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Kategorie: Politik

Industriegebiet „Gammwiese“ wird erweitert

Boizenburg – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Montag einen Fördermittelbescheid an die Stadt Boizenburg übergeben. Geplant ist, das Industriegebiet Gammwiese-Nord und Gammwiese-Nordwest/Nordost zu erschließen.

„Die Stadt Boizenburg hat sich Dank ihrer Standortfaktoren wie beispielsweise einer verkehrsgünstigen Lage und attraktiver Gewerbeflächen zu einem gefragten Ansiedlungsort für Unternehmen entwickelt. Jetzt werden weitere Gebiete infrastrukturell ausgebaut, um mehr Platz für die Unternehmen zu schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Mit der Erschließung des Industriegebietes „Gammwiese“ in Boizenburg wurde in 2005 begonnen. Die Auslastung der Fläche beträgt 100 Prozent. Hier befindet sich unter anderem das Unternehmen Sweet Tec Boizenburg. Jetzt ist vorgesehen, das am südöstlichen Stadtrand gelegene Industriegebiet „Gammwiese“ zu erweitern, um weitere Flächen zur Verfügung stellen zu können. Das Vorhaben umfasst die Erschließung (Verkehrsanlagen, Abwasserentsorgung, Löschwasserbrunnen und Ausgleichs- sowie Artenschutzmaßnahmen) des Industriegebietes Gammwiese-Nord und Gammwiese Nordwest/Nordost.

„Eine gut ausgebaute Infrastruktur der Gewerbegebiete ist Grundvoraussetzung für die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen. Das stärkt die regionale Wirtschaft, schafft und sichert Arbeitsplätze“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen der Maßnahme betragen knapp 4,1 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro.

Die Stadt Boizenburg wurde seit 1990 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Infrastrukturmaßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 19,6 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von rund 28,9 Millionen Euro unterstützt (einschließlich des aktuellen Zuwendungsbescheides). Mit diesen Mitteln wurden unter anderem die Erschließung des Gewerbegebietes Boizenburg-Bahnhof, die Erschließung des Industriestandortes Elbewerft sowie die Erweiterung der Kläranlage gefördert.

Dokumentenprüfsysteme für Behörden

Schwerin – Das Innenministerium unterstützt flächendeckend die Meldebehörden in den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten dabei, die Echtheit von Ausweisdokumenten noch besser überprüfen zu können.

Die 115 Meldebehörden erhalten bis Jahresende jeweils ein vom Land finanziertes Dokumentenprüfsystem. Insgesamt werden dafür rund 250.800 Euro zur Verfügung gestellt. Die zentrale Beschaffung entlastet die einzelnen Verwaltungen von dieser Aufgabe. Für die Hardware und Software stellt das Innenministerium Sonderbedarfsmittel zur Verfügung, die Dokumentenprüfsysteme gehen in das Eigentum der kommunalen Verwaltungen über.

„Mit dieser Initiative erhöhen wir die Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern, denn wir können mögliche Betrüger besser entlarven“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Außerdem hat die Nutzung von Dokumentenprüfsystemen auch eine abschreckende Wirkung.“

Eine rasche Überprüfung aller vorgelegten Identitätsdokumente ist entscheidend, um Falsch- und Doppelidentitäten aufzudecken.

Die Vielfalt von Dokumenten durch die reise- und Niederlassungsfreiheit in Europa vergrößert auch die Fälschungsmöglichkeiten. Bei einem Dokumentenbetrug geht es aber nicht nur um gefälschte Ausweisdokumente aus dem Ausland. Mit gefälschten Ausweisdokumenten können Betrüger neue Identitäten erschaffen und so z.B. Sozialleistungen erschleichen oder neue Konten eröffnen.

Die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wurden bereits 2017 mit Dokumentenprüfsystemen durch das Land ausgestattet. Dort konnten bislang auch die Meldebehörden im Zweifel Dokumente prüfen lassen. Darüber hinaus wurden auch Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden im Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt angeboten.

Digitalisierung in Hotels

Schwesig: Digitalisierung ist auch bei Hotels richtig und wichtig

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute einen Zuwendungsbescheid symbolisch an das Hotel Fritz in Schwerin in Höhe von mehr als 5.700 Euro übergeben. Damit wird das Gästeinformationssystem inklusive WLAN-Ausbau miteinander vernetzt.

„Vor-Ort-Termine sind mir immer am liebsten, wenn ich mir innovative Ideen und Unternehmen anschauen und mit engagierten Menschen ins Gespräch kommen kann, so wie heute im Hotel Fritz“, betonte die Regierungschefin.

Sie ging auf die schwierige Situation für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern ein: „Corona hat den Tourismus hart getroffen. Ich weiß, die Hoteliers in unserem Land hatten es in diesem Jahr schwer. Die Corona-Pandemie macht es nötig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit aller zu schützen.“ Mecklenburg-Vorpommern sei innerdeutsches Reiseziel Nummer 1. Das liege an der herrlichen Natur, natürlich an der Ostsee und den wunderschönen Städten.

„Das liegt vor allem aber auch an unseren tollen Pensionen und Hotels, an der hervorragenden Gastfreundschaft unserer Hoteliers und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so wie hier im Hotel Fritz“, führte Schwesig aus.

Sie ging auf die Digitalisierung auch für die Hotelbranche ein: „Auch hier im Hotel Fritz soll mit dem Ausbau des hausinternen Netzes möglich gemacht werden, dass Gäste noch mehr Serviceangebote nutzen und vor allem von ihren Zimmern aus touristische Angebote buchen können. Das ist eine wirklich gute Idee: noch mehr Service, noch mehr Komfort, gerade in diesen Zeiten.“

Gerade bei kleinen Unternehmen würden oft die nötigen Mittel fehlen. „Deshalb hat die Landesregierung eine Initiative gestartet, um die Digitalisierung in der Wirtschaft voranzubringen und zu stärken.“

Modernere Parteistrukturen notwendig

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese sieht nach dem heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts Brandenburg zum dortigen Paritätsgesetz eine hohe Verantwortung bei den Parteien. „Wie ernst es Parteien mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Parlamenten meinen, lässt sich ganz einfach an deren Kandidatenlisten etwa zur nächsten Landtagswahl ablesen“, kommentiert Drese.

Häme über das vom Gericht gekippte Paritätsgesetz ist nach Ansicht von Drese völlig fehl am Platz. „Wir brauchen für mehr Frauen in den Parlamenten die Beseitigung von Hindernissen und eine gezielte Frauenförderung in den Parteien“, so Drese. „Da sehe ich bei manchen Parteien noch ganz erheblichen Nachholbedarf.“

Dazu müssten sich die noch oft von Männern geprägten Parteistrukturen ändern, genauso wie die Kommunikationsformen. „Hinterzimmergespräche, Kungelrunden oder ewig lange Sitzungen schrecken gerade Frauen ab“, so Drese.

„Und wer behauptet, in seiner Partei keine geeigneten Frauen zu finden, sollte schleunigst innerparteiliche Strukturen überdenken oder vertritt für Frauen völlig unattraktive Positionen“, betont Drese.

Für Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil des Brandenburger Landesverfassungsgerichts nach Auskunft der Ministerin keine direkten Auswirkungen. „Ich habe immer gesagt, zunächst das Ergebnis der verfassungsgerichtlichen Überprüfung in Brandenburg abzuwarten, bevor wir hier im Land gesetzliche Aktivitäten entfachen“, so Drese. Das Urteil gelte es zu akzeptieren.

Barrierefreie digitale Familienmedizin

Loitz – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat am Freitag einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 332.800 Euro an Dr. Rebecca Preuß in Loitz übergeben. Die Medizinerin wird mit ihrem Vorhaben „Barrierefreie digitale Familienmedizin“ gefördert. Das Projekt wurde als eines der elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ausgewählt.

Neben gesonderten Sprechstunden für Berufstätige soll künftig ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin weitere Sprechstunden an ein bis zwei Tagen die Woche anbieten. Zusätzlich soll es Therapie-, Gesundheits- und Beratungsangebote vor Ort geben. Durch Anstellung von nichtärztlichen Praxisassistenten ist eine mobile Versorgung von Pflegeheimen und benachbarten Gemeinden geplant.

Darüber hinaus soll die Vernetzung mit den regionalen Krankenhäusern optimiert und ein barrierefreies Einweisungs- und Entlassungsmanagement etabliert werden. Die Praxis beteiligt sich perspektivisch, gemeinsam mit der Universitätsmedizin Greifswald, an der Aus- und Weiterbildung von zukünftigen Hausärzten. Mittelfristig ist die Anstellung eines weiteren Facharztes für Allgemeinmedizin geplant.

„Damit verbessert sich die haus- und kinderärztliche Grundversorgung in der Region erheblich. Die Digitalisierung ermöglicht eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung, auch über Gemeindegrenzen hinweg. Sprechstunden lassen sich effizienter organisieren, Hausbesuche besser planen und telemedizinisch kontrollieren. Man kann Fremdbefunde mit Kollegen austauschen und medizinische Probleme diskutieren“, sagte der Minister.

Von der Förderung wird ein Gebäude neugebaut und ein Nebengebäude saniert. Die Räume werden ausgestattet und die Außenanlagen gestaltet. Es entstehen außerdem ein barrierefreier Zugang, fünf Parkplätze und ein Kinderspielplatz. Die gesamte Investition kostet rund 440.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zu diesem Wettbewerb im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow, der Neubau des Gesundheits- und Begegnungszentrums Neubukow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin -Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf die Einstufung des Robert-Koch-Institutes zur Corona-Lage in Polen. Ab Samstag gilt ganz Polen als Risikogebiet. Die Landesregierung legt das Unterstützungsprogramm für Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und andere ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung erneut auf. Anträge können gestellt werden.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier setzen wir jetzt erneut an“, erklärten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph gemeinsam in Schwerin.

Die Antragsunterlagen werden bereits am Freitag im Laufe des Tages auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (www.lagus-mv.de) eingestellt. Die häufigsten Fragen werden auf Deutsch und polnisch unter www.metropolregion-stettin.de beantwortet.

„Jetzt ist es wichtig, dass die Pandemielagen in Polen und in Deutschland beherrschbar bleiben“, so die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend.

Streit um Infrastrukturpauschale

Schwerin – Aufgrund der Irritationen, die es bei der Landeshauptstadt Schwerin zur Verwendung der Infrastrukturpauschale gegeben hat, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht hierzu in einem Gespräch im Innenministerium verständigt.

„Die Rechtslage zu den Verwendungsmöglichkeiten der Infrastrukturpauschale ist eindeutig und wurde auch im Rahmen des Kommunalgipfels nicht anders erörtert. Die Infrastrukturpauschale stellt keinen Sondertopf für zusätzliche Investitionen dar, sondern dient als allgemeines Deckungsmittel der Finanzierung aller Investitionen der Landeshauptstadt“, macht Kommunalabteilungsleiter Jörg Hochheim deutlich. Da die Landeshauptstadt mit der Haushaltssatzung 2019/2020 bereits ein umfangreiches Investitionsprogramm geplant hatte und mit der Nachtragshaushaltssatzung nun sogar weitere Investitionen genehmigt worden sind, ist es aus Sicht des Innenministeriums nicht zutreffend, dass die Landeshauptstadt hier kurz gehalten und nicht unterstützt wird. Vielmehr wurden und werden viele Investitionsvorhaben positiv durch das Innenministerium begleitet, obwohl Schwerin die am höchsten defizitäre Kommune in Mecklenburg-Vorpommern ist. Auch weitere Investitionsvorhaben, wie die Digitalisierung der Schulen, sind aus Sicht des Innenministeriums grundsätzlich genehmigungsfähig, hier fehlen jedoch Unterlagen, die die Stadt nachreichen muss.

Die rechtlichen Missverständnisse zur Infrastrukturpauschale konnten im Ergebnis des Gesprächs weitgehend ausgeräumt werden.

Das eigentliche Problem für die Landeshauptstadt Schwerin ist nicht durch die Infrastrukturpauschale begründet, sind sich Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier und Jörg Hochheim im Ergebnis des Gespräches einig. Vielmehr besteht derzeit ein Finanzierungsproblem bei den Investitionen, da die Landeshauptstadt zwar durch das neue Finanzausgleichsgesetz insgesamt deutlich höhere Zuweisungen als bisher vom Land erhält, die investiven Zuweisungen selbst unter Einbeziehung der Infrastrukturpauschale aber gegenüber dem bisherigen Rechtsstand um rund 3 Mio. Euro zurückgegangen sind. Obwohl in Summe weniger Investitionsmittel zur Verfügung stehen als bisher, möchte die Landeshauptstadt dennoch zusätzlich investieren. Dies geht nur durch die Aufnahme höherer Investitionskredite, die durch das Innenministerium zu genehmigen sind.

Um das Finanzierungsproblem ab 2021 zu lösen und eine hohe investive Neuverschuldung zu vermeiden, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht nun darauf verständigt, dass geprüft wird, ob die aus dem Theaterpakt resultierende Entlastung des städtischen Haushalts zur Finanzierung von Investitionsvorhaben eingesetzt werden kann. Damit dies möglich ist, bedarf es aber einer Ausnahmeregelung des Innenministeriums.

Eine Ausnahmeregelung setzt aber voraus, dass die Landeshauptstadt Schwerin ihre Konsolidierungsziele konsequent einhält. Das von der Stadtvertretung Ende 2019 beschlossene Haushaltssicherungsprogramm sieht den vollständigen Abbau des Haushaltsdefizits von rund 150 Mio. EUR bis 2029 vor. Dieses Ziel soll die Landeshauptstadt nun durch ein Haushaltssicherungskonzept in 2021 konkret untersetzen und ihrer Haushaltsplanung und -durchführung konsequent zu Grunde zu legen. Das Land unterstützt die Landeshauptstadt im Gegenzug jährlich mit einer Konsolidierungszuweisung in Höhe von 9 Mio. Euro.

„Ich freue mich, dass gemeinsam mit dem Innenministerium eine Möglichkeit gefunden wurde, um die Eigeninvestitionskraft der Landeshauptstadt zu stärken, damit auch während der Haushaltskonsolidierung wichtige Investitionsvorhaben umgesetzt werden können“, stellt Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier fest. „Die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung ist auch eines meiner Kernanliegen und wurde durch das Land mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und natürlich auch durch die bisherigen Sparbemühungen der Landeshauptstadt möglich gemacht.“

Führungsstab der Landesregierung hat getagt

Schwerin – Der Interministerielle Führungsstab (ImFüSt) der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist heute Nachmittag im Ministerium für Inneres und Europa wieder zu einer Sitzung zusammengetreten. Aufgrund der aktuellen und sehr ernst zu nehmenden Lage bei der Ausbreitung von Erkrankungen an COVID-19 hatte Staatssekretär Thomas Lenz Vertreter aller Ministerien, der Landkreise und kreisfreien Städte sowie von der Bundeswehr und den Hilfsorganisationen eingeladen. Die Teilnehmer haben sich teilweise auch über Video zugeschaltet.

„Der weitest gehende Schutz der Bevölkerung steht beim Krisenmanagement im Mittelpunkt und hat absolute Priorität“, so Staatsekretär Lenz. „Der Interministerielle Führungsstab begleitet und unterstützt die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Auch wenn das zentrale Lager des Landes für persönliche Schutzausstattung gut gefüllt ist, wird eine strategische Reserve angelegt, erläuterte Herr Lenz. Damit sollen für einen Zeitraum von insgesamt 6 Wochen im Falle eines vorrübergehenden Marktausfalls mögliche Defizite in den Bereichen öffentlicher Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Pflege sowie Landesverwaltung kompensiert werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Bedarfsträger selbst die Hälfte dieses Zeitraumes durch eigene Vorräte abdecken können. Hierzu laufen derzeit die Vorbereitungen.

Der Interministerielle Führungsstab wird gebildet, wenn zur Abwehr oder Bekämpfung eines außergewöhnlichen Ereignisses einschließlich des Katastrophenfalls eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist. Er soll bei Großschadenslagen und Katastrophen von landesweiter Bedeutung das Handeln der obersten Landesbehörden sowie der Katastrophenschutzbehörden bündeln und koordinieren und die zur Lagebewältigung erforderlichen grundlegenden Entscheidungen treffen.