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Kategorie: Städte und Gemeinden

290.000 Euro für Straßeninstandsetzung

Vollrathsruhe – Die Gemeinde Vollrathsruhe im Amt Seenlandschaft Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Verkehrsministerium einen Zuschuss von knapp 290.000 Euro für die Instandsetzung der Straße von der L 20 bis nach Schloß Grubenhagen.

Die Mittel werden gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen rund 384.000 Euro. Die Gesamtkosten liegen bei 432.000 Euro.

Die Gemeindestraße ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der L 20 und dem Ort Schloß Grubenhagen. Derzeit ist die Fahrbahn sehr uneben und gekennzeichnet von Flick- und Ausbesserungsstellen. Durch höher liegende Bankette ist eine Oberflächenentwässerung nicht gegeben.

Die Fahrbahn soll auf einer Länge von ca. 1,1 Kilometern mit einer 14 Zentimeter starken Asphaltschicht erneuert werden. Neben der Fahrbahn werden beidseitig ein Meter breite, überfahrbare Bankette angeordnet, welche mit Leitpfosten ausgestattet werden. Ebenso sind auf beiden Seiten Randmarkierungen vorgesehen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich von Juli bis Oktober 2021 durchgeführt werden.

Neue Mehrzwecksporthalle am RBB übergeben

Greifswald – Die neu errichtete Mehrzwecksporthalle am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) Greifswald ist am Donnerstag offiziell übergeben worden. „Eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung ist ein bedeutender Standortfaktor für die Ansiedlung neuer und die Erweiterung bestehender Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Lernorte gut ausstatten. Mit der neuen Dreifeldsporthalle wird der Sportunterricht an modernste Unterrichtsbedingungen angepasst. Damit werden die Bedingungen für die Ausbildung von Fachkräften für die gewerbliche Wirtschaft weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Übergabe der Mehrzwecksporthalle.

Die Schwerpunktbereiche des RBB Greifswald, das sich bis 2017 auf drei städtische Standorte (Beimlerstraße, Pappel- und Siemensallee) verteilte, sind Farbtechnik und Fahrzeugtechnik, Metalltechnik, Reinigungstechnik, Wirtschafts- und Sonderpädagogische Ausbildung. Des Weiteren sind das Fachgymnasium für Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales und die Berufsvorbereitung angesiedelt. Von den knapp 2.000 Auszubildenden am Standort Greifswald lernen in der Siemensallee rund 760 Schüler in 42 Berufsschulklassen.

„Besonders hervorzuheben ist, dass die bauausführenden Unternehmen nahezu alle aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. So wird mit dem Neubau zugleich die Wirtschaft in unserem Land gestärkt“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition für den Neubau beträgt 4,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von vier Millionen Euro.

Die Förderung der Mehrzwecksporthalle ist ein Vorhaben von weiteren geförderten Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Zeitraum Oktober 2011 bis Mai 2021. Insgesamt wurden in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 95 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 202 Millionen Euro in Höhe von rund 148 Millionen Euro unterstützt.

Dabei handelte es sich unter anderem um das Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die Erschließung des Industriegewerbegroßstandortes Pasewalk (1. Bauabschnitt) und den Neubau von Teilabschnitten des Ostseeküstenradweges von Stralsund nach Greifswald.

Bürgerbegehren „Radentscheid Schwerin“

Schwerin – Am 26. April 2021 hat die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin einer Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich zugstimmt, die die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Bürgerbegehren Radentscheid Schwerin“ und die Durchführung eines Bürgerentscheides am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Landtagswahl vorgesehen hatte.

Das Innenministerium hatte bereits im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass dieses Bürgerbegehren nach Auffassung des Ministeriums rechtswidrig ist sowohl in Bezug auf die fehlende Bestimmtheit als auch mit Blick auf den städtischen Haushalt, der keine Freiräume für eine Finanzierung des Vorhabens und der damit verbundenen Folgekosten zulässt. Aus diesem Grund hat das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde die gefassten Beschlüsse zum „Radentscheid Schwerin“ beanstandet.

Das Innenministerium unterstützt selbstverständlich eine Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene als Kernstück direkter Demokratie und hat auch gegen eine sachlich notwendige Verbesserung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt nichts einzuwenden. So hat das Ministerium in der Vergangenheit Kreditgenehmigungen für im Haushalt veranschlagte Maßnahmen im Radwegebau auch erteilt. Gleichwohl sind der Umfang und die Standards, die mit dem Bürgerbegehren verfolgt werden, mit der Haushaltslage der Landeshauptstadt keinesfalls vereinbar.

Dabei liegt es dem Innenministerium fern, den weiteren Radwegeausbau in der Stadt Schwerin zu verhindern oder sich gegen Maßnahmen für mehr Klimaschutz auszusprechen. Doch auch begrüßenswerte Projekte müssen vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage und insbesondere auch im Zusammenhang mit weiteren geplanten Projekten der Landeshauptstadt beurteilt werden.

Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung steht es der Stadt unabhängig vom Bürgerentscheid frei, den Radwegeausbau weiter voranzubringen, vorausgesetzt die Mehraufwendungen werden nachhaltig kompensiert. Es wäre nach Auffassung des Innenministeriums nicht vermittelbar, dass die Landeshauptstadt einerseits noch langfristig auf Konsolidierungshilfen des Landes angewiesen ist, gleichzeitig aber kreditfinanzierte Projekte vorantreibt, ohne an die Deckung der Folgekosten zu denken.

Was die Stadt sich zusätzlich leisten möchte, muss am Ende auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt werden können. Die bereits bestehende, sehr hohe Verschuldung der Stadt Schwerin erfordert hier zwingend eine Prioritätensetzung.

Ein Gesprächsangebot des Innenministeriums, um im Vorfeld der Entscheidung gemeinsam unter Einbeziehung der Bürgerinitiative das rechtliche Machbare auszuloten, hat die Stadt nicht genutzt.

Kostenloses Probeabo der Onleihe MV

Schwerin – Der Onleihe-Verbund Mecklenburg-Vorpommern hat das kostenlose Probeabo der Onleihe verlängert. Bis 30. Juni 2021 haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, aus einem Bestand von 88.000 digitalen Medien wie Romane und aktuelle Sachbücher, Hörbücher, schülerrelevante Literatur, Zeitungen und Zeitschriften kostenlos online auszuleihen.

„Lesen ist eine tolle Beschäftigung, die umso wichtiger wird, wenn andere Aktivitäten nicht möglich sind. Das Lieblingsbuch ist nur wenige Klicks entfernt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. Um das Probeabo zu nutzen, müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich bei der Onleihe Mecklenburg-Vorpommern registrieren. Sobald die kostenfreie Nutzungszeit endet, erlischt der Zugang automatisch.

Wegen der Kontaktreduzierungen in der Corona-Pandemie sind im Jahr 2020 die Besuchs- und Nutzungszahlen in den Bibliotheken vor Ort zurückgegangen. Der Onleihe-Verbund verzeichnete nach eigenen Angaben hingegen 630.000 Downloads. Das ist eine Steigerung der Nutzung um 18 Prozent. Knapp 16.000 Nutzerinnen und Nutzer haben die digitalen Medien der Onleihe genutzt und damit 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Für das kostenlose Probeabo haben sich seit Januar 2021 über 1.600 Nutzerinnen und Nutzer in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich registrieren lassen und seitdem 10.000 digitale Medien ausgeliehen. „Die Nutzerzahlen zeigen, dass das neue Angebot ankommt. Die Onleihe ist eine gute Alternative, Bücher auszuleihen, wenn der Besuch in der Bibliothek nicht möglich ist“, so Martin.

Derzeit sind 36 Bibliotheken in der landesweiten Onleihe vertreten. Das Land fördert die landesweite Onleihe jährlich mit 65.000 Euro. Ungefähr die gleiche Summe wird von den beteiligten Kommunen erbracht.

Bibliotheken im Landesverbund Onleihe Mecklenburg-Vorpommern:

Ahrenshoop, Altentreptow, Anklam, Bad Doberan, Barth, Bergen auf Rügen, Bützow, Demmin, Gadebusch, Graal-Müritz, Greifswald, Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Klütz, Kröpelin, Kühlungsborn, Lübtheen, Ludwigslust, Malchow, Neubrandenburg, Neukloster, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Rehna, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Schwaan, Schwerin, Stralsund, Teterow, Wismar, Wolgast, Wustrow und Zingst

1,8 Millionen Euro für Hortneubau

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält für den Neubau des Hortgebäudes an der Pablo-Picasso-Straße 43a vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro.

„Mit dem Geld unterstützen wir den Neubau des Horts im Stadtteil Toitenwinkel, der mit einer Kapazität für 330 Kinder fast 100 Kindern mehr Platz bietet als das bisherige Gebäude. Der Neubau wird barrierefrei sein – und nach hohen energetischen Standards errichtet. Das ist mir als Klimaschutzminister ebenfalls ein großes Anliegen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Der Hort entsteht neben der Grund- und Regionalschule. Der bisher genutzte Container, der 1993 errichtet wurde, entspricht nicht den heutigen Standards und wird abgerissen, sobald der Neubau bezogen werden kann. Im Zuge des Bauvorhabens mit Gesamtkosten von knapp fünf Millionen Euro werden auch die Zufahrtsstraße und das Außengelände des Horts neugestaltet.

Bauherr ist der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Stadt Rostock. Der Kreisverband Rostock-Stadt der Volkssolidarität wird den Schulhort betreiben.

Nach erforderlichen Erschließungsarbeiten in diesem Jahr beginnt der Bau des neuen Gebäudes voraussichtlich im Frühjahr 2022. Die Bauzeit ist auf 24 Monate veranschlagt.

Informationen zu den Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet. Die landesweite Schließungsphase mit einer Notfallbetreuung wird damit beendet.

„Die im April getroffenen Maßnahmen in der Kindertagesförderung haben die gewünschte Wirkung gebracht. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Entscheidung am (gestrigen) Dienstag.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind:

  • Inzidenzwert unter 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen,
  • Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb mit Elterntestung,
  • Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Das Sozialministerium hat alle relevanten Informationen zu den neuen Regelungen auf seiner Website www.sozial-mv.de zusammengestellt. Neben der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden sich dort auch alle Formulare für Eltern, darunter ein Vordruck zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses. Dieses Formular wird zur Dokumentation eines Selbsttests benötigt und muss in der Kita ab einem Inzidenzwert von über 100 im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt ausgefüllt vorgelegt werden.

Direktlink zu den Informationen, Dokumenten und Formularen im Bereich der Kindertagesförderung: Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Dokumentationszentrum in Rostock übergeben

Rostock – In Rostock hat Finanzminister Reinhard Meyer heute die Dokumentations- und Gedenkstätte an den Leiter der Landeszentrale für politische Bildung, Jochen Schmidt, übergeben. Land und Bund investierten rund 4 Mio. Euro in die Sanierung.

Das Dokumentationszentrum in der Rostocker Hermannstrasse wurde seit Ende 2018 saniert. Der bauliche Zustand des denkmalgeschützten Komplexes erforderte eine Grundsanierung, die unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange erfolgte. Ziel war, die verschiedenen Epochen der Nutzung, beginnend mit der Errichtung des Gebäudes insbesondere des Haftbereiches zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Bei der Sanierung sollte der Zustand des Erstbezuges daher ausdrücklich nicht wiederhergestellt werden. Vielmehr war es Ziel, ein authentisches und durch Befunde belegbares Erscheinungsbild anzustreben. Viele Alterserscheinungen, Verschmutzungen und leichte Schäden wurden daher akzeptiert und beibehalten.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Auch wenn sich oberflächlich nicht viel verändert zu haben scheint, so sind die Auswirkungen doch immens. Wir haben dieses Gebäude konserviert und erhalten es damit für nachfolgende Generationen als einen Ort des authentischen Erinnerns. Damit leistet auch die Bauverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur.“

Meyer übergab den symbolischen Schlüssel an Jochen Schmidt, den Direktor der Landeszentrale für politische Bildung und künftigen Nutzer des Gebäudes.

Jochen Schmidt: „Für die umsichtige und außerordentlich gelungene Sanierung und die ausgezeichnete Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der SBL bedanke ich mich herzlich. Als neue Nutzer freuen wir uns, die Liegenschaft in Gänze als Dokumentations- und Gedenkstätte betreiben zu dürfen. Beginnend mit einer Eröffnungsveranstaltung am 2. Juli 2021 wird damit die Gedenkstättenarbeit fortgeführt, die bis zum Beginn der Sanierung an diesem Ort in hervorragender Weise durch die Außenstelle Rostock des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen geleistet wurde. Die Auseinandersetzung mit der Geschichte politischer Verfolgung in der DDR wird dabei weiter im Mittelpunkt der Bildungs- und Vermittlungsarbeit stehen.“

Die Dokumentations- und Gedenkstätte in der ehemaligen Untersuchungshaft der Staatssicherheit Rostock hat sich seit ihrem Bestehen im Oktober 1999 zu einem wichtigen und anerkannten Ort der Information und Dokumentation über die SED-Diktatur sowie des Gedenkens an die Opfer entwickelt, nicht zuletzt durch ihre starke Authentizität und zentralen Lage. Die Untersuchungshaftanstalt wurde Ende der 1950er Jahre errichtet. Nicht einsehbar für Außenstehende, befand sie sich auf dem Gelände der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). 1960 kamen die ersten Häftlinge in die Untersuchungshaftanstalt.

Bis 1989 inhaftierte die Staatssicherheit dort rund 4900 Frauen und Männer aus überwiegend politischen Gründen. Dazu gehörten zum Beispiel die Straftatbestände „Hetze“, „staatsfeindliche Verbindungsaufnahme“ und in zunehmendem Maße „versuchte Republikflucht“. Die Untersuchungshaftanstalt des MfS verfügte über rund 50 Zellen auf drei Etagen. Die Inhaftierten mussten im Durchschnitt fünf bis sechs Monate Untersuchungshaft mit ständigen Verhören und unter starker Isolation über sich ergehen lassen, bis sie durch ein Gericht formal abgeurteilt und in eine Strafvollzugseinrichtung verlegt wurden.

Förderung eines neues Einsatzfahrzeugs

Neues Hubrettungsfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr im Amt Röbel-Müritz in Sicht

Röbel – Ein neues Hubrettungsfahrzeug für das Amt Röbel-Müritz soll eine alte Drehleiter, die wegen anfallender Reparaturen ausgedient und für Ausbildungs- und Übungszwecke nicht mehr genutzt werden kann, ersetzen. Zum Amt Röbel-Müritz gehören 19 Gemeinden, die gemeinsam das neue Hubrettungsfahrzeug, wie die bisherige Drehleiter auch, nutzen werden.

Für den Kauf des Fahrzeuges übersandte das Innenministerium einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 237.700 EUR. Gemeinsam mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterstützt das Innenministerium die Ersatzbeschaffung mit jeweils 237.700 Euro. Bei Gesamtkosten von rund 713.000 Euro ist dies jeweils eine Drittelfinanzierung.

Die Röbeler Feuerwehr muss für eine Vielzahl von Gefahren und Risiken gut gewappnet sein und gewährleistet den Brandschutz und die technische Hilfeleistung nicht nur im eigenen Gemeindegebiet. Ihre Einsätze erstrecken sich über eine riesige Gesamtfläche mit Wäldern und Seen sowie der Landstraße L 24 und der Autobahn A 19.

Innenminister Renz: “Nur eine gut ausgerüstete Feuerwehr kann bei allen Notlagen, vom Verkehrsunfall über Großbrände bis hin zum Katastrophenfall, ihren vollen Einsatz bringen und wirksame Hilfe leisten. Dafür brauchen die Wehren neben gut ausgebildeten Einsatzkräften moderne Geräte und eine top Ausstattung. Deshalb freue ich mich, den Ersatz der alten Drehleiter durch ein Hubrettungsfahrzeug finanziell unterstützen zu können“.