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Kategorie: Politik

Zusätzliche Förderung für Hochschule

Neubrandenburg – Die Hochschule Neubrandenburg kann künftig verstärkt qualifiziertes Personal für Forschung und Lehre gewinnen. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „FH-Personal“ gehört die Hochschule Neubrandenburg zu bundesweit 64 Fachhochschulen, die in der ersten Projektphase ausgewählt wurden. Mit der Förderung von voraussichtlich 1,2 Mio. Euro über sechs Jahre kann die Hochschule zusätzliches wissenschaftliches Personal gewinnen.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratulierte der Hochschule Neubrandenburg zu dem Erfolg im Auswahlverfahren. „Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stehen bei der Rekrutierung qualifizierten Personals vor großen Herausforderungen“, so Martin. „Dies gilt in besonderer Weise in ländlichen und strukturschwächeren Gebieten. Das Vorhaben bietet der Hochschule Neubrandenburg die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Nachwuchs bis an die Schwelle der Professur zu führen und bei günstigem Verlauf auch an der Hochschule und in der Region zu halten.“

An der Hochschule Neubrandenburg sind derzeit rund 2.200 Studierende in den vier Studiengängen „Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften“, „Landschaftswissenschaften und Geomatik“, „Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung“ sowie „Gesundheit, Pflege und Management“ eingeschrieben. Die  Forschungsschwerpunkte der Hochschule Neubrandenburg liegen im Bereich „Gesundheit und Ernährung“ sowie „Nachhaltiger Strukturwandel und Umbau von ländlichen Regionen“.

Zuschüsse für ÖPNV

Schwerin – Zur Abfederung Corona-bedingter Härten wird die Landesregierung noch in diesem Monat Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für notleidende Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs bewilligen.

„Damit konnten und können wir sicherstellen, dass der Nahverkehr im Land in Bussen und Zügen in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesen schwierigen Zeiten sein Angebot aufrechterhalten kann und konnte und zuverlässig für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verfügbar ist“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bis zum Ablauf der gesetzten Antragsfristen haben Busbetriebe, Städte, Landkreise und Bahnunternehmen Schäden von insgesamt ca. 40 Millionen Euro geltend gemacht. Davon entfallen rund 27 Millionen Euro auf Unternehmen des Regionalbahnverkehrs und knapp 13 Millionen Euro auf Bus- und Straßenbahnunternehmen.

„Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen – im landesweiten Lockdown im Frühjahr und Frühsommer beinahe bis zum vollständigen Verlust der Fahrgasteinnahmen. Sie waren und sind dennoch unermüdlich im Einsatz – insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank“, so Christian Pegel. Die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) und das Energieministerium arbeiten mit Hochdruck an den Anträgen, damit die Gelder schnellstmöglich ausgezahlt werden können.

Bund und Länder hatten sich im Juni auf den vehementen Druck der Länder auf einen Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr verständigt mit dem Ziel, den Unternehmen die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ausfälle der Fahrgasteinnahmen vollständig zu ersetzen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen von Gesamtausfällen von bundesweit fünf Milliarden Euro ausgegangen worden war. Die Hälfte davon war der Bund bereit zu tragen. Im Kommunalgipfel in Mecklenburg-Vorpommern wurde vereinbart, dass von dem zuvor in den Bund-Länder-Gesprächen zugrunde gelegten hälftigen Anteil die kommunale Seite zehn Prozent tragen und den Bus- und Straßenbahnbetrieben zuweisen wird. Bei den Regionalbahnen trägt das Land die Komplementärmittel allein.

„Die aktuellen Infektionszahlen und die neuerlichen Einschränkungen seit Anfang November zeigen deutlich, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Die Bus- und Bahnunternehmen werden zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auch in den kommenden Monaten vor Herausforderungen gestellt werden“, prophezeit Verkehrsminister Christian Pegel, dass es künftig erneut Hilfebedarf der Bus- und Bahnbetriebe geben könne. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Oktober hätten die Länder den Bund in den gemeinsamen Gesprächen aufgefordert, auch für den absehbaren weiteren Hilfebedarf seiner Verantwortung gerecht zu werden und weitere Hilfen zu leisten.

Neue Düngelandesverordnung

Backhaus: Kritik an Landes-Messstellennetzwerk unseriös

Schwerin – Seit dem 27.10.2020 läuft die Ressort- und Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Düngelandesverordnung, die am 23.11.2020 enden wird. Um diesen Verordnungsentwurf sind vor allem im Berufsstand Diskussionen entbrannt, da in der Düngelandesverordnung die „roten Gebiete“ neu bestimmt werden. So suggeriert ein vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Gutachten offenbar, dass die zugrunde gelegten Messstellen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen und damit die Gebietsausweisung auf falschen Grundlagen beruhe.

Dies weist Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus konsequent zurück und fordert den Bauernverband auf, das Gutachten zugänglich zu machen. Dem Ministerium liegt es derzeit nicht vor. Der Minister stellt erneut einige in der Kritik stehende Punkte klar:

Erster Punkt ist, dass die Anforderungen an die Messstellen, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete verwendeten werden, von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung bestimmt werden. „Wir haben diese Anforderungen eingehend geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass unsere Messstellen diesen Anforderungen genügen,“ so Minister Dr. Backhaus. Er stellt auch klar, dass hohe Nitratgehalte nicht davon herrühren, wie mächtig der Grundwasserleiter ist, in welcher Tiefe die Messstelle verfiltert ist oder welchen Abstand die Wassersäule über den Filter der Grundwassermessstelle aufweist. „Das Nitrat generiert sich nicht aus dem Grundwasserleiter, sondern aus den überschüssigen Einträgen aus der Flächennutzung im Zustromgebiet der Messstelle“, erklärt Minister Dr. Backhaus und meint, dass die Grundwassermessstellen nicht das Problem sind.

Zweiter Punkt ist, dass eine Trendbetrachtung nur in den Fällen erforderlich ist, wie sie in der Düngeverordnung (DüV) des Bundes in § 13a DüV fixiert sind. Demnach sind nur die Messstellen auf einen Trend zu überprüfen, die Nitratgehalte zwischen 37,5 und 50 mg/l aufweisen. Bei der jetzt anstehenden Gebietsausweisung ist es bei Messstellen, die mehr als 50 mg/l Nitrat aufweisen, also unerheblich, ob diese hohen Nitratgehalte in den vergangenen Jahren zunehmen, stagnieren oder abnehmen. Überschritten ist überschritten. „Bei der aktuellen Gebietsausweisung ist lediglich ein Teilgebiet als mit Nitrat belastetes Gebiet ausgewiesen, weil dort eine Messstelle mit mehr als 37,5 mg/l Nitrat und steigendem Trend steht,“ informiert Minister Dr. Backhaus.

Ein dritter Aspekt betrifft die Diskussion, ob die belasteten Grundwassermessstellen überhaupt ein Zustromgebiet aufweisen, das landwirtschaftlich genutzt wird. Anders als bei den eutrophierten Gebieten kommt es laut Bundesdüngeverordnung bei den Nitratgehalten im Grundwasser nicht darauf an, signifikante Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachzuweisen. Minister Dr. Backhaus weist darauf hin, dass das natürlich nicht nur für die mit Nitrat belasteten Messstellen gilt, sondern auch für alle unbelasteten Messstellen, die bei der Gebietsabgrenzung zwischen unbelasteten und belasteten Gebieten eine ebenso wichtige Rolle spielen. Wird als Indikator für eine landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet einer Messstelle der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen herangezogen, dann weisen nur lediglich fünf Messstellen der insgesamt 91 mit Nitrat belasteten Messstellen keine Rückstände (fünf Messstellen) bzw. keine Daten (zwei Messstellen) dazu auf. Das heißt, bei mindestens 84 Messstellen (ca. 92,3 %) sind nicht nur die Nitratgehalte erhöht, sondern ist auch der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen erbracht. Die gefundenen Pflanzenschutzmittelrückstände in den mit Nitrat belasteten Messstellen sind ein starkes Indiz für die landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet dieser Messstellen. „Vor allem bei diesen Messstellen ist davon auszugehen, dass eine verringerte Düngung im Zustromgebiet zu einer Abnahme der Nitratgehalte in diesen Messstellen führt,“ schätzt Minister Dr. Backhaus mit Blick auf die Wirkung der in Rede stehenden Maßnahmen in diesen roten Gebieten ein.

Vierter Punkt ist, dass jetzt auch Teilgebiete um belastete Messstellen in solchen Grundwasserkörpern betroffen sind, die bislang nicht zur Kulisse der DüLVO gehörten. In den alten roten Gebieten werden also zukünftig weniger Landwirte betroffen sein; Landwirte, die außerhalb der alten roten Gebiete lagen, werden zukünftig in mit Nitrat belasteten Gebieten wirtschaften. Dieser Umstand geht auf eine Forderung der EU-Kommission zurück, alle belasteten Messstellen zu betrachten, unabhängig davon, ob der Grundwasserkörper bzgl. Nitrat im chemisch schlechten oder guten Zustand ist.

Als fünften Aspekt erinnert Minister Dr. Backhaus daran, dass die Erlasse der neuen Bundesdüngeverordnung und der geänderten Landesverordnungen nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch ein Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern sollen, bei dem der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von bis zu ca. 857.000 € pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes droht. „Mir ist sehr daran gelegen, dass wir in M-V den Anforderungen, die die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung stellen, vollumfänglich gerecht werden, aber auch nicht darüber hinaus gehen“, erläutert Minister Dr. Backhaus das Vorgehen zur aktuellen Gebietsausweisung. Hinsichtlich des Vergleichs mit dem Vorgehen anderer Bundesländer schätzt Minister Dr. Backhaus ein, dass die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung den Forderungen beider Seiten (Landwirtschaft und EU-Kommission) gerecht werden und jedes Bundesland versuchen wird, diese Anforderungen umzusetzen.

Unterschiede wird es daher nur geben, wenn die Messnetzdichte, die bodenklimatischen bzw. naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten oder die Datengrundlagen für die Modellierung und die Berechnung der Stickstoffsalden von Land zu Land unterschiedlich sind. Aber auch diese Unterschiede bewegen sich im Rahmen dessen, was die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung zulässt.

Sechster und abschließender Punkt ist, dass alles darangesetzt werden sollte, dass die Düngelandesverordnung am 01.01.2021 in Kraft tritt. Gelingt dies nicht, gelten die strengen Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung nicht nur in den alten roten Gebieten der derzeit gültigen Düngelandesverordnung, sondern darüber hinaus auch für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in den anderen Grundwasserkörpern, die eine belastete Messstelle aufweisen. Dies ist in der Bundesdüngeverordnung so festgeschrieben. „Dann sprechen wir nicht mehr von 12 %, sondern von einem Mehrfachen an landwirtschaftlicher Nutzfläche, die als rote Gebiete gelten,“ fasst Minister Dr. Backhaus die Situation für M-V zusammen und versichert, dass er das tunlichst vermeiden möchte.

Schließung von Kultureinrichtungen

Martin: Wir brauchen Kultur für unsere offene, lebendige und demokratische Gesellschaft / Kulturministerin reagiert auf offenen Brief der Theaterintendanten

Schwerin – Nach der Veröffentlichung eines offenen Briefes der Theaterleitungen in Mecklenburg-Vorpommern, in dem sie auf die Folgen der Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise hinweisen, sagte Kulturministerin Bettina Martin: „Es ist ein harter und bitterer Schritt, dass Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen nun wieder geschlossen sind – zu einem Zeitpunkt, als die Theater gerade wieder in ihre Spielzeiten gestartet waren und sie weitreichende Maßnahmen ergriffen hatten, um einen sicheren Theaterbetrieb unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.

Doch so bitter diese weiteren Einschnitte ins gesellschaftliche und kulturelle Leben sind, so notwendig sind sie leider auch. Denn um diese Krise zu bewältigen, müssen wir angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend steigenden Infektionszahlen die Kontakte so weit wie möglich beschränken. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei den Intendanten der öffentlich getragenen Theater in unserem Land, dass sie diese Verantwortung wahrnehmen und das Ihre dafür tun, um diese schwierige Notlage in unserem Land gemeinsam zu bewältigen.

Doch ich teile gleichzeitig auch ihre Sorgen um die Situation von Kunst und Kultur und vor allem um die existenzielle Situation so vieler Kulturschaffenden. Jetzt muss es darum gehen, dass die Hilfsprogramme, die von Bund und Ländern aufgesetzt werden, die Kulturschaffenden in den Blickpunkt nehmen. Es darf beispielsweise nicht wie zu Beginn der Pandemie im Frühjahr erneut passieren, dass die besondere Lebens- und Arbeitssituation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bei den Bundesprogrammen nicht angemessen mitgedacht werden. Ich bin deshalb froh über die Signale aus Berlin, dass die Konditionen der Überbrückungshilfen so angelegt werden sollen, dass sie auch den soloselbständigen Künstlern zugutekommen können. Dafür habe ich mich gemeinsam mit den anderen Kulturministerinnen und -ministern der Länder auf Bundesebene sehr eingesetzt.

Aber auch über den November hinaus brauchen wir weiterhin passgenaue Unterstützungsprogramme für Kunst und Kultur, damit es gelingt, unsere vielfältige und reiche Kulturszene über diese Krise zu retten.

Dazu gehört natürlich auch, dass bereits jetzt darüber gesprochen wird, wie der Spielbetrieb nach diesem Wellenbrecher wiederaufgenommen werden kann. Sehr gern nehme ich deshalb das Angebot der Intendanten an, die kommenden Wochen dafür zu nutzen, um im gemeinsamen Gespräch Optionen zu entwerfen und den Wiedereinstieg gut vorzubereiten. Bereits in den vergangenen Monaten standen wir in einem guten Austausch. Kunst und Kultur sind mehr als Unterhaltung und Zeitvertreib. Wir brauchen sie für unsere offene, lebendige und demokratische Gesellschaft – gerade auch in solchen gesellschaftlichen Krisenzeiten.“

LEADER-Förderung von Gesundheitszentrum

Neubukow – Das Gesundheits- und Begegnungszentrum Neubukow gehört zu den elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbe­werb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicher­stellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“. Die Zuwendung liegt bei 750.000 Euro (LEADER, davon 90 Prozent ELER) und 500.000 Euro Landesmittel. Das ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 4,26 Millionen Euro.

Anlässlich der Förderung erklärt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Im Mittelpunkt steht die hausärztliche Versorgung von Patienten aller Altersgruppen. Einen großen Teil der Arbeit macht auch die Versorgung von Kindern aus. Der Standort wird zudem als Zentrum für Altersmedizin ausgebaut. Durch eine wohnortnahe geriatrische Behandlung reduziert sich die Pflegebedürftigkeit nachhaltig. So haben die Leute mehr Möglichkeiten, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Das ist gerade in ländlich geprägten Regionen ein wichtiger Faktor.“

Um dieses multiprofessionelle Versorgungskonzept umzusetzen, werden therapeutische Praxen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie) sowie ein Pflegedienst im Gebäude integriert. Das Haus ist komplett barrierefrei geplant. Das Konzept wird durch die Mitarbeit im Netzwerk „Hausärztliche Ambulante Palliativversorgung“ zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten abgerundet. Um den sozialen Aspekt zu unterstreichen, sind ein Café sowie ein Begegnungs- und Beschäftigungsangebot für psychisch Erkrankte geplant.

Dr. Manja Dannenberg und Dr. Stefan Zutz haben das Projekt entwickelt. Sie betreuen als Lehrärzte Medizinstudenten und engagieren sich in der Weiterbildung junger Fachärzte.

Seit 2014 wurden in der Stadt Neubukow bereits drei LEADER-Projekte mit rund 455.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition lag bei 631.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zum Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

MV-Monitor

Mehrheit blickt zuversichtlich auf die weitere Entwicklung des Landes

Schwerin – Wie hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den 30 Jahren seit Gründung des Landes entwickelt? Was sind aktuell die wichtigsten landespolitischen Aufgaben? Und wie wird die Arbeit der Landesregierung dabei bewertet? Wie sehen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus? Um diese Fragen geht es im MV-Monitor 2020, für den das Meinungsforschungsinstitut Mentefactum im Oktober 1.004 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern befragt hat. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

„30 Jahre nach der Deutschen Einheit sieht sich eine klare Mehrheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern als Einheitsgewinner. Die Entwicklung des Landes seit 1990 wird von 78 Prozent positiv eingeschätzt. Und trotz mancher Sorgen, die diese Umfrage auch widerspiegelt, blicken die meisten Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich in die Zukunft. 71 Prozent meinen, dass sich das Land in den nächsten zehn Jahren gut oder sogar sehr gut entwickeln wird“, fasste Regierungssprecher Andreas Timm die Ergebnisse zusammen.

Nach den von Mentefactum-Geschäftsführer Klaus-Peter Schöppner präsentierten Zahlen sagen 63 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Deutsche Einheit habe ihnen persönlich mehr Vor- als Nachteile gebracht. Damit fällt dieser Wert höher aus als 2010 (57%) und 2015 (60%). Als die größten Vorteile der Friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit werden Freie Wahlen (91%), die Reisefreiheit (88%) und das größere Warenangebot (87%) angesehen. Kritisiert werden die gewachsenen sozialen Unterschiede. „Die Deutsche Einheit wird im Rückblick ganz klar positiv bewertet. Bei allen Schwierigkeiten, die wir hatten und noch haben: Insgesamt ist der Aufbau nach 1990 gut gelungen“, bewertete Regierungssprecher Andreas Timm die Zahlen. Der Wert von 78% bei der Frage nach der Entwicklung des Landes sei positiv, falle aber etwas niedriger aus als in früheren Befragungen. Hier wirke sich die Corona-Krise aus.

Die wichtigsten landespolitischen Aufgaben sind nach Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger das Management der Corona-Krise (86%), die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen (77%), die Bekämpfung des Rechtsextremismus (74%), gute Schulen und die Digitalisierung (je 71%). Besonders positiv wird die Arbeit der Landesregierung bei der Tourismusentwicklung (77%), dem Corona-Management (71%), dem Umweltschutz (67%) bei der Kinder- und Familienfreundlichkeit (64%) und den Kitas (62%) bewertet. Die größten Defizite werden in den Bereichen Schule, Arbeitsplätze und Digitalisierung gesehen. „Das zeigt, dass es richtig ist, in diesen Bereichen Schwerpunkte im Nachtragshaushalt zu setzen“, betonte der Regierungssprecher.

Insgesamt bewerten 63% die Arbeit der Landesregierung als gut, 35% als schlecht. „Damit erreichen wir bei allen drei Umfragen in dieser Wahlperiode ein Ergebnis zwischen 63 und 65 Prozent. Darüber freuen wir uns sehr, auch über die gute Bewertung des Corona-Managements. Dass wir bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen sind, verdanken wir vor allem der gemeinsamen Anstrengung der Bürgerinnen und Bürger“, so der Regierungssprecher.

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern wurden von 58% als „genau richtig“ eingestuft. 25% wünschten sich weitergehende Schutzmaßnahmen. 16% hingegen hielten die Schutzmaßnahmen für übertrieben. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht eine Mehrheit der Bevölkerung hinter den Corona-Schutzmaßnahmen. Und die zweitgrößte Gruppe sind diejenigen, die sich mehr Schutz wünschen. Diejenigen, die lautstark ein Ende der Corona-Schutzmaßnahmen fordern, sind weit entfernt von einer Mehrheit in unserem Land“, informierte Timm.

Eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt die zentralen Corona-Schutzmaßnahmen. So wird die Abstandsregel von 1,5 Metern von 92 Prozent befürwortet. Auch für das Verbot von Großveranstaltungen (89%), die Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Familienfeiern (83%) und die Mund-Nasenschutzpflicht (81%) gibt es klare Mehrheiten. „Wir hoffen sehr, dass die Zahlen zur Versachlichung mancher Debatte beitragen“, sagte der Regierungssprecher.

Die Umfrage wurde Anfang und Mitte Oktober durchgeführt. Alle Ergebnisse finden Sie unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/MV-Monitor-2020/

Gegen Wohnraummangel

Kabinett stimmt Entwurf des Zweckentfremdungsgesetzes zu

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) zugestimmt. Durch das Gesetz sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, per Satzung der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken.

„Mecklenburg-Vorpommern hat in weiten Teilen des Landes einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Um dem knapper werdenden Wohnraum und den steigenden Mieten in unseren Universitätsstädten zu begegnen, haben wir bereits mit der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzen-Landesverordnung reagiert“, sagt Bauminister Christian Pegel. „In touristisch geprägten Regionen zeigt sich jedoch zunehmend ein anderes Bild. Hier wird  Wohnraum immer häufiger als Ferienwohnung vermarktet, weil es finanziell attraktiver ist. Bestehender Wohnraum für Einheimische geht so verloren. Hier soll das Zweckentfremdungsgesetz greifen und bestehenden Wohnraum schützen“, erläutert Pegel die Notwendigkeit des Gesetzes.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den Städten und Gemeinden im Land, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für das Erlassen einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Wenn solche Alternativen nicht vorliegen, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihren örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt Minister Pegel den Entscheidungsspielraum der Kommunen und Städte.

Das Gesetz erfasst aber nicht schon jede marginale Änderung. Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert hierfür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird – beispielsweise in Zeitungsinseraten oder den einschlägigen Plattformen im Internet. Zudem wird für diese Wohnungen eine Pflicht zur Führung eines Belegungskalenders eingeführt. Das System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zugeleitet.

Barrierefreie Haltestellen

Schwerin – Das Innenministerium übersandte an den Oberbürgermeister der Stadt Schwerin einen Bewilligungsbescheid über eine Kofinanzierungshilfe i.H.v. rund 74.000 EUR für den Um- und Ausbau von barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet Schwerin.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 490.000 EUR ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Hauptzuwendungsgeber mit rund 392.000 EUR über das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“, finanziert mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wurde ein Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt, dem der Vergaberat positiv zugestimmt hat.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit den Kofinanzierungsmitteln wird der Eigenanteil, der für die Stadt zur Finanzierung übrigbleibt, deutlich verringert. Das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Projekte.“

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. Sie haben die Möglichkeit, für Förderungen aus insgesamt 24 Förderrichtlinien des Landes eine Kofinanzierung ihres Eigenanteils zu beantragen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat unter Leitung des Innenministeriums entscheidet halbjährlich über die vorliegenden Anträge.