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Kategorie: Wirtschaft

Starthilfe für Beherbergung und Gastronomie

Schwerin – Die Beherbergungs- und Gastronomiebranche leistet in Mecklenburg-Vorpommern einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung.

„Die Schließungen in dieser Branche aufgrund der Corona-Pandemie sind daher mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Wir haben mit der Starthilfe ein Programm für die Branche aufgelegt. Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Die Starthilfe des Landes richtet sich an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die auch die Novemberhilfe beantragt haben. „Mit der Starthilfe leistet das Land einen Beitrag zur Deckung der Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen. Die Hilfe wird als einmalige Anlaufkostenpauschale ausgezahlt“, so Glawe weiter.

Die Höhe wird anhand des Umsatzes berechnet. Bezugspunkt ist der Umsatz im November 2019 bzw. der im Bundesprogramm der Novemberhilfe maßgebliche Vergleichsumsatz des jeweiligen Unternehmens. Die Starthilfe beträgt fünf Prozent dieses Umsatzes und ist nicht zurückzuzahlen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Informationen zum Förderprogramm unter „Corona-Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe“.

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-starthilfe-fuer-beherbergungs-und-gastronomiebetriebe/

Die touristische Wertschöpfung beträgt 4,1 Milliarden Euro und macht damit 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung* in Mecklenburg-Vorpommern aus. 7,75 Milliarden Euro Konsumausgaben werden durch Touristen erwirtschaftet. „Über 131.000 Menschen arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Fast jeder fünfte Erwerbstätige (18 Prozent) im Land ist damit in Tourismusunternehmen oder tourismusnahen Unternehmen tätig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

*Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes aller Vorleistungsgüter und -dienstleistungen, zum Beispiel Wäscherei in der Hotellerie oder Lebensmittel in der Gastronomie.

Klimafreundliche Industrieansiedlung

Laage – Der Automobilzulieferer Rhodius errichtet eine zweite Produktionssätte am Standort Laage. Im Industriepark Rostock-Laage sollen 60 moderne Arbeitsplätze für Leichtbaugruppen in Roboter- und Laserschweiß- und Laserschneidetechnik entstehen. Die Fertigungshalle wird durch die ebenfalls in Laage ansässige Firma APEX mit Wärme und Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt.

„Das ist eine Entscheidung mit Zukunft. Wir wollen, dass mehr gut bezahlte Industriearbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf saubere Industrien, die durch die erneuerbaren Energien und die Wasserstofftechnik angetrieben werden. Ökonomie und Ökologie müssen kein Gegensatz sein. Beides passt bei uns gut zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Ich finde das Projekt, in Laage einen klimaneutralen Industriepark aufzubauen, sehr spannend. Das Wasserstoffkraftwerk der Firma Apex eröffnet ganz neue Möglichkeiten, da in wind- und sonnenreichen Stunden Strom in Wasserstoff gewandelt und dann gespeichert werden kann, um daraus in weniger sonnen- und windreichen Stunden wieder Strom und Wärme zu machen. Ich hoffe sehr, dass dieses Projekt Vorbild für weitere erfolgreiche Ansiedlungen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und 100 Prozent CO2-freier Energieversorgung wird“, sagte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel.

Nach Angaben der beiden beteiligten Firmen soll der offizielle Spatenstich noch im Frühjahr erfolgen, so dass die neue Produktionshalle im Jahr 2022 bezogen werden kann.

Management für Hecht­bestände

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gilt unter deutschen Anglern als ein Hechtparadies. Regelmäßig werden besonders große Exemplare, und dies auch zahlreich, in den Boddengewässern zwischen Darss, Rügen und Stettiner Haff gefangen. Es gibt allerdings viele Interessenten: Berufs- und Nebenerwerbsfischer, die davon leben müssen, aber auch Freizeitfischer, die erfolgreich angeln und Natur erleben wollen. „Dem Land ist also viel an einer stabilen Hechtpopulation gelegen. Zugleich soll die zweifellos gegebene Konkurrenz nicht zu Zwist führen, sollen Angler nicht gegen Fischer ausgespielt werden oder umgekehrt“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus heute in der Fragestunde des Landtags.

Nach Schätzungen dürften die Hechterträge in den Küstengewässern des Landes zusammengenommen bei rund 200 Tonnen im Jahr liegen. Genau bekannt sind aber nur die Anlandungen der Erwerbsfischerei, die in den letzten Jahren zwischen 60 und 80 Tonnen jährlich erreichten. „Man kann aber erkennen: Das Kräftegleichgewicht hat sich längst zugunsten der Angler verschoben“, stellte der Minister fest und konstatiert, dass die Tourismussparte in breiter Front bis hin zur internationalen Angelgeräteindustrie massiv daran partizipiert.

„Das Fischereimanagement soll heutzutage beidem gerecht werden – genug Hechte für die Fischer, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, genug Hechte auch für die Angler – das ist der sozioökonomische Blickwinkel“, machte Dr. Backhaus deutlich. „Als Inhaber des Fischereirechts muss das Land dafür sorgen, dass mit der Ressource vernünftig umgegangen wird – das ist der umweltpolitische und ethische Blickwinkel. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten, wie Mindestmaße, Schonzeiten, Laich- und andere Schutzgebiete, für die Angler außerdem Tagesfang­begrenzungen – weil Angler ja nicht mehr fangen sollen, als sie selbst sinnvoll verwerten können.“

Da ein Berufsfischer mit anderen Fanggeräten arbeitet, die ein Zurücksetzen in der Regel nicht erlauben, arbeitet das Fischereimanagement mit anderen Instrumenten wie bspw. Fangquoten. Allerdings gab es bei den so genannten Süßwasserfischen in den inneren Küstengewässern solche Quoten historisch noch nie. „Trotzdem wurden diese Bestände über 170 Jahre lang ausgewogen und vernünftig bewirtschaftet, gab es mit Ausnahme des Störs vor hundert Jahren, nirgendwo etwa einen Bestandszusammenbruch“, resümierte der Minister, konstatierte aber auch, dass es bis zur Mitte des vorherigen Jahrhunderts wenig Angler gab. „Schon länger ist ein Verteilungskampf der beiden Interessengruppen zu beobachten, sind die jeweiligen Begehrlichkeiten von Anglern und Fischern groß. Um beiden einigermaßen gerecht zu werden, sollten wir prüfen, ob die hergebrachten fischereirechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen.“

Daher habe das Ministerium Mitte 2019 Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragt, sich die Hechtbestände genauer anzusehen. „Prof. Arlinghaus vom renommierten IGB in Berlin-Friedrichshagen ist ein auch international anerkannter Experte hinsichtlich der sozioökonomischen Aspekte der Freizeitfischerei, des Weiteren auch ein anerkannter Fischereibiologe“, freut sich der Minister über das Boddenhecht-Projekt, das bis Mitte 2023 also unter namhaftem Projektmanagement durchgeführt werde.

Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche sozioökonomische Bedeutung haben die Hechte für Tourismus und Fischerei? Wo befinden sich Laichgebiete? Wie sehen die Wanderbewegungen der Hechte in den Bodden aus? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen? Was sind denkbare Maßnahmen zur Förderung der Hechtbestände, die von allen Interessengruppen gemeinsam getragen werden?

„Es geht also um viel Biologie und Ökologie, aber um mindestens genauso viel Sozioökonomie“, schätzt Dr. Backhaus ein. „Im Ergebnis wird die Landesregierung viele konkrete Empfehlungen bekommen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Bodden­gewässern, welche dann beide Interessenlagen der Berufs- und der Freizeitfischerei angemessen berücksichtigen sollten.“

Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf Grundlage der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Sowohl für die Erwerbs- als auch für die Freizeitfischerei sind verbindliche Regelungen, wie Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke, festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfang­begrenzung von drei Hechten.

Die aus der Fischereiabgabe und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten des Projektes Boddenhecht werden unter Leitung von Prof. Arlinghaus in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei realisiert. Das Projekt wurde durch den Landesangler­verband MV e.V. und ebenso durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. befürwortet.

In dem Projekt werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ Wissen und Interessen der Angler und Erwerbsfischer erfasst und erörtert. Darüber hinaus erfolgen umfassende Monitoring-Aktivitäten vom Odermündungsgebiet über den Greifswalder Bodden, den Strelasund und die Rügenschen Boddengewässer bis zur Darss-Zingster Boddenkette. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

Projektziel ist es, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich Schonzeiten, Laichgebieten und Entnahmemengen zu geben. Das Ministerium beabsichtigt, solche Bestandsbewirtschaftungsempfehlungen nach Abschluss des Projektes (2023) durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.

Marktpräsenzprämie kann starten

Glawe: Anträge für Unterstützung des Einzelhandels können gestellt werden

Schwerin – Der Einzelhandel steht in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor besonderen Herausforderungen. „Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Hinzu kommen eine allgemeine Kaufzurückhaltung und ein geändertes Einkaufsverhalten. Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die von Schließungen betroffenen Einzelhändler“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Präsident der geschäftsführenden Kammer der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV). „Dass es eine besondere Hilfe für Einzelhändler geben muss, haben wir von Anfang an in den Sitzungen mit der Landesregierung gefordert. Nun ist es wichtig, dass die Prämie schnell bei den Händlern ankommt!“

Die IHKs in MV stellen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Marktpräsenzprämie am 01. Februar um 15 Uhr in einem Webinar unter der Adresse https://bit.ly/36dAuR0 ausführlich vor.

Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann.

„Der stationäre Einzelhandel muss gegen massive Umsatzrückgänge kämpfen. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stehen vor besonderen Problemen. Die Ware kann aufgrund der temporären Schließungen und ausbleibenden Kunden nicht in üblichem Umfang zu regulären Preisen über den Ladentisch verkauft werden. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz gefördert werden. Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Coronakrise und darüber hinaus“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

„Die Lage ist bei den Händlern teilweise weiterhin kritisch. Einige Unternehmen kämpfen ums Überleben. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Anträge für das neue Programm können ab sofort gestellt werden. Es ist toll, dass die IHKs in MV das Programm unterstützen“, so Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Die für das Programm eingesetzten Mittel stammen aus dem Corona-Schutzfonds des Landes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de zum Download bereit.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Dazu hat der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung leitet diese den um ihre Bescheinigung ergänzten Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter. Der Antragsteller wird per Abgabenachricht über die Weiterleitung informiert.

Über acht Milliarden Euro werden durch den Handel in MV jährlich umgesetzt; fast 52.000 Erwerbstätige arbeiten in der Branche. „Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen ist der Einzelhandel nach dem Gesundheitswesen der zweigrößte Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Landwirtschaftszählung

Licht und Schatten liegen eng beieinander

Schwerin – Das statistische Landesamt hat heute die ersten vorläufigen Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 bekanntgegeben. Mit endgültigen Ergebnissen sei zwar erst im Juli dieses Jahres zu rechnen, so Agrarminister Dr. Till Backhaus, doch die Zahlen zeigten bereits eine ambivalente Entwicklung:

„Die positive Entwicklung auf dem Sektor des ökologischen Landbaus bildet einen Silberstreif am Horizont. Aufgrund der besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise besitzt der Öko-Landbau einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Das Land stellt daher für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise in dieser Förderperiode zusätzlich 220 Mio. Euro zur Verfügung (55 Mio. Euro mehr als geplant). Nach den sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern liegt Schwerpunkt der Arbeit nun darin, die Wertschöpfung zu halten und zu erhöhen. Denn die Nachfrage nach Bio-Erzeugnissen steigt. Inzwischen stammen 30 Prozent der Bio-Eier aus MV. Beim Bio-Schweine- und beim Bio-Rindfleisch beträgt der Anteil aus MV 25 bzw. 30 Prozent. Damit belegen wir den Spitzenplatz in Deutschland. Doch die Nachfrage kann bisher nur teilweise durch deutsche Ökoprodukte befriedigt werden.

So kamen 2018/19 schätzungsweise 17 % des Biogetreides, 30 % der Biotrinkmilch und 24 % des Bioschweinefleisches aus dem Ausland. Hier ergeben sich Marktpotentiale insbesondere für kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Dies dürfen nicht ungenutzt bleiben. Denn, während die Erzeugerpreise in der konventionellen Landwirtschaft weiter fallen, konnte das Preisniveau im Ökolandbau mindestens gehalten, in Teilen sogar gesteigert werden. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben in MV zeigen, dass die Corona­-Krise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. So wird aus dem Naturkostfachhandel von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Aufgrund der insgesamt zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ist es von hoher Bedeutung, die heimische Wirtschaft weiter zu stärken“ so der Agrar- und Umweltminister.

Weitere Ergebnisse der statistischen Erhebung machten aber auch klar, wo die Probleme liegen, so Backhaus.

„Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist seit der letzten Erhebung 2016 nahezu konstant geblieben. Das klingt zunächst positiv, doch ganz so einfach ist es nicht. Der Rückgang von 0,1 % bei 1,347 Mio. ha bedeutet einen Verlust von 1.347 ha und damit die flächenmäßige Existenzgrundlage von fast fünf Durchschnittsbetreiben in MV. Der Druck, landwirtschaftliche Flächen für andere Nutzungen in Anspruch zu nehmen, bleibt also nach wie vor hoch, sei es für die Wohnbebauung, Infrastruktur oder für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Der Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor anderen Nutzungen bleibt für mich deshalb ein wichtiges Ziel. Denn landwirtschaftliche Flächen – dazu zähle ich auch Flächen, die für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus der unmittelbaren Nutzung genommen werden – bleiben die zentrale Produktions­grundlage der Betriebe und diese sind insgesamt nicht vermehrbar“, sagt der Minister.

Sorge bereitet dem Minister auch der Rückgang der Tierbestände.

„Der starke Abbau, insbesondere im Rinderbereich, ist ein herber Verlust. Tierhaltung erhöht die landwirtschaftliche Wertschöpfung in den Betrieben und ist Grundlage für Beschäftigung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Die fortlaufend abnehmende Tendenz bei der Milchkuhhaltung zeigt, in der Milcherzeugung passen die Erlöse einfach nicht zu den wachsenden Kosten. Der Preisverfall ist so weit fortgeschritten, dass nicht mehr kostendeckend produziert werden kann. Das Preisdumping führt zum AUS für Betriebe. Und diese Betriebe kommen nie mehr wieder. Das ist eine Tragödie. Auch für Junglandwirte, die wir dringend brauchen, erwächst da wenig Perspektive.

Einzelhandel und Verarbeitung sind in der Pflicht, endlich zu kostendeckenden Preisen zu kommen. Für den Erhalt der Milcherzeugung ist es zum Beispiel essentiell, dass die Diskussionen um die Nutztierhaltung der Zukunft sehr schnell zu Ende kommen und die Ergebnisse dann in die Realität überführt werden, sprich höhere Anforderungen an die Tierhaltung (Klima-, Tierschutz) müssen honoriert werden. Wenn die Verbraucher dazu nicht bereit sind, muss der Staat einschreiten, z.B. mit der Verbrauchs­steuer oder Tierwohlabgabe.

Der Erhalt der Milcherzeugung ist auch wichtig, da wir, im Gegensatz zu anderen Warenbereichen, hier noch eine umfangreiche Verarbeitungsindustrie im Land haben. MV ist eines der Bundesländer mit der geringsten Viehdichte pro ha landwirtschaftliche Fläche. Eine sinnvolle und umweltgerechte Verwertung von Nährstoffen aus der Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist in MV uneingeschränkt möglich, die flächengebundene Tierhaltung wird umgesetzt und würde auch bei einer Trendumkehr und wachsenden Tierbeständen realisiert werden können“, so Minister Backhaus abschließend.

Grünes Licht für Wasserstoff Made in MV

Laage – Das Unternehmen APEX Energy Solutions Teterow GmbH möchte in Laage bei Rostock im großen Stil Wasserstoff produzieren und von dort vertreiben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erteilt nun die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Demonstrationsanlage. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab dazu den Genehmigungsbescheid.

„Wasserstoff ist ein vielversprechender Weg raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in saubere und nachhaltige Antriebssysteme. Ich bin sehr glücklich, dass mit APEX in Laage wohl bald ein junges und hochinnovatives Unternehmen hier aus unserem Land an den Markt geht.“, freut sich Umweltminister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus übergab den Bescheid im Rahmen einer Videokonferenz an den Geschäftsführer der Firma, Herrn Mathias Hehmann. Aufgrund der Corona-Pandemie war ein Besuch vor Ort nicht möglich. In seinem Grußwort lobte der Minister jedoch die hohe Innovationskraft und die Bedeutung des jungen Unternehmens für die Region:

„Mitten in unserem Land wollen Sie eine der zukunftsweisendsten Anlagen in diesem Bereich errichten und von hier aus den technologischen Fortschritt voranbringen. Sie hätten den Standort nicht besser wählen können. Infrastrukturell sind Sie hervorragend angebunden, dazu unweit unserer schönen Hansestadt Rostock. Die Wirtschaft in Rostock gedeiht und auch die Unternehmen vor Ort erkennen, dass nachhaltige Konzepte die Zukunft bedeuten. Zudem hat Rostock eine hervorragende Uni mit motivierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die gerne in der Region bleiben.“

Das Konzept des Unternehmens sieht eine ganzheitliche Produktion von Wasserstoffangeboten vor, von der Elektrolyse (Umwandlung von Wasser zu Wasserstoff) bis hin zur Fertigung von Brennstoffzellen sowie Tank- und Speichersystemen. Mit den Komponenten soll das Werk bei Laage der erste klimaneutrale Gewerbepark werden.

Die Genehmigung für die Demonstrationsanlage wurde laut Ministerium von der zuständigen Behörde, dem StALU Mittleres Mecklenburg, zügig bearbeitet. Der Minister lobte die Zuverlässigkeit des Amtes: „In Rekordzeit haben unsere Leute Ihren Antrag unter die Lupe genommen und genauestens geprüft. Ich bin unseren Leuten dafür dankbar, denn wir wollen ja schnell voran kommen mit dem Wechsel zu sauberen Energien.“

Im Fazit zeigt sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt sehr zufrieden mit den Fortschritten des Unternehmens. Auch Ideen hat der Minister schon, wie der Wasserstoff im Land selbst genutzt werden könnte: „Mir liegt die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume sehr am Herzen. Da sich Wasserstoff hervorragend als Energiezwischenspeicher eignet, sehe ich hier großes Potential. In Zukunft könnten damit auch Haushalte in abgelegenen Gebieten zuverlässig mit sauberem Strom, Wärme und Mobilität versorgt werden.“

Die Anregung des Ministers, auch lokale Höfe mit Wasserstoff zu versorgen, hat die Firma nach dessen letzten Besuch im Sommer 2020 aufgenommen. So bestehe enger Kontakt zu einem nahegelegenen Gutshof.

Bankengipfel

Finanz- und Wirtschaftsminister sagen kurzfristige Unterstützung zu

Schwerin – In einer Telefonkonferenz haben Wirtschaftsminister Harry Glawe und Finanzminister Reinhard Meyer sich heute mit Vertretern der Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken sowie den Sozialpartnern auf Maßnahmen verständigt, um die heimische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Folgen weiter zu unterstützen.

Die Teilnehmer schätzten die aktuelle Lage der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer grundsätzlich noch als verhältnismäßig gut ein, warnten allerdings vor noch nicht absehbaren Folgen. Vor allem das Eigenkapital der Unternehmen werde durch den verlängerten Lockdown weiter aufgezehrt. Daher seien nicht nur kurz- sondern auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich.

Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern ist die Wirtschaft eher kleinteilig geprägt. So haben rund 97 Prozent der Betriebe im Land weniger als 50 Beschäftigte. Diese Unternehmen können viele Bundesprogramme nicht in Anspruch nehmen und haben daher nur begrenzten Zugang zu neuen Kapitalquellen. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen oberhalb von 50 Beschäftigten.

Finanzminister Reinhard Meyer und Wirtschaftsminister Harry Glawe einigten sich daher mit den Branchenvertretern auf drei Punkte:

  1. Bis die Förderzusagen des Bundes greifen, will das Land eine Brückenfinanzierung für die Bundeshilfen prüfen. Damit soll die Eigenkapitallage der Unternehmen kurzfristig gestärkt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Kreditwirtschaft soll ein Projekt zur Sanierungsmediation initiiert werden. Damit sollen mittelfristig zu erwartende Insolvenzen vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  3. In der Mitte Januar vereinbarten Taskforce Wirtschaft sollen mit Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts- sowie des Finanzministeriums insbesondere steuerliche Maßnahmen erörtert werden, um Liquidität und Eigenkapital der Unternehmen im Land nachhaltig zu stärken.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Soforthilfen und Abschlagszahlungen sind wichtig, aber man darf die längerfristigen Perspektiven nicht aus den Augen lassen. Für die meisten Betriebe bei uns im Land endet die Corona-Pandemie nicht mit dem Ende des Lockdowns. Wir sind uns alle einig: Wenn wir Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhalten wollen, müssen wir schnell und unbürokratisch beim Wiederanlauf der Wirtschaft helfen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein erster Schritt.“

Wertholz-Submission des Landes

Malchin – Am 28. Januar 2021 findet in Malchin zum 30. Mal ein Meistgebotsverkauf von Werthölzern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns statt. Im letzten Jahr wurde dieser Termin nach 28 Jahren als Versteigerung erstmals als Verkauf nach schrift­lichem Meistgebot (Submission) durchgeführt. Die Landesforst MV reagierte als Veranstalter damit auf entsprechende Kundenwünsche, die sich aus einem geringeren Organi­sationsaufwand gegenüber einer traditionellen Auktion ergeben. An der neuen Verkaufsform wird auch in diesem Jahr festgehalten.

„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von insgesamt rund 440.000 Euro erzielen“, erinnert Minister Dr. Till Backhaus. „Die dabei erzielten Spitzenpreise vieler Baum­arten können sich auch bundesweit sehen lassen. Ich bin zuversichtlich, dass die Anbieter auch in diesem Jahr den Holzqualitäten entsprechend gute Ergebnisse erreichen.“ Aufgrund der guten Qualitäten der angebotenen Wert­hölzer werden sie insbesondere in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Die zur Submission in diesem Jahr angebotenen Hölzer lagern derzeit zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide und können seit dem 4. Januar 2021 besichtigt werden. Der Submissionskatalog wurde bereits an Kaufinteressen­ten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland verschickt und steht zudem als Download auf der Homepage der Landesforstanstalt www.wald-mv.de zur Verfügung.

Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 801 Fest­meter Laubwertholz. Den Hauptanteil stellt mit 628 Festmeter die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche und Ahorn sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Mit 494 Festmeter ist die Landesforst der Hauptanbieter. Zudem beteiligen sich 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit insgesamt 307 Festmeter am diesjährigen Meistgebotstermin. Unter ihnen befinden sich die Forstwirtschaftliche Vereinigung und die Universität Greifswald sowie die Städte Rostock, Teterow, Greifswald und Lübz.

Die schriftlichen Gebote werden am 28.01.2021 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt geöffnet. Wegen der coronabedingten Vorsorge-Maßnahmen ist die Submissionsleitung bestrebt, die Teilnehmerzahl auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Deshalb sollten sich Interessenten im Vorfeld an die Submissionsleitung wenden (Tel. 03994 / 235 210).

Die Ergebnisse der Submission werden am 29.01.2021 vom Landwirtschaftsministerium MV bekanntgegeben.