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Kategorie: Wirtschaft

Ausbau Gewerbe- und Industriepark Pasewalk

Pasewalk – Die Stadt Pasewalk will ihre wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter ausbauen, dazu begann Mitte November 2020 die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Gewerbe- und Industriepark Berlin-Stettin. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 13 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 12,2 Millionen Euro.

„Eines der zentralen Themen in Vorpommern ist und bleibt die Schaffung von Arbeitsplätzen. Attraktive Gewerbeflächen legen den Grundstein für die Ansiedlung klein- und mittelständischer Unternehmen. Ich bin zuversichtlich, dass von dem Gewerbe- und Industriepark wichtige Impulse für die Firmenansiedlung ausgehen. Deshalb unterstützen wir mit 215.000 Euro Kofinanzierungshilfen die Stadt Pasewalk bei der Finanzierung dieses wichtigen Vorhabens. Der städtische Haushalt wird so entlastet“, betonte Innenminister Torsten Renz.

Kommunalen Körperschaften kann in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit eine Kofinanzierungshilfe zur Finanzierung des Eigenanteils gewährt werden, um ihnen die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zu ermöglichen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat im Innenministerium entscheidet über die Auswahl der Vorhaben und die Höhe der Förderung.

Der lndustriegewerbegroßstandort mit einer Gesamtfläche von 156 ha (davon sind 122 ha als parzellierbare Industriefläche ausgewiesen) wird in mehreren Bauabschnitten erschlossen. Der erste Bauabschnitt (B-Plan 30/09) umfasst rund 50 ha Baufläche. Die Erschließung beinhaltet Straßenbaumaßnahmen, (Hauptverkehrsachse im Gebiet), den Anschluss der Trinkwasser-, Elektro- und Gasversorgung und der Abwasserleitung an das öffentliche Netz in Pasewalk sowie den Feuerlöschwasser-Grundschutz.

Grenzüberschreitende Fachkräftesicherung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Errichtung von zwei neuen Testzentren an der deutsch-polnischen Grenze entschieden. Auf diese Weise soll der Gesundheitsschutz im aktuell von Corona betroffenen Kreis Vorpommern-Greifswald verbessert werden. Zugleich soll Berufspendlerinnen und Berufspendlern im deutsch-polnischen Grenzgebiet die Einhaltung der Quarantänevorschriften erleichtert werden. Diese sehen regelmäßige Tests beim Pendeln über die Grenze vor.

In diesem Zusammenhang zeigte sich der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann erleichtert, dass der polnische Anwalt Rafał Malujda seine Beschwerde gegen die Testpflicht nach der Quarantäneverordnung Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen hat.

„Ich bin froh, dass wir uns entgegengekommen sind. In konstruktiven, ausführlichen Gesprächen mit Herrn Malujda und der Vertreterin der polnischen Community in Vorpommern, Frau Katarzyna Werth, haben wir uns darauf geeinigt, dass MV kurzfristig zwei Antigentestzentren an den Grenzübergängen in Linken/Lubieszyn und Ahlbeck/Świnoujście einrichtet. Die Lösung ist langfristig angelegt, so dass – unabhängig von der Pandemie-Situation – Tests von Grenzpendlern schnell durchgeführt werden können. Darüber hinaus haben wir verabredet, dass die polnische Community in Vorpommern künftig im Beirat der Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin vertreten ist. Das ist für eine nachhaltige Entwicklung unserer Zusammenarbeit sehr wertvoll.“ Diese Vereinbarung wurde heute in Pasewalk unterzeichnet.

„Wir brauchen eine grenzüberschreitende Fachkräftesicherung, die robuster ist als bislang. Das ist für unsere Unternehmen und für die Fachkräfte gleichermaßen essenziell. Hier müssen wir besser werden. Dabei können uns passend lokalisierte Testzentren und bezahlbare Tests helfen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Es ginge um die Sicherheit der Pendlerinnen und Pendler selbst, um die Menschen, denen sie in Vorpommern aus beruflichen Gründen begegnen und natürlich auch um die Familien der Pendler. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen oder im ambulanten Bereich – wir brauchen jede und jeden von Ihnen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die zwei Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken entstehen. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz“, so die Auffassung beider Staatssekretäre.

„Die heutige Einigung ist ein guter erster Schritt, um das Zusammenleben an der Grenze auch in Zeiten der Corona-Pandemie zu erleichtern. In der Einigung wurden sowohl die Positionen der Landesregierung als auch wichtige Positionen meiner Klage berücksichtigt. Wir sind sehr zuversichtlich und werden nun schauen, in welche Richtung die nächsten Regelungen gehen werden“, sagte Rafał Malujda.

„Es war kein einfacher, gerader und schneller Weg, doch am Ende führte er zu einer vertretbaren Lösung für uns als EU- Bürger und Bürgerinnen“, sagte Katarzyna Werth, die Sprecherin des Polnischen Bundesnetzwerkes für Partizipation und Soziales in MV und zeigt sich erleichtert, dass die Verhandlungen erfolgreich für beide Seiten beendet werden konnten. „Es war mir von Anfang an wichtig, eine gleichberechtigte und angemessene Lösung nicht nur für die Grenzpendler, aber auch für die Grenzgänger herbeizuführen“, fügt Werth hinzu.

Flächenzuwachs bei Förderanträgen

Schwerin – Bedingt durch die zeitliche Verschiebung der neuen GAP- Reform hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus entschieden, dass zum 01.01.2021 in fast allen bisher angebotenen Förderprogrammen der sogenannten 2. Säule neue Förderanträge gestellt werden konnten. Somit ist für viele Landwirte eine nahtlose Weiterführung der zum 31.12.2020 ausgelaufenen Verpflichtungen möglich. Auch Antragsteller, die bisher keine Förderung beantragt hatten, konnten Anträge stellen.

Verbunden mit dieser Förderung ist die Einhaltung besonderer Auflagen zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt bzw. der Erhöhung der Biodiversität.

„Die weiterhin hohe Akzeptanz der angebotenen Maßnahmen bei den Landwirten freut mich sehr“, so der Minister. „Gegenwärtig werden in der 2. Säule ca. 520.000 ha gefördert was gegenüber 2020 ein Plus von 132.000 ha bedeutet.“

So konnte bei der Förderung der vielfältigen Kulturen im Ackerbau ein Zuwachs von fast 105.000 ha verzeichnet werden. Die Verpflichtungsfläche in diesem Programm beträgt aktuell ca. 248.000 ha.

„Auch bei den Blühflächen für Bienen konnte ein Flächenzuwachs von über 4000 ha gegenüber 2020 verzeichnet werden. Beim Ökolandbau mit seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise ist ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen“, so Minister Dr. Backhaus. „Hier gab es einen Zuwachs von über 6.600 ha gegenüber 2020. Damit werden im Ökolandbau aktuell ca. 164.000 ha bezuschusst. Weitere ökologisch bewirtschaftete Flächen sind u.a. in den Förderprogrammen Blühflächen für Bienen und naturschutzgerechte Grünlandnutzung gebunden“, so Backhaus weiter.

Von der in MV im Rahmen der Agrarförderungen insgesamt beantragten landwirtschaftlichen Fläche von 1,35 Mio. ha würden im Rahmen der 2. Säule mittlerweile ca. 30 % gefördert, betont Minister Dr. Backhaus.

Geförderter Breitbandausbau

WEMACOM erhält Zuschlag für zwei zusätzliche Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin – Seit November 2017 widmet sich die WEMACOM Breitband GmbH im Landkreis Ludwigslust-Parchim der umfangreichen Aufgabe, die unterversorgten Haushalte mit modernen Breitbandinternet-Anschlüssen zu versorgen. Nach europaweiten Ausschreibungen hat die WEMACOM in bislang 19 Projektgebieten des Landkreises den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau bekommen. Ende Januar sind die Randlage Schwerin und Teilgebiete der Stadt Hagenow neu hinzugekommen. Damit versorgt die WEMACOM nun den gesamten Landkreis.

„Wir freuen uns sehr über das anhaltende Vertrauen des Landkreis Ludwigslust-Parchim in unsere Arbeit. Mit ihm zusammen haben wir unsere ersten Schritte beim geförderten Breitbandausbau gemacht und stetig dazu gelernt. Diese Erfahrungen werden uns nun auch in Hagenow und Schwerin zugutekommen“, so Thomas Murche, technischer Vorstand der WEMAG AG, Muttergesellschaft der WEMACOM.

Mit dem neusten Förderaufruf des Landkreises Ludwigslust-Parchim, dem sogenannten 6. Call, sollen rund 100 förderfähigen Hausanschlüsse in Hagenow und etwa 340 förderfähigen Anschlüsse in der Randlage von Schwerin in das leistungsstarke Glasfasernetz der WEMACOM integriert werden. Damit steigt die Zahl der Hausanschlüsse, die im Landkreis gefördert und durch die WEMACOM ausgebaut werden auf mehr als 41.000.

„In den beiden neuen Projektgebieten muss ein rund 85 Kilometer langes Trassennetz gebaut und mit Leerrohren ausgestattet werden. Unsere Monteure bringen später mit Luftdruck die modernen Glasfaserkabel in diese Rohre ein. Per Lichtsignal gelangen schließlich die Daten vom Sender zum Empfänger – sozusagen: surfen mit Lichtgeschwindigkeit“, erklärt Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM. Inzwischen nutzen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mehr als 5.300 Kunden das superschnelle Glasfaserinternet mit mindesten 100 Mbit/s.

Bis es in Hagenow und Schwerin soweit ist, sind einige Monate intensiver Planung notwendig. „Dazu gehört auch, alle förderfähigen Haushalte und Unternehmen zu informieren“, erklärt Vertriebsleiter Michael Hillmann. Als förderfähig gelten die Haushalte in den Projektgebieten, für die ein Internetanschluss mit weniger als 30 Mbit/s verfügbar ist. Michael Hillmann und sein Team senden diesen Haushalten in Kürze alle wichtigen Informationen und Vertragsunterlagen per Post zu.

Wer bis zum Ende der Planungsphase (31. Oktober 2021) seinen Hausanschluss beantragt, bekommt diesen kostenlos, wenn er einen Internet- oder Telefontarif (z. B. WEMAG Surf) dazu bestellt. Voraussichtlich bis Ende 2023 soll das Glasfasernetz in Hagenow und in der Randlage von Schwerin fertig und nutzbar sein. Alle wichtigen Informationen zum Glasfaserinternet gibt es auch auf www.wemag.com/internet.

Respekt vor der Landwirtschaft und Privatbesitz

Schwerin – Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen in Zeiten des Lockdowns Ausflüge in die Natur als alternative Freizeitgestaltung und genießen die Landschaft des Landes.

„Das ist an sich eine gute Idee“, findet Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Doch sei für manche offenbar nicht auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirt­schaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten. „Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.

Fremde Grundstücke dürften grundsätzlich ohne Erlaubnis nicht betreten oder befahren werden. Das Fahren mit Autos, Quads oder Motorrädern sei zudem nur auf öffentlichen Wegen erlaubt, führt Backhaus aus. Unter der Schneedecke, die die Felder vielerorts derzeit bedeckt, wachsen bereits Kulturen, wie Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch das Befahren oder Betreten der Flächen, können diese Kulturen zerstört werden. Aber auch Wiesen und Weiden, die die Futtergrundlage, für die Tiere bilden, können dadurch geschädigt werden. Des Weiteren werden so viele Tiere gestört, die dort beheimatet sind. In der aktuellen Situation sollte jeglicher Stress für die Tiere vermeiden werden.

„Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.

Härtefallregelung für Fahrschulen und Piloten

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute beschlossen, dass Frauen und Männer, die auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung angewiesen sind, die Fahrschulausbildung wieder absolvieren und die Fahrprüfung ablegen dürfen. Dies gilt auch für die Erteilung oder Verlängerung der Fluglizenz und der Flugberechtigung. Dabei gelten strenge Hygieneauflagen.

Verkehrsminister Christian Pegel: „Die Folgen der Corona-Pandemie stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Uns haben viele Schreiben von Bürgern erreicht, die in einer Notlage stecken, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – zum Beispiel von angehenden Pflegedienstmitarbeitern, Polizistinnen oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns dabei auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Wir haben deshalb eine Härtefallregelung in die Corona-Landesverordnung aufgenommen“, so Pegel.

Um die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, wird jedoch kein Antragsverfahren durchgeführt. Ziel ist es, den Personen schnellstmöglich zu helfen. Deshalb reicht eine Bescheinigung aus, die vom Arbeitgeber oder von der Ausbildungsstätte auszustellen ist. Darin sind die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen. Diese Bescheinigung legt die Person dann der Fahr- oder der Flugschule vor, die die Ausbildung durchführt.

Nach § 2 Absatz 25 der Corona-Landesverordnung sind Fahrschulen seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Seit dem 26. Januar 2021 können Fahrschulen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

Kurbädern drohen Steuernachzahlungen

Schwerin – Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte bei uns im Land teure Folgen haben. Finanzminister Reinhard Meyer kündigt an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen.

Das Urteil des BFH geht zurück auf das Jahr 2017. Seinerzeit entschied das Gericht, dass ein Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann. Die Steuerexperten in den Ländern hatten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, so dass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils nutzen konnten. Mittlerweile ist die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Dass dieser Fall eintreten könnte, war den Kurorten bekannt. Das Finanzministerium ist seit langem mit ihnen im Gespräch, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.

Besonders bitter: Das Urteil soll auch rückwirkend angewandt werden. Zumindest diesen Umstand will Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen: „Wir haben bis zuletzt für unsere Kurorte gekämpft. Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird. Dazu möchte ich eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten.“

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III

Schwerin – Für die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind Anträge eingegangen. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötige Hilfe zu ermöglichen. 49 Anträge sind in der ersten Woche bewilligt worden. Auch wenn die formelle Antragstellung beim Bund für die Überbrückungshilfe III jetzt begonnen hat, läuft das Landesprogramm für die Vorfinanzierung natürlich weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Das Land finanziert den Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor. In der ersten Woche seit Antragsbeginn sind insgesamt 77 Anträge gestellt und 49 Bewilligungen erfolgt. Das Gesamtvolumen der bisher gestellten Anträge beträgt über 385.200 Euro. „Das Programm soll die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen verbessern, weil es aufgrund der coronabedingten Schließungen bei den betroffenen Firmen erhebliche Einnahmeausfälle gibt“, so Glawe weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, sagte Glawe. Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben. „Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde vom Bund freigeschaltet. „Es ist gut, dass wir hier Klarheit vom Bund haben. Es gibt einige Erleichterungen. Neu ist, dass die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht wurde. Darüber hinaus wurde ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung festgelegt. Der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum beträgt mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019. Es gibt keine Differenzierung mehr nach Monaten mit oder ohne Schließungsanordnungen sowie direkter oder indirekter Betroffenheit“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.