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Kategorie: Politik

Zusammenarbeit beim Kinderschutz stärken

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Sozialausschuss des Landtags angekündigt, den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern konsequent weiterzuentwickeln. „Kinderschutz hat für das Land oberste Priorität. Wir wollen, dass Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter Schutzorte und Anwälte für Kinder sind“, betonte Drese heute bei der Vorstellung des Abschlussberichtes einer interministeriellen Arbeitsgruppe.

Im Abschlussbericht, der ressortübergreifend unter Federführung des Sozialministeriums gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeitet wurde, werden Empfehlungen für einen guten und aktiven Kinderschutz gegeben.

„Substantiell ist dabei eine bessere Vernetzung. Alle Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen“, verdeutlichte Drese. „Wir wollen deshalb die Kooperation vor Ort berufsübergreifend ausbauen, auch um Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe zu überwinden“, so Drese. Hierzu werde ein datenschutzrechtlicher Leitfaden erarbeitet.

Notwendig ist nach Ansicht der Ministerin zudem die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen. Daraus gewonnene Erkenntnisse könnten einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten. Drese will auch grundlegendes Wissen im Kinderschutz breiter vermitteln. „Wir werden verstärkte Fortbildungen etwa in den Bereichen Prävention, Frühe Hilfen, Kinderrechte Netzwerkarbeit und zur Gesprächsführung mit Betroffenen anbieten“, so Drese.

Die Ministerin betonte im Sozialausschuss heute zudem, dass in den letzten Jahren gerade auf Landesebene im Bereich des Kinderschutzes viel geschehen ist. „Wir haben den Kinderschutz in Kitas in unserem Kindertagesförderungsgesetz gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen mehr als verdoppelt, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte entwickelt und eine Kontaktstelle Kinderschutz eingerichtet. Schließlich stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro zusätzlich für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet bereit“, sagte Drese.

Neue Einzelhandelsstudie M-V

Schwerin – Heute wurde in Schwerin die erste Studie zur Bedeutung der Digitalisierung für den Handel in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Das Energieministerium, auch zuständig für Digitalisierung und Landesentwicklung in M-V, hatte diese in Auftrag gegeben mit dem Ziel, verlässliche Aussagen über Bedeutung und Auswirkungen des Online-Handels für Handel und Kommunen vor Ort zu erhalten.

„Diese Aussagen brauchen wir, um mit den Partnern des Dialogforums Einzelhandel Strategien erarbeiten zu können, mit denen wir den stationären Einzelhandel als Kern lebendiger und zukunftsfähiger Innenstädte sichern. Die entscheidende Frage, die wir im Ergebnis dieser Studie beantworten müssen, lautet: Was können wir tun, um die Kunden in die stationären Läden zurückzuholen und die Online-Kaufkraft im Land zu binden?“, führte Minister Christian Pegel in die Pressekonferenz zur Studie ein.

Ihr Hauptbestandteil ist eine detaillierte, repräsentative Befragung von 4.215 Kunden in M-V im Sommer 2018 zu ihrem on- und offline Kaufverhalten. Diese hat unter anderem ergeben, dass etwas mehr als 90 Prozent der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft der Bevölkerung des Landes in den stationären Laden fließen. „Das spricht zunächst für ein gutes Einzelhandelsangebot und für eine hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit diesem. Das heißt aber auch, dass die Menschen im Nordosten gut eine Milliarde Euro jährlich für Online-Shopping ausgeben, Tendenz steigend“, fasste Pegel kurz zusammen.

Die detaillierten Ergebnisse der Studie stellte Michael Reink vor. „Das meiste Geld wird online in den Branchen ausgegeben, die für den Einzelhandel in den Innenstädten eine tragende Bedeutung haben: Bücher und Medien, Kleidung, Sport- und Freizeitartikel und Elektronik wie Computer, Fernseher, Handys“, führte der Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik im Handelsverband Deutschland aus. Die Folge: „Es fließt weniger Geld in die Innenstädte. Knapp 40 Prozent der Befragten sagten, dass sie dank Online-Shopping seltener in die Innenstädte fahren“, so Reink.

Motive für den Online-Einkauf sind laut Befragung die bequeme Bestellung, Lieferung und Retoure, die große Auswahl von Produkten und – erst als Drittes – die Preise im Internet. „Auch, dass Produkte im Laden vor Ort nicht verfügbar sind, animiert viele Kunden ins Netz zu gehen“, so Reink. Dazu passe auch dieses Ergebnis der Studie: Je zufriedener die Kunden mit den stationären Läden, desto weniger kaufen sie online.

Auch online würden viele Kunden durchaus bei ihrem Händler vor Ort kaufen: Regionales Online-Shopping und Einkauf über einen regionalen Onlinemarktplatz halten viele der Befragten für relevant und nützlich – ebenso wie Online-Informationen der Händler über ihre Öffnungszeiten, Angebote, Veranstaltungen oder Warenverfügbarkeit. „Damit bestätigt sich die These, dass ein Händler, der nicht im Netz zu finden ist, wenig Zukunftschancen hat“, interpretierte Christian Pegel diese Ergebnisse.

Die Studie zeige aber auch, dass der Online-Handel nicht das Sterben des stationären Handels bedeutet: „Die Kunden kaufen gern in ihren Geschäften vor Ort ein, wenn das Angebot stimmt. Klar wird der Online-Handel weiter zunehmen. Wir können den Kunden nicht vorschreiben, wo sie einkaufen sollen. Aber gerade auch angesichts des steigenden Interesses für Klimaschutz und Nachhaltigkeit liegt hier eine große Chance für die Händler in unserem Land, mit guten On- und Offline-Konzepten Kunden an sich zu binden und so auch in der Zukunft gut aufgestellt zu sein“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Zugleich bietet die Digitalisierung Chancen, Angebotslücken durch Online-Angebote zu schließen und neue, alternative Versorgungsangebote zu entwickeln.“

Auf einen weiteren Aspekt des Online-Shopping-Angebots weist Kay-Uwe Teetz, Landesgeschäftsführer des Handelsverbands Nord hin: „Die Kunden bereiten heute viel häufiger als noch vor drei Jahren ihren Kauf im Laden online vor. Auf diese neue Realität müssen sich unsere Händler einstellen. Dafür brauchen sie innovative Geschäftskonzepte, die den Nerv des online-affinen und vor allem bequemen Kunden treffen. Sie brauchen qualifiziertes Personal, das Online-Verkaufskonzepte entwickeln kann und umsetzen kann. Deshalb ist es unbedingt notwendig, mehr E-Commerce Kaufleute auch für den stationären Handel auszubilden. Und wenn es um die Unternehmensnachfolge geht, muss mehr nach Lösungen für eine innovative Geschäftsanpassung gesucht werden, die dem Nachfolger nachvollziehbare Marktchancen eröffnen.“

„Der Handel belebt die Innenstädte und hält sie funktionsfähig. Geht es dem Handel gut, geht es vielen anderen Gewerbetreibenden gut. Stirbt der Handel vor Ort, sterben die Innenstädte“, sagt Matthias Belke, Präsident der IHK zu Schwerin und führte weiter aus: „Wir wollen die Kaufkraft vor Ort – in unseren Geschäften – binden. Gemeinsam müssen wir jetzt praktisch umsetzbare und zukunftsfähige Lösungen entwickeln.“

In der Studie werden bereits konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen, um Online- wie stationären Handel mehr vor Ort zu binden. Dazu zählen zum Beispiel der flächendeckende Breitbandausbau, die Sicherung der Nahversorgung und die Verbesserung der Online-Sichtbarkeit der lokalen Händler.

„Der Breitbandausbau ist in vollem Gange. Und für die bessere Sichtbarkeit haben wir, beschleunigt durch Corona, einen landesweiten digitalen Marktplatz auf die Beine gestellt, auf dem Händler und Dienstleister aus ganz M-V sich präsentieren und ihre Produkte online verkaufen können. Mit unserem Portal https://marktplatz.digitalesmv.de geben wir dem Einzelhandel in M-V ein digitales Gesicht“, sagt Christian Pegel und: „Damit haben wir einen der wichtigsten Vorschläge aus der Studie bereits umgesetzt.“

Der Einzelhandel in M-V ist mit rund 50.000 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich – davon rund 25 Prozent durch Touristen – ein wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor im Land – und zudem die tragende Säule für lebendige und funktionierende Innenstädte und Tourismusorte.

Das „Dialogforum Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern“ dient als Plattform für einen breit angelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwischen Politik, Verwaltung, Handel, Land, Kommunen, Wissenschaft und Verbrauchern. Unter seinem Dach werden in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Strategien entwickelt, um den Einzelhandel als Bestandteil lebendiger und zukunftsfähiger Innenstädte und Ortszentren zu sichern. Partner des Dialogforums sind neben dem Infrastrukturministerium die Industrie- und Handelskammern und der Städte-und Gemeindetag des Landes sowie der Handelsverband Nord und der Ostdeutsche Sparkassenverband. Mehr: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Raumordnung/dialogforum-einzelhandel/

Die Studie zur „Bedeutung der Digitalisierung für die Einzelhandels- und Versorgungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde erarbeitet vom Institut für Handelsforschung aus Köln und der BBE Handelsberatung aus München. Sie wurde Ende 2019 abgeschlossen und Anfang 2020 im Landtag vorgestellt. Am 16. März 2020 sollte sie bei der alljährlichen „Handelsfachtagung MV“ den Händlern und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Veranstaltung musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden.

Den größten Teil der Kosten für die Studie in Höhe von rund 200.000 Euro trägt das Infrastrukturministerium. Partner sind die IHK Schwerin und Rostock, der Handelsverband Nord und der Ostdeutsche Sparkassenverband.

Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“

Schwerin – Vom Landeskabinett wurde heute der letzte Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2019 beschlossen. Zum Abschluss erreichten die aus Solidarpaktmitteln finanzierten Infrastrukturinvestitionsausgaben ein neues Rekordniveau: 1,25 Mrd. Euro flossen 2019 in die Infrastruktur des Landes. Insgesamt waren es sogar über 14,5 Mrd. Euro, die seit 2002 in die Infrastruktur investiert wurden.

Mit dem Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ weisen die ostdeutschen Bundesländer seit 2002 jährlich gegenüber der Bundesregierung die Verwendung der erhaltenen Solidarpaktmittel nach. Diese wird mit einer Quote nachgewiesen, die die geleisteten Ausgaben von Land und Kommunen ins Verhältnis zu den erhaltenen Solidarpakteinnahmen setzt. Dabei ergibt sich für das Jahr 2019 rechnerisch eine Verwendung von 622 Prozent – der höchste Wert, den Mecklenburg-Vorpommern je erreicht hat.

Für die Abrechnung der im Jahr 2019 erhaltenen Solidarpaktmittel konnten dabei

  • 1.255 Mio. Euro (2018: 1.204 Mio. Euro) für Investitionen im Bereich der Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns und
  • 121 Mio. Euro (2018: 143 Mio. Euro) zum Ausgleich der unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen berücksichtigt werden.

Schwerpunkt der Investitionen im vergangenen Jahr waren erneut die Bereiche Wirtschaft, Verkehrsinfrastruktur sowie Bildung und Forschung. So konnten unter anderem zahlreiche Bauvorhaben an den Universitäten begonnen und abgeschlossen werden, es sind die Ortsumgehung Neubrandenburg und der letzte Abschnitt des Rügenzubringers fertiggestellt worden, die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen wurde mit ca. 90 Mio. Euro gefördert, kleine und mittlere Betriebe erhielten direkte Investitionszuschüsse von ca. 30 Mio. Euro, Dorfentwicklung ist mit ca. 35 Mio. Euro gefördert worden und weitere 35 Mio. Euro standen für Investitionen der Krankenhäuser bei uns im Land bereit. (Weitere Beispiele siehe ab Kapitel 3.3 des Fortschrittsberichts)

Insgesamt konnte M-V seit 2002 die Infrastrukturlücke gegenüber vergleichbaren westlichen Ländern um rechnerisch rund 11,2 Mrd. Euro abbauen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Solidarpakt ist seit diesem Jahr Geschichte. Jetzt beginnt die vielbeschworene Zukunft aus eigener Kraft. Dass wir das schaffen können, haben wir die letzten Jahre eindrucksvoll gezeigt. Unsere Investitionen waren um ein vielfaches höher als die Solidarpaktmittel. Und wir werden gerade in dieser schwierigen Corona-Zeit bei den Investitionen nicht nachlassen. Wichtig ist aber, die Mittel nicht einfach mit der Gießkanne zu verteilen, sondern gezielt die Bereiche zu stärken, die für die Entwicklung unseres Landes von strategischer Bedeutung sind: Bildung, Wirtschaft, Digitalisierung.“

Vieles hat sehr gut funktioniert

Drese sieht Vorbildwirkung des Pokalspiels für weitere Stadien

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese zieht ein positives Fazit des Pokalspiels vor rund 7.500 Zuschauerinnen und Zuschauer im Ostseestadion. „Das Schutz- und Hygienekonzept des F.C. Hansa Rostock hat den Praxistest erfolgreich bestanden“, sagte Drese heute in Schwerin. Die Ministerin war am Sonntag selbst vor Ort beim Spiel des F.C. Hansa gegen den VfB Stuttgart.

„Die gezielte Abtrennung der Zuschauerströme durch mehrere Sektoren hat nach meiner Ansicht sehr gut funktioniert“, betonte Drese. Durch die Einteilung in verschiedene Bereiche und die frühzeitige Öffnung des Stadions sei eine zeitliche und räumliche Entzerrung erfolgt. Positiv hob die Ministerin das hohe Verantwortungsbewusstsein der allermeisten Fans hervor. „Die Regeln auch auf dem Weg zum und vom Stadion wurden weitgehend befolgt. Das gilt auch für die Einhaltung des Alkoholverbotes“, so Drese.

Scharf verurteilt die Ministerin in diesem Zusammenhang die Ausschreitungen von Chaoten im Vorfeld der Pokalpartie. Drese: „Die Angriffe auf Polizeibeamte und Sachbeschädigungen in der Innenstadt müssen strikt bestraft werden, sind aber deutlich vom friedlichen Ablauf im Ostseestadion zu trennen.“

Nachsteuerungsbedarf sieht die Sportministerin in der Einhaltung der Abstandsregeln in manchen Bereichen des Stadions. Gerade im Sektor Süd gebe es hierbei noch Verbesserungsmöglichkeiten. Hierzu erfolge eine Auswertung des F.C. Hansa mit dem Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock. „Wichtig ist, aus den Erfahrungen zu lernen und die richtigen Schlüsse zu ziehen“, sagte Drese. „Vieles hat aber bereits sehr gut funktioniert.“

Drese: „Der F.C. Hansa stand bundesweit unter Beobachtung. Auf Grundlage seines sehr guten Konzeptes, vieler ehrenamtlicher Helfer und dem hohen Verantwortungsbewusstsein fast aller Besucherinnen und Besucher hat der Verein diesen Test mit Bravour bestanden und Werbung für sich und Mecklenburg-Vorpommern betrieben. Ich bin überzeugt davon, dass in den nächsten Tagen überall in Deutschland die Kapazitätsgrenzen in den Stadien erhöht werden. Hansa hat einen Teil dazu beigetragen.“

Aufzug für ambulante Kinderarztpraxis

Wolgast – Seit dem 01. April 2020 befindet sich eine ambulante Kinderarztpraxis mit drei Fachärzten am Kreiskrankenhaus Wolgast. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins hat Gesundheitsminister Harry Glawe heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von 500.000 Euro übergeben. Mit dem Geld soll unter anderem ein Aufzug für die Kinderarztpraxis gebaut und in die weitere Ausstattung an Mobiliar und IT-Technik investiert werden. Die Gesamtkosten für den Umbau des ersten Obergeschosses des Ostflügels des Krankenhauses belaufen sich mit der heutigen Fördermittelübergabe auf insgesamt 1,5 Millionen Euro.

„Die konsequente Öffnung des Kreiskrankenhauses Wolgast für die ambulante und stationäre Versorgung und Ansiedlung der niedergelassenen Ärzte an der Klinik ist eine entscheidende Möglichkeit, ein regionales Versorgungskrankenhaus wie das Kreiskrankenhaus Wolgast zu einem Regionalen Gesundheitszentrum weiterzuentwickeln. Das ist eine Herausforderung, der sich alle Beteiligten gemeinsam stellen. Die Baumaßnahme wird komplettiert. Wir schaffen die Voraussetzungen, damit die Kinderportalpraxisklinik und die ambulante Versorgung auf solide Füße gestellt werden können. Für unsere kleinen Patienten wurde ein besonderes Modell der sektorenübergreifenden Versorgung auf den Weg gebracht. Dafür danke ich allen Beteiligten“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe. „Es wird darüber hinaus ein wesentlicher Beitrag für die medizinische Versorgung der Einheimischen in der ländlichen Region geleistet. Hinzu kommt, dass die Region zudem stark touristisch geprägt ist. Auch Gäste profitieren von den Entwicklungen.“

„Wir sind sehr dankbar für die weitere Förderung des ambulanten Versorgungszentrums für die Kindermedizin“, sagte der Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses Wolgast, Peter Hingst. Mit dem Anbau des Personenaufzugs soll verhindert werden, dass Mütter mit Kinderwagen oder kleine Patienten mit Handicap erst durch Umwege im stationären Klinikbereich die Kinderarztpraxis erreichen. „Vorgesehen ist ein Anbau an der Giebelseite des Hauses inklusive eines Glasvorbaus. Der Aufzug verbindet das Erdgeschoss mit der Kinderarztpraxis im 1. Obergeschoss. Wenn alles wie geplant läuft, gehen wir von einer Inbetriebnahme Anfang des kommenden Jahres aus“, so Hingst weiter. In der Bauphase wird es zu geringfügigen Beeinträchtigungen für die Patienten sowie den Praxis- und Krankenhausbetrieb kommen, über die rechtzeitig informiert werden soll.

„Der Einbau soll sehr zeitnah umgesetzt werden. Gerade die Corona-Pandemie verdeutlicht, wie wichtig alle hygienischen und sicherheitsrelevanten Erfordernisse zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Patientinnen und Patienten sind. Hierzu zählt auch die Vermeidung unnötiger Wege. Der Aufzug leistet hierfür konkrete Unterstützung vor Ort“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe deutlich.

„Seit Eröffnung der Kinderportalpraxisklinik im Juni 2017 sind in dieser rund 6.000 Kinder betreut worden“, erläuterte die Ärztliche Direktorin am Kreiskrankenhaus Wolgast, Dr. Maria Zach. Diese kamen zu 69 Prozent hauptsächlich aus der Region Ostvorpommern und zu 31 Prozent aus weiteren Landesteilen Mecklenburg-Vorpommerns sowie aus den anderen Bundesländern. „Gründe für den Krankenhausbesuch waren vor allem Atemwegsinfektionen, Fieber und Magen-Darmprobleme. Das Durchschnittalter der Kinder betrug knapp fünf Jahre und der Zeitpunkt der häufigsten Inanspruchnahme lag zwischen 10 und 11 Uhr“, informierte die Ärztliche Direktorin.

Aktuell arbeiten sieben Kinderärzte in der vom Gesundheitsministerium unterstützten Kinderportalpraxisklinik. „Wir sind jetzt zusammen mit unseren Medizinern und den Kinderfachärzten des ambulanten Versorgungszentrums gefordert, aus unseren inzwischen dreijährigen Erfahrungen und wissenschaftlichen Untersuchungen das Modell der Kinderportalpraxisklinik für die Familien der Region sowie für unsere Urlauber zukunftsweisend weiterzuentwickeln“, so Zach.

Verlängerung der Regelstudienzeit geplant

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

„Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden.

„Die Änderung des Hochschulgesetzes schafft Sicherheit und vermeidet Bürokratie“, betonte Martin. „Sie sorgt dafür, dass die Studierenden ihr Studium trotz der Einschränkungen im Sommersemester 2020 erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Ohne eine Änderung des Landeshochschulgesetzes würde es Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen des Sommersemesters 2020 überschreiten müssen“, so Martin.

Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwendigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht planmäßig absolvieren konnten. Diese Einzelfallprüfung soll durch die geplante Neuregelung entfallen. Stattdessen soll die individualisierte Regelstudienzeit einmalig für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht werden. Ziel ist es, mit der Erhöhung der Regelstudienzeit auch die BAföG-Höchstbezugsdauer rechtssicher um ein Semester zu verlängern.

Kulturpolitische Leitlinien bündeln Kräfte

Schwerin – Mit den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes hat Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Leitfaden für seine Kulturpolitik. Das gemeinsam von Land und Landeskulturrat beschlossene Programm fußt auf einem breiten Mitsprache- und Beteiligungsprozess, der Kunst- und Kulturschaffende, kulturelle Landesverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Kommunalverwaltungen sowie andere Ressorts der Landesverwaltung miteinbezogen hat. Kulturministerin Bettina Martin und der Vorsitzende des Landeskulturrates, Dr. Michael Körner, haben die 10 Kulturpolitischen Leitlinien in der Landespressekonferenz in Schwerin vorgestellt.

„Der gemeinsame Verständigungsprozess darüber, welche Rahmenbedingungen alle Beteiligten sich für unser Kulturland MV wünschen, ist etwas sehr Besonderes“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Er ist Ausdruck einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung für die Weiterentwicklung von Kunst und Kultur im Land. Es liegt nun ein großer Fundus von Anregungen und Vorstellungen, Wünschen und Forderungen auf dem Tisch. Ein Destillat daraus sind die 10 Kulturpolitischen Leitlinien, die die Grundlage für eine konzeptionelle Kulturpolitik bilden. Dieser Leitfaden wird von einer breiten Basis getragen und soll Folgendes zum Ausdruck bringen: Mecklenburg-Vorpommern hat eine vielfältige und lebendige Kulturszene, die es zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten gilt“, sagte Martin.

Kurz zusammengefasst gibt es folgende wichtige Schwerpunkte, die sich aus dem Prozess ergeben haben:

  • die Zusammenarbeit verschiedener Ebenen zu fördern,
  • genreübergreifende Vorhaben und Kooperationen zwischen verschiedenen Trägern und Einrichtungen zu erleichtern,
  • die Kulturförderung des Landes qualitativ weiterentwickeln,
  • und schließlich das Ziel, die Wahrnehmung von Kunst und Kultur im Land zu erhöhen.

„Das Leitlinienpapier setzt sich zusammen aus der Leitlinie, konkreten Handlungsempfehlungen und Prüfaufträgen. Deshalb markieren die Kulturpolitischen Leitlinien nicht das Ende eines Prozesses, sondern sind vielmehr ein wichtiges Etappenziel, um künftig Neues anzustoßen“, führte die Ministerin aus. „Die Leitlinien sind die Grundlage zukünftiger konzeptbasierter Kulturpolitik. Allen, die daran mitgewirkt haben, bin ich sehr dankbar. Großen Anteil an diesem Prozess hat der Landeskulturrat. Bei ihm liefen alle Fäden zusammen. Er hat gemeinsam mit dem Ministerium den Dialog geführt und gesteuert“, so Martin.

Auch der Vorsitzende des Landeskulturrates, Dr. Michael Körner, lobte den Leitlinienprozess. „Die Kulturpolitischen Leitlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in ihrer Breite und Intensität beispiellos. Hunderte Kulturschaffende haben sich daran beteiligt. Solch einen breit angelegten kulturpolitischen Diskussionsprozess hat es bislang noch nicht gegeben. Ich freue mich sehr, dass wir einen Konsens in der Tasche haben.“

Gemeinsam mit dem Landeskulturrat will die Ministerin nun prüfen, mit welchen Schritten die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden können. „Außerdem werde ich noch im Jahr 2020 einen ‚Innovationsfonds Kulturland MV‛ auflegen, mit dem wir Projektideen unterstützen wollen, die der Umsetzung der Leitlinien dienen. Ein Schwerpunkt wird dabei die Vernetzung sein. Eine bessere Vernetzung innerhalb der Kulturszene und die Notwendigkeit von Vernetzungstreffen ist in mehreren Handlungsempfehlungen formuliert. Es geht um bessere Selbstorganisationsmöglichkeiten und Kommunikationsstrukturen der Kulturakteurinnen und Kulturakteure im Land. Wir wollen zudem die Kulturträger stärker dabei unterstützen, Drittmittel einzuwerben. Durch Hilfestellung über das ServiceCenter Kultur aber auch durch die Bereitstellung von Kofinanzierungsmöglichkeiten. Dafür werden wir den ‚Innovationsfonds Kulturland MV‛ zunächst mit 400.000 Euro für 2020 füllen“, erläuterte Martin.

Der Diskussionsprozess zu den Inhalten der Kulturpolitischen Leitlinien hatte mit der Landeskulturkonferenz 2017 auf Initiative des Landeskulturrates und unter der Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur begonnen. Auf vier Regionalkonferenzen und bei mehreren Arbeitstreffen und Workshops haben Verantwortliche und Aktive der Kulturszene ihre Erwartungen und Anforderungen formuliert. Rund 500 kulturinteressierte Menschen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern haben sich direkt an der Debatte beteiligt. Der gesamte Prozess fand öffentlich statt und wird transparent auf dem offiziellen Kulturportal des Landes abgebildet. Zahlreiche Interessierte haben sich dort online informiert und mit weiteren Stellungnahmen in die Ausarbeitung eingebracht.

Ursprünglich sollten die Kulturpolitischen Leitlinien auf einer Landeskulturkonferenz öffentlich vorgestellt werden. Weil dies wegen der Corona-Pandemie nicht ohne Einschränkungen möglich ist, hat sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für eine Online-Präsentation der Kulturpolitischen Leitlinien entschieden. Neben der Vorstellung der Kulturpolitischen Leitlinien, vielen Hintergrundinformationen, Podcasts und einem Film wird es auf dem Kulturportal MV eine Webkonferenz geben, zu der Interessierte herzlich eingeladen sind. Wer im Vorfeld Fragen hat, kann diese an kulturleitlinien@bm.mv-regierung.de schicken. Zudem kann man bei Facebook live kommentieren.

ÖPNV-Rettungsschirm

Anträge bis 30. September stellen

Schwerin – „Die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs mussten seit Beginn des Corona-Shutdowns massive Umsatzeinbrüche hinnehmen. Einige haben nur 10 bis 30 Prozent ihrer üblichen Fahrgäste transportiert. Den dadurch entstandenen Erlösausfall schätzt der Verband der deutschen Verkehrsunternehmen für Mecklenburg-Vorpommern auf rund 72,4 Millionen Euro“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Diese finanzielle Herausforderung können die Unternehmen nur durch gemeinsame Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern bewältigen, um auch in der Nach-Corona-Zeit den Nahverkehr als umweltschonendes Verkehrsangebot auf bewährtem Niveau fortführen zu können.“

Der dafür erforderliche ÖPNV-Rettungsschirm für Corona-bedingte Mindereinnahmen, den Bund und Länder gemeinsam beschlossen hatten, steht jetzt. Der Bund stellt dafür insgesamt 2,5 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln bereit, welche die Bundesländer ergänzen. Zwischen Bund und Ländern ist eine hälftige Aufteilung vereinbart, wobei der Länderanteil aus Landes- und kommunalen Mitteln erbracht werden kann.

Unternehmen und Aufgabenträger des Nahverkehrs können bis 30. September 2020 beim Energieministerium bzw. der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) ihren Antrag auf Ausgleich von Corona-bedingten Ausfällen stellen. Wie viel von der Corona-Hilfe von Land und Bund in M-V die ÖPNV-Unternehmen am Ende tatsächlich beanspruchen, lässt sich deshalb erst danach beziffern.

Das Verkehrsministerium hatte den Unternehmen bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie unter die Arme gegriffen: Es hat schon im April statt wie vorgesehen im Juni die 15 Millionen Euro ÖPNV-Mittel nach Finanzausgleichsgesetz für 2020 für den Nahverkehr mit Bus und Straßenbahn an die dafür zuständigen Landkreise und Kommunen überwiesen.

„Wir wollten die Verkehrsunternehmen in die Lage versetzen, ihr Angebot den Umständen angepasst weiter aufrecht zu halten“, begründet Pegel und bilanziert: „Dies ist uns gelungen. Dafür bedanke ich mich vor allem auch bei unseren Nahverkehrsunternehmen herzlich.“

Allerdings stünden den Ländern in den kommenden Monaten noch komplizierte Abrechnungen untereinander bevor. „Der Bund hat, um schnell agieren zu können und nicht extra zeitaufwändig ein neues Gesetz machen zu müssen, den Ländern die hälftige Bundesbeteiligung am ÖPNV-Schutzschirm über eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel ausgezahlt“, sagt Christian Pegel, der noch erheblichen Abstimmungsbedarf unter den Ländern voraussieht. Dabei sei klar gewesen, dass der Verteilungsmaßstab für die Regionalisierungsmittel nicht mit den tatsächlichen Verlusten der ÖPNV-Unternehmen durch die Corona-Pandemie in den einzelnen Ländern übereinstimmt.

„Die Länder haben dem Bund deshalb zugesagt, dass sie intern die ausgezahlten Gelder zwischen den Ländern entsprechend der jeweils tatsächlich aufgetretenen Verluste ausgleichen“, so Pegel, „Mecklenburg-Vorpommern hat dabei deutlich mehr Mittel vom Bund erhalten als uns aufgrund der Verluste eigentlich zukommen sollen, so dass wir Teile davon noch an andere Bundesländer weiterzuleiten haben.“ Es sei klar, dass Mecklenburg-Vorpommern aus den Regionalisierungsmitteln, die der Bund 2020 zusätzlich ausgezahlt hat, nur die verwenden dürfe, die dem tatsächlich entstandenen Schaden bei den Aufgabenträgern und Unternehmen in M-V entsprächen.