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Kategorie: Städte und Gemeinden

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

Minigolfanlage in Jessenitz eröffnet

Jessenitz – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf dem Gelände des Jessenitzer Aus- und Weiterbildungswerkes die Minigolf-Anlage „Bibergolf“ eröffnet. Das Projekt wird aus LEADER-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 151.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition liegt bei knapp 200.000 Euro.

„Das Projekt der LEADER-Aktionsgruppe Südwestmecklenburg soll eine weitere, sehr hochwertige Gelegenheit für Bewegung, Spiel und Sport in der Region bieten. Im Vergleich zum Minigolf sind die Bahnen beim Bibergolf abenteuerreicher, interessanter und anspruchsvoller. Natürliche Hindernisse wie Schrägen, Hügel, Baumstämme, Wasserläufe und Steine machen jede Bahn zu einer ganz speziellen Herausforderung und stellen den Bezug zum Mecklenburgischem Elbtal her.

Über die Landschaft und ihre Geschichte geben spezielle Informationstafeln in Form von Schreibpulten Auskunft. Ich lade Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher ein, die neue Anlage zu erkunden. Das ca. 1.200 Quadratmeter große Areal fügt sich harmonisch in das weitläufige Grundstück neben dem Dreiseitenhof ‚Griese Gegend‘ und dem Grillpavillon ein“, sagte Backhaus.

Seit 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 51 Maßnahmen in Lübtheen mit insgesamt rund 7,7 Millionen Euro aus dem ELER subventioniert. Die Gesamtinvestition betrug rund 13,3 Millionen Euro.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf und stärkt die Strukturen im ländlichen Raum. Die ELER-Vorschriften erfordern, dass zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ein Wettbewerb erfolgen muss, aus dem sich die Lokalen Aktionsgruppen ergeben“, sagte Backhaus.

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 trat im vergangenen Jahr in Kraft. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem ELER zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das LM hat 14 solcher Strategien genehmigt.

Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

Saisonauftakt in den Nationalparks

Schwerin – Heute starten die Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund in die Saison 2024. Zur Auftaktveranstaltung im Max-Hünten-Haus in Zingst begrüßte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unter anderem Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes und Prof. Dr. Erik Aschenbrand von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. In seinem Gastvortrag „Ranger von morgen“ stellte er erste Ergebnisse der Studie zur Zukunft der Schutzgebietsbetreuung vor.

„Jährlich zählt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft etwa vier Millionen Besuche. An den fast 600 Veranstaltungen, etwa Führungen, Projekttage, Junior Ranger, Vorträge und Arbeitseinsätze, nahmen im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Menschen teil. Darüber hinaus besuchten 2023 fast 117.000 Gäste die Infozentren – 20.000 mehr als im Vorjahr. An Infoständen und Großveranstaltungen informierten sich mehr als 6.000 Menschen dreimal so viele wie 2023“, resümiert der Minister.

Backhaus weiter: „Die qualitative Entwicklung der Großschutzgebiete liegt mir besonders am Herzen: in ihrer Multifunktionalität für Natur- und Klimaschutz, als Bildungsorte und als bedeutende Tourismusdestinationen. Es bleibt eine Herausforderung, die Menschen so zu lenken, dass die Natur nicht beeinträchtig wird. Zählungen auf dem Deichradweg in der Sundischen Wiese bei Zingst zeigen zum Beispiel, dass im Jahr 2023 allein auf dem einen Weg 120.000 Radfahrer und Fußgänger unterwegs waren. Die Spitzenmonate waren der August und September mit jeweils etwa 20.000 Besuchern. Die lange Hauptsaison bis weit in den Herbst zeigt, dass die Balance zwischen Naturerleben und Naturschützen immer wichtiger wird“.

Im April 2023 eröffnete der Skywalk über dem Königsstuhl. Gleichzeitig öffnete die modernisierte Innenausstellung im Nationalpark-Zentrum, welche seitdem einen Besucheransturm erfährt. Im vergangenen Jahr kamen mehr als doppelt so viele Besucherinnen und Besucher wie 2022, rund 486.000.

Die neue Saison steht unter dem Motto: Hier lebe ich. Hier bist du Gast. „Die Faszination der Küstenlandschaft, der Zauber der Naturphänomene lässt mitunter vergessen, dass wir Menschen uns hier im Zuhause der Tiere und Pflanzen bewegen und jedes Naturerleben auch Spuren hinterlässt. Wir wollen mit dem Jahresthema die Perspektive wechseln. Zum einen, damit unsere Nationalpark-Gäste wissen, wie sie die Natur erleben können ohne zu stören, zum anderen um Verständnis zu wecken für unsere Flora und Fauna“, sagt Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern.

Auch auf die Entwicklung des Campingplatzes am Prerower Nordstrand ging der Minister ein: „Das Thema erhitzt die Gemüter. Dabei prägen bedauerlicherweise sich teilweise widersprechende Informationen die öffentliche Meinung. Dies geht soweit, dass dem Land und der Stiftung unterstellt wird, den Campingplatz beseitigen zu wollen. Das stimmt nicht. Unser Ziel ist es, diesen besonderen Campingplatz zu erhalten. Eine zeitgemäße klima- und familienfreundliche Betreibung, unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Erhalt geschützter Küstenlebensräume, sichern die dauerhafte Nutzung als Campingplatz. Darüber besteht Einigkeit innerhalb der Landesregierung.

Es ist uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung zu finden und den Flächenverlust des Campingplatzes in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Diese Rahmenbedingungen bildeten im vergangen Jahr die inhaltliche Grundlage für die Betreibersuche für die nächsten 25 Jahre. Von der Ausgangszahl von 1.200 genehmigten Stellplätzen stehen konzeptabhängig ab 2033 weiterhin mindestens 791 Stellplätze zur Verfügung. Bei Parkplatzverlegung können sogar 150 Stellplätze mehr in Anspruch genommen werden. Damit ist der Campingplatz auch wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben.

Im Auswahlprozess hat das junge Unternehmen Campers Friend überzeugt. Ich freue mich schon, wenn ihr Konzept in die Umsetzung gehen kann. Daran hindern uns derzeit aber noch die durch die Regenbogen AG angestrengten Rechtsverfahren gegen das Land und die Weigerung zur Räumung der Stiftungsfläche. Ich versichere allen Stellplatznehmern: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben. Wir werden die Anliegen der Camper, Beschäftigten, Gewerbetreibenden und Gemeinden im Blick behalten. Am Ende wird es ein Gewinn für Mensch und Natur, davon bin ich überzeugt“, so Backhaus abschließend.

Drei neue Tourismusorte für M-V

Meyer: Prädikat ist Motivation für touristische Weiterentwicklung

Schwerin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute offiziell die Anerkennung als Tourismusort an die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande verliehen. „Als Tourismusorte im Land haben sich die Gemeinden Rövershagen, Mönchhagen und Gelbensande dafür entschieden, gute Gastgeber zu sein und ihre Gemeinden touristisch weiter aufzuwerten. Das Prädikat soll dabei zusätzliche Motivation für die touristische Weiterentwicklung geben. Urlauber, Tagesausflügler und Einheimische sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die gesamte Region erleben und erwarten ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau. Dafür stehen auch die drei Gemeinden, die saisonunabhängige Attraktionen zu bieten haben und so auch in der Vor- und Nachsaison Wertschöpfung generieren können“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit in Rövershagen.

Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit 41 anerkannte Tourismusorte und zwei anerkannte Tourismusregionen.

Rövershagen

Die Gemeinde Rövershagen liegt an der Bundesstraße B 105 nahe des Waldgebietes der Rostocker Heide mit vielfältigen Wandermöglichkeiten und Radwegen mit direkter Anbindung zur Ostsee. Zudem gibt es den Flugplatz Purkshof (Ortsteil der Gemeinde) für Sport- und Segelflieger. Das Karl’s Erlebnisdorf Rövershagen ist mit 1,6 Millionen Besuchern pro Jahr die am meisten frequentierte touristische Destination in Mecklenburg-Vorpommern. Das Erlebnisdorf liegt eingebettet in der mecklenburgischen Kulturlandschaft und zeichnet sich durch seine besondere Lage inmitten der Erdbeerfelder des Karl´s Erdbeerhofes als einem der größten Erdbeeranbaubetriebe Deutschlands aus. „Die Radwege der Gemeinde sind barrierefrei und die Bushaltestellen barrierearm ausgebaut. Auch der Außenbereich von Karl’s Erlebnisdorf sowie die WC-Anlagen sind barrierefrei nutzbar. Das ist wichtig, damit wir in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Urlaubsangebote auch für bewegungseingeschränkte Gäste anbieten können“, sagte Meyer.

Mönchhagen

Der an die Gemeinde Mönchhagen direkt angrenzende Freizeitpark Karl´s Erlebnisdorf in Rövershagen prägt neben den touristischen Einrichtungen das touristische Erscheinungsbild der Region und entfaltet Strahlkraft weit über die Grenzen der Gemeinde, aber auch des gesamten Bundeslandes hinaus. Die seit 2022 neu hinzugekommene Erlebnisbrennerei MAENNERHOBBY in der Gemeinde Mönchhagen bietet ebenfalls ein Tourismus relevantes und prägendes Bild der Gemeinde und der Region. Das sich derzeit in der Entwicklung befindende Gewerbegebiet der Gemeinde Mönchhagen fördert ebenso die touristisch ausgestaltete Region. „Es gibt ein gut ausgebautes Radwegenetz in der Gemeinde Mönchhagen mit Anbindung an den Ostseeradweg sowie entlang der B 105. Das zieht regelmäßig sportliche Urlauber in die Region. Zudem steht den Urlaubern und den Einheimischen ein attraktiver Mehrgenerationenplatz mit verschiedenen Aktivsportgeräten zur Verfügung“, sagte Meyer.

Gelbensande

Die Gemeinde Gelbensande ist geprägt durch die anliegenden Waldgebietsflächen, die durch ein vielfältiges Rad- und Wandernetzwerk miteinander verknüpft sind. Das gesamte Wander- und Radwegenetz ist an den Ostseeradweg entlang der B105 angebunden sowie über die Waldwege bis hin nach Fischland-Darß-Zingst. Das Jagdschloss in Gelbensande ist ein besonderer touristischer Anziehungspunkt im Gelbensander Forst. Das lädt Gäste ein, die besonders historisch geprägte Geschichte des Ortes zu erkunden, und bietet zugleich Heiratswilligen die Möglichkeit, hier ihre Trauung vornehmen zu lassen. Auch der Ferienpark „Küstenwald“, welcher an das Ostseeheilbad Graal-Müritz grenzt, bietet Touristen ein attraktives Angebot zur Erholung. „Die Gemeinde Gelbensande ist vor allem bei naturliebenden Gästen beliebt, die Alternativen zu den Ostseebädern suchen. Durch die Aufstellung von Wanderkarten im gesamten Gemeindegebiet bietet die Region die Möglichkeit, erholsame Spaziergänge mit interessanter Wissensvermittlung zu verbinden“, sagte Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes M-V und Einführung der neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ vor knapp drei Jahren sind nun insgesamt 41 Tourismusorte und zwei Tourismusregionen im Land anerkannt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes ist es diesen Tourismusorten und Tourismusregionen erlaubt, eine Kurabgabe einzuführen.

Voraussetzungen, um Tourismusort werden zu können:

  • landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
  • geeignete Angebote für Naherholung, wie Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Bauminister Christian Pegel wirbt bei den Kommunen des Landes, die in der Städtebauförderung sind, sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024 zu beteiligen.

„Bislang haben sechs Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern Aktionen angemeldet, ich bin sicher, da geht noch was“, so Christian Pegel und: „Unter dem Motto ‚Wir im Quartier‘ können die Städte zeigen, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse in den Zentren und Stadtteilen mit Hilfe der Städtebauförderung verbessert haben. Der Dreiklang Bund-Land-Stadt bewährt sich seit über dreißig Jahren und ist in Mecklenburg-Vorpommern eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Kommunen zeigen möchten, wie sie davon profitiert haben.“

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de noch bis zum 19. April möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Auch ein Kommunikations-Kit mit Gestaltungselementen und -richtlinien sowie Textbausteinen und Anwendungsbeispielen steht hier zum Download bereit. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln.

Der Tag der Städtebauförderung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit 523 Städte und Gemeinden mit insgesamt 751 Veranstaltungen den Aktionstag, in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich 15 Kommunen.

250 Jahre Caspar David Friedrich

Schwesig: Neue Ostfenster tauchen den Greifswalder Dom in besonderes Licht

Mit einem Festgottesdienst sind heute die neuen Ostfenster im Greifswalder Dom von Ólafur Elíasson eingeweiht worden.

„Vor 250 Jahren ist Caspar David Friedrich geboren worden. Zu diesem Jubiläum gibt es besondere Ausstellungen in Berlin, Hamburg und Dresden. Greifswald feiert Caspar David Friedrich in diesem Jahr mit wechselnden Ausstellungen und vielem mehr. Ein besonderer Höhepunkt ist die Übergabe der neuen Ostfenster von Ólafur Elíasson im Greifswalder Dom. Vielen Dank allen, die dabei mitwirken, dieses tolle Jubiläumsjahr umzusetzen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer Rede im Anschluss an den Gottesdienst.

„Caspar David Friedrich spricht mit seiner Kunst nicht nur uns als Publikum an. Er beeinflusst auch Künstlerinnen und Künstler auf der ganzen Welt wie Ólafur Elíasson. Seine Installationen spiegeln die Elemente und spielen mit unseren Eindrücken. Hier im Dom ist es das Licht, und das Ergebnis ist beeindruckend. Das Kunstwerk besteht aus den Fenstern selbst, aber auch aus einer Anlage von Spiegeln, die den ganzen Innenraum des Doms und uns alle mit erleuchten“, würdigte die Ministerpräsidentin die neuen Ostfenster.

„Der Dom ist seit 800 Jahren ein wichtiger und lebendiger Ort für die Hansestadt Greifswald. Im Mittelalter ist er gebaut worden. Dann hat fast jede Generation ihn weitergebaut und umgestaltet. Heute ist der Dom ein Spiegel der vielfältigen Geschichte der Stadt Greifswald, ein Wahrzeichen und ein Ort, den Einheimische und Gäste gern besuchen. Ein beträchtlicher Teil der Kosten für die Erneuerung ist durch Spenden aufgekommen. Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender.

Vielen Dank an die ostdeutsche Sparkassenstiftung und der Rudolf-August Oetker-Stiftung. Auch wir als Land freuen uns, dass wir das Caspar-David-Jubiläumsjahr und die Restauration des Domes unterstützen konnten“, so die Ministerpräsidentin.

Ludwigsluster Chaussee wird instandgesetzt

Meyer: Straße ist derzeit in schlechtem Zustand – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendig

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag (02.04.) einen Fördermittelbescheid an den Oberbürgermeister Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier, übergeben. Mit der Zuwendung soll die Fahrbahn in der Ludwigsluster Chaussee in Schwerin von der Einmündung der Hagenower Straße auf Höhe des SAE Pumpwerkes bis zum Knotenpunkt mit der Bundesstraße B 321/Landesstraße L 072 instandgesetzt werden.

„Die Straße ist derzeit in einem schlechten Zustand. Verschleißerscheinungen sowie Schäden an der Asphaltbefestigung, Spurrinnen, Risse in Längs- und Querrichtung und Ausbrüche spüren die Autofahrenden deutlich. Mit der Baumaßnahme wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ludwigsluster Chaussee liegt im südlichen Stadtgebiet der Landeshauptstadt Schwerin und gilt als östliche Einfallstraße aus Richtung Ludwigslust. Sie verbindet den Knotenpunkt Bundesstraße 321/Landesstraße L 072 im Süden mit der Schweriner Innenstadt im Norden. Jetzt ist geplant, zwischen der Einmündung der Hagenower Straße auf Höhe des SAE Pumpwerkes und dem Verkehrsknoten mit der B 321/L 072 die bestehende Fahrbahnbefestigung auf beiden Richtungsfahrbahnen sowie Abbiegespuren und Parkstreifen in sieben Bauabschnitten zu erneuern.

Das Brückenbauwerk über die Crivitzer Chaussee auf der stadteinwärts führenden Fahrbahn ist nicht Bestandteil des Vorhabens. Die Baulänge für die beiden Richtungsfahrbahnen beträgt insgesamt 3.392 Meter. Zudem wird der fahrbahnbegleitende Gehweg der Richtungsfahrbahn stadtauswärts auf einer Länge von 257 Metern in Asphaltbauweise erneuert. Der Baubeginn ist zeitnah geplant; die Fertigstellung ist für das zweite Quartal im Jahr 2025 vorgesehen.

Die Maßnahme wird nach der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie (KommStrabauFöRL M-V) gefördert. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 3,15 Millionen Euro; die Förderung durch das Wirtschaftsministerium beträgt rund 1,6 Millionen Euro.

Tariftreue- und Vergabegesetz

Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Tarifbindung und die heimische Wirtschaft

Schwerin – Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Landesregierung die heimische Wirtschaft, indem sie gleiche Bedingungen für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer schafft. Entgegen der Kritik des Städte- und Gemeindetages werden sich auch weiterhin alle Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben können. Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen sichergestellt wird, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten. Die Landesregierung reagiert damit darauf, dass der Nordosten bei der Tarifbindung im bundesweiten Vergleich regelmäßig im untersten Drittel rangiert.

Das stellt auch der Städte- und Gemeindetag MV (StGT) in seiner jüngsten Kritik fest, der die Tarifbindung in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bei nur 24 Prozent sieht. Allerdings kommt der Verband zu einer falschen Schlussfolgerung, wenn er behauptet, dass durch das neue Gesetz 76 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden.

Denn mit dem Gesetz werden die Betriebe nicht verpflichtet, sich tariflich zu binden. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss lediglich diejenigen Beschäftigten tariflich entlohnen, die den öffentlichen Auftrag erfüllen. Somit steht es weiterhin allen Unternehmen frei, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Für die Betriebe entstehen dadurch auch keine Mehrkosten, da diese Mehrkosten in Gänze von der öffentlichen Hand getragen werden.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte: „Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die öffentliche Hand wird mit dem Gesetz ihrer besonderen Verantwortung gerecht, dass bei ihren Aufträgen Löhne gezahlt werden, die die Sozialpartner für angemessen erachten. Wer für den Staat arbeitet, muss von diesem Lohn leben können.

Das schafft endlich gleiche Bedingungen für alle Unternehmen und beendet den Preiskampf auf dem Rücken der Angestellten. Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können. Dass dieser Weg nicht so falsch sein kann, belegen auch die jüngsten Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung: Mecklenburg-Vorpommern ist deutscher Wachstumsmeister. In keinem anderen Bundesland ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr stärker gestiegen.“