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Kategorie: Wirtschaft

Energiewende als Chance für Hafenentwicklung

Schwerin – Während des 9. Hafenentwicklungsdialogs der norddeutschen Hafenressortchefs mit Vertretern des Bundes und der Hafenwirtschaft hat Energieminister Christian Pegel gestern Abend dafür geworben, die Energiewende als Chance für die Entwicklung der Häfen zu begreifen. Die Häfen seien laut Pegel in dreifacher Hinsicht betroffen: erstens als Umschlagplätze für Energieträger, zweitens als Energie-Großverbraucher und drittens als Standorte der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen.

„Durch den Import über die Seehäfen deckt Deutschland einen Großteil seines Energiebedarfs. Im Vor-Corona-Jahr 2019 haben die deutschen Seehäfen mehr als zwölf Millionen Tonnen Kohle und 25 Millionen Tonnen Erdöl umgeschlagen. Aufgrund des Strukturwandels werden diese Zahlen drastisch zurückgehen. Die Herausforderung für die Häfen besteht darin, diese Einbußen durch andere Geschäftsmodelle zu kompensieren“, so Pegel. Beispiele seien Ausrüstungs- und Versorgungsdienstleistungen für Offshore-Windparks und die Ansiedlung entsprechender Produktionsstandorte sowie – künftig – die Errichtung von Energie-Terminals für beispielsweise Wasserstoff oder für eine Übergangszeit noch LNG, das mittelfristig aus regenerativen Quellen stammen werde.

„Hafenwirtschaft und Schifffahrt müssen auch selbst ‚grüner‘ werden“, führt der Energieminister weiter aus: „Neben der Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien sind die Erhöhung der Energieeffizienz und die Verringerung des Energieverbrauchs zentrale Aspekte zur Umsetzung eines nachhaltigen Energiemanagements in den Häfen.“

Ein weiterer Schwerpunkt seien die nachhaltige Entwicklung der Energie-Infrastruktur zur Verteilung und die Speicherung der erzeugten erneuerbaren Energien. „Über integrierte Hafennetze können Terminals, Logistikzentren und Hafenunternehmen mit grünem Strom versorgt werden. Die Ausrüstung von Liegeplätzen mit Landstromanlagen ermöglicht die Versorgung der Schiffe mit regenerativem Strom, was klimaschädliche Emissionen sowie Lärm und Vibrationen während der Liegezeiten minimiert. In der Binnenschifffahrt und im Fährverkehr werden häufiger batterieelektrische und Wasserstoffantriebe zum Einsatz kommen, deren Versorgung über das integrierte Hafennetz und Ladestationen mit grünem Strom erfolgt. Auch beim Hafenbetrieb liegen Potenziale, um die Energieeffizienz zu erhöhen und so die CO2-Bilanz zu verbessern“, so der Minister.

Zur Verbesserung der Klimabilanz im Hafenbereich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Beispiele. So wurde der Kreuzfahrtterminal in Warnemünde 2020 erweitert und mit einer Landstromanlage für die Kreuzfahrtschiffe ausgestattet. Im Fährverkehr zwischen Rostock und Gedser werden bereits seit 2013 zwei Hybridfähren eingesetzt. Eine Kombination aus Dieselantrieb und Batteriebetrieb führt dort zu verringerten Kohlendioxid-Emissionen. Dabei kommt seit 2020 auch ein zusätzlicher Windantrieb in Form eines Flettner-Rotorsegels zum Einsatz.

Das Land ist zudem Projektpartner im Interreg-Projekt „Intermodal Green Alliance – Fostering Nodes“. Schwerpunkt ist die Entwicklung eines grünen, intermodalen Güterverkehrs „auf der letzten Meile“ in urbanen Gebieten in Mitteleuropa. Im Rahmen von InterGreen-Nodes und des Landesdialogs Grüne Gewerbegebiete unterstützt das Land die nachhaltige Flächenentwicklung der Seehäfen Rostock und Sassnitz-Mukran durch die Erarbeitung eines regionalen Aktionsplans. Ziel ist, den Ansatz der Grünen Gewerbegebiete auf die hafenaffinen Gewerbe- und Industriestandorte im Umfeld dieser Seehäfen zu übertragen.

Backhaus: Zukunft der Landwirtschaft gestalten

Schwerin – In einem Positionspapier anlässlich der Internationalen Grünen Woche fordert die SPD einen verlässlichen Pfad in Richtung Zukunft der Landwirtschaft. Zu den Unterzeichnern des Papiers gehört auch Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Er fordert die Bundeslandwirtschaftsministerin auf, daran mitzuwirken, dass Landwirtinnen und Landwirte wieder eine Perspektive erhalten, die Einkommen sichert, gleichzeitig die Ressourcen Wasser, Boden und Luft schont.

„Wir dürfen uns nicht länger etwas vormachen. Viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Erzeugerpreise reichen oftmals nicht mehr aus, Mindestlöhne zu zahlen, geschweige denn, wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Gleichzeitig steigt der Druck, die landwirtschaftlichen Produktionsweisen den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und dem Klimawandel anzupassen“, so Minister Backhaus.

„Ich verstehe, dass Landwirtinnen und Landwirte sich da allein gelassen fühlen. Denn für Orientierung oder Planungssicherheit sorgt die amtierende Landwirtschaftsministerin nicht. Halbherzige Maßnahmen, die sich vor allem an den Interessen der Wirtschaft orientieren, helfen nicht, die dringend notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen. Aber wir brauchen diese Reformen, um unsere Ziele – sauberes Wasser, Artenvielfalt und Klimaschutz – nicht aus dem Blick zu verlieren. Für mich gehört zu diesem Dreiklang aber auch die soziale Komponente. Das heißt: Wer Landwirtschaft betreibt, muss von seiner Arbeit leben können.

Wer sich für Umwelt, Klima und Artenschutz einsetzt, muss diese Leistung auch bezahlt bekommen. Wer auf dem Lande lebt, darf von den Versorgungssträngen, die für Stadtbewohner selbstverständlich sind, nicht abgeschnitten werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir die Förderung des ländlichen Raumes seit Langem im Blick. Wofür wir zunächst belächelt wurden, ist heute längst Standard auch in anderen Bundesländern. Denn das sogenannte platte Land ist Lebensraum für 60 Prozent der deutschen Bevölkerung. Aber eine echte Unterstützung und flankierende Maßnahmen durch die Bundesebene lässt weiter auf ich warten.

Ich fordere, dass dem Raubtierkapitalismus in der Nahrungsmittelindustrie Ketten angelegt werden, dass Ungleichgewichte in der Förderpraxis ausgeglichen und konsequent die Pariser Klimaziele verfolgt werden. Das sind wir unseren Kindern schuldig und den Kindern unserer Bäuerinnen und Bauern, die das Erbe ihrer Eltern einmal fortführen können sollen.“

Stabilisierung der heimischen Wirtschaft

Schwerin – Die Landesregierung hat am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der DEHOGA, der Kammern, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

„Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen im gesamten Land weiterhin massiv. Klar ist, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft notwendig sind. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Im Fokus steht, da wo der Bund nicht unterstützt, wird das Land bestmöglich weiter unterstützen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen helfen, Arbeitsplätze bestmöglich im Land zu sichern, damit die Unternehmen ihre Beschäftigten halten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Spitzengespräch am Donnerstag.

Der Wirtschaftsminister dankte den Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Beschäftigten, denen die Corona-Krise ganz besondere Anstrengungen abverlangt hat und weiter abverlangt. „Sie nehmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hin und versuchen den Laden bzw. ihr Geschäft aufrecht zu halten. Gleichwohl zeigen sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement und eine hohe Flexibilität. Neue Wege werden eingeschlagen und umgesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16.12.2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden.

Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Antragsteller, die für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz genutzt werden kann, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen von schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe der Vorfinanzierung wird im Einzelfall festgelegt.

Weiterentwicklung Neustart-Prämie (5 Mio. €)

Verlängerung bis zum 31.03.2021 sowie Erleichterung der Zugangsbedingungen. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (10 Mio. €)

Das Land gewährt eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Forcierung des Investitionsprogramms „Modernisierung für Beherbergungsbetriebe“

Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots einerseits sowie zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit andererseits. Dazu wird eine Handreichung für Antragsteller durch das Landesförderinstitut als Bewilligungsstelle veröffentlicht. Zur Konkretisierung der Förderpraxis wird es kurzfristig Gespräche mit Branchenvertretern und Wirtschaftskammern geben, in denen die Handreichung abgestimmt wird.

Förderung der Ausbildungssicherung (2 Mio. €)

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der GSA. Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

E-Fahrzeug und Lade-Infrastruktur

Penzlin – Für die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeugs sowie die Errichtung von Ladesäulen und Stromspeicher erhält das Unternehmen „ETW Energy“ in Penzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 31.456,80 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 62.913,60 Euro, die Gesamtinvestitionskosten 100.831,21 Euro.

Die Firma errichtet und wartet überwiegend Blockheizkraftwerke. Dazu muss sie diese Anlagen durchschnittlich dreimal pro Jahr anfahren. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollen mit Hilfe der Fördermittel ein Elektrofahrzeug angeschafft und drei Ladesäulen sowie ein Stromspeicher am Firmensitz im Penzliner Ortsteil Mallin errichtet werden. Außerdem soll eine Photovoltaikanlage – diese wird nicht gefördert – zur Versorgung der Ladesäulen mit Strom errichtet werden.

Durch diese Maßnahme können jährlich ca. 10,5 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Nationale Umsetzung der GAP

Backhaus: Umweltpolitik gehört nicht an den Katzentisch

Schwerin – Die Umweltministerien der Länder haben ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der GAP abgestimmt. Unter anderem werden die Ministerinnen und Minister der Agrar-Ressorts darin aufgefordert, die Umweltministerien in die Diskussion einzubinden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr Vorsitzender der Umweltministerkonferenz ist, erklärt, er stehe voll hinter den Forderungen des Papiers.

„Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umweltpolitik nicht am Katzentisch sitzen darf, wenn die Agrarminister der Länder über die Zukunft der Landwirtschaft beraten und die Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es um viel Geld – öffentliches Geld. Und ich sage schon lange: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Wir wissen doch nicht erst seit gestern, dass die Land­wirtschaft erheblichen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft hat. Es muss darum gehen, diese knappen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und nach Möglichkeit ihren Zustand zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen.“

Zu den Kernforderungen des Papiers gehört, die Konditionalität so auszugestalten, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert wird. Bei der Konditionalität handelt es sich um Auflagen, die Betriebe erfüllen müssen, um EU-Gelder zu erhalten. Sie soll zukünftig für alle Betriebsarten gelten. Unter anderem sollen fünf Prozent der Ackerflächen für echte nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgehalten werden.

Weiterhin sollen die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass für Betriebe mehr Anreize entstehen, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen. Vor allem hier wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister mehr Mitspracherecht erhalten.

In den kommenden sieben Jahren stehen den Landwirtinnen und Landwirten der EU rund 387 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel zur Verfügung.

Boden-und-Dünge-Tag

Minister ruft zu gemeinsamer Anstrengung auf

Schwerin – Der Boden-und-Düngungstag MV hat diesen Mittwoch zum ersten Mal coronabedingt im Rahmen einer Online-Veranstaltung stattgefunden. Schwerpunkt war die seit Anfang Januar geltende Düngelandesverordnung. Die Verordnung hatte in den vergangenen Monaten zu Unmut in der Landwirtschaft geführt. Die Beteiligung an der virtuellen Konferenz mit knapp 500 Zugeschalteten ist ein Beleg dafür, welche große Bedeutung die Düngelandesverordnung für die gesamte Branche hat. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus geht von einer Reichweite von circa 2000 Landwirten aus und dankt für das breite Interesse.

Neben Fachvorträgen zu der neuen Verordnung appellierte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus in seiner Eröffnung an die Landwirtinnen und Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern:

„Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir Partner der Landwirte in M-V sind und uns das Wohlergehen der Branche sehr am Herzen liegt. Die Landwirtschaft ist systemrelevant, das zeigt sich gerade in diesen Tagen wieder.

Ich bin stolz auf die Landwirtschaft in unserem Land. Sie steht für eine moderne und zukunftsorientierte Branche. Gleichwohl haben wir auf einigen Flächen noch ein Problem mit Nitratgehalten im Grundwasser. Wir kommen deshalb nicht darum herum, dort wo es notwendig ist, die Nährstoffeinträge zu reduzieren. Wenn wir unseren Kindern und Enkeln eine saubere Umwelt übergeben wollen, müssen wir jetzt handeln.“

Die neue Düngelandesverordnung sieht vor, dass auf 13 % der Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern besondere Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung gelten. Auf diesen Flächen kann nur unter Einhaltung bestimmter bundesweit einheitlicher Auflagen gewirtschaftet werden. Zur Ermittlung der entsprechenden Flächen ging der Verordnung ein langwieriger und mehrstufiger Prozess voraus.

Der Minister dazu: „Mir ist sehr bewusst, dass die Ausweisung der Flächen für einige Landwirte eine Belastung darstellt. Grundlage für die Ausweisung der Flächen ist aber eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, an die wir uns gehalten haben. Wir müssen dafür sorgen, die belasteten Gebiete sauber zu bekommen. Und ich zeige dabei nicht mit dem Finger auf einzelne, sondern das ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller und nicht nur der Landwirtschaft.“

Der Minister sagte zu, die Nitratwerte im Grundwasser weiter im Blick zu behalten und die betroffenen Gebiete einem ständigen Monitoring zu unterziehen. Sollte sich künftig eine Fläche als nicht mehr belastet herausstellen, wird die Düngelandesverordnung angepasst. „Die Kritik an den einzelnen Messstellen ist angekommen und wir nehmen diese sehr ernst.“ Die Daten der einzelnen Messstellen sind online abrufbar.

Im Nachgang der einzelnen Fachvorträge gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Diese wurde mit über 80 eingegangenen Fragen genutzt Die Fragen wurden von den jeweiligen Expertinnen und Experten direkt beantwortet oder zu einer gesammelten schriftlichen Antwort aufgenommen. Der Mitschnitt der Konferenz wird zudem zeitnah vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt online gestellt. Die Ausrichtung der Veranstaltung als Onlineformat wird gegenüber einer konventionellen Konferenz auch in Anbetracht der Emissionseinsparungen als zukunftsweisend eingeschätzt.

Eingeladen zum Boden- und Düngungstag hatten die LMS Agrarberatung und die Landesforschungsanstalt M-V. Die Fachvorträge wurden bereit gestellt von der LMS Agrarberatung (Landwirtschaftliche Fachbehörde) und vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) M-V, die den Prozess der Erarbeitung der Verordnung durch die Aufarbeitung der Daten ermöglicht haben.

Beratung von Unternehmen in Corona-Fragen

Schwerin – Die Wirtschaftsfördergesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) unterstützt die Unternehmen des Landkreises derzeit intensiv mit konkreten Hilfestellungen in allen Fragen rund um COVID-19. Durch die Corona-Pandemie sind viele der Betriebe vor Ort auf die finanziellen Hilfen des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewiesen.

„Dabei gilt es in erster Linie, die Firmen betriebsspezifisch und umfassend über die verschiedenen Förderinstrumente und die Antragsverfahren zu informieren. Dabei geht es vorrangig um Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter und daher selten Kapazitäten für solche Sachverhalte haben. Sie bedürfen im Moment unserer besonderen Unterstützung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Rund 6.000 Unternehmen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg angesiedelt. Über 90 Prozent davon gelten als Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr stieg der Beratungsbedarf der Unternehmerschaft stark an, weshalb die Wirtschaftsförderer schon im ersten Halbjahr dieses Jahres zusätzliches Personal einstellten.

„Aktuell ist es von entscheidender Bedeutung, schnell auf die wechselnden Bedingungen zu reagieren. Das gilt sowohl für Angebote der Wirtschaftsförderer wie auch für die Unternehmer selbst. Umso besser ist es, wenn alle Hand in Hand miteinander arbeiten und wir gemeinsam durch diese herausfordernden Zeiten kommen“, so Glawe.

Deutlich über 400 Beratungsgespräche haben die Wirtschaftsförderer aus Nordwestmecklenburg seit Beginn der Pandemie bereits geführt. Neben den Instrumenten der finanziellen Förderung geht es häufig um Hygienekonzepte und den bestmöglichen Arbeitsschutz. Fragen wie mit einer Quarantäne-Anordnung und den daraus resultierenden Folgen umgegangen werden muss, stehen ebenfalls im Fokus der Betriebe.

„Im Mittelpunkt steht dabei oftmals die Frage, wie die Mitarbeiter und auch die Kunden vor einer Infektion geschützt werden können. In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern sind durch die Wirtschaftsförderer viele Betriebe frühzeitig mit Informationen versorgt worden, die ihnen jetzt ein größeres Maß an Sicherheit geben“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten des Projektes im Förderzeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 betragen rund 49.600 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 25.000 Euro.

Salzmuseum mit Touristinformation

Bad Sülze – Der Kultur- und Heimatverein Bad Sülze führt seit über 20 Jahren das städtische Salzmuseum in Bad Sülze. Neben der Präsentation der über 700jährigen Geschichte der Salzgewinnung in Mecklenburg-Vorpommern ist das Museum seit dem Jahr 2018 zudem Tourismuszentrale. Seither hat sich nach Angaben des Vereins die monatliche Besucherzahl stetig erhöht; auch 2020 wurden mehr Gäste gezählt als 2019.

„Es ist über ein gefördertes Projekt eine neue Personalstelle für das Tourismusmanagement geschaffen worden. So kann die Zusammenarbeit aller touristischen Anbieter der Region intensiviert werden. Das ist vor allem für die Besucher ein echter Mehrwert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mehr als 6.000 Besucher hat die Tourist-Info am „Salzmuseum Mecklenburg“ im Jahr 2020 bislang begrüßt. Das bedeutet ein Plus von 18 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr. Damit erhöhte sich auch die Zahl der Gäste im neuen Gradierwerk des Museums, das über 4.000 Menschen besuchten. Für viele Urlauber der Region ist die Tourismuszentrale dabei zur ersten Anlaufstelle geworden. Veranstaltungen im Museumsbereich sorgten zudem für eine weiterführende touristische Wertschöpfung. Beispielsweise gab es besondere Angebote der ortsansässigen MEDIAN Klinik in Form von Vorträgen zu kulturellen Themen oder Führungen eigens für die Kurgäste.

„Städtische Veranstaltungen bekamen durch eine gemeinsame Werbeplattform sowie die Hilfe bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Unterstützung. Diese Vernetzung stärkt die gesamte Branche und verbessert das Standortimage“, so Glawe.

Entlang der historischen Transportwege des Salzes, können diese Pfade heute von Gästen der Region selbst erlebt werden. Beginnend im Salzmuseum steht als erstes das neu geschaffene Gradierwerk auf dem Programm. Es ist das Nördlichste Deutschlands. Hier können die Besucher selbst pumpen, probieren und in die einmalige Welt der Salzgewinnung eintauchen. Insgesamt sieben Stationen in der Region laden zum Entdecken und Verweilen ein.

„Die ‚Schmugglerroute‘ entlang der alten Salzstraße ist eine wirkliche Attraktion. Durch diese Erweiterung der touristischen Angebote lasten wir auch im Küstenvorland unsere Hoteliers und Gastronomen besser aus und steigern somit die Attraktivität der gesamten Region. Dazu sollen im nächsten Jahr auch wieder die traditionellen Veranstaltungen wie die Salz-, Dahlien- und Bratapfelfeste beitragen, die in diesem Jahr leider ausfallen mussten“, so Glawe weiter.

Die Gesamtkosten des Projektes im Förderzeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2021 betragen rund 59.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 45.000 Euro.

Der Zweck des Kultur- und Heimatvereins Bad Sülze e.V. ist die Förderung von Kunst, Kultur- und Heimatverbundenheit, der Volksbildung und der Wissenschaft, der Heimatkunde sowie der Landschaftspflege im Sinne des Naturschutzes in der Kur- und Dahlienstadt Bad Sülze sowie ihrer Umgebung.

Das Salzmuseum in Bad Sülze ist einmalig in seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern. Gegründet 1953 durch den Chefarzt des früheren Rheuma-Sanatoriums, Dr. Kurt Fuchs, befindet es sich seit 1971 im früheren Amtshaus der Großherzoglichen Saline, dem „Alten Salzamt“, einem Fachwerkbau aus dem Jahr 1759. Es vereint die Salinen- und Kurgeschichte des Ortes. Derzeit ist das Museum wegen Renovierungsarbeiten geschlossen. Am 23. März 2021 öffnet es wieder.