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Kategorie: Städte und Gemeinden

Auftrag für Trassenplanung ist vergeben

Parchim – Der Auftrag für die Vorplanung der Ortsumfahrung Parchim ist vergeben: Die Bad Doberaner Niederlassung des Ingenieurbüros Merkel Consult hat im Ergebnis der Ausschreibung durch die Projektgruppe Großprojekte der Landesstraßenbauverwaltung den Zuschlag erhalten.

„Die zu planende Ortsumfahrung soll die beiden Bundesstraßen B 191 und B 321 durch einen Dreiviertelkreis verbinden und somit die Parchimer Innenstadt vom Durchgangsverkehr mit Lärm und Abgasen entlasten sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Zugleich wird damit die östliche Verbindung des Oberzentrums Schwerin an die A 24 über das Mittelzentrum Parchim verbessert“, umreißt Landesverkehrsminister Christian Pegel die Bedeutung der neuen Straße und führt weiter aus: „Des Weiteren wird die Verbindung der Mittelzentren Ludwigslust, Waren (Müritz) und Teterow verbessert. Die Direktverbindung über die B 191 stellt eine signifikante Abkürzung dar im Vergleich zur Verbindung über die Autobahnen 19 und 24.“ Insbesondere werde Parchim auch vom Schwerlastverkehr entlastet, der auf der B 191 einen Anteil von 15, auf der B 321 von 8 Prozent ausmache.

Das Ingenieurbüro muss nun den optimalen Verlauf für die ca. zwölf Kilometer lange neue Ortsumfahrung ermitteln und dabei neben Verkehrs- und Wirtschaftlichkeits- insbesondere auch Umweltbelange berücksichtigen. Dazu werden zunächst Umweltkartierungen zum Erfassen des Bestands an Flora und Fauna durchgeführt. Mit dem Abschluss der Vorplanung ist frühestens im Jahr 2022 zu rechnen. Daran anschließend erfolgt die Entwurfsplanung zur konkreten technischen Ausgestaltung des zuvor ermittelten Verlaufs der Ortsumfahrung. Mit dieser Planung wird dann ins Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts eingestiegen.

Die Ortsumfahrung ist aufgrund ihrer Bedeutung Teil des aktuellen Bundesverkehrswegeplans und wurde in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Der Bund als Baulastträger der Bundesstraßen trägt die Kosten für das Vorhaben. 2014 waren sie mit knapp 33 Millionen Euro veranschlagt worden.

Umweltsanierung

Geld vom Land: Belasteter Boden in Gelbensande wird saniert

Gelbensande – Am 19.04.2021 hat Umweltminister Dr. Till Backhaus per Videokonferenz einen Zuwendungsbescheid an die Gemeinde Gelbensande für die Sanierung des kommunalen Anteils der Altlast „Osmose“ in Gelbensande übergeben.

Die Altlast gehört überwiegend dem Sondervermögen „Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern“ und damit dem Land. Die Bewirtschaftung für das Land erfolgt durch die GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten M-V mbH. Ein kleiner, aber hoch belasteter Teil des ehemaligen Osmose-Betriebsgeländes befindet sich allerdings im Eigentum von Gemeinde und Wohnungsgesellschaft Gelbensande. Dabei handelt es sich um Teile eines Walls aus Bodenmaterial, das in den 80er Jahren vom Betriebsgelände abgeschoben und an Ort und Stelle belassen wurde. Wie der Wall selbst, stellt auch der darunterliegende Boden einen Belastungsschwerpunkt innerhalb der Altlast dar. Im Rahmen der Sanierung des gesamten Standortes wird der kontaminierte Boden in diesem Bereich nun ausgebaut sowie ordnungsgemäß und schadlos entsorgt.

„Für das Umweltministerium und die GAA war von Anfang an klar, dass wir die Gemeinde Gelbensande mit dieser gewaltigen Herausforderung nicht allein lassen,“ betont Minister Dr. Backhaus. „Deshalb hat die GAA mit tatkräftiger Unterstützung meines Hauses frühzeitig darauf hingewirkt, die Altlast gemeinsam zu sanieren.“ Maßnahmen allein auf den Grundstücken des Landes wären nicht zielführend gewesen.

Als großen Erfolg und nicht selbstverständlich bezeichnet der Minister die Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von fast 90 Prozent der Kosten, die für die Sanierung der kommunalen Flächen anfallen werden.

Für den Bodenaustausch auf den Flächen des Landes-Sondervermögens sind 2,5 Mio. Euro veranschlagt. Die Kosten für die zu sanierenden Grundstücke im Wallbereich, die Gemeinde und Wohnungsge­nossenschaft gehören, werden sich auf insgesamt rund 1 Mio. Euro belaufen.

Der letzte der insgesamt vier Förderanträge nach zwei verschiedenen Richtlinien konnte jetzt bewilligt werden. Dabei handelt es sich um die Zuwendung nach LEFDRL M-V (Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien, Förderbereich 2) für die Gemeinde Gelbensande zur Beseitigung ihres Erdwall-Anteils in Höhe von 164.678,70 Euro. Weitere Fördermittel werden für die Bodensanierung zum Schutz des Grundwassers nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) und nach der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungsmitteln bereitgestellt.

Die GAA hat Gemeinde und Wohnungsgesellschaft Gelbensande bei der erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln unterstützt. Seit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im letzten Jahr ist sie außerdem für Gemeinde und Wohnungsgesellschaft hinsichtlich Sanierungsplanung und –durchführung tätig. Neben der Förderung stellt auch das eine wesentliche Entlastung für Gemeinde und Wohnungsgesellschaft dar. „Für das Land ist es ebenfalls von Vorteil, wenn die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bei der GAA und damit in einer Hand liegt. Die GAA verfügt über spezielle Fachkunde und ist sehr erfahren bei der Durchführung von Altlastensanierungen“, so der Umweltminister Dr. Backhaus.

„Damit haben wir gemeinsam die Voraussetzung geschaffen, eine der letzten großen Altlasten aus der DDR-Zeit in Mecklenburg-Vorpommern zu beseitigen und die seit der Wende brachliegende Flächen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen.“

In der Gemeinde Gelbensande (Landkreis Rostock) befindet sich am östlichen Ortsausgang nahe der B105 das ehemalige Betriebsgelände „Osmose“ Gelbensande des VEB Holzwerke Rövershagen. Zwischen 1961 und 1990 wurden hier Holzstämme u. a. für Telefonmasten imprägniert. Während der Betriebszeit wurde außerhalb des Tränkbeckens auch ein Großteil der unversiegelten Fläche als Lager- und Abtropfbereich für die imprägnierten Stämme verwendet, so dass die zum Imprägnieren verwendeten Chemikalien (hauptsächlich Stoffe mit Fluorid, Chrom und Arsen) in den Boden und auch bis ins Grundwasser gelangten.

1999 wurden die aufstehenden Gebäude zurückgebaut. Nach der Zuordnung eines Großteils der ehemaligen Betriebsflächen in die Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2003 hat die GAA M-V mbH den Standort umfassend untersucht und die Sanierung vorbereitet. Anfang 2021 wurde mit der Quellterm-Sanierung der insgesamt fast vier Hektar großen Flächen des Sondervermögens begonnen. Dabei werden die untertägigen Gebäudeteile entfernt, der kontaminierte Boden ausgebaut, entsorgt und durch sauberen zertifizierten Füllboden (Z0) ersetzt.

Die Arbeiten im Bereich des Erdwalls an der nordwestlichen Grenze des ehemaligen Betriebsgeländes sind für den Sommer 2021 terminiert.

Stadtradeln 2021

Schwerin – Am 1. Mai startet zum 14. Mal das „Stadtradeln“. Kommunen, Landkreise und Regionen aus ganz Deutschland treten miteinander in den Wettbewerb, wessen Einwohner binnen jeweils drei Wochen die meisten Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen. In M-V geht die Hanse- und Universitätsstadt Greifswald als Erste der bislang zwölf Teilnehmer aus M-V an den Start.

„Die Corona-Pandemie mit all‘ ihren Folgen hat auch zu einem unglaublichen Aufschwung für das Fahrrad geführt. Im vergangenen Jahr haben elf Kommunen aus MV mitgemacht. Kurz nach Anmeldebeginn am 10. März hatten wir bereits zwölf Anmeldungen. Weitere Interessenten können sich noch bis Anfang September anmelden. Deshalb erhöhen wir die Summe, die wir für die Anmeldegebühren der Kommunen beim Stadtradeln zur Verfügung stellen, in diesem Jahr um 5.000 auf 20.000 Euro“, sagt Landesverkehrs- und -klimaschutzminister Christian Pegel.

Er wirbt für die Teilnahme am Stadtradeln wie fürs Radfahren allgemein: „Das Fahrrad verbindet klimafreundlichen Transport mit sportlicher Bewegung an der frischen Luft.“ Der Minister weist aber darauf hin, dass auch für die Radler die Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie gelten und erläutert: „Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern lässt sich auf dem Fahrrad gut wahren. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist sicher nicht erforderlich. Radtouren in der Gruppe sind allerdings aufgrund der Kontaktbeschränkungen zurzeit nicht möglich. Aber alle können die Kilometer, die sie mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei Ausflügen mit der Familie aus dem eigenen Haushalt zurücklegen, während des Aktionszeitraums ihrer Kommune in den Radelkalender ihrer Mannschaft eintragen und so ein Zeichen setzen für das Fahrrad als klimafreundliche, günstige und gesunde Alternative zum Auto.“

Angemeldet für das Stadtradeln 2021 sind bislang Anklam sowie das Amt Anklam, Boizenburg, Greifswald, der Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Neubrandenburg, Neustadt/Glewe, Neustrelitz, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin Anfang September anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Ausstattung der Gesundheitsämter

Technische Ausstattung der Gesundheitsämter wird verbessert

Schwerin – Die Gesundheitsämter des Landes erhalten Mittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) des Bundes zur technischen Modernisierung. Jetzt sind die ersten Anträge für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Vorpommern-Rügen bewilligt worden.

„Die Mitarbeitenden im Öffentlichen Gesundheitsdienst leisten hervorragende Arbeit. Die Corona-Pandemie hat uns allen die Bedeutung und zugleich das hohe Engagement des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Mit den Mitteln wird jetzt eine notwendige Qualitätsverbesserung der technischen Ausstattung erreicht. Damit wird der ÖGD weiter gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Insgesamt stehen knapp 883.000 Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Die anteiligen Mittel werden hälftig nach Personalausstattung der Gesundheitsämter und anhand der Einwohnerzahl berechnet. Danach erhält die Hansestadt Rostock knapp 120.000 Euro, die Stadt Schwerin rund 57.000 Euro, der Landkreis Ludwigslust-Parchim knapp 111.000 Euro, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte knapp 154.000 Euro, der Landkreis Nordwestmecklenburg rund 80.000 Euro, der Landkreis Rostock rund 116.000 Euro, der Landkreis Vorpommern-Greifswald rund 129.000 Euro und der Landkreis Vorpommern-Rügen knapp 116.000 Euro.

„Die Mittel können beispielsweise für die Neuausstattung und Modernisierung digitaler Arbeitsgeräte und deren Zubehör genutzt werden oder für die Aktualisierung von Software. Ziel ist, dass es zu Erleichterungen in der täglichen Arbeit kommt“, so Glawe weiter.

Durch die nachhaltigen Digitalisierungsmaßnahmen ist zu erwarten, dass die Gesundheitsämter ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen können, wie beispielsweise Gesundheitsschutz und Prävention (z. B. Infektionsschutz), Gesundheitshilfe (z. B. sexuelle Beratungen), Gesundheitsförderung (z. B. Informationen) und Gesundheitsberichterstattung (z. B. Informationen über die gesundheitliche Situation). Mit der Vernetzung, die durch die IT-Infrastrukturmodernisierung geschaffen wird, wird eine schnellere Reaktionsmöglichkeit bei kritischen Lagen, wie beispielsweise in der Pandemie-Lage, erreicht.

Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro bis 2026 zur Verbesserung der technischen Ausstattung und für mehr Personal zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich bis zu 80 Millionen Euro erhalten.

„Mit den Mitteln wird der Öffentliche Gesundheitsdienst insgesamt gestärkt. Gleichzeitig können Modernisierungen vorgenommen werden. Die Corona-Pandemie hat uns allen die erhebliche Bedeutung und zugleich die Verantwortung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Der ÖGD sorgt durch die Wahrnehmung verschiedenster Aufgaben für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Zollausbildung kommt noch Rostock

Rostock – Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden: Rostock soll der neue Standort für die Ausbildung in der Zollverwaltung werden. In der Hansestadt wird jetzt ein neuer Campus mit Lehrgebäuden und Wohnheim entstehen. Nach ersten Schätzungen wird der Bund ca. 150 Mio. Euro in den Aufbau investieren.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen: „600 Studierende dazu hunderte Lehrkräfte und riesige Bauinvestitionen. Die Ansiedlung der Zollausbildung in Rostock ist ein Riesenerfolg nicht nur für die Hansestadt Rostock, sondern für das ganze Land. Wir haben uns daher von Beginn an intensiv um die Ansiedlung bemüht und für den Standort geworben Die Vorgaben des Bundes waren klar: Mindestens 100.000 Einwohner, eine bestehende Universität und nach Möglichkeit die Nähe zu bestehenden Zolleinheiten. Rostock konnte all das bieten und das Bundesfinanzministerium überzeugen.“

Ein Grundstück des Landes in Rostock Lütten Klein soll nun an den Bund verkauft werden. Die Bauausführung übernimmt die Landesbauverwaltung für den Bund. Auf dem mehr als 20.000 Quadratmeter großen Grundstück sollen Unterkunftsplätze für ca. 600 Personen, Seminar- und Schulungsgebäude, eine Mensa, eine Sporthalle sowie Büros und Parkplätze entstehen. Nach ersten Schätzungen werden sich die Kosten auf ca. 150 Mio. Euro belaufen. Der Zeitplan ist ambitioniert: Schon im Jahr 2025 will die Zollverwaltung die Ausbildung in Rostock beginnen.

„Wir müssen jetzt zügig Planungsrecht schaffen“, so Finanzminister Meyer, „aber Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock bin ich mir sicher, dass wir diese bürokratische Hürde schnell nehmen werden.“

Demokratische Willensbildung trotz Pandemie

Schwerin – Wenn zwingend unaufschiebbare Beschlüsse gefasst werden müssen, können Sitzungen von Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nach wie vor grundsätzliche auch als Präsenzsitzungen stattfinden. Darauf wies Innenminister Torsten Renz nach dem Corona-Gipfel hin.

Um größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns jedoch zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren.

Der Landtag hatte im Januar mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie Vorsorge dafür getroffen, dass diese Instrumente zur Verfügung stehen.

„Sie haben sich bereits in der Praxis bewährt“, betonte Minister Renz. „So können wir die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane während des jetzigen Höhepunkts der Pandemie aufrechterhalten.“

Die Entscheidung, welche Optionen genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, hatte das Innenministerium bereits Hinweise herausgegeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

Wohnraum in Tourismushochburgen

Schwerin – Der Landtag hat jetzt dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

„Durch das Gesetz können Gemeinden künftig mit einer Satzung der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume einen Riegel vorschieben“, fasst  Bauminister Christian Pegel die Aufgabe des neuen Gesetzes zusammen und führt weiter aus: „Während der Dialogtour der Landesregierung zur ,Zukunft des Wohnens‘ wurde mir wiederholt die Sorge angetragen, dass in den touristischen Hochburgen immer schwerer Wohnraum für die Einheimischen – insbesondere auch diejenigen, die für die touristischen Einrichtungen arbeiten – und ihre Familien zu bekommen ist. Dabei ging es gar nicht mehr um den Preis, sondern darum, überhaupt eine Wohnung zu finden. Deshalb müssen wir die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für andere Zwecke dringend stoppen. Das können die Gemeinden mit dem neuen Gesetz jetzt in die Hand nehmen.“

Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für den Erlass einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Sind solche Alternativen nicht vorhanden, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt der Minister den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden.

Das Gesetz erfasse jedoch nicht marginale Änderungen. „Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert daür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst“, erläutert Christian Pegel weiter. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird, etwa in Zeitungsinseraten oder auf einschlägigen Internetplattformen. Zudem wird für diese Wohnungen das Führen eines Belegungskalenders Pflicht. „Dieses System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden“, so Pegel.

Dörfliche Entwicklung im Landkreis Rostock

Schwerin – Per Videokonferenz übergab der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, am Dienstag zehn Förderbescheide an Gemeinden im Landkreis Rostock. Insgesamt knapp 7 Millionen Euro stellt das Land gemäß der Richtlinie für integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V) für Projekte der Dorfentwicklung zur Verfügung.

Minister Backhaus betont: „Ich freue mich, dass im Landkreis Rostock mit den Fördermitteln besonders die Infrastrukturen für unsere Jüngsten aufgewertet und Freizeitangebote geschaffen werden. Wenn wir von gleichen Lebensverhältnissen im ländlichen Raum sprechen, dann gehören auch Entfaltungs- und Erholungsräume dazu.“

Neben Baumaßnahmen für Kindertagesstätten und Schulen werden auch ein Wanderweg und die Sanierung eines Dorfgemeinschaftshauses gefördert.

Konkret geht es bei den Förderungen um folgende Projekte:

Erweiterungsbau der Kindertagesstätte „Waldgeister“ in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Amt Bad Doberan-Land)

Um den anwachsenden Bedarf an Kita-Plätzen decken zu können, hat sich die Gemeinde Ostseebad Nienhagen zu einem Erweiterungsbau der Kita „Waldgeister“ entschlossen. Damit werden im Untergeschoss neue Räumlichkeiten für den Krippenbereich, für eine Kochküche und einen Kinderwagenraum geschaffen. Im Obergeschoss entstehen zusätzliche Räumlichkeiten für die Kindergarten-Gruppen. Eine neue Kochküche wird die Kinder der gesamten Einrichtung täglich frisch mit Mahlzeiten versorgen. Der Erweiterungsbau wird sich dem bereits vorhandenen Bau anpassen. Für die Dacheindeckung ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen.

Derzeit besuchen insgesamt 88 Kinder die Einrichtung. Mit dem Erweiterungsbau werden 35 zusätzliche Plätze geschaffen.

Gesamtkosten: ca. 1,5 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 900.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – Juli 2022

Erweiterungsbau der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in der Gemeinde Stäbelow (Amt Warnow-West)

Um der steigenden Zahl an Kindern eine Betreuung anbieten zu können, plant die Gemeinde Stäbelow einen eingeschossigen Erweiterungsbau für die bestehende Kita mit zusätzlich 33 Betreuungsplätzen. In diesen Erweiterungsbau sollen Gruppen- und Gruppenneben­räume, Sanitärräume sowie ein, Kinderwagen- und Abstellraum entstehen. Ebenfalls ist ein neuer Personalraum geplant. Derzeit besuchen 46 Kinder die Einrichtung. Betreiber ist die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land.

Gesamtkosten: ca. 950.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 600.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – September 2022

Sanierung der Kindertagesstätte „Kattenkorf“ in der Ortslage Kavelstorf, 2. BA (Gemeinde Dummerstorf)

Die Kindertagesstätte „Kattenkorf“ in Kavelstorf wurde bereits in den vergangenen Jahren umfangreich saniert. Durch einen Erweiterungsbau sind zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen worden. Im 2. Bauabschnitt soll nun der Erweiterungsbau mit dem Altbau durch eine Überdachung miteinander verbunden werden. In dem Altbau müssen die Sanitäreinrichtungen sowie die Gruppenräume und Flure erneuert werden. In der Kita können bis zu 146 Kinder betreut werden.

Gesamtkosten: ca. 650.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 500.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – Juni 2022

Sanierung der Kindertagesstätte „Eulennest“ in der Gemeinde Glasewitz (Amt Güstrow-Land)

Die Gemeinde Glasewitz ist Eigentümerin der Kindertagesstätte „Eulennest“. Zurzeit werden 35 Kinder in dieser Einrichtung betreut; die Tendenz ist steigend. Um den Anforderungen an eine zeitgemäße Kindereinrichtung gerecht zu werden, sind eine Sanierung der Kindertagesstätte und ein Anbau von weiteren Räumlichkeiten erforderlich. Vorgesehen ist die Erneuerung der Heizungs- und Sanitärinstallation sowie der gesamten Elektrik mit Beleuchtung und Fluchtwegebeleuchtung. Fußböden müssen renoviert, die Wände gemalert und die Innentüren ersetzt werden. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung war auch schon lange erforderlich.

Gesamtkosten: ca. 575.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 430.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – April 2021

Dacherneuerung der Kindertagesstätte „Glückskäfer“ in der Gemeinde Sarmstorf (Amt Güstrow-Land)

Das Gebäude, in dem die Kindertagesstätte untergebracht ist, wurde 1958 errichtet. In den vergangenen Jahren wurden bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, wie die Erneuerung der Fenster, der Heizungsanlage, Modernisierung der Sanitäranlagen, Fußböden sowie ein Anbau an das Bestandsgebäude aufgrund der steigenden Nachfrage an Kita-Plätzen. Das Dach des Gebäudes weist jedoch schwere Beschädigungen auf. Eine umfassende Sanierung des Daches ist deshalb unumgänglich. Diese Maßnahme umfasst den Abbruch des Daches und die Erneuerung mit Betondachpfannen sowie die Neueinfassung des Schornsteins mit Zinkblech.

Insgesamt 36 Kinder werden in der Einrichtung betreut (18 Krippen- und 18 Kindergartenkinder.)

Gesamtkosten: ca. 50.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 35.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – Oktober 2021

Erneuerung der Sanitäranlagen in der Kindertagesstätte und Grundschule in der Gemeinde Mühl-Rosin (Amt Güstrow-Land)

Das bestehende Gebäude, in dem die Grundschule, der Hort und die Kindertagesstätte untergebracht sind, wurde 1966 errichtet. In den letzten Jahren wurden Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fenster, Fassade, Elektro und Heizung vorgenommen. Nunmehr ist es geplant, die alten sanitären Anlagen umfassend zu sanieren, um den Hygieneanforderungen an eine zeitgemäße Kindereinrichtung zu entsprechen.

Dazu sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen:- Schaffung normgerechter Türöffnungen mit neuen Türen

– Sanierung der Fußböden
– Maler- und Fliesenarbeiten
– Elektroinstallation
– Sanitär- und Heizungsinstallation
– Neue Waschbecken und WC mit Trennwänden und Türen

Insgesamt besuchen 135 Kinder die Einrichtung.

Gesamtkosten: ca. 95.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 70.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – Oktober 2021

Ausbau des Wanderweges an der L 142 Augustenruh – Goldewin – Mistorf (Gemeinde Mistorf, Amt Güstrow-Land)

Die Gemeinde Mistorf beabsichtigt den Bau eines ca. 1,9 km langen Wander- und Schulweges in zwei Bauabschnitten von Augustenruh über Goldewin bis Mistorf. In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein solcher Weg schon in der Nachbargemeinde Lüssow bis Augustenruh gebaut. Dieser Weg erfreut sich eines hohen Zuspruchs und wird sehr gut angenommen. Die Gemeinde Mistorf strebt nun an, in Fortführung des Wander- und Schulweges einen gleichen Weg von Augustenruh und Goldewin und Mistorf zu bauen. Ziel ist es, eine gefahrlose fußläufige Verbindung zwischen diesen Ortsteilen der Gemeinde zu schaffen, mit einem Anschluss zum Naherholungsgebiet Bauernsee und dem Nachbarort Lüssow. Innerhalb der Ortslagen können vorhandene Wege und Anliegerstraßen genutzt werden. Der geplante Weg wird in einer Breite von 2,0 m gebaut und wird überwiegend mit Asphalt befestigt. Diese Maßnahme soll die ländliche und touristische Infrastruktur und auch das äußeren Erscheinungsbilde der Gemeinde Mistorf aufwerten. Der Weg wird zudem barrierefrei zugänglich sein.

Gesamtkosten: ca. 400.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 360.000 Euro
Durchführungszeitraum: April 2021 – Oktober 2021

Sanierung Straße und Gehweg in der Ortslage Gehmkendorf (Gemeinde Jördenstorf, Amt Mecklen­burgische Schweiz)

Die Ortslage Gehmkendorf ist eine ländlich geprägte Ortschaft der Gemeinde Jördenstorf und gilt als „Einfahrtstor“ zur Mecklenburgischen Schweiz. Durch die grundhafte Straßen- und Gehwegsanierung wird die Attraktivität und Verkehrssicherheit des Schulweges der Kinder sowie der gesamten Bevölkerung gesteigert. Zudem wird das dörfliche Erscheinungsbild qualitativ verbessert.

Gesamtkosten: ca. 700.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 520.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – November 2021

Neubau einer Grundschule im OT Diekhof (Stadt Laage)

Die Stadt Laage hat sich im OT Diekhof für einen langfristig gesicherten Schulstandort entschieden. Der Einzugsbereich umfasst eine Vielzahl von Ortschaften, aus denen 81 Kinder in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet werden. Künftig werden noch mehr Kinder erwartet.

Das bestehende Gebäude wurde um 1936 als Offiziers­casino im Stil der typischen Vorkriegsarchitektur erbaut. 1995/96 erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen. Seitdem erfolgten keine Maßnahmen an der Bausubstanz. Eine Sanierung des Bestandes würde bei Weitem die Kosten eines Neubaus übersteigen. Die Stadt Laage hat sich deshalb für einen Neubau auf einem nahegelegenen, städtischen Grundstück entschieden. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Das neue Schulgebäude und die Außenanlagen werden barrierefrei sein, es wird ein Fahrstuhl und im Erdgeschoss ein Behinderten-WC eingebaut.

Gesamtkosten: 4,5 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 1,5 Mio. Euro
Umsetzungszeitraum: April 2021 – Juni 2023

Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit integrierter Feuerwehr in der Ortslage Viecheln (Gemeinde Behren-Lübchin, Amt Gnoin)

Die Gemeinde Viecheln will ein neues Dorfgemeinschafts­haus bauen, das als Zentrum für die örtliche Kultur- und Freizeitarbeit und für die Feuerwehr dienen und als Begegnungsstätte das Dorfleben bereichern soll. Das neue Dorfgemeinschaftshaus mit integrierter Feuerwehr wird als Massivgebäude errichtet. Das Raumprogramm sieht einen Mehrzweckraum für ca. 100 Personen mit Tresen und einer Teeküche vor, einen Vereinsraum, ein Bürgermeisterbüro, verschiedene Lager- und Technikräume sowie die erforderlichen WCs (auch barrierefrei) vor. Im Feuerwehrbereich sind eine Fahrzeughalle, Umkleide­räume sowie Nebenräume geplant. Damit wird der Feuerwehrstandort Viecheln langfristig gesichert und erfüllt künftig alle gesetzlich vorgegebenen Standards an eine zeitgemäße Feuerwehr. Derzeit leisten 54 aktive Kameradinnen und Kameraden sowie 17 Jugendfeuerwehrmitglieder ihren Dienst in der Gemeinde. Davon sind 16 Kameraden am Standort Viecheln tätig.

Gesamtkosten: ca. 1,3 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 940.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – Juni 2022