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Kategorie: Städte und Gemeinden

Lehrkräftenachwuchsgewinnung

Oldenburg: Schulmesse wirbt für ländlichen Raum

Greifswald – Allgemein bildende Schulen im ländlichen Raum haben sich am 8. November 2023, an der Universität Greifswald präsentiert und ihre Profile vorgestellt. Studierende konnten sich im Foyer des Hörsaalgebäudes Campus Loefflerstraße über Praktikumsplätze, Plätze für schulpraktische Übungen und den Berufseinstieg an Schulen im ländlichen Raum informieren. Außerdem stand ein Vortrag über das Referendariat an Schulen auf dem Programm.

„Der ländliche Raum als Arbeits- und Wohnort bietet viele Perspektiven. Mit den Schulmessen wollen wir darauf aufmerksam machen, Praktika und Referendariate vermitteln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wissen aus Erfahrung, dass der persönliche Kontakt zwischen Studierenden und Schulen von unschätzbarem Wert ist. Wir sind hier gerne als Vermittler tätig“, so die Ministerin.

Folgende 16 Schulen waren vertreten:

  • Freie Schule Glowe, Grundschule mit Orientierungsstufe, Rügen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Heinrich Heine“, Karlshagen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Johann-Christoph Adelung“, Spantekow
  • Regionale Schule „Am Grünen Berg“, Bergen
  • Regionale Schule „Fritz Reuter“, Demmin
  • Regionale Schule „Tom Beyer“, Göhren
  • Regionale Schule „Am Lindetal“, Neubrandenburg
  • Regionale Schule „Am Wasserturm“, Strasburg
  • Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Altentreptow
  • Evangelisches Schulzentrum Demmin „Katharina von Bora“
  • Schulcampus Röbel, Verbundene Regionale Schule und Gymnasium
  • Goethe-Gymnasium – Musikgymnasium – Demmin
  • „Schloss-Gymnasium“, Gützkow
  • Albert-Einstein-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Sportgymnasium Neubrandenburg

Vertreterinnen und Vertreter des Bildungsministeriums haben über Zuschläge für Referendarinnen und Referendare, finanzielle Unterstützung bei Praktikumsreisekosten, die LehrerbildungsLANDPARTIE und die kostenlosen Leistungen der landesweiten Welcome Center informiert. „Seit Jahren sind die Schulmessen gut besucht und erfolgreich. Deshalb werden wir diese Veranstaltungsformate weiter fortsetzen“, unterstrich Oldenburg.

Die Schulmessen und Vorträge werden in Kooperation mit dem Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB) umgesetzt und sind Teil der Lehrerwerbekampagne des Landes.

Der nächste Vortrag bietet am Mittwoch, 15. November 2023, von 17:15 bis 18:15 Uhr Informationen über „DEIN REF IN MV AB 1. APRIL“. Die digitale Infoveranstaltung richtet sich an alle Studierenden aller Lehrämter, die zum 1. April 2024 in den regulären Vorbereitungsdienst einsteigen wollen.

Die nächste Schulmesse findet am Mittwoch, 22. November 2023, von 15 bis 17 Uhr an der Universität Rostock in der Mensa Ulme in Kooperation mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) statt.

 Weitere Informationen: www.Lehrer-in-MV.de

Küstenschutz in M-V gut aufgestellt

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu den Folgen der ersten Sturmflut des Herbstes 2023 erklärt der für den Küstenschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Mecklenburg-Vorpommern legt als Küstenland einen besonderen Fokus auf den Hochwasser- und Küstenschutz. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute und zukünftig vor gesundheit­lichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Land M-V jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Hochwasserschutz an Fließgewässern und in den Küstenschutz. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Mio. Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz M-V investiert.

Im Gegensatz zu Schleswig–Holstein hatten wir es in weiten Teilen des Landes mit einer „leichten“ bis „mittleren Sturmflut“ zu tun. Unser Mitgefühl gilt daher unseren Nachbarn, mit denen wir im Hinblick auf zukünftige Sturmhochwasser kooperieren werden“, so Backhaus.

Wasserstände über 2,00 m üNHN, bei denen man von einer sehr schweren Sturmflut spricht, seien in Mecklenburg-Vorpommern nicht eingetreten, so der Minister, der zu den Folgen des Sturmhochwassers ausführt: „Derzeit wird in M-V und S-H noch intensiv an einer umfassenden Aufstellung von Schäden an Küsten­schutzanlagen, Hafenanlagen sowie an Infrastruktur gearbeitet. Erste Schätzungen von Schäden in unserem Land belaufen sich aktuell auf ca. 56 Mio. Euro. Dabei sind vor allem touristische Infrastruktur und Hafen­schutz­­bauwerke betroffen.

Es hat zwar keine erheblichen Schäden an Küsten­schutz­anlagen gegeben, welche die aktuelle Sicherheit gefährden. Aber: Es sind erhebliche Sandverluste an den Landesküstenschutzdünen und im Strandbereich zu verzeichnen. Diese Sandverluste müssen mit künstlichen Aufspülungen ausgeglichen werden. Wir gehen derzeit von einem zusätzlichen Aufspülbedarf mit Kosten von ca. 6 Mio. Euro aus.

Die Arbeiten zum Ausgleich von Sanddefiziten haben bereits begonnen. Im Rahmen der laufenden Aufspü­lung im Küstenabschnitt Prerow-Zingst wird das Land M-V mehr als 700.000m³ Sand aufspülen und mehr als 10 Mio. Euro einsetzen (GAK-Mittel, 70% Bund, 30% Land). Infolge des Sturmhochwassers werden wir ca. 15% mehr Sand aufspülen, als ursprünglich geplant.

Eine weitere vom Land geplante Aufspülmaßnahme im Küstenabschnitt Neuhaus-Dierhagen ist nach dem Sturmhochwasser überprüft worden. Die ausge­schriebene Sandmenge wurde angepasst“, so der Minister.

„An den harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerke, Spundwände oder mobile Verschlüsse (Warnemünde, Heiligendamm, Barth) sind keine erheblichen Schäden entstanden. Aber an Hafenschutz­bauwerken und an der Küste gelegener Infrastruktur sind kostenintensive Schäden entstanden. Hier ist der Großteil der genannten Schäden in Höhe von 56 Mio. Euro zuzuordnen. Die Gemeinden sind zum Teil noch dabei, die Schäden zu erfassen.

Beispiel Sassnitz:

Kosten für eine Sanierung des Molen-Bauwerks des Hafens Sassnitz werden aktuell auf ca. 40 Mio. Euro geschätzt. Darüber hinaus wurde die Uferpromenade stark beschädigt – Schaden nach erster Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro.

Beispiel Stahlbrode:

Die Hafenanlagen von Stahlbrode wurden stark beschädigt. Der Fährbetrieb musste vorzeitig eingestellt werden. Es wird von einem Schaden von ca. 270.000 Euro ausgegangen.

Bisher konnten nur 5 von 11 Wasser- und Boden­verbänden an der Küste eine erste Einschätzung zu Schäden geben. Bisher sind Schäden von insgesamt mehr als 200.000 €uro gemeldet worden, darunter auch erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Deichen, Schöpfwerken und Absperrvorrichtungen“, so Minister Backhaus, der zusammenfassend erklärt:

„Das Sturmhochwasser an der Ostsee war eine Bewährungsprobe für die landeseigenen Küsten­schutzanlagen und hat den Bedarf für einen Ausbau der Schutzanlagen an den Bodden/Haffen noch einmal in den Fokus gerückt.

Das Ereignis hat auch in M-V zu Schäden an der Infrastruktur geführt, die mit Unterstützung des Bundes und des Landes behoben werden müssen. Es ist daher gut, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Beseitigung der Schäden unter Beteiligung des Bundes zusammen­gekommen ist. Küstenschutz ist und bleibt eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Angesichts des Klimawandels, werden die Gemeinden in MV Baumaßnahmen jedoch zukünftig auch die sich verändernden Wasserstände in den Blick nehmen müssen.

Das Land wird sie dabei mit Informationen und Kartenmaterial tatkräftig unterstützen. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten“, so Dr. Backhaus abschließend.

Neufassung des FAG M-V

Christian Pegel: „FAG-Änderung starkes Paket für Kommunen“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorgestellt. Das FAG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden haben wir ein beachtliches Investitionspaket auf den Weg gebracht. Wir investieren in die Zukunft und stärken die Wirtschaft in der Gegenwart“, sagte Christian Pegel und: „Ich danke allen Beteiligten, die das ermöglicht haben.“

Die FAG-Änderung sei ein starkes Paket, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten sichert. „Wir legen die neue,Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau‘ auf, mit der wir einen gewaltigen Investitionsschub in die Bildungsinfrastruktur auslösen werden“, kündigte der Minister an. Der bisher festgestellte Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen beträgt mindestens 430 Millionen Euro.

Mit der Gemeinsamen Infrastrukturpauschale Schulbau werden über vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommt die obligatorische Kofinanzierung der Schulträger in Höhe von mindestens 50 Prozent. „Im Ergebnis werden wir Investitionen in einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro in den kommenden Jahren auslösen. Wir sagen maroden Klassenzimmern den Kampf an“, so Innenminister Pegel.

Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, sollen diese Kommunen in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke erhalten können. Dafür stehen jährlich rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Damit wird vielen Städten und Gemeinden deutlich leichter gemacht, ihre in den letzten Jahren erzielten Haushaltsüberschüsse für Investitionen in ihren Kommunen einzusetzen. Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik setzt für den Einsatz dieser Haushaltsüberschüsse bislang erhebliche Hürden. Diese sollen gesenkt werden – „auf ein nach aller Erfahrung vollkommen ausreichendes Maß“, so Pegel.

Nach Einschätzung der Landesregierung wird mit dieser Änderung in zahlreichen Kommunen eine erhebliche Eigeninvestitionskraft von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro erschlossen werden können. „Natürlich nur, wenn die betroffenen Kommunen sich entscheiden, die Ersparnisse der letzten Jahre für Investitionen einzusetzen“, macht der Innenminister deutlich, dass an der Selbstentscheidung der Kommunen mit der Neuerung nicht gerüttelt wird. „Wir machen es leichter als bislang, bauen Hürden ab, aber entschieden wird natürlich weiterhin vor Ort.“

Darüber hinaus enthalte das FAG viele weitere positive Aspekte für die Kommunen. „Vor allem mit Blick auf die Beteiligungsquote – also dem in Prozent ausgedrückten Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes – und auch beim Ersatz der kommunalen Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis kommen wir als Land den Kommunen deutlich entgegen, was sich in der Umsetzung des aktuellen Tarifabschlusses für die Beschäftigten in den Kommunen bereits in der jetzigen FAG-Änderung und nicht erst – wie eigentlich üblich – in zwei Jahren zeigt, in der Berücksichtigung der höheren Aufwände der Kommunen für die Wohngeldreform oder den berücksichtigten Energiekostensteigerungen“, so der Minister und erklärte: „Das FAG legt die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in unserem Land. Dieser sogenannte kommunale Finanzausgleich muss allerdings hinsichtlich der Höhe und der Mittelverteilung verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Um das sicherzustellen, sind regelmäßige Überprüfungen nötig.“

Mit dem FAG MV wird die Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene geregelt. Mit der umfangreichen FAG-Novelle 2020 war insbesondere auch der interkommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet worden, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Mit dieser grundständigen Neufassung des FAG 2020 seien aber auch regelmäßige Überprüfungen vereinbart worden, so Pegel. „Wir streben dabei an, diese Änderungen im Finanzausgleichsgesetz möglichst parallel zur Aufstellung des Doppelhaushaltes des Landes und auch vieler der Kommunen umzusetzen also alle zwei Jahre“, führte der Minister aus.

Drei Aspekte mussten für 2024 überprüft werden, wie Innenminister Christian Pegel erklärt: „Erstens: die kommunale Beteiligungsquote. Sie ist für die Höhe der Landeszuweisungen maßgeblich. Sie steigt von rund 30,978 Prozent auf 31,051 Prozent, was im Jahr 2024 etwa sieben Millionen Euro mehr für die Kommunen entspricht.“

Einer Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wurden auch die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis (§ 22 FAG M-V) unterzogen. Dies sind Verwaltungsaufgaben, die die Landkreise und kreisfreien Städte für das Land erledigen. Damit erspart sich das Land eine Vielzahl kleiner Behörden in der Fläche zur Umsetzung verschiedenster Landesgesetze und nutzt die ohnehin vorhandene Sachkenntnis und Verwaltungsstruktur der Kreise und kreisfreien Städte. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen für den Brandschutz oder bauordnungsrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, aber auch der Katastrophenschutz.

„Für diese Aufgaben erfolgt ein pauschalierter Kostenausgleich über das FAG. Nach einem umfangreichen Kostenermittlungsverfahren hätten diese Zahlungen eigentlich um knapp 27 Millionen Euro – gemessen an den bisherigen Leistungen – vermindert werden müssen. Das Land hat allerdings die mit dem neuen Tarifabschluss für die Kommunen vorhersehbaren erheblichen Erhöhungen für das in diesem Bereich eingesetzte Personal bereits eingerechnet – damit weichen wir von den sonst üblichen Verfahren ab, sehen aber, dass hier erhebliche Mehrlasten auf die Kommunen zukommen, bei denen wir schnell helfen wollen. Diese ohnehin schon hohen Zuweisungen wurden zur Glättung um vier Millionen Euro auf 274 Millionen Euro pro Jahr für die kommenden beiden Jahre erhöht“, so der Minister.

Überprüft wurde für die Neufassung des FAG auch die sogenannte relative Mindestfinanzausstattung (§ 16 Absatz 6 FAG M-V), wie der Minister erklärt: „Das FAG sieht eine Art untere Haltelinie für besonders steuerkraftschwache Gemeinden vor. Diese ist relativ hoch, um den Konsolidierungsprozess vieler Gemeinden zu unterstützen. Es war zu überprüfen, ob diese Unterstützung verringert werden sollte. Die Antwort lautet zumindest für die nächsten zwei Jahre klar: nein. Dies ist übrigens eine im FAG-Beirat mit den kommunalen Beteiligten gemeinsam diskutierte und entschiedene Frage.“

Deutlich mehr Geld setzen Kommunen und Land darüber hinaus künftig für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung ein. „Dafür heben wir den Vorwegabzug für Leistungen im Bereich E-Government von 2,7 auf 7,6 Millionen Euro an. Diese Mittel sind dringend notwendig, um mehr E-Government-Prozesse flächendeckend in den Kommunen zu initiieren“, so der Innenminister. E-Government-Projekte umfassen die Information und Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verwaltungen unter Nutzung moderner Techniken und Online-Dienste.

Es bestehe zudem erheblicher Investitionsbedarf bei der Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen unseres Landes, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen: „Deshalb setzen wir im neu gefassten FAG auch das neue 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser technisch um. Die Mittel sollen über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Das Geld dafür kommt ausschließlich vom Land.“

Neben den klassischen FAG-Themen soll mit dem Gesetzentwurf auch die notwendige Transparenz bei der Grundsteuerreform sichergestellt werden. Durch die Reform werden sich die Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer verändern. Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass keine Gemeinde aufgrund dieser Änderungen Aufkommensvorteile erzielen oder Aufkommensnachteile erleiden soll.

„Dies sicherzustellen, liegt in der Hand der Kommunen. Sie haben das verfassungsrechtlich verbriefte Recht, die Grundsteuer zu erheben. Der Landtag kann dieses Recht nicht einschränken“, betont der Minister. „Allerdings haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass wir gemeinsam Transparenz wollen. Deshalb wird gesetzlich geregelt, dass jede Gemeinde und jede Stadt für das Jahr 2025 – dem Jahr, in dem die Reform erstmals wirkt – ihren individuellen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz ausweisen wird. Damit wird jeder Bürger nachvollziehen können, dass sich unsere Kommunen an der Zielsetzung der Aufkommensneutralität bei der Anwendung der neuen Grundbesteuerung orientieren.“

Martinimarkt 2023

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bestellt zusätzliche ODEG-Züge für Hin- und Rückfahrt zum Martinimarkt 2023 / Mehr Zugleistungen zwischen Schwerin und Parchim für das traditionelle Herbst-Highlight

Schwerin – In einer gemeinsamen Initiative vom Land Mecklenburg-Vorpommern und der ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH – werden zusätzliche Zugleistungen auf der Linie RB13 (Parchim <> Schwerin <> Rehna) während des Martinimarkts 2023 zwischen Schwerin und Parchim angeboten.

„Mehr Angebot, mehr Service und vor allem: mehr Klimaschutz – dies sind gute Nachrichten für SPNV-Fahrgäste und zeigt, dass es mit der Mobilitätswende vorangeht. Auch unserem Ziel, den SPNV in Mecklenburg-Vorpommern besonders in der ländlichen Region noch besser zu vertakten, kommen wir einen Schritt näher.

Gleichzeitig bereiten wir den Einsatz des landesweiten Busnetzes zu Beginn 2024 vor. Diese und viele weitere Vorhaben für den Ausbau des ÖPNVs sind in der Mobilitätsoffensive der Landesregierung für die Zukunft festgelegt worden. Damit wollen wir das ÖPNV-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern – vor allem im ländlichen Raum – stärken. Dieses ÖPNV-Gesamtpaket kann sich sehen lassen“, so Verkehrsminister Reinhard Meyer.

„Gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern setzen wir ein starkes Zeichen für die Mobilität unserer Fahrgäste und tragen dazu bei, das Martinimarkt-Erlebnis für Besucherinnen und Besucher jeden Alters noch angenehmer zu gestalten. Mit den zusätzlichen Zugleistungen auf der Linie RB13 während der Veranstaltung bieten wir eine bequeme und umweltfreundliche Anreisemöglichkeit.

Die ODEG freut sich darauf, die Gäste auf ihrer Zugreise zu begleiten und wünscht allen bereits jetzt viel Vergnügen bei der Erkundung des Marktes mit seinem vielfältigen Angebot“, sagt Stefan Neubert, Geschäftsführer der ODEG.

Der Martinimarkt, Mecklenburgs größter Jahrmarkt, findet in diesem Jahr vom 03. bis 06. November 2023 statt und verspricht, erneut ein beeindruckendes Erlebnis für Besucherinnen und Besucher jeden Alters zu werden.

Die ODEG führt im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 28 zusätzliche Fahrten am 04. und 05. November 2023 auf der Strecke der RB13 zwischen Schwerin und Parchim durch. Diese zusätzlichen Fahrten werden mit einem zusätzlichen Fahrzeug vom Typ Regioshuttle angeboten, so dass Gäste den Martinimarkt auch am Wochenende bequem im Stundentakt erreichen können.

Die engagierten Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr der ODEG begleiten die Fahrgäste wie gewohnt zu einhundert Prozent und stehen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass deren Reise so angenehm wie möglich verläuft.

Die Veranstaltungszeiten für den Martinimarkt sind wie folgt:

  • Freitag, 03.11.2023: 14:00 – 23:00 Uhr
  • Samstag, 04.11.2023: 10:00 – 00:00 Uhr
  • Sonntag, 05.11.2023: 10:00 – 21:00 Uhr
  • Montag, 06.11.2023: 14:00 – 21:00 Uhr

Der Martinimarkt in Parchim ist ein faszinierendes Ereignis, das für Spaß und Unterhaltung für die ganze Familie sorgt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: www.parchim.de

Die genauen Fahrzeiten und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.odeg.de

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.

Prädikatisierte Tourismusregion

Insel Usedom und Stadt Wolgast als prädikatisierte Tourismusregion anerkannt – 22 Gemeinden und zwei Städte im Verbund / Meyer: Gebietsbezogenes Marketing und gemeinsame Projekte intensiver entwickeln

Insel Usedom – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute in Heringsdorf die Anerkennung als Tourismusregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ an 22 beteiligte Gemeinden und zwei Städte übergeben.

„Die Insel marschiert mit gutem Beispiel voran. Urlaubern ist es nicht wichtig, wo eine Gemeindegrenze beginnt oder aufhört. Unsere Gäste suchen Erholung in einer Region und wünschen sich über Gemeindegrenzen hinweg ein ineinandergreifendes Angebot.

Das gibt es jetzt in der neuen Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast. Diesen Weg hin zu einer innovativen Tourismusentwicklung sind die Gemeinden und Städte gemeinsam gegangen, um unter anderem ein gebietsbezogenes Marketing intensiver auszubauen. Die UsedomCard sowie eine einheitliche Kurabgabensatzung wurden in enger kooperativer Zusammenarbeit entwickelt.

Über Gemeindegrenzen hinweg lassen sich viele Aufgaben bündeln, aufteilen und effizienter bearbeiten. Davon profitieren Gäste, indem sie beispielsweise mit ihrer Kurkarte die touristischen Leistungen in allen Seebädern nutzen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zwei Gemeinden haben darüber hinaus Mobilitätsleistungen in die Kurkarten inkludiert. In den Kaiserbädern können die Gäste den Bus nutzen, in Ückeritz Bus und Bahn. Dass weitere Gemeinden diesem positiven Beispiel ab dem Jahr 2024 folgen, unterstützt Minister Meyer ausdrücklich.

In der Tourismusregion zusammengeschlossen sind die Gemeinden Benz, Ostseebad Ückeritz, Dargen, Ostseebad Zempin, Garz, Ostseebad Zinnowitz, Kamminke, Peenemünde, Korswandt, Pudagla, Krummin, Rankwitz, Mellenthin, Sauzin, Mölschow, Seebad Loddin, Ostseebad Heringsdorf, Stolpe auf Usedom, Ostseebad Karlshagen, Zirchow, Ostseebad Koserow, Ostseebad Trassenheide sowie die Städte Usedom und Wolgast.

Bislang war der Gemeindezusammenschluss Mönchgut-Granitz mit vier beteiligten Gemeinden die deutschlandweit einzige anerkannte Tourismusregion. Die Insel Usedom und Stadt Wolgast reihen sich nun als zweite Tourismusregion in die Liste ein. „Eine branchen- und regionenübergreifende Zusammenarbeit ist insbesondere auf der Insel Usedom, auf der der Tourismus die wirtschaftlich stärkste und damit prägendste Branche darstellt, unerlässlich. Federführend hat die Usedom Tourismus GmbH den gesamten Prozess begleitet“, sagte Meyer.

Seit dem Jahr 2020 ist die Insel Usedom mit der Stadt Wolgast eine von fünf touristischen Modellregionen im Land. Ziel war es, Insel und Stadt zu einem Erhebungs- und Erholungsgebiet zu entwickeln.

Im vergangenen Sommer wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Kurortgesetz angepasst und die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ eingeführt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes können diese Tourismusorte und Tourismusregionen eine Kurabgabe einführen. Für die Anerkennung sind nach § 4a Abs. 4 KurortG M-V folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Touristische Region vorzugsweise mit mindestens einem Kur- oder Erholungsort
  2. Vorhandensein einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur
  3. Bestehen einer konzeptionellen Entwicklungsgrundlage (Tourismuskonzept) mit regionalem Schwerpunkt
  4. Nachweis einer regionalen Kooperationsbereitschaft mit übergemeindlich organisierten Zusammenschlüssen einschließlich einer Harmonisierung des Satzungsrechts zur Erhebung der Kurabgabe
  5. Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing
  6. Regionale branchenübergreifende Zusammenarbeit mit nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel Nationalparkämtern, Biosphärenreservatsämtern und Naturparkverwaltungen.

Die Urkundenübergabe fand im Rahmen des Touristiker-Talks der Insel Usedom statt. Veranstalter sind der Tourismusverband Insel Usedom e.V., die Usedom Tourismus GmbH und das Steigenberger Grand Hotel & Spa.

Modernisierungen am Schloss Stolpe

Meyer: Baudenkmal ist attraktiver Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische

Stolpe – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute einen Bescheid an die Gemeinde Stolpe übergeben. Derzeit laufen Modernisierungsarbeiten am Schloss Stolpe. Ziel ist, dass an dem Baudenkmal aus dem 16. Jahrhundert ein touristisches Erlebnis- und Informationszentrum errichtet wird.

„Das Schloss Stolpe gehört mittlerweile wieder zu den Schmuckstücken des Landes. Das Gebäude wird heute als Begegnungs- und Veranstaltungsstätte genutzt. Durch die grundlegende Modernisierung wird das historische Gebäude immer mehr zu einem attraktiven Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische auf der Insel Usedom. Diese Investitionen in die touristische Infrastruktur unterstützen wir“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Schloss ist seit 1995 im Besitz der Gemeinde Stolpe. Es bildet gemeinsam mit der Remise, dem gegenüberliegenden Dorfteich und der neogotischen Kirche den Mittelpunkt des Ortes. Das Schloss kann besichtigt werden, eine Ausstellung informiert über die Bau- und Eigentümergeschichte und es finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt. Seit 2001 wird die Anlage in mehreren Bauabschnitten renoviert und restauriert, unter anderem sind Türme errichtet, der Dachstuhl gesichert sowie Fassade, Fenster und Türen erneuert worden.

Die Gesamtkosten des Vorhabens haben sich erhöht und betragen jetzt knapp 2,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro.

 Auf der Insel Usedom gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Zeitraum Januar bis Juli 2023 rund 633.000 touristische Ankünfte (+3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und über 3,2 Millionen Übernachtungen (+4 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum knapp 4,4 Millionen Ankünfte (+6,2 Prozent) und rund 18,2 Millionen Übernachtungen (+3,3 Prozent).

Großstörung im Glasfasernetz der WEMACOM

Bei Tiefbauarbeiten wurde am 17.10.2023 ein Hauptkabel beschädigt / Großflächiger Ausfall oder Einschränkungen in der Internetversorgung

Schwerin – Bei Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma ist am 17. Oktober 2023 gegen 15.40 Uhr am Schweriner Stadtrand ein zentrales Glasfaserkabel in der Nähe eines wichtigen Netzknotenpunktes der WEMACOM beschädigt worden. Das Kabel befand sich in drei Metern Tiefe und versorgt einen Großteil der Kundinnen und Kunden im Glasfasernetz der WEMACOM.

Durch die massiven Schäden an der Verbindung zum Netzknotenpunkt kam es zu einem großflächigen Ausfall der Internetversorgung im Netzgebiet. Zwischenzeitlich waren rund 15.000 aktive Kundinnen und Kunden nicht mit Internet versorgt. Der Ausfall betraf dabei vor allem das Netz im Landkreis Nordwestmecklenburg. Auch im Schweriner Stadtgebiet kam es zu Einschränkungen bei der Nutzung des Glasfaserinternets.

Dank einer technischen Umleitung der betroffenen Verbindungen konnte ein Großteil der Anschlüsse kurzfristig zumindest eingeschränkt wieder mit Internet versorgt werden. Die Reparaturarbeiten an den beschädigten Kabeln wurden sofort eingeleitet.

Für die Wiederherstellung der physischen Internetverbindung mussten zahlreiche beschädigte Lichtwellenleiter entfernt und durch neue Glasfaserleitungen ersetzt sowie gespleißt (verschweißt) werden.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind seit dem Nachmittag unermüdlich im Einsatz, um die Internetversorgung wieder vollständig und uneingeschränkt herzustellen. Aufgrund der Schwere der Beschädigung und der höchst filigranen Arbeit des Spleißens, nimmt die Reparatur einige Zeit in Anspruch. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten“, so Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM.

Seit spätestens 11 Uhr können alle Kundinnen und Kunden ihre Dienste wieder uneingeschränkt nutzen. Sollte es nach der Wiederherstellung der Internetversorgung dennoch zu Verbindungsproblemen kommen, empfiehlt die WEMACOM einen Neustart des Routers.

Aufgrund der Störung kam es im Kundenservice der WEMACOM zu einem sprunghaften Anstieg des Anrufaufkommens. Die Bearbeitung der Anfragen nimmt daher nach wie vor mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch.