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Kategorie: Wirtschaft

Förderung für Verkaufsfahrzeuge

Schwerin – Mit rund 80.000 Euro aus Landesmitteln und 27.000 Euro aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds fördert das Land den Binnenfischereibetrieb Walter Piehl. Mit dem Geld sollen bis Ende des Jahres zwei neue Verkaufsfahrzeuge angeschafft werden.

Der Fischereibetrieb Walter Piehl im Landkreis Ludwigslust-Parchim lebt generationsübergreifend von und mit der Tradition des Fischereihandwerks. Von der ursprünglichen Fischerei auf dem eigenen Gehöft in Alt Schlagsdorf/Gemeinde Dobin am See und den von dort bewirtschafteten rd. 260 Hektar Fischereigewässern erstreckt sich das Verkaufsgebiet mittlerweile vom Landkreis Ludwigslust-Parchim über Schwerin und dem Landkreis Nordwestmecklenburg und Teilen Schleswig-Holsteins bis hin zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

„Die Fischereiprodukte in den gut gefüllten Theken stammen aus eigener Herstellung und der Räucherei des Unternehmens“, sagt der für Fischerei zuständige Minister für Agrar- und Umwelt, Dr. Till Backhaus. „Der regionale und frische Fisch zur Herstellung dieser Produkte stammt aus eigenen Fängen, aus nachhaltigen inländischen Aquakulturen und von Fischern der Küstenfischerei aus Wismar und Rostock. Diese Regionalität wollen wir fördern“, so der Minister weiter.

Der Fischereibetrieb veranstaltet Fischerfeste und beteiligt sich an vergleichbaren Events in der Region. Ziel ist es dabei auch, den Kunden und Besuchern das traditionelle Handwerk nahe zu bringen.

„Gerade die jüngere Generation kann so lernen und wertschätzen, woher Lebensmittel kommen und wie sie zu den bekannten Leckerbissen als Fischbrötchen oder frischem Räucherfisch verarbeitet werden“, erklärt der Minister.

Bis Ende 2021 will das Unternehmen nun seine mobilen Verkaufsmöglichkeiten um zwei moderne Verkaufs­fahrzeuge erweitern. Unterstützt wird diese Investition vom Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des EMFF-Maßnahmenbereichs Förderung von Investitionen zur Steigerung von Mehrwert, Produktqualität und zur Nutzung unerwünschter Fänge.

Mit der Umsetzung des Projektes kann der Binnenfischereibetrieb zusätzliche Märkte erschließen, um seine regionalen und unverfälschten Produkte an den Mann und die Frau zu bringen und zugleich die gesteigerten hygienischen Anforderungen besser erfüllen. Die Fahrzeuge zeichnen sich außerdem durch höhere Ergonomie und Sparsamkeit im Kraftstoff­verbrauch aus.

Neue Aale, neue Herausforderungen

Schwerin – Mit fast 190.000 EUR an EU- und Landesmitteln unterstützt das Land 2021 die fortgesetzte Aufstockung seiner Aalbestände. Am Mittwoch übergab Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dazu zwei Zuwendungsbescheide an den Landesanglerverband und an den Landesverband der Binnenfischer.

Die an der kollektiven Maßnahme der Binnenfischer beteiligten 16 Unternehmen hatten ihre erste Besatzmaßnahme mit Glasaal bereits im März vorgenommen. Besetzt wurden 78 Seen des Landes mit rund 2,12 Mio. der noch nicht pigmentierten Jungaale, die durchschnittlich 0,29 g wogen. Die Maßnahme wurde mit knapp 130.000 Euro gefördert. Geplant ist 2021 noch eine weitere Besatzmaßnahme mit vorgestreckten Aalen.

Der LAV hat seine verbandsübergreifende Besatzaktion soeben gestartet. Im Mai sollen insgesamt 1.709 kg vorgestreckte Aale in 186 Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt werden. Bei einem geplanten durchschnittlichen Stückgewicht von 7 g werden also weitere mehr als 244.000 kleine Aale ausgesetzt. Hier erreicht die Förderung rund 58.000 EUR. Fischereiminister Dr. Backhaus lobt die langfristige enge Zusammenarbeit: „Ich bin froh, dass wir nicht nur viele Fischereiunternehmen des Landes, sondern auch den Landesanglerverband mit seinen beteiligten Vereinen als aktive Partner an unserer Seite haben. Zusammen konnten wir seit 2009 wichtige Teilerfolge erzielen, um die Bestände zu stabilisieren.“

Der Minister verwies darauf, dass sich beide Verbände mit immerhin 20 Prozent der Ausgaben an den Maßnahmen beteiligen; hinzu trete das unverzichtbare Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer.

Unterstützt durch Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2020 insgesamt rund 73,1 Tonnen Aale, das entspricht rund 15,5 Millionen Fischen, in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt rund 2,7 Mio. EUR aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt.

Die Besatzmaßnahme ist Teil des deutschen Aalmanagementplans, gestützt auf die EU-Aalverordnung. Der Grundgedanke ist, mit einer Erhöhung der Laicherbiomasse – über die in einigen Jahren abgewachsenen und dann zum Laichen in den Westatlantik abwandernden Blankaale – eine Erhöhung der Gesamtrekrutierung zu erreichen. Zugleich wird die Art damit in vielen Binnengewässern erhalten, die aktuell kaum natürlichen Aufstieg aus dem Meer erfahren.

Der Fischereiaufwand der Erwerbsfischerei auf den Europäischen Aal als geschützte Art ist in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. Mit einem Jahresfang von noch ca. 100 t in Binnen- und Küstengewässern hat der Aalfang in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nach wie vor eine hohe wirtschaftliche und auch eine besondere kulturelle Bedeutung für die Fischerei insgesamt. Zumindest hierzulande erscheint der Aalbestand wieder stabil. Schutz ist nach wie vor insbesondere vor dem illegalen Handel vor allem mit Glas- und Satzaal geboten: „Ich nehme immerhin zur Kenntnis, dass die EU ihre Aktivitäten deutlich intensiviert hat, dem illegalen Treiben auf die Spur zu kommen und den Tätern das Handwerk zu legen.“

Als großen Erfolg wertete der Minister im Laufe der Übergabe des Zuwendungsbescheides, dass 2020 fast alle Fischereigewässer des Landes im Binnenland neu bzw. wiederverpachtet wurden. „Wir haben Wort gehalten: Die neuen Pachtverträge für mehr als 50.000 Hektar schaffen Planungssicherheit für die Fischereiunternehmen, aber auch Kontinuität in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer, darunter viele in Naturschutzkategorien! Davon profitieren nicht nur die Fischer und Angler, sondern auch der regionale Tourismus und der ländliche Raum insgesamt!“, schätzte der Minister ein. „Wir haben es dabei geschafft, die Pacht in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch das Fischerrecht erzielbaren Gesamtertrag zu halten, wie er bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auch nachhaltig zu erzielen ist.“

Ausgehend vom europaweiten Rückgang des Aalbestands sah sich die Europäische Gemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Neben der Unterbindung des Handels außerhalb der Europäischen Union wurde im Jahr 2007 die Europäische Aalverordnung verabschiedet.

Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestandserhaltende Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals zu entwickeln und umzusetzen.

Im Zuge der Umsetzung der Aalverordnung wurde auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern sehr frühzeitig die Aalbewirtschaftung angepasst. So wurden durch eine Mindestmaßerhöhung auf 50 cm und neue Schonzeitregelungen Maßnahmen zur Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit umgesetzt.

Zum Ausgleich des Rekrutierungsdefizits wurde bereits im Jahr 2009 ein landesweites bestandsstützendes Besatzprogramm gestartet, das im Rahmen eines Managementplanes der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei durch ein umfangreiches Monitoring begleitet wird. Der Aalmanagementplan des Landes MV berücksichtigt sowohl den Binnen- als auch den Küstenbereich (3-Seemeilenzone) als potentielles Aalaufwuchshabitat. Dieser innovative Ansatz erlaubte eine Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 80 Prozent.

Dadurch konnte die Besatzmenge im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesteigert werden. Durch die Aalbesatzmaßnahmen wird eine künftige Abwanderungsrate im Binnenbereich des Einzugsgebiets Warnow/Peene von mindestens 40 % angestrebt.

Marktpräsenzprämie beantragen

Schwerin – Noch bis zum 31. Mai können stationäre Einzelhändler eine Unterstützung für Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Marktpräsenz beantragen. Mit einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro unterstützt das Land Unternehmen (einschließlich Soloselbstständige), die infolge der coronabedingten Schließungen im November/Dezember 2020 oder im Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge haben.

„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns stark getroffen. Infolge von Schließungen ist Ware liegen geblieben. Nachdem Vor-Ort-Einkäufe wieder möglich waren, sind aufgrund von Einschränkungen und Auflagen Spontankäufe entfallen. Hinzu kommt eine gewisse Kaufzurückhaltung. Hier wollen wir die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Vermarktung des Angebotes weiter unterstützen. Das Programm läuft gut. Mit der Erweiterung des Empfängerkreises ist die Nachfrage weiter gewachsen. Etwas über eine Million Euro wurde bislang ausgezahlt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Bislang liegen 226 Anträge vor, davon wurden 201 Anträge mit einem Volumen von 1,05 Million Euro ausbezahlt. Der einmalige Zuschuss richtet sich an stationäre Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Monaten November und Dezember 2020 oder in den Monaten Januar und Februar 2021 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen haben. „Der Zuschuss soll den Unternehmen helfen, im Markt noch sichtbarer zu werden und die Kunden durch besondere Maßnahmen an das eigene Geschäft zu binden. Die Gelder können beispielsweise für besondere Werbemaßnahmen, für den Aufbau eines Internetauftritts oder die Einrichtung eines Internetshops dienen“, sagte Glawe.

Weitere Informationen und Antragsformulare stehen zum Download unter www.lfi-mv.de/foerderungen/marktpraesenzpraemie. In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

12. Nationale Maritime Konferenz

Rostock – In der Hansestadt Rostock findet seit heute  die zweitägige Nationale Maritime Konferenz (NMK) unter dem Motto „Wirtschaft braucht MEER“ statt. „Eine zukunftsfähige maritime Industrie  ist eine gesamtdeutsche Gemeinschaftsaufgabe. Es findet ein großer Teil der Wertschöpfung auch außerhalb der Werften statt und davon vor allem auch in Bundesländern abseits der deutschen Küstenländer. Die maritime Branche sorgt nicht allein im Norden für wirtschaftliches Wachstum. Es sind innovative Produkte und digitale Lösungen in allen Bereichen erforderlich. Hierzu zählen der Schiffbau, die Zulieferindustrie, Reeder und die Häfen. Wir können im überregionalen Austausch der einzelnen Akteure neue Technologien und Produkte entwickeln sowie Risiken gemeinsam vermindern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag in Rostock.

„Bundesweit sind fast alle Wirtschaftsbereiche von der Corona-Krise betroffen, und in Norddeutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern die maritime Industrie. Sie ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige und ein wesentlicher industrieller Kern bei uns im Land. Die Sicherung von möglichst vielen Arbeitsplätzen auf den Werften und in den Zulieferbetrieben hat insofern höchste Priorität. Von allen Beschäftigten auf den Werften sind gegenwärtig rund 90 Prozent im Kreuzfahrtschiffbau tätig. Der Einbruch der Kreuzfahrtbranche, verursacht insbesondere durch die COVID-19 Pandemie, schlägt sich bitter in der gegenwärtigen Situation nieder. Am stärksten betrifft dies den Passagierschiffbau, weniger stark beispielsweise die Werften und Zulieferer, die sich auf das Marktsegment der Behördenschiffe oder Marineschiffe konzentrieren. Die den hiesigen Schiffbau ergänzenden maritimen Zulieferer und Dienstleister sind ebenfalls sehr stark, teils direkt, teils indirekt von der Corona-Krise betroffen“, sagte Glawe.

Norddeutschland ist sich einig: Der deutsche Schiffbau und die dazugehörigen maritimen Zulieferer und Dienstleister müssen aufgrund ihrer Systemrelevanz unbedingt erhalten werden. „Wir fordern vom Bund eine verbesserte und vorübergehend beschleunigte öffentliche Beschaffung, ausreichende Haushaltsmittel für die Erneuerung der Behördenflotte um innovative und klimafreundliche Schiffe, die vollständige Aufnahme des Schiffbaus in das Großbürgschaftsprogramm des Bundes sowie die Einrichtung eines möglichst europäischen Förderprogramms zur Flottenerneuerung. Die Umsetzung dieser Maßnahmen war bereits mehrfach Thema mit dem Bund“, erläuterte Glawe weiter. „Die norddeutschen Länder unter Beteiligung des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik und der IG Metall ziehen dabei gemeinsam an einem Strang, um durch Unterstützung des Bundes die Folgen der COVID-19 Pandemie auf die deutsche Schiffbauindustrie bestmöglich zu begrenzen.“

Von Seiten des Bundes ist die Umsetzung einzelner Punkte bereits aufgegriffen worden. „Das begrüßen wir. Wir sind dem Bund für sein bisheriges Engagement dankbar. So ist im Rahmen des Konjunkturprogramms des Bundes das Vorziehen der Beauftragung öffentlicher Schiffe im Haushalt verankert. Unterstützung gibt es auch durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds“, so Glawe. „Die Finanzierung von neuen Aufträgen stellt die Branche insbesondere im Schiffbau vor große Herausforderungen. Es müssen die jeweiligen Finanzierungen der Projekte gesichert werden. Doch Banken und auch Versicherer agieren zurückhaltend bei der Finanzierung maritimer Projekte. Die Unternehmen sind nicht in der Lage, ihre im Schiffbau hohen und längerfristig laufenden Bauzeitfinanzierungsbedarfe ohne finanzielle Hilfen zu decken. Wir brauchen neben unserer eigenen Hilfestellung weiter eine nachhaltige und intensive Unterstützung des Bundes, um die Umsetzung von Schiffbauprojekten zu gewährleisten. An solchen Projekten hängen tausende Arbeitsplätze – nicht nur auf den Werften, sondern auch bei den Zulieferern. Hier gibt es auch zukünftig einen enormen Handlungsbedarf“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Die Werften mit ihrer langen Schiffbautradition sind mit ihrem technisch anspruchsvollen, innovativen Spezialschiffbau im Land in den jeweiligen Regionen mit die größten Arbeitgeber im verarbeitenden Gewerbe. „Sie tragen entscheidend zur Stärkung des jeweiligen Industriestandortes und der gesamten Wirtschaft des Landes bei“, machte Glawe weiter deutlich. In den vier größeren Schiffbauunternehmen, den MV Werften in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund, der zur Meyer-Gruppe gehörenden Neptun Werft in Rostock-Warnemünde, der Peene-Werft in Wolgast und Tamsen Maritim in Rostock sind ca. 3.700 Mitarbeiter tätig – davon rund 75 Prozent in Kurzarbeit. Hiervon sind vor allem die MV Werften und die Neptun Werft betroffen. Gegenwärtig sind auf den Werften 350 Auszubildende (einschließlich dual Studierende) beschäftigt.

Die Corona-Pandemie und die Reaktionen darauf haben die Wirtschaft massiv getroffen. „Den Unternehmen sind ganz besondere Anstrengungen abverlangt worden und sie haben zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen. Gleichwohl haben sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement gezeigt, neue Wege eingeschlagen, sich für ihre Beschäftigten eingesetzt und angeordnete Hygienemaßnahmen umgesetzt“, sagte Glawe. Der Minister dankte den Unternehmen für ihr Engagement in schweren Zeiten. „Einzelne Unternehmen können allein die Belange der maritimen Industrie kaum erfolgreich vertreten oder mitgestalten, erst recht nicht in einer Krise. Daher unterstützt die Landesregierung jede Bemühung, die Auswirkungen der Krise zu bewältigen, den Blick nach vorne zu richten und der maritimen Industrie sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene insgesamt mehr Gehör und Aufmerksamkeit zu verschaffen“, so Glawe weiter.

„Die maritime Industrie in MV mit den Bereichen Schiff- und Bootsbau sowie maritime Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik sind ein wesentlicher industrieller Kern und daher von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung für das Land“, sagte Glawe. In den rund 500 Unternehmen erwirtschaften ca. 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro.

Zum Schiff- und Bootsbau in MV zählen 85 Unternehmen mit ca. 5.300 Mitarbeitern. Den Schiffbau ergänzen die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik mit knapp 420 Unternehmen und rund 8.400 hochwertigen Arbeitsplätzen, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren.

Die NMK ist die zentrale Veranstaltung der Bundesregierung zur Unterstützung der deutschen maritimen Wirtschaft. Sie bietet rund 1.000 Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Politik eine Plattform zum konstruktiven Dialog. Seit dem Jahr 2000 findet sie alle zwei Jahre statt und hat sich als branchenumspannende Veranstaltungsreihe zu einem wichtigen Impulsgeber am Standort Deutschland etabliert und bewährt.

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Backhaus: Tragödie von Alt Tellin soll sich nicht wiederholen können

Berlin – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat einen Entschließungsantrag zum Brandschutz in Tierhaltungsanlagen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund ist der verheerende Brand in einer Sauenzuchtanlage in Alt Tellin. Dabei wurden 18 Stallgebäude vernichtet, nur 1.300 Tiere konnten vor den Flammen gerettet werden, fast 50.000 kamen darin um.

„In dem Ausmaß ist Alt Tellin sicher eine Ausnahme. Doch jährlich kommt es in Deutschland zu 5.000 Bränden in Landwirtschaftsbetrieben. Das Bedeutet Leid und Tod für mehrere hunderttausend Tiere jedes Jahr. Jeder Brand bedeutet eine Tragödie. Vor dem Hintergrund, dass wir den Tierschutz 2002 ins Grundgesetz aufgenommen haben, ist das nicht hinnehmbar“, so Minister Backhaus.

„Die Zeiten haben sich geändert und das Tierwohl hat heute für die Menschen glücklicherweise einen deutlich höheren Stellenwert“, fährt der Minister fort.

„Doch wir werden nur weiterkommen, wenn wir wenigstens deutschlandweit Sicherheitsstandards zur Vorbeugung von Brandereignissen in den Ställen erreichen. Aber das ist nur ein Aspekt: Um solche Katastrophen wie in Alt Tellin zukünftig zu verhindern, ist es ebenso wichtig, die Bestandszahlen in den Tierhaltungsanlagen zu begrenzen. Der Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist der erneute Versuch, die Einführung von Bestandsobergrenzen für Tier­haltungsanlagen auf den Weg zu bringen.

Mit ist natürlich bewusst, dass Tierwohl in den Ställen maßgeblich vom Management der Tierhaltung abhängt und nicht von der Größe der Tierbestände. Groß ist nicht automatisch schlecht und klein nicht automatisch gut. Doch je größer die Anlage, desto größer ist die Gefahr, dass bei einer Havarie, sei es ein Brand oder ein Seuchenausbruch, viel zu viele Tiere ihr Leben verlieren. Unser Ziel muss es sein, dass im Katastrophenfall möglichst viele Tiere gerettet werden können.

Ich möchte die Wiederaufnahme dieses Diskussions-prozesses aber auch dazu nutzen, die Frage zu stellen: Wie eine regionale, flächenbezogene, ökologisch vertretbare sowie gesellschaftlich akzeptierte Begrenzung des Viehbesatzes mit Nutztieren bundesweit erreicht werden kann? Die Borchert-Kommission hat bereits Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland – hin zu mehr Tierwohl – vorgelegt. Jetzt gilt es für uns, diese verschiedenen Überlegungen zielführend zu verknüpfen.

Und natürlich dürfen wir dabei den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland nicht außer Acht lassen. Denn die vielen verant­wortungs­­vollen Tierhalterinnen und Tierhalter müssen am Ende auch noch von ihrer Arbeit leben können.

Industrielle Großanlagen wie die abgebrannte Ferkel-Fabrik in Alt Tellin müssen jedoch ein für alle Mal der Vergangenheit angehören“ sagt Minister Backhaus abschließend.

Wolfsangriff in den Franzburger Hellbergen

Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf

Stralsund – Vier Schafe einer Herde in den Franzburger Hellbergen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind möglicherweise Opfer eines Wolfangriffes geworden. Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Der Halter der Tiere entschied sich dennoch, die Tiere in der Innenstadt von Stralsund abzu­laden, um auf seine Situation aufmerksam zu machen. Die drastische Maßnahme des Schafhalters fand Wider­hall bei Medien und Bauernverband. Dazu erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich bedauere, dass der Schafhalter Tiere verloren hat. Das ist ganz sicher eine psychisch belastende Situation. Dennoch wünsche ich mir ein Mindestmaß an Sachlich­keit. Die Klage: „Niemand hilft uns“ ist unbegründet. Dennoch wurde sie, ohne die Hintergründe zu recher­chieren, von Medien und dem Bauernverband wider­gegeben. Es ist unaufrichtig, wenn der Schafhalter die fast 90.000 Euro unterschlägt, die er seit 2017 in Form von Fördergeldern vom Land erhalten hat. Der Verlust der Tiere wird ausgeglichen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein Wolf als Verursacher festgestellt werden muss. Und dazu gehört, dass ein Grundschutz für die Tiere gegeben sein muss. Beides ist in dem aktuellen Fall nicht gegeben. Der Nachweis eines Wolfangriffs ist noch nicht erfolgt, der Zaun ist überaltert, führt keinen Strom und ist an verschiedenen Stellen niedergedrückt. Ich frage an dieser Stelle, wo bleibt die Verantwortung des Halters für den Tierschutz? Wenn es jedoch zum Schlimmsten kommt, können Tierarztkosten gefördert werden. Ebenso Transportkosten für die Tierkörperbeseitigung. Das hat der Halter nicht in Anspruch genommen und stattdessen gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz verstoßen und die toten Schafe in der Fußgängerzone entladen. Kritische Kommentare? Fehlanzeige“, so Minister Backhaus.

„Es ist unbestritten: Der Wolf stellt uns vor Herausforder­ungen. Aber mit Polemik, Halbwahrheiten und gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Für Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen hat das Land seit 2013 rund 1,4 Mio. Euro aufgewendet. Ich denke, das ist nicht nichts. Es ist rechtlich nicht möglich, den Bestand zu regulieren. Das weiß auch der Bauernverband, wird aber nicht müde, dies trotzdem täglich zu fordern. Ich wünsche mir, dass die Stimmungsmache aufhört und wir zu einer Versachlichung der Debatte kommen. Möglich sind Tötungen von Wölfen in begründeten Einzelfällen. Werden Gründe geliefert und Anträge gestellt, kann gehandelt werden. Schockierende Aktionen in Fußgänger­zonen spielen in diesem Prozess zum Glück keine Rolle“, so Backhaus abschließend.

MV-Serviceportal: mehr als 10.000 Nutzerkonten

Schwerin – Exakt 10.099 Nutzerkonten sind mit Stand heute im MV-Serviceportal registriert. „Dahinter stehen Tausende Menschen, die sich bei der landesweiten Plattform für Online-Dienstleistungen der Behörden im Land registriert haben. Ich freue mich sehr über diesen Zuspruch für das Portal, das wir im Juni 2019 ins Leben gerufen haben“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

Unter www.mv-serviceportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer über alle Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene informieren und Anträge stellen.

„Das Portal füllt sich immer mehr mit Leben. Dadurch kommen wir dem Ziel, die Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zu digitalisieren, Schritt für Schritt näher“, fasst Christian Pegel zusammen. Er appelliert erneut an alle Behörden im Land, ihre Online-Dienstleistungen verstärkt im zentralen Landesportal anzubieten. Zurzeit können dort 107 Verwaltungsdienstleistungen voll digital beantragt werden, die 586 unterschiedliche Behörden in M-V anbieten. Das MV-Serviceportal steht den Gemeinde-, Amts-, Kreis- und Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zur Verfügung.

Die Verwaltungsleistungen können in der Regel auch ohne das Anlegen eines personalisierten Kontos beantragt werden. „Wer sich aber ein personalisiertes Nutzerkonto anlegt, hat den Vorteil, die persönlichen Daten nur einmal eintragen zu müssen. Bei neuen Anträgen werden diese automatisch ins Online-Formular übernommen“, erläutert Pegel und folgert: „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in der Regel diejenigen, die ein Konto anlegen, das Portal mehr als nur einmal nutzen wollen, um ihre Anträge zu stellen, Bescheide einzusehen oder mit den Behörden zu ihren Anträgen Nachrichten auszutauschen.“

Die Möglichkeiten, die das Nutzerkonto bietet, werden Zug um Zug ausgebaut. So wird es in wenigen Wochen möglich sein, sich auf verschiedene Arten online zu identifizieren, etwa mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises. „Damit können künftig auch sicherheitsrelevantere Verwaltungsvorgänge, bei denen die Identität des Antragstellers überprüft werden muss, online angeboten werden, so der Minister.

Allein im April wurde auf dem Portal knapp 4.400 Mal nach einer Leistung gesucht. Die meisten der bislang gut 6.600 gestellten Anträge betrafen mit knapp 4.600 das Ausstellen einer Geburtsurkunde, gefolgt von 529 Hundesteuer- und 446 Gewerbeanmeldungen. Eher ausgefallen nehmen sich daneben eine Versammlungsanmeldung und zwei Anträge auf Ausnahme von der Fernwärmesatzung aus.

Christian Pegel freut vor allem, dass auch die Förderung seines Ministeriums für die Unterstützung der digitalen Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen immer wieder übers MV-Serviceportal beantragt wird: „72 von insgesamt 428 gestellten Anträgen, also jeder sechste Antrag, gingen über das Serviceportal ein. Zum digitalen Antrag gelangen Interessenten auch über die Webseiten von Landesförderinstitut und Energieministerium. Dass knapp 17 Prozent unsere Plattform nutzen, spricht ebenfalls dafür, dass die Menschen bei uns im Land sie zunehmend als zentralen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen wahrnehmen.“

Standards für „Unverpackt“

Für weniger Verpackungsmüll beim Einkaufen

Bonn – Wer Verpackungsmüll beim Einkauf sparen will, für den sind Unverpackt-Läden eine Alternative. Unverpackt-Läden beschaffen ihre Ware in der Regel in Großgebinden und sparen so Material ein. Kunden füllen die benötigten Mengen von Nudeln, Mehl & Co. in wiederverwendbare Gefäße ab oder nehmen z. B. Obst und Gemüse als lose Ware mit.

Verpackungen erfüllen jedoch verschiedene Funktionen, beispielsweise Sicherung der Hygiene, Kennzeichnungsvorschriften zu Haltbarkeit, Inhaltsstoffen oder Allergenen. Hierfür muss der Unverpackt-Handel Alternativen entwickeln. An standardisierten Lösungen dafür arbeitet ein von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt gefördertes Projekt der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

Herausforderungen dabei sind zum einen die verpackungsarme Beschaffung, zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Logistik und Zulieferer sind noch nicht an den verpackungsfreien Einkauf angepasst“, so Projektleiter Professor Dr. Jens Pape. „Wir brauchen effiziente und praxistaugliche Lösungen für Transportverpackungen, den Einsatz von nachhaltigen Verpackungsmaterialien und Mehrwegsysteme.“

Jeder Laden entwickele individuelle Lösungen für das Hygiene- und Schädlingsmanagement. Branchenweite Standards könnten das Unverpackt-Konzept künftig effizienter, nachhaltiger und professioneller gestalten und „unverpackt“ auch für den klassischen Lebensmittelhandel interessanter machen. Renate Kessen, www.bzfe.de