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Kategorie: Politik

Nach den Ferien wieder jeden Tag Schule

Andreas Butzki: „Wir müssen den Druck auf dem Kessel der Digitalisierung lassen, um die Schule von gestern hinter uns zu lassen“

Schwerin – Zur heutigen Beratung des Koalitionsantrages „Verlässliche Perspektiven entwickeln – Rahmenbedingungen für den Schuljahresbeginn 2020/2021 erarbeiten“ erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV, Andreas Butzki:

Die beispiellose Situation der aktuellen Krise hat uns sehr deutlich sowohl Stärken als auch Schwächen aufgezeigt. Zu den Stärken gehören zweifelsohne unser gesellschaftlicher Zusammenhalt, aber auch das Gesundheits- und Pflegewesen, der Handel, die Wirtschaft und die Finanzkraft. Schwächen sind hingegen bei der Digitalisierung sichtbar geworden, besonders deutlich wurde das beim „Homeschooling“ im Rahmen der zum Gesundheitsschutz notwendigen Schulschließungen. Insbesondere für die digitale Lehre müssen die Landkreise daher zügig schnelle Glasfaserkabel verlegen, damit alle Schulen und alle Haushalte angeschlossen sind. Aus dem Digitalpakt Schule des Bundes stehen unserem Land dafür sowie für die gesamte digitale Aufrüstung rund 100 Millionen Euro plus 10 Millionen vom Land zur Verfügung.

Für sozial schwächere Kinder gibt es zeitnah Endgeräte auf Leihbasis im Rahmen des kurzfristig aufgelegten Zusatzprogramms in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro. Das ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit.

Zudem stellt das Land die Lernmanagementsoftware „Itslearning“ nun landesweit zur Verfügung und damit gewinnbringende Tools, die den Schulalltag langfristig bereichern und erleichtern. Um alle Lehrkräfte auf dem Weg mitzunehmen müssen umfangreiche und gut praktikable Weiterbildungen organisiert werden. Das Lebensalter darf dabei keine Rolle spielen. Mit den Regionalbeauftragten für Medienbildung hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen festen Ansprechpartner für die Wissensvermittlung in diesem Bereich.

Der Start des neuen Schuljahres am 3. August wird ein anderer sein. Wir müssen absichern, dass alle Schüler*innen nach den Sommerferien jeden Tag in der Schule sind und möglichst die gesamte Stundentafel abgebildet wird. Nur wenn ein Großteil der Lehrerschaft in der Schule ist, wird der Start wie geplant gelingen. Gleichzeitig müssen die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, denn der Schutz der Schüler*innen und Lehrkräfte steht an erster Stelle.

Das Beispiel Göttingen hat uns gezeigt, dass es immer zu lokalen Krisensituationen kommen kann. Deshalb müssen wir mit einem regional differenzierbaren und verlässlichen Unterrichtskonzept in der Lage sein, sofort zu reagieren, um ein mögliches Infektionsgeschehen konsequent lokal einzudämmen zu können, bevor weitreichendere Maßnahmen für weitere Regionen überhaupt wieder nötig werden.

Verbesserung des Kinderschutzes

Schwerin – Ministerin Drese spricht sich für eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kindesmissbrauch aus. „Jede Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollte als Verbrechen eingestuft werden. Hier darf es keinen Spielraum geben.“ Deshalb soll nach Ansicht Dreses die Mindeststrafe bei Kindesmissbrauch auf ein Jahr erhöht werden. Bisher werden manche Taten lediglich als Vergehen geahndet, bei denen mildere Strafen ausgesprochen werden können.

Drese hatte am 29. Mai einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) der Länder initiiert. Darin sprachen sich die für Kinderschutz zuständigen Ministerinnen und Minister einstimmig dafür aus, den Strafrahmen für Straftaten bei sexuellem Missbrauch von Kindern und im Zusammenhang von kinderpornographischen Schriften weiter anzuheben. Entsprechende Anpassungen müssten im Strafgesetzbuch vorgenommen werden.

„Für einen wirksamen Kinderschutz ist es wichtig, sogenannte Pädokriminelle, die im Internet aktiv sind, konsequenter zu verfolgen“, so Drese.

Zudem müssten die präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verstärkt werden. Drese: „Guter Kinderschutz geht alle an – Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden und weitere öffentliche Institutionen, Vereine und natürlich insbesondere die Jugendämter. Sie alle müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für die Kinder sein. Kinderschutz muss oberste Priorität haben.“

Wichtig sei auch gesamtgesellschaftlich eine größere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Kinderschutz. „Denn drei Viertel aller Missbrauchsfälle finden innerhalb von Familie oder Verwandtschaft statt“, so Drese.

Das Land hat in den letzten Jahren nach Angaben von Drese seine Anstrengungen für den Kinderschutz nochmals erhöht. „Wir haben ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Höhe von fünf Millionen Euro vor allem für die bessere Strafverfolgung im Internet aufgelegt, die Landesmittel für die Opferambulanzen verdoppelt, die Frühen Hilfen für junge Familien verstetigt, eine Kinderschutz-App entwickelt und eine neue Kontaktstelle Kinderschutz beim Kinderschutzbund MV eingerichtet“, betonte Drese.

Darüber hinaus gibt es die Kinderschutzhotline des Landes, die unter 0800 1414007 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist.

Kinderrechte

Sozialministerin wiederholt Forderung nach Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagsdebatte ihre Forderung nach einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz erneuert. „Wir müssen im Interesse der Kinder und Jugendlichen endlich vorankommen. Deshalb werden wir weiter darauf pochen, dass die Bundesregierung den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag auch umsetzt“, sagte Drese am Donnerstag in Schwerin.

Die Corona-Krise habe gezeigt, dass in den vergangenen Monaten die Rechte von Kindern stark eingeschränkt worden seien. „Quarantänemaßnahmen und Kontaktverbote, die Schließungen von Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen und Angeboten der Jugendarbeit haben nicht nur für viel Verunsicherung gesorgt, sondern auch für Einschnitte in der Versorgung, in der Sicherheit, in der Freizeitgestaltung und in der Bildung der Kinder“, so Drese.

Die Ministerin sprach sich dafür aus, das Kindeswohlprinzip und das Recht auf Beteiligung als die zwei zentralen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zeitnah verfassungsrechtlich umzusetzen. So würden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei allem staatlichen und landesweiten Handeln stärker berücksichtigt.

„Als Land haben wir bereits viele umfangreiche Aktivitäten im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte umgesetzt. So sind Kinderrechte als eine strategische Handlungsleitlinie des Landes im „Landesprogramm Kinderschutz“ verankert. Auch bei der Beteiligung von Jugendlichen haben wir mit dem Jugendbeteiligungsfonds und unserem neuen Online-Beteiligungs-Portal „MVMITUNS“ weitere wichtige Angebote geschaffen“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin informierte, dass das Beteiligungsangebot insbesondere von Jugendsozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Beschäftigten an Schulen gut aufgenommen werden würde. Ebenso sei die Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsnetzwerk vorbildlich.

„So wie wir auf Landesebene vorankommen, so wünsche ich mir auch den Fortschritt auf Bundesebene. Dort, wo wir es können, werden wir deshalb weiter Druck machen“, resümierte Drese.

Zweiten Nachtragshaushalt angekündigt

Schwerin – Die Bewältigung der Corona-Pandemie und die Gefährdung ganzer Wirtschaftszweige stellen unser Land vor bisher unbekannte Herausforderungen. Die Landesregierung hat in der Krise mit dem MV-Schutzfonds ein Hilfspaket in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Hierzu wurden Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um zunächst während der Phase der Beschränkungen weitgehend Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.

In einem weiteren Schritt geht es nun verstärkt darum, Mecklenburg-Vorpommern mit geeigneten konjunkturpolitischen Maßnahmen wieder auf einen gesicherten Wachstumspfad zurückzubringen um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Woche das größte Konjunkturpaket der Geschichte in Höhe von 130 Mrd. Euro auf den Weg gebracht, welches nun schnell umgesetzt werden muss.

Zur Umsetzung der vom Bund angestoßenen konjunkturpolitischen Maßnahmen wird die Landesregierung in der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem vom Bund angestoßenen Konjunkturprogramm werden starke Impulse für Wachstum und Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt. Das Land wird auch durch eigene Beiträge seinen Teil hierzu leisten. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden wir einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen, mit dem wir die neuen Prioritäten umsetzen. Dabei gilt es die Finanzierung neuer Corona bedingter Maßnahmen, die absehbar hohen Einnahmeverluste und die Fortführung bestehender und geplanter Investitionsvorhaben in Einklang zu bringen. Dazu werde ich mit allen Ressorts Haushaltsgespräche führen.“

Wesentliche Grundlage wird dabei die für den September zusätzlich geplante Steuerschätzung des Bundes sein. Bund und Länder hatten sich im Mai auf eine solche Zwischenschätzung verständigt. Aufgrund des schwer abzuschätzenden Verlaufs der Pandemie und der sich daraus ergebenden großen Unsicherheiten bezüglich der Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte ist ein solcher Schritt notwendig. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende Oktober in den Landtag eingebracht werden und zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Härtere Strafen bei Kinderpornografie

Schwerin – Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um härtere Strafen bei Kinderpornografie macht Innenminister Lorenz Caffier deutlich: „Wir müssen endlich eine Entscheidung treffen. Wer Kinderpornografie effektiv bekämpfen will, der muss die notwendigen Instrumente bereitstellen. Dazu gehört in jedem Falle eine schärfere Strafe bei Kindesmissbrauch. Es ist doch keinem zu erklären, dass die gesetzliche Mindeststrafe für einen Diebstahl höher ist als für Vergehen gegen Kinder.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Jeder Ermittler weiß, ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen.

Das Thema wird auf der kommenden Innenministerkonferenz in Erfurt ganz oben mit auf der Tagesordnung stehen und wir als CDU-Innenminister werden ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung weiter vehement einfordern. Wenigstens im Bereich Kinderpornografie brauchen wir dringend die Vorratsdatenspeicherung.“

Moderne Familienpolitik

Drese: Moderne Familienpolitik orientiert sich an den realen Lebensverhältnissen der Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich deutlich gegen das einseitige Familienbild der AfD-Fraktion ausgesprochen. Die Reduzierung von Familie auf Vater, Mutter, Kind gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei. „Es ist nicht Aufgabe von Politik, Menschen zu bevormunden oder zu benachteiligen, sagte Drese heute im Landtag.

„Das Wesen von Familie besteht darin, dass Menschen bereit sind, füreinander einzustehen, füreinander zu sorgen und dauerhaft Verantwortung füreinander zu übernehmen“, betonte Drese. Viele Menschen entscheiden sich heute für andere Lebensformen wie Patchwork-, Eineltern-, Regenbogen- und Pflegefamilien. Alle diese Familienformen zu fördern und zu unterstützen, sei Ziel einer modernen Familienpolitik, die sich an den realen Lebensverhältnissen der Menschen orientiert, so Drese.

Der Landesregierung sei es wichtig, möglichst unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen, Männern und allen Geschlechtern in jeglicher Hinsicht in ihrem politischen Handeln zu berücksichtigen, um Diskriminierung vorzubeugen.

„Insbesondere schulische Aufklärung über vielfältige Lebensformen führe zu Akzeptanz, Respekt, Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, verdeutlichte Drese.

Neustrukturierung

Drese kommt kommunaler Ebene bei Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung entgegen

Schwerin – Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen mehr Zeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung erhalten. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute angekündigt, das Inkrafttreten des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschieben zu wollen.

Drese reagiert damit auf eine Bitte der kommunalen Ebene. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag hatten sich für eine zeitliche Streckung des Gesetzesvorhabens ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Corona-Krisenmanagement in den letzten Wochen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Ressourcen in einer Größenordnung gebunden habe, die zur teilweisen Aussetzung des begonnenen Prozesses zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft führten.

„Dieser Argumentation kann ich sehr gut folgen, da eine geordnete Umsetzung auf kommunaler Ebene gefährdet ist. Die gemeinsamen Anstrengungen der Landesregierung im Schulterschluss mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Bewältigung der Corona-Pandemie verlangten in den letzten Wochen eine Aufgaben-Priorisierung auf Landes- und kommunaler Ebene. Deshalb unterstütze ich das Anliegen der Landkreise und kreisfreien Städte“, sagte Ministerin Drese heute im Landtag. „Mir liegt vor allem die Aufrechterhaltung notwendiger Beratungsangebote und -strukturen zum Schutz der rat- und hilfesuchenden Menschen am Herzen“, betonte Drese.

Die Ministerin führte aus, dass bereits in der vergangenen Woche die Verbandsanhörung zu einem Gesetzentwurf eingeleitet wurde. Dieser hat neben notwendigen Änderungen der Landesausführungsgesetze SGB IX und SGB XII die Verschiebung des Inkrafttretens des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes zur Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung auf dem 1. Januar 2022 (statt bisher am 1. Januar 2021) zum Gegenstand. „Geplant ist, einen Gesetzentwurf mit dieser Zielstellung im Spätsommer dem Landtag zur ersten Lesung zuzuleiten“, so Drese.

Mehr Geld für Grundschullehrkräfte

Martin: Grundschullehrkräfte machen einen enorm wichtigen Job

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern macht das Grundschullehramt attraktiver. Ab 1. August 2020 werden Grundschullehrkräfte mit der A 13/E 13 vergütet und verdienen damit genauso viel, wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den anderen Schularten. Schulleitungen an Grundschulen erhalten ebenfalls mehr Geld. Mit dem Beschluss des Lehrerbildungsgesetzes und der Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften hat der Landtag dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Außerdem baut das Land die Grundschullehrkräfteausbildung an den Universitäten aus und stärkt den Praxis- und Berufsfeldbezug im Studium.

„Alle Bildungsstudien belegen uns, wie zentral wichtig die Elementarbildung in der Bildungsbiographie von Menschen ist“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Im Grundschulalter werden die Grundlagen gelegt für alles, was danach kommt. Grundschullehrkräfte machen einen enorm wichtigen Job. Die Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften ist ein überfälliger Schritt, der endlich deren Professionalität und ihrer Bedeutung für die Bildung von Kindern Rechnung trägt. Es geht also um Respekt und Wertschätzung für Grundschullehrkräfte, die tagtäglich ihr Bestes geben, um unsere Kleinen auf einen guten Weg durchs Leben zu schicken“, sagte Martin.

Die Höhergruppierung von Grundschullehrkräften ist im 200-Millionen-Euro-Paket vorgesehen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Im Haushalt 2020/2021 sind dafür jährlich 18 Millionen Euro eingeplant. Neben den besoldungsrechtlichen Anpassungen bzw. der tarifrechtlichen Eingruppierung, wird es auch Änderungen in der Lehrerbildung im Grundschulbereich geben. Hintergrund sind gestiegene Anforderungen an den Beruf.

„Wir verlängern die Regelstudienzeit von neun auf zehn Semester, indem wir mehr Praxisanteile in das Studium implementieren“, erläuterte Bildungsministerin Martin. „Wir erfüllen damit eine Forderung, die von allen Seiten an uns herangetragen wird: mehr Praxis im Studium für das Grundschullehramt. Diese zusätzliche Praxiszeit wird dann später auf das Referendariat angerechnet, das dann 12 statt 18 Monate dauern soll. Diese Option gibt es schon im Lehrerbildungsgesetz“, so Martin. Sie werde nun aber mit diesen zusätzlichen Praxisanteilen im Studium endlich auch breite Anwendung finden.

Außerdem erhöht das Land die Zahl der Plätze im Studium für das Lehramt an Grundschulen. An der Universität Greifswald wird ab dem Wintersemester 2020/2021 das Studium für das Lehramt an Grundschulen wieder möglich sein. An der Universität Rostock soll die Zahl der Studienplätze erhöht werden.