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Kategorie: Wirtschaft

Sauenzuchtanlage Alt Tellin

Backhaus: Großanlage in Alt Tellin wird nicht 1:1 wiederaufgebaut

Schwerin – Der Landtag hat sich heute in seiner aktuellen Stunde mit dem verheerenden Brand in der Sauenzuchtanlage Alt Tellin befasst. Redner aller Fraktionen waren sich einig, dass eine reine Tierproduktion, wie sie die Anlage darstellte, von niemandem mehr akzeptiert würde. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt, einen Wiederaufbau der Anlage werde er nicht unterstützen. Dies sei auch nicht nötig:

„Ich habe mit dem Eigentümer und den Geschäftsführern der abgebrannten Zuchtanlage gesprochen und bin froh, dass auch sie erkennen, dass solche Betriebe nicht in die Zeit und nicht nach Mecklenburg-Vorpommern passen.

Einen Wiederaufbau der Sauenzuchtanlage, so wie sie bisher genehmigt war, wird es nicht geben. Wir haben uns darauf verständigt, in Alt Tellin ganz neue Wege zu gehen.

Es soll dort eine Modellanlage der Zukunft entstehen – ein „Stall 4.0“. Mein Anspruch ist eine bodengebundene Landwirtschaft mit 2 Großvieheinheiten je Hektar, Stallungen, die den neuesten wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen entsprechen, für mehr Tierwohl und das Ganze im Paket mit guten Arbeitsplätzen.

Für solch ein Projekt müssen viele Menschen zusammenarbeiten. Das könnte in einem Beirat geschehen, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinde, des Landkreises und der Verbände zum Beispiel BUND und Tierschutzbund.

Zusätzlich sollte das Projekt wissenschaftlich begleitet werden – zum Beispiel durch das Thünen-Institut. Ich biete mich gerne an, diesen Prozess zu moderieren und die Akteure an einen Tisch zu holen. Verabredet wurde, dass die LFD nun einen Konzeptvorschlag erarbeitet, damit wir möglichst bald ins Handeln kommen.

Es ist bedauerlich, dass erst ein verheerender Brand geschehen musste und so praktisch zum Fanal einer fehlgeschlagenen Idee der Tierproduktion wurde. Aber wenn wir es klug anstellen, kann aus der Asche der Anlage in Alt Tellin ein Zukunftsmodell entstehen, das eine Strahlkraft weit über unsere Landesgrenzen hinaus entwickelt.“

Corona-Hilfen M-V

Wirtschaft und Arbeit im Fokus

Schwerin – Heute hat Wirtschaftsminister Harry Glawe weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft vorgestellt. „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen Wirtschaft und Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern hart. Die positive Wirtschaftsentwicklung des Landes wurde abrupt unterbrochen. Die Wirtschaftsleistung ist eingebrochen, Beschäftigte mussten Einkommensverluste hinnehmen, zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen wurden extrem getroffen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Nach neuesten vorläufigen statistischen Berechnungen sank das Bruttoinlandsprodukt in M-V im Jahr 2020 preisbereinigt um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 gingen 635 Millionen Euro an Wertschöpfung verloren. „Zwar setzt die Industrie insgesamt ihren Aufwärtstrend fort, aber die steigenden Inzidenzzahlen und die Einschränkungen belasten insbesondere die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das Jahr 2021 wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet, allerdings ist offen, wann diese Effekte greifen können. Der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die hohe Unsicherheit über das Infektionsgeschehen bedeuten: Die Unternehmen im Land brauchen weitere Unterstützung“, so Glawe weiter.

Bund und Land haben die Einschränkungen der Wirtschaft von Beginn der Pandemie an in erheblichem Umfang mit Unterstützungsmaßnahmen flankiert. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern knapp 800 Millionen Euro an Bundes- und Landesunterstützung gegeben. Das Land stellt für die aktuellen Maßnahmen – für Verlängerungen und neue Maßnahmen – rund 150 Millionen Euro bereit. Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Es kamen Programme hinzu, um die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gleich zu Beginn der Pandemie hat das Land beispielsweise die Soforthilfe des Bundes auf den Kreis der Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet. Für Unternehmen, bei denen die Kredithilfen des Bundes nicht griffen, wurde eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe eingeführt. Bei Betrieben mit hohem Kurzarbeiteranteil hat sich das Land an der Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung beteiligt, um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden.

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, weitet die Landesregierung ihre Unterstützungsmöglichkeiten nochmals aus. „Wir werden uns noch auf einige harte Monate einstellen müssen. Wir werden die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen, um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern“, machte Glawe deutlich.

Dies betrifft zunächst den Einzelhandel: Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert und die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Touristen bereits seit Anfang November 2020 ausgeblieben. Antragsvoraussetzung war ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, sagte Glawe. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das Programmvolumen beträgt 17 Millionen Euro.

Mit der Starthilfe hat das Land ein Programm aufgelegt, um dem Gastgewerbe den Wiederanlauf nach den Betriebsschließungen zu erleichtern. Gezahlt werden fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes. „Angesichts der andauernden Einschränkungen wird die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 30. April 2021 verlängert“, so Glawe weiter. Das Programmvolumen beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Antragsfrist für die Modernisierungsförderung für das Beherbergungsgewerbe wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

„Als Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir hier ein neues Programm auf und fördern Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen“, erläuterte Glawe. Danach können Investitionsvorhaben bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 20 Prozentpunkte höher und mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert werden. So sollen bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, werden derzeit Härtefallhilfen vorbereitet. Mecklenburg-Vorpommerns Fonds hat ein Volumen von bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund. „Unterstützt werden sollen Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, und Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund besonderer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Auszubildende standen von Beginn der Pandemie an im Fokus des Landes. Um sicherzustellen, dass Ausbildungsziele auch unter Coronabedingungen erreicht werden, unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Das hilft vor allem Ausbildungsbetrieben, bei denen die praktische Ausbildung wegen Kurzarbeit nicht angemessen erfolgen kann. Dafür hat das Land seine Qualifizierungsförderung ausnahmsweise und zeitlich befristet für Auszubildende geöffnet“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus plant das Land, weitere Maßnahmen aufzulegen. „Hierbei geht es darum, junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu sensibilisieren, zu motivieren und zu aktivieren. Präsenzangebote zur schulischen und außerschulischen Berufsorientierung finden kaum mehr statt und die Online-Angebote erreichen nicht alle Jugendlichen. Für benachteiligte junge Menschen ist der Übergang Schule/Beruf besonders schwierig“, erläuterte Glawe. Das Land will beispielsweise über Träger durch Bewerbungs-Coaching für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, Betriebliche (Sommerferien-)Praktika oder durch ein Azubi-Mentoring (digital) über Tandems von Azubis und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung konkrete Unterstützung bei der Ausbildungsplatzwahl geben. Das Programmvolumen soll 4,5 Millionen Euro betragen.

Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Beschäftigte nach längerer Kurzarbeit. Damit soll für Beschäftigte, die ganz besonders von Kurzarbeit betroffen waren, der Einkommensverlust gemildert werden. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird die Neustart-Prämie bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Gezahlt werden bis zu 700 Euro pro Beschäftigtem. „Damit wird insbesondere bei den niedrigen Einkommen prozentual eine wichtige Aufstockung der Einkommen erreicht.“ Das Programmvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land frühzeitig die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe aufgelegt. In der ersten Antragsphase bis zum 31. Juli 2020 wurden in rund 2.200 Fällen circa 100 Millionen Euro ausgereicht. Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. „Weil die Situation aufgrund der andauernden Einschränkungen für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert, um Entlastung zu schaffen“, sagte Glawe weiter. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird somit von 12 Monate auf 20 Monate verlängert.

Generell unterstützt der Bund in der Breite. Besonders relevant sind derzeit die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezemberhilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt. Seit dem 27. Februar 2021 können auch Beträge über eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro beantragt werden. Insgesamt sind über 90 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. In der Überbrückungshilfe III wurde am 16. März 2021 mit der Prüfung und regulären Auszahlung begonnen. Insgesamt wurde mehr als ein Drittel der beantragten Mittel ausgereicht. „Zu den vom Bund am 01. April 2021 angekündigten Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III laufen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer überarbeiteten und aktualisierten Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm

Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme, Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

Spendenaktion für Jugendfeuerwehren

Valluhn – Am  10.04.2021 hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eine ganz besondere Spezialität probieren dürfen. Auszubildende im Fleischwerk EDEKA Nord haben gemeinsam mit Angehörigen der Landesfeuerwehrverbände aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg eine eigene Bratwurst entwickelt. Aus dem Verkauf der Wurst gehen bis zum Ende des Sommers 0,5 Euro pro Packung an die Feuerwehrverbände der Länder in denen die Packung verkauft wurde. Minister Backhaus begrüßt die Aktion und richtet anlässlich der Präsentation der „Feuerwehr-Bratwurst“ in Valluhn seinen Dank an die anwesenden Angehörigen des Landesfeuerwehrverbandes und der Freiwilligen Feuerwehr Zarrentin:

„Ich habe in den vielen Jahren, in denen ich Minister in diesem Land sein darf, immer wieder mit den Freiwilligen Feuerwehren zu tun gehabt.

Ich möchte hier nur an das Jahr 2013 erinnern, in dem das Elbe-Hochwasser den größten Feuerwehreinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatte. Es waren unsere Feuerwehren, mit Unterstützung zahlreicher Helferinnen und Helfer, die dafür sorgten, dass Mecklenburg-Vorpommern seinerzeit glimpflich davonkam.

Im Dürresommer 2018 sorgten zahlreiche Brände nach monatelanger Trockenheit für mehrere 100 Einsätze beinahe landesweit. Ab dem 1. Juli 2019 brannte es ganz in der Nähe von Valluhn, in Lübtheen auf beinahe 1.000 ha Fläche – ein Katastrophenfall, der ohne die Feuerwehren aus der Region nicht so schnell hätte überwunden werden können.

Zum Dienst als Feuerwehrmann gehören aber auch Situationen, in denen man hilflos einer Katastrophe gegenübersteht und nichts ausrichten kann. Ich spreche hier von dem Brand in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin. Trotz zahlreicher Einsatzkräfte vor Ort konnte nicht verhindert werden, dass alle Ställe Feuer fingen und in kurzer Zeit niederbrannten. Mehr als 50.00 Tiere sind qualvoll verendet. Mein Mitgefühl gilt den Feuerwehrleuten vor Ort, die das miterleben mussten. Aber dieses Ereignis wird Folgen haben: Wir müssen zunächst einmal feststellen, wie es zu dieser Katastrophe kommen konnte. Warum war es nicht möglich, den Brand zu stoppen? Es muss geprüft werden, ob hier Fehler bei der Konzipierung der Anlage gemacht worden sind oder sogar fahrlässiges Handeln der Betreiber vorliegt. So ein Brand darf sich nicht wiederholen. Und natürlich muss auch auf den Prüfstand, ob Tiere zukünftig noch in dieser Konzentration gehalten werden sollten.

Es ist meine tiefste Überzeugung, wenn ich den anwesenden Feuerwehrleuten heute stellvertretend für all ihre Kameradinnen und Kameraden sage: Danke, dass es Euch gibt und ich bin froh, dass es Initiativen gibt, die wichtige Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen. Soweit ich weiß, wurde über die ehemalige „Feuerwehr-Mettwurst“ mehr als eine halbe Million Euro für die Feuerwehren der Länder in die Kassen gespült. Es wäre schön, wenn die Geschichte nun mit der „Feuerwehr-Bratwurst“ mindestens ebenso erfolgreich fortgeschrieben würde.“

Förderung für Fährhafen Sassnitz

Schwerin – Am kommenden Montag, 12. April, übergibt Infrastrukturminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Stadt Sassnitz, Frank Kracht, digital einen Zuwendungsbescheid über rund 11,5 Millionen Euro. Ebenfalls werden Heiko Miraß, Staatssekretär im Finanzministerium, Harm Sievers, Geschäftsführer des Fährhafen Sassnitz, Prof. Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender BayWa AG, und Henning Bligenthal, Geschäftsführer der VIELA GmbH anwesend sein. Beide Unternehmen sind wichtige Kunden und Partner des Mukran Port beim Getreideumschlag.

Mit Hilfe der Förderung soll der Liegeplatz 3a am sogenannten Offshore Terminal Süd, der künftig noch größere Bedeutung für den Getreideumschlag bekommt, umgebaut werden. Ziel ist es, dort künftig noch größere Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 11,5 Metern abfertigen zu können.

Dazu werden die innere Hafenzufahrt und der Liegeplatz bis zu einer Wassertiefe von 12,95 Metern ausgebaggert. Ein neuer Schutzdamm dient dem sicheren Festmachen der größeren Schiffe und der Gewährleistung der Standsicherheit des benachbarten Liegeplatzes 2. Ferner entsteht eine neue Zufahrtsstraße zum Liegeplatz.

Nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ist der landesweit bedeutsame Hafen Sassnitz-Mukran als wirtschaftlicher Entwicklungskern des Landes in seiner Funktion als Hafen- und Logistikstandort bedarfsgerecht zu entwickeln. Seine Infrastruktur soll für Fähr- und Umschlagfunktionen im Hinblick auf höhere regionale Wertschöpfung weiter ausgebaut werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 13,5 Millionen Euro.

Die Mittel werden nach der Richtlinie zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung von CO2-und Schadstoffimmissionen in Häfen vergeben und stammen aus Bundesmitteln zur Abgeltung von Hafenlasten gemäß Solidarpaktfortführungsgesetz.

Agraranträge 2021 ab sofort online

Schwerin – Die Antragssoftware steht den Landwirten für MV ab sofort unter „agrarantrag-mv.de“ online zur Verfügung.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist noch einmal ausdrücklich auf eine sorgfältige und rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen hin. Letzter Einreichungstermin ist in diesem Jahr der 17. Mai 2021.

Nach dem 17.Mai 2021 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 11. Juni 2021 eingehen, gelten als verfristet und sind somit abzulehnen.

Auch in 2021 müssen die Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Angaben auf vorhandene Flächenüberschneidungen mit den Nachbarn prüfen. Dazu ist eine Überlappungsprüfung in der Webanwendung integriert. Die korrigierten Daten zur Überlappungsprüfung sind dann wiederum bis zum 23. Juni 2021 online einzureichen.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Freigabe von Mitteln aus der Lockbox bis zur Höhe von 35 Millionen Euro hat die notwendige Zustimmung von zwei Drittel der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber Land, Finnvera (Exportkreditversicherung Finnlands) und Euler Hermes (Exportkreditversicherung des Bundes) gefunden. Damit können die Mittel für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um bei den MV Werften den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen.

„Das ist eine wichtige Botschaft für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und auch die Zuliefererfirmen der MV Werften. Der Bau der Global 1 wird fortgesetzt und weitere Aufträge können an Zuliefererfirmen vergeben werden. Mit der Zustimmung zur Öffnung der Lockbox ist eine Brücke gebaut worden für den nächsten großen Schritt – der Bereitstellung von Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes für die Fertigstellung der Global 1“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen.

„Mit der Mittelfreigabe kann der notwendige Zeitraum für eine detaillierte Prüfung der Restrukturierungs-Gutachten abgesichert werden. In einem nächsten Schritt werden Gespräche mit dem Bund geführt“, sagte Glawe. Das Gutachten bestätigt das Restrukturierungskonzept von Genting Hong Kong als grundsätzlich durchführbar und tragfähig und zeigt für die Gruppe eine positive Fortführungsperspektive auf. Das Papier ist die Basis für die Entscheidung der Bundesregierung über weitere Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten der Werftbetriebe und Schiffbauprojekte – sogenannte „große Brücke“.

Die Landesregierung und der Finanzausschuss hatten Dienstag und Mittwoch „grünes Licht“ für die Öffnung der Lockbox gegeben.

Wasserstoffförderung im Norden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel wirbt mit den Energie- und Wirtschaftsministern in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die norddeutschen Bewerbungen für die Bundesförderung im Rahmen der europäischen Wasserstoffstrategie.

„In einem Empfehlungsschreiben ans Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekräftigen wir, dass wir die aus Norddeutschland eingereichten Bewerbungen im Rahmen der Fördermöglichkeiten der ,Important Projects of Common European Interest‘, kurz IPCEI, für Wasserstofftechnologien und -systeme unterstützen“, erläutert Christian Pegel.

Aus Mecklenburg-Vorpommern haben bis zum Bewerbungsschluss am 19. Februar Unternehmen einzeln oder im Verbund mit insgesamt sieben Projekten am „Interessenbekundungsverfahren“ teilgenommen. (Die Auflistung und Kurzbeschreibung dieser Projekte finden Sie am Ende dieser Pressemitteilung.) Die Gesamtinvestitionssumme für diese sieben Projekte in M-V beläuft sich auf mehr als eine Milliarde Euro.

„Es sind tolle Projekte, die im Zusammenspiel enorm dazu beitragen können, dass die Wasserstoffbranche für Mecklenburg-Vorpommern ähnlich bedeutsam wird wie die Wind-Branche – mit neuen Produktionsstandorten und vielen guten Arbeitsplätzen“, sagt Christian Pegel. Im gleichen Atemzug fordert er, dass Bund und EU die Förderung deutlich erhöhen müssen: „Das Programm ist bundesweit stark überzeichnet. Von den ca. 200 eingereichten Bewerbungen sollen nur um die 20 einen Zuschlag erhalten. Will Deutschland europa- und weltweit eine Vorreiterrolle bei der Wasserstofftechnologie einnehmen, muss hier noch viel mehr passieren. Dass es nicht an Ideen und Initiative von Machern handelt, beweist die Vielzahl an tollen Bewerbungen für die erste Ausschreibung in dieser Richtung.“

Christian Pegel setzt sich seit Beginn seiner Amtszeit dafür ein, dass bei der Energiewende die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität einbezogen und verknüpft werden  (siehe Pressemitteilungen im Portal der Landesregierung zum Thema Wasserstoff und Sektorkopplung).

„Die Nordländer sind Vorreiter beim Produzieren von sauberem Strom. Insbesondere wir in Mecklenburg-Vorpommern erzeugen seit vielen Jahren deutlich mehr als wir verbrauchen. Dieser saubere Strom muss auch für die Wärmeerzeugung, für die Mobilität, für die Industrie nutz- und anwendbar gemacht werden“, sagt der Minister und präzisiert: „Dazu zählt die Umwandlung dieses Stroms in Wasserstoff und andere klimaneutrale Rohstoffe, die etwa als Treibstoff genutzt werden können. In Mecklenburg-Vorpommern können wir bereits auf eine Tradition in der Erforschung und Entwicklung solcher Verfahren zurückblicken. Ich bin froh, dass jetzt auch der Bund erkannt hat, wie wichtig sie für das Erreichen seiner und der europäischen Klimaziele sind und Geld zur Verfügung stellt, um ihre Weiterentwicklung und breite Anwendung zu fördern.“

Die norddeutschen Energie- und Wirtschaftsminister haben den norddeutschen Energiewirtschafts- und Forschungsstandort auch in seiner Gesamtheit im Blick: „Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als Erzeugungsregionen erneuerbarer Energien sowie die Metropolregion Hamburg und der Industrie-, Logistik- und Hafenstandort Bremen und die industriell geprägten Regionen in Niedersachsen als große Verbrauchsregionen bieten sehr gute Rahmenbedingungen für Wasserstoffproduktion und -verbrauch in den Bereichen Industrie und Logistik“, heben sie in ihrer Erklärung hervor und fordern zudem: „Um neue Wasserstofftechnologien schon jetzt so klimaschonend und wirtschaftlich wie möglich einzusetzen, sollten Projekte insbesondere in den Regionen gefördert werden, die über ein großes Angebot an erneuerbaren Energien verfügen und gleichzeitig möglichst erzeugungsnahen Verbrauch gewährleisten.“

Ein weiteres Ziel der Nordländer ist es, anderen Regionen Europas beispielhaft aufzuzeigen, wie mit erneuerbarer Energie und geeigneter Infrastruktur eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann.

„Vor diesem Hintergrund begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich die zahlreichen für Norddeutschland gestellten Bewerbungen um eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms für Wasserstofftechnologien und -systeme“, bekräftigt Christian Pegel im Einklang mit seinen Ressortkollegen.

Das weitere Verfahren beim Bund besteht nun zunächst darin, aus den Projektanträgen, die bei der Interessensbekundung eingegangen sind, eine engere Auswahl zu treffen. Die Notifizierung der Projekte bei der EU-Kommission soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, so dass die Projektförderungen dann Anfang 2022 starten sollen.

Sieben Projekte aus M-V im Rennen um Förderung für Wasserstofftechnologien

  1. HYTechHafen Rostock – Pilotprojekt der Strategie „Energiehafen“

Aus Rostock hat sich der Überseehafen um 303 Millionen Euro aus dem Programm beworben. Damit soll bis 2025 ein Elektolyseur mit einer Leistung von 100 Megawatt errichtet werden, die bis 2030 auf ein Gigawatt ausgebaut werden soll. Er soll On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.

  1. Grünes Energie-Areal Rostock (GEAR)– Dezentrale Wasserstoffproduktion und Verteilungsinfrastruktur

Die Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft Windprojekt aus Rostock hat sich um 85,4 Millionen Euro beworben. Sie will als Teil der Gesamtstrategie „Energiehafen Rostock“ unter dem Namen im Seehafen Rostock dezentrale On- und Offshorewind- sowie Photovoltaikanlagen mit Elektrolyseuren im Hafen koppeln und so Wasserstoff für Abnehmer im Hafen herstellen. Die Gesamtkosten sind mit 102,2 Millionen Euro veranschlagt.

  1. Energiefabrik – eine flexible Wasserstoffsystemtechnik zur emissionsfreien Energieversorgung

Die Schweriner Lübesse Energiegesellschaft will in Plate für knapp 90 Millionen Euro eine „Energiefabrik“ errichten. Diese soll als dezentrales Back-Up-System zum Sicherstellen einer stabilen Versorgung ab 2025 je nach Bedarf sauber erzeugte Energieträger wie Strom, Wasserstoff oder Methan ein- und ausspeisen, das heißt, von Erzeugern in der Region abnehmen und an Abnehmer abgeben. Letztere können sie zum Beispiel auch als Wärme, Kälte, Treibstoff oder chemische Derivate und Produkte für die Industrie verwenden. Die dafür vorgesehenen Elektrolyseure sollen eine Anschlussleistung von rund 20 Megawatt haben. Für dieses in Europa beispielhafte Vorhaben strebt das Unternehmen eine Förderung von rund 60 Prozent an.

  1. Bio-Methanol aus grünem Wasserstoff

Das Rostocker Unternehmen Sun2Gas will in der Umgebung Güstrows Photovoltaikanlagen errichten und den damit erzeugten Strom über Direktleitungen in die Barlachstadt transportieren. Dort soll er in Wasserstoff umgewandelt werden. Daraus wiederum stellt das Unternehmen mit Hilfe von CO2 aus Biogasanlagen vor Ort Bio-Methanol als sauberen Kraftstoff her. Nicht benötigter Wasserstoff wird als Reserve gespeichert oder ins vorhandene Erdgasnetz eingespeist und auch nicht selbst benötigtes Methanol kann anderen Abnehmern zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Bundesprogramm sollen der Elektrolyseur sowie das Bio-Methanolwerk und ein Betriebskostenzuschuss mit insgesamt 55 Millionen Euro gefördert werden.

  1. „Doing Hydrogen“ – ein Wasserstoff-Hub für Ostdeutschland

Der Pipelinebauer und-betreiber Gascade will mit Partnern aus verschiedenen Bereichen der Energiebranche – dem  Gastransporteur Ontras, dem Wasserstoffhersteller Apex, dem Windenergieunternehmen Enertrag, dem Projekt Trias (siehe folgender Absatz) dem Energieversorger Vattenfall sowie dem Gas- und Ölproduzenten Wintershall Dea – eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock und Güstrow bauen und eine bestehende Erdgaspipeline für den Wasserstofftransport bis Berlin, Brandenburg und Sachsen umwidmen. Diese Leitung soll ins deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.

  1. Trias – Grüner Wasserstoff aus Thermalsolen

Der Rohstofferzeuger Geo Exploration Technologies will aus hochkonzentrierter Thermalsole  Wasserstoff, Lithium, seltene Metalle und Energie für den Eigenbedarf gewinnen. Der Wasserstoff soll über die Fernleitung aus dem Projekt „Doing Hydrogen“ sowie per LKW, Bahn, Schiff zu Abnehmern transportiert werden. Auch Lithium ist ein wichtiger Rohstoff, der z.B. für die Herstellung von Akkus benötigt wird.  Bei Gesamtkosten von 215 Millionen Euro hat das Unternehmen dafür 203 Millionen Euro Förderung beim Bund beantragt.

  1. Grüner Wasserstoff aus Rostock

Der Wasserstoffprozent Apex Energy Teterow will in seinem Werk in Rostock-Laage ein weiteres Elektrolyse-Systems errichten, das ab 2026 Wasserstoff vor allem auch für die „Doing Hydrogene-Pipeline“ produziert – längerfristig bis zu 7000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro.

Einigung zur Saisonarbeit 2021

Schwerin – Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Heil haben sich auf einen Kompromiss bei der Dauer der kurzfristigen Beschäftigung 2021 verständigt. Zwischen März und Oktober können kurzfristig Beschäftigte, vor allem ausländische Saison-Arbeitskräfte, bis zu 102 Tage beschäftigt werden.

Minister Dr. Backhaus zeigte sich mit dem Resultat sehr zufrieden. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Saisonarbeit auf 102 Tage, also vier Monate, zu verlängern. Das bringt den Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Zahl der Ein- und Ausreisen in und aus der Bundesrepublik möglichst geringgehalten wird.“

Der Vorschlag, der nach Ostern noch im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht zudem eine Krankenversicherungspflicht für alle sowie die Anmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber vor.

Mit einer einheitlichen Regelung zur Saisonarbeit in 2021 soll erreicht werden, die Pflege und Ernte von Saisonkulturen ohne Personalwechsel durchführen zu können. Gleichzeitig muss die Regelung den Anforderungen an die Sicherheit, die Transparenz im In- und Ausland sowie den sozialen Schutz der Saisonarbeitskräfte gerecht werden.

Minister Dr. Backhaus weiter: „In Mecklenburg-Vorpommern haben die Arbeitgeber schon seit Längerem eine Krankenversicherung für ihre kurzfristig Beschäftigten abgeschlossen. Ich begrüße, dass dies nun deutschlandweit verpflichtend ist, das dient den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sorgt zudem für gleiche Bedingungen im Obst- und Gemüsebau. Die vorgesehene Anmeldepflicht aller Arbeitskräfte ist ein Muss in Corona-Zeiten. Es darf nicht sein, dass Arbeitskräfte innerhalb Deutschlands von einer Arbeitsstelle zur nächsten pendeln, ohne dass dies irgendwo erfasst wird.

Ich habe mich schon seit Beginn des Jahres in Abstimmung und ständigem Kontakt sowohl mit den Bundesministerien, den Unternehmen als auch den Gewerkschaften massiv dafür eingesetzt, dass es eine Lösung gibt, die den besonderen Anforderungen an die Saisonarbeit im Corona-Jahr 2021 gerecht wird. Ich bin froh, dass der Bund den Vorschlägen aus Mecklenburg-Vorpommern an vielen Stellen entsprochen hat. Mein Dank gilt allen im Land, die sich gemeinsam mit mir für eine schnelle Lösung eingesetzt haben.“