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Kategorie: Politik

Seawolves erhalten wirtschaftliche Unterstützung

Rostock – Sportministerin Drese übergab heute an den Ersten Basketball-Club (EBC) Rostock e.V. eine sogenannte Billigkeitsleistung des Landes von 156.900 Euro. Die Mittel werden als Liquididätshilfe für die Zweitliga-Basketballer der Rostock Seawolves gewährt.

„Wir unterstützen unsere Spitzenvereine im Land in schwieriger Zeit. Das haben wir zugesagt. Das halten wir“, sagte Drese bei der Übergabe heute in Rostock.

Die finanzielle Hilfen kommen aus dem Sozialfonds innerhalb des MV-Schutzfonds. „Sie sind eine gezielte finanzielle Unterstützung für die unverschuldet coronabedingt in eine wirtschaftliche Notsituation geratenen professionellen und semi-professionellen Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen damit die Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs abfedern“, verdeutlichte Drese.

Die Unterstützung des Landes bemisst sich an dem konkret nachgewiesenen Liquiditätsengpass des jeweiligen Vereins. Drese: „Wir setzen darauf, dass die Seawolves weitere Fördermittel insbesondere aus den Corona-Überbrückungshilfen des Bunders für Profisportvereine erhalten.“

Basketball hat sich in Rostock in den vergangenen Jahren nach Ansicht von Drese hervorragend entwickelt. „Die Seawolves haben sich zu einem sportlichen Aushängeschild des Landes entwickelt. Deshalb war es mir wichtig, dass dem Verein schnell und unbürokratisch geholfen wird“, sagte Ministerin Drese.

Die Saison 2020/21 in der Bundesliga ProA (2. Liga) beginnt für die Rostock Seawolves am 17.Oktober mit einem Auswärtsspiel gegen die Eisbären Bremerhaven. In ersten Heimspiel gehen die Wölfe am 25. Oktober um 16:00 Uhr gegen die Bayer Giants Leverkusen in der StadtHalle Rostock auf Korbjagd.

Rechtsleitfaden für Vereine des Landes

Die „Informationsbroschüre für eingetragene Vereine“ wurde auf dem Gelände des Doberaner FC präsentiert. Justizministerin Hoffmeister: „Versprechen eingelöst“

Bad Doberan – Auf dem Gelände des Vereins Doberaner FC hat es eine Premiere gegeben. Vorgestellt wurde die erste umfassende „Informationsbroschüre für eingetragene Vereine“ in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns. Justizministerin Katy Hoffmeister, die Direktorin der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, Dr. Marion Rauchert, die Vorsitzende der Ehrenamtsstiftung M-V, Hannelore Kohl, sowie der Leiter des Fachbereichs Rechtspflege an der Fachhochschule in Güstrow, Sven Bielfeldt, haben das Gemeinschaftswerk präsentiert.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Wir haben voriges Jahr sehr erfolgreiche Justizforen mit der Ehrenamtsstiftung M-V und den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Vereinsregister an den Amtsgerichten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund angeboten. Viele der über 400 Gäste auf den Justizforen hatten darum gebeten, einen zusammenfassenden Leitfaden zu erstellen. Nun haben wir das Versprechen eingelöst. Der Leitfaden liegt nun erstmals vor. Ich danke den Autoren sehr. Mit der Broschüre haben die rund 12.000 Vereine und ihre ehrenamtlichen Mitglieder im Land wichtige Tipps an der Hand.“

Dr. Marion Rauchert: „Viele unserer Studierenden und Auszubildenden setzen sich als künftige Repräsentanten des Staates nicht nur beruflich für das Gemeinwohl ein, sondern engagieren sich auch ehrenamtlich in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Umso mehr freut es mich, dass die Fachhochschule Teil dieses tollen Gemeinschaftsprojekts ist und wir die vielen Vereine im Land mit gesammeltem Wissen unterstützen können.“

Die Vorsitzende der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, Hannelore Kohl: „Mit dieser Broschüre können wir den Engagierten des Landes rechtliche Leitlinien für alle Lebenslagen des Vereins an die Hand geben. Was hier an Antworten gegeben wird, gilt und zwar einheitlich im ganzen Land. Das ist ein Novum und erleichtert sowohl den Vereinen als auch den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in den Vereinsregistergerichten die Arbeit. Wir danken unseren Partnern in der FH Güstrow und den Gerichten sehr herzlich für diese gemeinsame Anstrengung. Sie hat sich gelohnt.“

Sven Bielfeldt: „Der Fachbereich Rechtspflege hat den Fokus seines gesellschaftlichen Engagements in diesem Jahr auf die Stärkung der Vereinstätigkeit durch die Erstellung einer Informationsbroschüre gelegt. Dabei war den Autoren wichtig, dass sie einen praxisnahen Leitfaden entwickeln, der die mehr als 150 Fragen rund um die Gründung, Führung und Abwicklung von Vereinen verständlich beantwortet und durch eine klare Struktur überzeugt. Den Vereinsmitgliedern werden mit zahlreichen Musteranmeldungen und Checklisten ganz konkrete Hilfestellungen an die Hand gegeben. Mein Dank gilt insbesondere den beteiligten Rechtspfleger/-innen der Amtsgerichte Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg, welche die gelungene Broschüre mit ihrer fachlichen Expertise und durch einen kollegialen Austausch entscheidend mitgeprägt haben.“

Bürgerfreundliche Dienstleistungen

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in Rostock den Jahresbericht 2019 des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) vorgestellt.

„Unsere Fachbehörde ist ein unverzichtbarer, zuverlässiger und bürgerfreundlicher Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie erreicht mit ihren Leistungen und Angeboten praktisch alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern von der Geburt bis ins hohe Alter, etwa beim Elterngeld, der Teilhabe am Arbeitsleben, der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen, als Zuwendungsgeber für vielfältige Projekte im Land, durch Trink- und Badewasserproben oder bei der Opferfürsorge“, sagte Drese.

„Die sehr gute Arbeit des LAGuS zeigt sich in diesen Monaten vor allem bei der Bewältigung der Corona-Krise in unserem Land. Ohne den unermüdlichen Einsatz vieler Beschäftigter wären die Hilfen für Betriebe, Einrichtungen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen nicht so zügig und zielgenau angekommen“, verdeutlichte die Ministerin.

Stefanie Drese machte anhand von Leistungsdaten und konkreten Beispielen aus den Abteilungen des LAGuS die Vielfalt und Komplexität der Aufgaben der Behörde deutlich. So wurden 2019 von 475 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 610 Millionen Euro für soziale und gesundheitliche Belange umgesetzt.

Einige Eckdaten für das Jahr 2019:

  • Es gab etwa 49.700 Feststellungen/ Bescheide zum Schwerbehindertenrecht.
  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 24 Inklusionsbetriebe, in denen 148 Menschen einen Job haben, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung sonst keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Alle Inklusionsbetriebe werden vom LAGuS gefördert.
  • 200 Anträge auf Elterngeld sind abschließend bearbeitet worden.
  • Insgesamt wurden im LAGuS mehr als 4.500 Fördermaßnahmen bearbeitet (geprüft, bewilligt, begleitet, abgerechnet). Die Fördermittel stammen aus dem ESF und aus Landesmitteln. Es gab 2.700 Neubewilligungen mit einem Volumen von mehr als 350 Millionen Euro.
  • Eine völlig neue Aufgabe im Jahr 2019 war die Bewirtschaftung des Pflegeausbildungsfonds. In diesem Bereich wurden zunächst 3.000 Prüfungen vorgenommen. Das LAGuS zahlt auf Grundlage geprüfter Meldungen Ausgleichzuweisungen aus dem Fonds an die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen aus.
  • Die 2018 gestartete Impfkampagne wurde intensiv fortgeführt. Dazu gehört auch der Gewinn des Posterpreises auf der Nationalen Impfkonferenz.
  • Etwa 18.900 Trink- und Badewasserproben wurden analysiert.
  • 751 Approbationen wurden erteilt, 178 davon an Ärztinnen und Ärzte, die ihren Abschluss nicht in Deutschland gemacht haben.
  • Das LAGuS überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften in allen stationären medizinischen Einrichtungen in MV. Die Behörde ist außerdem in MV für die Apothekenaufsicht zuständig.
  • Im Bereich Arbeitsschutz gab es gut 1.100 anlassbezogene Betriebskontrollen und fast 2.000 schwerpunkt- und risikoorientierte Betriebsbesichtigungen sowie fast 850 Baustellen-Überprüfungen. Es gab 73 Mitteilungen zu besonders schweren Arbeitsunfällen, darunter fünf tödliche Arbeitsunfälle und ein tödlicher Wegeunfall.

Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH

Watzkendorf – Heute hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 415.000 Euro an die Bio-Vertrieb GmbH in Watzkendorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) übergeben. Ziel der Investition ist es sich den Anforderungen des wachsenden Biomarktes entsprechend weiter aufzustellen. In der Region erzeugtes Bio-Gemüse verschiedener Erzeuger soll hier erfasst, gelagert, aufbereitet und zentral an den Handel vermarktet werden.

Gebaut werden soll eine Warmhalle, die sich in verschiedene Produktionsbereiche aufteilt. Ein Bereich dient der Annahme von Rohware, deren Lagerung und der anschließenden Aufbereitung und Verarbeitung. Ein weiterer Teil der Halle dient als Kühllager für die hergestellten Produkte. Von hier werden die Produkte verladen und mittels LKW an ihren Zielort, zum Verkauf an den Handel, verbracht. Die Investition ermöglicht auch zwei neue Arbeitsplätze. Die Gesamtkosten betragen rund eine Million Euro.

Die Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH gehört zur Bio-Gärtnerei Watzkendorf. „Die Bio-Gärtnerei Watzkendorf ist ein Betrieb, der immer wieder vorangeht und beispielgebend für unser Land ist. Für seinen Mut, mit Tatkraft und Unternehmergeist neue Wege zu gehen, wurde er mit dem Sieg beim Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2017 belohnt. Für die gesamtbetriebliche Konzeption zeichnete die Jury das Unternehmen damals aus. Auch mir liegt der Ausbau des Ökolandbaus und die nachhaltige Ausrichtung unserer heimischen Landwirtschaft wirklich sehr am Herzen“, betonte der Minister.

In dem kleinen Ort Watzkendorf zwischen dem Müritz-Nationalpark und dem Naturpark Feldberger Seenlandschaft wird seit 1961 Gemüse angebaut. In den Jahren nach der Wende konnte sich der Gemüsebau zur Bio-Gärtnerei entwickeln und 1996 Mitglied des Bioland Verbandes werden. Damals wurden sieben Hektar Freiland bewirtschaftet. Dazu sechs Folientunnel sowie das Herzstück – ein 1.200 Quadratmeter großes, beheizbares Gewächshaus. Heute arbeiten 45 Menschen auf ca. 26 Hektar Freiland und 2 ha in Gewächshäusern. Die Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH beliefert den Naturkosthandel nahezu saisonübergreifend mit unterschiedlichsten Gemüsearten aus der Region.

Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren mehrfach finanzielle Unterstützung über das Agrarinvestitionsförderprogramm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten. Zwischen 2008 und 2016 bekam es rund 500.000 Euro. Der Zuschuss diente unter anderem der Errichtung mehrerer Foliengewächshäuser sowie einer Beregnungsanlage.

Grünes Licht für drei Projekte

Anklam – Im Anklamer BioÖkonomiezentrum kam am 30. September 2020 der Vorpommern-Rat unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern Patrick Dahlemann zu seiner 12. Sitzung zusammen.

„Wir sind alle sehr beeindruckt, wie hier in Anklam ein Bioökonomiecluster entsteht. Es gibt mit Continental eine große Wirtschaftsansiedlung. Hinzu kommt das im September eröffnete BioÖkonomiezentrum in Murchin. Auch hier haben sich bereits Firmen angesiedelt. Dabei sind rund 20 neue Arbeitsplätze entstanden. Weitere Ansiedlungen sind im Gespräch. Das ist ein großer Erfolg des Landes, der Stadt Anklam, der Wirtschaftsförderer und unserer Hochschulen. Aus dem ehemaligen Anklamer Schlachthof ist so ein Ansiedlungsmagnet entwickelt worden, den wir gerne unterstützen“, erklärte Dahlemann nach Abschluss der Sitzung.

Der Vorpommern-Rat beschloss in seiner Sitzung die Förderung von drei Projekten im östlichen Landesteil. So werden 100.000 Euro für die Kofinanzierung von Bundesmitteln für die Erstellung eines Pommerschen Klosterbuchs bereitgestellt.  „Wir unterstützen mit 70.000 Euro die Entwicklung des Altentreptower Klosterbergs“, informierte Dahlemann weiter. Zusätzlich sollen hier über eine Million Euro in die Tourismusentwicklung rund um den Großen Stein durch das Wirtschaftsministerium investiert werden. „Und wir haben 50.000 Euro für die Restaurierung der Torgelower Burgruine bewilligt“, so Dahlemann. Weitere 100.000 Euro werden vom Bund und der Stadt Torgelow beigesteuert.

„Das sind drei spannende Projekte für Vorpommern. Ich freue mich sehr, dass wir dafür heute grünes Licht geben konnten“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär.

Nachtragshaushalt 2020/2021 in M-V

256 Mio. Euro zusätzlich für Bildung

Schwerin – Mit den Eckpunkten für einen Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung einen Schwerpunkt auf die Bildung. Für den Bildungsbereich sind insgesamt 256 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Hinzu kommen weitere Mittel für die Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock.

„Dieser Nachtragshaushalt ist eine richtig gute Nachricht für unsere Schulen und Hochschulen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen, dass die Bildungspolitik bei uns absolute Priorität hat. Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass unsere Schulen gut für das digitale Lernen gerüstet sind. Hier werden wir nun weiter intensiv investieren und die Entwicklung vorantreiben können. Außerdem werden wir mit einem neuen Schulsanierungs- und -bauprogramm zusätzliche 100 Millionen Euro für die Schulen bereitstellen und die Schulträger damit unterstützen.

Mit den nun zusätzlichen 256 Mio. Euro gewinnen wir weiteren wichtigen Spielraum, um die Digitalisierung im Land kraftvoll voranzutreiben“, so Martin.

Mit den 256 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 90 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
  • 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
  • 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
  • 3 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
  • 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen, wie z. B. die Einrichtung eines Studiengangs für Intensivpflege an der Universität Rostock

Bildungsministerin Martin führte weiter aus: „Wie wichtig eine hervorragende medizinische Versorgung ist, hat die Pandemie gezeigt. Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, auch für die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock zusätzliche Maßnahmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro vorzusehen.“ Gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung sind zusätzlich 30 Millionen Euro im Baubereich vorgesehen. Mit der Schaffung eines Sondervermögens wird nicht nur mehr Geld als bisher bereitgestellt, sondern dieses ist deutlich flexibler einsetzbar.

Außerhalb des Sondervermögens stellt das Land weitere 60 Millionen Euro zusätzlich für die Erneuerung der Geräteinfrastruktur sowie die Digitalisierung zur Verfügung. Diese werden ergänzt durch 8,6 Millionen Euro aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (Bundesmittel), die ebenfalls für Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schließlich werden die Investitionskosten infolge der Änderungen beider Approbationsordnungen mit weiteren 9,26 Millionen Euro untersetzt.

Nachtragshaushalt 2020/2021

Schwerin – Auf ihrer Klausurtagung hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Eckpunkte für den zweiten Nachtragshaushalt für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.

„Wir müssen in der Corona-Krise die Weichen für die Zukunft stellen. Mit den beiden Nachtragshaushalten für die Jahre 2020 und 2021 stabilisieren wir die Konjunktur in Mecklenburg-Vorpommern, um die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu begrenzen. Zugleich investieren wir in die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass das Land, seine Unternehmen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger möglichst gut durch die Corona-Krise kommen. Und wir wollen, dass sich unser Land Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft gut entwickelt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vorstellung der Eckpunkte.

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Kommunen und den ländlichen Raum mit zusätzlichen Finanzmitteln zu unterstützen. Wir können die Pandemie nur gemeinsam mit unseren Kommunen bewältigen. Die kommunalen Haushalte erhalten somit Planungssicherheit für die Zukunft“, betonte Innenminister Lorenz Caffier.

Finanzminister Reinhard Meyer „Mit den heute beschlossenen Maßnahmen werden wir erneut neue Schulden in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro aufnehmen müssen. Nicht zuletzt die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre führt dazu, dass Mecklenburg-Vorpommern mit den geplanten Nachtragshaushalten das Land mit der viertniedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland bleibt. Die größte Herausforderung zukünftiger Finanzpolitik wird darin bestehen, diese Schulden mit Augenmaß zurückzuführen.“

Der Nachtragshaushalt 2020/2021 ist nach den heute beschlossenen Planungen mit einer Nettokreditaufnahme von 2,15 Milliarden Euro verbunden. Davon dienen 487 Millionen Euro der Kofinanzierung von Maßnahmen aus dem Konjunktur- und Krisenprogramm des Bundes und weitere 298 Millionen Euro, um Steuermindereinnahmen aufgrund coronabedingter Steuerrechtsänderungen auszugleichen. Mit 868 Millionen Euro wird der größte Teil der Summe für zusätzliche, durch die Corona-Pandemie bedingte, Landesausgaben eingesetzt. Mit weiteren 497 Millionen Euro können bereits geplante Investitionen vorgezogen werden.

Dabei will die Landesregierung fünf Schwerpunkte setzen.

  • 256 Millionen Euro gehen in den Bereich Bildung. Davon soll unter anderem die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen verbessert werden. Das Schulbauprogramm des Landes wird um 100 Millionen erweitert. Auch die Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung werden erhöht.
  • 101 Millionen Euro gehen in den Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeitsplätze. Die Stabilisierung der Wirtschaft war mit über 400 Millionen Euro bereits klarer Schwerpunkt des ersten Nachtragshaushaltes im Jahr 2020. Die Mittel sollen jetzt noch einmal aufgestockt werden. Damit soll das letzte Woche auf dem MV-Gipfel beschlossene Winter-Wirtschaftsprogramm in Höhe von 100 Millionen finanziert werden. Eine Million steht für Modellprojekte im Tourismus zur Verfügung.
  • 480 Millionen Euro gehen in den Bereich Gesundheit. Mit den Mitteln sollen die Universitätskliniken und die Krankenhäuser im Land modernisiert, besser ausgestattet und digitalisiert werden. Auch Arztpraxen und Gesundheitszentren im ländlichen Raum sollen verstärkt gefördert werden.
  • 387 Millionen sind zur Stärkung der Kommunen Wie auf dem Kommunalgipfel vereinbart, wird die kommunale Finanzausstattung 2020 und 2021 um zusammen 162,5 Millionen Euro verbessert, um Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Hinzu kommen die am vergangenen Montag vereinbarten Kofinanzierungsmittel für das Graue-Flecken-Programm des Bundes zum Breitbandausbau und weitere Mittel zur Stabilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • 400 Millionen Euro werden für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung zur Verfügung eingeplant, u.a. für eine modernere Ausstattung. Darüber hinaus muss das digitale Dienstleistungsangebot der öffentlichen Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger – gerade in einem Flächenland wie MV – weiter ausgebaut werden.

Die Entwürfe für die Nachtragshaushalte 2020 und 2021 sollen am 13. Oktober im Kabinett beschlossen und dann Ende Oktober zur Beratung in den Landtag eingebracht werden.

Änderung des Hochschulgesetzes

Landtag beschließt Erhöhung der Regelstudienzeit um ein Semester

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern können ein Semester länger studieren, ohne ihre BAföG-Ansprüche zu verlieren. Der Landtag hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen und damit die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester erhöht. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden an unseren Hochschulen. Die Einschränkungen, die das Sommersemester 2020 aufgrund von Corona mit sich gebracht hat, haben gerade bei den BAföG-Empfängerinnen und -empfängern zu der Unsicherheit geführt, ob sie ihr Studium noch in der Regelstudienzeit schaffen können“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit der pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit haben sie nun die notwendige Sicherheit, um ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen zu können. Studierende sollen aufgrund der Pandemie nicht das Nachsehen haben und womöglich noch aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen. Deshalb ist die Verlängerung der Regelstudienzeit ein wichtiger Schritt, der außerdem auch viel Bürokratie einspart – sowohl für die Studierenden als auch für die Studierendenwerke.“

Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen, so Martin. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden. Mit der jetzt erfolgten Änderung des Landeshochschulgesetzes sei den Studierenden diese Sorge genommen. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.