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Kategorie: Wirtschaft

Aufstallungsgebote für Geflügel aufgehoben

Schwerin – Mit Ausnahme des Landkreises Rostock, in dem noch bis Ende des Monats zwei Restriktionsgebiete bestehen, haben die Landkreise die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Da es seit mehr als zwei Wochen keinen positiven Befund bei Wildvögeln und seit mehr als drei Wochen keinen Ausbruch der Krankheit bei Hausgeflügel mehr gegeben hat, scheint sich das Seuchengeschehen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich abgeschwächt zu haben, so Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Fast 350.000 Tiere, die in Kleinsthaltungen und großen Betrieben gehalten wurden, sind der Seuche zum Opfer gefallen. Damit war dies der schlimmste Geflügel-Seuchenzug in der Geschichte des Landes. Das macht mich sehr betroffen. Dennoch bin ich froh, dass die Zusammenarbeit in den Veterinärbehörden und die Abstimmung mit dem Land sehr gut funktioniert hat. Dafür möchte ich mich bei den handelnden Personen aufrichtig bedanken. Wir haben einen hohen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen. Die Seuche hat allein in MV rund 5,7 Mio. Euro gekostet. Die Hälfte davon trägt das Land. Aber wir dürfen nicht allein auf die wirtschaftlichen Folgen gucken.

Es geht auch darum., die Tiere besser zu schützen. Wir müssen unsere Lehre aus dem Seuchenzug ziehen und uns auf den kommenden Herbst vorbereiten. Das Abklingen des Seuchengeschehens aus der Wildvogelpopulation in unserem Land bestätigt, dass der Infektionsdruck in erste Linie aus dem Vogelzug herrührt. Wir müssen daher analysieren, wie das Virus insbesondere in die großen Putenbestände gekommen ist. Wir brauchen neue Ansätze zur Seuchenprophylaxe: Wie ist das Betretungsmanagement? Wie wird mit Futter und Einstreu umgegangen? Ich würde mir wünschen, dass sich auch der Bund einbringt und zum Beispiel die Forschung nach wirksamen Impfstoffen gegen die Geflügelpest intensiviert. Wir brauchen Hilfen für die Geflügelhalter, damit sie ihre Stallungen seuchenhygienisch auf den neuesten Stand bringen können.

Häufig stammen die Haltungskonzepte aus Zeiten, in denen wir es noch nicht mit der Geflügelpest zu tun hatten. Wenn wir über Modernisierung nachdenken, müssen dabei aber auch die Aspekte Ökologie, individuelles Tierwohl und die Qualität der Arbeitsplätze im Auge haben. Es ist mir unverständlich, dass wir zwar unsere Autos regelmäßig durch den TÜV überprüfen lassen, aber kein ähnliches Konzept für die Haltung von zigtausend Tieren haben. Ich denke, es wird Zeit für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallhaltungsanlagen. Dabei sollte ein unabhängiges Gremium über Haltungsformen und Standards entscheiden – nicht die Politik.

Also: Auch, wenn wir eine vorsichtige Entwarnung geben können, müssen wir weiter wachsam sein. Das Thema Geflügelpest ist nicht erledigt. Wir dürfen jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Wir sollten uns daranmachen, ein integriertes Gesamtkonzept für die Geflügelhaltung zu entwickeln, das uns vor zukünftigen Krisen besser schützt. Das können die Steuerzahler zu Recht fordern und auch die Tierhalter sollten ein großes Interesse daran haben.“

Investitionen in moderne Landwirtschaft

Schwerin – Am 20.04. hat Agrarminister Dr. Till Backhaus drei Bewilligungsbescheide des Landes für Investitionen in der Landwirtschaft überreicht. Über das Agrarinvestitions­förderungsprogramm sollen insgesamt etwa 170.000 € in drei Landwirtschaftsbetriebe fließen, die damit ihre Anlagen modernisieren wollen.

Der Minister nennt die Investitionen einen „wichtigen Beitrag für die Sicherstellung hochwertiger Lebensmittel aus unserer Region“. „Ich freue mich, dass wir mit den Bescheiden den drei Betrieben unter die Arme greifen können. Die Vorhaben der Unternehmen sprechen von verantwortungsvollem Umgang mit unserer Umwelt und unternehmerischem Weitblick. Die Maßnahmen werden Mensch, Tier und Umwelt zugutekommen,“ so der Minister weiter.

Konkret gefördert werden die Maßnahmen der folgenden drei Betriebe:

Agrargenossenschaft eG Stove in Blowatz

Die Genossenschaft eG Stove bewirtschaftet mit ihren 7 Mitgliedern einen konventionellen Gemischtbetrieb mit einer Flächenausstattung von 1.110,53 ha und beschäftigt 21 Vollarbeitskräfte. Auf 835,58 ha werden neben Druschfrüchten Kartoffeln und Silomais angebaut. Auf 275 ha produziert die Genossenschaft Futtermittel für ihre Tiere. In der Milchproduktion werden zurzeit 592 Kühe und die Nachzucht gehalten.

Investieren möchte die Genossenschaft in den Erwerb von Einlagerungstechnik für Kartoffeln. Die Nettokosten für die Anschaffung der Annahmewanne, des Doppelförderbandes und des Steilförderers betragen hierbei 130.700,00 Euro. Dafür beantragte die eG beim Land einen Zuschuss in Höhe von 26.140,00 Euro.

GbR Haack in Lüttow-Valluhn

Die Haack GbR ist ein Gemischtbetrieb mit den Produktionsschwerpunkten der Milchproduktion und dem Futterbau. Das Unternehmen bewirtschaftet derzeit 313,60 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, davon befinden sich 281,56 ha im Eigentum der GbR.

Angebaut werden auf den 206,12 ha Ackerland u.a. Winterweizen, Wintergerste, Winterraps und Silomais. Für die Versorgung des aktuellen Rinderbestandes in Höhe von 318 Milchkühen und 236 Jungrinder werden u.a. 107,48 ha Grünland genutzt.

In dem Unternehmen arbeiten insgesamt 4 ständige Vollarbeitskräfte.

Das Unternehmen beabsichtigt die Anschaffung eines Side by Side Melkstandes (2 x 28 TPL). Das Gesamtsystem beinhaltet die Melktechnik für 56 Plätze, einen Selektionsbereich, eine softwaregestützte Tiererkennung für jeden Melkplatz, einen Milchtank mit einem Fassungsvermögen von 25.000 l, eine Wärmerückgewinnung mit einer Kapazität von 750 l, ein Kuhtreibersystem sowie ein stationäres Hochdruckreinigungssystem. Weiterhin ist geplant, einen Gas-Brennwertkessel anzuschaffen, um noch schneller die erforderliche Menge des benötigten Reinigungswassers aufheizen zu können.

Das Land bewilligt der GbR einen Zuschuss bis zu 72.453,92,00 Euro. Diesem Gesamtzuschuss liegen förderfähige Ausgaben in Höhe von 342.049,92 Euro zugrunde.

Landwirtschaftsbetrieb Karsten Dudziak in Sophienhof (Neustrelitz)

Herr Dudziak bewirtschaftet einen ökologisch zertifizierten Landwirtschaftsbetrieb mit einer Flächenausstattung von ca. 540 Hektar. Auf 406 ha werden Marktfrüchte und Ackerfutter angebaut. Den 180 Mutterkühen stehen 134 ha Dauergrünland zur Verfügung. Ein weiterer Betriebs­zweig ist die Ferkelaufzucht und die Freilandhaltung von Schweinen.

Weiterhin betreibt Herr Dudziak eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 350 kW. Auf den Schweinestalldächern wurden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 50 kWp installiert.

In dem Unternehmen arbeiten neben dem Betriebsleiter 6 ständige Vollarbeitskräfte.

Der Antragsteller plant den Bau einer Stroh- und Futterlagerhalle in Leichtbauweise. Bei diesem Lagersystem handelt es sich um eine einfache mit Folie bespannte, 40m lange und 12m breite Runddachhalle. Die Größe der Lagerhalle ist dem Bedarf der Tiere an Futtermitteln (Rau- und Kraftfutter) angepasst. Für die Lagerhalle einschließlich Zuwegung und Zaun hat das Bio-Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 21.281,00 Euro beantragt.

Weiterhin plant Herr Dudziak den Kauf von zwei Hühnermobilen für jeweils 304 Legehennen. Hierfür hat der Betriebsleiter einen Zuschuss von 46.454,00 Euro beantragt.

In der Summe sollen die Zuschüsse 71.335,00 Euro betragen. Diesem Gesamtzuschuss liegen förderfähige Ausgaben in Höhe von 226.140,00 Euro zugrunde.

Unterstützung für stationären Einzelhandel

Glawe: Empfängerkreis für Marktpräsenzprämie erheblich ausgeweitet

Schwerin – Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Die Ware bleibt liegen. „Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen haben wir das Programm Marktpräsenzprämie aufgelegt. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also beispielsweise bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Kunden (Touristen) bereits seit dem 02. November 2020 ausgeblieben. Entsprechend wurde die Antragsvoraussetzung festgelegt: ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, erläuterte Glawe weiter. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen im November/Dezember 2020 oder Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Eisengießerei Ueckermünde

Ueckermünde – Per Videokonferenz vermittelte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Montag einen Streit in Ueckermünde. Die dortige Eisengießerei MAT Ueckermünde steht in der Kritik der Anwohnenden wegen seiner Schall- und Staubemissionen.

Lärmbelästigung, Niederschlag von Staub und unangenehme Gerüche belasten die Menschen im Seebad Ueckermünde. Als Quelle der Emissionen wurde von einer Bürgerinitiative die alte Eisengießerei ausgemacht. Nach Beschwerden verhängte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) eine Reihe von Anordnungen über das Unternehmen. Heute wollte sich Umweltminister Dr. Backhaus vor Ort selbst ein Bild von der Lage machen und mit den Konfliktparteien ins Gespräch kommen. Coronabedingt traf man sich jedoch online via Videokonferenz.

„Die Beschwerden und den Unmut der Anwohnenden über den Dreck und den Lärm halte ich für sehr nachvollziehbar und dieser Zustand muss möglichst schnell ein Ende haben.“, pflichtet der Minister der Bürgerinitiative bei. Die Emissionsbelastung vor Ort ist für die Betroffenen in Ueckermünde besonders unangenehm, da die Gießerei historisch bedingt nah am Wohngebiet steht.

Der Minister sieht aber auch Grund zum Optimismus: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich das Unternehmen seiner Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt stellt und die entsprechenden Umbauten vornimmt. Viele wichtige Schritte dazu sind schon getan und der Investitionsplan zeigt mir, dass man vor Ort willens zu der Veränderung ist. Nichtsdestotrotz besteht dringender Handlungsbedarf und wir werden genau hinsehen, wie die versprochenen Maßnahmen umgesetzt werden.“

Im Juni, so der Minister, erwarte er neue Fortschritte. Um das sicherzustellen, wolle er sich dann auch persönlich das Gelände zeigen lassen und noch einmal ins Gespräch kommen mit Bürgerinitiative und Stadtvertretung. „Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser. Unsere Behörden werden den Prozess eng begleiten und die notwendigen Schritte auch überprüfen“, so Dr. Backhaus.

Bis dahin erwartet der Minister eine enge Kooperation des Unternehmens mit den zuständigen Behörden und der Stadt.

Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen

Schwerin – Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.

„Außerdem werden Fahrschüler, die ‚einen Wimpernschlag‘ vor der praktischen Fahrprüfung stehen, in den kommenden Tagen ihre praktische Prüfung noch ablegen können“, informierte Verkehrsminister Christian Pegel nach den Beratungen im MV-Gipfel und im Kabinett. Weiterhin dürften die Fahrschulen ihren Theorie-Unterricht auch weiterhin unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen online abhalten.

Die Härtefallregelung gelte auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen und Flugberechtigungen sowie deren Verlängerung. „Für die dringenden beruflichen Ausnahmen und die Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen gelten aber weiterhin die bekannten strengen Hygieneauflagen“, stellte Pegel klar.

 „Mit der Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen sollen die häufig jüngeren Fahrschüler, die oft die zweite oder gar dritte Unterbrechung ihrer Fahrsaubildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten, wenn sie diese mit maximal noch vier Fahrschulstunden erreichen können. Diese quasi in den kommenden Tagen prüfungsreifen Fahrschüler können damit ihre fast fertige Ausbildung abschließen. Andernfalls müssten sie damit rechnen, dass sie nach dem Lockdown in ihrem Ausbildungsfortschritt deutlich zurückgeworfen wären und sich mit nicht unerheblichen Zusatzkosten die jetzt vorliegenden Prüfungsreife erneut erarbeiten müssten“, begründete der Verkehrsminister die Überbrückungsfrist.

„Wir wollen außerdem verhindern, dass Menschen in eine Notlage kommen, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – angehende Pflegedienstmitarbeiter, Polizisten oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Entsprechende Prüfungen bleiben deshalb möglich“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Härtefallregelungen für diejenigen, die beruflich den Führerschein brauchen. Dafür müssen die Betroffenen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, in der die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen ist.

Diese Maßnahmen ergänzen die bereits geltenden Ausnahmen, Erleichterungen und Hilfen:

Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gilt in der EU bereits eine Übergangslösung, um übermäßigen Zeitdruck aus den regelmäßigen Nachweisanforderungen zu nehmen. Die Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, wurden jeweils pauschal um zehn Monate verlängert. Der Befähigungsnachweis bleibt entsprechend gültig.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben.

Fristverlängerung für Prüfungen

„Für Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten und diese nun wegen der aktuellen Situation unverschuldet nicht ablegen können, gelten weiter die verlängerten Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zweieinhalb statt zwei Jahren. Die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, wurde bereits von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert“, führt Christian Pegel weiter aus. Diese Verlängerungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021 und erfolgen automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Theorieunterricht online

Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, können Fahrschulen auf ihren Antrag hin ihren Theorie-Unterricht online abhalten. Für Fahrschulen, die dies bereits beantragt hatten, gilt die Genehmigung weiter bis vorerst Ende Juni“, nennt Landesverkehrsminister Christian Pegel eine weitere Maßnahme, mit der die Landesregierung die Lockdown-Folgen für die Fahrschulen bereits abgemildert hat.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden verschiedene Voraussetzungen vor allem technischer Art geprüft. Dazu zählt, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

 „Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Alle Informationen zu diesen Regelungen sind den zuständigen Verbänden und Behörden einschließlich des Landesfahrlehrerverbands zugestellt worden, um sie den Fahrschulen zur Verfügung zu stellen.

Umstellung auf Ökolandbau

Land will Ökolandbau weiter ausbauen und bereitet Antragstellung für 2022 vor

Schwerin – Nachdem die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von bereits von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen ist, hält der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau weiter an. In nur zwei Monaten (Februar und März 2021) konnte ein weiterer Flächen­zuwachs von ca. 5.000 ha und 26 Umstellungs­betriebe festgestellt werden (aktuell 187.621 ha). Damit werden nunmehr ca. 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.165 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Derzeitig bereitet das Landwirtschaftsministerium die Antragstellung für das Verpflichtungsjahr 2022 (Antragstellung zum 31.12.2021) vor. Ziel des Landes ist, weitere Flächen in die Förderung zur ökologischen Wirtschaftsweise aufzunehmen und so die gesell­schaftlichen Leistungen der Landwirte u.a. für den Gewässerschutz und die Biodiversität zu honorieren.

„Die Entscheidung zur Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sollte jedoch nicht allein am Termin der Antragstellung ausgerichtet werden“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Hier bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den Marktpartnern für den Absatz sowie zu den rechtlichen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Besonders zu berücksichtigen sind die an der jeweiligen Betriebsform ausgerichteten Umstellungs­zeiten, da erst nach deren Ablauf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit dem Bio-Status vermarktet werden dürfen.“

Eine betriebsbezogene Planung der rechtlich vorge­gebenen Umstellungszeiten sei erforderlich, um die Kosten einer Umstellung möglichst gering zu halten und die Liquidität im Betrieb weiterhin zu gewährleisten, so der Minister.

Beispiel Umstellung auf Bio-Milch – Beantragung Förderung zum 31.12.2021:

Zur Erzeugung von Bio-Milch ist eine kombinierte Umstellungszeit von 24 Monaten die Regel, wenn die gesamte Produktionseinheit mit Futteranbau und Tierbestand gemeinsam zur Bio-Kontrolle angemeldet wird. Vorteilhaft ist aber auch, wenn 2021 zunächst Teilflächen zum Futterbau in das Öko-Kontrollverfahren aufgenommen und die Umstellung von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Eiweiß-pflanzen bereits vor dem ersten Schnitt (z.B. zum 01.05.2021) bei einer zugelassenen Kontrollstelle angemeldet werden. Für Ackerflächen kann die Anmeldung zur Bio-Kontrolle bereits ab Juni 2021 erfolgen, damit die Ernte 2022 den Umstellungsstatus erreicht. Mit dieser Strategie der schrittweisen Teilumstellung (ohne Förderung) kann sich der Gesamtbetrieb ab 01.01.2022 zur Förderung im Ökolandbau anmelden und bei erfolgreicher Umsetzung nach 15 Monaten ab 01.04.2023 Bio-Milch liefern.

Der Umstellungsfahrplan ist aber unbedingt mit einem Fachberater und einer Öko-Kontrollstelle abzugleichen, damit der aktuelle Stand der EU-Öko-Verordnung be-rücksichtigt werden kann.

Ebenso ist die Förderung der Beratung ein wesentlicher Baustein der Agrarpolitik Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Betriebsberatung zu Fragen des Ökolandbaues kann im Umfang von bis zu 90 % der Nettokosten gefördert (Erstberatung 100%) werden. Der Höchstfördersatz pro Beratungsprojekt beträgt 1.500 Euro.

Ziel der Landesregierung ist die Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus auf hohem Niveau.

Sowohl bundesweit als auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Zunahme des Anteils der biozertifizierten Flächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche aufgrund des wachsenden Biomarktes in Deutschland zu verzeichnen. Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Ökolandbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt.

Aufgrund der umfassenden Flächenzuwächse werden in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 65 Mio. Euro bereitgestellt, insgesamt sind 230 Mio. Euro zur Hono-rierung der ökologischen Wirtschaftsweise vorgesehen. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt eine Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen dar und ist gleichzeitig ein wichtiger Einkommensbestandteil der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe

Sauenzuchtanlage in Alt Tellin

Backhaus: Aufräumen, bevor in Alt Tellin etwas Neues entstehen kann

Schwerin – Vor dem Schweriner Landtag haben Tierschützer und Umweltverbände gegen Große Tierhaltungsbetriebe nach dem Vorbild der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin demonstriert. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat das Gespräch mit den Demonstranten gesucht und seine Position verdeutlicht:

„Ich habe Verständnis für die Emotionen der Menschen, die gegen große Tierhaltungsanlagen demonstrieren. Der verheerende Brand in Alt Tellin war ein Fanal für die gescheiterte Idee der Tierproduktion. Deswegen habe ich auch heute nochmals deutlich gemacht, dass ich schon immer für eine bodengebundene Landwirtschaft geworben habe. Dennoch gibt es Gesetze, an die auch ich mich zu halten habe, die Anlagen wie in Alt Tellin ermöglichen. Ich möchte diese Anlagen nicht. Deswegen habe ich mich mit dem Eigentümer darauf, geeinigt, dass die Anlage, so wie sie bisher genehmigt war, nicht wiedererrichtet wird.

Damit dies auch nicht an anderer Stelle passiert, müssen möglicherweise Gesetze geändert werden. Ich denke da speziell an das Thema Brandschutz. Dafür haben aber leider die Landwirtschaftsminister keine Zuständigkeit. Deswegen sind Bemühungen, den Tierschutz und den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zusammenzudenken, bisher gescheitert.

Jetzt starten wir einen erneuten Versuch. Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir über den Bundesrat erreichen, dass sich die Bundesregierung über den Zusammenhang von Tierobergrenzen und Brandschutz Gedanken macht. Ich bin zuversichtlich, dass das bereits im Mai den Bundesrat erreicht.

Unterdessen kümmern wir uns natürlich um das Aufräumen. Der Betreiber muss bis morgen sein Entsorgungskonzept vorlegen. Wie ich hörte, ist die Entsorgung der Kadaver, die in die Tierkörper­beseitigungsanlage gebracht werden können, weitgehend abgeschlossen. Es gibt aber bis zu 3.000 t Brandreste, die anderweitig entsorgt werden müssen. Das StALU MS und der Betreiber stehen zusammen mit dem zuständigen Veterinäramt in engem Austausch, um eine ordnungsgemäße und hygienisch unbedenkliche Entsorgung vorzunehmen. Bei so großen Mengen müssen die Brandreste möglicherweise auf verschiedene Entsorgungsanlagen verteilt werden. Eine Anlage allein kann mit solchen Mengen kaum in kurzer Zeit umgehen.

All das macht deutlich: So etwas wie in Alt Tellin darf sich nicht wiederholen. Da herrscht nicht nur unter Tierschützern und Umweltverbänden Einigkeit, sondern auch in der Politik.“

Land- und Ernährungswirtschaft

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zu mehr Produktivität und Nachhaltig­keit in der Landwirtschaft beinhalten und müssen bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.

„Das neue Instrument EIP, das mit der auslaufenden Förder­periode erstmals zur Verfügung steht, hat sich bewährt, um neue Ideen schnell in der Landwirtschaft auszuprobieren und zu testen, ob das, was bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurde, auch in der landwirtschaftlichen Praxis funktioniert. Wir haben mit den bisherigen Projekten gute Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir ELER-Mittel umgeschichtet, so dass 1,0 Mio. Euro für weitere Projekte zur Verfügung stehen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus seinen Aufruf.

Besonderes Interesse habe er an Lösungen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion, zur Verbesserung der Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion und zur Erhöhung des Insektenschutzes in der Landwirtschaft, sagte Backhaus.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tions­vertrages zusammenarbeiten und von denen mindestens ein Mitglied der Landwirtschaft zuzurechnen ist. Das Ziel der OG ist es, für eine selbstgewählte Problem­stellung eine Lösung zu suchen und diese in die Praxis umzusetzen. In jeder OG fungiert ein Mitglied als Projekt­koordinator und Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium sowie der Bewilligungsbehörde.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Problem­­­beschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury entscheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durchführung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.

„Die EIP ermöglicht damit den Landwirten, ohne großes finanzielles Risiko etwas Neues im Unternehmen auszupro­bieren. Wenn sich die Innovation bewährt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht nur der OG und dem beteiligten Landwirtschaftsbetrieb zur Verfügung, sondern sie werden publiziert und können auch von jedem anderen genutzt werden. Auf diese Weise können sich gute Ideen schneller durchsetzen“, beschreibt Backhaus den Nutzen.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.