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Kategorie: Recht / Justiz

Kriminalprävention in M-V

Innenministerium fördert 77 Projekte gegen Gewalt und Kriminalität Minister Renz: „All hands on Deck“ – trotz Corona ist die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention in MV aktiv und sichtbar. Der Bedarf an Unterstützung ist ungebrochen!

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa unterstützt auch in diesem Jahr gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit gegen Gewalt und Kriminalität. 77 Präventionsprojekte erhalten in diesen Tagen vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) die Informationsschreiben über eine finanzielle Förderung ihrer Projektarbeit im nächsten Jahr. Ein Expertengremium des Landesrates hatte diese Projekte zuvor aus den vorliegenden 90 Förderanträgen ausgewählt. Die Bescheide werden Anfang des Jahres 2021 versandt.

Insgesamt stehen dem LfK im kommenden Jahr 326.000 EUR für die Förderung der Kriminalitätsvorbeugung zur Verfügung. Davon erhalten die Präventionsräte der sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte entsprechend eines Einwohnerschlüssels insgesamt rund 80.500 EUR zur unmittelbaren Unterstützung ihrer eigenen Präventionsarbeit. Die verbleibenden rund 245.500 EUR werden auf der Grundlage einer seit Jahren bewährten Förderrichtlinie an Träger von landesweiten, regionalen oder örtlichen Präventionsprojekten vergeben.

Für Innenminister Torsten Renz, zugleich auch Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, ist die große Vielzahl der auch in diesem Jahr eingereichten 90 Projektanträge erneut ein Beleg dafür, dass die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren organisierte Gewalt- und Kriminalprävention in Mecklenburg-Vorpommern nichts an Aktualität eingebüßt hat – auch nicht in Corona-Zeiten: „Die Hauptbotschaft des Slogans des LfK „Gemeinsam für mehr Sicherheit“ und damit das Grundverständnis des LfK war von Beginn an, dass die Vorbeugung und Verhinderung von Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen und die Reduzierung ihrer Auswirkungen wirklich nachhaltig nur gelingen kann, wenn sie nicht nur als isolierte Aufgabe einzelner staatlicher Einrichtungen verstanden wird. Und genau diese Vielfalt der Akteure und ihre Wirkungskraft zeigen sich in der Krisenzeit der Corona-Pandemie. Wie sagt man so treffend im Norden: In der Seefahrt heißt es „All hands on Deck“, wenn es die Lage erfordert.“

„Für die persönliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und für die öffentliche Sicherheit insgesamt leisten diese Projekte eine unverzichtbare Basisarbeit“ so der Minister weiter. „Sie haben einen großen Anteil daran, dass bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Kriminalitätszahlen seit Jahren rückläufig sind.“

Auch vor dem Hintergrund so großer sicherheitspolitischer Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus oder der Cyberangriffe dürfe die Gefährdung der objektiven und subjektiven Sicherheit des Einzelnen durch die alltägliche Kriminalität nicht aus dem Auge verloren werden. Gerade auf diesem Gebiet haben sich die vielfältigen, oft in Kooperation von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren vor Ort geplanten Präventionsprojekte in den vergangenen 27 Jahren tausendfach bewährt. „Die Landesregierung sieht deshalb auch künftig in der Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Sicherheitspolitik“, sagte Torsten Renz.

Der Schwerpunkt der Projektförderung in 2021 liegt wie schon in den Vorjahren bei der Vorbeugung und Verhinderung von Jugendkriminalität: 43 Projekte werden mit rund 128.000 Euro gefördert. Ein Großteil der Vorhaben davon findet vor Ort in enger Kooperation mit den Schulen statt. Weitere Themenschwerpunkte der geförderten Projekte sind der Opferschutz, Gewalt gegen Frauen, Seniorensicherheit, Sport statt Gewalt und Verkehrssicherheit. Auch im kommenden Jahr soll der Sonderpreis des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung und des Landessportbundes „Sport statt Gewalt“ vergeben werden.

Insgesamt wurden seit 1999 mehr als 1.780 Einzelprojekte mit insgesamt ca. 5,6 Mio. EUR durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung gefördert.

Digitale juristische Examensprüfungen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies im Landtag jetzt darauf hin, dass auch im Rechtsreferendariat die Digitalisierung voranschreitet und sich auf einen gutem Weg befindet.

„Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern wird immer digitaler. Referendarinnen und Referendare, die in Gerichten mit elektronisch geführten Akten eingesetzt sind, wird schon jetzt ein sogenannter ECOS Secure Boot Stick zur Verfügung gestellt. Damit können zu bearbeitende elektronische Akten eingesehen werden. Andererseits ist ihnen so der digitale Dokumentenaustausch untereinander und mit ihren Ausbildenden möglich. Des Weiteren sollen die Referendare bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Frühjahr mit funktionsbezogenen Laptops ausgestattet werden. So wird ihnen ein mobiles Arbeiten gewährleistet. Die Entscheidung, in welche Akten Einsicht genommen werden kann, obliegt dabei den jeweiligen Ausbildenden“, teilte Justizministerin Hoffmeister im Landtag mit.

„Zum Thema digitale Examensprüfungen haben wir auch eine klare Auffassung: Wir wollen sie. Das bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Das Landesjustizprüfungsamt hat ausgelotet, unter welchen rechtlichen, organisatorischen, technischen und haushälterischen Voraussetzungen die Abnahme der Klausuren von der bisherigen handschriftlichen auf eine computergestützte Form umgestellt werden kann. Wir müssen geeignete Räume finden, wo den Referendarinnen und Referendaren Rechner in sicherer Umgebung zur Verfügung gestellt werden kann. Erste Erfahrungen damit hat Sachsen-Anhalt. Wir sind mit den Verantwortlichen dort im Gespräch. Wir müssen eine Lösung finden, gegebenenfalls mit einem externen Dienstleister, denn wir dürfen nicht in der Digitalisierung hinterherhinken. Ich unterstütze daher die Bestrebungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, per Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz den Ländern zu ermöglichen, Examensklausuren elektronisch durchzuführen“, so Ministerin Hoffmeister.

Neue Justizvollzugsbeamte vereidigt

Schwerin – Von den 90 Anwärterinnen und Anwärtern haben Ende November neun Männer und eine Frau ihre Ausbildung abgeschlossen und sind mit ihrer Vereidigung nun in den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) übernommen worden. Die zehn Bediensteten sind zwischen 25 und 36 Jahre alt und waren vor ihrer Vollzugsausbildung zum Beispiel Frisör, Krankenpflegekraft, Holzmechaniker, Fahrzeuglackierer, Kaufmann, Zimmerer, Immobilienmakler und Fleischer.

„Unsere Offensive wird fortgesetzt. Im Sommer 2021 planen wir die Einstellung weiterer 20 Justizvollzugsanwärterinnen und Anwärter. Das mögliche Einstiegsalter ist von 21 auf 18 Jahre gesenkt worden, um weiterhin sicherzustellen, dass ausreichend Bewerbungen vorliegen. Um auf den Vollzug aufmerksam zu machen, sind seit wenigen Tagen auch mehrere Justiz-Transporter mit Nachwuchswerbung auf den Straßen unseres Landes unterwegs. Wir haben festgestellt, dass wir auf der Suche nach neuen Bediensteten noch breiter aufgestellt sein müssen. Die Justiz muss auch ‚on the road‘, also überall sichtbar sein“, so Ministerin Hoffmeister. Die Transporter mit der Botschaft „Neue Zukunft. Mit Sicherheit. Jetzt als Justizvollzugsbeamte/r bewerben“ bringen beispielweise Untersuchungsgefangene zum Gericht und zurück in die JVA.

Justizministerin Hoffmeister dankt in dem Zusammenhang für das Engagement, gerade in Zeiten von Corona: „Justizvollzug kann mit außergewöhnlichen Situationen umgehen, das zeigt sich in diesen Zeiten besonders. Die Bediensteten leisten Großartiges. Umso mehr freut es mich, dass sie mehr Geld bekommen werden“, erklärte die Ministerin im Hinblick auf einen Kabinettsbeschluss vom Oktober, wonach die Justizvollzugszulage von rund 95 auf über 127 Euro im Monat angehoben werden soll.

Aufbauarbeit in der Opferhilfe

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister dankte jetzt Ulrike Kollwitz für ihren Einsatz in der Opferhilfe im ersten Jahr als Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe.

„Das erste Jahr der Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe war zweifelsohne schwierig. Ulrike Kollwitz hat dennoch engagiert im Rahmen der Corona bedingten Möglichkeiten gewirkt und mit großem Einsatz verschiedene Bereiche der Opferhilfe von Polizei bis psychosozialer Prozessbegleitung vernetzt. Ich danke ihr für dieses erste Jahr als Lotsin für die Opferhilfebelange. Opferschutzvereinen ist sie mittlerweile als Kontaktperson zur Justiz und in die Politik bekannt. Darin liegt auch die vorrangige Aufgabe, das Verständnis für Justiz und deren Abläufe zu stärken. Ihre Stelle für den Bereich der Justiz einzurichten, war sehr wichtig. Ich freue mich über ihr weiteres Engagement“, so Justizministerin Hoffmeister.

Die Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz, selbst blickt ebenso auf ein ereignisreiches erstes Jahr zurück: „Bei meinen Besuchen bekam ich einen Einblick, wie zuverlässig und engagiert Opferschutz in Mecklenburg-Vorpommern trotz Corona-Pandemie garantiert wird. Durch die Polizei wurde vielen Opfern mein Kontakt bekannt. Ich hörte ihnen zu und konnte sie gezielt an die richtige Stelle lotsen. Oftmals ging es in diesen Gesprächen darum, wie Justiz-Abläufe funktionieren. Auch konnte ich feststellen, dass sich nach medialen Berichterstattungen zum Beispiel über Gewalttaten das Gesprächsaufkommen steigerte. Es meldeten sich zudem Menschen, die glaubten Justizopfer geworden zu sein. Mein Team und ich konnten nahezu allen weiterhelfen, meistens wegen der Corona-Pandemie am Telefon“, bilanziert Ulrike Kollwitz ihr Ehrenamt. Sie ist im Haus der Justiz Rostock zu erreichen, Tel: (0381) 241 200.

Bundesweit gibt es Beauftragte für die Opferhilfe der Justiz. Ihr Ziel ist es auch, ein länderübergreifendes Netz zu spannen, damit Deutschland bundesweit in Opferhilfefragen u.a. für unerwartete Schadensgroßereignisse gewappnet ist.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Herbst-JuMiKo unterstützt Vorstoß aus M-V zur psychosozialen Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister sagte nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz: „Opfern von schweren Straftaten muss einfacher geholfen werden können“

„Von dieser digitalen Justizministerkonferenz geht ein sehr starkes Zeichen für den verbesserten Opferschutz aus. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unseres Vorstoßes, das Hilfsangebot der psychosozialen Prozessbegleitung weiter zu stärken. Kinder als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig einfacher unterstützt werden. Für sie sollte eine psychosoziale Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen angeordnet werden können. Bislang haben wir erreicht, dass betroffene Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Viele Eltern wissen jedoch nichts davon oder scheuen sich davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine äußerst wichtige Unterstützung für das Kind in seiner Rolle als Zeuge bei Gerichtsverfahren. Uns in Mecklenburg-Vorpommern, die den bundesweiten Anspruch angeschoben haben, ist der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiges Anliegen“, so Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo.

Die JuMiKo bittet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung erleichtert werden kann. Darüber hinaus wird gebeten ebenso zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Seit 2017 haben Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anspruch auf die für sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt soll auch geprüft werden, ob dieser Anspruch auf Verletzte in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt ausgeweitet werden kann.

Kündigung von Online-Verträgen

Justizministerin Hoffmeister: „Kündigungen von Online-Verträgen übersichtlicher gestalten“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt jetzt einen Beschlussvorschlag auf der Video-Justizministerkonferenz ein, der zum Ziel hat, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.

„Verträge aller Art sind online leicht zu schließen. Aber sie zu kündigen ist um ein Vielfaches schwieriger. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und muss geändert werden. Ich setze mich daher auf der Justizministerkonferenz für eine Lösung ein, mit der Unternehmer verpflichtet werden sollten, die Vertragskündigung ähnlich übersichtlich und einfach wie den Vertragsabschluss zu gewährleisten“, so Ministerin Hoffmeister. Sie bringt einen Beschlussvorschlag auf der Herbst-JuMiKo ein, wonach die Bundesregierung gebeten werden soll, gesetzgeberische Spielräume auf nationaler Ebene auszunutzen und sich darüber hinaus auf EU-Ebene für eine entsprechende Regelung einzusetzen. Die JuMiKo wird am 26. November 2020 online stattfinden.

„Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie haben Online-Geschäfte stark an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber ist es vergleichsweise problematisch, im Netz geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Die für den Vertragsabschluss bestehenden Pflichten des Unternehmers gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirken sich nicht in gleicher Weise auf die Vertragsbeendigung aus. Die Verbraucherzentralen stellten bundesweit für das Jahr 2018 fest, dass 18 Prozent der Befragten Schwierigkeiten bei der beabsichtigten Kündigung des Festnetz- beziehungsweise Internetanschlusses hatten. Im Mobilfunkbereich betraf dies fast jeden dritten Befragten. Es besteht dringender Bedarf, eine vertragsbeendende Willenserklärung einfacher und für den Verbraucher rechtssicherer als bisher abzugeben. Ich schlage einen Button vor, der ebenso leicht auffindbar ist wie der beim Vertragsabschluss. Verbrauchern soll so auch das Risiko abgenommen werden, dass die Kündigungserklärung womöglich nicht beim Unternehmer ankommt. Für beide Vertragsparteien wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, das stärkt den Verbraucherschutz“, so die Justizministerin.

Arbeiten am künftigen Justizzentrum starten

Schwerin – Am Demmlerplatz in Schwerin haben heute die Bauarbeiten für ein künftiges Justizzentrum begonnen. Finanzminister Reinhard Meyer erwartet Gesamtbaukosten von rund 28 Mio. Euro. In fünf Jahren sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

„Auf diesen Tag haben sicher nicht nur die Justiz-Beschäftigten lange gewartet. Mit dem Abriss des ehemaligen Ärztehauses gehen die Bauarbeiten nun endlich los“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Läuft alles nach Plan, werden wir noch im Jahr 2025 ein modernes Justizzentrum eröffnen können.“

Bis Mitte 2025 werden zwei Neubauten errichtet, die das historische Gerichtsgebäude in Richtung Obotritenring ergänzen. Mit dem Neubau sind auch die Tage der Anfang der 1990er Jahre als Provisorium errichteten Containerbauten gezählt. Sie werden den Neubauten weichen müssen. Alt und Neubau werden durch verglaste Brückenübergänge miteinander verbunden. Auch der zentrale Aufzug dient als Verbindung von Alt- und Neubau, hilft er doch, auch Teile des Altbaus barrierefrei erschließen zu können. Die Fassaden der beiden Neubauten sind eigenständig, nehmen aber Bezug auf den denkmalgeschützten Altbau. Für die Baumaßnahme sind nach vorläufigen Planungen Gesamtbaukosten in Höhe von 27,89 Mio. Euro vorgesehen.

Justizministerin Katy Hoffmeister ergänzt: „Auch Schwerin wird nun ein modernes Justizzentrum bekommen. Das ist zum einen eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amtsgericht, für die die provisorische Unterbringung in Bürocontainern absehbar ein Ende haben wird. Zum anderen ist es eine gute Nachricht für die Rechtssuchenden, die sich an einem Justizzentrum viel besser orientieren können und den richtigen Ansprechpartner schneller finden. Darüber hinaus können Justizzentren effektiver arbeiten, da unterschiedliche Gerichtsbarkeiten gemeinsame Bibliotheken und Kantinen nutzen. Die Justizwachtmeisterei ist ebenso effektiver einsetzbar“, sagte die Justizministerin in Schwerin.

Bildungsabschluss im Vollzug

Schwerin – In Justizvollzugsanstalten haben 30 Gefangene einen Bildungsabschluss erreicht. Justizministerin Katy Hoffmeister bedankt sich bei den Pädagogen und Justizbediensteten und weist darauf hin, dass Schulbildung ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz ist.

„Ein Bildungsabschluss ist eine wichtige Basis für ein Leben ohne neue Straftaten. Denn er ist Voraussetzung für weitere Qualifizierungen. Die Pädagogen der Volkshochschulen und auch die Justizbediensteten, die sich tagtäglich mit den Lernenden in den Justizvollzugsanstalten beschäftigen, leisten somit einen enorm wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Ihnen gilt mein Dank. Den 30 Strafgefangenen, die in diesem Jahr ihre Mittlere Reife bzw. Berufsreife sowie einen Abschluss der Berufsausbildung erlangt haben, sollten diese Chance nach der Haftentlassung nutzen, um die Resozialisierung zum Erfolg zu führen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

In der JVA Neustrelitz erreichten in diesem Sommer fünf Jugendstrafgefangene im Alter von 17 bis 25 Jahren die Mittlere Reife. Der Beste hatte einen Notendurchschnitt von 1,7. Ein Gefangener bekam sein Abschlusszeugnis für die erfolgreich absolvierte Malerausbildung. Weiterhin wurde 14 Absolventen die Berufsreife anerkannt.

Ausgebildet wurde in Berufen wie zum Beispiel Bauten- und Objektbeschichtung, Garten- und Landschaftsbau sowie Metalltechnik. Vier junge Insassen bestanden zudem die Prüfung für einen Schweißerpass. In der JVA Bützow haben sechs Strafgefangene die Mittlere Reife erreicht, vier Gefangene bekamen den Abschluss zur Berufsreife. Aktuell läuft mit fünf Teilnehmern noch ein Umschulungskurs zum Tischler.

Alle Schüler erhalten neutrale Zeugnisse ohne Hinweis auf den Strafvollzug.