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Kategorie: Veranstaltungen / Termine

Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Flyer und Samenmischung zum Weltbienentag

Schwerin – Anlässlich des heutigen Weltbienentags hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV einen neuen Flyer für Heim- und Kleingärtner aufgelegt. Mit diesem soll für mehr Insektenschutz im persönlichen Umfeld geworben werden.

„In der Landwirtschaft werden bereits intensive Maßnahmen zum Insektenschutz gefördert“, sagt der Minister für Landwirtschaft und Umweltschutz, Dr. Till Backhaus. „Während 2019 für besonders insekten­freundliche Maßnahmen etwa 374.000 Hektar gefördert wurden, sind es für 2021 bereits über 520.000 Hektar. Das ist ein Flächenzuwachs von fast 40% in zwei Jahren.“

In hochrangig geschützten Natura-2000-Gebieten gilt nun das Verbot zahlreicher Pflanzenschutzmittel. Dies betrifft etwa 2.300 Hektar im Land.

Die Landwirte werden dazu angehalten, freiwillig insektenfreundliche Methoden wie die Anlegung von Blühstreifen und die Nutzung vielfältiger Kulturen anzuwenden.

Doch auch für Heim- und Kleingärtner gelte es, mehr für die Biodiversität zu tun: „Der Schutz der Bienen ist eine äußerst wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Gemeinsam muss es uns gelingen, die Lebensräume der Wild- und Honigbienen zu erhalten und vor allem ihre Nahrungsgrundlagen zu sichern. Jeder einzelne Bürger kann dazu beitragen, die Nahrungssituation der Honigbiene und der wildlebenden Insekten zu verbessern. Jede kleine Gartenwiese oder jedes begrünte Dach zählt.“

Mit dem Flyer erhalten die Bürgerinnen und Bürger hilfreiche Tipps, wie sie mit kleinen, aber wirkungsvollen Maßnahmen die Situation für Insekten verbessern können. Zur direkten Umsetzung der Handreichung gibt es in jedem Exemplar ein Tütchen heimischer, bienenfreundlicher Wildblumensamen dazu.

In Mecklenburg-Vorpommern halten derzeit rund 3.000 Imkerinnen und Imker etwa 29.000 Bienenvölker. Imker können sich in MV über die Honigrichtlinie Ausrüstungs­güter, Schulungen, Varroabekämpfungsmittel und Honiguntersuchungen vom Land fördern lassen. Zur Prävention von Seuchen müssen sie ihre Bienen bei der Tierseuchenkasse melden, um im Schadensfall die Verluste erstattet zu bekommen. Eine Umfrage unter den Bienenhaltern MVs ergab, dass es im vergangenen Winter einen Auswinterungsverlust von 14% gab, was von Experten als ein gutes Ergebnis gewertet wird.

Zu den Honigbienen der Imker hinzu kommen die wildlebenden Bienen- und Wespenarten. Aktuell sind in MV 233 verschiedene Arten bekannt.

Die Broschüre kann nach Pfingsten beim Landwirtschafts­ministerium kostenfrei bestellt werden:

www.lm.mv-regierung.de/publikationen

Schulen in M-V öffnen nach Pfingsten

Kinder haben Vorfahrt: Regelbetrieb in Präsenz bei Inzidenz unter 50

Schwerin – In einer Sondersitzung des Kabinetts hat die Landesregierung heute die weitestgehende Öffnung der Schulen für den täglichen Unterricht beschlossen. In allen Landkreisen, die mit Stichtag heute eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 aufweisen, werden die Schulen für alle Jahrgangsstufen nach den Pfingstferien zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.

„Die landesweite 7-Tage-Inzidenz ist schneller unter 50 gesunken als erwartet. Der Lockdown hat gewirkt und jetzt haben die Kinder und Jugendlichen Vorfahrt: Wir werden früher als gedacht die Schulen für alle Kinder und Jugendlichen wieder öffnen und überall zum täglichen Präsenzunterricht zurückkehren, sobald der Inzidenzwert unter 50 sinkt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten, wo mit Stichtag heute die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut unter 50 liegt, wird nach Pfingsten – also am kommenden Mittwoch, 26. Mai 2021 – der Regelbetrieb für alle Klassenstufen – also auch für die Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse gelten. Das heißt, ab dann werden dort wieder alle Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen jeden Tag Präsenzunterricht haben. Für die beruflichen Schulen gilt das bereits ab Dienstag, 25. Mai 2021, da bei ihnen der Unterricht dann schon wieder beginnt.

Diese Regelung gilt für die Landkreise: Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin. Ausschlaggebend sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Sofern ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 heute nicht erreicht, ist der kommende Mittwoch, 26. Mai 2021 der Stichtag. Wo die Inzidenz zu diesem Zeitpunkt unter 50 liegt, geht der volle Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in allen Klassenstufen dann einen Tag später – also am Donnerstag, 27. Mai 2021, mit dem Präsenzunterricht wieder los. Das gilt dann auch dort in allen Schularten und allen Jahrgangsstufen.

Dies betrifft die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, den Landkreis Rostock und den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ausschlaggebend sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Auch die überbetrieblichen und außerbetrieblichen Bildungsstätten der Berufsbildung sollen entsprechend geöffnet werden. Ebenso die Volkshochschulen für Kurse, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Erwerb eines Schulabschlusses anstreben. Überall dort, wo Präsenzunterricht stattfindet, kann Sportunterricht im Freien erteilt werden.

„Ich freue mich sehr, dass es mit dem Lockdown gelungen ist, jetzt eine Situation zu haben, die es uns ermöglicht, den Kindern und Jugendlichen Schule in Präsenz zu ermöglichen. Das ist nach den vielen Wochen der harten Einschränkungen ein enorm wichtiger Schritt für die Schülerinnen und Schüler. Nichts kann den Präsenzunterricht ganz ersetzen, nun muss es darum gehen, den Kindern wieder so viel Normalität im Schulalltag zu ermöglichen wie es geht“, so die Bildungsministerin weiter.

„Wir haben unser Versprechen eingehalten und während des Lockdowns allen Lehrkräften ein Impfangebot gemacht – auch den Lehrkräften an den weiterführenden Schulen. Dies bringt zusätzliche Sicherheit in die Schulen. Auch die Testpflicht zweimal wöchentlich wird uns den notwendigen Schutz im zukünftigen Regelbetrieb an den Schulen bieten. Wir haben also die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen geschaffen. Wichtig ist nun darüber hinaus, dass das seit Monaten ausgefeilte und erprobte Management zur Kontaktnachverfolgung durch die Landkreise und kreisfreien Städte so eingesetzt wird, dass wir die Bundesnotbremse nicht mehr erreichen und die Schulen offenbleiben“, sagte Martin.

„Wir hören von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dass wir davon ausgehen können, dass sich die positive Entwicklung auch weitertragen wird. Deshalb gehen wir fest davon aus, dass vor diesem Hintergrund die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen verbleiben. Es gilt dann nur noch die Bundesnotbremse über 100. Solche hohen Inzidenzen werden uns jedoch nicht mehr vorausgesagt“, sagte die Bildungsministerin.

Außerdem kündigte Martin Entscheidungen zu Öffnungen des Kunst- und Kulturbetriebs an: „Am kommenden Dienstag, 25. Mai 2021, wird die Landesregierung auf einem Kulturgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von Kunst und Kultur des Landes gemeinsam konkrete Öffnungsschritte beraten und eine verlässliche Perspektive für diesen wichtigen Gesellschaftsbereich schaffen. Auch stehen in der kommenden Woche weitere Entscheidungen über Öffnungsschritte an den Hochschulen an.“

LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis M-V 2020

Rostock – Der „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ ist am Donnerstag an die AIM3D GmbH aus Rostock verliehen worden.

„Die AIM3D GmbH ist ein Paradebeispiel für erfolgreiche Unternehmensgründungen aus der Forschung heraus. Der vom Unternehmen entwickelte 3D-Drucker arbeitet nach einem an der Uni Rostock entwickelten Verfahren und ermöglicht den Multimaterial-3D-Druck. Die Besonderheit ist, dass nahezu alle schmelzenden Werkstoffe verarbeitet werden können. Wir brauchen noch mehr solcher Unternehmen, die innovative Produkte zur Marktreife bringen. Das schafft und sichert Arbeitsplätze im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Preisübergabe.

Aufgrund der Kabinettssondersitzung ist der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Harry Glawe vor Ort durch Ralf Svoboda, Referatsleiter Technologie im Wirtschaftsministerium vertreten worden.

Am Lehrstuhl für Mikrofluidik der Universität Rostock begannen die Studenten um Clemens Lieberwirth, heute einer der Geschäftsführer des Unternehmens, bereits 2014 mit der Erforschung und Optimierung des Metall-3D-Drucks mit konventionellen Spritzguss-Granulaten. Die Technologie wurde seitdem weiterentwickelt. Im Ergebnis stand 2017 eine Ausgründung aus der Wissenschaft, die sich inzwischen zu einem erfolgreichen Spezialisten am Markt etabliert hat.

„Mit Hilfe der Gründungsunterstützung des Landes ist das Unternehmen diesen Weg gegangen, dessen Produktinnovation heute mit dem LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis ausgezeichnet wird. Hier zeigt sich, dass die verschiedenen Elemente der Technologie- und Gründungsförderung ineinandergreifen und engagierte Jungunternehmer erfolgreich auf den Weg bringen“, sagte Glawe.

Das Unternehmen AIM3D GmbH ist ein Spin-Off der Universität Rostock und wurde im Jahr 2017 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Herstellung sowie der Handel mit Geräten und Materialien aus dem Segment der additiven Fertigung. Derzeit sind 13 Mitarbeiter am Standort beschäftigt. Mit dem 3D-Drucker ExAM 255 verfügt das Unternehmen seit dem Jahr 2019 über ein erstes Serienprodukt, das am Markt platziert werden konnte. Der Kundenkreis umfasst nach Unternehmensangaben namhafte Unternehmen der Automobil-, Luft- und Raumfahrtbranche sowie aus dem Sondermaschinenbau und der Werkzeugfertigung.

„Wir freuen uns für den Preisträger des LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreises Mecklenburg-Vorpommern 2020 und sind stolz, ein solches Unternehmen in unserer Region zu haben“, sagte Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock. Der Preisträger belege exemplarisch, dass angewandte Forschung und technologisches Know-how vor Ort zu Innovationen und Technologien führen können, die am Markt gefragt sind.

IHK-Hauptgeschäftsführer Thorsten Ries unterstrich: „Alle Bewerbungen um den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern 2020 machen eindrucksvoll deutlich: die Zukunftstrends Digitalisierung, Gesundheitswirtschaft und Nachhaltigkeit tragen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in besonderem Maße zu mehr Wertschöpfung und Wohlstand bei und erhöhen die Lebensqualität der Menschen im Land. In Zeiten überwiegend schlechter Wirtschaftsnachrichten ermutigt dieser Trend zu neuem Schwung.“

Derzeit forscht und entwickelt die AIM3D GmbH gemeinsam mit der Universität Rostock an einer zweiten und größeren Maschinengeneration zum flexiblen Einsatz in einem High-Speed-Großraumdrucker. „Im Rahmen von Verbundforschungsprojekten unterstützen wir die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, um Ideen zur Produktreife zu bringen und diese erfolgreich am Markt zu platzieren“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Mecklenburg-Vorpommerns und Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das Wirtschaftsministerium fördert das Verbundforschungsvorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. Die Gesamtinvestitionen für das Projekt betragen rund 1,7 Millionen Euro.

Insgesamt stehen in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) 218 Millionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Seit 2015 wurden im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von rund 166 Millionen Euro für 499 Vorhaben bewilligt.

Seit 2003 vergeben das Wirtschaftsministerium und die drei Industrie- und Handelskammern des Landes jährlich den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“. Unter Schirmherrschaft des Wirtschaftsministers des Landes werden Unternehmen und Wissenschaftler für neuartige Innovationen in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen ausgezeichnet. Ein Ziel ist es, Innovationen und wissenschaftliche Erkenntnisse intensiver in die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen. Insgesamt sind 2020 zwölf Bewerbungen zum Landestechnologiepreis eingegangen. Der Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Der Namensgeber Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Bölkow war ein gebürtiger Schweriner und Mitbegründer des Konzerns Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB), aus dem die DASA (heute EADS) entstand.

Architektenkammer M-V wird 30 Jahre

Die Architektenschaft des Landes blickt auf 30 Jahre engagierte Arbeit in ihrer selbstverwalteten berufsständischen Kammer

Schwerin – Vor 30 Jahren – am 25. Mai 1991 – wurde die Architektenkammer in Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin gegründet. „Dieser Tag war für den Berufsstand unseres Bundeslandes zugleich ein Schlusspunkt und ein Neubeginn. Ein Schlusspunkt war im Hinblick auf unsere Bemühungen erreicht, den Berufsstand formell zu etablieren. Ein Neubeginn war hinsichtlich der Möglichkeit zu erwarten, durch die Selbstverwaltung ein wichtiges Instrument für die berufliche und berufspolitische Arbeit einsetzen zu können“, erklärt Joachim Brenncke, Gründungsausschussvorsitzender und Präsident der Architektenkammer von 1991 bis 2019.

Auch wenn die Anfänge und der Wille der freien Berufsausübung bereits in die DDR und Übergangsphase zurückreichten, so nahmen diese ab 1990 mit den Zulassungen als „Privater Architekt“ bei den zuständigen Zulassungskommissionen der Bezirke konkrete Formen an. Die formale Grundlage für die Gründung der Kammer gelang 1991 mit der Unterstützung engagierter Architekt*innen der alten und neuen Bundesländer, der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holsteins und des damals zuständigen Innenministeriums M-V, die einen Gründungsausschuss initiierten.

Die ordentliche Eintragung in die Listen für Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung konnte starten: Im Jahr 1991 zählte die Architektenkammer M-V bereits 556 Eintragungen. Die Zahl der Mitglieder wuchs bis 1999 auf ca. 1.200 an. Heute, 30 Jahre später, sind rund 830 Mitglieder, von denen ca. 52 Prozent als freiberuflich tätig sind, registriert.

Die Aufgaben der Architekt*innen haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Sie orientieren sich eng an den Bedürfnissen der privaten und öffentlichen Auftraggeber, an gesellschaftlichen Trends und globalen Entwicklungen. So beeinflussen beispielsweise Klimawandel, Digitalisierung und marktwirtschaftliche Prozesse, aber auch Gesetzgebungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene die tägliche Arbeit und fordern eine fachliche Auseinandersetzung damit.

„Die Mitglieder unserer berufsständischen Kammer tragen mit ihrem Engagement zum Ansehen des Architekten und seinen Fachrichtungen in der Öffentlichkeit, aber auch in der Politik und Wirtschaft unseres Landes bei“, sagt Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V seit 2019. Neben den formalen Aufgaben einer berufsständischen Selbstverwaltung engagierte sich die Architektenkammer schon frühzeitig für die Baukultur des Bundeslandes: Dazu gehören der 1998 erstmalig durchgeführte Landesbaupreis und die bundesweite Initiative „Tag der Architektur“, der sich die Architektenkammer M-V 1999 erstmalig anschloss und in diesem Jahr am 26. Juni 2021 unter dem Motto „30 Jahre Architektur in Mecklenburg-Vorpommern“ zu Aktionen mit Video-Beiträgen zum aktuellen Baugeschehen in Rostock, Schwerin, Ludwigslust, Neubrandenburg und Greifswald einlädt.

Pandemiebedingt plant die Architektenkammer ihre zahlreichen Veranstaltungen auch digital. So wirbt Kammerpräsident Christoph Meyn für „unsere aktuelle Gesprächsreihe zu den ‚Politischen Positionen‘ der Architektenkammer M-V, die anlässlich der Landtagswahlen im September 2021 in Mecklenburg-Vorpommern als Live-Stream initiiert wurde“. Er führt weiter aus: „Wir Architekten freuen uns auf den Austausch über Architektur und Baukultur, ob digital oder im persönlichen Gespräch. Alle Interessierten sind daher herzlich eingeladen, sich mit ihren Fragen am Live-Chat der Online-Gespräche auf dem YouTube-Kanal der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern zu beteiligen.“

Sehrowbach-Brücke für Verkehr frei

Insel Rügen – Infrastrukturminister Christian Pegel hat heute mit Carmen Schröter, Vize-Landrätin des Landkreises Vorpommern-Rügen, den Ersatzneubau der Brücke über den Sehrowbach bei Stönkvitz/Rügen für den Verkehr freigegeben.

Nach rund einjähriger Bauzeit ist auf der Landesstraße 296 zwischen Stralsund und Bergen nahe der Ortschaft Stönkvitz die neue Brücke über den Sehrowbach entstanden. Zudem wurde der Fahrbahndamm aus Richtung Samtens kommend auf 200 Metern erneuert.

Die Kosten für den Ersatz der stark geschädigten alten Brücke in Höhe von 1,9 Millionen Euro hat der Bund übernommen. Für die Errichtung einer neuen Pegelstation wurde das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern-Rügen mit ca. 8.000 Euro an den Kosten beteiligt. Die Planung des Vorhabens hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit ca. 320.000 Euro finanziert.

Bundeswettbewerb Fremdsprachen

Martin: Andere Sprachen öffnen Türen und helfen die Welt verstehen

Rostock – 32 Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern werden in diesem Jahr als Preisträger des Bundeswettbewerbes Fremdsprachen ausgezeichnet. An dem Solo-Wettbewerb haben landesweit 94 Schülerinnen und Schüler teilgenommen, an dem Gruppenwettbewerb haben elf Projekte mit 54 Schülerinnen und Schülern teilgenommen. Im Gruppenwettbewerb sind zwei Teams der CJD Christophorusschule in Rostock ausgezeichnet. Kinder und Jugendliche konnten in beiden Wettbewerben ihre Fähigkeiten in den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch und Latein unter Beweis stellen.

„Ich gratuliere allen Ausgezeichneten ganz herzlich. Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen möchte Schülerinnen und Schüler ermutigen, sich in der Schule aber auch außerhalb der Schule mit Fremdsprachen zu beschäftigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Sprachen ermöglichen es uns, Menschen aus anderen Ländern und Kulturen kennenzulernen und sie im wahrsten Sinne des Wortes, besser zu verstehen. Wer eine Fremdsprache versteht und spricht, der hält den Schlüssel zu einer anderen Welt in den Händen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem tollen Wettbewerb sind Gewinner.“

Im Solo-Wettbewerb konnten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10 mit einer Sprache teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler erhielten Vorbereitungsthemen und -aufgaben. Es gab nicht wie gewohnt die Prüfungsmappen mit unterschiedlichen Aufgaben zu den verschiedenen Fertigkeiten. Sondern alle Teilnehmenden schrieben eine kreative Geschichte in ihrer Wettbewerbssprache und reichten diese digital per E-Mail ein, zuvor hatten die Schülerinnen und Schüler bereits ein Video in ihrer jeweiligen Wettbewerbssprache erstellt. Von den ausgezeichneten Schülerinnen und Schülern werden drei am Bundesfinale im September in Weimar teilnehmen. Über die Teilnehmer wird in Kürze entschieden.

Am Wettbewerb „Team Schule“ konnten sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 beteiligen. Krimis, Liebesgeschichten, Filme oder Spiele sind Arbeiten, die in den vergangenen Jahren beim Wettbewerb Team Schule eingereicht wurden. Eins haben sie gemeinsam – es geht um die etwas andere Art, eine Fremdsprache zu lernen oder sein Wissen in einer Sprache zu vertiefen und anzuwenden.

Darüber hinaus gab es auch einen Landeswettbewerb Fremdsprachen für Grundschülerinnen und Grundschüler. Dabei wurde eine Gruppe der Grundschule Nordlichter aus Schwerin und eine Gruppe des RecknitzCampus in Laage ausgezeichnet.

Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ein Angebot der Bildung & Begabung gGmbH, dem Zentrum für Begabungsförderung in Deutschland. Er fördert junge Menschen, die gerne und gut mit Sprachen umgehen. Dabei richtet er sich mit seinen Programmen an unterschiedliche Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus mehreren Jahrgangsstufen, aber auch Auszubildende können an den verschiedenen Wettbewerben teilnehmen. Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist Teil des Begabtenförderungsprogramms der Bundesregierung, Schirmherr ist der Bundespräsident.

Aufstiegsspiel des F.C. Hansa mit Zuschauern

Rostock – Der Drittligist F.C. Hansa Rostock steht kurz vor dem Aufstieg in die zweite Bundesliga. Am Sonnabend (22. Mai 2021) spielt der Rostocker Fußballverein gegen den VfB Lübeck im Ostseestadion. Deshalb haben das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium, das Innenministerium, das Sozialministerium, die Hansestadt Rostock und der Verein beraten, ob Zuschauerinnen und Zuschauer ins Stadion kommen dürfen.

„Wir haben uns gemeinsam auf eine Gesamtzahl von 7.500 Zuschauern beim Spiel am Sonnabend verständigt. Es geht darum, mögliche Fanmassen vor dem Stadiongelände mit in das Stadion zu nehmen. Hier versprechen wir uns eine gezielte und bessere Lenkung von Zuschauerströmen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Das Kabinett wird morgen eine abschließende Entscheidung treffen.

Ein abgestimmtes Sicherheits- und Hygienekonzept ist Voraussetzung, Fußballbegeisterte ins Stadion zu lassen. „Die Detailabsprachen und Feinjustierungen laufen. Wir setzen auch im Stadion auf klare Regeln und auf ein freundliches Miteinander. Keiner will ein unkontrolliertes Geschehen riskieren. Freude, Fairness und Feiern beim Aufstiegsspiel sollen überwiegen. Dass der Verein das leisten kann, hat Hansa Rostock bei Spielen unter Pandemiebedingungen bewiesen“, so Glawe weiter.

„Jeder, der als Zuschauer ins Stadion kommt, muss auch getestet werden. Hierfür können die Testzentren im Land genutzt werden. Auch der Verein schafft wieder Testmöglichkeiten vor Ort. Darüber hinaus wird jeder Zuschauer registriert, beispielsweise über die Luca-App. Details zum Sicherheits- und Hygienekonzept werden weiter abgestimmt“, so Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe weiter.

Innenminister Torsten Renz: „Wir haben hier eine Möglichkeit geschaffen, bei der ein wünschenswerter Aufstieg des F.C. Hansa Rostock von Zuschauern im Stadion begleitet werden kann. Die Landespolizei wird dafür gemeinsam mit dem Verein die Sicherheitsstrategie im Detail erarbeiten. Alle fußballbegeisterten Fans des F.C. Hansa Rostock sind aufgerufen, sich am kommenden Wochenende an die Spielregeln zu halten!“

Sportministerin Stefanie Drese: „Der Verein hat ein gutes Konzept entwickelt, das mit Stadt und Polizei abgestimmt ist und uns heute vorgestellt wurde. Als Sportministerin begrüße ich, dass das spannende Saisonfinale vor Zuschauern stattfinden kann. Das hat sich der FC Hansa aufgrund der tollen Saison verdient. Ich sage aber auch ganz deutlich: Die Fans tragen eine hohe Verantwortung – innerhalb und außerhalb des Stadions. Die Regeln sind einzuhalten. Kommt es zu Ausschreitungen, schadet das dem Verein enorm.“

Oberbürgermeister Rostock, Claus Ruhe Madsen: „Die Verantwortlichen des F.C. Hansa Rostock haben ein sehr gutes Sicherheits- und Hygienekonzept vorgelegt, das von der Stadt unterstützt wird. Es zeigt die gesammelten Erfahrungen zur Durchführung einer Veranstaltung unter Bedingungen der Pandemie. Für die Sportstadt Rostock wird es ein sehr besonderer Tag. Ich drücke den Verantwortlichen und der Mannschaft die Daumen, bis sie blau-weiß-rot sind. Viele Fans fiebern dem Aufstieg des Vereins seit vielen Jahren entgegen – nun kann er wahr werden. Wir wollen für dieses Ereignis Freude ermöglichen, das Konzept bietet dafür einen geordneten Rahmen.“