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Kategorie: Wirtschaft

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm

Ökologie in der Landwirtschaft

Schwerin – „Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf starke Flächenzuwächse verweisen. Und das Umstellungs­interesse ist weiterhin hoch“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich aktuell erhobener Zahlen.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen. Ca. 13,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden aktuell von 1.135 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet. Weitere 115 Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt, fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb ist damit nunmehr biozertifiziert (24%).

„Eng verbunden mit dem Flächenzuwachs ist das weitere Marktwachstum für ökologische Erzeugnisse in Deutschland“, führt Backhaus als wichtigen Grund für die Entwicklung an. „Nach Auswertungen des BÖLW gaben die Konsumenten im Jahr 2019 ca. 11,97 Mrd. Euro für Biolebensmittel aus, ein Plus von ca. 10 %.“

Auch für das Jahr 2020 wird ein zusätzliches Marktwachstum von 10% erwartet. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben zeigen, dass die Coronakrise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. Die Umsatzsteigerung ist besonders hoch bei Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für Februar 2021). Aus dem Naturkostfachhandel wird von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Hier ergeben sich Marktpotentiale für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.

„Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig“, so der Minister. „Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Öko-landbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich jedoch am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren.

Nach sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerpunkt der Arbeiten in 2021 und 2022, die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und zu erhöhen. Bestehende Fördermaßnahmen wie die Agrarinvestitions- und Marktstrukturförderung sind dabei wichtige Instrumente, um Erzeugnisse mit regionaler Wertschöpfung zu vermarkten. Dennoch besteht Handlungsbedarf z.B. im Bereich der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung, da der Markt sich auch bei ökologischen Erzeugnissen zunehmend zentralisiert“.

Ein weiterer wichtiger Fakt für die zunehmende Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Preisentwicklung für konventionelle und ökologische Erzeugnisse der Landwirtschaft. Gab es im ökologischen Landbau leicht steigende Preise oder zumindest ein gleich hohes Preisniveau ist, im konventionellen Bereich ein Preisrückgang bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchprodukte festzustellen. In Gesprächsrunden mit Landwirten wurde durch diese wiederholt auf das zu geringe Preisniveau im konventionellen Landbau als Umstellungsgrund verwiesen.

Nicht zuletzt sind bei der Umstellung die stabilen Rahmenbedingungen z.B. bei der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise maßgeblich. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise, damit verbunden die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen, ist für die Einkommenssicherung der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe elementar wichtig.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 55 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 220 Mio. Euro). Das Land MV wird auch in der kommenden neuen Förderperiode umfassende finanzielle Mittel zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bereitstellen. Minister Dr. Backhaus: „Die Förderung weiterer Flächenzuwächse ist ein klares und starkes Signal seitens des Landwirtschaftsministeriums für Planungssicherheit bei den Landwirten.“

Insektenschutz überlebenswichtig

Stralsund – In Stralsund demonstrieren Landwirte gegen die geplanten Umweltmaßnahmen des Bundes. Morgen will das Bundeskabinett über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„In den vergangenen Monaten haben wir hart verhandelt und in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen für unsere Landwirte erzielen können. So hat unsere Forderung, dass Saat- und Pflanzgut sowie Sonderkulturen im Obst- und Gemüsebau auch weiterhin zum Schutz der Kulturen mit Pflanzenschutz­mitteln behandelt werden dürfen, Eingang in das Gesetz gefunden. Denn ein generelles Verbot hätte fatale Auswirkungen gehabt. So wie wir in der Humanmedizin auf Medikamente angewiesen sind, brauchen auch Pflanzen in Notzeiten eine gezielte Behandlung.

Dennoch braucht die Landwirtschaft gute Übergangs­bedingungen, um den Wandel zu managen. So müssen auch in FFH-Gebieten außerhalb von staatlich anerkannten Naturschutzgebieten Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Dabei haben die Landwirte wiederholt eingeräumt, dass sie die Notwendigkeit erkennen, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Auch ihnen liegt am Insektenschutz. Wer wüsste es besser als sie, welche Rolle Insekten für manche Ernte bedeuten. Der Schutz der Artenvielfalt, der Schutz von Wasser und Klima ist für das Überleben der Menschheit elementar.

Ich sehe aber auch große Chancen für die Landwirtschaft und Deutschland kann weltweit zum Vorreiter werden: Wir haben jetzt die Möglichkeit, Antworten zu finden auf die Fragen, wie Vertragsnaturschutz, Digitalisierung und Robotik dazu beitragen können, auch in Zukunft ausreichend hochwertige Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir die Landwirtschaft als Partner begreifen und nicht als Gegner, wie uns das manche militante Tier- und Naturschützer weißmachen wollen.

Während der letzten Sonderkonferenz der Agrarminister habe ich mich für zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft eingesetzt, um der Branche in der notwendigen Übergangsphase zu helfen. Leider ist mein Plan durch die Blockade der grünen Ressortchefs verhindert worden. Das ist ein großer Fehler, denn diese Blockade verhindert, die Zukunft der Landwirtschaft gemeinsam zu gestalten. Allein werden die Landwirte diese enorme Herausforderung aber kaum stemmen können.“

Vertane Chancen

Backhaus: Die AMK hat wichtige Chancen vertan

Schwerin – In Europa stehen für die nächste Förderperiode über 400 Mrd. € für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zur Verfügung. Die AMK konnte zu den für Deutschland zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 31 Mrd. € auch nach fast 12 Stunden langen Verhandlungen kein Einvernehmen erzielen und hat damit wichtige Chancen vertan, so Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Plan in die Verhandlungsrunde gegangen und wir haben uns dennoch kompromissbereit gezeigt. Denn es geht um die Zukunft der Landwirtschaft und um die weitere Entwicklung der ländlichen Räume. Der Agrartopf stellt den größten Anteil am EU-Haushalt dar. Daher haben wir für diese Mittel eine besondere Verantwortung. Dieser sind die grünen Verhandlungspartner aus meiner Sicht nicht gerecht geworden. Mit dieser „Nicht-Entscheidung“ ist der Anlauf der neuen Förderperiode nicht gesichert. Es geht um den Ausbau von Kitas und Schulen und die Unterstützung der Landwirtschaft. Ich fordere die grünen Ressortchefs mit Nachdruck auf, sich endlich konstruktiv einzubringen“, so Backhaus.

Nur eine teilweise Einigung fand am Freitag die Konferenz der Agrarminister. Minister Backhaus sieht in dem Ergebnis Licht und Schatten: „Wir haben die wesentlichen Eckpunkte der GAP besprochen. Da haben wir viele wichtige Weichen gestellt und das begrüße ich ausdrücklich. Allerdings konnten wir keine Einigung finden zur der Umschichtung der ELER-Mittel. Da war an einigen Stellen keinerlei Entgegenkommen zu erkennen und das finde ich äußerst bedauerlich. Auch unser Versuch, zwischen den verhärteten Positionen der anderen Länder zu vermitteln, hat leider nicht gefruchtet.“

Die Konferenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Länder hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Beschluss darüber zu fassen, wie die Landwirtschaftspolitik und die Entwicklung der ländlichen Räume künftig deutschlandweit gestaltet werden soll. Am Ende wurden die strittigen offenen Punkte in die Runde der Staatssekretäre verwiesen.

Gescheitert ist die Diskussion an der Frage, in welcher Höhe Mittel aus den Direktzahlungen im Jahr 2022 in die sogenannte 2. Säule übertragen werden sollen. Diese Zahl muss Deutschland bereits im August nach Brüssel melden. Forderungen der einzelnen Bundesländer reichten von starken Erhöhungen der Umschichtung bis hin zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 6 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern hatte in dem Konflikt versucht, zwischen den unterschiedlichen Positionen zu vermitteln. Die Entscheidung zur neuen GAP ab 2023 muss spätestens im Juni vom Bundesrat entschieden werden.

Dr. Backhaus kritisiert, dass es hier kein Zustandekommen eines Kompromisses gab: „Ich habe große Sorge, dass wir so nicht rechtzeitig den nationalen Strategieplan in Brüssel vorlegen können und dann ab 2023 keine Mittel für die Landwirte und für die ländliche Entwicklung gezahlt werden können.“

Kritik richtet er insbesondere an die grün geführten Landwirtschaftsministerien. Deren Beharren auf das Abwarten der Ergebnisse der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene, bevor die Rechtsgrundlagen auf den Weg gebracht werden, ließen aus Sicht des Ministers die Konferenz mit einem bitteren Nachgeschmack enden.

„Wir haben einen weitgehenden Kompromissvorschlag unterbreitet, doch dieser ist leider an der Weigerung der Grünen gescheitert.“, so Dr. Backhaus.

Da keine Einigung zur Umschichtung der Direktzahlungen im letzten Übergangsjahr 2022 erzielt werden konnte, gibt es hierzu kein AMK-Votum. Die Minister sind deshalb übereingekommen, sich im März zu einer weiteren Sonder-AMK zu treffen, um erneut über das Thema zu beraten. Sollte auch da keine Einigung zustande kommen, muss der Bundesrat über die Umschichtung entscheiden. Der AMK wäre damit die Entscheidung aus der Hand genommen.

Pasewalk: Produktionsstandort für Huberpflug

Geplantes Fraunhofer-Zentrum in Rostock zieht Unternehmen nach Vorpommern

Pasewalk – Pasewalk und das südliche Vorpommern sind große Gewinner der Ansiedlung des neuen Fraunhofer-Zentrums für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming in Rostock. Das neu gegründete Unternehmen Huber Landtechnik GmbH, eine Tochter der österreichischen Huber Soil Solution GmbH, will sich in Pasewalk ansiedeln. Es soll ein Produktionsstandort entstehen, der sowohl die Entwicklung als auch die Fertigung des „Huberpflugs“ umfasst und in der ersten Stufe voraussichtlich bis zu 20 Arbeitsplätze schafft.

„Die Neugründung des Fraunhofer-Zentrums für Smart Farming und Biogene Wertschöpfung in Rostock zeigt bereits jetzt positive Auswirkungen auf das gesamte Land. Mit der Huber Landtechnik GmbH wird nun in Folge auch ein innovatives Unternehmen in der Region Pasewalk ansiedeln, um eine neue umweltfreundliche Bodenbearbeitungsmaschine zu entwickeln und am Standort zu produzieren. Diese Entwicklung wird auch hochqualifizierte Arbeitsplätze in das südliche Vorpommern bringen. Die intensiven Gespräche der vergangenen Monate haben Früchte getragen. Ich freue mich, dass ich als Forschungsministerin dazu beitragen konnte, dass die Klammer zwischen Forschung und Wirtschaftsentwicklung bei diesem Projekt so gut und schnell funktioniert hat“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Hier zeigt sich, dass die Stärkung der Spitzenforschung in MV sich auch positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes auswirkt. Das Fraunhofer-Zentrum in Rostock wäre ohne Verbindungen zu innovativen Unternehmen und Start-ups undenkbar. Für den ‚Huberpflug‛ bietet das südliche Vorpommern mit seinen großen landwirtschaftlichen Nutzflächen die besten Bedingungen. Mit dem Fraunhofer-Zentrum in Rostock und dem Produktionsstandort in Pasewalk können wir Forschung und Anwendung in der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gut vereinen. Hier haben alle Ebenen – Landesregierung, Stadt, Fraunhofer und die Investoren – hervorragend zusammengearbeitet und die Unternehmensansiedlung zur Entwicklung und Produktion des Huberpflugs gemeinsam möglich gemacht. Ich danke allen, die daran so intensiv mitgewirkt haben“, sagte Martin.

Die Beratungen mit der Kommune, der Wirtschaftsfördergesellschaft und den Ministerien hat der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann mit dem Investor übernommen. „Die wichtigsten Themen für Vorpommern sind und bleiben die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Hochwertige Arbeitsplätzte im Bereich Forschung und Entwicklung sind dabei natürlich besonders attraktiv. Gerade unsere landwirtschaftliche Prägung wird hier zum festen Standortvorteil. Deshalb danke ich auch dem Bauernverband Uecker-Randow für die hervorragende Begleitung des gesamten Vorhabens. Diese Nachricht macht Vorpommern für Einheimische und auch Rückkehrer noch attraktiver.“

Der „Huberpflug“ ist ein innovatives, patentiertes Bodenbearbeitungsgerät, das im Unterschied zu den starren Arbeitswerkzeugen von herkömmlichen Streichblechpflügen, rotierende Arbeitselemente vorsieht. Der Erfinder Franz Huber und der Geschäftsführer der Muttergesellschaft Huber Soil Solution GmbH, Bernhard Frohwitter, sehen voller Freude auf diese erste Neugründung: „Dieser Standort wird die Kernzelle einer umfangreichen Entwicklung des Unternehmens zu einem wichtigen Faktor in der Bereitstellung von innovativen, äußerst Boden-und Umweltschonenden Werkzeugen für die Landwirtschaft.“

Frank Westermann, Geschäftsführer der Huber Landtechnik GmbH, freut sich über die große Unterstützung seitens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der Stadt Pasewalk, der Fraunhofer-Gesellschaft und des Bauernverbandes Uecker-Randow: „Wir begegnen mit unseren Produkten den Zielkonflikten in der Landwirtschaft, weil der Huberpflug eine sanfte Bodenbearbeitung ermöglicht, die nicht nur den CO2-Ausstoß reduziert, sondern eine echte Alternative zwischen intensivem Pflügen und dem massiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bietet. Unsere Kooperationspartner bestätigen uns die wissenschaftlich fundierte Vorteilhaftigkeit und zugleich die praktisch guten Ergebnisse auf dem Feld. Mit der Ansiedlung in Pasewalk haben wir einen hervorragenden Standort gefunden, an dem wir langfristig sowohl Forschung und Entwicklung betreiben wollen als auch produzieren können.“

Bürgereisterin Sandra Nachtweih ergänzt: „Pasewalk hat hervorragende Standortbedingungen vorzuweisen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter ist vor allem auch die erschlossenen Grundstücksfrage ein richtiger Vorteil. Wir sind froh, dass neben dem Großgewerbegebiet Berlin-Stettin auch die innerstädtischen Gewerbeflächen nachgefragt sind.“

„Die Ansiedlung der Huber Landtechnik GmbH reiht sich ein in viele Vorhaben und Projekte, die wir derzeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald voranbringen. Seine Lage zwischen Berlin, dem bedeutendsten Wissenschafts-, HighTech- und Startup-Zentrum Europas und der ambitionierten Smart City Szczecin macht unsere Region zu einem Topstandort mit Zukunft und besten Perspektiven. Darauf setzen wir. Das ist unser Antrieb und wichtigster Teil unseres gemeinsamen Erfolges. Mit Huber Landtechnik gehen wir alle ein enormes Tempo – und das macht richtig Spaß. Hier passen die Personen, die Idee, das Projekt und alle Partner hervorragend zusammen“, sagte Ulrich Vetter, Geschäftsführer der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH.

17. Arbeitsmarktfrühstück

Schwesig: Wir wollen, dass die Wirtschaft gestärkt aus der Krise kommt

Schwerin – Das 17. ‚Arbeitsmarktfrühstück‘ der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, abgehalten als Videokonferenz, stand ganz unter dem Eindruck der gegenwärtigen Situation und den Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsmarkt. „Corona hat unser Land weiterhin im Griff“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf der digitalen Veranstaltung. „Es gibt erfreuliche Tendenzen, dass die Inzidenzwerte langsam sinken. Es gibt aber auch große Sorge, dass mutierte Varianten des Coronavirus die Zahlen wieder in die Höhe schießen lassen“, begründete Schwesig.

Viele Betriebe müssten nach wie vor geschlossen, Beschäftigte in Kurzarbeit bleiben. Schwesig: „Wir haben einen breiten Fächer an Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land, angefangen bei der Soforthilfe, dem Kurzarbeitergeld, den Überbrückungshilfen oder ganz aktuell einer Prämie für mehr Marktpräsenz. 550 Millionen Euro an Bundes- und Landeshilfe sind bisher ausgezahlt, 52.000 Anträge wurden bewilligt.“

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord und Gastgeberin des ‚Arbeitsmarktfrühstücks‘, betonte: „Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt gehörig unter Druck gesetzt und auch viele Unternehmen und Branchen schwer getroffen. Dennoch blieben Entlassungen von Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern vergleichsweise begrenzt.“ Zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes habe die Kurzarbeit entscheidend beigetragen.

„Denn durch Kurzarbeit wurden nicht nur Beschäftigte gehalten und Fachkräfte gesichert, sondern auch Arbeitslosigkeit in einem weitaus größeren Umfang verhindert. So befanden sich in der Spitze – im April 2020 – jeder 4. Betrieb und jeder 7. sozialver­sicherungspflichtig Beschäftigte in Kurzarbeit. Insgesamt 300 Millionen Euro Kurzarbeitergeld haben wir 2020 an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern überwiesen“, so Haupt-Koopmann.

Die Arbeitslosenquote sei im Januar zwar auf 8,6 Prozent gestiegen. „Aber das ist immer noch ein niedriger Wert, verglichen mit den Zahlen Anfang des Jahrtausends und angesichts der immensen Belastungen der Unternehmen während der Pandemie“, so Regierungschefin Schwesig. „Wir kämpfen um jedes Unternehmen, um jeden Arbeitsplatz und wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpft, in den Traditionsbranchen wie Tourismus und Ernährungswirtschaft. Aber auch in Zukunftsbranchen wie der Wasserstofftechnologie. Wir alle brauchen eine Perspektive.“

Die Pandemie zeige deutlich, „wo wir Stärken und Schwächen haben. Die Krise ist eine Chance für uns alle, darauf zu reagieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Das tun wir als Land mit wichtigen Investitionen z.B. in die digitale Infrastruktur und in Zukunftsbranchen. Und das tun auch viele Unternehmen. So stellen sie sich breiter auf und nutzen verstärkt digitale Möglichkeiten. Wir wollen, dass unsere Wirtschaft gestärkt aus der Krise kommt. Und wir wollen für die Zukunft die Weichen auf modernes, nachhaltiges Wachstum stellen.“

„Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in eine ‚neue Arbeitswelt‘ hinein­katapultiert und einen Digitalisie­rungs­schub ausgelöst. Noch vor einem Jahr hätte sich keiner vorstellen können, dass Formate wie Videokommunikation und Videoberatung, Web-Konferenzen oder virtuelle Messen in so kurzer Zeit zum festen Bestandteil unserer Kommunikation und Zusammenarbeit werden könnten“, hob Haupt-Koopmann hervor. „Allerdings: Mit diesen Veränderungen wandeln sich auch die Anforderungen an die digitalen, fachlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten. Deshalb kann es aus meiner Sicht auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt nur eine Antwort geben: Aus- und Weiterbildung.

“ Es sei daher erfreulich, dass die Politik insbesondere die finanziellen Rahmenbe­dingungen für die Beschäftigtenqualifizierung durch die Arbeitsagenturen deutlich erweitert habe. „An die Arbeit­geber und an die Beschäftigten möchte ich daher“ – so Haupt-Koopmann – appellieren: Nutzen Sie diese Möglichkeiten und sichern Sie sich Ihre Wettbe­werbs­fähigkeit für die Zukunft. Und vor allem: Nutzen Sie jetzt die Zeiten der Kurzar­beit verstärkt für die betrieb­liche Weiterbildung. Die Arbeits­agenturen informieren und beraten sie gerne.“

Überbrückungshilfe III

Glawe: Unternehmen erhalten früher dringend benötigte Hilfe

Schwerin – Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu Liquidität zu verhelfen, finanziert das Land Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor.

„Coronabedingte Schließungen führen zu erheblichen Einnahmeausfällen, die die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen belasten. Angesichts fortlaufender Ausgaben ist es für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen essentiell, dass schnell Geld bei Ihnen ankommt. Unternehmen erhalten durch das neue Programm früher dringend benötigte Hilfe, deshalb haben wir das neue Programm zur Vorfinanzierung auf den Weg gebracht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Nach aktueller Ankündigung des Bundes sollen Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III im Februar 2021 und reguläre Auszahlungen im März 2021 erfolgen.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, so Glawe weiter.

Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben.

„Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt“, sagte Glawe. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund der Ersten Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern seit dem 16. Dezember 2020 zusätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen wurden. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Auswertung des 30. Wertholztermins

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 28.01.2021 durchgeführten Wertholzsubmission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte eine Traubeneiche aus dem Forstamt Mirow mit 1.469 Euro pro Festmeter. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Bayern.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 30. Wertholztermin unseres Landes, 801 Festmeter Laubwertholz von 11 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter (494 fm) beteiligten sich auch 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes (307 fm, Anteil 38 %). Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 628 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 18 Bietern eingegangen. 15 Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie ein Bieter aus Dänemark erhielten Zuschläge. Unter den Käufern waren auch zwei einheimische Unternehmen. 98 % der Angebotsmenge konnte verkauft werden, lediglich 17 Festmeter erhielten keinen Zuschlag. Die beteiligten Waldbesitzer des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 464.000 Euro und damit etwa 5 % mehr als im Vorjahr (440.000 Euro).

Sehr gut beboten wurde auf dem diesjährigen Wertholztermin erneut die Eiche. Viele Einzel-stämme erzielten hervorragende Preise. Der Durchschnittspreis der Eiche lag mit 696 Euro pro Festmeter fast 50 Euro über dem Vorjahr (648 €/ fm).

Die Esche wurde ebenfalls wieder gut beboten. Auch hier ist der Durchschnittspreis im Vergleich zum Vorjahr (215 €/fm) um 6 % auf 228 Euro pro Festmeter gestiegen. Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbieter. So wurden zum Beispiel ein Bergahorn für 718 und eine Kirsche für 579 Euro pro Festmeter verkauft. Der Durchschnittspreis über alle angebotenen Baumarten, darunter Buche, Roterle, Ulme und Birke ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 592 Euro pro Festmeter gestiegen.

„Die Ergebnisse unserer Wertholzsubmission zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt“, so Minister Dr. Till Backhaus. Auch die Landesforst M-V als Ausrichter und Hauptanbieter zeigte sich mit den Ergebnissen und der Beteiligung sehr zufrieden.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.