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Kategorie: Wirtschaft

Härtefallregelung für Fahrschulen und Piloten

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute beschlossen, dass Frauen und Männer, die auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung angewiesen sind, die Fahrschulausbildung wieder absolvieren und die Fahrprüfung ablegen dürfen. Dies gilt auch für die Erteilung oder Verlängerung der Fluglizenz und der Flugberechtigung. Dabei gelten strenge Hygieneauflagen.

Verkehrsminister Christian Pegel: „Die Folgen der Corona-Pandemie stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Uns haben viele Schreiben von Bürgern erreicht, die in einer Notlage stecken, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – zum Beispiel von angehenden Pflegedienstmitarbeitern, Polizistinnen oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns dabei auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Wir haben deshalb eine Härtefallregelung in die Corona-Landesverordnung aufgenommen“, so Pegel.

Um die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, wird jedoch kein Antragsverfahren durchgeführt. Ziel ist es, den Personen schnellstmöglich zu helfen. Deshalb reicht eine Bescheinigung aus, die vom Arbeitgeber oder von der Ausbildungsstätte auszustellen ist. Darin sind die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen. Diese Bescheinigung legt die Person dann der Fahr- oder der Flugschule vor, die die Ausbildung durchführt.

Nach § 2 Absatz 25 der Corona-Landesverordnung sind Fahrschulen seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Seit dem 26. Januar 2021 können Fahrschulen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

Kurbädern drohen Steuernachzahlungen

Schwerin – Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte bei uns im Land teure Folgen haben. Finanzminister Reinhard Meyer kündigt an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen.

Das Urteil des BFH geht zurück auf das Jahr 2017. Seinerzeit entschied das Gericht, dass ein Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann. Die Steuerexperten in den Ländern hatten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, so dass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils nutzen konnten. Mittlerweile ist die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Dass dieser Fall eintreten könnte, war den Kurorten bekannt. Das Finanzministerium ist seit langem mit ihnen im Gespräch, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.

Besonders bitter: Das Urteil soll auch rückwirkend angewandt werden. Zumindest diesen Umstand will Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen: „Wir haben bis zuletzt für unsere Kurorte gekämpft. Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird. Dazu möchte ich eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten.“

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III

Schwerin – Für die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind Anträge eingegangen. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötige Hilfe zu ermöglichen. 49 Anträge sind in der ersten Woche bewilligt worden. Auch wenn die formelle Antragstellung beim Bund für die Überbrückungshilfe III jetzt begonnen hat, läuft das Landesprogramm für die Vorfinanzierung natürlich weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Das Land finanziert den Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor. In der ersten Woche seit Antragsbeginn sind insgesamt 77 Anträge gestellt und 49 Bewilligungen erfolgt. Das Gesamtvolumen der bisher gestellten Anträge beträgt über 385.200 Euro. „Das Programm soll die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen verbessern, weil es aufgrund der coronabedingten Schließungen bei den betroffenen Firmen erhebliche Einnahmeausfälle gibt“, so Glawe weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, sagte Glawe. Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben. „Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde vom Bund freigeschaltet. „Es ist gut, dass wir hier Klarheit vom Bund haben. Es gibt einige Erleichterungen. Neu ist, dass die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht wurde. Darüber hinaus wurde ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung festgelegt. Der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum beträgt mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019. Es gibt keine Differenzierung mehr nach Monaten mit oder ohne Schließungsanordnungen sowie direkter oder indirekter Betroffenheit“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm

Ökologie in der Landwirtschaft

Schwerin – „Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf starke Flächenzuwächse verweisen. Und das Umstellungs­interesse ist weiterhin hoch“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich aktuell erhobener Zahlen.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen. Ca. 13,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden aktuell von 1.135 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet. Weitere 115 Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt, fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb ist damit nunmehr biozertifiziert (24%).

„Eng verbunden mit dem Flächenzuwachs ist das weitere Marktwachstum für ökologische Erzeugnisse in Deutschland“, führt Backhaus als wichtigen Grund für die Entwicklung an. „Nach Auswertungen des BÖLW gaben die Konsumenten im Jahr 2019 ca. 11,97 Mrd. Euro für Biolebensmittel aus, ein Plus von ca. 10 %.“

Auch für das Jahr 2020 wird ein zusätzliches Marktwachstum von 10% erwartet. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben zeigen, dass die Coronakrise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. Die Umsatzsteigerung ist besonders hoch bei Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für Februar 2021). Aus dem Naturkostfachhandel wird von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Hier ergeben sich Marktpotentiale für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.

„Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig“, so der Minister. „Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Öko-landbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich jedoch am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren.

Nach sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerpunkt der Arbeiten in 2021 und 2022, die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und zu erhöhen. Bestehende Fördermaßnahmen wie die Agrarinvestitions- und Marktstrukturförderung sind dabei wichtige Instrumente, um Erzeugnisse mit regionaler Wertschöpfung zu vermarkten. Dennoch besteht Handlungsbedarf z.B. im Bereich der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung, da der Markt sich auch bei ökologischen Erzeugnissen zunehmend zentralisiert“.

Ein weiterer wichtiger Fakt für die zunehmende Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Preisentwicklung für konventionelle und ökologische Erzeugnisse der Landwirtschaft. Gab es im ökologischen Landbau leicht steigende Preise oder zumindest ein gleich hohes Preisniveau ist, im konventionellen Bereich ein Preisrückgang bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchprodukte festzustellen. In Gesprächsrunden mit Landwirten wurde durch diese wiederholt auf das zu geringe Preisniveau im konventionellen Landbau als Umstellungsgrund verwiesen.

Nicht zuletzt sind bei der Umstellung die stabilen Rahmenbedingungen z.B. bei der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise maßgeblich. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise, damit verbunden die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen, ist für die Einkommenssicherung der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe elementar wichtig.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 55 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 220 Mio. Euro). Das Land MV wird auch in der kommenden neuen Förderperiode umfassende finanzielle Mittel zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bereitstellen. Minister Dr. Backhaus: „Die Förderung weiterer Flächenzuwächse ist ein klares und starkes Signal seitens des Landwirtschaftsministeriums für Planungssicherheit bei den Landwirten.“

Insektenschutz überlebenswichtig

Stralsund – In Stralsund demonstrieren Landwirte gegen die geplanten Umweltmaßnahmen des Bundes. Morgen will das Bundeskabinett über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„In den vergangenen Monaten haben wir hart verhandelt und in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen für unsere Landwirte erzielen können. So hat unsere Forderung, dass Saat- und Pflanzgut sowie Sonderkulturen im Obst- und Gemüsebau auch weiterhin zum Schutz der Kulturen mit Pflanzenschutz­mitteln behandelt werden dürfen, Eingang in das Gesetz gefunden. Denn ein generelles Verbot hätte fatale Auswirkungen gehabt. So wie wir in der Humanmedizin auf Medikamente angewiesen sind, brauchen auch Pflanzen in Notzeiten eine gezielte Behandlung.

Dennoch braucht die Landwirtschaft gute Übergangs­bedingungen, um den Wandel zu managen. So müssen auch in FFH-Gebieten außerhalb von staatlich anerkannten Naturschutzgebieten Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Dabei haben die Landwirte wiederholt eingeräumt, dass sie die Notwendigkeit erkennen, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Auch ihnen liegt am Insektenschutz. Wer wüsste es besser als sie, welche Rolle Insekten für manche Ernte bedeuten. Der Schutz der Artenvielfalt, der Schutz von Wasser und Klima ist für das Überleben der Menschheit elementar.

Ich sehe aber auch große Chancen für die Landwirtschaft und Deutschland kann weltweit zum Vorreiter werden: Wir haben jetzt die Möglichkeit, Antworten zu finden auf die Fragen, wie Vertragsnaturschutz, Digitalisierung und Robotik dazu beitragen können, auch in Zukunft ausreichend hochwertige Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir die Landwirtschaft als Partner begreifen und nicht als Gegner, wie uns das manche militante Tier- und Naturschützer weißmachen wollen.

Während der letzten Sonderkonferenz der Agrarminister habe ich mich für zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft eingesetzt, um der Branche in der notwendigen Übergangsphase zu helfen. Leider ist mein Plan durch die Blockade der grünen Ressortchefs verhindert worden. Das ist ein großer Fehler, denn diese Blockade verhindert, die Zukunft der Landwirtschaft gemeinsam zu gestalten. Allein werden die Landwirte diese enorme Herausforderung aber kaum stemmen können.“

Vertane Chancen

Backhaus: Die AMK hat wichtige Chancen vertan

Schwerin – In Europa stehen für die nächste Förderperiode über 400 Mrd. € für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zur Verfügung. Die AMK konnte zu den für Deutschland zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 31 Mrd. € auch nach fast 12 Stunden langen Verhandlungen kein Einvernehmen erzielen und hat damit wichtige Chancen vertan, so Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Plan in die Verhandlungsrunde gegangen und wir haben uns dennoch kompromissbereit gezeigt. Denn es geht um die Zukunft der Landwirtschaft und um die weitere Entwicklung der ländlichen Räume. Der Agrartopf stellt den größten Anteil am EU-Haushalt dar. Daher haben wir für diese Mittel eine besondere Verantwortung. Dieser sind die grünen Verhandlungspartner aus meiner Sicht nicht gerecht geworden. Mit dieser „Nicht-Entscheidung“ ist der Anlauf der neuen Förderperiode nicht gesichert. Es geht um den Ausbau von Kitas und Schulen und die Unterstützung der Landwirtschaft. Ich fordere die grünen Ressortchefs mit Nachdruck auf, sich endlich konstruktiv einzubringen“, so Backhaus.

Nur eine teilweise Einigung fand am Freitag die Konferenz der Agrarminister. Minister Backhaus sieht in dem Ergebnis Licht und Schatten: „Wir haben die wesentlichen Eckpunkte der GAP besprochen. Da haben wir viele wichtige Weichen gestellt und das begrüße ich ausdrücklich. Allerdings konnten wir keine Einigung finden zur der Umschichtung der ELER-Mittel. Da war an einigen Stellen keinerlei Entgegenkommen zu erkennen und das finde ich äußerst bedauerlich. Auch unser Versuch, zwischen den verhärteten Positionen der anderen Länder zu vermitteln, hat leider nicht gefruchtet.“

Die Konferenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Länder hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Beschluss darüber zu fassen, wie die Landwirtschaftspolitik und die Entwicklung der ländlichen Räume künftig deutschlandweit gestaltet werden soll. Am Ende wurden die strittigen offenen Punkte in die Runde der Staatssekretäre verwiesen.

Gescheitert ist die Diskussion an der Frage, in welcher Höhe Mittel aus den Direktzahlungen im Jahr 2022 in die sogenannte 2. Säule übertragen werden sollen. Diese Zahl muss Deutschland bereits im August nach Brüssel melden. Forderungen der einzelnen Bundesländer reichten von starken Erhöhungen der Umschichtung bis hin zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 6 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern hatte in dem Konflikt versucht, zwischen den unterschiedlichen Positionen zu vermitteln. Die Entscheidung zur neuen GAP ab 2023 muss spätestens im Juni vom Bundesrat entschieden werden.

Dr. Backhaus kritisiert, dass es hier kein Zustandekommen eines Kompromisses gab: „Ich habe große Sorge, dass wir so nicht rechtzeitig den nationalen Strategieplan in Brüssel vorlegen können und dann ab 2023 keine Mittel für die Landwirte und für die ländliche Entwicklung gezahlt werden können.“

Kritik richtet er insbesondere an die grün geführten Landwirtschaftsministerien. Deren Beharren auf das Abwarten der Ergebnisse der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene, bevor die Rechtsgrundlagen auf den Weg gebracht werden, ließen aus Sicht des Ministers die Konferenz mit einem bitteren Nachgeschmack enden.

„Wir haben einen weitgehenden Kompromissvorschlag unterbreitet, doch dieser ist leider an der Weigerung der Grünen gescheitert.“, so Dr. Backhaus.

Da keine Einigung zur Umschichtung der Direktzahlungen im letzten Übergangsjahr 2022 erzielt werden konnte, gibt es hierzu kein AMK-Votum. Die Minister sind deshalb übereingekommen, sich im März zu einer weiteren Sonder-AMK zu treffen, um erneut über das Thema zu beraten. Sollte auch da keine Einigung zustande kommen, muss der Bundesrat über die Umschichtung entscheiden. Der AMK wäre damit die Entscheidung aus der Hand genommen.

Pasewalk: Produktionsstandort für Huberpflug

Geplantes Fraunhofer-Zentrum in Rostock zieht Unternehmen nach Vorpommern

Pasewalk – Pasewalk und das südliche Vorpommern sind große Gewinner der Ansiedlung des neuen Fraunhofer-Zentrums für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming in Rostock. Das neu gegründete Unternehmen Huber Landtechnik GmbH, eine Tochter der österreichischen Huber Soil Solution GmbH, will sich in Pasewalk ansiedeln. Es soll ein Produktionsstandort entstehen, der sowohl die Entwicklung als auch die Fertigung des „Huberpflugs“ umfasst und in der ersten Stufe voraussichtlich bis zu 20 Arbeitsplätze schafft.

„Die Neugründung des Fraunhofer-Zentrums für Smart Farming und Biogene Wertschöpfung in Rostock zeigt bereits jetzt positive Auswirkungen auf das gesamte Land. Mit der Huber Landtechnik GmbH wird nun in Folge auch ein innovatives Unternehmen in der Region Pasewalk ansiedeln, um eine neue umweltfreundliche Bodenbearbeitungsmaschine zu entwickeln und am Standort zu produzieren. Diese Entwicklung wird auch hochqualifizierte Arbeitsplätze in das südliche Vorpommern bringen. Die intensiven Gespräche der vergangenen Monate haben Früchte getragen. Ich freue mich, dass ich als Forschungsministerin dazu beitragen konnte, dass die Klammer zwischen Forschung und Wirtschaftsentwicklung bei diesem Projekt so gut und schnell funktioniert hat“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Hier zeigt sich, dass die Stärkung der Spitzenforschung in MV sich auch positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes auswirkt. Das Fraunhofer-Zentrum in Rostock wäre ohne Verbindungen zu innovativen Unternehmen und Start-ups undenkbar. Für den ‚Huberpflug‛ bietet das südliche Vorpommern mit seinen großen landwirtschaftlichen Nutzflächen die besten Bedingungen. Mit dem Fraunhofer-Zentrum in Rostock und dem Produktionsstandort in Pasewalk können wir Forschung und Anwendung in der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gut vereinen. Hier haben alle Ebenen – Landesregierung, Stadt, Fraunhofer und die Investoren – hervorragend zusammengearbeitet und die Unternehmensansiedlung zur Entwicklung und Produktion des Huberpflugs gemeinsam möglich gemacht. Ich danke allen, die daran so intensiv mitgewirkt haben“, sagte Martin.

Die Beratungen mit der Kommune, der Wirtschaftsfördergesellschaft und den Ministerien hat der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann mit dem Investor übernommen. „Die wichtigsten Themen für Vorpommern sind und bleiben die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Hochwertige Arbeitsplätzte im Bereich Forschung und Entwicklung sind dabei natürlich besonders attraktiv. Gerade unsere landwirtschaftliche Prägung wird hier zum festen Standortvorteil. Deshalb danke ich auch dem Bauernverband Uecker-Randow für die hervorragende Begleitung des gesamten Vorhabens. Diese Nachricht macht Vorpommern für Einheimische und auch Rückkehrer noch attraktiver.“

Der „Huberpflug“ ist ein innovatives, patentiertes Bodenbearbeitungsgerät, das im Unterschied zu den starren Arbeitswerkzeugen von herkömmlichen Streichblechpflügen, rotierende Arbeitselemente vorsieht. Der Erfinder Franz Huber und der Geschäftsführer der Muttergesellschaft Huber Soil Solution GmbH, Bernhard Frohwitter, sehen voller Freude auf diese erste Neugründung: „Dieser Standort wird die Kernzelle einer umfangreichen Entwicklung des Unternehmens zu einem wichtigen Faktor in der Bereitstellung von innovativen, äußerst Boden-und Umweltschonenden Werkzeugen für die Landwirtschaft.“

Frank Westermann, Geschäftsführer der Huber Landtechnik GmbH, freut sich über die große Unterstützung seitens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der Stadt Pasewalk, der Fraunhofer-Gesellschaft und des Bauernverbandes Uecker-Randow: „Wir begegnen mit unseren Produkten den Zielkonflikten in der Landwirtschaft, weil der Huberpflug eine sanfte Bodenbearbeitung ermöglicht, die nicht nur den CO2-Ausstoß reduziert, sondern eine echte Alternative zwischen intensivem Pflügen und dem massiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bietet. Unsere Kooperationspartner bestätigen uns die wissenschaftlich fundierte Vorteilhaftigkeit und zugleich die praktisch guten Ergebnisse auf dem Feld. Mit der Ansiedlung in Pasewalk haben wir einen hervorragenden Standort gefunden, an dem wir langfristig sowohl Forschung und Entwicklung betreiben wollen als auch produzieren können.“

Bürgereisterin Sandra Nachtweih ergänzt: „Pasewalk hat hervorragende Standortbedingungen vorzuweisen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter ist vor allem auch die erschlossenen Grundstücksfrage ein richtiger Vorteil. Wir sind froh, dass neben dem Großgewerbegebiet Berlin-Stettin auch die innerstädtischen Gewerbeflächen nachgefragt sind.“

„Die Ansiedlung der Huber Landtechnik GmbH reiht sich ein in viele Vorhaben und Projekte, die wir derzeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald voranbringen. Seine Lage zwischen Berlin, dem bedeutendsten Wissenschafts-, HighTech- und Startup-Zentrum Europas und der ambitionierten Smart City Szczecin macht unsere Region zu einem Topstandort mit Zukunft und besten Perspektiven. Darauf setzen wir. Das ist unser Antrieb und wichtigster Teil unseres gemeinsamen Erfolges. Mit Huber Landtechnik gehen wir alle ein enormes Tempo – und das macht richtig Spaß. Hier passen die Personen, die Idee, das Projekt und alle Partner hervorragend zusammen“, sagte Ulrich Vetter, Geschäftsführer der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH.