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Kategorie: Politik

Ministerin Martin begrüßt Lehramtsstudierende

Neuer Studiengang für künftige Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald

Greifswald – Mit dem Wintersemester startet an der Universität Greifswald ein neuer Studiengang für das Lehramt Grundschule. Bildungsministerin Bettina Martin hat gemeinsam mit der Rektorin Frau Prof. Dr. Weber am Montag die 75 Studienanfängerinnen und -anfänger, die in diesem Wintersemester ihr Studium „Lehramt für Grundschule“ aufnehmen, in Greifswald begrüßt.

Der neue, innovativ ausgerichtete Studiengang ist Teil des 200-Millionen-Euro-Schulpakets der Landesregierung. Er umfasst die Bereiche Mathematik, Deutsch, Evangelische Religion, Englisch, Kunst und Gestaltung, Niederdeutsch, Philosophieren mit Kindern, Polnisch und Sachunterricht. Zusammen mit den 50 zusätzlich entstehenden Studienplätzen für das Lehramt Grundschule an der Universität Rostock wird das Studienangebot für angehende Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern damit mehr als verdoppelt. Perspektivisch werden so an der Universität Greifswald 375 Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen bestehen.

„Die flächendeckende Versorgung mit Lehrkräften ist eine der größten Herausforderungen für die kommenden Jahre“, so Martin. „Vor allem im Bereich des Grundschullehramtes müssen mehr Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden. Und da der Wettbewerb um die besten Lehrkräfte in ganz Deutschland groß ist, ist es der richtige Schritt, dass wir nun mehr Lehrkräfte im eigenen Land ausbilden. Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist, den Studiengang gemeinsam mit der Universität Greifswald bereits für dieses Wintersemester zu starten. Vor allem aber freue ich mich, dass dieser neue Studiengang für das Lehramt Grundschule einen innovativen Ansatz verfolgt, der die Lehrerausbildung bei uns im Land attraktiver macht.“

Künftig wird der Praxisanteil während des Studiums „Lehramt für Grundschule“ vergrößert. Das heißt: Studierende haben während des Studiums zusätzlich sechs Monate Praxisarbeit. Während des Studiums wird es vom ersten Semester an einen fest integrierten Praxistag geben. Diese Praxiszeiten werden später auf die Zeit im Referendariat angerechnet, wodurch sich die Gesamtdauer der akademischen Ausbildung nicht verlängert.

Außerdem können Lehramtsstudierende künftig für Fahrten zu Schulpraktika und schulpraktischen Übungen einen Kostenzuschuss beantragen. Dadurch wird es mehr Studierenden möglich sein, ihre Praktika auch in Schulen im ländlichen Raum zu absolvieren. „Ich bin mir sicher, viele Absolventen werden sich für den Einstieg ins Berufsleben an einer Schule auf dem Land entscheiden, wenn sie schon während des Studiums dort erste praktische Erfahrungen machen konnten und die Attraktivität der Schulstandorte auf dem Land kennengelernt haben“, sagte die Ministerin.

In ihrem Grußwort an die Studienanfängerinnen und -anfänger sagte die Ministerin: „Sie haben eine sehr gute Entscheidung getroffen, Ihr Studium zum Grundschullehramt in Greifswald aufzunehmen.“ Sie wies darauf hin, wie wichtig es für das Land sei, Grundschullehrerinnen und -lehrer auszubilden. „Wir brauchen Sie – unsere Kinder brauchen Sie. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Studium, und ich wünsche mir, dass Sie danach bei uns im Land bleiben und als Lehrerin oder Lehrer arbeiten“, sagte Martin.

Die Ministerin wies dabei auch auf die herausragende Rolle hin, die Grundschullehrkräfte bei der Bildung spielen. „Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen vermitteln unseren Jüngsten die Grundlagen für den späteren Bildungserfolg. Deshalb ist es uns wichtig, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern auch Wertschätzung und gute Voraussetzungen haben, auch finanzielle. Seit diesem Schuljahr erhalten Grundschullehrkräfte mit der Vergütungsgruppe A13/E13 dieselbe Vergütung wie Lehrkräfte an den anderen Schulformen.“

Neue Allgemeinverfügung erlassen

Schwerin – Hiermit verfüge ich gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 86 Absatz 4, 87 Absatz 4, 123 Kommunalverfassung und § 17 Absatz 1 und 4 Landesorganisationsgesetz:

Von der Absonderungspflicht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern sind mit sofortiger Wirkung befristet bis zum 22. Oktober 2020 folgende Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte befreit:

  1. Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;
  2. Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;
  3. Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich.
  4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Begründung

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist signifikant gestiegen. In Folge dessen sind innerdeutsche besonders betroffene Gebiete im Sinne des § 1 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Um die Funktionsfähigkeit des sozialen Lebens und Miteinanders der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Lebensbereiche sicherzustellen und die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu gestalten, wird mit der verallgemeinerten Zulassung von Befreiungen durch diese Allgemeinverfügung im Wege des Selbsteintrittsrechts genüge getan.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit  –  inzwischen wohnen mehr als 10% der Bevölkerung in Risikogebieten – besteht Gefahr in Verzug. Die Änderung der Landesverordnung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erscheint nicht ausreichend, um sofort eine für das ganze Land erforderliche rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zu erhalten, die sich im Sinne der Rechtssicherheit für den Bürger auch nicht unterscheiden, sodass zugleich eine Erfüllung der Aufgaben durch die Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht gewährleistet erscheint.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter 4. findet ihre Grundlage in § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hiernach entfällt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Sicherstellung der elementaren Schutzgüter der Ehe und Familie und auch der hierin mit enthaltenden engsten sozialen Kontakte, das eventuelle Aufschubinteresse der von dieser Allgemeinverfügung Betroffenen überwiegt.

Ohne die sofortige Ermöglichung dieser Ausnahmen besteht unter anderem die Gefahr, dass die Pflege und Erziehung von Kindern, als auch die Pflege und Versorgung von Familienangehörigen gefährdet werden könnte. Ein Zuwarten nach einer eventuellen Widerspruchseinlegung gegen diese Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ist im vorliegenden Fall zum Schutz der Allgemeinheit nicht angezeigt. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegenüber dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Ausnahmegenehmigung zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, erhoben werden.

Hinweis

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.

Gartenabfällen: auf das Verbrennen verzichten

Schwerin – Das Umweltministerium appelliert an die Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem Oktober ganz zu verzichten. Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nicht nur rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeit­gemäß. Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren. Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Verbrennen grundsätzlich untersagt ist. Seit 2001 regelt die Landes­verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung), dass in Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden sollen. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig durch ein Kompostieren, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haus­halten auch über die Sammelsysteme der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfall­entsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs­träger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, in den meisten Landkreisen auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Die Zumutbarkeit ist von den vor Ort zuständigen Abfall- bzw. Ordnungsbehörden einzu­schätzen.

Bei Vorliegen der Ausnahmegründe ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle lediglich vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober und nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. Um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden, dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Diese sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzu­schichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Schwerin – Nach Rostock soll künftig auch für Greifswald die sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen abgesenkt werden. Das Landeskabinett hat dazu heute die Änderung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung behandelt und den Weg für die Verbandsanhörung freigemacht.

„Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in Städten mit Wohnungsknappheit regulierend einzugreifen. Dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, können die Landesregierungen die Höhe für Mieten bei Neuvermietung, aber auch die prozentuale Erhöhung der Mieten bei Bestandsverträgen begrenzen“, erläutert Bauminister Christian Pegel.

Die Regelung der Kappungsgrenze bezieht sich auf die Paragrafen 558 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach können Vermieter während des Bestehens eines Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Allerdings darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent (Kappungsgrenze) erhöhen.

In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 aufgrund einer solchen Landesverordnung bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft von Greifswald hatte das Land auch für ihre Stadt um die Absenkung der Kappungsgrenze gebeten. Mit der heute vorgelegten Änderungsverordnung wird dies ermöglicht.

„Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Die Absenkung der Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse sind hilfreiche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine langfristige Verbesserung dieser Situation bedarf es allerdings der Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums, wofür die betroffenen Städte die Voraussetzungen schaffen müssen – das Land aber mit den Fördermitteln für den Wohnungsbau Sozial hilft“, betont Pegel.

Bislang seien in Greifswald aus diesem Förderprogramm für Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft, aber auch von zwei privaten Investoren seit 2017 6,6 Millionen Euro für die Schaffung 145 neuer Wohnungen eingesetzt worden. Es seien zudem weitere Projekte in Greifswald im Umfang von circa acht Millionen Euro angekündigt, so der Minister.

Seawolves erhalten wirtschaftliche Unterstützung

Rostock – Sportministerin Drese übergab heute an den Ersten Basketball-Club (EBC) Rostock e.V. eine sogenannte Billigkeitsleistung des Landes von 156.900 Euro. Die Mittel werden als Liquididätshilfe für die Zweitliga-Basketballer der Rostock Seawolves gewährt.

„Wir unterstützen unsere Spitzenvereine im Land in schwieriger Zeit. Das haben wir zugesagt. Das halten wir“, sagte Drese bei der Übergabe heute in Rostock.

Die finanzielle Hilfen kommen aus dem Sozialfonds innerhalb des MV-Schutzfonds. „Sie sind eine gezielte finanzielle Unterstützung für die unverschuldet coronabedingt in eine wirtschaftliche Notsituation geratenen professionellen und semi-professionellen Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen damit die Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs abfedern“, verdeutlichte Drese.

Die Unterstützung des Landes bemisst sich an dem konkret nachgewiesenen Liquiditätsengpass des jeweiligen Vereins. Drese: „Wir setzen darauf, dass die Seawolves weitere Fördermittel insbesondere aus den Corona-Überbrückungshilfen des Bunders für Profisportvereine erhalten.“

Basketball hat sich in Rostock in den vergangenen Jahren nach Ansicht von Drese hervorragend entwickelt. „Die Seawolves haben sich zu einem sportlichen Aushängeschild des Landes entwickelt. Deshalb war es mir wichtig, dass dem Verein schnell und unbürokratisch geholfen wird“, sagte Ministerin Drese.

Die Saison 2020/21 in der Bundesliga ProA (2. Liga) beginnt für die Rostock Seawolves am 17.Oktober mit einem Auswärtsspiel gegen die Eisbären Bremerhaven. In ersten Heimspiel gehen die Wölfe am 25. Oktober um 16:00 Uhr gegen die Bayer Giants Leverkusen in der StadtHalle Rostock auf Korbjagd.

Rechtsleitfaden für Vereine des Landes

Die „Informationsbroschüre für eingetragene Vereine“ wurde auf dem Gelände des Doberaner FC präsentiert. Justizministerin Hoffmeister: „Versprechen eingelöst“

Bad Doberan – Auf dem Gelände des Vereins Doberaner FC hat es eine Premiere gegeben. Vorgestellt wurde die erste umfassende „Informationsbroschüre für eingetragene Vereine“ in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns. Justizministerin Katy Hoffmeister, die Direktorin der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, Dr. Marion Rauchert, die Vorsitzende der Ehrenamtsstiftung M-V, Hannelore Kohl, sowie der Leiter des Fachbereichs Rechtspflege an der Fachhochschule in Güstrow, Sven Bielfeldt, haben das Gemeinschaftswerk präsentiert.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Wir haben voriges Jahr sehr erfolgreiche Justizforen mit der Ehrenamtsstiftung M-V und den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Vereinsregister an den Amtsgerichten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund angeboten. Viele der über 400 Gäste auf den Justizforen hatten darum gebeten, einen zusammenfassenden Leitfaden zu erstellen. Nun haben wir das Versprechen eingelöst. Der Leitfaden liegt nun erstmals vor. Ich danke den Autoren sehr. Mit der Broschüre haben die rund 12.000 Vereine und ihre ehrenamtlichen Mitglieder im Land wichtige Tipps an der Hand.“

Dr. Marion Rauchert: „Viele unserer Studierenden und Auszubildenden setzen sich als künftige Repräsentanten des Staates nicht nur beruflich für das Gemeinwohl ein, sondern engagieren sich auch ehrenamtlich in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Umso mehr freut es mich, dass die Fachhochschule Teil dieses tollen Gemeinschaftsprojekts ist und wir die vielen Vereine im Land mit gesammeltem Wissen unterstützen können.“

Die Vorsitzende der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, Hannelore Kohl: „Mit dieser Broschüre können wir den Engagierten des Landes rechtliche Leitlinien für alle Lebenslagen des Vereins an die Hand geben. Was hier an Antworten gegeben wird, gilt und zwar einheitlich im ganzen Land. Das ist ein Novum und erleichtert sowohl den Vereinen als auch den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in den Vereinsregistergerichten die Arbeit. Wir danken unseren Partnern in der FH Güstrow und den Gerichten sehr herzlich für diese gemeinsame Anstrengung. Sie hat sich gelohnt.“

Sven Bielfeldt: „Der Fachbereich Rechtspflege hat den Fokus seines gesellschaftlichen Engagements in diesem Jahr auf die Stärkung der Vereinstätigkeit durch die Erstellung einer Informationsbroschüre gelegt. Dabei war den Autoren wichtig, dass sie einen praxisnahen Leitfaden entwickeln, der die mehr als 150 Fragen rund um die Gründung, Führung und Abwicklung von Vereinen verständlich beantwortet und durch eine klare Struktur überzeugt. Den Vereinsmitgliedern werden mit zahlreichen Musteranmeldungen und Checklisten ganz konkrete Hilfestellungen an die Hand gegeben. Mein Dank gilt insbesondere den beteiligten Rechtspfleger/-innen der Amtsgerichte Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg, welche die gelungene Broschüre mit ihrer fachlichen Expertise und durch einen kollegialen Austausch entscheidend mitgeprägt haben.“

Bürgerfreundliche Dienstleistungen

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in Rostock den Jahresbericht 2019 des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) vorgestellt.

„Unsere Fachbehörde ist ein unverzichtbarer, zuverlässiger und bürgerfreundlicher Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie erreicht mit ihren Leistungen und Angeboten praktisch alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern von der Geburt bis ins hohe Alter, etwa beim Elterngeld, der Teilhabe am Arbeitsleben, der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen, als Zuwendungsgeber für vielfältige Projekte im Land, durch Trink- und Badewasserproben oder bei der Opferfürsorge“, sagte Drese.

„Die sehr gute Arbeit des LAGuS zeigt sich in diesen Monaten vor allem bei der Bewältigung der Corona-Krise in unserem Land. Ohne den unermüdlichen Einsatz vieler Beschäftigter wären die Hilfen für Betriebe, Einrichtungen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen nicht so zügig und zielgenau angekommen“, verdeutlichte die Ministerin.

Stefanie Drese machte anhand von Leistungsdaten und konkreten Beispielen aus den Abteilungen des LAGuS die Vielfalt und Komplexität der Aufgaben der Behörde deutlich. So wurden 2019 von 475 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 610 Millionen Euro für soziale und gesundheitliche Belange umgesetzt.

Einige Eckdaten für das Jahr 2019:

  • Es gab etwa 49.700 Feststellungen/ Bescheide zum Schwerbehindertenrecht.
  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 24 Inklusionsbetriebe, in denen 148 Menschen einen Job haben, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung sonst keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Alle Inklusionsbetriebe werden vom LAGuS gefördert.
  • 200 Anträge auf Elterngeld sind abschließend bearbeitet worden.
  • Insgesamt wurden im LAGuS mehr als 4.500 Fördermaßnahmen bearbeitet (geprüft, bewilligt, begleitet, abgerechnet). Die Fördermittel stammen aus dem ESF und aus Landesmitteln. Es gab 2.700 Neubewilligungen mit einem Volumen von mehr als 350 Millionen Euro.
  • Eine völlig neue Aufgabe im Jahr 2019 war die Bewirtschaftung des Pflegeausbildungsfonds. In diesem Bereich wurden zunächst 3.000 Prüfungen vorgenommen. Das LAGuS zahlt auf Grundlage geprüfter Meldungen Ausgleichzuweisungen aus dem Fonds an die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen aus.
  • Die 2018 gestartete Impfkampagne wurde intensiv fortgeführt. Dazu gehört auch der Gewinn des Posterpreises auf der Nationalen Impfkonferenz.
  • Etwa 18.900 Trink- und Badewasserproben wurden analysiert.
  • 751 Approbationen wurden erteilt, 178 davon an Ärztinnen und Ärzte, die ihren Abschluss nicht in Deutschland gemacht haben.
  • Das LAGuS überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften in allen stationären medizinischen Einrichtungen in MV. Die Behörde ist außerdem in MV für die Apothekenaufsicht zuständig.
  • Im Bereich Arbeitsschutz gab es gut 1.100 anlassbezogene Betriebskontrollen und fast 2.000 schwerpunkt- und risikoorientierte Betriebsbesichtigungen sowie fast 850 Baustellen-Überprüfungen. Es gab 73 Mitteilungen zu besonders schweren Arbeitsunfällen, darunter fünf tödliche Arbeitsunfälle und ein tödlicher Wegeunfall.

Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH

Watzkendorf – Heute hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 415.000 Euro an die Bio-Vertrieb GmbH in Watzkendorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) übergeben. Ziel der Investition ist es sich den Anforderungen des wachsenden Biomarktes entsprechend weiter aufzustellen. In der Region erzeugtes Bio-Gemüse verschiedener Erzeuger soll hier erfasst, gelagert, aufbereitet und zentral an den Handel vermarktet werden.

Gebaut werden soll eine Warmhalle, die sich in verschiedene Produktionsbereiche aufteilt. Ein Bereich dient der Annahme von Rohware, deren Lagerung und der anschließenden Aufbereitung und Verarbeitung. Ein weiterer Teil der Halle dient als Kühllager für die hergestellten Produkte. Von hier werden die Produkte verladen und mittels LKW an ihren Zielort, zum Verkauf an den Handel, verbracht. Die Investition ermöglicht auch zwei neue Arbeitsplätze. Die Gesamtkosten betragen rund eine Million Euro.

Die Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH gehört zur Bio-Gärtnerei Watzkendorf. „Die Bio-Gärtnerei Watzkendorf ist ein Betrieb, der immer wieder vorangeht und beispielgebend für unser Land ist. Für seinen Mut, mit Tatkraft und Unternehmergeist neue Wege zu gehen, wurde er mit dem Sieg beim Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2017 belohnt. Für die gesamtbetriebliche Konzeption zeichnete die Jury das Unternehmen damals aus. Auch mir liegt der Ausbau des Ökolandbaus und die nachhaltige Ausrichtung unserer heimischen Landwirtschaft wirklich sehr am Herzen“, betonte der Minister.

In dem kleinen Ort Watzkendorf zwischen dem Müritz-Nationalpark und dem Naturpark Feldberger Seenlandschaft wird seit 1961 Gemüse angebaut. In den Jahren nach der Wende konnte sich der Gemüsebau zur Bio-Gärtnerei entwickeln und 1996 Mitglied des Bioland Verbandes werden. Damals wurden sieben Hektar Freiland bewirtschaftet. Dazu sechs Folientunnel sowie das Herzstück – ein 1.200 Quadratmeter großes, beheizbares Gewächshaus. Heute arbeiten 45 Menschen auf ca. 26 Hektar Freiland und 2 ha in Gewächshäusern. Die Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH beliefert den Naturkosthandel nahezu saisonübergreifend mit unterschiedlichsten Gemüsearten aus der Region.

Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren mehrfach finanzielle Unterstützung über das Agrarinvestitionsförderprogramm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten. Zwischen 2008 und 2016 bekam es rund 500.000 Euro. Der Zuschuss diente unter anderem der Errichtung mehrerer Foliengewächshäuser sowie einer Beregnungsanlage.