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Kategorie: Politik

Verbot von Werkverträgen

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute strengere Regeln für die Fleischindustrie beschlossen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, begrüßt den von Arbeitsminister Heil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf. Gleichzeitig sieht er aber auch Risiken, die aus den verschärften Regelungen erwachsen könnten:

„Das Problem in der Fleischwirtschaft, entstanden durch den Missbrauch von Werkverträgen, ist seit Jahren bekannt. Gut, dass die Bundesregierung nun handelt und dem einen Riegel vorschiebt. Wir müssen aber auch damit rechnen, dass die Industrie Abwehrmechanismen entwickelt und ihre Betriebe in Länder verlagert, die nicht so hohe Standards haben wie Deutschland. Ich meine damit sowohl die sozialen als auch Hygiene- und Tierhaltungsstandards. Wenn die Veredelungswirtschaft in Teilen abwandert, droht Deutschland ein Abbau von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung. Daher appelliere ich an die Bundesregierung, sich noch stärker für eine Harmonisierung der Arbeits- und Sozial- und Tierhaltungsstandards auf europäischer Ebene einzusetzen.

Von den Unternehmen erwarte ich, dass sie sich in Zukunft mehr um die Integration ihrer häufig aus dem Ausland stammenden Mitarbeiter kümmern. Auch die Wohn- und Lebensverhältnisse der Mitarbeiter müssen stärker in den Fokus der unternehmerischen Aufmerksamkeit rücken.

Verantwortlich für das Desaster auf dem Fleischmarkt sind aber nach wie vor die Dumpingpreise im Lebensmitteleinzelhandel. Dadurch sind wir inzwischen an einem Punkt angelangt, an dem die Produktion von Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch kaum mehr kostendeckend ist.

Diese fatale Entwicklung muss gestoppt werden. Ich wünsche mir daher auch von den Verbrauchern einen wichtigen Impuls. Einen Trend zu mehr Regionalität, Saisonalität und Qualität gibt es bereits. Dieser Trend drückt auch die Anerkennung der Leistung unserer Landwirtschaft aus. Er muss sich aber noch deutlich verstärken, um den unwürdigen Preiskampf der Discounter endlich zu beenden.“

MV bildet künftig mehr Grundschullehrkräfte aus

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern verstärkt seine Anstrengungen bei der Lehrerausbildung. Ab dem kommenden Wintersemester 2020/21 werden mehr Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Grundschulen ausgebildet. Dafür wird an der Universität Greifswald ein Studiengang neu eingerichtet, der eine jährliche Kapazität für 75 Studienanfängerinnen und -anfänger haben wird und die Lernbereiche Mathematik, Deutsch, Evangelische Religion, Englisch, Kunst und Gestaltung, Niederdeutsch, Philosophieren mit Kindern, Polnisch und Sachunterricht umfasst.

Darauf haben sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Universität Greifswald in einer Teilzielvereinbarung verständigt. Darüber hinaus wird an der Universität Rostock die Aufnahmekapazität für Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Grundschule um 50 Studienplätze auf insgesamt 150 Studienplätze erhöht. Insgesamt werden dann an beiden Universitäten zukünftig statt bisher 100 jährlich 225 angehende Grundschullehrkräfte im eigenen Land ausgebildet.

Dieser Schritt ist Teil des 200-Millionen-Schulpakets, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Gesamtausgaben für diese neu aufgelegte Grundschullehrerausbildung betragen fünf Millionen Euro.

„Wir bauen die Ausbildung für Grundschullehrkräfte an den Universitäten aus, denn wir brauchen für die Zukunft gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Weil die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte bundesweit groß ist, werden wir mehr Grundschullehrerinnen und -lehrer im eigenen Land ausbilden. Mit den neuen Konzepten der Universitäten Greifswald und Rostock für den Studiengang führen wir außerdem mehr Praxisanteile im Studium ein und verbessern damit die Lehrerbildung im Grundschulbereich auch qualitativ“, sagt Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Wir freuen uns sehr, dass die Universität Greifswald ab dem Wintersemester 20/21 den Studiengang anbieten wird. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs werden dringend gebraucht, ganz besonderes im Landesteil Vorpommern. Es ist gelungen, in kurzer Zeit einen innovativen Studiengang zu konzipieren, der hohe wissenschaftliche Ansprüche und Praxisorientierung integriert. Vom ersten Tag an werden die Studierenden in einem Netzwerk aus Grundschulen und durch die intensive Betreuung durch Schulmentorinnen erfahren und reflektieren, welche Bedeutung ihr Beruf, ihre wissenschaftliche Ausbildung und ihre Zugewandtheit zu den Kindern haben. Vielen Dank für das Engagement bei der Einrichtung dieses innovativen Studienganges an alle Beteiligten an der Universität sowie im Bildungsministerium“, so der Prorektor der Universität Greifswald, Prof. Dr. Steffen Fleßa.

Auch mit der Universität Rostock hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die jährliche Aufnahmekapazität auf 150 Studienanfängerinnen und -anfänger zu erhöhen.

Der Rektor der Universität Rostock, Professor Wolfgang Schareck, zeigt sich erfreut über die getroffene Vereinbarung: „Die Grundschule ist die Basis der schulischen Bildung und Voraussetzung auch für eine solide wirtschaftliche Weiterentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Damit kann die Universität Rostock jetzt wieder mehr Grundschullehrkräfte ausbilden.“

Ziel dieses Studiengangs an beiden Universitäten ist es, den Studierenden pädagogische, psychologische, sozialwissenschaftliche und fachwissenschaftliche Kompetenzen zu vermitteln, die Grundschullehrkräfte in ihrem Beruf benötigen. Dafür wird der Praxisanteil im Studium erhöht. Dies soll dazu beitragen, den oft von den Studierenden geforderten Praxis- und Berufsfeldbezug im Studium zu stärken und die Abbruchquoten zu senken.

„Digitrans“ Förderung

Stralsund – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten vier Unternehmen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt rund 66.000 Euro.

Die Bodden-Apotheke aus Stralsund erhielt einen Zuwendungsbescheid über knapp 50.000 Euro, um einen Kommissionierautomaten anzuschaffen. Dieser ermittelt vollautomatisch den Warenbedarf der Apotheke und ermöglicht, diese Waren ohne zusätzliche Wartezeiten für die Kunden rechtzeitig zu bestellen. Außerdem erledigt der Automat Arbeiten wie die Warenausgabe und Kontrolle der Arzneimittellager, sodass den Apothekenmitarbeitern mehr Zeit für die Kundenberatung bleibt.

Der Campingplatzbetreiber „Meißners Sonnencamp“ aus Prerow erhält rund 5.200 Euro für eine Buchungssoftware.

Die Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ aus Stralsund erhält 7.000 Euro für eine Software, mit der Mietverträge künftig vollständig digital bearbeitet werden können.

„GWA Hygiene“ aus Stralsund erhält 4.475 Euro für die Anschaffung eines 3D-Druckers, mit dem unter anderem Namensschilder mit elektronischen Funktionen zum Beispiel für Klinikpersonal hergestellt werden können.

Regelbetrieb im neuen Schuljahr

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Montag, dem 3. August 2020, 152.700 Schülerinnen und Schüler an den 563 allgemein bildenden Schulen mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ins neue Schuljahr. Unter ihnen sind 13.900 Mädchen und Jungen, die am Samstag, dem 1. August 2020, eingeschult werden. Nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Universitätsmedizin Rostock hat das Bildungsministerium den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert.

„Mecklenburg-Vorpommern weist die niedrigsten Infektionszahlen In Deutschland auf. Vor diesem Hintergrund sind weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen im neuen Schuljahr möglich und auch notwendig“, erläuterte Bildungsministerin Bettina Martin. „Weil sich das Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Wochen erfreulich entwickelt hat, enthält der Hygiene-Rahmenplan weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen.“

„Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung“, betonte Martin. „Dieses Recht müssen wir nach den Ferien einlösen. Hinzu kommt, dass Eltern auch wieder ihren Alltag planen und ihrer Berufstätigkeit nachgehen müssen. Weil wir wissen, dass das Coronavirus noch nicht verschwunden ist, werden die Schulöffnungen selbstverständlich durch weitreichende Hygienemaßnahmen begleitet. Dazu gehört auch eine umfassende Teststrategie für die Lehrkräfte. Aber auch fest definierte Gruppen, regelmäßiges Lüften und Abstandsregelungen außerhalb der Klassenräume zwischen den verschiedenen Gruppen werden zum Schulalltag gehören und Sicherheit geben.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygiene-Rahmenplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen wissen Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, worauf sie sich einstellen können“, sagte die Bildungsministerin.

„Um Herauszufinden, wie der Lernstand von Schülerinnen und Schülern ist und um mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, werden Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Jahrgängen Lernstandserhebungen durchführen. Diese werden nicht benotet, sondern dienen allein dazu, den aktuellen Wissenstand festzustellen“, erklärte die Bildungsministerin. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sind Grundlage für das weitere Vorgehen und die weitere Unterrichtsplanung. Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern wünsche ich am kommenden Montag einen guten Start und viel Erfolg im neuen Schuljahr“, sagte Martin.

Klimaschutz nur mit Moorschutz

Schwerin – Im Rahmen der Landespressekonferenz hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus gemeinsam mit der Leiterin des Greifswalder Moor Centrums, Dr. Franziska Tanneberger, die Faktensammlung „Moore in Mecklenburg-Vorpommern im Kontext nationaler und internationaler Klimaschutzziele – Zustand und Entwicklungspotential“ vorgestellt. Eine fachlich fundierte Klimaschutzpolitik in Mecklenburg-Vorpommern werde ohne die Berücksichtigung der Moore nicht funktionieren, schlussfolgert der Minister aus dem Faktenpapier.

„Die trockengelegten Moore in Mecklenburg-Vorpommern emittieren ca. 6 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Das ist rund ein Drittel der Gesamtemission des Landes und mehr als das Dreifache der Menge, die wir aktuell durch die Windkraft an Land und auf dem Wasser derzeit einsparen. Wir müssten also die derzeitige Windkraftnutzung verdreifachen, wollten wir nur die Emissionen aus den Mooren damit kompensieren“, so Backhaus einleitend.

Klimaschutz müsse selbstverständlich in allen Sektoren stattfinden, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der THG-Emissionen aus Mooren seien die Vorgaben für die Zukunft, so der Minister weiter.

„Die internationalen Klimaschutzziele, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbart wurden, bedeuten große Herausforderungen: Die durch den Menschen verursachte Erderwärmung soll maximal 2 Grad betragen, besser noch deutlich darunter bleiben. Das bedeutet, dass ALLE CO2-Emissionen bis 2050 – also in 30 Jahren – nahezu auf null sinken müssen, also auch die aus den Mooren,“ erklärt Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern habe als eines der ersten Länder überhaupt die beiden Themen Moor- und Klimaschutz zusammengeführt. Insbesondere das im Jahre 2009 veröffentlichte „Konzept zum Schutz und zur Nutzung der Moore“ greife diese Aspekte auf. Im Jahre 2011 wurde mit den MoorFutures ein alternatives Finanzierungsinstrument „made in Mecklenburg-Vorpommern“ auf den Markt gebracht. Ende 2017 sei die „Fachstrategie Paludikultur“ veröffentlicht worden, welche nasse, d. h. torferhaltende, Nutzungsformen der Moore systematisch auf Anwendbarkeit, Kosten und Einsparpotentiale untersucht. Ende 2018 sei es dann gelungen, gemeinsam mit dem Bildungsministerium die Moorprofessur an der Universität Greifswald zu verstetigen.

„Dennoch müssen wir angesichts der in dem Faktenpapier zusammengefassten Zahlen zur Kenntnis nehmen, dass all diese Anstrengungen bei weitem nicht ausreichen. Weitere und schnellere Schritte sind dringend erforderlich, gerade auch wenn man sich den in dem Faktenpapier vorgeschlagenen Transformationspfad ansieht“, mahnt der Minister. Dazu zählten laut Faktenpapier:

Schrittweise Wiedervernässung des entwässerten Waldes (50% bis 2030, je weitere 25% bis 2040 und 2050).

Ausstieg aus der Ackernutzung auf Moorböden bis 2030.

Schrittweise Wasserstandsanhebung auf Grünland, dabei

  • bis 2030 auf 85% aller landwirtschaftlich genutzten Moore auf Wasserstände von ca.30 cm unter Flur und auf 15% auf Wasserstände in Flur
  • bis 2040 auf weiteren 50% der in 2030 nur bis 30 cm unter Flur vernässten landwirtschaftlich genutzten Moore auf Wasserstände in Flur
  • bis 2050 vollständige Vernässung auf 100% der Moorfläche

„Diese Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern orientieren sich an dem genannten Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Dennoch werden bei der konkreten Umsetzung sicher auch Abweichungen nötig sein, es handelt sich hier nicht um einen starren Ablaufplan. Insbesondere die Zielstellung „Ausstieg aus dem Ackerbau auf Moorböden bis 2030“ stellt eine enorme Herausforderung dar. Entscheidend hier wird auch sein, wie lange für diese Nutzung noch Flächenprämien gezahlt werden und wie gut es uns gelingt, alternative Nutzungskonzepte zu entwickeln,“ stellt Backhaus fest.

„Das heißt nichts anderes, als dass in den kommenden Jahren ganz entscheidende Weichen zu stellen sind. Weichen zu mehr Klimaschutz, zu mehr Moorschutz, zu Wasserrückhalt in den Flächen und zu nachhaltiger Wertschöpfung. Aus dem Faktenpapier muss eine Strategie entstehen, eine Strategie wie wir mit Klimaschutz regionale Landwirtschaft langfristig umsteuern und Wertschöpfung steigern können. Es wäre grundfalsch, die Landwirtschaft zum allein Schuldigen zu erklären. Im Gegenteil: Sie kann ein wichtiger Teil der Lösung sein. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der viele Akteure zusammenspielen müssen (Landwirte, Forstwirte, Wasser- und Bodenverbände um nur einige zu nennen). Und es braucht die Unterstützung aus Brüssel und Berlin“, so der Umweltminister abschließend.

Bundesratsinitiative zur Kindermedizin

Schwerin – Die Landesregierung will mit einem Antrag im Bundesrat eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland erreichen. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.

„Es muss wieder mehr Gewicht auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Das muss bei der Finanzierung der Krankenhäuser stärker berücksichtigt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das System der Fallpauschalen habe sich in der Kinder- und Jugendmedizin nicht bewährt. Gerade im ländlichen Raum stünden die Kinderstationen der Krankenhäuser unter starkem Druck. Aber auch die Kindermedizin in großen Krankenhäusern seien durch die Kosten für Spezialbehandlungen negativ betroffen. „Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dazu müssen die Voraussetzungen auch finanziell geschaffen werden.“

Der Antrag soll in der nächsten Sitzung am 18. September in den Bundesrat eingebracht werden. „Ich hoffe sehr, dass unsere Initiative die Unterstützung weiterer Bundesländer findet“, sagte Schwesig weiter.

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Das ist das Bohren dicker Bretter. Der Anlauf auf Bundesebene ist dennoch nötig. Fallpauschalen müssen dort ergänzt werden, wo es erforderlich ist, zum Beispiel, weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. Dazu zählt die Kinder- und Jugendmedizin. Kranke Kinder benötigen einen etwa 30 Prozent höheren Personalaufwand als Patienten in der Erwachsenenmedizin. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer haben eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten eingerichtet, um Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen zu erarbeiten.“

Nachhaltige Wärmeversorgung

Klützer Winkel – Für eine Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Wärmeversorgung in den Gemeinden Hohenkirchen und Kalkhorst (Landkreis Nordwestmecklenburg) übergibt Energieminister Christian Pegel heute den Bürgermeistern Jan van Leeuwen und Dietrich Neick jeweils einen Zuwendungsbescheid über 48.552 Euro.

Auch Bürgermeister Hans-Georg Harloff aus der Gemeinde Rühn im Landkreis Rostock erhält einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 32.130 Euro.

Dabei handelt es sich um Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) über die Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen.

Mit den Studien soll ein Konzept zum Aufbau einer Wärmeversorgungsstruktur auf Basis regional verfügbarer Biomasse in Form von Restholz, das aus der lokalen Forst- und Landschaftspflege in erheblichen Mengen anfällt, erstellt werden. Ermittelt werden sollen mit einer Bürgerbefragung per Fragebogen die Anzahl der Gebäude mit ihren baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten, die für die Umsetzung dieser Vorhaben in Frage kommen.

Ziel ist es, durch den Einsatz regional verfügbarer Energieträger im Wärmesektor lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.