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Kategorie: Wirtschaft

Umstellung auf Ökolandbau

Land will Ökolandbau weiter ausbauen und bereitet Antragstellung für 2022 vor

Schwerin – Nachdem die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von bereits von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen ist, hält der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau weiter an. In nur zwei Monaten (Februar und März 2021) konnte ein weiterer Flächen­zuwachs von ca. 5.000 ha und 26 Umstellungs­betriebe festgestellt werden (aktuell 187.621 ha). Damit werden nunmehr ca. 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.165 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Derzeitig bereitet das Landwirtschaftsministerium die Antragstellung für das Verpflichtungsjahr 2022 (Antragstellung zum 31.12.2021) vor. Ziel des Landes ist, weitere Flächen in die Förderung zur ökologischen Wirtschaftsweise aufzunehmen und so die gesell­schaftlichen Leistungen der Landwirte u.a. für den Gewässerschutz und die Biodiversität zu honorieren.

„Die Entscheidung zur Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sollte jedoch nicht allein am Termin der Antragstellung ausgerichtet werden“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Hier bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den Marktpartnern für den Absatz sowie zu den rechtlichen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Besonders zu berücksichtigen sind die an der jeweiligen Betriebsform ausgerichteten Umstellungs­zeiten, da erst nach deren Ablauf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit dem Bio-Status vermarktet werden dürfen.“

Eine betriebsbezogene Planung der rechtlich vorge­gebenen Umstellungszeiten sei erforderlich, um die Kosten einer Umstellung möglichst gering zu halten und die Liquidität im Betrieb weiterhin zu gewährleisten, so der Minister.

Beispiel Umstellung auf Bio-Milch – Beantragung Förderung zum 31.12.2021:

Zur Erzeugung von Bio-Milch ist eine kombinierte Umstellungszeit von 24 Monaten die Regel, wenn die gesamte Produktionseinheit mit Futteranbau und Tierbestand gemeinsam zur Bio-Kontrolle angemeldet wird. Vorteilhaft ist aber auch, wenn 2021 zunächst Teilflächen zum Futterbau in das Öko-Kontrollverfahren aufgenommen und die Umstellung von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Eiweiß-pflanzen bereits vor dem ersten Schnitt (z.B. zum 01.05.2021) bei einer zugelassenen Kontrollstelle angemeldet werden. Für Ackerflächen kann die Anmeldung zur Bio-Kontrolle bereits ab Juni 2021 erfolgen, damit die Ernte 2022 den Umstellungsstatus erreicht. Mit dieser Strategie der schrittweisen Teilumstellung (ohne Förderung) kann sich der Gesamtbetrieb ab 01.01.2022 zur Förderung im Ökolandbau anmelden und bei erfolgreicher Umsetzung nach 15 Monaten ab 01.04.2023 Bio-Milch liefern.

Der Umstellungsfahrplan ist aber unbedingt mit einem Fachberater und einer Öko-Kontrollstelle abzugleichen, damit der aktuelle Stand der EU-Öko-Verordnung be-rücksichtigt werden kann.

Ebenso ist die Förderung der Beratung ein wesentlicher Baustein der Agrarpolitik Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Betriebsberatung zu Fragen des Ökolandbaues kann im Umfang von bis zu 90 % der Nettokosten gefördert (Erstberatung 100%) werden. Der Höchstfördersatz pro Beratungsprojekt beträgt 1.500 Euro.

Ziel der Landesregierung ist die Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus auf hohem Niveau.

Sowohl bundesweit als auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Zunahme des Anteils der biozertifizierten Flächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche aufgrund des wachsenden Biomarktes in Deutschland zu verzeichnen. Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Ökolandbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt.

Aufgrund der umfassenden Flächenzuwächse werden in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 65 Mio. Euro bereitgestellt, insgesamt sind 230 Mio. Euro zur Hono-rierung der ökologischen Wirtschaftsweise vorgesehen. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt eine Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen dar und ist gleichzeitig ein wichtiger Einkommensbestandteil der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe

Sauenzuchtanlage in Alt Tellin

Backhaus: Aufräumen, bevor in Alt Tellin etwas Neues entstehen kann

Schwerin – Vor dem Schweriner Landtag haben Tierschützer und Umweltverbände gegen Große Tierhaltungsbetriebe nach dem Vorbild der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin demonstriert. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat das Gespräch mit den Demonstranten gesucht und seine Position verdeutlicht:

„Ich habe Verständnis für die Emotionen der Menschen, die gegen große Tierhaltungsanlagen demonstrieren. Der verheerende Brand in Alt Tellin war ein Fanal für die gescheiterte Idee der Tierproduktion. Deswegen habe ich auch heute nochmals deutlich gemacht, dass ich schon immer für eine bodengebundene Landwirtschaft geworben habe. Dennoch gibt es Gesetze, an die auch ich mich zu halten habe, die Anlagen wie in Alt Tellin ermöglichen. Ich möchte diese Anlagen nicht. Deswegen habe ich mich mit dem Eigentümer darauf, geeinigt, dass die Anlage, so wie sie bisher genehmigt war, nicht wiedererrichtet wird.

Damit dies auch nicht an anderer Stelle passiert, müssen möglicherweise Gesetze geändert werden. Ich denke da speziell an das Thema Brandschutz. Dafür haben aber leider die Landwirtschaftsminister keine Zuständigkeit. Deswegen sind Bemühungen, den Tierschutz und den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zusammenzudenken, bisher gescheitert.

Jetzt starten wir einen erneuten Versuch. Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir über den Bundesrat erreichen, dass sich die Bundesregierung über den Zusammenhang von Tierobergrenzen und Brandschutz Gedanken macht. Ich bin zuversichtlich, dass das bereits im Mai den Bundesrat erreicht.

Unterdessen kümmern wir uns natürlich um das Aufräumen. Der Betreiber muss bis morgen sein Entsorgungskonzept vorlegen. Wie ich hörte, ist die Entsorgung der Kadaver, die in die Tierkörper­beseitigungsanlage gebracht werden können, weitgehend abgeschlossen. Es gibt aber bis zu 3.000 t Brandreste, die anderweitig entsorgt werden müssen. Das StALU MS und der Betreiber stehen zusammen mit dem zuständigen Veterinäramt in engem Austausch, um eine ordnungsgemäße und hygienisch unbedenkliche Entsorgung vorzunehmen. Bei so großen Mengen müssen die Brandreste möglicherweise auf verschiedene Entsorgungsanlagen verteilt werden. Eine Anlage allein kann mit solchen Mengen kaum in kurzer Zeit umgehen.

All das macht deutlich: So etwas wie in Alt Tellin darf sich nicht wiederholen. Da herrscht nicht nur unter Tierschützern und Umweltverbänden Einigkeit, sondern auch in der Politik.“

Land- und Ernährungswirtschaft

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zu mehr Produktivität und Nachhaltig­keit in der Landwirtschaft beinhalten und müssen bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.

„Das neue Instrument EIP, das mit der auslaufenden Förder­periode erstmals zur Verfügung steht, hat sich bewährt, um neue Ideen schnell in der Landwirtschaft auszuprobieren und zu testen, ob das, was bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurde, auch in der landwirtschaftlichen Praxis funktioniert. Wir haben mit den bisherigen Projekten gute Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir ELER-Mittel umgeschichtet, so dass 1,0 Mio. Euro für weitere Projekte zur Verfügung stehen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus seinen Aufruf.

Besonderes Interesse habe er an Lösungen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion, zur Verbesserung der Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion und zur Erhöhung des Insektenschutzes in der Landwirtschaft, sagte Backhaus.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tions­vertrages zusammenarbeiten und von denen mindestens ein Mitglied der Landwirtschaft zuzurechnen ist. Das Ziel der OG ist es, für eine selbstgewählte Problem­stellung eine Lösung zu suchen und diese in die Praxis umzusetzen. In jeder OG fungiert ein Mitglied als Projekt­koordinator und Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium sowie der Bewilligungsbehörde.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Problem­­­beschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury entscheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durchführung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.

„Die EIP ermöglicht damit den Landwirten, ohne großes finanzielles Risiko etwas Neues im Unternehmen auszupro­bieren. Wenn sich die Innovation bewährt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht nur der OG und dem beteiligten Landwirtschaftsbetrieb zur Verfügung, sondern sie werden publiziert und können auch von jedem anderen genutzt werden. Auf diese Weise können sich gute Ideen schneller durchsetzen“, beschreibt Backhaus den Nutzen.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.

Sauenzuchtanlage Alt Tellin

Backhaus: Großanlage in Alt Tellin wird nicht 1:1 wiederaufgebaut

Schwerin – Der Landtag hat sich heute in seiner aktuellen Stunde mit dem verheerenden Brand in der Sauenzuchtanlage Alt Tellin befasst. Redner aller Fraktionen waren sich einig, dass eine reine Tierproduktion, wie sie die Anlage darstellte, von niemandem mehr akzeptiert würde. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt, einen Wiederaufbau der Anlage werde er nicht unterstützen. Dies sei auch nicht nötig:

„Ich habe mit dem Eigentümer und den Geschäftsführern der abgebrannten Zuchtanlage gesprochen und bin froh, dass auch sie erkennen, dass solche Betriebe nicht in die Zeit und nicht nach Mecklenburg-Vorpommern passen.

Einen Wiederaufbau der Sauenzuchtanlage, so wie sie bisher genehmigt war, wird es nicht geben. Wir haben uns darauf verständigt, in Alt Tellin ganz neue Wege zu gehen.

Es soll dort eine Modellanlage der Zukunft entstehen – ein „Stall 4.0“. Mein Anspruch ist eine bodengebundene Landwirtschaft mit 2 Großvieheinheiten je Hektar, Stallungen, die den neuesten wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen entsprechen, für mehr Tierwohl und das Ganze im Paket mit guten Arbeitsplätzen.

Für solch ein Projekt müssen viele Menschen zusammenarbeiten. Das könnte in einem Beirat geschehen, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinde, des Landkreises und der Verbände zum Beispiel BUND und Tierschutzbund.

Zusätzlich sollte das Projekt wissenschaftlich begleitet werden – zum Beispiel durch das Thünen-Institut. Ich biete mich gerne an, diesen Prozess zu moderieren und die Akteure an einen Tisch zu holen. Verabredet wurde, dass die LFD nun einen Konzeptvorschlag erarbeitet, damit wir möglichst bald ins Handeln kommen.

Es ist bedauerlich, dass erst ein verheerender Brand geschehen musste und so praktisch zum Fanal einer fehlgeschlagenen Idee der Tierproduktion wurde. Aber wenn wir es klug anstellen, kann aus der Asche der Anlage in Alt Tellin ein Zukunftsmodell entstehen, das eine Strahlkraft weit über unsere Landesgrenzen hinaus entwickelt.“

Corona-Hilfen M-V

Wirtschaft und Arbeit im Fokus

Schwerin – Heute hat Wirtschaftsminister Harry Glawe weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft vorgestellt. „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen Wirtschaft und Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern hart. Die positive Wirtschaftsentwicklung des Landes wurde abrupt unterbrochen. Die Wirtschaftsleistung ist eingebrochen, Beschäftigte mussten Einkommensverluste hinnehmen, zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen wurden extrem getroffen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Nach neuesten vorläufigen statistischen Berechnungen sank das Bruttoinlandsprodukt in M-V im Jahr 2020 preisbereinigt um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 gingen 635 Millionen Euro an Wertschöpfung verloren. „Zwar setzt die Industrie insgesamt ihren Aufwärtstrend fort, aber die steigenden Inzidenzzahlen und die Einschränkungen belasten insbesondere die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das Jahr 2021 wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet, allerdings ist offen, wann diese Effekte greifen können. Der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die hohe Unsicherheit über das Infektionsgeschehen bedeuten: Die Unternehmen im Land brauchen weitere Unterstützung“, so Glawe weiter.

Bund und Land haben die Einschränkungen der Wirtschaft von Beginn der Pandemie an in erheblichem Umfang mit Unterstützungsmaßnahmen flankiert. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern knapp 800 Millionen Euro an Bundes- und Landesunterstützung gegeben. Das Land stellt für die aktuellen Maßnahmen – für Verlängerungen und neue Maßnahmen – rund 150 Millionen Euro bereit. Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Es kamen Programme hinzu, um die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gleich zu Beginn der Pandemie hat das Land beispielsweise die Soforthilfe des Bundes auf den Kreis der Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet. Für Unternehmen, bei denen die Kredithilfen des Bundes nicht griffen, wurde eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe eingeführt. Bei Betrieben mit hohem Kurzarbeiteranteil hat sich das Land an der Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung beteiligt, um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden.

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, weitet die Landesregierung ihre Unterstützungsmöglichkeiten nochmals aus. „Wir werden uns noch auf einige harte Monate einstellen müssen. Wir werden die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen, um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern“, machte Glawe deutlich.

Dies betrifft zunächst den Einzelhandel: Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert und die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Touristen bereits seit Anfang November 2020 ausgeblieben. Antragsvoraussetzung war ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, sagte Glawe. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das Programmvolumen beträgt 17 Millionen Euro.

Mit der Starthilfe hat das Land ein Programm aufgelegt, um dem Gastgewerbe den Wiederanlauf nach den Betriebsschließungen zu erleichtern. Gezahlt werden fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes. „Angesichts der andauernden Einschränkungen wird die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 30. April 2021 verlängert“, so Glawe weiter. Das Programmvolumen beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Antragsfrist für die Modernisierungsförderung für das Beherbergungsgewerbe wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

„Als Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir hier ein neues Programm auf und fördern Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen“, erläuterte Glawe. Danach können Investitionsvorhaben bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 20 Prozentpunkte höher und mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert werden. So sollen bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, werden derzeit Härtefallhilfen vorbereitet. Mecklenburg-Vorpommerns Fonds hat ein Volumen von bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund. „Unterstützt werden sollen Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, und Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund besonderer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Auszubildende standen von Beginn der Pandemie an im Fokus des Landes. Um sicherzustellen, dass Ausbildungsziele auch unter Coronabedingungen erreicht werden, unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Das hilft vor allem Ausbildungsbetrieben, bei denen die praktische Ausbildung wegen Kurzarbeit nicht angemessen erfolgen kann. Dafür hat das Land seine Qualifizierungsförderung ausnahmsweise und zeitlich befristet für Auszubildende geöffnet“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus plant das Land, weitere Maßnahmen aufzulegen. „Hierbei geht es darum, junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu sensibilisieren, zu motivieren und zu aktivieren. Präsenzangebote zur schulischen und außerschulischen Berufsorientierung finden kaum mehr statt und die Online-Angebote erreichen nicht alle Jugendlichen. Für benachteiligte junge Menschen ist der Übergang Schule/Beruf besonders schwierig“, erläuterte Glawe. Das Land will beispielsweise über Träger durch Bewerbungs-Coaching für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, Betriebliche (Sommerferien-)Praktika oder durch ein Azubi-Mentoring (digital) über Tandems von Azubis und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung konkrete Unterstützung bei der Ausbildungsplatzwahl geben. Das Programmvolumen soll 4,5 Millionen Euro betragen.

Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Beschäftigte nach längerer Kurzarbeit. Damit soll für Beschäftigte, die ganz besonders von Kurzarbeit betroffen waren, der Einkommensverlust gemildert werden. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird die Neustart-Prämie bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Gezahlt werden bis zu 700 Euro pro Beschäftigtem. „Damit wird insbesondere bei den niedrigen Einkommen prozentual eine wichtige Aufstockung der Einkommen erreicht.“ Das Programmvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land frühzeitig die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe aufgelegt. In der ersten Antragsphase bis zum 31. Juli 2020 wurden in rund 2.200 Fällen circa 100 Millionen Euro ausgereicht. Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. „Weil die Situation aufgrund der andauernden Einschränkungen für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert, um Entlastung zu schaffen“, sagte Glawe weiter. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird somit von 12 Monate auf 20 Monate verlängert.

Generell unterstützt der Bund in der Breite. Besonders relevant sind derzeit die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezemberhilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt. Seit dem 27. Februar 2021 können auch Beträge über eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro beantragt werden. Insgesamt sind über 90 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. In der Überbrückungshilfe III wurde am 16. März 2021 mit der Prüfung und regulären Auszahlung begonnen. Insgesamt wurde mehr als ein Drittel der beantragten Mittel ausgereicht. „Zu den vom Bund am 01. April 2021 angekündigten Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III laufen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer überarbeiteten und aktualisierten Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm

Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme, Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

Spendenaktion für Jugendfeuerwehren

Valluhn – Am  10.04.2021 hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eine ganz besondere Spezialität probieren dürfen. Auszubildende im Fleischwerk EDEKA Nord haben gemeinsam mit Angehörigen der Landesfeuerwehrverbände aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg eine eigene Bratwurst entwickelt. Aus dem Verkauf der Wurst gehen bis zum Ende des Sommers 0,5 Euro pro Packung an die Feuerwehrverbände der Länder in denen die Packung verkauft wurde. Minister Backhaus begrüßt die Aktion und richtet anlässlich der Präsentation der „Feuerwehr-Bratwurst“ in Valluhn seinen Dank an die anwesenden Angehörigen des Landesfeuerwehrverbandes und der Freiwilligen Feuerwehr Zarrentin:

„Ich habe in den vielen Jahren, in denen ich Minister in diesem Land sein darf, immer wieder mit den Freiwilligen Feuerwehren zu tun gehabt.

Ich möchte hier nur an das Jahr 2013 erinnern, in dem das Elbe-Hochwasser den größten Feuerwehreinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatte. Es waren unsere Feuerwehren, mit Unterstützung zahlreicher Helferinnen und Helfer, die dafür sorgten, dass Mecklenburg-Vorpommern seinerzeit glimpflich davonkam.

Im Dürresommer 2018 sorgten zahlreiche Brände nach monatelanger Trockenheit für mehrere 100 Einsätze beinahe landesweit. Ab dem 1. Juli 2019 brannte es ganz in der Nähe von Valluhn, in Lübtheen auf beinahe 1.000 ha Fläche – ein Katastrophenfall, der ohne die Feuerwehren aus der Region nicht so schnell hätte überwunden werden können.

Zum Dienst als Feuerwehrmann gehören aber auch Situationen, in denen man hilflos einer Katastrophe gegenübersteht und nichts ausrichten kann. Ich spreche hier von dem Brand in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin. Trotz zahlreicher Einsatzkräfte vor Ort konnte nicht verhindert werden, dass alle Ställe Feuer fingen und in kurzer Zeit niederbrannten. Mehr als 50.00 Tiere sind qualvoll verendet. Mein Mitgefühl gilt den Feuerwehrleuten vor Ort, die das miterleben mussten. Aber dieses Ereignis wird Folgen haben: Wir müssen zunächst einmal feststellen, wie es zu dieser Katastrophe kommen konnte. Warum war es nicht möglich, den Brand zu stoppen? Es muss geprüft werden, ob hier Fehler bei der Konzipierung der Anlage gemacht worden sind oder sogar fahrlässiges Handeln der Betreiber vorliegt. So ein Brand darf sich nicht wiederholen. Und natürlich muss auch auf den Prüfstand, ob Tiere zukünftig noch in dieser Konzentration gehalten werden sollten.

Es ist meine tiefste Überzeugung, wenn ich den anwesenden Feuerwehrleuten heute stellvertretend für all ihre Kameradinnen und Kameraden sage: Danke, dass es Euch gibt und ich bin froh, dass es Initiativen gibt, die wichtige Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen. Soweit ich weiß, wurde über die ehemalige „Feuerwehr-Mettwurst“ mehr als eine halbe Million Euro für die Feuerwehren der Länder in die Kassen gespült. Es wäre schön, wenn die Geschichte nun mit der „Feuerwehr-Bratwurst“ mindestens ebenso erfolgreich fortgeschrieben würde.“

Förderung für Fährhafen Sassnitz

Schwerin – Am kommenden Montag, 12. April, übergibt Infrastrukturminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Stadt Sassnitz, Frank Kracht, digital einen Zuwendungsbescheid über rund 11,5 Millionen Euro. Ebenfalls werden Heiko Miraß, Staatssekretär im Finanzministerium, Harm Sievers, Geschäftsführer des Fährhafen Sassnitz, Prof. Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender BayWa AG, und Henning Bligenthal, Geschäftsführer der VIELA GmbH anwesend sein. Beide Unternehmen sind wichtige Kunden und Partner des Mukran Port beim Getreideumschlag.

Mit Hilfe der Förderung soll der Liegeplatz 3a am sogenannten Offshore Terminal Süd, der künftig noch größere Bedeutung für den Getreideumschlag bekommt, umgebaut werden. Ziel ist es, dort künftig noch größere Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 11,5 Metern abfertigen zu können.

Dazu werden die innere Hafenzufahrt und der Liegeplatz bis zu einer Wassertiefe von 12,95 Metern ausgebaggert. Ein neuer Schutzdamm dient dem sicheren Festmachen der größeren Schiffe und der Gewährleistung der Standsicherheit des benachbarten Liegeplatzes 2. Ferner entsteht eine neue Zufahrtsstraße zum Liegeplatz.

Nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ist der landesweit bedeutsame Hafen Sassnitz-Mukran als wirtschaftlicher Entwicklungskern des Landes in seiner Funktion als Hafen- und Logistikstandort bedarfsgerecht zu entwickeln. Seine Infrastruktur soll für Fähr- und Umschlagfunktionen im Hinblick auf höhere regionale Wertschöpfung weiter ausgebaut werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 13,5 Millionen Euro.

Die Mittel werden nach der Richtlinie zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung von CO2-und Schadstoffimmissionen in Häfen vergeben und stammen aus Bundesmitteln zur Abgeltung von Hafenlasten gemäß Solidarpaktfortführungsgesetz.

Agraranträge 2021 ab sofort online

Schwerin – Die Antragssoftware steht den Landwirten für MV ab sofort unter „agrarantrag-mv.de“ online zur Verfügung.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist noch einmal ausdrücklich auf eine sorgfältige und rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen hin. Letzter Einreichungstermin ist in diesem Jahr der 17. Mai 2021.

Nach dem 17.Mai 2021 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 11. Juni 2021 eingehen, gelten als verfristet und sind somit abzulehnen.

Auch in 2021 müssen die Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Angaben auf vorhandene Flächenüberschneidungen mit den Nachbarn prüfen. Dazu ist eine Überlappungsprüfung in der Webanwendung integriert. Die korrigierten Daten zur Überlappungsprüfung sind dann wiederum bis zum 23. Juni 2021 online einzureichen.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.