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Kategorie: Wirtschaft

Arbeitsmarkt März 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im März nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10.100 Arbeitslose gestiegen (+16,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,5 Prozent. Insgesamt sind somit 69.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.900 (2,6 Prozent) gesunken.

„Die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft vor allem unsere starken Dienstleistungsbereiche, wie beispielsweise den Tourismus und den Einzelhandel. Hier wird weiterhin Unterstützung benötigt. Der Bund plant ergänzende Hilfsprogramme für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Hotellerie und die Gastronomie, die der Wegfall des Ostergeschäftes stark beutelt. Wir werden uns in den Gesprächen für ein Sonderprogramm einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Im März 2021 haben 300 Betriebe für 2.900 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Vormonat Februar waren es 1.100 Anzeigen für 11.900 Beschäftigte. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind insgesamt 27.600 Anzeigen auf Kurzarbeit für 266.200 Beschäftigte in den Arbeitsagenturen eingegangen. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe. Das Land hat für die Unternehmen unter anderem ein Programm „Neustartprämie“ aufgelegt.

Unterstützt werden Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte, die im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen waren. Bislang wurden 1.158 Anträge gestellt, von denen 1.064 bewilligt wurden. 987 sind (Stand 25.03.) ausbezahlt. Bei den beantragten Anträgen geht es insgesamt um 8.585 Mitarbeiter (bewilligte Anträge: 7.988 Mitarbeiter).

„Neben der Neustartprämie haben wir ein großes Unterstützungspaket für die heimische Wirtschaft geschnürt. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören. Die Verlängerung der Bundeshilfen wäre eine mögliche und auch begrüßenswerte Variante. Gleichzeitig ist ein Anschubprogramm für die Zeit danach notwendig. Entscheidend ist am Ende, dass Teile der Wirtschaft eine Unterstützung brauchen, um aus der Krise zu kommen, damit das Hochfahren bestmöglich gelingt“, sagte Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand Januar) ist im Vorjahresvergleich um 2.300 oder 0,4 Prozent auf 569.100 gesunken. So gingen in der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im verarbeitenden Gewerbe (-1.100), im Handel (-600) und im Baugewerbe (-500) Arbeitsplätze verloren. Neue Jobs sind unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.000), im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+700) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+600) entstanden.

Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung heraus ist im ersten Quartal 2021 (14.000) im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-2.800; 16,6 Prozent). „Die Unternehmen wollen ihr Personal bestmöglich halten, um bei möglichen Lockerungen den Betrieb hochzufahren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Nürnberg – „Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung hat in Schwerin am Dienstag über die weitere Finanzierung für die MV Werften beraten. Zu Vermeidung eines Baustopps der Global 1 ab Anfang April 2021 ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, bis der Bund eine endgültige Entscheidung getroffen hat, weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die MV Werften auszuzahlen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der so genannten Lockbox in Höhe von 35 Millionen Euro erfolgen.

„Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen. Damit wird unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und es können beispielsweise auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen. 35 Millionen Euro werden aus der Lockbox benötigt. Eine Freigabe der Pfandsicherheit erfordert die Zustimmung von 2/3 der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber wie beispielsweise Land und Euler Hermes.

„Die eingezahlten Mittel in der Lockbox sind keine öffentliche Mittel von Bund oder Land, sondern es geht hierbei um privates Kapital, welches vom Gesellschafter als Sicherheit für den Bau von Schiffen eingezahlt worden ist“, machte Glawe deutlich.

„Ziel der Bemühungen ist es, dass die MV Werften weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erhalten können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Gordischer Knoten durchschlagen – AMK zeigt sich handlungsfähig

Schwerin – In einer anstrengenden, nächtlichen Verhandlungsrunde hat sich die Konferenz der Agrarminister auf einen Kompromiss zur zukünftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit habe das Gremium sich trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen und politischer Sichtweisen als handlungsfähig bewiesen, so Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus.

„Wir haben einen Durchbruch vor der Bundestagswahl erzielt und somit Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte geschaffen. Damit wurde auch der gordische Knoten zur zukünftigen Förderung der ländlichen Räume durchschlagen. Deutschland kann seinen nationalen GAP-Strategieplan nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Brüssel vorlegen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für den gezeigten Willen und ausdrücklich auch der Bundesministerin, die nun mit einem abgestimmten Votum in die Beratungen der notwendigen Gesetze auf Bundesebene gehen kann. Ich gehe davon aus, dass wie bei vorhergegangenen Reformschritten zur GAP auch diesmal, die Eckwerte des AMK Beschlusses 1:1 in die Gesetzestexte übernommenen werden. Gleichzeitig appelliere ich an die anderen Ressorts der Bundesregierung, das einvernehmliche Ländervotum zu achten und einer zügigen Beratung in Bundestag und Bundesrat nicht im Wege zu stehen“, so Minister Backhaus im Anschluss an die Konferenz.

„Die AMK stellt sich selbstverständlich darauf ein, dass im Ergebnis des Trilogs in Brüssel noch Änderungen der europäischen Maßgaben erfolgen können. Im Verlaufe des Rechtssetzungsverfahrens werden wir das einarbeiten, sofern sich wesentliche Sachverhalte verändern“, fährt der Minister fort.

„Es ist gelungen, die gleichwertig nebeneinanderstehenden Ziele der GAP in Bezug auf eine deutliches Mehr an Klima- und Umweltschutz durch und mit der Landwirtschaft, in Bezug auf wettbewerbsfähige Betriebe in unterschiedlichen Strukturen in Deutschland und in Bezug auf die ländliche Entwicklung zu erreichen.

Der neue Schlüssel zur Verteilung der ELER-Mittel ab 2023 war mir besonders wichtig. Wir haben einerseits das berechtigte Interesse vieler westdeutscher Länder, die Verteilung nach objektiveren Kriterien neu zu regeln berücksichtigt und andererseits massive finanzielle Verluste in den ostdeutschen Bundesländern abwenden können. MV wird auch in der neuen Förderperiode ab 2023 mit über 90 Mio € jährlich über eine gute Basis für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume, der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Umsetzung von wichtigen Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes verfügen.“

Der Kompromiss sei der Einstieg in den Umstieg in eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Die gesell­schaftlichen Anforderungen an einer stärkeren Ausrichtung der Landwirtschaft an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien unstreitig. Diesen Anforderungen wird mit dem erzielten Ergebnis entsprochen. Dabei fange Deutschland nicht bei null an. Man habe sich geeinigt, zwei Prozent der bisherigen Agrarumweltleistungen aus dem ELER dem EU-Recht entsprechend anzurechnen. Damit werde anerkannt, dass die Landwirtschaft auch jetzt schon zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringt

Mit 25 % der Direktzahlungsmittel für die Öko-Regelungen gehe Deutschland über den bisher in Europa in Rede stehenden Mindestbetrag hinaus. Einen wesentlichen Teil der Fördermittel erhalten die Landwirte zukünftig nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Zugleich würden beginnend ab 2023 10 % Mittel aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet und jährlich um 1 % angehoben, um 2026 bei 15 % zu landen. Das komme insbesondere der Entwicklung des Ökologischen Landbaus und der Stabilisierung regional spezifischer Agrarumweltprogramme zu Gute.

Ebenso würden zwei Prozent der nationalen Obergrenze als gekoppelte Prämie für Ziegen, Schafe und Mutterkühe verwendet. Auch das trage zur Nachhaltigkeit der Grünlandnutzung und zur Stabilisierung der Betriebe bei und ist wichtig für Biodiversität und Landschaftspflege, so Backhaus.

„Wir haben einen Pfad vorgezeichnet, der sowohl den wachsenden Umweltambitionen der GAP wie auch einer Mindestsicherung der Einkommenswirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Es macht wenig Sinn, wenn die Basisprämie so abgesenkt würde, dass Landwirte letztlich aus dem System aussteigen oder aufgeben. Ein Kritikpunkt an der neuen GAP bleibt aus unserer Sicht aber. Wenn es nicht gelingt, die Anreizwirkungen der Öko-Regelungen in der 1. Säule deutlich anzuheben, macht es für viele Landwirte wenig Sinn, sich daran zu beteiligen. Es bleibt dabei. Nur wer mit zusätzlichen betrieblichen Leistungen für Biodiversität, für Klimaschutz und sauberes Wasser verlässlich Geld verdienen kann, ist auch bereit, in diese Bereiche zu investieren“, gibt der Minister zu bedenken.

„Der Bund ist willens, diese Forderung auf europäischer Ebene noch vor dem Abschluss des Triloges nochmals vorzutragen. Damit würde dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen noch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Die heutige Entscheidung ist ein Kompromiss, der von MV auch sehr viel abverlangt. Wir haben den unbedingten Willen der Bundesländer mit vielen kleinen und mittleren Betrieben anerkannt, diese Landwirtinnen und Landwirte besonders zu unterstützen. 12 % der nationalen Obergrenze werden für die ersten Hektare umverteilt. Im Gegenzug wird Deutschland nicht von dem Instrument der Kappung oder Degression Gebrauch machen, soweit dies nicht obligatorisch umzusetzen ist. Auch für diesen Fall soll es Mehrfamilienbetriebe, die Arbeit im ländlichen Raum erhalten, nicht benachteiligen.

Dieser Beschluss der AMK war von einem wochenlangen harten Ringen gekennzeichnet. Wir haben unsere Verantwortung als Ministerinnen und Minister für die Landwirtinnen und Landwirte wahrgenommen und zeigen ihnen einen gangbaren Weg für den Einstieg in eine noch größere Umweltverantwortung in den Betrieben auf. Das ist gerade in dieser komplizierten Pandemiesituation ein hoffnungsvolles Zeichen“, so Backhaus abschließend.

Bundesrat fordert Energiepreisreform

Berlin – Der Bundesrat dringt gegenüber der Bundesregierung auf eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 26. März 2021 gefasst.

Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende, warnen die Länder.

Die verschiedenen Energieträger – beispielsweise Strom, Heizöl und Gas – würden durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Treibhausgasvermeidungsoptionen nicht genutzt. Insbesondere trage die derzeitige umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus dazu bei, dass der Strompreis einen Teil seiner Lenkungs- und Anreizfunktion für effizienten Einsatz und Erzeugung von Strom verliere: Sie verteuere Strom gegenüber anderen Energieträgern und verzerre marktseitige Preissignale beim Strom.

Langfristiges Ziel von ordnungspolitischen Maßnahmen müsse es daher sein, zielorientierte Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren herzustellen und somit Anreize für die Verminderung der Emissionen, geeignete Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz zu setzen – und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Nur so könnten die Sektorkopplung angereizt und Wettbewerbsnachteile klimaschonender Technologien überwunden werden.

Es müsse eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage erfolgen. Insbesondere müsse die regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Reform der Finanzierung der Energiewende solle mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen. Ziel könne unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein.

Die Potenziale zum Lastmanagement würden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System der staatlich induzierten Preisbestandteile die falschen Anreize setze. Der Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte müsse beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt werde. Hierfür solle der Bund geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Schnelltestzentren für Berufspendler

Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.

Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.

Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.

Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.

Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: Wer nur umverteilt, hat am Ende überall zu wenig

Schwerin – Die Sonder-Agrarministerkonferenz ist in der Nacht unterbrochen worden. Die Verhandlungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sollen in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus fordert die Grünen Ressortchefs auf, sich von ihren Maximalforderungen zu lösen.

„Was uns als Länder eint, ist der Wunsch, eine andere Landwirtschaftspolitik auf den Weg zu bringen: Hin zu Mehr Umweltschutz, Artenvielfalt und hin zu sauberem Wasser. Dies ist aber nicht mit der Brechstange zu erreichen. Wer in einem komplizierten System einseitig Verschiebungen vornimmt, läuft Gefahr, unkalkulierbare Schäden anzurichten. Wer den Landwirten einen großen Teil ihres Einkommens wegnehmen will, indem er Flächenprämien kürzt, muss Alternativen anbieten. Genau das passiert bisher nicht. Ich bezweifele, dass die Grünen durchgerechnet haben, was ihre Umverteilung zum Beispiel für ökologisch wirtschaftende Betriebe bedeutet. Es gibt keine Maßnahme, die den Verlust der Flächenprämie ausgleichen würde. Ich sage es ganz deutlich: Der Betriebszweig „Ökodienstleistungen“ rechnet sich nicht“, so Minister Backhaus. „Vorschläge der Grünen, wie das zu ändern wäre, sehe und höre ich nicht.“

Die Agrarförderung sei ein kompliziertes, gewachsenes System, in dem alle Faktoren miteinander verknüpft seien, so Backhaus. Deswegen sei es nicht damit getan, einfach Mittel aus einem Topf in einen anderen umzufüllen. „Am Ende ist dann in zwei Töpfen zu wenig Inhalt“, sagt Backhaus.

„Wir müssen das große Ganze im Blick behalten. Die konventionelle Landwirtschaft zum Feindbild zu erklären, ist der völlig falsche Ansatz. Sie ist für mich nicht das Problem, sondern Teil der Lösung, wenn wir es richtig anstellen. Ziel meiner Politik ist es, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. In der aktuellen Diskussion geht es um viel Geld, allein für Mecklenburg-Vorpommern um rund 475 Mio. Euro pro Jahr. Geld, das wir für die Zukunft unseres Landes brauchen, für die Entwicklung der ländlichen Räume und die Ausgestaltung der Landwirtschaft und ebenso für den Schutz der Umwelt. Es geht darum, Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu erhalten und weitere zu schaffen sowie die Infrastruktur im ländlichen Raum zu sichern und auszubauen. Zu all diesen Themen war von den Grünen bisher nichts zu hören“, erklärt der Minister.

In mehreren Runden hätten sich die Ressortchefs von SPD, CDU/CSU, Linken und FDP gegenüber der grünen Seite kompromissbereit gezeigt. „Wir sind der grünen Position erheblich entgegengekommen, doch an der Kompromisslosigkeit der anderen Seite gescheitert. Dabei ist es ein fragwürdiges Verhalten der Grünen, sich zu einer Verhandlung treffen zu wollen und vorher eine Unterschriftensammlung für die eigene Position zu starten. Es hat sich gezeigt, dass die Grünen Länder sich untereinander nicht einmal grün sind und unterschiedliche Interessen vertreten. So müssen wir erkennen, dass wir der anderen Seite auf dem Weg zu einem Kompromiss bereits 90 Prozent der Strecke entgegengekommen sind, doch ein Entgegenkommen ihrerseits gibt es nicht. Ich denke, die wollen nicht. Oder sie dürfen nicht wollen“, so Backhaus abschließend.

Öffnung der Gastronomie und Hotels

Kreistagsfraktion BVR/FW: Öffnung der Gastronomie und Hotels muss zu Ostern kommen!

Stralsund – „Wenn jetzt die Hotels und Restaurants nicht zu Ostern öffnen können, werden es viele in der Branche nicht überleben. Und das gerade auch auf Fischland-Darß-Zingst und Rügen. Gegenwärtig fühlen sich fast alle Hoteliers und Gaststättenbesitzer von der Politik und auch sonst ziemlich verlassen. Für sie gibt es momentan keinen Zeitplan und damit keine Perspektive. Für die Branche muss die Öffnung zu Ostern inklusive einer Lösung für ein längerfristiges Öffnungsmodell kommen, das unabhängig von ständig wechselnd festgesetzten Inzidenzwerten ist. Hoteliers und Gaststättenbesitzer haben gezeigt, dass sie effektiv funktionierende Hygienekonzepte haben“, verdeutlicht Mathias Löttge, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern hatte zusammen mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern einen konzeptionellen Öffnungsplan der Landesregierung vorgelegt. Doch bislang gibt es für die Gastronomie und Hotels sowie für die Bereiche Kultur, Reisen und Veranstaltungen seitens der Landesregierung keine Öffnungsperspektiven. Diese Branchen wurden auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel am 22. März vertröstet. Allein die Außengastronomie darf frühestens ab dem 22. März geöffnet werden.

„Unsere Fraktion erwartet von Landrat Dr. Kerth, dass er sich für die betroffenen Unternehmen in Vorpommern-Rügen stark macht, genauso wie es andere Oberbürgermeister und Landräte tun. So sind bei uns ebenfalls die Voraussetzungen zur Einbindung des Gesundheitsamtes in die Luca-App zu schaffen und muss endlich eine landkreiseigene Schnellteststrategie mit Testpoints an den Zufahrten zu den Tourismusdestinationen nebst einer Impfstrategie unter zügiger Einbeziehung der Hausärzte entwickelt werden“, so Mathias Löttge weiter.

In Vorpommern-Rügen mit den Tourismusdestinationen Rügen und Fischland-Darß-Zingst gehören die Gastronomie- und Tourismuswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und sind damit die Hauptarbeitgeber. Beide Branchen sind bislang jedoch in den Beschlüssen vollkommen außen vor geblieben, was inakzeptabel ist. Vorpommern-Rügen liegt seit langem konstant bei einer Inzidenz von unter 35.

„Es muss jetzt in Vorpommern-Rügen dafür Sorge getragen werden, dass die Hotels und Gaststätten spätestens zu Ostern und das nachhaltig wieder öffnen können. Hierfür muss eine effiziente Lösung gefunden werden. Sollte jetzt nichts passieren, werden wir im Landkreis massiv wirtschaftliche Einschnitte mit großem persönlichen Leid erleben. Die Entscheidungen pro Osteröffnung müssen jetzt fallen, da gerade die Hotels eine mindestens 14-tägige Vorlaufzeit für die Öffnung zwingend brauchen“, betont Mathias Löttge. Entscheidungen, die erst am oder nach dem 22. März ergehen, sind zu spät.