Menü Schließen

Kategorie: Städte und Gemeinden

Projekt „Tribsees Zukunft machen!“

Tribsees – Infrastrukturminister Christian Pegel übergibt am 28.05.2021 in Tribsees (Landkreis Vorpommern-Rügen) einen Zuwendungsbescheid über 196.000 Euro an Professor Ton Matton für das Stadtentwicklungsprojekt „Tribsees Zukunft machen!“. Die Mittel stammen aus dem Fonds zur Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume.

Die Stadt Tribsees mit ihrem historischen Stadtensemble aus Stadttoren, der Kirche und Bürgerhäusern verzeichnet seit Jahren einen Funktionsverlust durch fehlende Einzelhandelseinrichtungen, gastronomische Angebote sowie Kommunikationsorte. Leerstand, sanierungsbedürftige Gebäude und Baulücken prägen die Innenstadt.

Diese Situation soll sich ändern. Neben der konventionellen städtebaulichen Förderung durch das Infrastrukturministerium zum Erhalt und zur Sanierung der Stadt war das Ministerium auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, wie die Stadt revitalisiert und attraktiver werden kann. Das künstlerische Projekt „Tribsees Zukunft machen!“ von Professor Ton Matton, der an der Universität Linz lehrt und in der Nähe von Schwerin wohnt, soll nun den Anstoß dazu geben.

Studierende verschiedener europäischer Universitäten, Künstler und freiwillige Akteure aus Tribsees werden bis zum Jahresende zahlreiche Projekte und Workshops in der Stadt initiieren und medial vermarkten. Mit unkonventionellen, künstlerisch geprägten Aktionen und Veranstaltungen soll so das öffentliche Aufsehen auf die Stadt gelenkt werden. Auch Investoren sollen so auf die Potentiale der Stadt aufmerksam gemacht werden. Daneben soll erreicht werden, dass sich die Bevölkerung aktiv in die Revitalisierung ihrer Stadt einbringt.

Professor Matton beschreitet mit dem geförderten Projekt einen sehr spannenden Weg, um dabei zu helfen, die Entwicklung der Stadt Tribsees voranzubringen. Die ersten Monate haben bereits einige Aufmerksamkeit und frischen Wind in die Stadt gebracht. Für das Projekt war im Herbst 2020 der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt worden. Verschiedenste Aktionen wie ein Open-Air-Kino, Lichtinstallationen, der Bau eines Stadtmodells und erst kürzlich ein Künstlerworkshop mit Kindern haben seitdem in der Stadt und in den Medien für viel Interesse gesorgt.

Gesundheitsresort „Santé Royale“ eröffnet

Insel Rügen – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Sonnabend das neue „Santé Royale Gesundheitsresort Rügen“ offiziell eingeweiht. Die Gesundheits-Vital-Resort Rügen GmbH hat im Ostseebad Göhren eine Einrichtung für den Gesundheitstourismus gebaut.

„Das Ostseebad Göhren bietet Erholungssuchenden dank seiner idyllischen Lage direkt am Meer inmitten des Biosphärenreservats Mönchgut ideale Voraussetzungen für entspannten Urlaub. Mit dem Santé Royale Gesundheitsresort Rügen wird die gesundheitstouristische Ausrichtung der Region um ein weiteres Angebot ergänzt. Zugleich wird die wirtschaftliche Entwicklung weiter gestärkt, denn mit der Errichtung des Resorts werden 35 Arbeitsplätze neu geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Vor Ort ist eine Anlage mit 125 Zimmern, gastronomischen Einrichtungen sowie einem Spa- und Medical-Bereich über 2.000 Quadratmeter entstanden. Das Resort ist nach Angaben der Betreiber eine Einrichtung für Präventivmedizin. Das Angebot des Gesundheitsresort richtet sich vorrangig an Gäste der Zielgruppe 50+ und soll die Gesundheitsvorsorge der Krankenkassen im Zusammenhang mit Urlaub ergänzen.

Viele Gäste in Mecklenburg-Vorpommern suchen die Kombination aus Urlaub, sportlicher Betätigung und Wellness. Dafür haben wir im Land viel zu bieten. Mit dem neuen Resort im Kneippkurort Göhren kommt ein weiteres Angebot hinzu“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 20 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro.

290.000 Euro für Straßeninstandsetzung

Vollrathsruhe – Die Gemeinde Vollrathsruhe im Amt Seenlandschaft Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Verkehrsministerium einen Zuschuss von knapp 290.000 Euro für die Instandsetzung der Straße von der L 20 bis nach Schloß Grubenhagen.

Die Mittel werden gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen rund 384.000 Euro. Die Gesamtkosten liegen bei 432.000 Euro.

Die Gemeindestraße ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der L 20 und dem Ort Schloß Grubenhagen. Derzeit ist die Fahrbahn sehr uneben und gekennzeichnet von Flick- und Ausbesserungsstellen. Durch höher liegende Bankette ist eine Oberflächenentwässerung nicht gegeben.

Die Fahrbahn soll auf einer Länge von ca. 1,1 Kilometern mit einer 14 Zentimeter starken Asphaltschicht erneuert werden. Neben der Fahrbahn werden beidseitig ein Meter breite, überfahrbare Bankette angeordnet, welche mit Leitpfosten ausgestattet werden. Ebenso sind auf beiden Seiten Randmarkierungen vorgesehen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich von Juli bis Oktober 2021 durchgeführt werden.

Neue Mehrzwecksporthalle am RBB übergeben

Greifswald – Die neu errichtete Mehrzwecksporthalle am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) Greifswald ist am Donnerstag offiziell übergeben worden. „Eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung ist ein bedeutender Standortfaktor für die Ansiedlung neuer und die Erweiterung bestehender Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Lernorte gut ausstatten. Mit der neuen Dreifeldsporthalle wird der Sportunterricht an modernste Unterrichtsbedingungen angepasst. Damit werden die Bedingungen für die Ausbildung von Fachkräften für die gewerbliche Wirtschaft weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Übergabe der Mehrzwecksporthalle.

Die Schwerpunktbereiche des RBB Greifswald, das sich bis 2017 auf drei städtische Standorte (Beimlerstraße, Pappel- und Siemensallee) verteilte, sind Farbtechnik und Fahrzeugtechnik, Metalltechnik, Reinigungstechnik, Wirtschafts- und Sonderpädagogische Ausbildung. Des Weiteren sind das Fachgymnasium für Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales und die Berufsvorbereitung angesiedelt. Von den knapp 2.000 Auszubildenden am Standort Greifswald lernen in der Siemensallee rund 760 Schüler in 42 Berufsschulklassen.

„Besonders hervorzuheben ist, dass die bauausführenden Unternehmen nahezu alle aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. So wird mit dem Neubau zugleich die Wirtschaft in unserem Land gestärkt“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition für den Neubau beträgt 4,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von vier Millionen Euro.

Die Förderung der Mehrzwecksporthalle ist ein Vorhaben von weiteren geförderten Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Zeitraum Oktober 2011 bis Mai 2021. Insgesamt wurden in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 95 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 202 Millionen Euro in Höhe von rund 148 Millionen Euro unterstützt.

Dabei handelte es sich unter anderem um das Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die Erschließung des Industriegewerbegroßstandortes Pasewalk (1. Bauabschnitt) und den Neubau von Teilabschnitten des Ostseeküstenradweges von Stralsund nach Greifswald.

Bürgerbegehren „Radentscheid Schwerin“

Schwerin – Am 26. April 2021 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin einer Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich zugstimmt, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Bürgerbegehren Radentscheid Schwerin“ und die Durchführung eines Bürgerentscheides am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Landtagswahl vorgesehen hatte.

Das Innenministerium hatte bereits im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass dieses Bürgerbegehren nach Auffassung des Ministeriums rechtswidrig ist sowohl in Bezug auf die fehlende Bestimmtheit als auch mit Blick auf den städtischen Haushalt, der keine Freiräume für eine Finanzierung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgekosten zulässt. Aus diesem Grund hat das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde die gefassten Beschlüsse zum „Radentscheid Schwerin“ beanstandet.

Das Innenministerium unterstützt selbstverständlich eine Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als Kernstück direkter Demokratie und hat auch gegen eine sachlich notwendige Verbesserung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt nichts einzuwenden. So hat das Ministerium in der Vergangenheit Kreditgenehmigungen für im Haushalt veranschlagte Maßnahmen im Radwegebau auch erteilt. Gleichwohl sind der Umfang und die Standards, die mit dem Bürgerbegehren verfolgt werden, mit der Haushaltslage der Landeshauptstadt keinesfalls vereinbar.

Dabei liegt es dem Innenministerium fern, den weiteren Radwegeausbau in der Stadt Schwerin zu verhindern oder sich gegen Maßnahmen für mehr Klimaschutz auszusprechen. Doch auch begrüßenswerte Projekte müssen vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage und insbesondere auch im Zusammenhang mit weiteren geplanten Projekten der Landeshauptstadt beurteilt werden.

Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung steht es der Stadt unabhängig vom Bürgerentscheid frei, den Radwegeausbau weiter voranzubringen, vorausgesetzt die Mehraufwendungen werden nachhaltig kompensiert. Es wäre nach Auffassung des Innenministeriums nicht vermittelbar, dass die Landeshauptstadt einerseits noch langfristig auf Konsolidierungshilfen des Landes angewiesen ist, gleichzeitig aber kreditfinanzierte Projekte vorantreibt, ohne an die Deckung der Folgekosten zu denken.

Was die Stadt sich zusätzlich leisten möchte, muss am Ende auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden können. Die bereits bestehende, sehr hohe Verschuldung der Stadt Schwerin erfordert hier zwingend eine Prioritätensetzung.

Ein Gesprächsangebot des Innenministeriums, um im Vorfeld der Entscheidung gemeinsam unter Einbeziehung der Bürgerinitiative das rechtliche Machbare auszuloten, hat die Stadt nicht genutzt.

Kostenloses Probeabo der Onleihe MV

Schwerin – Der Onleihe-Verbund Mecklenburg-Vorpommern hat das kostenlose Probeabo der Onleihe verlängert. Bis 30. Juni 2021 haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, aus einem Bestand von 88.000 digitalen Medien wie Romane und aktuelle Sachbücher, Hörbücher, schülerrelevante Literatur, Zeitungen und Zeitschriften kostenlos online auszuleihen.

„Lesen ist eine tolle Beschäftigung, die umso wichtiger wird, wenn andere Aktivitäten nicht möglich sind. Das Lieblingsbuch ist nur wenige Klicks entfernt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. Um das Probeabo zu nutzen, müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich bei der Onleihe Mecklenburg-Vorpommern registrieren. Sobald die kostenfreie Nutzungszeit endet, erlischt der Zugang automatisch.

Wegen der Kontaktreduzierungen in der Corona-Pandemie sind im Jahr 2020 die Besuchs- und Nutzungszahlen in den Bibliotheken vor Ort zurückgegangen. Der Onleihe-Verbund verzeichnete nach eigenen Angaben hingegen 630.000 Downloads. Das ist eine Steigerung der Nutzung um 18 Prozent. Knapp 16.000 Nutzerinnen und Nutzer haben die digitalen Medien der Onleihe genutzt und damit 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Für das kostenlose Probeabo haben sich seit Januar 2021 über 1.600 Nutzerinnen und Nutzer in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich registrieren lassen und seitdem 10.000 digitale Medien ausgeliehen. „Die Nutzerzahlen zeigen, dass das neue Angebot ankommt. Die Onleihe ist eine gute Alternative, Bücher auszuleihen, wenn der Besuch in der Bibliothek nicht möglich ist“, so Martin.

Derzeit sind 36 Bibliotheken in der landesweiten Onleihe vertreten. Das Land fördert die landesweite Onleihe jährlich mit 65.000 Euro. Ungefähr die gleiche Summe wird von den beteiligten Kommunen erbracht.

Bibliotheken im Landesverbund Onleihe Mecklenburg-Vorpommern:

Ahrenshoop, Altentreptow, Anklam, Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Bützow, Demmin, Gadebusch, Graal-Müritz, Greifswald, Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Klütz, Kröpelin, Kühlungsborn, Lübtheen, Ludwigslust, Malchow, Neubrandenburg, Neukloster, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Rehna, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Schwaan, Schwerin, Stralsund, Teterow, Wismar, Wolgast, Wustrow und Zingst

1,8 Millionen Euro für Hortneubau

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält für den Neubau des Hortgebäudes an der Pablo-Picasso-Straße 43a vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro.

„Mit dem Geld unterstützen wir den Neubau des Horts im Stadtteil Toitenwinkel, der mit einer Kapazität für 330 Kinder fast 100 Kindern mehr Platz bietet als das bisherige Gebäude. Der Neubau wird barrierefrei sein – und nach hohen energetischen Standards errichtet. Das ist mir als Klimaschutzminister ebenfalls ein großes Anliegen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Der Hort entsteht neben der Grund- und Regionalschule. Der bisher genutzte Container, der 1993 errichtet wurde, entspricht nicht den heutigen Standards und wird abgerissen, sobald der Neubau bezogen werden kann. Im Zuge des Bauvorhabens mit Gesamtkosten von knapp fünf Millionen Euro werden auch die Zufahrtsstraße und das Außengelände des Horts neugestaltet.

Bauherr ist der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Stadt Rostock. Der Kreisverband Rostock-Stadt der Volkssolidarität wird den Schulhort betreiben.

Nach erforderlichen Erschließungsarbeiten in diesem Jahr beginnt der Bau des neuen Gebäudes voraussichtlich im Frühjahr 2022. Die Bauzeit ist auf 24 Monate veranschlagt.

Informationen zu den Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet. Die landesweite Schließungsphase mit einer Notfallbetreuung wird damit beendet.

„Die im April getroffenen Maßnahmen in der Kindertagesförderung haben die gewünschte Wirkung gebracht. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Entscheidung am (gestrigen) Dienstag.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind:

  • Inzidenzwert unter 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen,
  • Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb mit Elterntestung,
  • Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Das Sozialministerium hat alle relevanten Informationen zu den neuen Regelungen auf seiner Website www.sozial-mv.de zusammengestellt. Neben der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden sich dort auch alle Formulare für Eltern, darunter ein Vordruck zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses. Dieses Formular wird zur Dokumentation eines Selbsttests benötigt und muss in der Kita ab einem Inzidenzwert von über 100 im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt ausgefüllt vorgelegt werden.

Direktlink zu den Informationen, Dokumenten und Formularen im Bereich der Kindertagesförderung: Kita-Öffnungen ab 17. Mai