im Anschluss an die heute Kabinettssitzung.

Personen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Bislang waren im Wesentlichen Personen von der Ausnahme der häuslichen Quarantäne entbunden, die durch das Land M-V durchgereist sind oder in begründeten Fällen eine Befreiung besaßen.

„Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Mit der neuen Verordnung sind nun weitere generelle Ausnahmen geregelt worden. Dabei ist eine Einteilung in drei Gruppen vorgenommen worden“, so Glawe weiter.

Ausnahmetatbestände mit der Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung

Die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung trifft diejenigen volljährigen Personen, die regelmäßig nach M-V einreisen. Das sind beispielsweise die Grenzpendler. Wer zwingend notwendig zum Zweck der Berufsausübung die Grenze überquert und regelmäßig an den Wohnsitz zurückkehrt, braucht sich nicht in Quarantäne zu begeben. Voraussetzung ist unter anderem ein Negativtest, dessen Durchführung höchstens sieben Tage zurückliegen darf.

Ausnahmetatbestände mit höchstens 48 Stunden vor Einreise oder bei der Einreise durchgeführten Tests

Gilt die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung nicht, weil die Person nicht regelmäßig nach M-V einreist, besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Negativ-Test vorzuweisen, um von der Quarantäne befreit zu sein. Dies gilt z. B. für Besucherinnen und Besucher von Verwandten ersten oder zweiten Grades und von Ehegatten oder Lebensgefährten, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie Personen, die zur Wahrnehmung eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts einreisen.

Ausnahmetatbestände ohne Testerfordernis

Ein Testerfordernis besteht, soweit die Personen nicht regelmäßig einreisen, z. B. für Schülerinnen und Schüler, wenn die Einreise zwingend notwendig ist und zum Zweck des Schulbesuchs erfolgt und den beruflich bedingten grenzüberschreitenden Waren- und Güterverkehr auf Straße, Schiene, Schiff oder per Flugzeug.

Die Quarantäneverordnung und die neue Corona-Landesverordnung sind auf der Startseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unter dem Blickpunkt „Wichtige Informationen zum Corona-Virus“ eingestellt.

Kostenverteilung

Wirtschaftsminister der Länder beraten mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über den Stand der Novemberhilfe gesprochen. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe forderte im Vorfeld höhere Abschlagszahlungen.

„Hier ist Bewegung reingekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anregung von Mecklenburg-Vorpommern die Prüfung zugesagt, damit Abschlagszahlungen auch über 10.000 Euro ermöglicht werden können. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen Liquidität“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Bislang ist die Abschlagszahlung auf höchstens 50 Prozent der beantragten Hilfen, maximal jedoch bis 10.000 Euro, begrenzt. Das ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro viel zu gering. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro anzuheben.

Darüber hinaus sind auch im kommenden Jahr weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund für Unternehmen nötig. „Wir sind dem Bund für die bisher geleisteten Wirtschaftshilfen sehr dankbar. Das hilft vielen Unternehmen direkt vor Ort über die schwierige Zeit zu kommen. Dennoch geht es jetzt darum, dass der Bund die Länder nicht im Regen stehen lässt. Wir werden auch im neuen Jahr weiter Unterstützung für die Wirtschaft benötigen“, so Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Harry Glawe machte deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern sich in mehreren Programmen, teilweise in eigenen Sonder-Landesprogrammen, für die Bewältigung der Corona-Krise einsetzt. „Mecklenburg-Vorpommern schultert einen großen Teil der Unterstützung bei der Pandemie. Hierzu zähle ich beispielsweise das Winterstabilisierungsprogramm, die Neustart-Prämie, teilweise die Finanzierung bei der Soforthilfe. Auch bei der Gewährung von Darlehen setzt das Land sich ein. Insofern ist es positiv, dass das Bundesfinanzministerium bereits für das kommende Jahr positive Signale sendet“, so Glawe weiter. Darüber hinaus hat das Land den Bürgschaftsrahmen deutlich erhöht.

Bereits Ende März hat das Land den „MV-Schutzfonds“ mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. „Mit dem Maßnahmenpaket werden beispielsweise Wirtschaft, Kultur und Sport im Land aufgrund der Folgen der Corona-­Pandemie unterstützt. Dadurch werden auch viele Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wird der Schutzfonds weiter aufgestockt. Beispielsweise werden etwa weitere 100 Millionen Euro für das Winterstabilisierungsprogramm eingesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.