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Kategorie: Wirtschaft

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Freigabe von Mitteln aus der Lockbox bis zur Höhe von 35 Millionen Euro hat die notwendige Zustimmung von zwei Drittel der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber Land, Finnvera (Exportkreditversicherung Finnlands) und Euler Hermes (Exportkreditversicherung des Bundes) gefunden. Damit können die Mittel für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um bei den MV Werften den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen.

„Das ist eine wichtige Botschaft für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und auch die Zuliefererfirmen der MV Werften. Der Bau der Global 1 wird fortgesetzt und weitere Aufträge können an Zuliefererfirmen vergeben werden. Mit der Zustimmung zur Öffnung der Lockbox ist eine Brücke gebaut worden für den nächsten großen Schritt – der Bereitstellung von Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes für die Fertigstellung der Global 1“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen.

„Mit der Mittelfreigabe kann der notwendige Zeitraum für eine detaillierte Prüfung der Restrukturierungs-Gutachten abgesichert werden. In einem nächsten Schritt werden Gespräche mit dem Bund geführt“, sagte Glawe. Das Gutachten bestätigt das Restrukturierungskonzept von Genting Hong Kong als grundsätzlich durchführbar und tragfähig und zeigt für die Gruppe eine positive Fortführungsperspektive auf. Das Papier ist die Basis für die Entscheidung der Bundesregierung über weitere Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (WSF) zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten der Werftbetriebe und Schiffbauprojekte – sogenannte „große Brücke“.

Die Landesregierung und der Finanzausschuss hatten Dienstag und Mittwoch „grünes Licht“ für die Öffnung der Lockbox gegeben.

Wasserstoffförderung im Norden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel wirbt mit den Energie- und Wirtschaftsministern in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die norddeutschen Bewerbungen für die Bundesförderung im Rahmen der europäischen Wasserstoffstrategie.

„In einem Empfehlungsschreiben ans Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekräftigen wir, dass wir die aus Norddeutschland eingereichten Bewerbungen im Rahmen der Fördermöglichkeiten der ,Important Projects of Common European Interest‘, kurz IPCEI, für Wasserstofftechnologien und -systeme unterstützen“, erläutert Christian Pegel.

Aus Mecklenburg-Vorpommern haben bis zum Bewerbungsschluss am 19. Februar Unternehmen einzeln oder im Verbund mit insgesamt sieben Projekten am „Interessenbekundungsverfahren“ teilgenommen. (Die Auflistung und Kurzbeschreibung dieser Projekte finden Sie am Ende dieser Pressemitteilung.) Die Gesamtinvestitionssumme für diese sieben Projekte in M-V beläuft sich auf mehr als eine Milliarde Euro.

„Es sind tolle Projekte, die im Zusammenspiel enorm dazu beitragen können, dass die Wasserstoffbranche für Mecklenburg-Vorpommern ähnlich bedeutsam wird wie die Wind-Branche – mit neuen Produktionsstandorten und vielen guten Arbeitsplätzen“, sagt Christian Pegel. Im gleichen Atemzug fordert er, dass Bund und EU die Förderung deutlich erhöhen müssen: „Das Programm ist bundesweit stark überzeichnet. Von den ca. 200 eingereichten Bewerbungen sollen nur um die 20 einen Zuschlag erhalten. Will Deutschland europa- und weltweit eine Vorreiterrolle bei der Wasserstofftechnologie einnehmen, muss hier noch viel mehr passieren. Dass es nicht an Ideen und Initiative von Machern handelt, beweist die Vielzahl an tollen Bewerbungen für die erste Ausschreibung in dieser Richtung.“

Christian Pegel setzt sich seit Beginn seiner Amtszeit dafür ein, dass bei der Energiewende die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität einbezogen und verknüpft werden  (siehe Pressemitteilungen im Portal der Landesregierung zum Thema Wasserstoff und Sektorkopplung).

„Die Nordländer sind Vorreiter beim Produzieren von sauberem Strom. Insbesondere wir in Mecklenburg-Vorpommern erzeugen seit vielen Jahren deutlich mehr als wir verbrauchen. Dieser saubere Strom muss auch für die Wärmeerzeugung, für die Mobilität, für die Industrie nutz- und anwendbar gemacht werden“, sagt der Minister und präzisiert: „Dazu zählt die Umwandlung dieses Stroms in Wasserstoff und andere klimaneutrale Rohstoffe, die etwa als Treibstoff genutzt werden können. In Mecklenburg-Vorpommern können wir bereits auf eine Tradition in der Erforschung und Entwicklung solcher Verfahren zurückblicken. Ich bin froh, dass jetzt auch der Bund erkannt hat, wie wichtig sie für das Erreichen seiner und der europäischen Klimaziele sind und Geld zur Verfügung stellt, um ihre Weiterentwicklung und breite Anwendung zu fördern.“

Die norddeutschen Energie- und Wirtschaftsminister haben den norddeutschen Energiewirtschafts- und Forschungsstandort auch in seiner Gesamtheit im Blick: „Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als Erzeugungsregionen erneuerbarer Energien sowie die Metropolregion Hamburg und der Industrie-, Logistik- und Hafenstandort Bremen und die industriell geprägten Regionen in Niedersachsen als große Verbrauchsregionen bieten sehr gute Rahmenbedingungen für Wasserstoffproduktion und -verbrauch in den Bereichen Industrie und Logistik“, heben sie in ihrer Erklärung hervor und fordern zudem: „Um neue Wasserstofftechnologien schon jetzt so klimaschonend und wirtschaftlich wie möglich einzusetzen, sollten Projekte insbesondere in den Regionen gefördert werden, die über ein großes Angebot an erneuerbaren Energien verfügen und gleichzeitig möglichst erzeugungsnahen Verbrauch gewährleisten.“

Ein weiteres Ziel der Nordländer ist es, anderen Regionen Europas beispielhaft aufzuzeigen, wie mit erneuerbarer Energie und geeigneter Infrastruktur eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann.

„Vor diesem Hintergrund begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich die zahlreichen für Norddeutschland gestellten Bewerbungen um eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms für Wasserstofftechnologien und -systeme“, bekräftigt Christian Pegel im Einklang mit seinen Ressortkollegen.

Das weitere Verfahren beim Bund besteht nun zunächst darin, aus den Projektanträgen, die bei der Interessensbekundung eingegangen sind, eine engere Auswahl zu treffen. Die Notifizierung der Projekte bei der EU-Kommission soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, so dass die Projektförderungen dann Anfang 2022 starten sollen.

Sieben Projekte aus M-V im Rennen um Förderung für Wasserstofftechnologien

  1. HYTechHafen Rostock – Pilotprojekt der Strategie „Energiehafen“

Aus Rostock hat sich der Überseehafen um 303 Millionen Euro aus dem Programm beworben. Damit soll bis 2025 ein Elektolyseur mit einer Leistung von 100 Megawatt errichtet werden, die bis 2030 auf ein Gigawatt ausgebaut werden soll. Er soll On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.

  1. Grünes Energie-Areal Rostock (GEAR)– Dezentrale Wasserstoffproduktion und Verteilungsinfrastruktur

Die Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft Windprojekt aus Rostock hat sich um 85,4 Millionen Euro beworben. Sie will als Teil der Gesamtstrategie „Energiehafen Rostock“ unter dem Namen im Seehafen Rostock dezentrale On- und Offshorewind- sowie Photovoltaikanlagen mit Elektrolyseuren im Hafen koppeln und so Wasserstoff für Abnehmer im Hafen herstellen. Die Gesamtkosten sind mit 102,2 Millionen Euro veranschlagt.

  1. Energiefabrik – eine flexible Wasserstoffsystemtechnik zur emissionsfreien Energieversorgung

Die Schweriner Lübesse Energiegesellschaft will in Plate für knapp 90 Millionen Euro eine „Energiefabrik“ errichten. Diese soll als dezentrales Back-Up-System zum Sicherstellen einer stabilen Versorgung ab 2025 je nach Bedarf sauber erzeugte Energieträger wie Strom, Wasserstoff oder Methan ein- und ausspeisen, das heißt, von Erzeugern in der Region abnehmen und an Abnehmer abgeben. Letztere können sie zum Beispiel auch als Wärme, Kälte, Treibstoff oder chemische Derivate und Produkte für die Industrie verwenden. Die dafür vorgesehenen Elektrolyseure sollen eine Anschlussleistung von rund 20 Megawatt haben. Für dieses in Europa beispielhafte Vorhaben strebt das Unternehmen eine Förderung von rund 60 Prozent an.

  1. Bio-Methanol aus grünem Wasserstoff

Das Rostocker Unternehmen Sun2Gas will in der Umgebung Güstrows Photovoltaikanlagen errichten und den damit erzeugten Strom über Direktleitungen in die Barlachstadt transportieren. Dort soll er in Wasserstoff umgewandelt werden. Daraus wiederum stellt das Unternehmen mit Hilfe von CO2 aus Biogasanlagen vor Ort Bio-Methanol als sauberen Kraftstoff her. Nicht benötigter Wasserstoff wird als Reserve gespeichert oder ins vorhandene Erdgasnetz eingespeist und auch nicht selbst benötigtes Methanol kann anderen Abnehmern zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Bundesprogramm sollen der Elektrolyseur sowie das Bio-Methanolwerk und ein Betriebskostenzuschuss mit insgesamt 55 Millionen Euro gefördert werden.

  1. „Doing Hydrogen“ – ein Wasserstoff-Hub für Ostdeutschland

Der Pipelinebauer und-betreiber Gascade will mit Partnern aus verschiedenen Bereichen der Energiebranche – dem  Gastransporteur Ontras, dem Wasserstoffhersteller Apex, dem Windenergieunternehmen Enertrag, dem Projekt Trias (siehe folgender Absatz) dem Energieversorger Vattenfall sowie dem Gas- und Ölproduzenten Wintershall Dea – eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock und Güstrow bauen und eine bestehende Erdgaspipeline für den Wasserstofftransport bis Berlin, Brandenburg und Sachsen umwidmen. Diese Leitung soll ins deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.

  1. Trias – Grüner Wasserstoff aus Thermalsolen

Der Rohstofferzeuger Geo Exploration Technologies will aus hochkonzentrierter Thermalsole  Wasserstoff, Lithium, seltene Metalle und Energie für den Eigenbedarf gewinnen. Der Wasserstoff soll über die Fernleitung aus dem Projekt „Doing Hydrogen“ sowie per LKW, Bahn, Schiff zu Abnehmern transportiert werden. Auch Lithium ist ein wichtiger Rohstoff, der z.B. für die Herstellung von Akkus benötigt wird.  Bei Gesamtkosten von 215 Millionen Euro hat das Unternehmen dafür 203 Millionen Euro Förderung beim Bund beantragt.

  1. Grüner Wasserstoff aus Rostock

Der Wasserstoffprozent Apex Energy Teterow will in seinem Werk in Rostock-Laage ein weiteres Elektrolyse-Systems errichten, das ab 2026 Wasserstoff vor allem auch für die „Doing Hydrogene-Pipeline“ produziert – längerfristig bis zu 7000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro.

Einigung zur Saisonarbeit 2021

Schwerin – Bundesministerin Klöckner und Bundesminister Heil haben sich auf einen Kompromiss bei der Dauer der kurzfristigen Beschäftigung 2021 verständigt. Zwischen März und Oktober können kurzfristig Beschäftigte, vor allem ausländische Saison-Arbeitskräfte, bis zu 102 Tage beschäftigt werden.

Minister Dr. Backhaus zeigte sich mit dem Resultat sehr zufrieden. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Saisonarbeit auf 102 Tage, also vier Monate, zu verlängern. Das bringt den Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Zahl der Ein- und Ausreisen in und aus der Bundesrepublik möglichst geringgehalten wird.“

Der Vorschlag, der nach Ostern noch im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht zudem eine Krankenversicherungspflicht für alle sowie die Anmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber vor.

Mit einer einheitlichen Regelung zur Saisonarbeit in 2021 soll erreicht werden, die Pflege und Ernte von Saisonkulturen ohne Personalwechsel durchführen zu können. Gleichzeitig muss die Regelung den Anforderungen an die Sicherheit, die Transparenz im In- und Ausland sowie den sozialen Schutz der Saisonarbeitskräfte gerecht werden.

Minister Dr. Backhaus weiter: „In Mecklenburg-Vorpommern haben die Arbeitgeber schon seit Längerem eine Krankenversicherung für ihre kurzfristig Beschäftigten abgeschlossen. Ich begrüße, dass dies nun deutschlandweit verpflichtend ist, das dient den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und sorgt zudem für gleiche Bedingungen im Obst- und Gemüsebau. Die vorgesehene Anmeldepflicht aller Arbeitskräfte ist ein Muss in Corona-Zeiten. Es darf nicht sein, dass Arbeitskräfte innerhalb Deutschlands von einer Arbeitsstelle zur nächsten pendeln, ohne dass dies irgendwo erfasst wird.

Ich habe mich schon seit Beginn des Jahres in Abstimmung und ständigem Kontakt sowohl mit den Bundesministerien, den Unternehmen als auch den Gewerkschaften massiv dafür eingesetzt, dass es eine Lösung gibt, die den besonderen Anforderungen an die Saisonarbeit im Corona-Jahr 2021 gerecht wird. Ich bin froh, dass der Bund den Vorschlägen aus Mecklenburg-Vorpommern an vielen Stellen entsprochen hat. Mein Dank gilt allen im Land, die sich gemeinsam mit mir für eine schnelle Lösung eingesetzt haben.“

Arbeitsmarkt März 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im März nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10.100 Arbeitslose gestiegen (+16,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,5 Prozent. Insgesamt sind somit 69.800 Menschen arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat Februar ist die Zahl der Arbeitslosen um 1.900 (2,6 Prozent) gesunken.

„Die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das betrifft vor allem unsere starken Dienstleistungsbereiche, wie beispielsweise den Tourismus und den Einzelhandel. Hier wird weiterhin Unterstützung benötigt. Der Bund plant ergänzende Hilfsprogramme für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über einen sehr langen Zeitraum betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Hotellerie und die Gastronomie, die der Wegfall des Ostergeschäftes stark beutelt. Wir werden uns in den Gesprächen für ein Sonderprogramm einsetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Im März 2021 haben 300 Betriebe für 2.900 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Vormonat Februar waren es 1.100 Anzeigen für 11.900 Beschäftigte. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sind insgesamt 27.600 Anzeigen auf Kurzarbeit für 266.200 Beschäftigte in den Arbeitsagenturen eingegangen. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Baugewerbe. Das Land hat für die Unternehmen unter anderem ein Programm „Neustartprämie“ aufgelegt.

Unterstützt werden Sonderzahlungen von Unternehmen an Beschäftigte, die im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2021 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen waren. Bislang wurden 1.158 Anträge gestellt, von denen 1.064 bewilligt wurden. 987 sind (Stand 25.03.) ausbezahlt. Bei den beantragten Anträgen geht es insgesamt um 8.585 Mitarbeiter (bewilligte Anträge: 7.988 Mitarbeiter).

„Neben der Neustartprämie haben wir ein großes Unterstützungspaket für die heimische Wirtschaft geschnürt. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören. Die Verlängerung der Bundeshilfen wäre eine mögliche und auch begrüßenswerte Variante. Gleichzeitig ist ein Anschubprogramm für die Zeit danach notwendig. Entscheidend ist am Ende, dass Teile der Wirtschaft eine Unterstützung brauchen, um aus der Krise zu kommen, damit das Hochfahren bestmöglich gelingt“, sagte Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand Januar) ist im Vorjahresvergleich um 2.300 oder 0,4 Prozent auf 569.100 gesunken. So gingen in der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im verarbeitenden Gewerbe (-1.100), im Handel (-600) und im Baugewerbe (-500) Arbeitsplätze verloren. Neue Jobs sind unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.000), im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+700) und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+600) entstanden.

Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung heraus ist im ersten Quartal 2021 (14.000) im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-2.800; 16,6 Prozent). „Die Unternehmen wollen ihr Personal bestmöglich halten, um bei möglichen Lockerungen den Betrieb hochzufahren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Nürnberg – „Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Unterstützung für MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung hat in Schwerin am Dienstag über die weitere Finanzierung für die MV Werften beraten. Zu Vermeidung eines Baustopps der Global 1 ab Anfang April 2021 ist eine Zwischenfinanzierung notwendig, bis der Bund eine endgültige Entscheidung getroffen hat, weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die MV Werften auszuzahlen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der so genannten Lockbox in Höhe von 35 Millionen Euro erfolgen.

„Die Landesregierung hat grünes Licht gegeben. Die Mittel sollen für eine kurzfristige Überbrückungshilfe eingesetzt werden, um den Weiterbau der Global 1 zu ermöglichen. Damit wird unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und es können beispielsweise auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der Lockbox handelt es sich um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters Genting Hong Kong. Das Konto ist unter anderem auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen. 35 Millionen Euro werden aus der Lockbox benötigt. Eine Freigabe der Pfandsicherheit erfordert die Zustimmung von 2/3 der im Konsortium vertretenen 17 Banken und der Deckungsgeber wie beispielsweise Land und Euler Hermes.

„Die eingezahlten Mittel in der Lockbox sind keine öffentliche Mittel von Bund oder Land, sondern es geht hierbei um privates Kapital, welches vom Gesellschafter als Sicherheit für den Bau von Schiffen eingezahlt worden ist“, machte Glawe deutlich.

„Ziel der Bemühungen ist es, dass die MV Werften weitere Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes erhalten können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Gordischer Knoten durchschlagen – AMK zeigt sich handlungsfähig

Schwerin – In einer anstrengenden, nächtlichen Verhandlungsrunde hat sich die Konferenz der Agrarminister auf einen Kompromiss zur zukünftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit habe das Gremium sich trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen und politischer Sichtweisen als handlungsfähig bewiesen, so Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus.

„Wir haben einen Durchbruch vor der Bundestagswahl erzielt und somit Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte geschaffen. Damit wurde auch der gordische Knoten zur zukünftigen Förderung der ländlichen Räume durchschlagen. Deutschland kann seinen nationalen GAP-Strategieplan nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Brüssel vorlegen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für den gezeigten Willen und ausdrücklich auch der Bundesministerin, die nun mit einem abgestimmten Votum in die Beratungen der notwendigen Gesetze auf Bundesebene gehen kann. Ich gehe davon aus, dass wie bei vorhergegangenen Reformschritten zur GAP auch diesmal, die Eckwerte des AMK Beschlusses 1:1 in die Gesetzestexte übernommenen werden. Gleichzeitig appelliere ich an die anderen Ressorts der Bundesregierung, das einvernehmliche Ländervotum zu achten und einer zügigen Beratung in Bundestag und Bundesrat nicht im Wege zu stehen“, so Minister Backhaus im Anschluss an die Konferenz.

„Die AMK stellt sich selbstverständlich darauf ein, dass im Ergebnis des Trilogs in Brüssel noch Änderungen der europäischen Maßgaben erfolgen können. Im Verlaufe des Rechtssetzungsverfahrens werden wir das einarbeiten, sofern sich wesentliche Sachverhalte verändern“, fährt der Minister fort.

„Es ist gelungen, die gleichwertig nebeneinanderstehenden Ziele der GAP in Bezug auf eine deutliches Mehr an Klima- und Umweltschutz durch und mit der Landwirtschaft, in Bezug auf wettbewerbsfähige Betriebe in unterschiedlichen Strukturen in Deutschland und in Bezug auf die ländliche Entwicklung zu erreichen.

Der neue Schlüssel zur Verteilung der ELER-Mittel ab 2023 war mir besonders wichtig. Wir haben einerseits das berechtigte Interesse vieler westdeutscher Länder, die Verteilung nach objektiveren Kriterien neu zu regeln berücksichtigt und andererseits massive finanzielle Verluste in den ostdeutschen Bundesländern abwenden können. MV wird auch in der neuen Förderperiode ab 2023 mit über 90 Mio € jährlich über eine gute Basis für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume, der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Umsetzung von wichtigen Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes verfügen.“

Der Kompromiss sei der Einstieg in den Umstieg in eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Die gesell­schaftlichen Anforderungen an einer stärkeren Ausrichtung der Landwirtschaft an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien unstreitig. Diesen Anforderungen wird mit dem erzielten Ergebnis entsprochen. Dabei fange Deutschland nicht bei null an. Man habe sich geeinigt, zwei Prozent der bisherigen Agrarumweltleistungen aus dem ELER dem EU-Recht entsprechend anzurechnen. Damit werde anerkannt, dass die Landwirtschaft auch jetzt schon zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringt

Mit 25 % der Direktzahlungsmittel für die Öko-Regelungen gehe Deutschland über den bisher in Europa in Rede stehenden Mindestbetrag hinaus. Einen wesentlichen Teil der Fördermittel erhalten die Landwirte zukünftig nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Zugleich würden beginnend ab 2023 10 % Mittel aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet und jährlich um 1 % angehoben, um 2026 bei 15 % zu landen. Das komme insbesondere der Entwicklung des Ökologischen Landbaus und der Stabilisierung regional spezifischer Agrarumweltprogramme zu Gute.

Ebenso würden zwei Prozent der nationalen Obergrenze als gekoppelte Prämie für Ziegen, Schafe und Mutterkühe verwendet. Auch das trage zur Nachhaltigkeit der Grünlandnutzung und zur Stabilisierung der Betriebe bei und ist wichtig für Biodiversität und Landschaftspflege, so Backhaus.

„Wir haben einen Pfad vorgezeichnet, der sowohl den wachsenden Umweltambitionen der GAP wie auch einer Mindestsicherung der Einkommenswirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Es macht wenig Sinn, wenn die Basisprämie so abgesenkt würde, dass Landwirte letztlich aus dem System aussteigen oder aufgeben. Ein Kritikpunkt an der neuen GAP bleibt aus unserer Sicht aber. Wenn es nicht gelingt, die Anreizwirkungen der Öko-Regelungen in der 1. Säule deutlich anzuheben, macht es für viele Landwirte wenig Sinn, sich daran zu beteiligen. Es bleibt dabei. Nur wer mit zusätzlichen betrieblichen Leistungen für Biodiversität, für Klimaschutz und sauberes Wasser verlässlich Geld verdienen kann, ist auch bereit, in diese Bereiche zu investieren“, gibt der Minister zu bedenken.

„Der Bund ist willens, diese Forderung auf europäischer Ebene noch vor dem Abschluss des Triloges nochmals vorzutragen. Damit würde dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen noch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Die heutige Entscheidung ist ein Kompromiss, der von MV auch sehr viel abverlangt. Wir haben den unbedingten Willen der Bundesländer mit vielen kleinen und mittleren Betrieben anerkannt, diese Landwirtinnen und Landwirte besonders zu unterstützen. 12 % der nationalen Obergrenze werden für die ersten Hektare umverteilt. Im Gegenzug wird Deutschland nicht von dem Instrument der Kappung oder Degression Gebrauch machen, soweit dies nicht obligatorisch umzusetzen ist. Auch für diesen Fall soll es Mehrfamilienbetriebe, die Arbeit im ländlichen Raum erhalten, nicht benachteiligen.

Dieser Beschluss der AMK war von einem wochenlangen harten Ringen gekennzeichnet. Wir haben unsere Verantwortung als Ministerinnen und Minister für die Landwirtinnen und Landwirte wahrgenommen und zeigen ihnen einen gangbaren Weg für den Einstieg in eine noch größere Umweltverantwortung in den Betrieben auf. Das ist gerade in dieser komplizierten Pandemiesituation ein hoffnungsvolles Zeichen“, so Backhaus abschließend.

Bundesrat fordert Energiepreisreform

Berlin – Der Bundesrat dringt gegenüber der Bundesregierung auf eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 26. März 2021 gefasst.

Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende, warnen die Länder.

Die verschiedenen Energieträger – beispielsweise Strom, Heizöl und Gas – würden durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Treibhausgasvermeidungsoptionen nicht genutzt. Insbesondere trage die derzeitige umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus dazu bei, dass der Strompreis einen Teil seiner Lenkungs- und Anreizfunktion für effizienten Einsatz und Erzeugung von Strom verliere: Sie verteuere Strom gegenüber anderen Energieträgern und verzerre marktseitige Preissignale beim Strom.

Langfristiges Ziel von ordnungspolitischen Maßnahmen müsse es daher sein, zielorientierte Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren herzustellen und somit Anreize für die Verminderung der Emissionen, geeignete Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz zu setzen – und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Nur so könnten die Sektorkopplung angereizt und Wettbewerbsnachteile klimaschonender Technologien überwunden werden.

Es müsse eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage erfolgen. Insbesondere müsse die regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Reform der Finanzierung der Energiewende solle mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen. Ziel könne unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein.

Die Potenziale zum Lastmanagement würden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System der staatlich induzierten Preisbestandteile die falschen Anreize setze. Der Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte müsse beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt werde. Hierfür solle der Bund geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.