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Kategorie: Politik

Grünes Licht für drei Projekte

Anklam – Im Anklamer BioÖkonomiezentrum kam am 30. September 2020 der Vorpommern-Rat unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern Patrick Dahlemann zu seiner 12. Sitzung zusammen.

„Wir sind alle sehr beeindruckt, wie hier in Anklam ein Bioökonomiecluster entsteht. Es gibt mit Continental eine große Wirtschaftsansiedlung. Hinzu kommt das im September eröffnete BioÖkonomiezentrum in Murchin. Auch hier haben sich bereits Firmen angesiedelt. Dabei sind rund 20 neue Arbeitsplätze entstanden. Weitere Ansiedlungen sind im Gespräch. Das ist ein großer Erfolg des Landes, der Stadt Anklam, der Wirtschaftsförderer und unserer Hochschulen. Aus dem ehemaligen Anklamer Schlachthof ist so ein Ansiedlungsmagnet entwickelt worden, den wir gerne unterstützen“, erklärte Dahlemann nach Abschluss der Sitzung.

Der Vorpommern-Rat beschloss in seiner Sitzung die Förderung von drei Projekten im östlichen Landesteil. So werden 100.000 Euro für die Kofinanzierung von Bundesmitteln für die Erstellung eines Pommerschen Klosterbuchs bereitgestellt.  „Wir unterstützen mit 70.000 Euro die Entwicklung des Altentreptower Klosterbergs“, informierte Dahlemann weiter. Zusätzlich sollen hier über eine Million Euro in die Tourismusentwicklung rund um den Großen Stein durch das Wirtschaftsministerium investiert werden. „Und wir haben 50.000 Euro für die Restaurierung der Torgelower Burgruine bewilligt“, so Dahlemann. Weitere 100.000 Euro werden vom Bund und der Stadt Torgelow beigesteuert.

„Das sind drei spannende Projekte für Vorpommern. Ich freue mich sehr, dass wir dafür heute grünes Licht geben konnten“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär.

Nachtragshaushalt 2020/2021 in M-V

256 Mio. Euro zusätzlich für Bildung

Schwerin – Mit den Eckpunkten für einen Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung einen Schwerpunkt auf die Bildung. Für den Bildungsbereich sind insgesamt 256 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Hinzu kommen weitere Mittel für die Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock.

„Dieser Nachtragshaushalt ist eine richtig gute Nachricht für unsere Schulen und Hochschulen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen, dass die Bildungspolitik bei uns absolute Priorität hat. Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass unsere Schulen gut für das digitale Lernen gerüstet sind. Hier werden wir nun weiter intensiv investieren und die Entwicklung vorantreiben können. Außerdem werden wir mit einem neuen Schulsanierungs- und -bauprogramm zusätzliche 100 Millionen Euro für die Schulen bereitstellen und die Schulträger damit unterstützen.

Mit den nun zusätzlichen 256 Mio. Euro gewinnen wir weiteren wichtigen Spielraum, um die Digitalisierung im Land kraftvoll voranzutreiben“, so Martin.

Mit den 256 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 90 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
  • 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
  • 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
  • 3 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
  • 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen, wie z. B. die Einrichtung eines Studiengangs für Intensivpflege an der Universität Rostock

Bildungsministerin Martin führte weiter aus: „Wie wichtig eine hervorragende medizinische Versorgung ist, hat die Pandemie gezeigt. Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, auch für die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock zusätzliche Maßnahmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro vorzusehen.“ Gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung sind zusätzlich 30 Millionen Euro im Baubereich vorgesehen. Mit der Schaffung eines Sondervermögens wird nicht nur mehr Geld als bisher bereitgestellt, sondern dieses ist deutlich flexibler einsetzbar.

Außerhalb des Sondervermögens stellt das Land weitere 60 Millionen Euro zusätzlich für die Erneuerung der Geräteinfrastruktur sowie die Digitalisierung zur Verfügung. Diese werden ergänzt durch 8,6 Millionen Euro aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (Bundesmittel), die ebenfalls für Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schließlich werden die Investitionskosten infolge der Änderungen beider Approbationsordnungen mit weiteren 9,26 Millionen Euro untersetzt.

Nachtragshaushalt 2020/2021

Schwerin – Auf ihrer Klausurtagung hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Eckpunkte für den zweiten Nachtragshaushalt für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.

„Wir müssen in der Corona-Krise die Weichen für die Zukunft stellen. Mit den beiden Nachtragshaushalten für die Jahre 2020 und 2021 stabilisieren wir die Konjunktur in Mecklenburg-Vorpommern, um die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu begrenzen. Zugleich investieren wir in die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass das Land, seine Unternehmen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger möglichst gut durch die Corona-Krise kommen. Und wir wollen, dass sich unser Land Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft gut entwickelt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vorstellung der Eckpunkte.

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Kommunen und den ländlichen Raum mit zusätzlichen Finanzmitteln zu unterstützen. Wir können die Pandemie nur gemeinsam mit unseren Kommunen bewältigen. Die kommunalen Haushalte erhalten somit Planungssicherheit für die Zukunft“, betonte Innenminister Lorenz Caffier.

Finanzminister Reinhard Meyer „Mit den heute beschlossenen Maßnahmen werden wir erneut neue Schulden in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro aufnehmen müssen. Nicht zuletzt die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre führt dazu, dass Mecklenburg-Vorpommern mit den geplanten Nachtragshaushalten das Land mit der viertniedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland bleibt. Die größte Herausforderung zukünftiger Finanzpolitik wird darin bestehen, diese Schulden mit Augenmaß zurückzuführen.“

Der Nachtragshaushalt 2020/2021 ist nach den heute beschlossenen Planungen mit einer Nettokreditaufnahme von 2,15 Milliarden Euro verbunden. Davon dienen 487 Millionen Euro der Kofinanzierung von Maßnahmen aus dem Konjunktur- und Krisenprogramm des Bundes und weitere 298 Millionen Euro, um Steuermindereinnahmen aufgrund coronabedingter Steuerrechtsänderungen auszugleichen. Mit 868 Millionen Euro wird der größte Teil der Summe für zusätzliche, durch die Corona-Pandemie bedingte, Landesausgaben eingesetzt. Mit weiteren 497 Millionen Euro können bereits geplante Investitionen vorgezogen werden.

Dabei will die Landesregierung fünf Schwerpunkte setzen.

  • 256 Millionen Euro gehen in den Bereich Bildung. Davon soll unter anderem die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen verbessert werden. Das Schulbauprogramm des Landes wird um 100 Millionen erweitert. Auch die Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung werden erhöht.
  • 101 Millionen Euro gehen in den Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeitsplätze. Die Stabilisierung der Wirtschaft war mit über 400 Millionen Euro bereits klarer Schwerpunkt des ersten Nachtragshaushaltes im Jahr 2020. Die Mittel sollen jetzt noch einmal aufgestockt werden. Damit soll das letzte Woche auf dem MV-Gipfel beschlossene Winter-Wirtschaftsprogramm in Höhe von 100 Millionen finanziert werden. Eine Million steht für Modellprojekte im Tourismus zur Verfügung.
  • 480 Millionen Euro gehen in den Bereich Gesundheit. Mit den Mitteln sollen die Universitätskliniken und die Krankenhäuser im Land modernisiert, besser ausgestattet und digitalisiert werden. Auch Arztpraxen und Gesundheitszentren im ländlichen Raum sollen verstärkt gefördert werden.
  • 387 Millionen sind zur Stärkung der Kommunen Wie auf dem Kommunalgipfel vereinbart, wird die kommunale Finanzausstattung 2020 und 2021 um zusammen 162,5 Millionen Euro verbessert, um Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Hinzu kommen die am vergangenen Montag vereinbarten Kofinanzierungsmittel für das Graue-Flecken-Programm des Bundes zum Breitbandausbau und weitere Mittel zur Stabilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • 400 Millionen Euro werden für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung zur Verfügung eingeplant, u.a. für eine modernere Ausstattung. Darüber hinaus muss das digitale Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger – gerade in einem Flächenland wie MV – weiter ausgebaut werden.

Die Entwürfe für die Nachtragshaushalte 2020 und 2021 sollen am 13. Oktober im Kabinett beschlossen und dann Ende Oktober zur Beratung in den Landtag eingebracht werden.

Änderung des Hochschulgesetzes

Landtag beschließt Erhöhung der Regelstudienzeit um ein Semester

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern können ein Semester länger studieren, ohne ihre BAföG-Ansprüche zu verlieren. Der Landtag hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen und damit die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester erhöht. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden an unseren Hochschulen. Die Einschränkungen, die das Sommersemester 2020 aufgrund von Corona mit sich gebracht hat, haben gerade bei den BAföG-Empfängerinnen und -empfängern zu der Unsicherheit geführt, ob sie ihr Studium noch in der Regelstudienzeit schaffen können“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit der pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit haben sie nun die notwendige Sicherheit, um ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen zu können. Studierende sollen aufgrund der Pandemie nicht das Nachsehen haben und womöglich noch aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen. Deshalb ist die Verlängerung der Regelstudienzeit ein wichtiger Schritt, der außerdem auch viel Bürokratie einspart – sowohl für die Studierenden als auch für die Studierendenwerke.“

Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen, so Martin. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden. Mit der jetzt erfolgten Änderung des Landeshochschulgesetzes sei den Studierenden diese Sorge genommen. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.

Einführung einer Kindergrundsicherung gefordert

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich im Landtag heute erneut für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. „Mein Ziel ist es, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusätzlich zu entlasten“, betonte Drese. Auch der bürokratische Aufwand soll sinken, indem sämtliche Leistungen für Eltern in einem Betrag gebündelt werden.

Die Ministerin verdeutlichte, dass aufgrund der Komplexität des Themas und vieler rechtlich zu klärenden Fragen der Weg zur Einführung beschwerlich ist. „Das ist eine grundlegende sozialstaatliche Reform, die stetig und sorgfältig vorbereitet werden muss“, sagte Drese.

So erarbeitet nach Angaben von Drese eine Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Ministerin kündigte an, dass auf der bevorstehenden Konferenz der Sozialministerinnen und -minister (ASMK) eine politische Entscheidung getroffen und ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt werden soll.

„Ich werde auf der kommenden ASMK für die Einführung einer Kindergrundsicherung eintreten und bin optimistisch, dass auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieses Ziel unterstützt“, betonte Drese.

Ein wichtiger Zwischenschritt ist für Drese das Starke-Familien-Gesetz. „Es stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder“, so Drese. Zudem wurden der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen neugestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert. Eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende sei zudem die Anhebung des Entlastungsbeitrags auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Drese: „Wir müssen also beides tun, an der großen Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung arbeiten und kontinuierlich die Situation für Kinder und Eltern verbessern.“

Steigende Pflegekosten gerecht verteilen

Drese fordert, steigende Pflegekosten auf deutlich mehr Schultern zu verteilen

Schwerin – Die Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen und damit eng verbunden die Gesamtfinanzierung der Pflege ist nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese eines der drängendsten sozialpolitischen Themen. „Die Pflegekosten müssen auf deutlich mehr Schultern verteilt und damit solidarischer umgelegt werden“, betonte Drese in der heutigen Landtagsdebatte.

Die Ministerin führte aus, dass Pflege qualitativ gut, aber auch für Pflegebedürftige bis zum Lebensende bezahlbar bleiben müsse. Die notwendige bessere Bezahlung der Pflegekräfte, die angestrebte bessere Personalausstattung und die Einführung einer schulgeldfreien Pflegeausbildung wird nach Angaben von Drese eine weitere Kostendynamik entfachen. Hinzu komme der fortschreitende demografische Wandel, der die Pflegekosten weiter erhöhen wird.

„Diese Kostensteigerungen werden systemisch bedingt bisher fast vollständig den Pflegebedürftigen aufgebürdet. Das muss schleunigst verändert werden“, sagte Drese. Die Ministerin plädiert deshalb für einen Mix von Maßnahmen und eine ehrliche Debatte über die Finanzierung einer zukunftsfesten Pflege.

„Entsprechende Vorschläge haben die Sozialministerinnen und Sozialminister der Länder Ende 2019 in Rostock vorgelegt“, betonte Drese. „Wir fordern den Bund im Rahmen dessen Gesetzgebungskompetenz auf, unmittelbare finanzielle Entlastungen zu installieren und darüber hinaus endlich in den Prozess der Weiterentwicklung einzusteigen“, so Drese: „Wir brauchen für die Pflege ein bund-länderübergreifendes Gesamtkonzept.“

Als kurzfristige Maßnahme zur Kostenbegrenzung des Eigenanteils hält Ministerin Drese einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung für sinnvoll. Weitere Schritte könnten die Entlastung der pflegebedürftigen Menschen bei den Kosten der Ausbildung und die komplette Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenkassen sein.

Drese: „Ich plädiere darüber hinaus für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, um den Herausforderungen der Pflege zu begegnen. Dabei geht es vor allem um einen Systemwechsel, der die Kostensteigerungen nicht weiter auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ablädt.“

Verkehrsdatenspeicherung

Schwerin – Justizministerinnen und -minister aus der Union setzen sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Anlässlich des rechtspolitischen Austauschs der Ressortchefs in Prien am Chiemsee, der auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stattfand, sagte Justizministerin Hoffmeister: „Deutschland sollte die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um gültige europarechtliche Vorgaben für eine verbindliche Verkehrsdatenspeicherung voranzubringen. Diese Vorgaben sollen als Grundlage für wirksame nationale Ermittlungen dienen.“ Sie unterstützt daher die Forderung ihrer Amtskolleginnen und Amtskollegen.

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind und sie der einzige Ermittlungsansatz gewesen wären.“

Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Bereits im Juli 2020 haben Justizministerin Hoffmeister und acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.

Smarte Landregionen in Deutschland

Vorpommern-Greifswald ausgewählt für Digitalisierungs-Projekt

Schwerin – „Mit großer Freude und voller Respekt für die Idee des Landkreises habe ich die Entscheidung des Bundes­ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aufge­nommen, dass Vorpommern-Greifswald als eine der sieben Smarten Landregionen in Deutschland ausgewählt wurde. Das ist ein toller Erfolg für die Region Vorpommern und fügt sich ausgezeichnet in die Strategie unseres Ressorts zur Digitalisierung der ländlichen Räume ein. Mein herzlicher Glückwunsch allen, die an der erfolgreichen Bewerbung teilhatten“, so Minister Dr. Backhaus am Rand der Agrarministerkonferenz in Weiskirchen.

Der Landkreis hat sich mit dem Projekt „Chancen­gleichheit durch Digitalisierung und Teilhabe im Landkreis Vorpommern-Greifswald“ in einem zweistufigen Auswahlverfahren von zunächst 78 und dann 22 Landkreisen als einer von sieben Gewinnerregionen durchgesetzt. Er wird über die kommenden vier Jahre für die Realisierung der Projektideen mit bis zu 1 Mio. Euro durch den Bund unterstützt.

Die beiden nominierten Projektideen entwickeln digitale Dienste für Kita und Ehrenamt. Über eine KitaCloud sollen Modellkitas in der Region gemeinsam mit Kultur- und Sozialpartnern medienpädagogische Angebote interaktiv erproben, bündeln und austauschen sowie spezifische Dienste entwickeln, die bundesweit übertragbar sind (digitalKITA-KITAdigital).

Eine weitere App-Anwendung soll Menschen mit ihren Talenten und KITAs mit ihren Wünschen zusammen­bringen und so Distanzen und Generationsschranken überwinden (digitalENGAGEMENT). Das Projekt wird wissenschaftlich durch das Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) Kaiserslautern betreut. Alle sieben Smarten Landregionen sollen von Beginn an zusammenarbeiten.

„Die Auswahl unseres Landkreises fügt sich in hervorragender Weise als weiteres Modul in die Zusammenarbeit des Landes mit Fraunhofer IESE ein, die bereits die Landes-Modellregion „Smart tau Hus“ in Hohenkirchen sowie weitere Kommunen betreuen, die „Digitale Dörfer“ werden wollen. Mecklenburg-Vorpommern hat in den zurückliegenden zwei Jahren einen erheblichen Sprung in Richtung Digitalisierung auf dem Lande getan. Von Klarschiff-Mängelmelder in zwei Modellämtern, über Digital-Lotsen Ausbildung bis hin zu CoWorking Spaces im Verein smart.doerp.de. Das alles haben wir im Sinne unsere Kommunen und der Attraktivität unsere Dörfer über Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Wir zeigen damit: Digitalisierung auf dem Land ist nicht nur möglich, sondern eröffnet auch völlig neue Perspektiven“, so der Minister.