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Kategorie: Politik

LEADER-Förderung von Gesundheitszentrum

Neubukow – Das Gesundheits- und Begegnungszentrum Neubukow gehört zu den elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbe­werb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicher­stellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“. Die Zuwendung liegt bei 750.000 Euro (LEADER, davon 90 Prozent ELER) und 500.000 Euro Landesmittel. Das ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 4,26 Millionen Euro.

Anlässlich der Förderung erklärt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Im Mittelpunkt steht die hausärztliche Versorgung von Patienten aller Altersgruppen. Einen großen Teil der Arbeit macht auch die Versorgung von Kindern aus. Der Standort wird zudem als Zentrum für Altersmedizin ausgebaut. Durch eine wohnortnahe geriatrische Behandlung reduziert sich die Pflegebedürftigkeit nachhaltig. So haben die Leute mehr Möglichkeiten, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Das ist gerade in ländlich geprägten Regionen ein wichtiger Faktor.“

Um dieses multiprofessionelle Versorgungskonzept umzusetzen, werden therapeutische Praxen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie) sowie ein Pflegedienst im Gebäude integriert. Das Haus ist komplett barrierefrei geplant. Das Konzept wird durch die Mitarbeit im Netzwerk „Hausärztliche Ambulante Palliativversorgung“ zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten abgerundet. Um den sozialen Aspekt zu unterstreichen, sind ein Café sowie ein Begegnungs- und Beschäftigungsangebot für psychisch Erkrankte geplant.

Dr. Manja Dannenberg und Dr. Stefan Zutz haben das Projekt entwickelt. Sie betreuen als Lehrärzte Medizinstudenten und engagieren sich in der Weiterbildung junger Fachärzte.

Seit 2014 wurden in der Stadt Neubukow bereits drei LEADER-Projekte mit rund 455.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition lag bei 631.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zum Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

MV-Monitor

Mehrheit blickt zuversichtlich auf die weitere Entwicklung des Landes

Schwerin – Wie hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den 30 Jahren seit Gründung des Landes entwickelt? Was sind aktuell die wichtigsten landespolitischen Aufgaben? Und wie wird die Arbeit der Landesregierung dabei bewertet? Wie sehen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus? Um diese Fragen geht es im MV-Monitor 2020, für den das Meinungsforschungsinstitut Mentefactum im Oktober 1.004 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern befragt hat. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

„30 Jahre nach der Deutschen Einheit sieht sich eine klare Mehrheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern als Einheitsgewinner. Die Entwicklung des Landes seit 1990 wird von 78 Prozent positiv eingeschätzt. Und trotz mancher Sorgen, die diese Umfrage auch widerspiegelt, blicken die meisten Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich in die Zukunft. 71 Prozent meinen, dass sich das Land in den nächsten zehn Jahren gut oder sogar sehr gut entwickeln wird“, fasste Regierungssprecher Andreas Timm die Ergebnisse zusammen.

Nach den von Mentefactum-Geschäftsführer Klaus-Peter Schöppner präsentierten Zahlen sagen 63 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Deutsche Einheit habe ihnen persönlich mehr Vor- als Nachteile gebracht. Damit fällt dieser Wert höher aus als 2010 (57%) und 2015 (60%). Als die größten Vorteile der Friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit werden Freie Wahlen (91%), die Reisefreiheit (88%) und das größere Warenangebot (87%) angesehen. Kritisiert werden die gewachsenen sozialen Unterschiede. „Die Deutsche Einheit wird im Rückblick ganz klar positiv bewertet. Bei allen Schwierigkeiten, die wir hatten und noch haben: Insgesamt ist der Aufbau nach 1990 gut gelungen“, bewertete Regierungssprecher Andreas Timm die Zahlen. Der Wert von 78% bei der Frage nach der Entwicklung des Landes sei positiv, falle aber etwas niedriger aus als in früheren Befragungen. Hier wirke sich die Corona-Krise aus.

Die wichtigsten landespolitischen Aufgaben sind nach Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger das Management der Corona-Krise (86%), die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen (77%), die Bekämpfung des Rechtsextremismus (74%), gute Schulen und die Digitalisierung (je 71%). Besonders positiv wird die Arbeit der Landesregierung bei der Tourismusentwicklung (77%), dem Corona-Management (71%), dem Umweltschutz (67%) bei der Kinder- und Familienfreundlichkeit (64%) und den Kitas (62%) bewertet. Die größten Defizite werden in den Bereichen Schule, Arbeitsplätze und Digitalisierung gesehen. „Das zeigt, dass es richtig ist, in diesen Bereichen Schwerpunkte im Nachtragshaushalt zu setzen“, betonte der Regierungssprecher.

Insgesamt bewerten 63% die Arbeit der Landesregierung als gut, 35% als schlecht. „Damit erreichen wir bei allen drei Umfragen in dieser Wahlperiode ein Ergebnis zwischen 63 und 65 Prozent. Darüber freuen wir uns sehr, auch über die gute Bewertung des Corona-Managements. Dass wir bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen sind, verdanken wir vor allem der gemeinsamen Anstrengung der Bürgerinnen und Bürger“, so der Regierungssprecher.

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern wurden von 58% als „genau richtig“ eingestuft. 25% wünschten sich weitergehende Schutzmaßnahmen. 16% hingegen hielten die Schutzmaßnahmen für übertrieben. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht eine Mehrheit der Bevölkerung hinter den Corona-Schutzmaßnahmen. Und die zweitgrößte Gruppe sind diejenigen, die sich mehr Schutz wünschen. Diejenigen, die lautstark ein Ende der Corona-Schutzmaßnahmen fordern, sind weit entfernt von einer Mehrheit in unserem Land“, informierte Timm.

Eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt die zentralen Corona-Schutzmaßnahmen. So wird die Abstandsregel von 1,5 Metern von 92 Prozent befürwortet. Auch für das Verbot von Großveranstaltungen (89%), die Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Familienfeiern (83%) und die Mund-Nasenschutzpflicht (81%) gibt es klare Mehrheiten. „Wir hoffen sehr, dass die Zahlen zur Versachlichung mancher Debatte beitragen“, sagte der Regierungssprecher.

Die Umfrage wurde Anfang und Mitte Oktober durchgeführt. Alle Ergebnisse finden Sie unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/MV-Monitor-2020/

Gegen Wohnraummangel

Kabinett stimmt Entwurf des Zweckentfremdungsgesetzes zu

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) zugestimmt. Durch das Gesetz sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, per Satzung der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken.

„Mecklenburg-Vorpommern hat in weiten Teilen des Landes einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Um dem knapper werdenden Wohnraum und den steigenden Mieten in unseren Universitätsstädten zu begegnen, haben wir bereits mit der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzen-Landesverordnung reagiert“, sagt Bauminister Christian Pegel. „In touristisch geprägten Regionen zeigt sich jedoch zunehmend ein anderes Bild. Hier wird  Wohnraum immer häufiger als Ferienwohnung vermarktet, weil es finanziell attraktiver ist. Bestehender Wohnraum für Einheimische geht so verloren. Hier soll das Zweckentfremdungsgesetz greifen und bestehenden Wohnraum schützen“, erläutert Pegel die Notwendigkeit des Gesetzes.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den Städten und Gemeinden im Land, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für das Erlassen einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Wenn solche Alternativen nicht vorliegen, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihren örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt Minister Pegel den Entscheidungsspielraum der Kommunen und Städte.

Das Gesetz erfasst aber nicht schon jede marginale Änderung. Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert hierfür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird – beispielsweise in Zeitungsinseraten oder den einschlägigen Plattformen im Internet. Zudem wird für diese Wohnungen eine Pflicht zur Führung eines Belegungskalenders eingeführt. Das System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zugeleitet.

Barrierefreie Haltestellen

Schwerin – Das Innenministerium übersandte an den Oberbürgermeister der Stadt Schwerin einen Bewilligungsbescheid über eine Kofinanzierungshilfe i.H.v. rund 74.000 EUR für den Um- und Ausbau von barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet Schwerin.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 490.000 EUR ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Hauptzuwendungsgeber mit rund 392.000 EUR über das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“, finanziert mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wurde ein Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt, dem der Vergaberat positiv zugestimmt hat.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit den Kofinanzierungsmitteln wird der Eigenanteil, der für die Stadt zur Finanzierung übrigbleibt, deutlich verringert. Das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Projekte.“

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. Sie haben die Möglichkeit, für Förderungen aus insgesamt 24 Förderrichtlinien des Landes eine Kofinanzierung ihres Eigenanteils zu beantragen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat unter Leitung des Innenministeriums entscheidet halbjährlich über die vorliegenden Anträge.

Änderung des E-Government-Gesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Im Mai dieses Jahres hatte er dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. Heute erfolgte die abschließende Abstimmung.

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier – auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann -, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können“, erläutert Pegel.

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden“, erklärt der Minister diese Neuerung.

Das Gesetz greift insbesondere aber die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale, also im Internet online, anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.

„Mit dem MV-Serviceportal haben wir bereits die Vorgabe umgesetzt, wonach die Landesregierung ein Verwaltungsportal bereitstellen muss, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehende Behörden freiwillig beitreten können. Behörden können hier ihre Leistungen anbieten, kostenfrei für die Kommunen und die anderen Behörden – die Kosten trägt das Land“, sagt Pegel.

Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen. Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die antragstellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, erläutert Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt. „Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage haben wir nun ebenfalls geschaffen“, so Pegel weiter.

Mit den rund 20 zusätzlichen Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, die der ebenfalls durch den Landtag heute in die Ausschussberatungen überwiesene Nachtragshaushalt vorsieht, kann das Land den Kommunen künftig auch effektiv bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen helfen“, so Pegel, der damit aber auch eine klare Forderung verbindet: „Das Land wird einzelne Kommunen bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen nur finanziell unterstützen können, wenn diese Verwaltungsdienstleistungen danach auch auf andere Kommunen im Sinne von `Einer für Alle` übertragbar sind, damit nicht mehrere Kommunen jeweils das gleiche Rad neu erfinden müssen, sondern einer für alle anderen ein digitales Produkt entwickelt.“

In der Krise entschlossen handeln

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf für die Nachtragshaushalte 2020/2021 in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Mit dem Nachtragshaushalt will die Landesregierung Steuermindereinnahmen ausgleichen und zugleich in wichtigste Zukunftsbereiche des Landes investieren.

„Die Landesregierung folgt einer klaren Linie: Unser wichtigstes Ziel ist, die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Für uns ist ebenso klar: Wir lassen die Unternehmen und die Beschäftigten mit den wirtschaftlichen Folgen von Corona nicht allein. Wir wollen, dass die Menschen und die Wirtschaft unseres Landes gesund durch die Krise kommen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Debatte.

Der Nachtragshaushalt umfasse ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro. „Diese 2,15 Milliarden Euro sind vorgesehen für Wirtschaft und Arbeitsplätze, für die Kommunen, damit auch diese handlungsfähig bleiben, für die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen, für die Modernisierung des Gesundheitswesens und die Digitalisierung“, erläuterte Schwesig.

So werden die Mittel für Wirtschaft und Arbeitsplätze noch einmal um 100 Millionen Euro aufgestockt, um ein Winter-Wirtschaftsprogramm zu finanzieren. 480 Millionen sind für Verbesserungen im Gesundheitswesen vorgesehen. Mit 387 Millionen werden die Kommunen gestärkt. 265 Millionen Euro werden investiert, um Schulen zu sanieren und die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu verbessern. Schließlich sollen 400 Millionen für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung verwendet werden.

„All diese Ausgaben haben etwas gemeinsam: Indem wir die Folgen von Corona für die Betroffenen abmildern, investieren wir in die Zukunft nach Corona. Wir erhalten unsere industrielle Basis und unsere Dienstleistungsbetriebe. Das sind die Arbeitsplätze der Zukunft. Wir stärken das Gesundheitswesen, damit wir robuster sind, wenn es noch einmal zu einer Pandemie kommen sollte. Und auch für den Alltag. Wir stärken die Kommunen, deren Bedeutung durch die Corona-Pandemie noch einmal deutlicher geworden ist. Wir investieren in Bildung und in die Digitalisierung – Eckpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs in den nächsten Jahrzehnten“, erläuterte Schwesig die Schwerpunkte.

Der Nachtragshaushalt sehe eine Neuverschuldung von 2,15 Millionen Euro vor. Damit steigt die Neuverschuldung in diesem Jahr auf 2,85 Milliarden Euro. „Das ist schmerzhaft, denn unser Land hat seit 2006 keine Schulden mehr aufgenommen. Mehr noch: Wir haben in den letzten Jahren kräftig Altschulden aus den Jahren nach der Deutschen Einheit getilgt“, sagte Schwesig.

„Mecklenburg-Vorpommern bleibt auf einem Kurs der soliden Finanzpolitik. Ja, wir nehmen jetzt in der größten Krise seit Gründung unseres Landes Schulden auf. Wir müssen in der Krise entschlossen handeln. Aber wir stellen zugleich ein Tilgungsplan auf. Und wir investieren in die Zukunft des Landes und begründen keine neuen Dauerausgaben“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Der Entwurf der Landesregierung wird nun in den Ausschüssen des Landtages weiter beraten.

Heute ist Welt-Polio-Tag

Schwerin – Im Landtag ist heute im Rahmen der Aktuellen Stunde das Thema „Heute ist Welt-Polio-Tag – Impfen schützt, Impfen rettet Leben!“ diskutiert worden. „Ziel des Welt-Polio-Tages ist, die Bevölkerung zu Auffrischungs-Impfungen zu motivieren, um eine Rückkehr der fast ausgerotteten Krankheit zu verhindern. Gerade in Krisenregionen ist es wichtig, dass alle Kinder an den Routine-Impf-Programmen teilnehmen können. Das ist bei akuter und stetiger Gefährdung von Sicherheitslagen eine Herausforderung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. Der Welt-Polio-Tag findet jährlich am 28. Oktober statt. Das ist der Geburtstag des US-amerikanischen Bakteriologen Jonas Salk, der den ersten wirksamen Impfstoff gegen die Kinderlähmung (Polio) entwickelt hat.

Im Mai 1988 verpflichtete die 41. Weltgesundheitsversammlung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Ziel einer weltweiten Ausrottung der Poliomyelitis. „Seither konnten große Erfolge im Kampf gegen die Kinderlähmung erzielt werden. Im Zuge der globalen Polio-Eradikations-Initiative (GPEI) konnte die WHO im Juni 2002 die Europäische Region als poliofrei zertifizieren. In diesem Jahr wurde die vierte von insgesamt fünf Regionen der WHO als poliofrei zertifiziert: Seit Ende August gilt nun auch der afrikanische Kontinent als frei von Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz: Polio).

Im Mittelpunkt der WHO-Strategie steht die flächendeckende Impfung aller Kinder im ersten Lebensjahr im Rahmen nationaler Impfprogramme. 1960 begannen in der damaligen DDR die ersten Massen-Schluckimpfungen, in der Bundesrepublik setzte Bayern als erstes Bundesland im Februar 1962 seinen Gesetzesbeschluss von 1961 um und begann flächendeckend mit öffentlichen Schluckimpfungen. Geworben wurde mit dem Slogan „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam!“. Die Schluckimpfung wird bereits seit langem nicht mehr in Deutschland vorgenommen. Seit 1998 wird ein Totimpfstoff von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlen und verimpft. „Durch die seitdem konsequent durchgeführten Impfungen ist es uns in Deutschland gelungen, poliofrei zu sein. Insbesondere aber vor dem Hintergrund von Globalisierung und Migration ist es unerlässlich, bis zur weltweiten vollständigen Eliminierung eines Krankheitserregers der Poliomyelitis alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die erreichte Poliofreiheit in Deutschland zu überwachen und beizubehalten“, so Glawe.

Die ersten Dosen der Standardimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hämopholis-Influenza-b und Hepatitis B sollten im Alter von zwei Monaten verabreicht werden und die Grundimmunisierung mit 15 Monaten abgeschlossen sein. „Ein wichtiger Baustein für eine Poliofreiheit ist eine sehr gute Durchimpfungsrate schon ab dem frühen Kindesalter. Die Polio-Impfquote für mindestens drei Impfungen stellt einen wichtigen internationalen Indikator für die Überwachung der erreichten Poliofreiheit im jeweiligen Staatsgebiet dar. In M-V lag die Impfquote in der Altersklasse 15 Monate bei 92,4 Prozent und damit zwei Prozent über dem Bundesdurchschnitt“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Alter von 15 Monaten ist die Impfquote auf KV-Ebene bundesweit sehr ähnlich und liegt bei den Geburtsjahrgängen 2008 bis 2017 recht konstant (Spannweite über die Geburtsjahrgänge 89,1 bis 90,5 Prozent).

Die Impfquoten zum Einschulungsalter zeigen dann, dass fehlende Impfungen vielfach offenbar noch nach dem 3. Geburtstag nachgeholt werden. So waren bundesweit und in beinahe allen Bundesländern – wie schon in den Vorjahren – auch zur Einschulung 2018 meist weit über 90 Prozent der Kinder gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio und Hämopholis-Influenza-b geimpft. „Auch hier liegt M-V weit über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Schuleingangsuntersuchung Jahrgang 2017/18 lag der Wert bei 96,2 Prozent, im Jahrgang 2018/2019 bei 95,7 Prozent. Bei einer Impfquote von >95 Prozent geht man von einer Herdenimmunität aus. Da M-V seit Jahren die besten Impfquoten in Deutschland hat, bin ich optimistisch, dass auch in Zukunft die Polio-Freiheit in unserem Land gesichert bleibt“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag.

Seit Oktober 2018 wirbt die Impfkampagne des Landes unter dem Motto „MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen! (www.mv-impft.de) verstärkt zum Thema Impfen. „Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern. Das gilt gerade im Besonderen für die Grippe-Impfung. Die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit auf die Grippe-Schutz-Impfung deutlich erhöht. Eine Impfung kann zumindest vor Grippe schützen. Da beide Erkrankungen in Bezug auf Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe deutliche Parallelen aufweisen, ist es wichtig, dass für die aktuelle Grippe-Saison eine hohe Influenza-Impfquote insbesondere in den Risikogruppen erreicht wird“, erläuterte Glawe. Jeweils rund 26 Prozent der rund 1,47 Millionen der gesetzlich Krankenversicherten in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Techniker Krankenkasse die Grippeschutz-Impfung in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen.

Abschließend ging Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe auch auf die Corona-Pandemie ein. „Gerade wenn es draußen kühler wird, halten sich Menschen eher in Räumen auf. Das begünstigt die Verbreitung von Viren. Umso mehr gilt es, weiter Abstand zu halten, auf die Hygienestandards zu achten und die Alltagsmaske zu tragen“, betonte Glawe. Die Zahlen der Neuinfektionen wachsen in den vergangenen Tagen deutlich an. „Das macht uns Sorge, auch wenn die Entwicklung im Land noch auf einem vergleichbar geringeren Niveau als in den anderen Bundesländern liegt. Dennoch: Dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, steigt potentiell die Möglichkeit, dass wir uns bei jemandem, der Covid-19 positiv ist, auch anstecken. Derzeit sieht es in Mecklenburg-Vorpommern so aus, dass – sehr grob gesagt – etwa 29 Prozent der Neuinfektionen im privaten Haushalt, etwa 18 Prozent innerhalb von Freizeitaktivitäten und etwa 16 Prozent am Arbeitsplatz stattfinden.

Die Aufgaben des Infektionsschutzes und insbesondere die Kontaktpersonen-Nachverfolgung haben bei den Gesundheitsämtern in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. „Die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsämter zu verstärken, wird eine entscheidende Herausforderung sein, um die Infektionszahlen zu minimieren. Derzeit können die pandemierelevanten Aufgaben gewährleistet werden. Die Bundeswehr unterstützt uns zurzeit in Wismar, Neubrandenburg und Stralsund bei diesen Aufgaben. Eine Ausweitung der Unterstützung ist von Seiten der Bundeswehr bereits angeboten worden. Wenn wir uns alle an die geltenden Regeln halten, ist uns allen geholfen. Wer sich schützt, schützt auch andere“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Land baut Corona-Kommunikation aus

Schwerin – Die Landesregierung verstärkt die Kommunikation in der Corona-Krise. „Das war ein Wunsch von verschiedenen Seiten im MV-Gipfel am Dienstag. Es geht insbesondere darum, das Landesgesundheitsamt und die Gesundheitsämter von Anfragen, die über gesundheitliche Themen hinausgehen, zu entlasten. Sie sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm.

Wieder hochgefahren wurde das Bürgertelefon. Es ist im Innenministerium angesiedelt. Alle Ministerien sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Bürgertelefon abstellen. „Das Bürgertelefon mit der zentralen Rufnummer 0385/58811311 ist wieder hochgefahren worden. So ist über das Einwahlmenü neben den speziellen Hotlines zu Themen wie Wirtschaft, Schule, Kita und Reisen jetzt auch wieder ein allgemeines Bürgertelefon erreichbar“, informierte der Regierungssprecher.

Ausgebaut werden soll auch der FAQ-Katalog auf den Internetseiten der Landesregierung regierung-mv.de. „Hier können die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Medien die wichtigsten Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen im Land rund um die Uhr abrufen. Wir wollen nach wichtigen Entscheidungen künftig schneller werden und noch umfassender informieren“, so Timm. Dazu werde innerhalb der Staatskanzlei eine FAQ-Redaktionsgruppe gebildet.

Ausgeweitet werden auch die Angebote in den sozialen Medien. „Die Kommunikation über die sozialen Medien hat weiter an Bedeutung gewonnen. Gerade jetzt in Corona-Zeiten wollen sich viele Bürgerinnen und Bürger direkt über die sozialen Medien informieren. Da sind andere Länder noch weiter als wir. Deshalb werden wir diesen Bereich wie angekündigt ausbauen“, sagte der Regierungssprecher. Neuer Referatsleiter für soziale Medien in der Pressestelle der Staatskanzlei wird der Journalist Benjamin Fischer. Er soll in der Corona-Kommunikation auch die Verantwortung für das FAQ übernehmen. „Wir freuen uns sehr, dass wir einen erfahrenen Journalisten aus dem Land für diese Aufgaben gewinnen.konnten. Und wir sind dankbar dafür, dass der neue Referatsleiter seine Aufgabe bereits im November antreten kann.“