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Kategorie: Politik

Touristische Modellregionen für M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Dienstag die zur Förderung ausgewählten Projekte „Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption“ im Rahmen der Landespressekonferenz vorgestellt.

„Wir wollen den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig aufstellen, damit wir als Urlaubsland auch perspektivisch wettbewerbsfähig bleiben. Deshalb müssen wir Themen diskutieren wie beispielsweise die Tourismusfinanzierung, die gebietsübergreifende und interkommunale Zusammenarbeit, die Tourismusakzeptanz, Digitalisierung, Mobilität und Infrastrukturentwicklung. In den Regionen werden neue Wege im Tourismus erprobt. Dabei geht es beispielsweise um ein einheitliches Erhebungsgebiet für Gästeabgaben sowie die Einführung von neuen Prädikaten für Urlaubsorte. Ziel ist, die Projekte in die künftige strategische Ausrichtung der Branche einfließen zu lassen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Der Projektwettbewerb Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption richtete sich an touristische Regionen, die eine gebietsübergreifende Zusammenarbeit verankern und neue Ansätze zur Gestaltung eines zukunftsweisenden Tourismus initiieren. Insgesamt hatten sich acht Regionen beworben. Die Erfahrungen in den Modellregionen sollen nach Evaluierung konkrete Ergebnisse vor Ort und Rückschlüsse für die weitere Umsetzung bis hin zur Anpassung gesetzlicher Grundlagen wie zum Beispiel einem novellierten Kurortgesetz (KOG) und einem angepassten Kommunalabgabengesetz (KAG) liefern. Eine Jury aus Vertretern des Wirtschafts-, Innen- und Energieministeriums sowie dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern wählte unter Beteiligung eines externen Gutachters – der dwif-Consulting GmbH, Berlin – die Regionen aus.

„Die engagierten Akteure in den Regionen haben spannende und wegweisende Projekte initiiert, die der Tourismusentwicklung im ganzen Land weiterhelfen. Jetzt gilt es, die Konzepte umzusetzen. Dabei stehen wir den Regionen zur Seite mit Wissen, finanzieller Unterstützung und fachlicher Begleitung“, sagte Glawe.

Die ausgewählten Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption sind:

  • Insel Usedom und Wolgast

„Ziel ist es, die Insel als ein gemeinsames Erholungsgebiet zu etablieren und damit die Organisation sowie die Finanzierung des Tourismus neu aufzustellen. Auf der Insel Usedom haben alle Gemeinden durch Grundsatzbeschlüsse ihre Beteiligung an den Vorhaben zugesichert und damit den festen Willen zur gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit demonstriert. Das ist vorbildlich für ganz Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Glawe.

  • Fischland-Darß-Zingst

„Mit dem Projekt soll ein kurtaxfinanzierter Öffentlicher Personennahverkehr in Kombination mit einer digitalen Gästekarte auf der Halbinsel und den umliegenden Binnenlandgemeinden umgesetzt werden. Alle beteiligten Gemeinden unterstützen das Vorhaben“, sagte Glawe.

  • Ostseebad Kühlungsborn mit 8 Gemeinden

„Die Modellregion hat in ihrer Bewerbung durch ein geschlossenes Auftreten aller beteiligten Gemeinden überzeugt. Sie alle eint das Ziel, leistungsstarke Küstenorte mit touristisch relevanten Orten im Binnenland zu verbinden und dafür grundlegende Regelungen bezüglich Finanzierung, Mobilität und Digitalisierung zu erproben“, sagte Glawe.

  • Stadt Rostock mit Güstrow, Teterow und Schwaan

„In dem Vorhaben soll die Rostock Card + Region zu einer digitalen Gästekarte entwickelt werden. Besonders hervorzuheben ist das gut durchdachte Konzept der Übertragbarkeit und Weitervermittlung der Erkenntnisse in andere Regionen sowie weiterführende Themen wie Besucherlenkung und Marktforschung“, sagte Glawe.

  • Mecklenburgische Seenplatte

„Das Projekt baut auf dem erfolgreichen Konzept ´Müritz rundum´ auf und soll auf weitere Gemeinden zum Konzept ´Seenplatte rundum´ ausgedehnt werden. Ergänzend wird die Gästekarte zu einer Kombikarte aus Mobilität und Attraktionen sowie Digitalisierung im Datenmanagement und Benutzerfreundlichkeit für die Nutzer“, sagte Glawe.

Die Modellregionen erhalten für die Dauer von zwei Jahren (Start 01.01.2021) jeweils 100.000 Euro pro Jahr zur Finanzierung von Personalstellen für die Projektleitung in ihrer Region. Die Finanzierung der konkreten Vorhaben in den Modellregionen erfolgt aus verschiedenen Förderprogrammen. Dazu wird es Einzelgespräche zwischen den Modellregionen und dem Wirtschaftsministerium geben. Im Wirtschaftsministerium wird zudem eine neue Stelle geschaffen, die als „Kümmerer“ die Einzelvorhaben koordiniert und begleitet. Weiterhin werden Fördermittel in Höhe von rund 200.000 Euro zur Beauftragung von externen Fachleuten für spezielle Themen wie Digitalisierung, Gästekarte, Mobilität, Kommunalrecht zur Verfügung gestellt.

Im Zeitraum Januar bis Juli 2020 wurden nach Angaben des Statistischen Amtes MV mehr als drei Millionen Ankünfte (-36,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahrszeitraum) und über 13,7 Millionen Übernachtungen (-30,3 Prozent) registriert. Aufgrund der mit der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens, insbesondere der damit verbundenen Reisebeschränkungen nach Mecklenburg-Vorpommern, sind von Januar bis Juli 2020 negative Veränderungsraten hinsichtlich der Ankunfts- und Übernachtungszahlen festzustellen. Da zahlreiche Reisebeschränkungen aufgehoben oder gelockert wurden, ist für den Berichtszeitraum Juli 2020 wie auch schon im Juni 2020, ein allgemein positiver Trend bei den Tourismuszahlen erkennbar.

Entwurf für Nachtragshaushalte 2020/2021 steht

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Entwürfe für die Nachtragshaushalte für 2020/2021 verständigt. Sie enthalten ein Maßnahmenpaket, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Mecklenburg-Vorpommern abzufedern.

Das Maßnahmenpaket hat ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro. Damit steigt die Nettokreditaufnahme in diesen beiden Jahren auf insgesamt 2,85 Mrd. Euro. Dieser Betrag soll ab 2025 über 20 Jahre lang getilgt werden.

Dabei setzt die Landesregierung fünf Schwerpunkte:

  • 256 Millionen Euro gehen in den Bereich Bildung. Davon soll unter anderem die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen verbessert werden. Das Schulbauprogramm des Landes wird um 100 Millionen erweitert. Auch die Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung werden erhöht.
  • 101 Millionen Euro gehen in den Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeitsplätze. Die Stabilisierung der Wirtschaft war mit über 400 Millionen Euro bereits klarer Schwerpunkt des ersten Nachtragshaushaltes im Jahr 2020. Die Mittel sollen jetzt noch einmal aufgestockt werden. Damit soll das letzte Woche auf dem MV-Gipfel beschlossene Winter-Wirtschaftsprogramm in Höhe von 100 Millionen finanziert werden. Eine Million steht für Modellprojekte im Tourismus zur Verfügung.
  • 480 Millionen Euro gehen in den Bereich Gesundheit. Mit den Mitteln sollen die Universitätskliniken und die Krankenhäuser im Land modernisiert, besser ausgestattet und digitalisiert werden. Auch Arztpraxen und Gesundheitszentren im ländlichen Raum sollen verstärkt gefördert werden.
  • 387 Millionen sind zur Stärkung der Kommunen So wird die kommunale Finanzausstattung 2020 und 2021 um zusammen 162,5 Millionen Euro verbessert, um Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Hinzu kommen die Kofinanzierungsmittel für das Graue-Flecken-Programm des Bundes zum Breitbandausbau und weitere Mittel zur Stabilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • 400 Millionen Euro werden für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung zur Verfügung eingeplant, u.a. für eine modernere Ausstattung. Darüber hinaus muss das digitale Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger – gerade in einem Flächenland wie MV – weiter ausgebaut werden.

Ministerpräsidentin Schwesig: „Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung in 30 Jahren Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung verfolgt mit den Nachtragshaushalten 2020 und 2021 zwei zentrale Ziele. Wir wollen die Folgen der Corona-Krise abfedern und vor allem die Unternehmen und Arbeitsplätze in unserem Land stabilisieren. Und wir investieren in die Zukunft unseres Landes, damit sich Mecklenburg-Vorpommern auch im nächsten Jahrzehnt gut entwickelt.“

Innenminister Caffier: „Unser Land soll auch weiterhin gut durch diese Zeit kommen. Land und Kommunen können die Situation nur gemeinsam erfolgreich meistern. Wie wichtig der Landesregierung dabei die Kommunen und der ländliche Raum sind, zeigen einmal mehr die heute für die Kommunen beschlossenen zusätzlichen Finanzmittel von insgesamt 387 Mio. Euro.“

Finanzminister Meyer: „Die Landesregierung hält sich mit dem Nachtragshaushalt an die engen Vorgaben der Schuldenregel in der Landesverfassung. Sämtliche coronabedingten Ausgaben werden transparent abgebildet und über das eigens dafür eingerichtete Sondervermögen abgebildet. Für den Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte sind keine Schulden eingeplant.“

Drese: Eltern-Beitragsfreiheit trägt das Land

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in Schwerin verdeutlicht, dass das Land die Kosten für die seit Jahresbeginn in Mecklenburg-Vorpommern bestehende vollständige Kita-Beitragsfreiheit der Eltern übernimmt. „Die bisherige Finanzierungssäule der Eltern wird komplett vom Land getragen. Dafür sind rund 145 Millionen Euro jährlich im Landesdoppelhaushalt veranschlagt.“

Drese verwies darauf, dass mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz das bisherige komplizierte Kita-Finanzierungssystem von Grund auf umgestellt und vor allem für die Landkreise und kreisfreien Städte deutlich entbürokratisiert wurde.

Drese: „In einem umfassenden Beteiligungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir gemeinsam ein echtes kooperatives Entgeltsystem entwickelt, bei dem sich das Land nicht mehr nur mit einem Festbetrag an den Kosten der Kindertagesförderung beteiligt. Das Land hat seinen Beitrag seit diesem Jahr auf 54,5 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten für die Kindertagesförderung aufgestockt.“

„Die steigenden Kosten in der Kindertagesförderung etwa durch höhere Personalkosten und Qualitätsverbesserungen werden als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen somit weit über die Hälfte vom Land finanziert. Das ist eine deutliche Verbesserung für die Kommunen“, so Drese. Diese Regelung wird ergänzt um eine jährliche Endabrechnung der tatsächlichen Kosten zwischen Land und kommunaler Ebene, die einen Ausgleich schaffen wird, wo es nötig ist“, betonte Drese.

Drese: „Ich setze mich für höhere Gehälter und eine stärkere Tarifbindung für Kita-Beschäftigte sowie weitere Investitionen in die Qualität unserer Kitas ein. Das kostet Geld. Den Großteil dafür übernimmt das Land. Aber auch die kommunale Ebene kann nicht nur eine bessere Bezahlung fordern, sondern muss dafür auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen.“

Städtebauförderung 2020

Schulen und Gemeindebauten Schwerpunkte

Schwerin – Der Schulcampus in Zarrentin, der Stadthafen Sassnitz und die Fleischervorstadt in Greifswald sind drei Großprojekte, die in diesem Jahr mit Mitteln der Städtebauförderung weiter vorangetrieben werden. Insgesamt 41 Kommunen werden im Programmjahr 2020 aus den Bund-Land-Programmen der Städtebauförderung unterstützt. Dafür stehen rund 66 Millionen Euro zur Verfügung, in etwa so viel wie im vergangenen Jahr. 34 Millionen Euro kommen vom Bund, 32 Millionen Euro vom Land.

„Mit den Programmen der Städtebauförderung sorgen wir auch 2020 dafür, dass die Kommunen Baumaßnahmen umsetzen können, die sie für ihre Einwohner und Gäste noch lebens- und liebenswerter machen. Ich möchte mich beim Bund als Partner bei diesem Programm herzlich bedanken“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Programme der Städtebauförderung wirken in den historischen Innenstädten unserer Städte und Gemeinden ebenso wie in den Plattenbaugebieten. 2020 setzen wir wieder klar den Schwerpunkt bei Schulen, Sporthallen und anderen Einrichtungen des Gemeinbedarfs, um allen Bevölkerungsgruppen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Die Städtebauförderung ist in diesem Jahr neu aufgestellt worden. Aus vorher sechs wurden drei Programme, die die bisherigen Inhalte gebündelt abbilden: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 werden als Herausforderungen der Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Schaffung von bedarfsgerechten und zukunftsorientieren Infrastrukturen aufgeführt.

Mit dem Rückbauförderprogramm als Bestandteil des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden die sechs Gemeinden Sanitz, Altentreptow, Woldegk, Ducherow, Bobitz und Millienhagen-Oebelitz unterstützt, insgesamt 164 dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen zurückzubauen. Sie erhalten dafür in Summe einen Zuschuss von 966.000 Euro. „Wir haben uns bei den Verhandlungen mit dem Bund sehr dafür eingesetzt, dass das Rückbauprogramm für die ostdeutschen Länder bestehen bleibt. Ich bin froh, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, zeigt sich Bauminister Pegel erfreut.

Parallel zum Städtebauförderprogramm haben Bund und Länder bereits 2017 den „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ aufgelegt und führen das Programm 2020 fort. „Damit werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau sozialer Infrastruktur gefördert – Räume für Bildung und Begegnung, die die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, Herkunft und Religion ermöglichen und so den sozialen Zusammenhalt fördern. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Sportstätten, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser oder Stadtteilzentren“, erläutert Christian Pegel.

Dafür stehen im Nordosten in diesem Jahr 4,7 Millionen Euro bereit – 3,9 Millionen vom Bund, der Rest aus dem Landeshaushalt. Gefördert werden damit in Schwerin die Umgestaltung des Schulhofs der Werner-von-Siemens-Schule, der Neubau des Jugendklubs „Wüstenschiff“, die Sanierung des Jugendklubs „Deja vu“ und die Sanierung des Gemeindezentrums der Petruskirche. In Stralsund wird der Neubau des Gemeinde- und Begegnungszentrums im Gebiet „Knieper West“ anteilig finanziert. In Rostock werden die Außenanlagen der „Hundertwasserschule“ in Lichtenhagen erneuert, die zudem einen Fahrstuhl erhält.

Ministerin Martin begrüßt Lehramtsstudierende

Neuer Studiengang für künftige Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald

Greifswald – Mit dem Wintersemester startet an der Universität Greifswald ein neuer Studiengang für das Lehramt Grundschule. Bildungsministerin Bettina Martin hat gemeinsam mit der Rektorin Frau Prof. Dr. Weber am Montag die 75 Studienanfängerinnen und -anfänger, die in diesem Wintersemester ihr Studium „Lehramt für Grundschule“ aufnehmen, in Greifswald begrüßt.

Der neue, innovativ ausgerichtete Studiengang ist Teil des 200-Millionen-Euro-Schulpakets der Landesregierung. Er umfasst die Bereiche Mathematik, Deutsch, Evangelische Religion, Englisch, Kunst und Gestaltung, Niederdeutsch, Philosophieren mit Kindern, Polnisch und Sachunterricht. Zusammen mit den 50 zusätzlich entstehenden Studienplätzen für das Lehramt Grundschule an der Universität Rostock wird das Studienangebot für angehende Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern damit mehr als verdoppelt. Perspektivisch werden so an der Universität Greifswald 375 Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen bestehen.

„Die flächendeckende Versorgung mit Lehrkräften ist eine der größten Herausforderungen für die kommenden Jahre“, so Martin. „Vor allem im Bereich des Grundschullehramtes müssen mehr Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden. Und da der Wettbewerb um die besten Lehrkräfte in ganz Deutschland groß ist, ist es der richtige Schritt, dass wir nun mehr Lehrkräfte im eigenen Land ausbilden. Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist, den Studiengang gemeinsam mit der Universität Greifswald bereits für dieses Wintersemester zu starten. Vor allem aber freue ich mich, dass dieser neue Studiengang für das Lehramt Grundschule einen innovativen Ansatz verfolgt, der die Lehrerausbildung bei uns im Land attraktiver macht.“

Künftig wird der Praxisanteil während des Studiums „Lehramt für Grundschule“ vergrößert. Das heißt: Studierende haben während des Studiums zusätzlich sechs Monate Praxisarbeit. Während des Studiums wird es vom ersten Semester an einen fest integrierten Praxistag geben. Diese Praxiszeiten werden später auf die Zeit im Referendariat angerechnet, wodurch sich die Gesamtdauer der akademischen Ausbildung nicht verlängert.

Außerdem können Lehramtsstudierende künftig für Fahrten zu Schulpraktika und schulpraktischen Übungen einen Kostenzuschuss beantragen. Dadurch wird es mehr Studierenden möglich sein, ihre Praktika auch in Schulen im ländlichen Raum zu absolvieren. „Ich bin mir sicher, viele Absolventen werden sich für den Einstieg ins Berufsleben an einer Schule auf dem Land entscheiden, wenn sie schon während des Studiums dort erste praktische Erfahrungen machen konnten und die Attraktivität der Schulstandorte auf dem Land kennengelernt haben“, sagte die Ministerin.

In ihrem Grußwort an die Studienanfängerinnen und -anfänger sagte die Ministerin: „Sie haben eine sehr gute Entscheidung getroffen, Ihr Studium zum Grundschullehramt in Greifswald aufzunehmen.“ Sie wies darauf hin, wie wichtig es für das Land sei, Grundschullehrerinnen und -lehrer auszubilden. „Wir brauchen Sie – unsere Kinder brauchen Sie. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Studium, und ich wünsche mir, dass Sie danach bei uns im Land bleiben und als Lehrerin oder Lehrer arbeiten“, sagte Martin.

Die Ministerin wies dabei auch auf die herausragende Rolle hin, die Grundschullehrkräfte bei der Bildung spielen. „Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen vermitteln unseren Jüngsten die Grundlagen für den späteren Bildungserfolg. Deshalb ist es uns wichtig, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern auch Wertschätzung und gute Voraussetzungen haben, auch finanzielle. Seit diesem Schuljahr erhalten Grundschullehrkräfte mit der Vergütungsgruppe A13/E13 dieselbe Vergütung wie Lehrkräfte an den anderen Schulformen.“

Neue Allgemeinverfügung erlassen

Schwerin – Hiermit verfüge ich gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 86 Absatz 4, 87 Absatz 4, 123 Kommunalverfassung und § 17 Absatz 1 und 4 Landesorganisationsgesetz:

Von der Absonderungspflicht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern sind mit sofortiger Wirkung befristet bis zum 22. Oktober 2020 folgende Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte befreit:

  1. Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;
  2. Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;
  3. Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich.
  4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Begründung

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist signifikant gestiegen. In Folge dessen sind innerdeutsche besonders betroffene Gebiete im Sinne des § 1 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Um die Funktionsfähigkeit des sozialen Lebens und Miteinanders der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Lebensbereiche sicherzustellen und die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu gestalten, wird mit der verallgemeinerten Zulassung von Befreiungen durch diese Allgemeinverfügung im Wege des Selbsteintrittsrechts genüge getan.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit  –  inzwischen wohnen mehr als 10% der Bevölkerung in Risikogebieten – besteht Gefahr in Verzug. Die Änderung der Landesverordnung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erscheint nicht ausreichend, um sofort eine für das ganze Land erforderliche rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zu erhalten, die sich im Sinne der Rechtssicherheit für den Bürger auch nicht unterscheiden, sodass zugleich eine Erfüllung der Aufgaben durch die Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht gewährleistet erscheint.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter 4. findet ihre Grundlage in § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hiernach entfällt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Sicherstellung der elementaren Schutzgüter der Ehe und Familie und auch der hierin mit enthaltenden engsten sozialen Kontakte, das eventuelle Aufschubinteresse der von dieser Allgemeinverfügung Betroffenen überwiegt.

Ohne die sofortige Ermöglichung dieser Ausnahmen besteht unter anderem die Gefahr, dass die Pflege und Erziehung von Kindern, als auch die Pflege und Versorgung von Familienangehörigen gefährdet werden könnte. Ein Zuwarten nach einer eventuellen Widerspruchseinlegung gegen diese Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ist im vorliegenden Fall zum Schutz der Allgemeinheit nicht angezeigt. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegenüber dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Ausnahmegenehmigung zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, erhoben werden.

Hinweis

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.

Gartenabfällen: auf das Verbrennen verzichten

Schwerin – Das Umweltministerium appelliert an die Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem Oktober ganz zu verzichten. Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nicht nur rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeit­gemäß. Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren. Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Verbrennen grundsätzlich untersagt ist. Seit 2001 regelt die Landes­verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung), dass in Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden sollen. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig durch ein Kompostieren, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haus­halten auch über die Sammelsysteme der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfall­entsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs­träger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, in den meisten Landkreisen auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Die Zumutbarkeit ist von den vor Ort zuständigen Abfall- bzw. Ordnungsbehörden einzu­schätzen.

Bei Vorliegen der Ausnahmegründe ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle lediglich vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober und nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. Um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden, dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Diese sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzu­schichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Schwerin – Nach Rostock soll künftig auch für Greifswald die sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen abgesenkt werden. Das Landeskabinett hat dazu heute die Änderung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung behandelt und den Weg für die Verbandsanhörung freigemacht.

„Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in Städten mit Wohnungsknappheit regulierend einzugreifen. Dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, können die Landesregierungen die Höhe für Mieten bei Neuvermietung, aber auch die prozentuale Erhöhung der Mieten bei Bestandsverträgen begrenzen“, erläutert Bauminister Christian Pegel.

Die Regelung der Kappungsgrenze bezieht sich auf die Paragrafen 558 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach können Vermieter während des Bestehens eines Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Allerdings darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent (Kappungsgrenze) erhöhen.

In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 aufgrund einer solchen Landesverordnung bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft von Greifswald hatte das Land auch für ihre Stadt um die Absenkung der Kappungsgrenze gebeten. Mit der heute vorgelegten Änderungsverordnung wird dies ermöglicht.

„Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Die Absenkung der Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse sind hilfreiche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine langfristige Verbesserung dieser Situation bedarf es allerdings der Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums, wofür die betroffenen Städte die Voraussetzungen schaffen müssen – das Land aber mit den Fördermitteln für den Wohnungsbau Sozial hilft“, betont Pegel.

Bislang seien in Greifswald aus diesem Förderprogramm für Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft, aber auch von zwei privaten Investoren seit 2017 6,6 Millionen Euro für die Schaffung 145 neuer Wohnungen eingesetzt worden. Es seien zudem weitere Projekte in Greifswald im Umfang von circa acht Millionen Euro angekündigt, so der Minister.