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Kategorie: Politik

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis heute unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. Noch bis 30. Juni sind diese Mittel rückwirkend zu beantragen.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier gilt zunächst unser Dank den polnischen Kolleginnen und Kollegen und dem LAGuS. Mecklenburg-Vorpommern“, erklären der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 276 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2208 Pendler und 169 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von 2.014.650 Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Wenn die Einschränkungen auch eine große Herausforderung für beide Seiten waren, so haben sie gezeigt, wie eng die Metropolregion Stettin zusammengewachsen ist“, ziehen die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend ein positives Fazit.

Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale

Dummerstorf – Innenminister Lorenz Caffier hatte heute nicht nur die Urkunde für ein neues Wappen für die Gemeinde mit, sondern übergab dem Landrat des Landkreises Rostock, Herrn Sebastian Constien einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 4 Mio. EUR für den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in der Gemeinde Dummerstorf.

Die Landkreise haben entsprechend des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Technische Hilfeleistung und so insbesondere auch den Betrieb einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen sicherzustellen.

Der Landkreis Rostock unterhält durch die Kreisgebietsreform 2011 derzeit zwei unabhängig voneinander funktionierende Feuerwehrtechnische Zentralen an den Standorten Kägsdorf und Güstrow. Da an beiden Standorten kurz- und mittelfristig umfangreiche Investitionen anstehen und beide zu dezentral im neuen Kreisgebiet liegen, hat der Landkreis Rostock beschlossen, eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale in der Nähe des Autobahnkreuzes A19/A20 in der Gemeinde Dummerstorf (OT Kessin/Beselin) zu bauen. Der Spatentisch dafür erfolgte bereits Anfang März diesen Jahres.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 14 Mio. EUR. Um den kommunalen Eigenanteil zu schmälern, überbrachte Innenminister Lorenz Caffier einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 4 Mio. EUR.

„Eine Feuerwehrtechnische Zentrale ist das Herz der Feuerwehren im Landkreis. Vielfältige Aufgaben, wie die Rettung und Bergung von Unfallopfern, die Beseitigung von Havarien und der Einsatz bei Katastrophen und sonstigen Schadensereignissen verlangen den Feuerwehren ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft ab. Dazu bedarf es neben zeitgemäßer Basistechnik an den einzelnen Standorten insbesondere auch einer modernen Aus- und Fortbildung sowie funktionierende Hintergrunddienste. Als Dienstleistungen können auch eine Schlauch- und Atemschutzgerätepflege, Pumpenprüfung sowie die Wartung der besonderen Schutzanzüge für Einsätze bei Chemikalienunfällen angeboten werden“, sagte Brandschutzminister Lorenz Caffier bei der Übergabe.

Landrat Sebastian Constien äußerte sich erfreut: „Die Feuerehrtechnische Zentrale ist ein Neuanfang bei der Unterstützung unserer 164 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Rostock. Die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden, die Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Gerätschaften wird auf den neuesten Stand gebracht. Dieser Neubau macht sicher auch Lust auf Ehrenamt in der Feuerwehr. Die neue Zentrale, so hoffe ich, wird rechtzeitig zum Eintreffen der neuen Feuerwehrfahrzeuge aus dem Landesbeschaffungsprogramm fertig. Ich danke dem Innenministerium für die Landesförderung unserer neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale und der Fahrzeuge. Wir investieren damit gemeinsam in die Sicherheit unserer Kommunen und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.“

Einreise aus Risikogebieten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch auf die bestehende Regelung der Einreise aus innerdeutschen Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.

„Die Ferienzeit hat gerade begonnen. Wir freuen uns auf unsere Urlauber. Wir haben die Kapazitäten in den touristischen Einrichtungen auf 100 Prozent hochgefahren. Entscheidend ist, dass wir uns alle an bestehende Regelungen halten. Der Schutz der Gesundheit steht auch im Urlaub für Einheimische und Gäste an erster Stelle. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb gibt es einige Regeln wie Hygienestandards, Abstandsregeln und auch Hinweise für einen gelungenen Urlaubsaufenthalt bei der Einreise. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Reiseantritt über die geltenden Aufenthaltsbedingungen in den touristischen Regionen zu informieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Rechtslage ergibt sich aus der Corona-Landesverordnung MV (Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern – Corona-LVO MV): In der Verordnung ist grundsätzlich geregelt, dass Personen, die ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, nach M-V einreisen dürfen, wenn sie eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in M-V nachweisen können.

Eine Einreise ist für Personen nicht gestattet, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Personen aus solchen Risikogebieten dürfen dann einreisen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis (Corona-Test) verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieses Zeugnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. „Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein“, so Glawe weiter.

Sofern eine Person aus einem Risikogebiet ohne das o.g. ärztliche Zeugnis nach M-V eingereist ist, muss diese Person das Land M-V verlassen. Eine Absonderung in der Beherbergungsstätte und eine nachträgliche Testung sind explizit nicht gestattet.

Die Verordnung sagt weiter, dass es der Beherbergungsstätte untersagt ist, Gäste zu beherbergen, denen nach die Einreise oder ein Aufenthalt in M-V verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weiter gilt: „Wenn eine Person sich bereits am Urlaubsort befindet und die Einreise aus einem Gebiet erfolgte, das nach der Einreise als Risikogebiet ausgewiesen wurde, erfolgte die Einreise rechtmäßig und die Person darf sich weiterhin ohne Einschränkungen in M-V aufhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Eine nachträgliche Testung ist nicht erforderlich.

Hortangebot in den Sommerferien

Schwerin – „Das Land stellt bis zu vier Millionen Euro zusätzlich für die bedarfsgerechte Erweiterung des Hortangebotes während der Sommerferien zu Verfügung.“ Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese bei ihrem heutigen Besuch des Ferienhorts der Astrid-Lindgren-Schule in Schwerin hin.

„Gerade im Hort gibt es in den Sommerferien einen erhöhten Bedarf an Betreuung und Förderung der Kinder“, sagte Drese. Dieser werde aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 höher als üblich ausfallen. Drese: „Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen.“

Mit den Landesmitteln werden die Kosten der Hortträger für den personellen Mehrbedarf gedeckt. „Wir haben damit einen Anreiz für ein möglichst umfassendes Hortangebot während der Sommerferien geschaffen“, betonte Drese.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Horte ermöglichen voll berufstätigen Eltern auf Antrag und bei vorhandenen Kapazitäten darüber hinaus eine erweiterte Ferienhortbetreuung. Diese beträgt höchstens zehn Stunden täglich. Nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) können Eltern den Mehrbedarf in den Ferien bei den Horten „dazukaufen“.

„Um die Eltern von diesen zusätzlichen Kosten zu entlasten, übernimmt das Land den zusätzlichen Aufwand der Horte für die Zeit vom 22. Juni bis 31. Juli“, so Drese.

Die Träger der Horte beantragen den Mehrbedarf der Eltern während der Sommerferien 2020, den die Einrichtungen erfüllen können, gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 10. August 2020. Diese beantragen wiederum die Zuwendung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. Oktober 2020.

Zuwendungsfähig sind die Mehrbedarfe, die über die Regelförderung von bis zu sechs Stunden bei einem Ganztagsplatz und drei Stunden bei einem Teilzeitplatz hinausgehen. Die Eltern werden nicht für die Mehrkosten des Sommerferienhortes von den Horten in Anspruch genommen.

Konsolidierungszuweisung

Burg Stargard – Nun erhält auch die Stadt Burg Stargard mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2020 eine Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Mit der Zuweisung in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro kann die Stadt voraussichtlich deutlich schneller ihren Schuldenberg abtragen als bisher geplant.

Die Hilfen des Landes können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist.

Nach der neuen Regelung – § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes – erhalten Kommunen mit einem Überschuss im Haushaltsvorjahr aber mindestens eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Davon kann die Stadt Burg Stargard profitieren. Sie erhält als Anerkennung für die in 2019 erwirtschafteten ca. 377.000 Euro vom Land ca. 1,1 Mio., also 20 Prozent von etwa 5,5 Mio. Euro, dazu.

„Ich freue mich sehr über die Fortschritte, die die Stadt in den vergangenen Jahren bei der Haushaltskonsolidierung gemacht hat und hoffe, dass diese Entwicklung trotz der Auswirkungen der diesjährigen Coronavirus-Pandemie weiter so erfolgreich fortgeführt werden kann“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Sofern die Stadt Burg Stargard weiter jahresbezogen Überschüsse erwirtschaftet, kann sie in wenigen Jahren schuldenfrei sein“ so Caffier.

Plakat-Kampagne wirbt für M-V’s Hochschulen

Land verspricht „Studieren mit Meerwert“ auf Großplakaten in sechs Bundesländern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wirbt für seine Hochschulen in diesen Tagen auf Großflächenplakaten in sechs Bundesländern. Pünktlich zur Bewerbungszeit an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften erscheinen drei neue Motive der Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf mehreren hundert Außenwerbeflächen – vorwiegend in Innenstädten. Zielregionen für die Kampagne sind neben Mecklenburg-Vorpommern vor allem Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg.

„Wir wollen mit großen Plakaten große Aufmerksamkeit für unser Bundesland und insbesondere für unsere Hochschulen erzielen. Mecklenburg-Vorpommern bietet ein Studium mit sehr guten Bedingungen in lebenswerter Umgebung“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin zum Start der Kampagne.

Die Motive der Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ bringen die Standortvorteile des Landes auf ganz eigene Weise zum Ausdruck. Sie wurden in Zusammenarbeit mit den Hochschulen entwickelt und zeigen Themen wie das naturnahe Forschen, den traditionell modernen Wissenserwerb und den Freiraum zum Lernen und Wohlfühlen.

Bis 9. Juli 2020 sind die drei Plakatmotive mit ihren Hochschulbotschafterinnen und -botschaftern aus den Hochschulen Wismar und Stralsund und der Universität Greifswald zu sehen. Begleitet wird die Kampagne durch Onlineauftritte auf bento, dem jungen Magazin des Spiegels, Audio-Spots und virtuellen Messeteilnahmen der Hochschulen.

„Unsere Hochschulen zeichnen sich durch einen persönlichen Austausch von Lehrenden und Studierenden sowie eine hohe Lebensqualität an den einzelnen Standorten aus“, betonte die Ministerin. „Präsenzveranstaltungen und das Campusleben sind besonders wichtig. Zum Wintersemester wollen die Hochschulen ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb wieder aufnehmen. Wir tun alles, um auch in diesen Zeiten ein verlässliches und attraktives Studium in MV zu ermöglichen“, sagte sie.

„Studieren mit Meerwert“ ist die Hochschulmarketingkampagne des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, durchgeführt durch das Landesmarketing MV in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV und den staatlichen Hochschulen des Landes. Die Kampagne wurde durch die kampagnenbegleitende Kommunikationsagentur A&B One, Berlin in Zusammenarbeit mit den Universitäten und staatlichen Hochschulen des Landes konzipiert und umgesetzt.

Führungspositionen in der Landesverwaltung

Schwerin – „In den letzten Jahren ist es gelungen, den Anteil von Frauen in den obersten Landesbehörden wesentlich zu erhöhen. Rund 35 Prozent des Personals in der B-Besoldung ist im Jahr 2019 weiblich gewesen. 2012 waren es nur knapp 20 Prozent“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute (am 23. Juni) in Schwerin. Drese legte dem Landeskabinett den Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen vor.

Die Ministerin führte aus, dass die getroffenen Zielvereinbarungen Wirkung zeigen würden: „Ich freue mich sehr, dass immer mehr Frauen in der Landesverwaltung in Führungspositionen agieren. Die aktuelle Entwicklung beweist einmal mehr, dass schriftliche Vereinbarungen und die richtigen begleitenden Maßnahmen sich positiv auf die Führungsfrage auswirken.“

Der Zwischenbericht bezieht sich auf die Zahlen zum Stichtag 1. Oktober 2019. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vier Staatssekretärinnen und 12 Abteilungsleiterinnen. „Kürzlich wurden sogar zwei weitere Abteilungsleiterinnen berufen, sodass wir mit 14 Frauen als Abteilungsleiterinnen bei 36 Prozent liegen“, sagte Drese.

Im Bereich A 15/ A16 und entsprechend gleichwertiger Entgeltgruppen betrug der Frauenanteil in den obersten Landesbehörden rund 42 Prozent.

Gemäß Koalitionsvertrag sei es weiter das Ziel der Landesregierung, in allen Bereichen den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Dies gelte gerade für die Landesverwaltung, erklärte Drese. Deshalb sieht die Ministerin weiteren Handlungsbedarf.

Drese: „Um mehr Frauen in Führungspositionen zu etablieren und zu halten, ist eine nachhaltige Begleitung hinsichtlich ihrer Karriereentwicklung notwendig. Unser Mentoring-Programm zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung ist dabei ein zentrales Instrument.“

Der bereits sechste Durchgang der Fortbildungsreihe wird derzeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege durchgeführt. Seit 2016 werden die Teilnehmerinnen des Programms durch erfahrene Mentorinnen oder Mentoren aus der Landesverwaltung begleitet.

Finanzielle Unterstützung für Kita-Neubau

Sietow – Die Gemeinde Sietow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte plant für die Kindertagesstätte „Seute Plappersnuten“ einen Neubau. Der ist aufgrund der nicht mehr genügenden Sicherheitsstandards dringend erforderlich.

Zur finanziellen Unterstützung übersandte das Innenministerium in dieser Woche an den Bürgermeister einen Bewilligungsbescheid über Finanzmittel aus dem Kofinanzierungsfonds von rund 207.000 EUR. Mit den Baumaßnahmen wurde bereits begonnen. In der neuen Kindertagesstätte werden 46 Kinder betreut werden können.

Die Gesamtinvestitionen für den Neubau i.H.v. 1,6 Mio. EUR werden vom Innenministerium aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung und vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als Hauptzuwendungsgeber über die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung mit rund 1 Mio. EUR unterstützt.

„Die Einrichtung hat für die Gemeinde eine wichtige infrastrukturelle Bedeutung, denn mit der Kita schafft die Gemeinde die Betreuungsmöglichkeiten, die vor allem junge Familien brauchen, um in der Region zu bleiben“, ist sich Innenminister Lorenz Caffier sicher. „Die Eltern wissen ihre Knirpse gut betreut, wenn sie zur Arbeit gehen. Dies ist ein Stück Lebensqualität, die junge Familien schätzen.

Deshalb stellt das Land für dieses Vorhaben auch Kofinanzierungshilfen zur Verfügung, damit den kommunalen Trägern ermöglicht wird, ihren Eigenanteil finanzieren zu können“, so Minister Caffier.