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Kategorie: Politik

Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese fordert von der Bundesregierung zielführende Aktivitäten, um den immer weiter steigenden Eigenanteil von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nachhaltig zu begrenzen. „Wir können nicht hinnehmen, dass immer mehr Menschen auf Grund einer eintretenden Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind“, sagte Drese in der heutigen Landtagsaussprache zur Finanzierung der Pflege.

Der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeleistungen ist in den vergangenen 20 Jahren bundesweit um 238 Prozent auf 659 Euro (2019, Quelle vdek) pro Monat gestiegen. In letzter Zeit haben sich vor allem in den ostdeutschen Bundesländern diese Kosten deutlich erhöht.

Die notwendige bessere Bezahlung der Pflegekräfte, die angestrebte bessere Personalausstattung und die Einführung einer schulgeldfreien Pflegeausbildung wird nach Angaben von Drese eine weitere Kostendynamik entfachen. Hinzu komme der fortschreitende demografische Wandel, der die Pflegekosten weiter erhöhen wird.

„Wir müssen deshalb dringend gegensteuern“, verdeutlichte die Ministerin. „Dabei muss der Grundsatz aufgehoben werden, das Verbesserungen in der Pflege unmittelbar und ausschließlich über die pflegebedürftigen Menschen selbst refinanziert werden“, so Drese.

Drese: „Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat unter meinem Vorsitz Ende 2019 einen einstimmig gefassten Beschlussvorschlag zur besseren Finanzierung der Pflege und zur Reform der Pflegeversicherung gemacht. Wir haben gleichzeitig unsere Erwartung formuliert, gemeinsam zügig ein bund-länderübergreifendes Gesamtkonzept zu erarbeiten.“

Als kurzfristige Maßnahme zur Kostenbegrenzung des Eigenanteils hält Drese einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung für sinnvoll. Auch die Entlastung der pflegebedürftigen Menschen bei den Kosten der Ausbildung sei denkbar.

Drese: „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehört für mich auch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, um die Kostensteigerungen nicht weiter auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abzuladen.“

Vernetzungsstelle für Seniorenernährung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist dabei, eine Lücke im Netz­werk der Ernährungsberatung im Land zu schließen. Nachdem 2009 auf Initiative von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Vernetzungsstelle Schulverpflegung gegründet wurde und ein Jahr später die Vernetzungs­stelle Kitaverpflegung, wird seit April 2020 in Schwerin die Vernetzungsstelle Seniorenernährung aufgebaut. Sie ist die erste Vernetzungsstelle für den Bereich der Senioren­ernährung in den neuen Bundesländern und ist bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) angesiedelt.

Backhaus konnte nun heute (27.08.) in Berlin einen Zuwendungsbescheid entgegennehmen, mit dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Gründungsphase mit rund 280.000 Euro bis 2023 unterstützt. „Die DGE-Vernetzungsstelle Seniorenernährung MV wird Ansprechpartner für alle Belange rund um eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung bzw. Verpflegung älterer Menschen sein“, sagt Backhaus. Derzeit würde analysiert, worauf aufgebaut werden könne, was benötigt werde, welche Partner und Akteure mit ins Boot genommen werden könnten.

Nach der Bedarfsanalyse wird die Vernetzungsstelle zur Verbesserung der Ernährungskompetenz älterer Menschen sowie der Verpflegungskompetenz von Verant­wortlichen in der Seniorenverpflegung zielgruppen­orientierte Schulungsangebote, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen wie Workshops, Seminare und Webinare anbieten.

Ein wichtiges Handwerkszeug dabei sind die Qualitäts­standards der DGE für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen und für Essen auf Rädern. Diese beiden Qualitätsstandards sollen sichern, dass den Senioren eine gesundheitsfördernde Auswahl beim Angebot von „Essen auf Rädern“ oder der Vollverpflegung in einer Senioreneinrichtung ermöglicht wird.

Geschäftsstelle
c/o Deutsche Gesellschaft für Ernährung,
Sektion Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50,
19063 Schwerin

Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit und des körperlichen Wohlbefindens bis ins hohe Alter ist vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung von großer Bedeutung. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Ernäh­rung. Aber auf Grund körperlicher, krankheitsbedingter oder sozialer Veränderungen und Beeinträchtigungen besteht gerade bei älteren Menschen die Gefahr einer Mangelernährung. Rund 20 Prozent der Senioren haben Kaubeschwerden und 16 bis 22 Prozent der Menschen über 55 Jahren leiden laut DGE an Schluckstörungen.

Fakt ist aber auch: 84 Prozent der 70 bis 80-jährigen Männer und 74 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe sind übergewichtig. Das begünstigt viele Erkrankungen. Eine ausgewogene Ernährung ist also auch unter diesem Gesichtspunkt notwendig. Ebenso kann eine überwiegend pflanzenbetonte Ernährung das Risiko für Demenz verringern bzw. das Fortschreiten dieser Erkrankung verlangsamen.

Das BMEL unterstützt im Rahmen seiner 2018 gestar­teten „Ernährungsinitiative für Seniorinnen und Senioren“ die Länder bei der Einrichtung von DGE-Vernetzungs­stellen. Sie sollen nicht nur die älteren Menschen selber beraten. Vor allem Küchen- oder Pflegefachkräfte sowie Mitarbeiter von Mahlzeitendiensten oder pflegende Angehörige sollen mit Informationen und Tipps für eine genussvolle Ernährung/Verpflegung versorgt werden, die unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen älterer Menschen berücksichtigen.

Ostseepipeline und Sanktionsdrohungen

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat heute über den Bau der Ostseepipeline und die Sanktionsdrohungen aus den USA gegen den Hafen Mukran auf Rügen debattiert.

„Wir akzeptieren nicht, dass ein anderer Staat Deutschland und damit auch uns in Mecklenburg-Vorpommern vorschreiben will, woher und auf welchem Weg wir unsere Energie beziehen. Wir weisen in aller Entschiedenheit die Drohungen zurück, die drei US-amerikanische Senatoren gegen den Hafen Mukran ausgesprochen haben. Wir stehen gemeinsam hinter der Stadt Sassnitz und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern und hinter dem Hafen Mukran und seinen Beschäftigten. Und wir halten am Bau der Ostseepipeline fest“, umriss Schwesig ihrer Rede zu Beginn ihrer Rede die Position der Landesregierung.

Die Pipeline werde für die künftige Energieversorgung in Deutschland gebraucht. Deutschland steige richtigerweise aus der Atomenergie und Kohlekraft aus. Die wichtigsten Antworten darauf seien der Ausbau der erneuerbaren Energie und die Entwicklung der Wasserstofftechnologie. Eines müsse dabei aber klar sein. „Deutschland ist eine der führenden Industrienationen der Welt mit mehr als 80 Millionen Einwohnern und einem entsprechenden Energiebedarf. Und deshalb benötigen wir zumindest für den Übergang Gas als zusätzlichen Energieträger. Auch wenn wir die erneuerbaren Energien weiter ausbauen, auch wenn sich die Hoffnungen in die Wasserstofftechnologie erfüllen und selbst wenn es gelingt, den dringend notwendigen Netzausbau in Deutschland zu beschleunigen. Es liegt im nationalen Interesse, dass die Pipeline vollendet wird“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebe es noch ein zweites Argument für die Pipeline. „Sie schafft und sichert Arbeitsplätze bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anlandestation befindet sich bekanntlich in Lubmin. Und der Hafen Mukran hat eine zentrale Rolle bei der Ummantelung und der Verladung der Rohre für die Pipeline übernommen. Auch deshalb haben wir uns hinter dieser Pipeline gestellt“, so Schwesig.

Das Land werde das Pipelineprojekt weiter unterstützen: „Und ich habe die klare Erwartung, dass es auch von der Bundesregierung alle Unterstützung für dieses Projekt gibt. Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass Unternehmen, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger aus unserem Land bedroht werden, weil sie ein im nationalen Interesse liegendes Wirtschaftsprojekt unterstützen“, forderte die Ministerpräsidentin.

„Unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Wir können stolz auf die Entwicklung unseres Landes sein. Mecklenburg-Vorpommern ist heute ein republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat, so wie es Artikel 2 unserer Landesverfassung vorgibt. Wir sind Teil der Bundesrepublik Deutschland, einer seit mehr als 70 Jahren stabilen Demokratie, die in Frieden mit all ihren Nachbarn lebt. Auch deshalb sind Sanktionen und die Drohungen absolut inakzeptabel für uns“, betonte Schwesig.

Filmstandort MV

MV Filmförderung GmbH stärken wir den Filmstandort MV

Schwerin – „Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern als Dreh- und Produktionsstandort noch attraktiver machen. Produzenten aus dem In- und Ausland erwarten dafür einen klaren Ansprechpartner und einfache, nachvollziehbare Förderstrukturen. Das wollen wir bieten. So haben wir uns mit dem Slogan „Der rote Teppich am Meer“ bereits am Rande der Berlinale vorgestellt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Debatte über die Errichtung der MV Filmförderung GmbH im Landtag.

Es ginge nicht nur um den kommerziellen Erfolg der Branche: „Mindestens genauso wichtig ist es für uns, Filme und Filmemacher aus Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen. Weil wir davon überzeugt sind, dass unsere Künstler und ihre Filme wichtige Denkanstöße geben: für das Bild, das wir uns von unserem Land machen, für unser Selbstverständnis und unseren Zusammenhalt. Darum haben wir mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 die Mittel für die Filmförderung auf 3 Millionen Euro in diesem Jahr und auf 3,5 Millionen Euro im nächsten Jahr aufgestockt. Damit werden die finanziellen Möglichkeiten im Filmland MV deutlich gestärkt“, erläuterte die Regierungschefin.

Um Mecklenburg-Vorpommern als Filmland besser zur Geltung zu bringen, werde die Filmförderung GmbH gegründet, kündigte Schwesig an. „Aufgabe der neuen GmbH ist Stärkung des Kulturguts Film in unserem Land. Die Zuständigkeiten, die früher verteilt waren, werden zusammengeführt. Es gibt erstmals einen klaren Ansprechpartner für alle Fragen der Filmförderung im Land. Die bisherigen Akteure der Filmförderung sind eingebunden und im Beirat der GmbH vertreten.“

Soziale und gesundheitliche Beratung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes AG SGB IX und anderer Gesetze vorgestellt. Mit den notwendigen Anpassungen bestätigt das Land seine Zuverlässigkeit gegenüber der kommunalen Ebene im Bereich der Sozial- und Eingliederungshilfe. Zudem soll das Inkrafttreten des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes mit seinen Regelungen zur sozialen und gesundheitlichen Beratung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.

Die Landesregierung komme damit einer Bitte der kommunalen Ebene nach, so Drese: „Die Landkreise und kreisfreien Städte waren in den vergangenen Monaten durch die Corona-Pandemie in höchstem Maße gefordert und leisten eine sehr gute Arbeit. Dies geht nachvollziehbar zulasten der regulären Aufgabenwahrnehmung. Deshalb soll mehr Zeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung zur Verfügung stehen.“

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen sei es, dass zum 1. Januar 2022 überall im Land eine qualitativ gute, bedarfsgerechte und auskömmliche soziale und gesundheitliche Beratung in eigener Verantwortung und in eigener Gestaltungskompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten wird.

Die Ministerin wies in ihrer Rede auf die hohe Bedeutung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes hin. Mit dem Gesetz sorgt das Land für eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. „Für die Verteilung der Landesmittel gibt es einen klar und verbindlich definierten Mechanismus. Mit dieser Neuregelung schaffen wir zeitgemäß und transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel“, sagte Drese.

Das Gesetz sorge zudem für mehr Transparenz nicht nur in der Freien Wohlfahrtspflege, sondern in der sozialen Arbeit insgesamt. Eingeführt wurden dazu zu Beginn des Jahres eine Transparenzdatenbank und eine Zuwendungsdatenbank.

Drese: „Beide Datenbanken erlauben es ab diesem Jahr jedem und jeder Interessierten sich in verständlicher und leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweise der Träger sozialer Arbeit zu informieren.“ Gleichzeitig gäben die Datenbanken Auskunft über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie durch sonstige Träger der sozialen Arbeit.

„Wir schaffen damit eine sehr weitgehende und bundesweit vorbildhafte Transparenz im Bereich der Sozialen Arbeit“, so Drese im Landtag.

Moderne Medienaufsicht

Schwerin – Der Landtag hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Modernisierung der Medienordnung in Deutschland befasst. „Eine moderne Medienaufsicht muss ins Internet. Angebote im Internet müssen genauso kontrolliert werden wie klassische Radio- und Fernsehsender. Mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland unterliegen auch Angebote im Internet in Zukunft einer medienrechtlichen Regulierung“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Staatsvertrages.

Künftig müssen sich alle journalistisch-redaktionell gestalteten Internetangebote, die geschäftsmäßig Nachrichten veröffentlichen, an die journalistische Sorgfaltspflicht halten. Sichergestellt werden soll dies zunächst durch eine freiwillige Selbstkontrolle. Suchmaschinen oder soziale Netzwerke müssen verständlich darstellen, nach welchen Kriterien sie die Nachrichten auswählen und in welcher Reihenfolge sie sie präsentieren. Schwesig: „Wir wollen Meinungsfreiheit im Netz. Und wir wollen verhindern, dass große Konzerne ihre Macht ausnutzen, um auf einzelne Beiträge Einfluss zu nehmen oder kleinere Anbieter zu verdrängen.“

Außerdem wird mit dem Medienstaatsvertrag eine Richtlinie der Europäischen Union zu audiovisuellen Mediendiensten umgesetzt. Zu den Anforderungen dieser Richtlinie gehöre, dass der Jugendschutz gestärkt und an die bereits für Rundfunkanbieter geltenden Regeln angepasst wird. So würden Jugendliche besser vor Pornografie, Gewaltdarstellung und Schleichwerbung geschützt. Und die Medienanbieter werden verpflichtet, mehr barrierefreie Angebote zu schaffen.

„Mit dem Medienstaatsvertrag schaffen wir eine zeitgemäße Regulierung: um Meinungsvielfalt und Zugang zu seriösen Nachrichten im Netz zu sichern vor Fake News zu schützen und Missbrauch der Marktmacht großer Konzerne zu verhindern“, betonte die Regierungschefin.

ASP-Restriktionsgebiete

M-V für Beseitigung von Fallwild aus ASP-Restriktionsgebieten gerüstet

Schwerin – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit Jahren in aller Munde. Diese gefährliche und anzeigepflichtige Tierseuche hat sich ausgehend von Georgien im Jahre 2007 kontinuierlich ausgebreitet. 2014 hat das ASP-Virus die baltischen Länder und Polen erreicht. Einschleppungen der ASP nach Tschechien und Belgien in den letzten Jahren haben gezeigt, dass das ASP-Virus durch menschliches Fehlverhalten in kürzester Zeit weite Strecken überwinden kann und kein Land vor dieser Tierseuche gefeit ist.

Seit November letzten Jahres ist die ASP bis nach Westpolen vorgedrungen. Dieser relativ neue Seuchenherd befindet sich unweit der Grenze zu den Ländern Brandenburg und Sachsen. Derzeit sind 13 Länder in Europa von der ASP betroffen. Hohe Fallzahlen bei Wildschweinen werden aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn und bei Hausschweinen aus Rumänien und Polen gemeldet.

„Die ASP steht also förmlich vor der Tür. Deswegen tun wir alles, um unser Landesgebiet vor Einschleppungen des ASP-Virus zu schützen, die Betriebe mit Schweinehaltung optimal auf eine mögliche Einschleppung vorzubereiten, aber auch Systeme für eine ordnungsgemäße Beseitigung von verendeten oder krank erlegten Wildschweinen im Seuchenfall zu etablieren“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH am Standort Malchin seit vielen Jahren zuverlässig durchgeführt. Ist der Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, unterliegt auch die Beseitigung von Tierkörpern von Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen bestimmten Kriterien. Sowohl erlegte, ASP-Virus-positive Wildschweine, verendet aufgefundene Wildschweine als auch der Aufbruch jedes erlegten Wildschweins müssen in diesen Gebieten in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 unschädlich beseitigt werden.

Gemeinsam haben Vertreter der SecAnim GmbH, des Agrarministeriums und der Kreise nach intensiver Fachdiskussion vor einiger Zeit entschieden, für diesen Entsorgungsfall ein Spezialfahrzeug vom Typ Mercedes Benz Atego, das insgesamt 16 1,1 m 3-Edelstahlbehälter im Austauschsystem transportieren kann, vorzuhalten. Weitere Austauschbehälter stehen für einen rotierenden Einsatz des Fahrzeugs bei der SecAnim GmbH bereit. Unter strenger Einhaltung der seuchenhygienischen Bestimmungen können damit in den wegen ASP eingerichteten Restriktionsgebieten regelmäßig befüllte Behälter gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht werden.

Heute wurde dieses Spezialfahrzeug der SecAnim GmbH vom Hersteller im Beisein von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Landesamtes für Landwirtschaft und Fischerei und des für die Überwachung dieses Verarbeitungsbetriebes zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte übergeben.

Minister Backhaus begrüßt dies außerordentlich und unterstreicht die Innovationsbereitschaft der SecAnim GmbH und die jahrelange erfolgreiche, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Veterinärbehörden unseres Landes.

„Somit sind wir im Land bezüglich der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen von Wild nach Ausbruch der ASP sehr gut aufgestellt“, betont Minister Dr. Backhaus.

Kinderschutz weiter verbessern

Schwerin – Für eine konsequente Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich der Abschlussbericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute den Bericht an den Sozialausschuss des Landtages übersandt, nachdem er gestern im Kabinett behandelt wurde. Ausgangspunkt zur Einsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppe durch die Landesregierung waren die Kinderschutzfälle des letzten Jahres.

„Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein“, betonte Drese heute in Schwerin. Die gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Empfehlungen seien wichtiger Bestandteil eines guten und aktiven Kinderschutzes. Sie sollten nach Ansicht Dreses mit allen Partnern auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen vorangebracht werden.

Wesentliche Handlungsfelder sieht die Ministerin in der besseren Vernetzung aller am Kinderschutz Beteiligten. „Wir wollen die Kooperation im Kinderschutz berufsübergreifend verbessern und Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe überwinden.“ Notwendig sei zudem das Lernen aus Fällen. Drese: „Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.“

Es gelte aber auch Kenntnisse im Kinderschutz breiter zu vermitteln und Unsicherheiten beim Datenschutz zu überwinden. „Alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollten ein Grundwissen im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben“, so Drese. Für Fortbildungen in der Kinder- und Jugendhilfe seien im aktuellen Doppelhaushalt 100.000 Euro mehr eingestellt. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Informationen zur Gefährdungseinschätzung, präventive Maßnahmen und die Gesprächsführung mit Betroffenen gelegt werden.

Die Ministerin betonte zugleich, dass in den letzten Jahren gerade auf Landesebene im Bereich des Kinderschutzes viel geschehen ist. „Wir haben den Kinderschutz in Kitas in unserem Kindertagesförderungsgesetz gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen mehr als verdoppelt, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte entwickelt und eine Kontaktstelle Kinderschutz eingerichtet. Schließlich stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro zusätzlich für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet bereit“, sagte Drese.