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Kategorie: Wirtschaft

ASP-Nachweise bei Hausschweinen

Schwerin – Im Land Brandenburg wurden die bundesweit ersten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Hausschweinebeständen nachgewiesen.

Agrarminister Dr. Till Backhaus appelliert deshalb an alle Halterinnen und Halter von Schweinen in MV: „Wir müssen die Gefahr, die von dieser Tierseuche ausgeht, unbedingt ernst nehmen. Wer Schweine hält, egal ob kleiner Hausbestand oder landwirtschaftlicher Betrieb, muss deshalb dringendst auf die strikte Einhaltung der Mindestanforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung an die Biosicherheit achten.“

Neben der aktiven und passiven ASP-Überwachung im Schwarzwildbestand wird in Mecklenburg-Vorpommern ein intensives Monitoring zur Früherkennung im Hausschweinebereich durchgeführt. Dieses ASP-Landesprogramm-Hausschweine dient gleichzeitig der Gewährleistung eines hohen Biosicherheitsstandards in Schweine haltenden Betrieben.

„Im Rahmen unserer Überwachungsprogramme haben wir bisher keine Fälle der ASP im Land festgestellt. Klar ist aber auch, dass schon kleine Fehler in der Biosicherheit einen Eintrag in einen Bestand auslösen können und das wünsche ich niemandem“ so der Minister weiter.

Konkret bedeutet dies, dass, wer Kontakt mit Haus- und/oder Wildschweinen hat, alle möglichen Übertragungswege des Virus zu unterbinden und entsprechend Vorsorge zu treffen hat. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter durch den Menschen in andere Gebiete übertragen werden. Sollte sich ein Tier auffällig verhalten oder sollte es generell zu Auffälligkeiten in einem Schweinebestand kommen, ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.

An die Jägerschaft des Landes richtet der Minister seine dringende Bitte: „Um die Übertragungswege der Seuche noch weiter zu reduzieren, bitte ich die Jägerinnen und Jäger in unserem Land, jetzt noch einmal besonders das Schwarzwild anzusprechen. Neben den inzwischen zwei Schutzzäunen an der deutsch-polnischen Grenze und der Ausbildung unserer Fallwildsuchhunde, ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände eine der strategischen Hauptsäulen in der ASP-Prävention.“

„Vorsorge ist besser als Heilung. Ein Ausbruch der Seuche würde einen weiteren, erheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Land bedeuten. Wir werden also alle Anstrengungen unternehmen, dem Fall vorzubeugen“, so der Minister weiter.

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Nutztierarten ist die ASP nicht ansteckend. Für die infizierten Schweine endet eine Infektion jedoch in der Regel tödlich. Eine Möglichkeit, die Tiere durch Impfung vor der Erkrankung zu schützen, gibt es bislang nicht.

Digitransmittel für Analysesystem Apotec

Neubrandenburg – Die Scheele-Apotheke in Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Ministerium für Digitalisierung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 6.000 Euro. Damit soll ein Nahinfrarotsystem angeschafft werden. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“. Die Gesamtkosten liegen bei rund 11.000 Euro.

Inhaber Ingolf Hummel plant in das Nahinfrarotspektroskopie-Analysesystem Apotec zu investieren. Mit diesem wird der Wareneingang digitalisiert. Bisher wurde dies in einem aufwändigen manuellen Verfahren durchgeführt, welches mehrere Tage dauern kann. Durch das Programm kann das Verfahren auf wenige Sekunden eingekürzt werden. Dabei werden die Substanzen überprüft, wodurch eine lückenlose und anerkannte Dokumentation entsteht.

Die Software aktualisiert sich automatisch mehrmals im Jahr, wodurch eine kontinuierliche Erweiterung der Referenzdatenbanken sichergestellt ist. Das System kann selbstständig im Hintergrund arbeiten, wodurch die Mitarbeiter ganz für die Kunden da sein können.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Digitrans: Neue Software für Bootszulieferer

Malchow – Der Bootsbauzulieferer AR-Sail mit Sitz in Malchow (Landkreis Mecklenburgische Seeplatte) erhält vom Digitalisierungsministerium einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 39.000 Euro.

Damit sollen Arbeitszeiterfassung, Lagerwirtschaft und Logistik digitalisiert sowie das bestehende Ressourcenplanungssystem ausgebaut werden. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 79.000 Euro.

Das Unternehmen fertigt maßgeschneiderte Bootsplanen, Yacht- und Sonnensegel an. Es besteht aus zwei Werkstätten mit Zwischenlagern in Malchow und Sietow, einem Segelshop und einem weiteren Shop für Wassersportartikel.

Mit den Fördermitteln soll die Erfassung und der Austausch der notwendigen Firmendaten innerhalb des Unternehmens vereinfacht und beschleunigt werden. Bisher geschieht dies durch Papierdokumente und häufige Fahrten zwischen den einzelnen Standorten.

Weiterhin wird ein Arbeits- und Projektzeiterfassungssystem eingeführt. Dieses ermöglicht eine korrekte Kalkulation für die Angebots- und Rechnungslegung. Dazu werden digitale Mitarbeiterausweise und mobile Endgeräte angeschafft. Das Vorhaben lässt die Auftragsdurchführung automatisch und effizienter verlaufen.

Klare Regeln für Photovoltaik auf Agrarflächen

Schwerin – Nach der Landtagsdebatte zum Ausbau der Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen häufen sich die Anfragen von Landwirten, Flächeneigentümern und Planern zur Zulässigkeit von Freiflächen-PVA auf landwirtschaftlichen Flächen in MV.

„Rechtsrahmen und Grundlage für Genehmigungen von FF-PVA sind und bleiben das gültige Landesraumentwicklungsprogramm und die dort festgelegten Ziele und Grundsätze sowie das Baurecht“, stellt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus klar.

„Landwirtschaftliche Flächen sind die wichtigste unvermehrbare Produktionsgrundlage für landwirtschaftliche Unternehmen und deshalb ist der Schutz dieser Flächen vor anderen Nutzungen ein wichtiges Ziel.“, betont der Minister. Die Nutzung von Dachflächen für PV-Anlagen und die Lenkung von FF-PVA, insbesondere auf Konversionsstandorte bleiben aus seiner Sicht zentrale Anliegen beim weiteren Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energie mit PV-Anlagen.

Die Debatte im Landtag zum Thema „Potentiale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ bezog sich insbesondere auf das Planungsziel 5.3.9 des LEP, wonach landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für FF-PVA in Anspruch genommen werden dürfen.

Für Herrn Minister Dr. Backhaus waren in dieser Abstimmung die Zustimmung des Landwirts, der konkrete Nutzen für die Gemeinde, der Schutz guter Böden mit Bodenpunkten über 40 vor einer Bebauung mit FF-PVA und eine Lenkungswirkung auf schwächere Standorte besonders wichtig. Bei der Planung und Vorbereitung von FF-PVA müssen nach wie vor die Vorgaben aus der Raumordnung und die unterschiedlichen Schutzerfordernisse für einen konkreten Standort, wie der Natur-, Boden- oder Gewässerschutz strikt befolgt werden.

Die Entschließung im Landtag gibt der Landesregierung einen Rahmen vor, welche Aspekte bei der Prüfung, ob für eine vorgelegte Planung eines Solarparks außerhalb der im LEP dargestellten Kulissen ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden soll, Berücksichtigung finden sollten.

„Die Entschließung des Landtages stellt jedoch nicht eine „Blaupause“ dar, welche Solarparkplanungen zukünftig genehmigt werden können.“, macht Minister Dr. Backhaus deutlich.

„Wir brauchen den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien, um Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können, wir brauchen den Schutz von Flächen vor einer weiteren Bebauung und wir brauchen wirtschaftliche Effekte im ländlichen Raum, auch durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deshalb stellt die Entschließung des Landtags eine ausgewogene Vorgabe dar.“ So Backhaus weiter.

Eine nicht zu überwindende Hürde für die Planung von FF-PVA auf landwirtschaftlichen Flächen, die aktuell in weiten Teilen des Landes durch das Planungsziel 5.3.9 gegeben ist, sei für ihn auf Grund der Notwendigkeit zur Energiewende nicht mehr zeitgemäß. Danach durften landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für FF-PVA in Anspruch genommen werden.

Einen Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen für FF-PVA wird es mit ihm nicht geben, so Minister Dr. Backhaus. Deshalb sei für ihn auch die Einigung auf eine Flächenobergrenze von insgesamt maximal 5.000 ha so entscheidend gewesen.

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Fall entschieden, dass mit Schafen beweidetes Grünland unter aufgeständerten FF-PVA als landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten und beihilfefähig sind. Das Land BY, das BMEL und andere BL, so auch MV lehnen diese Entscheidung ab und plädieren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage dafür, dass BY gegen die Entscheidung vorgeht. Es ist zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erforderlich, da der VGH die Revision nicht zugelassen hat.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Schwrin – Der Grundstein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist gelegt. Seit dem 01. Juli sind die Rechtsvorschriften zur Kohäsionspolitik für die Jahre 2021 bis 2027 in Kraft getreten. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird fortgeführt. Im Ergebnis stehen Mecklenburg-Vorpommern für das Programm Interreg A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen (Wojewodschaft Westpommern) sowie das Programm Südliche Ostsee (Mecklenburg-Vorpommern, Polen, Schweden, Dänemark, Litauen) insgesamt 73,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung.

„Das sind knapp 500.000 Euro mehr als in der vorherigen Förderperiode. So können wir Kontinuität gewährleisten für die bedeutende grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Wir werden weiter interkulturelle Projekte wirksam umsetzen, um die Menschen in den grenznahen Regionen weiter zusammen zu bringen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 60 Millionen Euro ausgestattet. Thematisch soll die Förderung unter anderem fokussiert werden auf das Stärken von Innovationspotentialen, das Bewältigen des Klimawandels und Bewahren der Natur sowie das Kennenlernen der Nachbarn über bildungs-, kulturelle und touristische Angebote. Neu im Programm ist, dass das Gemeinsame Sekretariat mit neun Mitarbeitern künftig im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Der Dienstort der Mitarbeiter wird Löcknitz bleiben.

Für das Programm Südliche Ostsee (Polen, Litauen, Dänemark, Schweden, Deutschland) stehen zukünftig 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fokus des Programms wird auf den Themen Innovation und Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Förderung der blauen und grünen Ökonomie, Aktivierung des touristischen Potenzials sowie Stärkung der Zusammenarbeit liegen.

„Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern viel erreicht. Bildungs- und Kultureinrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Unternehmen diesseits und jenseits der Grenze arbeiten zusammen und setzen als Nachbarn in der Grenzregion gemeinsam Projekte um. So ist eine deutliche Verbesserung der Lebensperspektiven für die Bewohner entstanden. Das wollen wir weiter ausbauen. Dabei helfen die Fördermittel der Europäischen Union“, sagte Glawe.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 62 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 159,3 Millionen Euro ausgewählt. Ein beispielhaftes Projekt ist das Projekt „Integrierter grenzüberschreitender Rettungsdienst Pomerania/Brandenburg (InGRiP)“, in dem die Universitätsmedizin Greifswald, der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Rettungsdienst Stettin, die DRF Luftrettung mit weiteren Partnern aus der Region zusammenarbeiteten, um die Notfallversorgung der Bevölkerung im Grenzraum noch besser abzusichern.

Es wurden unter anderem fachsprachliche Schulungen von Rettungsdienstmitarbeitern in der jeweils anderen Sprache sowie gemeinsame Simulationstrainingseinheiten im neuen Ausbildungszentrum Misdroy durchgeführt. Das Projekt wurde mit zwei Millionen Euro unterstützt und wird in einem Folgeprojekt für zwei weitere Jahre mit 1,3 Millionen Euro fortgesetzt.

Ein weiteres Projekt ist die Unterstützung bei der Orientierung in der deutschen und polnischen Verwaltungslandschaft – die „Kontakt- und Beratungsstelle für deutsche und polnische Bürger“. Die Mitarbeiter vor Ort sind Ansprechpartner  in allen Fragen rund um das Leben im jeweiligen Nachbarland und halten enge Kontakte zu den Verwaltungen in der Region. Umgesetzt wird das Projekt zusammen mit der Stadtverwaltung Stettin und der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,3 Millionen Euro; das Vorhaben wird in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro unterstützt.

Das Programm Südliche Ostsee war mit 83 Millionen Euro ausgestattet, davon kamen 13 Millionen Euro aus Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt wurden 64 Projekte zur Förderung und 27 Projekte zur Anschubfinanzierung ausgewählt. Ein Beispiel ist das Projekt „Baltic for all (BFA)“, mit dem die aktive Teilnahme von behinderten Menschen an Wassersportangeboten (Segeln, Kite-/Windsurfen) unterstützt werden soll – sei es als Trainer oder Freizeit-Sportler. Das Projekt wird von der polnischen Kommune Kolberg mit dem Barther Segler-Verein e.V. und zwei weiteren Partnern aus Polen und Litauen umgesetzt. Das Gesamtbudget des Projektes beträgt knapp 1,2 Millionen Euro; es wird unterstützt in Höhe von rund 995.000 Euro.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen und das Kooperationsprogramm Interreg Südliche Ostsee sind Teil der europäischen Kohäsionspolitik und werden im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Das Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern.

Es wird in der Wojewodschaft Westpommern (Polen), in den brandenburgischen Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Mit dem Interreg-Programm Südliche Ostsee, an dem Partner aus Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern), Polen, Litauen, Dänemark und Schweden beteiligt sind, werden lokale und regionale Akteure für die grenzüberschreitende Projektarbeit aktiviert. Das derzeit bestehende Fördergebiet umfasst in Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und die Hansestadt Rostock.

In Polen nehmen die Wojewodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren (nur Powiat Elbląski) teil; in Schweden die Provinzen Kalmar, Blekinge, Skåne and Kronobergs; in Dänemark sind es Bornholm und die Region Sjælland; in Litauen die Bezirke Klaipėda, Tauragė und Telšiai. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Programm Südliche Ostsee wird unter der Zuständigkeit der polnischen Verwaltungsbehörde in Warschau, Ministerium für Fonds und Regionale Politik mit dem Gemeinsamen Sekretariat in Danzig umgesetzt.

Ökologischer Landbau in MV

Neuer Wettbewerb für den ökologischen Landbau in MV

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem weiteren Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zur regionalen Vermarktung von Pro­dukten des ökologischen Landbaus in MV befördern und müssen bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

„Um den ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpom­mern weiter zu entwickeln, besteht Handlungsbedarf vor allem im Bereich der regionalen Wertschöpfung, z.B. bei der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung“, sagt Agrar­minister Dr. Till Backhaus. „Das Förderinstrument EIP hat sich insbesondere für innovative Lösungen bewährt. Damit können neue Ideen, die bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurden, schnell in der Praxis getestet werden.“ Insgesamt stehen 260.000 Euro zur Verfügung, wobei die Einzelförderung pro Projekt auf 60.000 Euro begrenzt ist.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Partnern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tionsvertrages zusammenarbeiten und von denen mindes­tens ein Mitglied ein biozertifiziertes Unternehmen ist.

Partner einer OG können im Rahmen dieses Wettbewerbs sein:

  • Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Garten- und Obst- sowie Weinbaues;
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues sowie Vermarktungsunternehmen;
  • Beratungsunternehmen und -organisationen;
  • Dienstleistungseinrichtungen für die landwirtschaft­liche Branche;
  • Verbände und Organisationen der Landwirtschaft, Umweltverbände und Vereine, Nichtregierungsorganisationen;
  • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie
  • öffentliche Einrichtungen.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Pro­blembeschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury ent­scheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durch­führung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.

Ansprechpartner für weitere Informationen zum Wett­bewerb sind im Landwirtschaftsministerium Frau Kuhnert (b.kuhnert@lm.mv-regierung.de) oder Herr Kachel (k.kachel@lm.mv-regierung.de).

Umspannwerk geht in Betrieb

Tessin – Der Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers Edis Dr. Alexander Montebaur und Energieminister Christian Pegel werden morgen das neue Umspannwerk der Edis in Tessin (Landkreis Rostock) feierlich in Betrieb nehmen.

Die Edis errichtete innerhalb von 15 Monaten ein neues Umspannwerk in Tessin mit Investitionen in Höhe von ca. vier Millionen Euro. Die Leistung der beiden Transformatoren im Umspannwerk beträgt jeweils 31,5 Megawatt und kann bei Bedarf um einen dritten Transformator erweitert werden. Die Kapazität des bisherigen Umspannwerks aus dem Jahre 1984 konnte nicht mehr erweitert werden, da es sich in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet. Die Altanlage wird zurückgebaut.

Das Projekt wurde mit der Stadt Tessin vor der geplanten Erweiterung des Wohngebiets abgestimmt und umfasst auch den Rückbau von Hochspannungsfreileitungsmasten.

Industriepark „Berlin – Szczecin“

Pasewalk – Mit dem offiziellen Spatenstich ist am Freitag feierlich der Baustart für das neue Werk des Industrieregal-Herstellers TOPREGAL im neu erschlossenen Industriepark „Berlin – Szczecin“ in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) begonnen worden.

„Das ist der Startschuss für die erste Neuansiedlung im Industriepark. 30 neue Industriearbeitsplätze werden hier entstehen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Arbeitsmarktes in der Region“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

„Die Entscheidung für Pasewalk zeigt, dass der Standort wirtschaftlich attraktiv ist. Jede Neuansiedlung für Vorpommern ist ein elementarer Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort. Besonders wichtig ist, dass weiter mehr Industriearbeitsplätze entstehen. Pasewalk gilt auch für polnische Unternehmen als Zugang zu Westeuropa. Der Standort ist auch für die Logistikbranche attraktiv, die Stadt ist sozusagen der norddeutsche Mittelpunkt zwischen Berlin und Szczecin.“

Die TOPREGAL GmbH ist ein europaweit agierendes, familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Filderstadt (Nähe Stuttgart). In Pasewalk baut TOPREGAL eine neue Produktionsstätte zur Verarbeitung und Veredelung von Schwerlastregalen.

„Vor Ort werden die gesamte Bandbreite des Unternehmensportfolios sowie Serviceleistungen angeboten“, so Glawe weiter. Dieses sind die Produktion und Endmontage, das Lackieren, die Wartung und Reparatur, der Warenumschlag (Logistik) sowie ein überregional agierendes Serviceteam. Zur Umsetzung des Vorhabens ist es geplant, vier Hallen aus Stahl-Fachwerken mit Betonstützen zu errichten. Die Hallen bieten eine Nutzfläche von insgesamt circa 19.500 Quadratmetern. Darüber hinaus soll ein Bürokomplex entstehen.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Erschließung des Industrieparks Berlin – Szczecin mit dem ersten Bauabschnitt (= 50,2 Hektar/Gesamtfläche Industriepark: 156 Hektar) mit rund 12,2 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 13 Millionen Euro.

„Bis 2023 soll die Infrastrukturmaßnahme abgeschlossen sein. Investoren sind weiter herzlich Willkommen. Die Investition zeigt, dass sich unser intensives Werben für Industrie- und Gewerbestandorte in Vorpommern bemerkbar macht und es in der Region weiter voran geht. Mit der Erschließung des Industrieparks Berlin – Szczecin entstehen attraktive Gewerbeflächen. Die unmittelbare Lage im Einzugsgebiet Berlin, aber auch die Nähe zu Skandinavien und dem Nachbarn Polen bieten sehr gute Chancen für weitere Ansiedlungen. Vorpommern ist eine wirtschaftsfreundliche Region mit hervorragenden Investitionsbedingungen“, machte Wirtschaftsminister Glawe vor Ort weiter deutlich.

Neben Pasewalk wird beispielsweise auch der Gewerbegroßstandort Pommerndreieck bei Grimmen ausgebaut. Am Standort Pommerndreieck haben sich das Kaufhaus Stolz, der Trockenfrüchteverarbeiter Biosanica und die AKKU SYS Akkumulator und Batterietechnik Nord GmbH angesiedelt. „Weitere Unternehmen haben Ansiedlungsinteresse bekundet. Hier sind wir in Gesprächen.

Insgesamt sind bisher rund 200 Beschäftigte am Pommerndreieck tätig. Am Pommerndreieck, das eine Gesamtfläche von 235 Hektar umfasst, können insbesondere auch flächenintensive Ansiedlungen umgesetzt werden“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Neben Pasewalk und Grimmen wird auch der Großgewerbestandort Mukran Port in Sassnitz auf der Insel Rügen intensiver vermarktet.

Die Gesamtinvestition für das Investitionsvorhaben der TOPREGAL GmbH in Pasewalk beträgt rund 18,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro.

Das Gewerbegebiet in Pasewalk hat auf Initiative der Landesregierung durch die Invest in MV in mehreren Jahren eine entsprechende Neupositionierung hin zum Industriepark „Berlin – Szczecin“ erfahren. Begleitet wird die Unternehmensansiedlung der TOPREGAL GmbH durch die Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Invest in MV). Aufgabe dieser Gesellschaft ist die Unterstützung von Unternehmen, die in das nordöstliche Bundesland investieren und expandieren wollen.