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Kategorie: Städte und Gemeinden

Bau des Archäologischen Landesmuseums

Land und Hansestadt Rostock schließen Kooperationsvereinbarung ab

Rostock – Finanzminister Reinhard Meyer und der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen haben heute im Stadthafen der Hansestadt die Zusammenarbeit beim Bau des Archäologischen Landesmuseums besiegelt. Die Stadt will sich an den erwarteten Baukosten von 55 Mio. Euro mit 15 Mio. Euro beteiligen.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung kann das Land nun mit der weiteren Planung beginnen und bereitet derzeit den Architekturwettbewerb vor. Dabei steht der Standort des Landesmuseums bereits fest: Eine Fläche in der Warnow im Bereich des Christinenhafens.

Grundlage für die weitere Planung ist eine Nutzfläche von etwa 3.600 Quadratmetern, auf der neben den musealen Flächen, den Büro- und Servicebereichen auch Tagungsmöglichen sowie ein Café eingerichtet werden sollen. Ein Preisgericht, das über die besten Entwürfe entscheiden soll, wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres tagen.

Nicht zuletzt wegen der in Rostock 2025 stattfindenden Bundesgartenschau wird der Beginn des Hochbaus nicht vor dem Jahr 2026 beginnen. 2030 könnten die Bauarbeiten dann abgeschlossen sein.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem Archäologischen Landesmuseum bekommt die Hansestadt Rostock einen weiteren Leuchtturm. Und seine Strahlkraft wird über die archäologischen Ausstellungen und das kulturelle Erbe des Landes hinausgehen, denn auch städtebaulich und gestalterisch erwartet uns ein Highlight. Wie das Guggenheim-Museum in Bilbao oder die Oper in Oslo wird das Landesmuseum künftig die Silhouette der Hansestadt bereichern. Auf die ersten Entwürfe der Architekten können wir daher schon sehr gespannt sein.“

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: „Das Museum an einem der attraktivsten Plätze in unserer Hanse- und Universitätsstadt soll ein Achtungszeichen setzen für unser ganzes Land. Als Kombination von Archivierung, Wissensvermittlung und Forschung wird es viele Geschichten erzählen und auch zeigen können. Aktuell werden Exponate zur Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Moesgaard Museum in Aarhus ausgestellt. Dies soll bald auch hier im Land in einem repräsentativen Rahmen möglich sein. Ich danke der Landesregierung, unserer Universität Rostock und dem Freundeskreis Archäologisches Landesmuseum für ihr großartiges Engagement!“

Plattdeutsche Ortsnamen

Schwerin – Ab sofort können Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ihren niederdeutschen, also plattdeutschen Namen zusätzlich zum amtlichen Namen am Ortseingang ausweisen. Das Infrastrukturministerium hat dazu einen Erlass zur Einführung dieses Zusatzzeichens an alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land geschickt.

„Die Förderung des Niederdeutschen ist in der Landesverfassung festgeschrieben. Die plattdeutsche Sprache wird aber zunehmend zu einer Schrift- statt einer gesprochenen Sprache. Um sie wieder mehr ins Bewusstsein vor allem der jüngeren Menschen zu rücken, gibt es vielfältige Bestrebungen im Land“, begründet Verkehrsminister Christian Pegel die neue Regelung.

Mit dem Ziel, Niederdeutsch im öffentlichen Leben sichtbarer zu machen, hatte der Landtag die Landesregierung im vergangenen Jahr aufgefordert, zu prüfen, ob die Einführung eines niederdeutschen Zusatzzeichens an der Ortstafel rechtlich möglich ist. „Diesem Auftrag sind wir nachgekommen. Ab sofort ist die plattdeutsche Ausschilderung des Ortsnamens für alle Gemeinden im Land möglich“, sagt Pegel.

Gemeinden, die dies nutzen möchten, müssen ihr zusätzliches Schild bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Das Zusatzzeichen wird unterhalb der Ortseingangstafel angebracht. Das Schild ist weiß mit blauem Rand und blauer Schrift. Beratung zur Festlegung des richtigen und gebräuchlichen plattdeutschen Ortsnamens erhalten die Gemeinden bei den Philosophischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald und beim Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern.

Eldemühle wird zur Kulturmühle

Parchim – Am 27. März 2021 fand in Parchim die Grundsteinlegung für den denkmalgerechten Umbau der Eldemühle zur Kulturmühle Parchim statt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig würdigte in einer Videobotschaft diesen besonderen Tag für die Stadt Parchim und übergab virtuell einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 15,5 Mio. Euro.

„Herzlichen Glückwunsch zur Grundsteinlegung für die Kulturmühle in Parchim. Es bewegt sich viel im Land trotz Corona. Und es wird eine Zeit nach Corona geben. Hoffentlich wieder eine Zeit mit viel Kultur. Ich freue mich auf die Kulturmühle Parchim: auf junges Theater, auf die Fritz-Reuter-Bühne und das neue städtische Museum“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer digitalen Grußbotschaft.

Das geförderte Vorhaben umfasst die Sanierung der Eldemühle und deren denkmalgerechter Umbau zu einer Kulturmühle. Dieser Gebäudekomplex soll das Kulturzentrum der Kreisstadt Parchim bilden und das Junge Staatstheater Parchim, die Fritz-Reuter-Bühne sowie das Parchimer Museum beherbergen.

1. Spatenstich für Radweg

Zickhusen – Heute wird Verkehrsminister Christian Pegel am Baubeginn für einen Radweg an der B 106 von Zickhusen bis Wendisch Rambow (Landkreis Nordwestmecklenburg) teilnehmen und den ersten Spatenstich setzen. Der neue Radweg wird die letzte Lücke im Radwegenetz zwischen Schwerin und Wismar schließen und die Strecke für Radfahrer und Fußgänger noch attraktiver machen.

Der Radweg beginnt am nördlichen Ende des bestehenden Geh- und Radweges in Zickhusen und endet am Abzweig nach Wendisch Rambow. Dort wird er lückenlos an den bestehenden Radweg in Richtung Wismar anbinden. Der rund 2,33 Kilometer lange Abschnitt wird auf einer Breite von 2,5 Metern gebaut. Die Gesamtkosten werden rund 2,2 Millionen Euro betragen.

Die vorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung begannen im Februar. Die gesamte Maßnahme soll bis zum Jahresende fertiggestellt sein.

Nördliche Ortsumfahrung Schwerin

Schwerin – Das Infrastrukturministerium hat die Linienführung für das letzte Stück der Ortsumfahrung der Landeshauptstadt Schwerin bestätigt. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hatte der Vorzugsvariante der Arbeitsgruppe „Großprojekte“ im Zuge der B 104 bereits zugestimmt. Es handelt sich um das 3,9 Kilometer lange Stück zwischen der B 106 und dem Paulsdamm. Mit Fertigstellung dieses Teilstückes wird der Fernstraßenring um die Landeshauptstadt Schwerin geschlossen.

„Mit der Linienbestätigung können wir nun die weiteren Planungsschritte angehen. Zunächst ist die Entwurfsplanung zu erstellen, die dem BMVI nochmals zur Erteilung des sogenannten Gesehenvermerks vorzulegen ist. Sobald dieser vorliegt, kann das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel und ergänzt: „Die besondere Herausforderung dieses Teilstücks ist die sensible Umwelt und ein schwieriges Brückenbauwerk an der Seewarte. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir mit diesem Projekt die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten, vor allem im Hinblick auf Lärm und Schadstoffimmissionen, und zudem die Verkehrssicherheit erhöhen. Insbesondere der Schwerlastverkehr, der zehn Prozent der Gesamtbelastung ausmacht, wird so aus dem Stadtbild verschwinden.“

Das Teilstück wird nach jetzigem Kenntnisstand rund 60 Millionen Euro kosten.

Bei der jetzt abgeschlossenen Linienplanung handelt es sich um einen verwaltungsinternen Planungsschritt mit dem Ziel, einen optimalen Verlauf für die Ortsumfahrung zu finden. Dazu werden verschiedene Linien innerhalb eines festgelegten Korridors betrachtet und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter – Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft – sowie die verkehrliche Funktionalität untersucht und bewertet.

Wichtigstes Instrument dieser Planungsphase ist die Umweltverträglichkeitsstudie. Im konfliktärmsten Korridor werden die verschiedenen Varianten für das Straßenbauvorhaben entwickelt. Anschließend werden die Vor- und Nachteile aller Varianten in einem Vergleich ermittelt. Beurteilungskriterien sind die verkehrlichen Wirkungen (Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit), die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter, raumplanerische Belange (Ortsbild, städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten), mögliche Eingriffe in vorhandene Strukturen (Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen, Gebäude- und Flächeninanspruchnahme) sowie wirtschaftliche Belange (Baukosten, Baudurchführung und Betriebskosten).

Ostseebad Gemeinde Mönchgut

Insel Rügen – Seit dem 1. Dezember 2020 ist die Gemeinde Mönchgut, die zum 1. Januar 2018 aus der Fusion der ehemaligen Gemeinden Gager, Middelhagen und Thiessow hervorging, ein „staatlich anerkanntes Seebad“ nach dem Kurortgesetz. Für die Gemeinde im Südosten von Rügen war diese Anerkennung jedoch nur der erste Schritt. Sie möchte sich auch mit dem Namenszusatz „Ostseebad“ schmücken.

Eine solche kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung kann das Innenministerium verleihen und dann von der Gemeinde im amtlichen Verkehr geführt werden z.B. auf dem Ortseingangsschild.

Innenminister Torsten Renz: „Alle Voraussetzungen lagen vor, so dass ich dem Antrag der Gemeinde zustimmen konnte. Der jetzt offizielle Namenszusatz unterstützt das touristische Marketing für diese fantastischen Orte zum Urlauben in dieser reizvollen Naturlandschaft und er stiftet Identität nach der Gemeindefusion.“

Der Tourismus spielt seit jeher in Middelhagen, Gager und Thiessow eine übergeordnete Rolle und ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Mit der Verleihung der Bezeichnung „Ostseebad“ wird die Gemeinde Mönchgut in eine Gruppe anderer angesehener Gemeinden eingegliedert und mit ihnen gleichgestellt.

Das Ministerium für Inneres und Europa kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“, die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010) und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.

Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen

Wismar – In der Sport- und Mehrzweckhalle in der Hansestadt Wismar können die Sanierungsmaßnahmen im zweiten Bauabschnitt zur brandschutztechnischen Instandsetzung und Modernisierung aller Funktionsräume mit dem kompletten Innenausbau und den technischen Gewerken abgeschlossen werden.

Das Innenministerium übersandte dafür einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 316.000 Euro an den Bürgermeister der Hansestadt. Für den ersten Bauabschnitt, der die komplette Schadstoffbeseitigung sowie die Instandsetzung des Hallenraumes mit Rettungswegen und technischen Anlagen umfasste, erhielt die Hansestadt Wismar im August 2020 eine Fördersumme von 1,1 Mio. Euro.

Innenminister Torsten Renz: „Ich bin froh, dass wir auch den zweiten Teil der Sanierungsmaßnahme mit Fördermitteln unterstützen können. Mit der Fertigstellung werden die besten Voraussetzungen geschaffen für einen intensiven und modernen Schul- und Vereinssport sowie für kulturelle Veranstaltungen in Wismars größter Sporthalle, die als Mehrzweckhalle für ganz viele Wismarer nicht wegzudenken ist. Auch die hier trainierenden Handballmannschaften der TSG, die Boxer des PSV sowie die Turner und Akrobaten der TSG werden von der Erneuerung dieser Sportstätte profitieren. Deshalb freue ich mich für die Sportlerinnen und Sportler, die diese Sportstätte intensiv nutzen und so lebendig machen.“

Die im zweiten Bauabschnitt brandschutzgerechte Sanierung umfasst Umkleide-, Sanitär-, Sport- und Technikräume sowie die Flure und das Foyer.

Nach brandschutztechnischen Maßgaben werden alle technischen Anlagen, wie z.B. Elektrounterverteilungen, Starkstrom- und Datenleitungen sowie Schalter und Steckdosen erneuert. Dazu kommen die Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Einbruchanlagen, außerdem Sanitär- und Heizungsinstallationen, Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser sowie Regenwasserfallrohre und Lüftungsanlagen für die Umkleide- und Sporträume.

Amt Dömitz-Maliß jetzt Biosphärengemeinde

Dömitz – Das Amt Dömitz-Maliß mit seinen sieben Gemeinden will sich stärker auf Nachhaltigkeit ausrichten. Dazu geht es eine enge Partnerschaft mit dem Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ein. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Montagabend in Neu Kaliß unterzeichnet.

Die Gemeinden wollen beispielsweise die Bewirtschaftung ihrer Gebäude an Umweltkriterien ausrichten, die Verpachtung gemeindeeigener Flächen überprüfen und ihr touristisches Potenzial besser nutzen. Das Biosphärenreservatsamt steht beratend zur Seite. Mit der Unterzeichnung wird ein Prozess gestartet, der in regelmäßigem Abstand überprüft wird.

„Ich freue mich sehr über die Zusammenarbeit. Beide Seiten, das Amt Dömitz-Maliß und das Biosphären­reservatsamt Schaalsee-Elbe, verpflichten sich, bestimmte Projekte umzusetzen. Themen wie Landschaftsschutz, Erhalt der Biodiversität, Mobilität, Bildung und moderne Verwaltung stehen im Vordergrund. Ich sehe darin vor allem auch die Möglichkeit, die modellhafte Entwicklung der Region nachhaltig auszurichten. Es ist im Übrigen die erste Vereinbarung dieser Art mit einem ganzen Amt“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Zum 8.400 Einwohner zählenden und 258 Quadrat­kilometer großen Amt Dömitz-Maliß gehören die Gemeinden Neu Kaliß, Vielank, Grebs-Niendorf, Dömitz (Stadt), Malliß, Karenz und Malk Göhren. Ein Teil der Gemeinden Vielank, Dömitz, Grebs-Niendorf und Neu Kaliß liegt ganz oder teilweise im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V. Alle liegen in der so genannten Biosphärenregion, die auch der Vergaberegion für die „Partner des Biosphärenreservats“ entspricht.

Seit April 2019 sind bereits die Gemeinden Bresegard bei Picher und Redefin „Biosphärengemeinde“. Es folgte Zarrentin am Schaalsee im Dezember 2020. Die „Biosphärengemeinde“ ist eine deutschlandweite Aktion aller 18 Biosphärenreservate.