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Kategorie: Städte und Gemeinden

Gästekarte „MÜRITZ rundum“

 Gästekarte „MÜRITZ rundum“ als Fahrkarte für die Südbahn (RB15) / Meyer: Attraktives Angebot für Übernachtungsgäste in Waren und Malchow

Malchow – Mit der neuen Erweiterung des touristischen Mobilitätsangebots „MÜRITZ rundum“ können Übernachtungsgäste der Inselstadt Malchow und der Stadt Waren (Müritz) in der Saison 2024 vom 01. Mai bis zum 31. Oktober 2024 mit ihrer Gästekarte in der Linie RB15 zwischen Waren (Müritz) und der Inselstadt Malchow reisen. Die Gästekarte gilt dabei als Fahrkarte, der Fahrpreis ist durch die Zahlung der Kurabgabe bereits in der Gästekarte inkludiert.

„Das Verkehrsangebot der RB15 zwischen Malchow und Waren wird in einer Pilotphase für diese Saison in die Gästekarte integriert. Damit wird es für die Übernachtungsgäste der beiden Städte einfacher und attraktiver, auf dieser Strecke mit dem Zug zu reisen und das Auto stehen zu lassen. Die Linie verkehrt tagsüber im 2-Stunden-Takt – seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 im Rahmen der Mobilitätsoffensive MV sogar mit einer zusätzlichen Spätfahrt. Mit dem neuen Mobilitätsangebot wird die touristische Attraktivität der Region gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Daniel Bischof betonte: „Die Erweiterung der Gästekarte auf die Schiene vereinfacht die Mobilität unserer Urlauber im Land. Urlauber können sich entspannt und umweltbewusst in ihrer Urlaubsregion bewegen. Das Angebot bietet die Chance, die stark belastete B192 und die Ortsdurchfahrten Malchow und Waren zu entlasten. Die Attraktivität und Akzeptanz für die Gästekarte vor Ort und auch für den ÖPNV werden somit enorm gesteigert.“

„Die Südbahn bietet ein großes Potenzial für den Ausbau unseres regionalen touristischen Mobilitätsangebotes mit der Gästekarte. Die Achse Malchow und Waren (Müritz) ermöglicht den Lückenschluss zwischen den etablierten Angeboten von MÜRITZ rundum und des Plauer Rundbusses. Mit dem Malchow-Shuttle, dem kleinen Stadtverkehr und dem Fleesenseeshuttle könnte sich in der Inselstadt ein attraktiver Knotenpunkt bilden, der auch für den Einwohner ein verbessertes ÖPNV-Angebot verfügbar macht. Schritt für Schritt möchten wir mit unseren Partnern aus MÜRITZ rundum gern SEENPLATTE rundum aufbauen“, so Wolf-Dieter Ringguth, Vorsitzender des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte e.V.

„Wir freuen uns über die Anerkennung der neuen Gästekarte auf unserer Linie RB15, um die Region nachhaltig entdecken zu können und wünschen allzeit gute Fahrt mit der Ostdeutschen Eisenbahn. Begleitet werden die Fahrgäste an Bord durch unsere herzlichen Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr. Einfach einsteigen und Gästekarte zeigen!“, so der ODEG-Geschäftsführer Lars Gehrke.

Der Bürgermeister von Waren (Müritz), Norbert Möller, sagt: „Das langjährige Ziel zur Erweiterung des touristischen Mobilitätsangebotes wird zum 01.05.2024 im Zentrum der Mecklenburgischen Seenplatte realisiert. Für die Gäste wird damit auf Initiative der Stadt Waren (Müritz) ein ergänzendes attraktives Angebot geschaffen. Dies begrüße ich sehr und danke damit allen Beteiligten sowie den Stadtvertretern von Waren (Müritz).“

Der Bürgermeister von Malchow, René Putzar, betont: „Es war mir schon immer wichtig, den Nahverkehr für unsere Gäste und für unsere Einwohner auszubauen. Die Einbindung der Südbahn hat zwei wesentliche positive Aspekte. Wir beleben die Schiene und wir ergänzen das Angebot der Region dahingehend, nicht nur mit dem Bus fahren zu können. Zwei touristische Hauptorte wie Waren und Malchow müssen einfach für die Gäste auch ein spätes Fahrangebot bieten. So können unsere Gäste endlich die Abendangebote unserer Städte besser nutzen.“

Für die Anerkennung der Gästekarte zahlen beide Städte zusammen einen Ausgleich von knapp 64.000 Euro.

Im Anschluss an die Pilotphase wird die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der ODEG und den Akteuren vor Ort die Nutzung des Angebotes auswerten und ggf. eine Fortführung beziehungsweise eine Ausweitung des Angebotes planen.

Die Gästekarte ist nicht übertragbar und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Eine zusätzliche Mitnahme von Fahrrädern, weiteren Personen und Hunden ist nicht im Preis inkludiert. Jahreskurkarten werden nicht anerkannt.

Beflaggungstage im Mai 2024

Schwerin – An vier Tagen im Mai werden aus verschiedenen Anlässen in Mecklenburg-Vorpommern die Flaggen gehisst. Diese sind vor Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, zu sehen.

Am 1. Mai wird der Tag der Arbeit mit der hoheitlichen Beflaggung gewürdigt. Dieser ist in Deutschland auch ein gesetzlicher Feiertag.

Am 8. Mai findet der Landesgedenktag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges statt. In Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus werden die Flaggen auf halbmast gesetzt.

Am 9. Mai ist Europatag. Der Tag erinnert europaweit an die Grundsteinlegung der Europäischen Union, welche durch die „Schuman-Erklärung“ von 1950 mit dem Vorschlag für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl entstand.

Die landesweite Beflaggung am 23. Mai erinnert an den Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am
23. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Jahr handelt es sich mit dem 75. Jahrestag um ein besonderes Jubiläum.

Bei hoheitlicher Beflaggung werden jeweils die Bundesflagge, Landesdienst- bzw. Landesflagge und bei zusätzlichen Masten die Europaflagge und die eigenen Flaggen der Kommunen gehisst.

Einen Kalender der regelmäßigen Beflaggungstage finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

Kulturleuchtturm für Rostock

Rostock – In Rostock ist heute der erste Spatenstich für das Volkstheater Rostock vorgenommen worden.

„Wir investieren gemeinsam in die Zukunft Rostocks und in die Zukunft der Kultur in Mecklenburg-Vorpommern. Hier entsteht ein Kulturleuchtturm für die Hansestadt und weit darüber hinaus“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim Spatenstich.

„Rostock ist die größte Stadt und das wirtschaftliche Zentrum unseres Landes“, betonte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede. Der Landesregierung liege die Entwicklung der Stadt am Herzen. Bereits 2019 habe sich die Landesregierung zum Ende der Amtszeit des damaligen Oberbürgermeisters Roland Methling auf eine Reihe von Stadtentwicklungsprojekten verständigt.

Nachdem in den Folgejahren einige der Projekte in Rostock ins Stocken geraten waren, habe es dann 2023 einen Neustart mit der neuen Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger gegeben. Land und Stadt haben sich auf einen fünf Punkte umfassenden Rostock-Plan verständigt. „Dazu gehört auch das neue Volkstheater, dessen Bau wir heute mit dem Spatenstich auf den Weg bringen. Das Land unterstützt den Bau wie zugesagt mit 51 Millionen Euro“, bekräftigte die Ministerpräsidentin.

„Das Neue Theater wird nicht nur die Kulturlandschaft in Rostock selbst prägen, sondern das gesamte Kulturland MV weiter voranbringen. Ein richtiges Vierspartenhaus, das Orchester, Schauspiel, Musiktheater und Tanz unter einem Dach vereint“, freute sich Schwesig. „Das Theater wird ein wichtiger Faktor, um die Innenstadt noch attraktiver zu machen. Der Bau selbst ist ein wichtiger Auftrag für die Bauwirtschaft in schwierigen Zeiten.“

Mobilitätsoffensive des Landes

RE50 zwischen Rostock und Neustrelitz erfolgreich gestartet – mehr Züge und bessere Anschlüsse / Stündliche Verbindung zwischen Rostock und Neustrelitz – Anschluss in Neustrelitz ermöglicht stündliche Fahrten von Rostock nach Berlin und umgekehrt

Rostock – Seit heute profitieren Fahrgäste von der neuen Regional-Express-Linie RE50 zwischen Rostock, Güstrow, Waren und Neustrelitz. MV-Verkehrsminister Reinhard Meyer reagiert auf die gestiegene Nachfrage infolge des Deutschlandtickets.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, das diese neue Verbindung bei DB Regio Nordost bestellt hat, stärkt damit im Rahmen der Mobilitätsoffensive MV die Attraktivität des ÖPNV sowohl für Berufspendlerinnen und -pendler als auch für den Freizeitverkehr. Die RE50 ist Bestandteil des Verkehrsvertrages Warnow und dessen Folgevertrag ab Dezember 2024. Zum Einsatz kommen fünfteilige TALENT 2 Fahrzeuge, wie sie auch auf der S-Bahn Rostock unterwegs sind.

Diese Fahrzeuge werden für den Start des neuen Verkehrsvertrags sukzessive umgebaut und direkt im Anschluss wieder eingesetzt, sodass Fahrgäste künftig in immer mehr Fahrzeugen einen frischen Look, moderne Fahrgastinformationsdisplays, Steckdosen, WLAN und unterhaltsame Inhalte im Zugportal genießen können. Die ersten drei modernisierten Fahrzeuge sind bereits seit Mitte März regulär auf der S-Bahn und jetzt auch auf der neuen RE50 im Einsatz.

Verkehrsminister Reinhard Meyer betonte: „Rechtzeitig vor den Maifeiertagen geht es los. Das Nahverkehrsangebot auf der Strecke Rostock-Güstrow-Neustrelitz wird ausgeweitet. Damit gibt es nun stündlich eine Fahrt zwischen Rostock und Neustrelitz. Das Land hat die wichtige Leistungsausweitung im Rahmen seiner Mobilitätsoffensive geplant und bestellt. Der starke Nachfragezuwachs, der mit dem Deutschland-Ticket einhergeht, erfordert eine Kapazitätserhöhung des Angebotes im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, sagte: „Wir kommen dem langersehnten Bürgerwunsch nach, eine spürbare Angebotslücke auf einer unserer wichtigsten Strecken endlich zu schließen. Mit der neuen Linie RE50 verbinden wir die touristischen Regionen der Ostseeküste mit der Mecklenburgischen Seenplatte und bieten Anschluss in die Metropolregion Berlin hinein. Das alles besser und öfter als zuvor.“

Carsten Moll, Chef der DB Regio Nordost, ergänzte: „Mein Dank geht an das Land und die VMV. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine starke Schiene, wir verfolgen da gemeinsam das gleiche Ziel. Denn mehr Bahnangebot ist gut für die Menschen, die regionale Entwicklung und den Klimaschutz. Mit dem neuen RE50 und unseren modernisierten, klimatisierten und barrierefreien Zügen kommen wir auf diesem gemeinsamen Weg einen weiteren großen Schritt voran.“

Mit der neuen Linie RE50 haben Reisende nun in Neustrelitz zweistündlich Anschluss an den RE5 aus Stralsund in Richtung Berlin. Zusammen mit den alle zwei Stunden verkehrenden Zügen des RE5 aus Rostock bietet sich tagsüber nun jede Stunde die Möglichkeit, von der Hansestadt in die Hauptstadt zu reisen. Die Linie RE50 hält an allen gewohnten RE5-Stationen entlang der Strecke, sodass weitere Orte – darunter Güstrow und Waren (Müritz) – von der Ergänzung des Fahrplans in Richtung Hauptstadt profitieren. Selbstverständlich kommt diese Taktverdichtung auch umgekehrt den Reisenden aus Berlin und allen Orten entlang der Strecke in Richtung Rostock zugute.

Mit der kostenlosen, landesweiten Fahrplan-App „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie alle Fahrplandaten der neuen RE50.

Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung

Neue Förderrichtlinie tritt in Kraft

Schwerin – Am Montag tritt die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V)“ in Kraft. Sie wurde auf Grundlage des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet. Ziel der Förderrichtlinie ist, die städtische Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales sowie die Energieeffizienz in diesen beiden Bereichen zu verbessern.

„Die Europäische Union unterstützt Themen der Stadtentwicklung unter anderem mit Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung. Wir in Mecklenburg-Vorpommern nutzen diese Möglichkeit, um die Attraktivität unserer 23 Mittel- und Oberzentren als Wirtschafts- und Wohnstandort zu steigern und dem Aspekt der Zentralörtlichkeit Rechnung zu tragen. Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für alle, die dort wohnen und arbeiten, aber auch für Gäste. Das Programm EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027 wurde im August 2022 durch die EU-Kommission genehmigt. Mit der neuen Richtlinie können die Mittel nun zielgerichtet für Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur eingesetzt werden“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Insgesamt stehen 113 Millionen Euro EFRE-Mittel – davon 90 Millionen Euro für Maßnahmen der Stadtentwicklung und 23 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz – zur Verfügung.

Beispiele für zuwendungsfähige Vorhaben sind die Errichtung und Sanierung von allgemeinbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horten, Sportstätten, Begegnungsstätten und Grünflächen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verminderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Gemeinbedarfseinrichtungen.

Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren, die über ein positiv bewertetes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) verfügen. Die Zuwendung wird als Zuschuss bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausgereicht. Der nächste Antragsstichtag ist der 27. Mai 2024, danach der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Anträge sind an das Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Ein Auswahlgremium bestehend aus den zuständigen Ministerien wird diese anhand von Kriterien bewerten. Die Auswahlkriterien werden gesondert auf den Webseiten des LFI veröffentlicht.

Die Richtlinie erscheint im Amtsblatt Nr. 18 am 29. April 2024.

In der vergangenen Förderperiode 2014-2020 konnten in Mecklenburg-Vorpommern knapp 252 Millionen Euro aus dem EFRE kombiniert mit Landesmitteln eingesetzt werden. Im Bildungsbereich gehören neben Schulen auch Kindertageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort sowie schulische Sportstätten zur Förderung. Dafür wurden rund 160 Millionen Euro bereitgestellt. Allein für Schulen wurden in den letzten Jahren rund 130 Millionen Euro als Zuwendung gewährt.

Lesewettbewerb mit Gingster Buchhändlerin

Grundschüler aus Gingst lesen am Welt-Tag des Buches aus ihren Lieblingstexten

Insel Rügen – „Ich bin so begeistert, wie toll ihr schon lest“, sagt Petra Dittrich und freut sich über die Einladung als Jury-Mitglied beim Lesewettbewerb der Gingster Grundschule. Die Buchhändlerin saß zum ersten Mal in der sechsköpfigen Jury mit Lehrern und älteren Schülern zusammen und beobachtete die aufgeregten Leseratten. „Wisst ihr was, ich organisiere viele Lesungen. Und da sind immer wieder Autoren, die Lampenfieber vor dem Auftritt haben.“ Ein bisschen Aufregung sei ganz normal, fand sie und erlebte in gut zwei Unterrichtsstunden, wie mutig und selbstbewusst die jungen Bücherfreunde auftraten.

Buchhändlerin Petra Dittrich überreicht allen Wettbewerbslesern das in diesem Jahr erschienene Buch „Mission Roboter“. Foto: André Farin
Buchhändlerin Petra Dittrich überreicht allen Wettbewerbslesern das in diesem Jahr erschienene Buch „Mission Roboter“. Foto: André Farin

Spannung und gute Laune herrschte von Anfang an. Natürlich auch das schon beschriebene Lampenfieber. Die sechs Mädchen und sechs Jungen der Klassenstufen 2 bis 4 kämpften in vier Bausteinen um die besten Plätze. Zuerst lasen sie eine Passage aus ihrem Lieblingsbuch vor und bewiesen ihr Können beim Vorlesen eines unbekannten Textes. Dabei ging es um Textsicherheit, Lautstärke, Tempo und Betonung. Anschließend beantworteten sie mit Zeitvorgaben Fragen zum Text und suchten nach passenden Sätzen aus einer Vielzahl von Unsinn-und Sinn-Sätzen.

Die besten Leser erhielten ihre Auszeichnungen auf dem Grundschulhof, wo sie beim Applaus aller 170 Schüler und Lehrer strahlten. Die Mädchen hatten in allen drei Jahrgangsstufen die Nasen vorn. Elli Kruse siegte bei den Zweitklässlern mit 88 Punkten. Den ersten Platz aller Schüler aus den 3. Klassen holte sich Jördis Deichen mit 98 Punkten. Und Gold bei den Schülern der Klassestufe 4 ging an Eleen Rehaag, die mit 98 Punkten die meisten Punkte der Jury bekam.

Die Leseköniginnen aus Gingst: Eleen Rehaag, Jördis Deichen und Elli Kruse mit Projektleiterin Lisa Kratzer (v. l. n. r.)
Die Leseköniginnen aus Gingst: Eleen Rehaag, Jördis Deichen und Elli Kruse mit Projektleiterin Lisa Kratzer (v. l. n. r.)

Projektleiterin Lisa Kratzer ist zufrieden mit den Ergebnissen. „Die Kinder interessieren sich für Tiererlebnisse, Gruselmomente und Klassenfahrten“, meint sie im Gespräch der Juroren. Diese bestätigten, dass sich die Lesetalente eindeutig durchgesetzt hätten. Die Leistungen seien altersgerecht und beachtenswert. „Es macht Spaß zu erleben, wie viel Freude unsere Kinder am Lesen haben“, erklärt Schulleiter André Farin. Er saß zusammen mit zwei Regionalschülerinnen in der Jury und teilt die Begeisterung seiner Kollegen.

Petra Dittrich überraschte alle Teilnehmer mit dem Buch „Mission Roboter“, eine Neuerscheinung der Aktion zum Welt-Tag des Buches. Außerdem lud sie alle Wettbewerbsteilnehmer zu einem Besuch in ihrer Buchhandlung ein. Dort möchte sie ihnen das Innenleben eines typischen Buchladens zeigen, über das Entstehen von Büchern sprechen und neugierige Fragen beantworten.

Kommunale Investitionen weiter auf Höchststand

Kommunalfinanzbericht 2023 heute Thema im Landtag

Schwerin – Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern konnten ihre Investitionen im Jahr 2023 noch einmal deutlich steigern. Während im Jahr 2022 die Kommunen erstmals über 1 Mrd. Euro investierten (1,186 Mrd. Euro), sind im vergangenen Jahr die Investitionen noch einmal deutlich auf 1,258 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 18,7 %. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 betrugen die kommunalen Investitionen lediglich 544 Mio. Euro, was einer Investitionsquote von 12 % entsprach.

„Sowohl das Land als auch die Kommunen tragen mit ihren hohen Investitionsquoten zum starken Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern bei. Vor allem die regionale Wirtschaft profitiert von den Investitionen des Staates. Das freut mich“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Bezogen auf die Investitionsquoten liegen die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich unter den Flächenländern auf dem 2. Platz hinter Bayern (22,5 %), gefolgt von Baden-Württemberg (16 %).

„Dem Land ist wichtig, dass die Kommunen die in der Vergangenheit aufgelaufenen Haushaltsüberschüsse verstärkt für Investitionen einsetzen können. Um bis zu 600 Mio. Euro an kommunalen Haushaltsüberschüssen nutzen zu können, wurde beispielsweise das Gemeindehaushaltsrecht Ende letzten Jahres geändert. Davon versprechen wir uns einen zusätzlichen Investitionsschwung, der sich positiv auf die regionale Wirtschaft auswirken dürfte. Vor allem für die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhoffen wir uns davon positive Effekte“, so Geue.

Ein Investitionsschwerpunkt von Land und Kommunen wird in den nächsten Jahren das sog. Schulbauprogramm sein. Im November 2023 wurde sich darauf verständigt, bis 2027 Schulbaumittel in Höhe von insgesamt 400 Mio. Euro bereitzustellen. Derzeit erstellen die Landkreise zusammen mit ihren Städten und Gemeinden priorisierte Projektlisten für Schulbaumaßnahmen, die mithilfe dieser Schulbaumittel finanziert werden sollen.

Börgerende-Rethwisch jetzt „Ostseebad“

Börgerende-Rethwisch – Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch im Landkreis Rostock erhält den Namenszusatz „Ostseebad“. Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde, Horst Hagemeister, zugesandt.

„Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Dieser stärkt die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, beglückwünscht Christian Pegel.

Seit dem 15. Juni 2023 darf sich die Gemeinde schon „Staatlich anerkanntes Seebad“ nennen. „Jetzt gehört das Ostseebad aber wirklich zum Gemeindenamen – mit der Bezeichnung ‚Ostseebad‘ kann die Gemeinde den Tourismus weiterentwickeln und hoffentlich noch mehr Urlauber ins Land locken“, so der Innenminister.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Insel-stadt“ nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“ und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.