Menü Schließen

Kategorie: Wirtschaft

Arbeitsmarkt April 2021 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat April um 2.800 Arbeitslose gestiegen (+ 4,4 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,2 Prozent (April 2020: 7,9 Prozent). Insgesamt sind somit 67.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 (-2,8 Prozent) gesunken.

„Es gibt Lichtblicke am Horizont, die für eine leichte Frühjahrbelebung sprechen. Allerdings sorgen der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die Unsicherheit über das Infektionsgeschehen für eine insgesamt noch zu zurückhaltende Entwicklung am Arbeitsmarkt. Investitionen werden zurückgestellt oder zeitversetzt umgesetzt. Dennoch versuchen viele Unternehmen ihr Personal zu halten. Aufgrund der Pandemie werden eher verhalten Mitarbeiter eingestellt. Weniger krisenbedingt betroffene Branchen stellen auch Personal ein. Hierzu zählt beispielsweise in Teilen das Baugewerbe und das Gesundheits- und Sozialwesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

„Die noch zu hohen Inzidenzzahlen und die bestehenden Einschränkungen belasten besonders die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das laufende Jahr wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet. Fest steht, dass die Unternehmen im Land weitere Unterstützung benötigen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, so sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter. „Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Ziel ist es, die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“.

So wurde für das verarbeitende Gewerbe ein neues Programm aufgelegt. Es werden Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen unterstützt. So können bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe.

Der Minister machte auch auf die deutliche Ausweitung der Marktpräsenzprämie aufmerksam. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie ist erheblich erweitert worden. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar. Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme: Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

Im April 2021 haben 300 Betriebe für 2.300 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes konnten bislang schwerwiegende Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei beispielsweise um Betriebe aus dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben sind seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 insgesamt 28.000 Anzeigen auf Kurzarbeit für 269.100 Beschäftigte eingegangen. Im Rahmen der so genannten ‚realisierten Kurzarbeit‘ – aktuellste Zahlen aus dem Januar – so haben in diesem Monat 61.300 Beschäftigte in 9.000 Betrieben kurzgearbeitet.

Der Arbeitsmarkt im April 2021

Nürnberg – „Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.

988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Zehn Jahre „Baltic 1“

Offshore-Windstrom von der Ostsee ist Gewinn für Klimaschutz und M-V

Schwerin – Zehn Jahre ist es her, dass der erste deutsche kommerzielle Offshore-Windpark in der Ostsee den Betrieb aufnahm: Seit 2. Mai 2011 liefern die 21 Windkraftanlagen von „Baltic 1“, 16 Kilometer vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst gelegen, erneuerbaren Strom nach Deutschland.

„Mit der Genehmigung dieses ersten Windparks in der deutschen Ostsee haben wir den Grundstein gelegt für eine neue Branche, die für einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung in unserem Land gesorgt hat. Die inzwischen vier Windparks vor unserer Küste erzeugten im vergangenen Jahr 4,13 Terawattstunden sauberen Strom. Das entspricht rechnerisch dem Bedarf von gut 1,1 Millionen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalten. Zugleich sind die Offshore-Windparks zu einem wichtigen Betätigungsfeld für unsere Häfen und Werften geworden“, sagt Energieminister Christian Pegel.

Die Werften in Rostock und Wismar haben den Bau von Offshore-Plattformen in ihr Portfolio aufgenommen und liefern seither auch für weiter entfernt liegende Windparks Anlagenteile. Insbesondere die Häfen in Rostock und Sassnitz auf Rügen haben nicht nur vom Bau der Parks profitiert, sondern sich als Startpunkt für Versorgung und Wartung eine zuverlässige Einnahmequelle gesichert. „Der Umschlag für die Offshore-Branche hat sich in beiden Häfen zusammen von knapp 19.500 Tonnen vor zehn Jahren auf fast 1,3 Millionen im Jahr 2019 vervielfacht“, so der Energieminister.

Viele weitere Unternehmen in M-V profitieren als Zulieferer oder Dienstleister von der Branche – in Rostock Liebherr, Hanse Drehverbindungen, Eickboom, die Erndtebrücker Eisenwerke, die Eisengießerei in Torgelow oder Actemium H+F in Kavelstorf. „Sie bauen Fundamente, Stahlrohrtürme, Gondeln, Rotorblätter und -naben, Schaltschränke, Bremsen und Spezialbehälter. Dazu kommen Projektierer, Betreibergesellschaften, Wartungsunternehmen und nicht zuletzt die Ostzentrale von 50 Hertz in Greifswald, die das Stromnetz für den Offshore-Bereich entwickelt“, nennt der Energieminister Beispiele und fügt hinzu: „Sie schaffen dauerhafte, in der Regel hoch qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze.“ Der Branchenspezialist Windreseach geht von 24.500 Menschen aus, die 2019 deutschlandweit direkt durch die Offshore-Windindustrie beschäftigt wurden – und von einem Umsatz von neun Milliarden Euro.

„Hinzu kommen die Gewerbesteuereinnahmen als wichtige Einnahmequelle für Mecklenburg-Vorpommern. Allein diejenigen aus den Offshore-Windparks im Küstenmeer und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee betrugen 2019 ca. 30,3 Millionen Euro“, beziffert Christian Pegel einen weiteren Zugewinn für das Land durch die Offshore-Branche.

Christian Pegel weist auch darauf hin, dass die Off-shore-Parks zu einer deutlichen Senkung bei den Kosten für erneuerbaren Strom geführt haben: „Bei den Versteigerungen von Windstrom gab es 2017 erstmals Gebote, die keine Förderung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nötig machten. Der Trend, dass die Offshore-Windstromerzeuger ihren Strom wirtschaftlich erzeugen und verkaufen können, setzt sich seither fort.“

Vorreiter war Baltic 1 in Christian Pegels Augen auch in Sachen Akzeptanz von Offshore-Windanlagen: „Unser erster Windpark hat, ebenso wie alle nachfolgenden, gezeigt, dass die Sorge um eventuelle Einbußen insbesondere im Tourismus durch einen in der Ferne sichtbaren Windpark nicht berechtigt ist. Diese Sorgen werden immer wieder laut, wenn der Bau eines solchen Parks zur Debatte steht. Schon während des Baus und erst recht nach Fertigstellung haben sie sich bisher in allen Fällen verflüchtigt.“ Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle/Saale: www.akzeptanz-offshore-windenergie.de/

Christian Pegel nimmt den zehnten Geburtstag von „Baltic 1“ zum Anlass, erneut an den Bund zu appellieren, den Ausbau der Offshore-Windstromerzeugung weiter zu forcieren: „Zunächst brauchen wir mehr Leitungen auf dem Festland, die den klimaneutralen Strom vom Ort seiner Erzeugung vor allem zu den industriellen Großverbrauchern im Westen und Süden unseres Landes transportieren. Wir brauchen aber auch eine bessere Berücksichtigung der raumordnerischen Planungen und Potenziale für Windstrom insbesondere auf der Ostsee, um die bundesweit vorgegebene Zielmarke von 20 Gigawatt bis 2030 zu erreichen.“

Er würdigt, dass der Bund inzwischen erkannt habe, dass für ein Erreichen der Klimaziele auch die Nutzung der erneuerbaren Energien für die Mobilität, die Wärmeversorgung oder die chemische Industrie eine wichtige Rolle spiele. „Ich sehe allerdings auch beim Engagement des Bundes in dieser Hinsicht noch Luft nach oben. Insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, die bisher den Fortschritt auf diesem Gebiet ausbremsen, gibt es noch viel zu tun.“

Zahlen & Fakten

Windparks in der deutschen Ostsee:

Baltic 1
Baltic 2
Wikinger
Arkona
Anlagen gesamt: 231

Geplante Windparks in der deutschen Ostsee:

Offshore-Testfeld vor Rostock (ab 2026)
Windpark Gennaker (Baugenehmigung 2019 erteilt, über Widerspruch Nabu noch nicht entschieden)
Arcadis Ost (Änderungsgenehmigung am 31. März 2021 erteilt, geplante Inbetriebnahme 2023)
Wikinger Süd (geplante Inbetriebnahme 2023)
Baltic Eagle (geplante Inbetriebnahme 2024)
Fläche O-1.3 nördlich des bestehenden Windparks Wikinger (im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur, geplante Inbetriebnahme 2026)

Klimafreundlicher Landwirtschaftsbetrieb

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaft­lichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energie­effizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung.

Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.

„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/ Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungs­änderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernäh­rungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbon-freie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungs­fähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“

Eingereicht werden können Projekt- und Leistungs­beschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen. Die Wettbewerbsausschreibung und erforderliche Unterlagen sind abrufbar auf

www.lm.mv-regierung.de/klimafreundlich

Gewerbegebiet erhält Markenzeichen G3

Grevesmühlen – Das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest ist das dritte „Grüne Gewerbegebiet“ im Nordosten Deutschlands. Energieminister Christian Pegel übergab heute die Zertifizierungsurkunde des Landesdialogs „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ an Bürgermeister Lars Prahler und Unternehmer der Stadt.

„Grevesmühlen ist hinsichtlich Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein Vorbild“, lobte Energieminister Christian Pegel. „Die Stadt zeigt mit vielen Aktionen, dass Ressourcenschonung und Energieeffizienz möglich sind, ohne die Belange der Wirtschaft aus dem Blick zu verlieren. Die Stadt lebt von der Balance zwischen Naturverbundenheit und wirtschaftlicher Attraktivität. Nachhaltige Verkehrskonzepte wie beispielsweise das Rufbussystem sorgen für kostengünstige und flexible Mobilität. Grevesmühlen ist darüber hinaus ein Vorreiter in Sachen Digitalisierung: Ich erinnere nur an das kostenlose Hochgeschwindigkeits-W-LAN im Innenstadtbereich, das für Einheimische und Touristen attraktiv ist.“

Das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier hat eine Potenzialanalyse für das Gewerbegebiet in Grevesmühlen erstellt. Danach decken die fünf Unternehmen des 47 Hektar großen Gewerbegebiets an der Bundesstraße 105 bereits jetzt rund 81 Prozent ihres Gesamtstromverbrauchs und ihren Wärmebedarf zur Gänze mit Energie aus erneuerbaren Quellen.

Aus der Kooperation ansässiger Unternehmen mit dem örtlichen Klärwerk wurden darüber hinaus drei Nah-Wärmenetze entwickelt. Seit 2014 ist die Kläranlage das erste Energie-Plus-Klärwerk in Deutschland. Das bedeutet, dass sie mehr Energie erzeugt als verbraucht. Weil aktuell nur 36 Prozent der produzierten Wärme im Gewerbegebiet selbst verwendet werden, kommen Überschüsse der öffentlichen Wärmeversorgung zugute. Davon profitieren künftig ein Pflegeheim der Diakonie, ein Haus für betreutes Wohnen der städtischen Wohnungsgesellschaft sowie ein neu entstehendes Wohngebiet.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind Vorreiter bei der Erzeugung regenerativer Energien, decken bereits seit 2013 rein rechnerisch unseren Strombedarf aus grünen Quellen. Damit bringen wir Energie- und Wärmewende voran und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Mit dem Landesdialog ,Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern‘ knüpfen wir daran an und dehnen unser Engagement aus: Unternehmen, Gewerbe- und Industriegebiete, die mit Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz, sparsamer Flächenverbrauch und alternative Mobilität punkten, erhalten als Qualitätsmerkmal unser Label“, warb Energieminister Christian Pegel während der Übergabe und ergänzte: „Kürzlich hat eine Stadt in Bayern Interesse an unserem Label angemeldet. Ich freue mich sehr darüber, dass unser grünes Beispiel Schule macht.“

Der Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Angebot für Unternehmen, Vermarkter von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Kommunen, sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Mit dem Label „G³ – Grünes Gewerbegebiet in M-V“ erhalten sie und die Kommunen, in denen sie beheimatet sind, ein starkes Marketinginstrument für die Bewerbung ihres Standorts bei Kunden ebenso wie bei Fachkräften und Unternehmen, die einen Standort suchen.

Klimafreundlicher Landwirtschaftsbetrieb

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung.

Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.

„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungsänderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernährungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbonfreie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“ Eingereicht werden können Projekt- und Leistungsbeschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen. Die Wettbewerbsausschreibung und erforderliche Unterlagen sind abrufbar auf www.lm.mv-regierung.de/klimafreundlich

Corona-Liquiditätshilfe I

Wirtschaftsminister Harry Glawe: Zins- und Tilgungsfreiheit für Corona-Liquiditätshilfe I verlängert

Schwerin – Für Unternehmen aller Branchen hat das Land vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt.

„Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert. Es geht darum, Entlastung zu schaffen. Die Unternehmen haben nun 20 statt 12 Monate Zeit, bis sie mit der Rückzahlung beginnen müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In der ersten Antragsphase des Programms wurden circa 100 Millionen Euro an rund 2.200 Unternehmen als Darlehen ausgereicht. Zu den Zuwendungsempfängern gehören kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten aus allen Branchen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Programm wurde im April des vergangenen Jahres aufgelegt, als die Schwere und die Dauer der Pandemie nicht abzuschätzen war. Zwischenzeitlich befinden wir uns in einer dritten Infektionswelle, die es einzudämmen gilt. Unternehmen kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie“, so Glawe weiter. Sollten Unternehmen die Verlängerung der tilgungsfreien Zeit nicht in Anspruch nehmen und im 13. Monat mit der Rückzahlung beginnen wollen, steht ihnen dies selbstverständlich frei. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Die Liquiditätshilfen greifen, wenn Einnahmen fehlen und Liquiditätsreserven nicht reichen. „Dabei geht es darum, die Finanzierung der laufenden Ausgaben zu sichern, um Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und mittlerweile bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt. Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Drittes „Grünes Gewerbegebiet“

Grevesmühlen – Energieminister Christian Pegel übergibt heute die Zertifizierungsurkunde des Landesdialogs „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ an Grevesmühlens Bürgermeister Lars Prahler und Unternehmer der Stadt. Das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest ist damit das dritte „Grüne Gewerbegebiet“ im Nordosten Deutschlands.

Der Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Angebot für Unternehmen, Vermarkter von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Kommunen, sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Mit dem Label „G³ – Grünes Gewerbegebiet in M-V“ erhalten sie und die Kommunen, in denen sie beheimatet sind, ein starkes Marketinginstrument für die Bewerbung ihres Standorts bei Kunden ebenso wie bei Fachkräften und Unternehmen, die einen Standort suchen.