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Kategorie: Veranstaltungen/Termine

Denkmalpreise M-V für 2021 ausgeschrieben

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt auch im Jahr 2021 den Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und den Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche. Die Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger der Denkmalpreise müssen bis zum 31. Mai 2021 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingehen.

Kulturministerin Bettina Martin ruft dazu auf, Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger der Denkmalpreise zu machen. „`Sein und Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege´ ist nicht nur das Motto des diesjährigen Denkmalpreises. Es gilt auch als Motivation, wichtige Zeugnisse unserer Heimatgeschichte zu erkennen“, sagte Martin. „Mit den Preisen ehren wir Menschen, die sich auf dem Gebiet der Denkmalpflege verdient gemacht haben. Ich freue mich darauf, wenn wir in diesem Jahr beim Tag des offenen Denkmals tolle Projekte vorstellen können und so unsere Geschichte stärker ins öffentliche Bewusstsein rückt.“

Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche werden am 12. September 2021 bei der zentralen Landesveranstaltung am bundesweiten Tag des offenen Denkmals verliehen. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis ist mit 4.000 Euro dotiert, der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche ist mit 700 Euro dotiert.

Die Bewertung der Vorschläge erfolgt durch eine unabhängige Fachkommission. Vorschläge können einschließlich ihrer Begründung durch Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen an die folgende Adresse eingereicht werden:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 124
19055 Schwerin

Fax: 0385 588-7082
E-Mail: poststelle@bm.mv-regierung.de

Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann vergeben werden für:

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und zur Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen oder von archäologischen Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit
  • hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege
  • die Nutzung traditioneller oder innovativer Handwerkstechniken oder
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder der archäologischen Denkmalpflege.

Eigenbewerbungen sind leider nicht möglich.

Der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann vergeben werden für:

  • vorbildliche Initiativen von Kindern und Jugendlichen zur Rettung und zur Erhaltung von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern oder die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit
  • vorbildliche Initiativen für Kinder und Jugendliche zur Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes und die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Rettung und den Erhalt von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern.

In dieser Kategorie sind Eigenbewerbungen möglich!

Im vergangenen Jahr ging der „Friedrich-Lisch-Denkmalpreis“ an die Fachgruppe Archäologie Schwerin/Ludwigslust. In Würdigung der Verbreitung des archäologischen Gedankens innerhalb der Fachgruppe durch die immer wiederkehrende Einbindung von Jugendlichen in alle Aktivitäten konnten die Schülerinnen und Schüler als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken. Über sie wurde das Verständnis für archäologische Belange im Land gefördert und die Bedeutung archäologischer Denkmale vorbildlich vermittelt.

Der „Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche“ wurde 2020 an das Hansagymnasium der Hansestadt Stralsund verliehen. Das Hansa-Gymnasium Stralsund hat mit seinen Weltkulturerbe-Projekten wesentlich zur Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes und die Einbindung junger Menschen in deren Rettung und Erhalt in Mecklenburg-Vorpommern beigetragen.

Tourismusbörse ITB Berlin NOW

Berlin – Mit einer Reihe von neuen Angeboten präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern vom 09. bis zum 12. März auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin, der größten Reisefachmesse der Welt, die in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie unter dem Titel ITB Berlin NOW erstmals digital und ausschließlich für Fachbesucher ausgetragen wird. Insgesamt haben sich mehr als 3.500 Aussteller aus 120 Ländern angemeldet und stellen ihr Angebot Reiseprofis aus aller Welt vor. Mit dabei sind neben dem Landestourismusverband auch 17 Austeller aus dem Nordosten, darunter touristische Verbände und Marketinggesellschaften, Städte wie Rostock, Schwerin, Greifswald und Wismar sowie Unternehmen wie das Deutsche Meeresmuseum, die Fleesensee Feriendorf GmbH oder die arcona Management GmbH.

„Die Internationale Tourismusbörse ist ein wichtiger Treffpunkt für die nationale und internationale Tourismusbranche. Es ist gerade wegen der Corona-Pandemie wichtig, Flagge zu zeigen und auf der ITB präsent zu sein. Mecklenburg-Vorpommern geht in diesem Jahr dabei neue Wege – komplett digital und in bewährter Stärke. Es ist unser aller Wunsch, dass das Hochfahren des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern gelingt, wenn die Infektionslage es zulässt. Die Präsentation auf der ITB ist und bleibt ein elementarer Baustein für unser Urlaubsland zu werben. Unsere touristischen Anbieter präsentieren innovative Urlaubsideen, attraktive Freizeitangebote und außergewöhnliche Tipps rund um die schönste Zeit des Jahres“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Wolfgang Waldmüller, Präsident des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte: „Die ITB Berlin NOW setzt in ihrer rein digitalen Ausführung ein Signal in Richtung Zukunft. Auf der Messe präsentieren wir unsere Ansätze und Anstrengungen für einen sicheren, nachhaltigen, gesunden und barrierefreien Urlaub im Nordosten.“

Mit den vier Themen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Gesundheitstourismus und Barrierefreiheit präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern der touristischen Fachwelt. Dazu wurde eine interaktive Präsentation erarbeitet, die in Kürze unter https://www.auf-nach-mv.de/itb für Teilnehmer der digitalen Messe abrufbar ist. Mit beispielgebenden Angeboten wie dem neuen Königsweg, eine schwebende Plattform, die im Nationalpark Jasmund errichtet wird, dem barrierefreien Resort Stettiner Haff, das dieses Jahr fertiggesellt wird, oder den Kur- und Heilwäldern im Nordosten, die der Erholung und Genesung in der Natur dienen, macht der Nordosten auf sich aufmerksam und tritt in den Austausch mit den Fachbesuchern.

Die bislang in diesem Jahr veröffentlichten Studien und Prognosen sind ein Indiz dafür, dass die Tourismusbranche auf eine hohe Nachfrage hoffen kann, sollte das Reisen innerhalb Deutschlands und darüber hinaus wieder möglich sein. Über die Hälfte aller Urlaubsreisen 2020 fand in Deutschland statt – so viele wie zuletzt in den 1970er Jahren. Zu dem Ergebnis kommt etwa die 37. Deutsche Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen. Demnach wählten 7,6 Prozent aller Reisenden den Nordosten als Haupturlaubsziel. Damit landete Mecklenburg-Vorpommern kurz hinter Bayern (10,8 Prozent) und Niedersachsen (8,9 Prozent).

Der größte Reiseveranstalter TUI sieht einen klaren Trend zum Urlaub im eigenen Land. „Urlaub in Deutschland ist in diesem Jahr gefragter denn je. In den Sommermonaten werden beliebte Unterkünfte wie beispielsweise die TUI Kids Clubs auf Rügen und Usedom schnell ausgebucht sein. Generell ist Mecklenburg-Vorpommern wieder die beliebteste Urlaubsregion unserer deutschen Gäste“, sagt Gerald Schmidt, Leiter des TUI-Produktmanagements für Deutschland. 2020 gab es schon im Frühjahr einen Ansturm, wo seinerzeit vielerorts die Kapazitäten knapp wurden. „Rund 25 Prozent aller Deutschlandurlauber verbringen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Ferien, Tendenz steigend“, so Schmidt.

Kommunalwahlen und Corona-Pandemie

Schwerin – Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in den nächsten Wochen und Monaten soll trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie so abgesichert werden, dass alle Wahlen zeitgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Dazu hatte der Landtag im Dezember 2020 das Landes- und Kommunalwahlgesetz ergänzt und am 11. Februar 2021 die Feststellung getroffen, dass die Vorbereitung oder Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Form der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich ist. Damit wurde das Ministerium für Inneres und Europa ermächtigt und zugleich aufgefordert, durch Rechtsverordnung alle Regelungen zu treffen, die erforderlich sind, um die fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu ermöglichen.

Die Verordnung des Innenministeriums wurde heute dem Kabinett vorgelegt, nun muss noch der Landtag zustimmen.

„Wir betreten hier wahlrechtliches Neuland, um auch in Pandemiezeiten demokratische Wahlen bei gleichzeitiger Minimierung der Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung abhalten zu können und wir wollen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Daher haben wir einen Weg gesucht und auch gefunden, der nicht nur uns rechtlich tragfähig erscheint, sondern der auch vom Städte- und Gemeindetag anerkannt wird“, sagte Innenminister Torsten Renz. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag die Regelungen auf der kommenden Sitzung mittragen wird.“

Mit der Verordnung wird die Möglichkeit eröffnet, kommunale Wahlen bis zum 30. Juni 2021 bei hohen Inzidenzen vor Ort entweder zu verschieben oder als ausschließliche Briefwahl durchzuführen.

Wenn im Wahlgebiet am 41. Tag vor einer kommunalen Wahl vom zuständigen Gesundheitsamt ein 7-Tages-Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird und dieser auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, kann die Gemeindevertretung (bei einer Gemeindewahl) oder der Kreistag (bei einer Kreiswahl) die Wahl um mindestens zwei Wochen verschieben. Für den neuen Wahltermin entscheidet die Kommunalvertretung dann, ob die Wahl nach den allgemeinen Regeln oder als Briefwahl stattfinden soll.

Insbesondere bei Inzidenzen im Bereich zwischen 100 und 200 kann es je nach den örtlichen Verhältnissen besser sein, auf die Briefwahl auszuweichen. Etwa dann, wenn zum Beispiel vor Ort keine ausreichend großen Wahlräume zur Verfügung stehen, die einen Wahltag unter Einhaltung der AHA-Regeln ermöglichen würden.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und darüber und mit einem diffusen Infektionsgeschehen besteht die Pflicht, die Wahl als ausschließliche Briefwahl durchzuführen. Die Entscheidung darüber, trifft der verantwortliche Wahlleiter.

„Es geht in der Verordnung nicht darum, die Landtagswahl als ausschließliche Briefwahl vorzubereiten“, betont Innenminister Renz.

Mit der Verordnung werden auch die Anforderungen an Parteien, die noch nicht im Landtag vertreten sind, deutlich abgesenkt: Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften zur Teilnahme an der Landtagswahl wird von bisher jeweils 100 für diese Wahl auf jeweils 30 Unterschriften reduziert. Dies gilt allerdings nur für die Landtagswahl; der Bund hat in Vorbereitung der Bundestagswahl keine entsprechende Regelung geschaffen.

Weiter werden den Parteien neue Möglichkeiten für die Parteiversammlungen angeboten, auf denen die Kandidaten bestimmt werden. Da zeitgleich mit dem Landtag auch der Bundestag gewählt wird, erfolgt dies durch einen Verweis auf die entsprechende Verordnung des Bundes https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210208-hinweise-covid-19-wahlbewerberaufstellungsvo.html.

Im Wesentlichen geht es um folgendes:

  • Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern können (mit Ausnahme der Schlussabstimmung) ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden.
  • Das Verfahren zur Wahl von Wahlbewerbern kann statt durch eine Versammlung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Die Schlussabstimmung über einen Wahlvorschlag kann im Wege der Urnenwahl, der Briefwahl oder einer Kombination aus Brief- und Urnenwahl durchgeführt werden, auch wenn dies nach der Satzung der Partei nicht vorgesehen ist.

Diese neuen Möglichkeiten von Parteiversammlungen sind ein Angebot an die Parteien, die sie auch für die Kommunalwahlen nutzen können, aber nicht müssen.

Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates

Drese will mehr Gleichberechtigung in Betrieben und Familien

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wird die Stärkung der partnerschaftlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu einem gleichstellungspolitischen Schwerpunktthema in diesem Jahr machen. Das hat Drese in ihrem Grußwort zur Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates am Sonnabend angekündigt.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben werde im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder (GFMK) stehen. „Hierzu wird es eine Reihe von Initiativen geben“, sagte Drese, die in diesem Jahr den Vorsitz der GFMK übernommen hat. Die GFMK-Hauptkonferenz ist für den 23. und 24. Juni 2021 in Rostock vorgesehen.

Die Covid-19-Pandemie hat nach Ansicht von Drese deutlich gemacht, welche Ungleichheiten noch immer zwischen den Geschlechtern bestehen. „Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die systemrelevante Arbeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Und Frauen sind es auch, die verstärkt und zusätzlich unbezahlte Sorgearbeit übernehmen“, verdeutlichte Drese in ihrer Videobotschaft.

Ministerin Drese betonte, dass Vereinbarkeit kein Frauenthema sei. Vielmehr müssten Frauen und Männer, Unternehmen und Sozialpartner gemeinsam Lösungen erarbeiten. Bislang würden Männer kaum als Zielgruppe für dieses Thema gesehen und es gebe zu wenig Vorbilder.

Drese: „Die Neuverteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit ist bislang wenig in den Blick genommen worden. Politische Maßnahmen zielen vor allem auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ab. Hier ist ein Perspektivwechsel notwendig, den wir befördern wollen.“

Zukunftspreis Handwerk

Glawe: Kreative und innovative Unternehmenslenker gesucht

Schwerin – Unternehmerische Leistungen aus dem Handwerk gesucht, die Mut machen. „Erstmals loben die Handwerkskammer Schwerin und die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in diesem Jahr den Zukunftspreis Handwerk aus. Der Preis zeichnet Macher aus, die kreativ und innovativ mit dem eigenen Unternehmen vorangehen, in den Fortschritt, den Klimaschutz oder in krisensichere Arbeitsplätze investieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Schirmherrschaft für den neuen „Zukunftspreis Handwerk‘“ übernommen.

„Das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern ist ein bedeutender Wirtschaftszweig. Mit dem neuen Zukunftspreis Handwerk werden Betriebe ausgezeichnet, die beispielsweise innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen geschaffen haben oder ein außergewöhnliches Engagement in der Berufsausbildung zeigen“, sagte Glawe. Weitere Auswahlkriterien sind unter anderem innovative Formen der Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterführung oder Mitarbeiterbindung, besonderes Engagement in der Region sowie eine gelungene, auf Langfristigkeit und Bestandsfähigkeit ausgerichtete Unternehmensnachfolge.

Der Zukunftspreis Handwerk ist mit 10.000 Euro dotiert und wird beginnend ab 2021 alle zwei Jahre vergeben. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin stellt das Preisgeld bereit und die Handwerkskammer Schwerin lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der Handwerksrolle und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sind.

Der Sitz des Unternehmens muss sich im Bezirk der Handwerkskammer Schwerin befinden. Bei Leistungen, die in Kooperation entstanden sind, kann der Kooperationspartner aus allen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen kommen und auch bundesweit/international ansässig sein. Eine Jury aus Vertretern der Handwerkskammer Schwerin, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, des Technologie- und Beratungsinstituts M-V, des Patentinformationszentrums und der Hochschule Wismar entscheidet über die Preisvergabe. Die Ausschreibung für den Wettbewerb 2021 endet am 31. März 2021.

Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Schwerin ist Martina Rönckendorf, Beauftragte für Innovation und Technologie, Tel. 0385/7417-146, m.roenckendorf@hwk-schwerin.de. Weitere Informationen zur Ausschreibung und Online-Bewerbung unter www.hwk-schwerin.de/Zukunftspreis.

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“

Verlängerung der Einreichungsfrist für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR + MEER“ der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 hat sich die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern für die Festlegung eines neuen Abgabetermins am 26. November 2021 für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“ entschieden.

„Aus Rücksichtnahme vor der gegenwärtigen herausfordernden Situation, insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, wird die Abgabe der Schülerarbeiten auf Freitag, den 26. November 2021, verlegt. Noch im Dezember dieses Jahres werden die Jurysitzung sowie die Preisverleihung stattfinden“, weist Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, auf die neue Abgabefrist des ersten Schülerwettbewerbs hin. „Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit geben, an unserem Schülerwettbewerb teilzunehmen. Die Verlängerung der Abgabefrist gibt hoffentlich noch mehr Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Chance, sich mit eigenen kreativen Arbeiten zu beteiligen“, führt Kammerpräsident Christoph Meyn weiter aus.

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Architektur + Schule“ lobte die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 ihren 1. Schülerwettbewerb zum Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ für die Schulklassen 1 bis 6, 7 bis 10 sowie 11 und 12 aus. Dieser Schülerwettbewerb soll Lehrer*innen und Schüler*innen für die gebaute Umwelt sensibilisieren, aber auch den gestalterischen Ideen der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Plattform bieten.

Das Thema des Wettbewerbs „ARCHITEKTUR+ MEER“ wird in einer Handreichung erläutert und in den Aufgabenstellungen für die jeweiligen Klassenstufen thematisch und methodisch angeleitet. So dürfen sich die Klassenstufen 1 bis 6 auf dem Schulgelände dem Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ nähern, die Klassenstufen 7 bis 10 können eine freie Fläche ihrer Wahl zur Umsetzung einer Projektidee wählen und die Klassen 11 und 12 sind aufgerufen, an einem konkreten Ort in Rostock, ihre Ideen für ein Wassersport-Schulzentrum für die Bundesgartenschau 2025 darzustellen.

„Der Schülerwettbewerb ermöglicht Perspektivwechsel – auch für uns Planer ist es interessant zu wissen, was Kinder und Jugendliche sich wünschen und wie sie ihr direktes Umfeld, den Schulhof, den Sportplatz oder ihren Wohnort wahrnehmen und was sie daran verbessern würden, um sich wohlzufühlen“, erläutert die Greifswalder Architektin Aline Raether, die zusammen mit Doreen Edelmann und weiteren engagierten Architekt*innen aller Fachrichtungen das Konzept sowie entsprechende Aufgabenstellungen für die Schulklassen erstellt hat. „Über eine rege Beteiligung vieler Schulen in unserem Bundesland würden wir uns sehr freuen, denn es werden einige Geldpreise an die kreativsten und innovativsten Projektideen zur Preisverleihung Anfang Dezember 2021 überreicht“, wirbt die Initiatorin Aline Raether.

Eingereicht werden können Plakate, Poster, Zeichnungen und Collagen, aber auch Modelle und Video-Beiträge. Einsendeschluss ist der 26. November 2021. Um eine Voranmeldung der Projekt-Idee per E-Mail für die Vergabe einer Teilnahmenummer bis zum 31. August 2021 wird gebeten, an info@ak-mv.de.

Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Tags des Notrufs am 11. Februar hat Innenminister Torsten Renz auf die kostenlose europaweite Notfallnummer hingewiesen.

„Diese Nummer zu wählen, rettet Leben und deshalb sollte die 112 jeder verinnerlicht haben. Mit dem Notruf 112 kann man in der gesamten Europäischen Union kostenlos und schnell Hilfe rufen. Der Europäische Tag des Notrufs ist ein guter Anlass, Familie und Freunde auf die 112 hinzuweisen, damit sich alle auch in Stresssituationen daran erinnern“, so Innenminister Torsten Renz.

Es ist unerlässlich im Ernstfall zu wissen, wie man sich richtig verhält. Besonders wichtig sind die sogenannten Fünf W: Wo ist das Ereignis? Wer ruft an? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen! In Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern gingen im letzten Jahr etwa 460.500 Notrufe ein.

Am Europäischen Tag des Notrufs machen Berufsfeuerwehren in ganz Deutschland auf sich und ihre Arbeit aufmerksam und nutzen den morgigen Donnerstag, um auf Twitter einen Einblick in ihren beruflichen Alltag zu geben. Unter dem Hashtag #112live werden sich auch die Feuerwehren in Schwerin – @FeuerwehrSN und Greifswald – @FGreifswald an dem sogenannten „Twittergewitter“ beteiligen.

Zukunftscluster-Wettbewerb

Martin: Auszeichnung für innovative Forschung in MV

Rostock – Der Ocean Technology Campus in Rostock ist ein Gewinner der ersten Runde im bundesweiten „Cluster4Future“-Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das OTC_Rostock ist damit eines von sieben neuen regionalen Innovationsnetzwerken und darf sich von nun an Zukunftscluster nennen. Damit verbunden ist eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro. Die Gewinner der ersten Förderrunde wurden heute in Berlin offiziell bekanntgegeben.

„Mit dem OTC nimmt Rostock eine führende Rolle als Standort für die Meerestechnikforschung in der digitalen Unterwassertechnik in Deutschland ein“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Dass wir unter so vielen Bewerbungen ein Gewinner dieser ersten Runde des Wettbewerbs sind, zeigt die Exzellenz dieses Vorhabens und seinen zukunftsweisenden Ansatz. Als Zukunftscluster erhält das OTC nun weitere Entwicklungschancen und Möglichkeiten, sein großes Potenzial auszuschöpfen. Der Name ‚Zukunftscluster‛ ist nicht nur eine Auszeichnung für die innovative Forschung in Mecklenburg-Vorpommern und damit nicht nur ein Beleg für die gute Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern sie ist zugleich mit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung verbunden. Das freut mich außerordentlich. Ich gratuliere allen Partnern, die am Aufbau des OTC-Zukunftsclusters beteiligt sind“, sagte Martin.

Unter der Federführung des Departments Maritime Systeme der Universität Rostock wollen das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) und das Leibniz-Institut für Ostsee-Forschung Warnemünde (IOW) sowie der Forschungsverbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. (FMV) die Idee des OTC-Zukunftsclusters als Innovationsmotor für die Region ausarbeiten. Im Mittelpunkt der Rostocker Zukunftsvision stehen Entwicklungen für die nachhaltige Nutzung der Meere.

Das Ocean Technology Center ist Teil der Digitalen Agenda der Landesregierung. Die geplante institutionelle Gesamtfinanzierung von über 60 Mio. Euro beinhaltet bisher einen Landesanteil von bis zu 24 Mio. Euro und 36 Mio. Euro Mittel des Bundes und der Fraunhofer-Gesellschaft. Zu dieser Förderung kommt jetzt das Budget aus dem BMBF-Programm „Cluster4Future“ hinzu.

Auf dem Gelände des Rostocker Fracht- und Fischereihafens schafft der OTC ein produktives Umfeld, auf dem sich meerestaugliche Hochtechnologie entwickeln und erproben lässt, und zwar im engen Schulterschluss zwischen der Industrie und der Forschung unterschiedlicher Disziplinen. Ein erfolgreicher Technologietransfer von der Wissenschaft zum Produkt soll durch die räumliche Nähe noch besser gelingen und so schneller und erfolgreicher zu Innovationen führen. Genau dieser Ansatz war beim BMBF-Zukunftscluster-Wettbewerb gesucht und die gelungene regionale Vernetzung wurde durch die Juryauswahl bestätigt.

Die neuen Cluster werden laut Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung voraussichtlich ab Herbst 2021 in die erste von bis zu drei möglichen Umsetzungsphasen starten. Jede Umsetzungsphase umfasst dabei einen Zeitraum von drei Jahren und ist mit einer Förderung von jeweils bis zu 15 Millionen Euro verbunden. Nach Angaben des BMBF bietet sich folglich für das ausgewählte Cluster im Falle positiver Evaluierungen gegen Ende der ersten und gegen Ende der zweiten Umsetzungsphase die Chance, in den kommenden neun Jahren insgesamt eine Förderung in Höhe von bis zu 45 Millionen Euro zu erhalten.

Die sieben Zukunftscluster wurden basierend auf der Empfehlung einer unabhängigen und hochrangigen Expertenjury unter der Leitung von Prof. Andreas Barner, Präsident des Stifterverbands der Deutschen Wissenschaft und Prof. Birgitta Wolff, ehem. Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt am Main, aus zuerst 137 eingereichten Wettbewerbsskizzen und schließlich aus 16 Clusterstrategien der in einer Konzeptionsphase geförderten Finalisten ausgewählt.