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Kategorie: Politik

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – „Hinschauen statt wegschauen“, fordert Sozialministerin Stefanie Drese zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Körperliche oder sexuelle Gewalt gehört vielerorts zur alltäglichen Erfahrung von Frauen und Mädchen. In Europa wird laut einer EU-Studie jede dritte Frau irgendwann in ihrem Leben Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt.

„Es ist wichtig, die Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen verstärkt in den öffentlichen Blickpunkt zu rücken und auf Hilfsangebote hinzuweisen“, betonte Ministerin Drese im Vorfeld des von den Vereinten Nationen bestimmten Aktionstages.

Drese: „Gewalt gegen Frauen ist vor allem häusliche Gewalt. In der Hälfte der Fälle lebten die Betroffenen zum Tatzeitpunkt mit dem Täter oder der Täterin in einem Haushalt.“

Deshalb sei es von hoher Bedeutung, das Schweigen zu brechen und das Umfeld zu sensibilisieren, so die Ministerin. In Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben von Drese im Jahr 2019 die Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen in über 4.000 Fällen beraten.

Nach den vor Kurzem für das Jahr 2019 veröffentlichten Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes wurden ca. 141.000 Fälle in Deutschland erfasst, ein leichter Anstieg zum Vorjahreszeitraum.

Für das Jahr 2020 wird vor allen Dingen von den Frauenhäusern und den Beratungsstellen mit einem weiteren Anstieg gerechnet. Drese: „Wir halten deshalb auch während der Corona-Pandemie die Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterhin aufrecht.“ So waren die Frauenschutzhäuser in Mecklenburg-Vorpommern zu keinem Zeitpunkt geschlossen.

Zudem würden seitens der Landesregierung 500.000 Euro aus dem Sozialfonds für die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Frauen sowie die technische Ausstattung von Onlineangeboten zur Verfügung gestellt, so Drese.

„Mein Dank zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gilt allen Beschäftigten und Unterstützenden der Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für die geleistete Arbeit zum Schutz von gewaltbedrohten Frauen“, sagte Drese.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Schwerin – Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat als wichtiger Baustein der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beigetragen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich bewährt, auch wenn bei vielen Leistungsberechtigten und in Teilen der Gesellschaft weiterhin Vorbehalte bestehen. In einigen Teilbereichen besteht gesetzlicher Änderungsbedarf.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung vorgelegt. Ziel ist es, die Grundsicherung so weiterzuentwickeln, dass die Leistung und Lebensleistung der Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts verstärkt berücksichtigt werden, dass mehr positive Anreize gesetzt werden und dass die Akzeptanz des gesamten Systems in der Bevölkerung erhöht wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll durch moderate Anpassungen optimiert werden. Manche der vorgeschlagenen Änderungen sollten durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Experten aus Wissenschaft, Praxis und der Sozialgerichtsbarkeit begleitet werden. Folgende Punkte, die dabei berücksichtigt werden sollen, stellen die Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister vor:

  • Höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker:

Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Ich finde es wichtig, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende ergänzt und weiterentwickelt wird: die Leistung und Lebensleistung der Menschen muss verstärkt berücksichtigt werden. Deshalb sollten die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker erhöht werden. Das könnte einen Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten. Dies muss sich immer finanziell positiv auf die Beschäftigten auswirken.“

  • Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte das Ersparte veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe betont: „Wir müssen den Bürgern und Bürgerinnen die Angst nehmen, dass ihre bisherige Lebensleistung bei der Beantragung von SGB II-Leistungen nicht berücksichtigt wird. Das Vermögen von Leistungsberechtigten, die zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder selbstständig waren, muss stärker geschützt werden. Dafür wollen wir den Vermögens-Grundfreibetrag erhöhen, damit sich Vorsorge und Sparen lohnt. Hierfür müssen nachvollziehbare und gerechte Lösungen gefunden werden.“

Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen. Das ist nicht gerecht und motiviert auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen. Deswegen fordern wir einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.“

  • Ein besserer Vermögensschutz für Grundstücke:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte ihr erspartes Altersvorsorgevermögen vor Eintritt in den Ruhestand veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir sollten selbstgenutztes Wohneigentum erhalten – ganz besonders dann, wenn Menschen ihr erarbeitetes Vermögen vorrangig in ihr Wohneigentum investiert haben und gegen Ende ihres Arbeitslebens auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Darum sollte der Freibetrag für Wohneigentum im SGB II gleich hoch sein wie der Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und nicht nur in großen Ballungszentren herrscht vielerorts Wohnungsnot. Auch deshalb sollten Menschen, die ihr erarbeitetes Vermögen in Wohneigentum investiert haben, nicht schlechter gestellt sein.“

  • Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen:

Alle vier Ministerinnen und Minister betonen auch die Bedeutung der Sanktionsregelungen. Die vom Bundesverfassungsgericht gerügten Regelungen sind aufzuheben. Zugleich müssen zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen Personen geschaffen werden, die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen.

Schulcampus Zarrentin

Zarrentin – Am Donnerstag überreichte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro an Zarrentins Bürgermeister, Klaus Draeger, für den Neuen Schulcampus.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung der Grundschule und des Horts. Die Gesamtkosten für dieses Teilprojekt belaufen sich auf rund 8,8 Millionen Euro. Der heutige Zuwendungsbescheid beinhaltet Städtebaufördermittel. Der Anteil der Kommune beläuft sich auf rund 2,7 Millionen Euro.

Es entstehen zehn Klassen- sowie sieben Gruppen- und weitere Fachräume. Für den Hort sind vier Gruppenräume und ein Bewegungsraum vorgesehen. Wenn alles fertig ist, können rund 270 Kinder unterrichtet und 80 Kinder im Hort betreut werden. Auch der Verwaltungstrakt befindet sich in dem neuen Schulgebäude. Dort sind Lehrpersonal und die Gesamtschulleitung untergebracht. Der Schulcampus soll 2023 fertiggebaut werden.

„Der Ausbau der Kinderbetreuung und der Bildungsinfrastruktur sind für uns seit Jahren Eckpfeiler für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Investitionen wie diese sind wichtig, damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Das stärkt den gemeinschaftlichen Zusammenhalt und bildet damit das Fundament für die Zukunft des ländlichen Raumes“, sagte der Minister.

Sparkassenfusion genehmigt

Schwerin – Grünes Licht aus dem Finanzministerium: Finanzminister Reinhard Meyer hat der Vereinigung der Sparkassen Mecklenburg-Schwerin und Parchim-Lübz zugestimmt. Damit ist die letzte Hürde zur Fusion der beiden Institute genommen.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin – die beiden Träger der Institute – hatten in den letzten Monaten die Vereinigung vorangetrieben und kürzlich den Antrag auf Fusion eingereicht. Nach der Prüfung durch die Kommunalaufsicht hat heute Finanzminister Reinhard Meyer dem angestrebten Zusammenschluss zugestimmt.

Mit der Fusion entsteht die drittgrößte Sparkasse Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Bilanzsumme von circa 3 Mrd. Euro und 478 Mitarbeitern.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte den Zusammenschluss: „Die Fusion sichert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse. Das ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, um das gut ausgebaute Filialnetz der beiden Institute zu erhalten. Der Zusammenschluss ist daher eine kluge und vorausschauende Antwort auf die Herausforderungen vor denen viele Kreditinstitute aktuell stehen.“

Wohnungsbau Sozial

Pegel übergibt 2,4-Millionen-Bescheid für Modellprojekt in Greifswald

Greifswald – Am Freitag, 20. November 2020, übergibt Bauminister Christian Pegel einen Fördermittelbescheid in Höhe von 2.354.700 Euro für den Neubau von 48 belegungsgebundenen Mietwohnungen in Greifswald an den Geschäftsführer der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klaus-Peter Adomeit. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Stadt Greifswald „Zukunft des Wohnens – Mitten in Schönwalde I+II“. Das Modellprojekt in Greifswald ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung verschiedener, auch sozialer Wohnangebote in Verbindung mit flankierende Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung der sozialen Entmischung beizutragen.

An der Stilower Wende werden in einem sechsgeschossigen Wohngebäude 55 Mietwohnungen entstehen. Davon werden für den Bau von 48 barrierefreien Wohnungen Landeszuschüsse, je hälftig im ersten und zweiten Förderweg, bereitgestellt. Die weiteren sieben Wohnungen sind frei finanziert, wobei die Wohnungsgesellschaft zwei Wohnungen als Büroräume nutzen möchte.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 911 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck und Teterow mit Fördermitteln in Höhe von 44,5 Millionen Euro unterstützt.

Gewerbe- und Industrieparks Berlin-Stettin

Pasewalk – In Pasewalk ist am Mittwoch der Startschuss für die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Gewerbe- und Industriepark Berlin-Stettin hier in Pasewalk erfolgt. „Wir wollen in Vorpommern den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur weiter voranbringen. Mit der Erschließung wird der Grundstein für die Ansiedlung von Unternehmen und vor allem auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Vorpommern gelegt. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weiter. Ebenso ist es unser Ziel, die Entwicklung der regionalen Wirtschaft vor Ort weiter zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Pasewalk.

Rund 50 Hektar werden in dieser Maßnahme zunächst erschlossen, weitere Ausbaustufen sollen folgen. Bis 2023 soll die geförderte Maßnahme abgeschlossen sein. Mit dem Vorhaben werden beispielsweise die Erschließung der Trinkwasser-, Elektro- und Gasversorgung an das öffentliche Netz umgesetzt, ein Vorflutsystem zur Einleitung des Regenwassers in die Uecker errichtet sowie die Abwasserleitung an das öffentliche Netz in Pasewalk angeschlossen. „Pasewalk gilt vor allem auch für polnische Unternehmen als Zugang zu Westeuropa. Der Standort ist deshalb beispielsweise auch für die Logistikbranche attraktiv – schließlich ist die Stadt der norddeutsche Mittelpunkt zwischen Berlin und Stettin“, so Glawe weiter.

Eine Neuansiedlung ist jüngst bereits gelungen. Das Unternehmen TOPREGAL aus Stuttgart plant, nach Vorpommern zu expandieren und sich im Industriepark mit einem neuen Produktionsstandort anzusiedeln. „Das Interesse von Unternehmen aus anderen Regionen wächst. Vorgesehen ist bei TOPREGAL der Aufbau eines Werkes zur Verarbeitung und Veredelung von Industrieregalen sowie weiteren Produkten der Betriebsausstattung für den internationalen Logistikmarkt.

Im kommenden Jahr soll von Pasewalk aus der Großraum Berlin, Skandinavien und Osteuropa beliefert werden. Mit der neuen Produktionsstätte zur Verarbeitung und Veredelung von Schwerlastregalen werden zunächst 30 Dauerarbeitsplätze geschaffen“, sagte Glawe. Durch eine ausgeprägte Spezialisierung im Bereich der Betriebsausstattung kann TOPREGAL jede Stufe der Lagerplanung, -einrichtung und -prüfung betreuen.

„Es geht Stück für Stück vorwärts. Die Investition zeigt, dass sich unser intensives Werben für Industrie- und Gewerbestandorte in Vorpommern bemerkbar macht und es in der Region weiter voran geht“, erläuterte der Wirtschaftsminister. Neben Pasewalk wird auch der Gewerbegroßstandort Vorpommerndreieck bei Grimmen ausgebaut.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat einen Zuwendungsbescheid an die Stadt Pasewalk für die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Ausbau des Gewerbe- und Industrieparks Berlin-Stettin übergeben. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 13 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 12,2 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium hat darüber hinaus 100.000 Euro über die Wirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV GmbH für die Neupositionierung und Vermarktung des Gewerbegroßstandortes zur Verfügung gestellt. „Um die Bedingungen für Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen in der Region zu verbessern, unterstützt das Wirtschaftsministerium die Neupositionierung und Vermarktung von Gewerbegroßstandorten. Eines der wichtigsten Themen in Vorpommern ist und bleibt die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, klein- und mittelständische Unternehmen weiterhin zu unterstützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Corona und kommunale Haushalte

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute im Kabinett über die Ergebnisse der Herbstschätzung insbesondere über die Auswirkungen auf die Kommunen im Land informiert.

Für das laufende Jahr können die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit Steuereinnahmen von ca. 1,24 Mrd. Euro rechnen – das wären etwa 40 Mio. Euro mehr als bei der letzten Schätzung im September prognostiziert. Auch für das kommende Jahr 2021 hoben die Steuerschätzer ihre Erwartungen um circa 20 Mio. Euro auf 1,31 Mrd. Euro an.

Trotz der Verbesserungen bleiben die Steuereinnahmen der Kommunen hinter den ursprünglich geplanten Einnahmen zurück. Vor allem das Minus bei den Gewerbesteuern belastet deren Steuereinnahmen. Allerdings haben der Bund und die Länder zugesagt, diese Ausfälle zu kompensieren.

Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das konkret, dass die Gemeinden insgesamt mit Mindereinnahmen gegenüber der Planung von 111 Mio. Euro in diesem und 83 Mio. Euro im kommenden Jahr zu rechnen haben. Diese werden jedoch durch Bund und Länder ausgeglichen. So erhalten die Kommunen in diesem Jahr von Bund und Land insgesamt 120 Mio. Euro zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle, im kommenden Jahr sind weitere Landesmittel von 67 Mio. Euro zugesagt.

Insgesamt liegen die kommunalen Einnahmen dadurch in diesem Jahr sogar 9 Mio. Euro über den Planungen. 2021 werden die Einnahmen voraussichtlich etwa 16 Mio. Euro geringer ausfallen als im vergangenen Jahr angenommen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „In Mecklenburg-Vorpommern federt das Land zusammen mit dem Bund die finanziellen Folgen der Corona-Krise für 2020 und 2021 fast vollständig ab. Mit dieser Kraftanstrengung sorgen wir dafür, dass die finanziellen Folgen von Corona in den Kreis- und Gemeindehaushalten nicht ankommen. Darüber hinaus profitieren die Gemeinden auch von zahlreichen Leistungen aus dem MV-Schutzfonds. Vor diesem Hintergrund sind weitergehende Wünsche der Kommunen an die Adresse des Landes nicht erfüllbar.“

Unterstützung für Bibliotheken

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich auch zukünftig zu der hohen kulturellen Bedeutung seiner öffentlichen Bibliotheken und wird sie weiter dabei unterstützen, ihr reichhaltiges Angebot zukunftsfähig zu gestalten. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat dazu mit dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Bibliotheksverband eine Zielvereinbarung geschlossen.

Darin ist die Förderung der öffentlichen Bibliotheken bis zum Jahr 2025 vereinbart. Danach können z.B. die öffentlichen Bibliotheken für den Neuankauf von Medien jährlich eine Landesförderung von 253.000 Euro erhalten. Ebenso wird zugesichert, dass neu hinzukommende Bibliotheken 2.000 Euro für den Ankauf von Büchern und anderen Medien erhalten können.

Bildungsministerin Bettina Martin hob die wertvolle Arbeit der Bibliotheken im Land hervor. „Öffentliche Bibliotheken haben eine herausragende Bedeutung für die kulturelle Grundversorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bieten allen Bürgerinnen und Bürgern einen nahezu schwellenlosen Zugang zu Literatur, Bildung, Informationen und Unterhaltung“, sagte Martin.

„Die Bücherei vor Ort ist gerade für viele Familien ein wichtiger Anlaufpunkt in ihrer Freizeit. Hier können sie nicht nur Bücher und andere Medien lesen und ausleihen, hier finden oft auch attraktive Kultur- und Bildungsangebote für Kinder und Erwachsene statt.“

Die Ministerin dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bibliotheken für ihren Einsatz und ihre Arbeit. „Sie haben in der Vergangenheit und ganz besonders in den schwierigen Monaten seit Beginn der Pandemie bewiesen, dass ihnen eine bürgernahe Versorgung mit Medien und Kulturgütern eine Herzensangelegenheit ist. Dafür gilt Ihnen mein herzlicher Dank.“

In der Zielvereinbarung ist auch festgelegt, dass die Fachstelle für öffentliche Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern jährlich mit bis zu 188.000 Euro gefördert wird. Die Aufgaben der Fachstelle sind vielfältig und notwendig, um ein benutzerfreundliches und funktionierendes Netzwerk öffentlicher Bibliotheken im Land zu gewährleisten. Sie trägt als Beratungs-, Fortbildungs-, Koordinierungs- und Dienstleistungseinrichtung zur Entwicklung der Bibliotheken bei.

So leitet die Fachstelle den Landesverbund der Onleihe Mecklenburg-Vorpommern, an der derzeit 35 Bibliotheken teilnehmen. Qualifikationen von Bibliotheksmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Veranstaltungen zur Leseförderung wie das Projekt Ferienleselust, Koordinierung und Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Fachgremien und Institutionen sowie das Erstellen und Auswerten von Statistiken aller öffentlichen Bibliotheken im Land gehören zu den weiteren Aufgaben der Fachstelle.