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Kategorie: Migration / Flüchtlinge / Ukraine

Internationale Wochen gegen Rassismus

„Rassismus ist auch immer ein Angriff auf unsere Demokratie.“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht im Landtag zum TOP 9 der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus“.

Schwerin – „Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen in diesem Jahr unter der Botschaft ‚Menschenwürde schützen‘. Das erinnert uns daran, dass der Kampf gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern eine Verantwortung der gesamten Gesellschaft ist. Rassismus begegnet uns auch weiterhin auf unseren Straßen, in Schulen, an Arbeitsplätzen, in Worten, Taten und Strukturen, wenn Menschen wegen ihre Hautfarbe, Herkunft, Religion oder ihres Namens ausgegrenzt werden. Das ist nicht hinnehmbar.

Das Grundgesetz, das dieses Jahr seit 35 Jahren auch in unserem Land gilt, setzt hier ganz klare Grenzen. Rassismus ist daher immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Umso wichtiger sind die Internationalen Wochen gegen Rassismus, bei denen so viele Menschen wie möglich mitmachen sollten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum TOP 9, Antrag der Fraktion DIE LINKE „Internationale Wochen gegen Rassismus – Menschenwürde schützen“.

„Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz setzt diverse Maßnahmen gegen Rassismus um. Als strategischer Partner unterstützen wir das Projekt ‚PräRaDEx‘. Dieses Projekt hat in den Justizvollzuganstalten und im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit das Ziel, straffällig gewordene Menschen zu unterstützen, sich von radikalem Gedankengut zu distanzieren und das Bewusstsein für demokratische Rechte zu fördern.

Das Ministerium hat darüber hinaus einen Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern installiert. Er ist zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen und unterstützt sie bei der Informationsgewinnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte. Um die konsequente und effektive Verfolgung einschlägiger Straftaten durch die Staatsanwaltschaften zu forcieren, existieren bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock Zentralstellen zur Bekämpfung der Hasskriminalität sowie des Terrorismus und Extremismus.

Außerdem bearbeitet die Staatsanwaltschaft Rostock als Schwerpunktstaatsanwaltschaft Verfahren, denen Straftaten von besonderer Bedeutung mit terroristischen und extremistischen Bezügen zugrunde liegen. Der Leiter der Zentralstelle für Hasskriminalität ist zugleich Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft. Im Übrigen erfolgt die Verfolgung von Straftaten, die aus einer antisemitischen Motivation heraus begangen werden, grundsätzlich in den bei allen Staatsanwaltschaften eingerichteten Sonderdezernaten für Hasskriminalität“, erklärt die Gleichstellungsministerin.

„Wir erarbeiten ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern in M-V zu stärken. Wir entwickeln den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und LINKEN vereinbart, bauen wir eine Landesantidiskriminierungsstelle auf und werden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Ausführungsgesetz auf Landesebene initiieren. Wir fordern darüber hinaus, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene aus dem Jahr 2006 dringend reformiert werden muss“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

„Wir müssen in allen Lebensbereichen gewährleisten, dass Menschen vor Diskriminierung geschützt und ihre Rechte auf Gleichbehandlung abgesichert sind. Auf den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister haben wir mehrfach den Umgang mit Hasskriminalität und Mobbing insbesondere im Internet thematisiert. Menschen müssen vor neuen Gefahren der digitalen Welt geschützt werden, dazu gehöre auch der Schutz vor sogenanntem Cyber-Mobbing.

Wir forderten das Bundesministerium dazu auf zu prüfen, wie Beleidigungen mit rassistischem, antisemitischem oder menschenverachtendem Inhalt verfolgt werden können, auch wenn kein Strafantrag vorliegt. Gerade im Bereich des Cyber-Mobbings sind zudem nicht alle Fallgestaltungen strafrechtlich erfasst. Insgesamt sehen wir Justizministerinnen und Justizminister die Zunahmen von Hass und Hetze sowie von rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beleidigungen mit Sorge. Somit sind die Wochen gegen Rassismus weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Notwenigkeit“, mahnt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Integration ist ein Gewinn für alle

Bewerbungsphase für Landesintegrationspreis startet

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, würdigt auch in diesem Jahr herausragende Integrationsprojekte mit einem eigenen Integrationspreis. Unter dem Motto „Verbinden, wachsen, zusammenhalten“ können sich Initiativen, Unternehmen, Vereine, Kitas, Schulen Verbände oder NGOs ab sofort und bis zum 4. Mai mit ihrem Engagement in Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Auch Vorschläge können eingereicht werden.

„Ziel von Integration ist es, den Zusammenhalt in der ganzen Gesellschaft zu stärken. Von einer möglichst schnellen und nachhaltigen Integration profitieren nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern wir alle“, betonte Michael zum Start der Bewerbungsphase. „In Zeiten, in denen bewusst polemisiert und gegen Menschen anderer Herkunft Stimmung gemacht wird, in denen in Diskursen mehr über Remigration statt Integration gesprochen wurde, wollen wir mit dem Integrationspreis ein Gegengewicht schaffen und an Hand erfolgreicher Beispiele zeigen, wie Integration im Alltag gelingt“, so Michael weiter.

In der Vergabe des Preises sehe sie deshalb auch ein Zeichen gegen Spaltung und Hass. „Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, wie wir in der Gesellschaft zusammenleben. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen“, betonte die Integrationsbeauftragte.

Es gebe viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich mit viel Herzblut für eine vielfältige, tolerante und solidarische Gesellschaft einsetzen und die Integration vorantreiben. Für eine Bewerbung sei kein Projekt zu klein, kein Engagement zu banal. „Es kommt nicht auf die Größe oder die Mannschaftsstärke an, sondern auf gute Ideen, Innovationen und gelebtes Engagement“, so Michael.

Eine Bewerbung oder ein Vorschlag für ein Projekt ist per Mail ist ab sofort und bis zum 4. Mai 2025 möglich. Über die Preisträger wird anschließend eine unabhängige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, des Sports, der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsministeriums und der Politik entscheiden. Verliehen wird der Integrationspreis am 22. September 2025 im Darwineum, im Rostocker Zoo.

„Ich freue mich schon jetzt darauf, viele neue, tolle Projekte kennenzulernen und die besten bei der Preisverleihung als best-practice Beispiele sichtbar zu machen“, sagte Michael.

M-V startet Ausgabe der Bezahlkarten

Schwerin – In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird morgen erstmals die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an etwa 13 registrierte Neuzugänge – acht in Stern Buchholz und fünf in Nostorf-Horst – ausgegeben. Insgesamt 3.000 Karten sind bislang von dem niederländischen Unternehmen „Yoursafe“ zur Verteilung zur Verfügung gestellt worden.

„Die Einführung der Bezahlkarte ist ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung unserer Verwaltungsprozesse“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Mit dieser Karte ermöglichen wir den Leistungsempfängern eine einfache, transparente und sichere Möglichkeit, ihre Unterstützungsleistungen zu verwalten und einzusetzen. Gleichzeitig reduzieren wir den administrativen Aufwand und erhöhen die Effizienz der Abläufe in unserer Erstaufnahmeeinrichtung.“

In den vergangenen Monaten haben die Fachkolleginnen und -Kollegen mit der Firma „Yoursafe“, die die europaweite Ausschreibung gewann (siehe Pressemitteilung Nr. 196/2024) die einzelnen Umsetzungs- und Einführungsschritte vorbereitet – und auch erste technische Tests durchgeführt. „Die morgige Erstausgabe ist für uns alle nun eine organisatorische und technische Überprüfung des gesamten Bezahlkartensystems“, so der Minister und weiter: „Trotz intensiver Vorbereitungen und Tests, kann es sein, dass in der Praxis dann doch Probleme auftauchen, die vorher nicht ersichtlich waren. Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Daher danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung und im Landesamt für innere Verwaltung, die intensiv daran gearbeitet haben, damit dieses Vorhaben ein Erfolg wird – und wir als Land eine Vorreiterrolle in der Vergabe und Ausgestaltung dieses Projektes einnehmen.“

Der Monat Februar ist als Pilotphase angesetzt, um sukzessive die Ausgabe der Karten an den Empfängerkreis zu erweitern. „Unser Ziel ist, innerhalb des Monats Februar alle Leistungsempfänger mit der Bezahlkarte auszustatten. Daher sind wochenweise Ausgaben geplant“, so der Minister.

Die Bezahlkarte ersetzt die bisherige Bargeldauszahlung. Zudem bietet sie den Empfängerinnen und Empfängern mehr Flexibilität und Selbstbestimmung bei der Nutzung ihrer Leistungen. Der Minister betont: „Die Karte ist nicht nur ein modernes Zahlungsmittel, sondern auch ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe. Uns ist wichtig, dass die Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz suchen, schnell und unbürokratisch die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.“ Darüber hinaus werden die Prozesse in der Verwaltung bei der Auszahlung der Beträge vereinfacht und es können auch die Bargeldvorhaltung und die damit verbundenen Ausgaben minimiert werden.

Die Bezahlkarte folgt den zwischen allen Bundesländern und dem Bund einheitlich abgestimmten Kriterien.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Internationale Woche gegen Rassismus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lädt Kommunen, Vereine, Organisationen und Einzelpersonen dazu ein, sich an den Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) zu beteiligen. „Das Programm lebt von den zahlreichen bunten Aktionen, die neue Sichtweisen und Begegnungen ermöglichen, und damit auch vom Engagement unserer Zivilgesellschaft“, ruft Michael zur Teilnahme auf.

Unter dem Motto „Menschenwürde schützen“ findet die Aktionswoche in diesem Jahr vom 15. bis zum 30. März und damit rund um den UN-Gedenktag gegen Rassismus am 21. März statt. Traditionell ist Mecklenburg-Vorpommern hierbei stark vertreten, zuletzt mit mehr als 100 Aktionen, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinandersetzten.

„Ich hoffe, dass es auch in diesem Jahr wieder vielfältige Angebote und ein reges Interesse daran gibt. Mögliche Formate sind Workshops, Diskussionsrunden oder Rundgänge, Ausstellungen, Lesungen oder Filmvorführungen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt“, erklärte Michael, die selbst unter anderem eine Veranstaltung mit der Landeszentrale für Politische Bildung und dem Mecklenburger Staatstheater plant.

In Zeiten, in denen diskriminierende Haltungen und Handlungen wieder zunehmen, sei die Aktionswoche ein wichtiges Zeichen, findet Michael. „Wegsehen und Wegducken sind keine Option mehr, wenn wir uns ein solidarisches Zusammenleben und eine starke Demokratie wünschen. Jetzt gilt es aufzustehen und mitzumachen. Deshalb zählt zur Aktionswoche auch jeder einzelne Beitrag – ob es die eigene Veranstaltung ist oder die Teilnahme an den Aktionen“, unterstrich die Integrationsbeauftragte.

Eine Übersicht der Events finden Interessierte tagesaktuell auf der Website der IWgR. Dort können Engagierte ihre geplanten Veranstaltungen auch selbstständig melden, Tipps für die Veranstaltungsdurchführung bekommen und Material für die Öffentlichkeitsarbeit herunterladen.

Michael: „Lassen Sie uns gemeinsam Teil der Internationalen Wochen gegen Rassismus sein und zeigen, dass Ausgrenzung und Hass in Mecklenburg-Vorpommern keinen Platz haben.“

Erstmals mehr Rückführungen erfolgreich

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat eine erste Bilanz zu den Aufenthaltsbeendigungen 2024 in Mecklenburg-Vorpommern gezogen: „Bis Mitte Dezember dieses Jahres konnten mit 369 Aufenthaltsbeendigungen deutlich mehr Menschen ohne Bleiberecht aus Mecklenburg-Vorpommern zurückgeführt werden als in den vergangenen Jahren und damit konnten fast doppelt so viel erfolgreiche Abschiebungen wie 2023 erfolgen.“

Der Minister bedankt sich für das besondere Engagement im Jahr 2024 bei Abschiebungen bei den vielen Beteiligten: „Dank des besonderen Engagements der Ausländerbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten, in unserer Zentralen Ausländerbehörde sowie den Einsatzkräften von Landes- und Bundespolizei ist es schon jetzt in 2024 gelungen, Zahl der Rückführungen zu steigern. Sie alle haben mit daran gearbeitet, dass diese Maßnahmen zuverlässig und konsequent umgesetzt werden konnten.“

Erstmals seit 2015 sind wieder mehr Abschiebungen erfolgreich gewesen als gescheitert: 2024 waren rund 52,5 Prozent der Rückführungen erfolgreich, dieser Wert konnte annähernd letztmalig mit ganz knapp 50 Prozent im Jahr 2015 erreicht werden. Von 2017 bis 2021 konnten Abschiebungen in der Regel lediglich bei einem Drittel – und weniger – gelingen. Erst seit 2022 ist eine spürbare jährliche Steigerung festzustellen. Auch die freiwilligen Ausreisen konnten mit 335 gegenüber den Vorjahren wieder gesteigert werden.

Die Bundesregierung habe durch Gesetzesänderungen und erfolgreiche Rückführungsabkommen, die insbesondere in diesem Jahr umgesetzt wurden, Weichen gestellt, um mehr und vor allem schnellere Abschiebungen vornehmen zu können. „Ich bin dankbar für diese Schritte, weil auch wir in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Angelegenheit auf den Bund angewiesen sind“, sagt Innenminister Pegel und ergänzt: „Gleichwohl sind wir hier noch lange nicht am Ziel, wir müssen die Anstrengungen weiter gemeinsam hochhalten und die Zahlen steigern.“

Etwa 60 Prozent der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Geflüchteten stammen aus Syrien und Afghanistan.  Aufgrund der Situation in diesen Ländern lassen europa- und bundesrechtlicher Bestimmungen die Rückführung in diese Länder bislang nicht zu. Sollte sich die Situation in Syrien weiter befrieden, dürfte der für viele Syrerinnen und Syrer geltende Schutzstatus durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neu zu bewerten sein. Hiernach werden Bund und Länder schon in den kommenden Monaten vor besondere Herausforderung gestellt.

„Es wird darauf ankommen, gut integrierte und im Arbeitsleben stehende Männer und Frauen im Land halten zu können. Für andere wird es allerdings die Aufforderung zur Rückreise geben. Umso wichtiger wird es sein, auch die freiwilligen Ausreisen in diese Länder in den Fokus der Rückführungsbestrebungen zu nehmen“, so Innenminister Christian Pegel.

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Zwischenbilanz: Mehr Menschen wurden 2024 in MV eingebürgert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden von Januar bis November 2024 insgesamt 1.708 Personen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit lag die Zahl der Einbürgerungen schon deutlich über der des Vorjahres (1.625).

„Wir bemerken durchaus, dass die Zahl der Einbürgerungsinteressierten seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in diesem Sommer gestiegen ist. Ich danke den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei uns im Innenministerium und bei den Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich sowohl personell als auch organisatorisch versucht haben, möglichst gut auf das neue Gesetz vorzubereiten, damit die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen nicht stärker ansteigt als unbedingt nötig“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Demnach können Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

„Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zeigen viele Menschen in unserem Land ihren Willen zur Beteiligung in unserer Gesellschaft und in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher meine Bitte: Beteiligen Sie sich alle auch aktiv in unserem Land. Der Schlüssel für eine vielfältige und funktionierende Gesellschaft heißt Integration und ein klares Streben aller für eine gute Integration. Gelungene Integration schafft Akzeptanz. Dabei wird die Landesregierung auch weiterhin unterstützen“, so Christian Pegel.

In der Regel dauerte die Bearbeitungszeit für Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern zwölf Monate. „Die meisten Einbürgerungsbehörden bieten vor der Antragstellung Termine für eine persönliche Beratung an, damit die Antragsstellung zielgerichtet und möglichst schnell vollständig erfolgt – oder aber früh deutlich wird, wenn die Aussichten auf Erfolg nicht ausreichend scheinen“, erklärt der Minister. Die vorläufige Statistik für 2024 zeigt, dass insbesondere Menschen aus Syrien, der Ukraine und Russland eingebürgert wurden. Die Mehrzahl der eingebürgerten Personen kam im Jahr 2023 aus Syrien (1.030), gefolgt von der Ukraine (80) und Afghanistan (50).

Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen erfolgen vor allem, wenn die Einbürgerungsbewerber nicht alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Erstmals Integrationscoaches für M-V

 Unterstützung für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Schwerin – In einem neuen und für Mecklenburg-Vorpommern bisher einzigartigen Projekt haben sich in diesem Jahr 22 Ehrenamtliche vom Institut für Weiterbildung an der Hochschule Neubrandenburg zu Coaches für geflüchtete Kinder und Jugendliche weiterbilden lassen. Von Integrations-Staatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesintegrationsbeauftragten Jana Michael erhielten sie heute ihre Abschlusszertifikate.

„Künftig werden die Coaches insbesondere an unseren Schulen jungen Menschen zur Seite stehen, die oft völlig unvorbereitet und unter Angst um das eigene Leben aus ihrer Heimat geflohen sind. Sie alle stehen vor der großen Herausforderung, bei uns in MV und im deutschen Schulsystem Fuß zu fassen. Hierbei werden die neuen Coaches sie künftig professionell begleiten und unterstützen“, erklärte Grimm.

Ausgestattet sind die Integrationscoaches, die selbst eine Zuwanderungsgeschichte haben, nun mit interkulturellen Kompetenzen, Kenntnissen zu verschiedenen Religionen, Traditionen und Kulturen sowie Erfahrungen in der konfliktfreien Kommunikation. Das hob die Landesintegrationsbeauftragte Michael hervor, die in ihrer Funktion maßgeblich an der Erarbeitung des sieben Module umfassenden Curriculums mitgewirkt hatte.

„Gemeinsam mit dem Fachwissen, das die Coaches durch ihre hauptberufliche Tätigkeit in den Bereichen Psychologie, Medizin und Sozialarbeit mitbringen, können sie so bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen und erleichtern die Eingewöhnung“, so Michael.

Die Coaches seien geografisch zudem über das gesamte Landesgebiet verteilt und sprechen verschiedene Sprachen, die von Ukrainisch über Persisch bis zu Farsi reichen.

Einige bringen Erfahrungen aus Vorklassen oder psychosozialen Beratungsstellen mit, unterstrich Grimm. Sie dankte den Ehrenamtlichen heute für dieses besondere Engagement und den Willen, sich für andere einzusetzen. „Unterschätzen Sie nicht, welche Rolle Sie als Anker, als Bezugs- und Vertrauensperson nun für diese jungen Menschen einnehmen“, würdigte Grimm die Coaches.

Auch Michael bestätigte: „Stress, Trauer, Freunde und Unsicherheit sind nur einige der Emotionen, die den Prozess des Ankommens regelmäßig begleiten. Zu wissen, dass jemand da ist, der einen unterstützt, wird für viele Geflüchtete eine Entlastung sein und ihnen zugleich die Integration erleichtern“, zeigte sich die Integrationsbeauftragte sicher.

Gefördert wurde die Ausbildung der Coaches durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 85.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner für die Vermittlung der Coaches ist das Institut für Weiterbildung an der Hochschule für Neubrandenburg, das die Schulungen durchgeführt hat.

Stärkung der Integrationsstrukturen

Berlin – Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern haben sich in dieser Woche im Rahmen ihres Herbsttreffens in Berlin für mehr Unterstützung von Kommunen bei der Integration ausgesprochen. „Denn genau dort entscheidet sich im alltäglichen gemeinsamen Leben, ob Integration gelingt oder nicht“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael, die Mecklenburg-Vorpommern in der Bundeshauptstadt vertrat.

Deshalb fordern die Integrationsbeauftragten eine konsequente und verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Kommunen. „Nur so kann mit Weitblick eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur entstehen, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht und anschließend weiter verfestigt. Denn Integration ist eine Daueraufgabe und kein Sprint“, so Michael.

Besonders betroffen sei die Finanzierung von Integrationskursen und Angebote zum Spracherwerb. „Hier zu kürzen, bedeutet am falschen Ende zu sparen. Denn in diesen Kursen wird das Fundament gelegt, um sich in Deutschland zurecht zu finden, um unsere Werte zu verstehen und auch sprachlich einen Zugang zur Gesellschaft zu finden“, erklärte die Integrationsbeauftragte mit Blick auf geplante Einsparungen im nächsten Bundeshaushalt.

Sie betonte zudem, dass von diesen Strukturen nicht nur wie häufig angenommen Geflüchtete profitieren, sondern auch EU-Arbeitnehmende und Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland kommen. „Wir suchen diese Fachkräfte in vielen Branchen und Bereichen wie im Gesundheitswesen oder der Pflege händeringend. Gerade auch für diese dringend benötigten Zuwanderinnen und Zuwanderer wollen wir einen Start in Deutschland so attraktiv wie möglich gestalten, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte Schritt zu halten“, hob Michael hervor.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl mahnten die Integrationsbeauftragten zudem dringend vor einer Asyldebatte, die migrationsfreindliche Ressentiments bedient. „Abgesehen davon, dass Hass und Hetze keine Lösung für die Herausforderungen in der Integrationspolitik bieten, spaltet eine solche Rhetorik unsere Gesellschaft nur noch weiter“, so Michael.

Die Integrationsbeauftragten fordern stattdessen ein offenes Bekenntnis zur Vielfalt: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir sollten viel mehr betonen, dass Vielfalt eine Bereicherung und elementarer Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist. Dabei dürfen wir vor Problemen nicht die Augen verschließen und müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Integration funktioniert“, erklärte Michael.

Die Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten ist in Gänze auf der Website des Ministeriums abrufbar.