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Kategorie: Wirtschaft

Klimafreundlicher Landwirtschaftsbetrieb

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung.

Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.

„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungsänderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernährungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbonfreie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“ Eingereicht werden können Projekt- und Leistungsbeschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen. Die Wettbewerbsausschreibung und erforderliche Unterlagen sind abrufbar auf www.lm.mv-regierung.de/klimafreundlich

Corona-Liquiditätshilfe I

Wirtschaftsminister Harry Glawe: Zins- und Tilgungsfreiheit für Corona-Liquiditätshilfe I verlängert

Schwerin – Für Unternehmen aller Branchen hat das Land vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt.

„Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert. Es geht darum, Entlastung zu schaffen. Die Unternehmen haben nun 20 statt 12 Monate Zeit, bis sie mit der Rückzahlung beginnen müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In der ersten Antragsphase des Programms wurden circa 100 Millionen Euro an rund 2.200 Unternehmen als Darlehen ausgereicht. Zu den Zuwendungsempfängern gehören kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten aus allen Branchen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Programm wurde im April des vergangenen Jahres aufgelegt, als die Schwere und die Dauer der Pandemie nicht abzuschätzen war. Zwischenzeitlich befinden wir uns in einer dritten Infektionswelle, die es einzudämmen gilt. Unternehmen kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie“, so Glawe weiter. Sollten Unternehmen die Verlängerung der tilgungsfreien Zeit nicht in Anspruch nehmen und im 13. Monat mit der Rückzahlung beginnen wollen, steht ihnen dies selbstverständlich frei. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Die Liquiditätshilfen greifen, wenn Einnahmen fehlen und Liquiditätsreserven nicht reichen. „Dabei geht es darum, die Finanzierung der laufenden Ausgaben zu sichern, um Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und mittlerweile bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt. Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Drittes „Grünes Gewerbegebiet“

Grevesmühlen – Energieminister Christian Pegel übergibt heute die Zertifizierungsurkunde des Landesdialogs „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ an Grevesmühlens Bürgermeister Lars Prahler und Unternehmer der Stadt. Das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest ist damit das dritte „Grüne Gewerbegebiet“ im Nordosten Deutschlands.

Der Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Angebot für Unternehmen, Vermarkter von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Kommunen, sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Mit dem Label „G³ – Grünes Gewerbegebiet in M-V“ erhalten sie und die Kommunen, in denen sie beheimatet sind, ein starkes Marketinginstrument für die Bewerbung ihres Standorts bei Kunden ebenso wie bei Fachkräften und Unternehmen, die einen Standort suchen.

Aufstallungsgebote für Geflügel aufgehoben

Schwerin – Mit Ausnahme des Landkreises Rostock, in dem noch bis Ende des Monats zwei Restriktionsgebiete bestehen, haben die Landkreise die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Da es seit mehr als zwei Wochen keinen positiven Befund bei Wildvögeln und seit mehr als drei Wochen keinen Ausbruch der Krankheit bei Hausgeflügel mehr gegeben hat, scheint sich das Seuchengeschehen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich abgeschwächt zu haben, so Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Fast 350.000 Tiere, die in Kleinsthaltungen und großen Betrieben gehalten wurden, sind der Seuche zum Opfer gefallen. Damit war dies der schlimmste Geflügel-Seuchenzug in der Geschichte des Landes. Das macht mich sehr betroffen. Dennoch bin ich froh, dass die Zusammenarbeit in den Veterinärbehörden und die Abstimmung mit dem Land sehr gut funktioniert hat. Dafür möchte ich mich bei den handelnden Personen aufrichtig bedanken. Wir haben einen hohen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen. Die Seuche hat allein in MV rund 5,7 Mio. Euro gekostet. Die Hälfte davon trägt das Land. Aber wir dürfen nicht allein auf die wirtschaftlichen Folgen gucken.

Es geht auch darum., die Tiere besser zu schützen. Wir müssen unsere Lehre aus dem Seuchenzug ziehen und uns auf den kommenden Herbst vorbereiten. Das Abklingen des Seuchengeschehens aus der Wildvogelpopulation in unserem Land bestätigt, dass der Infektionsdruck in erste Linie aus dem Vogelzug herrührt. Wir müssen daher analysieren, wie das Virus insbesondere in die großen Putenbestände gekommen ist. Wir brauchen neue Ansätze zur Seuchenprophylaxe: Wie ist das Betretungsmanagement? Wie wird mit Futter und Einstreu umgegangen? Ich würde mir wünschen, dass sich auch der Bund einbringt und zum Beispiel die Forschung nach wirksamen Impfstoffen gegen die Geflügelpest intensiviert. Wir brauchen Hilfen für die Geflügelhalter, damit sie ihre Stallungen seuchenhygienisch auf den neuesten Stand bringen können.

Häufig stammen die Haltungskonzepte aus Zeiten, in denen wir es noch nicht mit der Geflügelpest zu tun hatten. Wenn wir über Modernisierung nachdenken, müssen dabei aber auch die Aspekte Ökologie, individuelles Tierwohl und die Qualität der Arbeitsplätze im Auge haben. Es ist mir unverständlich, dass wir zwar unsere Autos regelmäßig durch den TÜV überprüfen lassen, aber kein ähnliches Konzept für die Haltung von zigtausend Tieren haben. Ich denke, es wird Zeit für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallhaltungsanlagen. Dabei sollte ein unabhängiges Gremium über Haltungsformen und Standards entscheiden – nicht die Politik.

Also: Auch, wenn wir eine vorsichtige Entwarnung geben können, müssen wir weiter wachsam sein. Das Thema Geflügelpest ist nicht erledigt. Wir dürfen jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Wir sollten uns daranmachen, ein integriertes Gesamtkonzept für die Geflügelhaltung zu entwickeln, das uns vor zukünftigen Krisen besser schützt. Das können die Steuerzahler zu Recht fordern und auch die Tierhalter sollten ein großes Interesse daran haben.“

Investitionen in moderne Landwirtschaft

Schwerin – Am 20.04. hat Agrarminister Dr. Till Backhaus drei Bewilligungsbescheide des Landes für Investitionen in der Landwirtschaft überreicht. Über das Agrarinvestitions­förderungsprogramm sollen insgesamt etwa 170.000 € in drei Landwirtschaftsbetriebe fließen, die damit ihre Anlagen modernisieren wollen.

Der Minister nennt die Investitionen einen „wichtigen Beitrag für die Sicherstellung hochwertiger Lebensmittel aus unserer Region“. „Ich freue mich, dass wir mit den Bescheiden den drei Betrieben unter die Arme greifen können. Die Vorhaben der Unternehmen sprechen von verantwortungsvollem Umgang mit unserer Umwelt und unternehmerischem Weitblick. Die Maßnahmen werden Mensch, Tier und Umwelt zugutekommen,“ so der Minister weiter.

Konkret gefördert werden die Maßnahmen der folgenden drei Betriebe:

Agrargenossenschaft eG Stove in Blowatz

Die Genossenschaft eG Stove bewirtschaftet mit ihren 7 Mitgliedern einen konventionellen Gemischtbetrieb mit einer Flächenausstattung von 1.110,53 ha und beschäftigt 21 Vollarbeitskräfte. Auf 835,58 ha werden neben Druschfrüchten Kartoffeln und Silomais angebaut. Auf 275 ha produziert die Genossenschaft Futtermittel für ihre Tiere. In der Milchproduktion werden zurzeit 592 Kühe und die Nachzucht gehalten.

Investieren möchte die Genossenschaft in den Erwerb von Einlagerungstechnik für Kartoffeln. Die Nettokosten für die Anschaffung der Annahmewanne, des Doppelförderbandes und des Steilförderers betragen hierbei 130.700,00 Euro. Dafür beantragte die eG beim Land einen Zuschuss in Höhe von 26.140,00 Euro.

GbR Haack in Lüttow-Valluhn

Die Haack GbR ist ein Gemischtbetrieb mit den Produktionsschwerpunkten der Milchproduktion und dem Futterbau. Das Unternehmen bewirtschaftet derzeit 313,60 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, davon befinden sich 281,56 ha im Eigentum der GbR.

Angebaut werden auf den 206,12 ha Ackerland u.a. Winterweizen, Wintergerste, Winterraps und Silomais. Für die Versorgung des aktuellen Rinderbestandes in Höhe von 318 Milchkühen und 236 Jungrinder werden u.a. 107,48 ha Grünland genutzt.

In dem Unternehmen arbeiten insgesamt 4 ständige Vollarbeitskräfte.

Das Unternehmen beabsichtigt die Anschaffung eines Side by Side Melkstandes (2 x 28 TPL). Das Gesamtsystem beinhaltet die Melktechnik für 56 Plätze, einen Selektionsbereich, eine softwaregestützte Tiererkennung für jeden Melkplatz, einen Milchtank mit einem Fassungsvermögen von 25.000 l, eine Wärmerückgewinnung mit einer Kapazität von 750 l, ein Kuhtreibersystem sowie ein stationäres Hochdruckreinigungssystem. Weiterhin ist geplant, einen Gas-Brennwertkessel anzuschaffen, um noch schneller die erforderliche Menge des benötigten Reinigungswassers aufheizen zu können.

Das Land bewilligt der GbR einen Zuschuss bis zu 72.453,92,00 Euro. Diesem Gesamtzuschuss liegen förderfähige Ausgaben in Höhe von 342.049,92 Euro zugrunde.

Landwirtschaftsbetrieb Karsten Dudziak in Sophienhof (Neustrelitz)

Herr Dudziak bewirtschaftet einen ökologisch zertifizierten Landwirtschaftsbetrieb mit einer Flächenausstattung von ca. 540 Hektar. Auf 406 ha werden Marktfrüchte und Ackerfutter angebaut. Den 180 Mutterkühen stehen 134 ha Dauergrünland zur Verfügung. Ein weiterer Betriebs­zweig ist die Ferkelaufzucht und die Freilandhaltung von Schweinen.

Weiterhin betreibt Herr Dudziak eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 350 kW. Auf den Schweinestalldächern wurden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 50 kWp installiert.

In dem Unternehmen arbeiten neben dem Betriebsleiter 6 ständige Vollarbeitskräfte.

Der Antragsteller plant den Bau einer Stroh- und Futterlagerhalle in Leichtbauweise. Bei diesem Lagersystem handelt es sich um eine einfache mit Folie bespannte, 40m lange und 12m breite Runddachhalle. Die Größe der Lagerhalle ist dem Bedarf der Tiere an Futtermitteln (Rau- und Kraftfutter) angepasst. Für die Lagerhalle einschließlich Zuwegung und Zaun hat das Bio-Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 21.281,00 Euro beantragt.

Weiterhin plant Herr Dudziak den Kauf von zwei Hühnermobilen für jeweils 304 Legehennen. Hierfür hat der Betriebsleiter einen Zuschuss von 46.454,00 Euro beantragt.

In der Summe sollen die Zuschüsse 71.335,00 Euro betragen. Diesem Gesamtzuschuss liegen förderfähige Ausgaben in Höhe von 226.140,00 Euro zugrunde.

Unterstützung für stationären Einzelhandel

Glawe: Empfängerkreis für Marktpräsenzprämie erheblich ausgeweitet

Schwerin – Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Die Ware bleibt liegen. „Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen haben wir das Programm Marktpräsenzprämie aufgelegt. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also beispielsweise bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Kunden (Touristen) bereits seit dem 02. November 2020 ausgeblieben. Entsprechend wurde die Antragsvoraussetzung festgelegt: ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, erläuterte Glawe weiter. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen im November/Dezember 2020 oder Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Eisengießerei Ueckermünde

Ueckermünde – Per Videokonferenz vermittelte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Montag einen Streit in Ueckermünde. Die dortige Eisengießerei MAT Ueckermünde steht in der Kritik der Anwohnenden wegen seiner Schall- und Staubemissionen.

Lärmbelästigung, Niederschlag von Staub und unangenehme Gerüche belasten die Menschen im Seebad Ueckermünde. Als Quelle der Emissionen wurde von einer Bürgerinitiative die alte Eisengießerei ausgemacht. Nach Beschwerden verhängte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) eine Reihe von Anordnungen über das Unternehmen. Heute wollte sich Umweltminister Dr. Backhaus vor Ort selbst ein Bild von der Lage machen und mit den Konfliktparteien ins Gespräch kommen. Coronabedingt traf man sich jedoch online via Videokonferenz.

„Die Beschwerden und den Unmut der Anwohnenden über den Dreck und den Lärm halte ich für sehr nachvollziehbar und dieser Zustand muss möglichst schnell ein Ende haben.“, pflichtet der Minister der Bürgerinitiative bei. Die Emissionsbelastung vor Ort ist für die Betroffenen in Ueckermünde besonders unangenehm, da die Gießerei historisch bedingt nah am Wohngebiet steht.

Der Minister sieht aber auch Grund zum Optimismus: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich das Unternehmen seiner Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt stellt und die entsprechenden Umbauten vornimmt. Viele wichtige Schritte dazu sind schon getan und der Investitionsplan zeigt mir, dass man vor Ort willens zu der Veränderung ist. Nichtsdestotrotz besteht dringender Handlungsbedarf und wir werden genau hinsehen, wie die versprochenen Maßnahmen umgesetzt werden.“

Im Juni, so der Minister, erwarte er neue Fortschritte. Um das sicherzustellen, wolle er sich dann auch persönlich das Gelände zeigen lassen und noch einmal ins Gespräch kommen mit Bürgerinitiative und Stadtvertretung. „Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser. Unsere Behörden werden den Prozess eng begleiten und die notwendigen Schritte auch überprüfen“, so Dr. Backhaus.

Bis dahin erwartet der Minister eine enge Kooperation des Unternehmens mit den zuständigen Behörden und der Stadt.

Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen

Schwerin – Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.

„Außerdem werden Fahrschüler, die ‚einen Wimpernschlag‘ vor der praktischen Fahrprüfung stehen, in den kommenden Tagen ihre praktische Prüfung noch ablegen können“, informierte Verkehrsminister Christian Pegel nach den Beratungen im MV-Gipfel und im Kabinett. Weiterhin dürften die Fahrschulen ihren Theorie-Unterricht auch weiterhin unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen online abhalten.

Die Härtefallregelung gelte auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen und Flugberechtigungen sowie deren Verlängerung. „Für die dringenden beruflichen Ausnahmen und die Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen gelten aber weiterhin die bekannten strengen Hygieneauflagen“, stellte Pegel klar.

 „Mit der Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen sollen die häufig jüngeren Fahrschüler, die oft die zweite oder gar dritte Unterbrechung ihrer Fahrsaubildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten, wenn sie diese mit maximal noch vier Fahrschulstunden erreichen können. Diese quasi in den kommenden Tagen prüfungsreifen Fahrschüler können damit ihre fast fertige Ausbildung abschließen. Andernfalls müssten sie damit rechnen, dass sie nach dem Lockdown in ihrem Ausbildungsfortschritt deutlich zurückgeworfen wären und sich mit nicht unerheblichen Zusatzkosten die jetzt vorliegenden Prüfungsreife erneut erarbeiten müssten“, begründete der Verkehrsminister die Überbrückungsfrist.

„Wir wollen außerdem verhindern, dass Menschen in eine Notlage kommen, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – angehende Pflegedienstmitarbeiter, Polizisten oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Entsprechende Prüfungen bleiben deshalb möglich“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Härtefallregelungen für diejenigen, die beruflich den Führerschein brauchen. Dafür müssen die Betroffenen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, in der die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen ist.

Diese Maßnahmen ergänzen die bereits geltenden Ausnahmen, Erleichterungen und Hilfen:

Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gilt in der EU bereits eine Übergangslösung, um übermäßigen Zeitdruck aus den regelmäßigen Nachweisanforderungen zu nehmen. Die Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, wurden jeweils pauschal um zehn Monate verlängert. Der Befähigungsnachweis bleibt entsprechend gültig.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben.

Fristverlängerung für Prüfungen

„Für Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten und diese nun wegen der aktuellen Situation unverschuldet nicht ablegen können, gelten weiter die verlängerten Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zweieinhalb statt zwei Jahren. Die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, wurde bereits von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert“, führt Christian Pegel weiter aus. Diese Verlängerungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021 und erfolgen automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Theorieunterricht online

Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, können Fahrschulen auf ihren Antrag hin ihren Theorie-Unterricht online abhalten. Für Fahrschulen, die dies bereits beantragt hatten, gilt die Genehmigung weiter bis vorerst Ende Juni“, nennt Landesverkehrsminister Christian Pegel eine weitere Maßnahme, mit der die Landesregierung die Lockdown-Folgen für die Fahrschulen bereits abgemildert hat.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden verschiedene Voraussetzungen vor allem technischer Art geprüft. Dazu zählt, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

 „Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Alle Informationen zu diesen Regelungen sind den zuständigen Verbänden und Behörden einschließlich des Landesfahrlehrerverbands zugestellt worden, um sie den Fahrschulen zur Verfügung zu stellen.