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Kategorie: Wirtschaft

30 Ladestationen für die Landeshauptstadt

Schwerin – Die WEMAG hat die Ausschreibung der Stadt Schwerin für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Ladeinfrastruktur gewonnen. Der Auftrag beinhaltet 20 Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten im gesamten Stadtgebiet sowie zehn Wandladestationen mit je einem Ladepunkt in der Tiefgarage des Schweriner Stadthauses.

„Schwerin hat sich im Klimaschutz viel vorgenommen – wir wollen spätestens 2050 klimaneutral sein. Ein wichtiger Baustein sind dabei intelligente Verkehrskonzepte und die Förderung der Elektromobilität, wozu ich sowohl den ÖPNV mit Straßenbahnen und Elektrobussen als auch den Individualverkehr zähle. Die optimalen Standorte unserer Ladestationen wurden im Rahmen des städtischen Elektromobilitätskonzeptes ermittelt. Ich freue mich, dass wir für die technische Umsetzung einen Partner mit großer Expertise gewonnen haben“, begrüßte Oberbürgermeister Rico Badenschier die Auftragsvergabe.

Die WEMAG hat sich bereit erklärt, innerhalb der Vertragslaufzeit von zunächst fünf Jahren bis zu 20 weitere Ladestationen zu errichten. „Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele. Eine gut ausgebaute Infrastruktur bildet dafür die entscheidende Grundlage. Nur so können wir mehr Menschen dazu bewegen, von Verbrennungsmotoren auf emissionsfreie Elektroautos umzusteigen. Daher freut es mich, dass die Stadt Schwerin hier einen großen Schritt nach vorn geht und wir den Zuschlag für die technische Umsetzung erhalten haben“, sagte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart.

Alle 50 Ladepunkte dieses Projektes werden mit Typ 2-Ladebuchsen von je bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung ausgestattet. Zusätzlich wird die WEMAG die Betriebsführung für zunächst fünf Jahre übernehmen. Darin enthalten sind unter anderem Stromlieferung mit zertifiziertem Ökostrom, Abrechnung, Fernsteuerung und Wartung.

Die Bezahlung ist über eine handelsübliche Ladekarte möglich, kann aber auch per App oder SMS über die Rechnung des Mobilfunkanbieters erfolgen.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass neben Privat- und Gewerbekunden auch immer mehr Kommunen erkennen, dass Nachhaltigkeit mit Leben erfüllt werden muss. Auch im Bereich der Ladeinfrastruktur besitzen wir jahrelange Erfahrung und können Projekte entwickeln, die den individuellen Anforderungen präzise entsprechen“, ergänzte Benjamin Hintz, Produktverantwortlicher Elektromobilität WEMAG.

Die Bauarbeiten beginnen noch im Dezember. Die Fertigstellung ist für Juni 2021 geplant.

Das Projekt wurde zu jeweils ca. 150.000 € durch das Energie- und das Innenministerium gefördert. Das Energieministerium fördert über die Richtlinie Klimaschutz-Projekte aus dem EU-Programm EFRE und das Innenministerium gewährt ergänzend eine Sonderbedarfszuweisung. So verbleibt für die Stadt ein Eigenanteil von 100.000 € an den Investitionskosten, erläutert der Fachdienstleiter Kämmerei Daniel Riemer, der die Umsetzung auf städtischer Seite betreut hatte.

MV-Gipfel hat Lage zur Corona-Situation beraten

Schwerin – Heute haben Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes zum weiteren Umgang in der Corona-Pandemie stattgefunden.

„Die Lage ist nach wie vor angespannt. In der Pandemieentwicklung ist aktuell feststellbar, dass Ausbrüche, die sich auf Familienfeiern zurückführen lassen, allmählich zurückgehen. Das spricht für die Disziplin in der Bevölkerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dafür danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern sehr. Jetzt geht es darum, auch in Richtung Weihnachten gedacht, nicht nachzulassen. Aktuell sind Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime von Corona-Neuinfektionen betroffen. Kitas sind kein Treiber der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings sind bei den Neuinfektionen noch deutliche Schwankungen innerhalb kurzer Zeit festzustellen. Wir sind noch nicht an dem Punkt, wo die Zahlen der Corona-Neuinfektionen über einen längeren Zeitraum deutlich sinken und sich im Ergebnis auf einem niedrigen Niveau bewegen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen ist nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales um 88 gewachsen (Stand: 28.11.2020). Mecklenburg-Vorpommern weist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 46,1 auf.

Laut einer aktuellen Umfrage des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, schätzen 83 Prozent der Teilnehmer eine Wiedereröffnung des Tourismus und der Gastronomie ab dem 21. Dezember bis zum Jahresende nur für Gäste aus dem Nordosten als nicht wirtschaftlich ein.

„Beim MV Gipfel ist deutlich geworden, dass es für die Hotellerie und Gastronomie wichtig ist, dass der Deutschlandtourismus insgesamt wieder anläuft. Das wäre für die Branche eine wichtige und vor allem auch nachvollziehbare Perspektive. Darüber hinaus müssen die Zeithorizonte klar definiert sein, ab wann eine Öffnung über einen größeren Zeitraum wieder erlaubt ist. Aus heutiger Sicht wird es noch keinen Tourismus aus Deutschland nach Mecklenburg- Vorpommern in diesem Jahr geben. Hier ist das Infektionsgeschehen im bundesweiten Kontext noch zu hoch. Allerdings soll die Beherbergung in Beherbergungsstätten zum Zwecke des Besuchs der Kernfamilie ausnahmsweise im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 für drei Übernachtungen gestattet sein“, sagte Glawe.

Darüber hinaus sollen Tourismusinformationen ab Dienstag, den 1. Dezember wieder öffnen dürfen. „Vielerorts nehmen die Tourismusformationen Unterstützungen bei öffentliche Dienstleistungen vor“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zur Wahrung der Aufgabenerbringung gegenüber den Einwohnern des Landes Mecklenburg-Vorpommern können die Tourist- und Einwohner-Informationen unter Einhaltung der für den Einzelhandel geltenden Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen.

Aktuell ist vorgesehen, jeweils ein Impfzentrum in Greifswald und Rostock sowie an etwa zehn weiteren Standorten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten einzurichten. „Derzeit laufen die Arbeiten für Impfzentren auf Hochtouren. Sollte ein Impfstoff kommen, müssen wir vorbereitet sein. Wichtig ist auch, dass die Landkreise, dort wo es möglich ist, die Bundeswehr zur Unterstützung einbinden, um eine entsprechende Grundstruktur zum Durchführen der Impfungen vorzuhalten“, so Glawe weiter. Der Minister dankte der Bundeswehr dafür, sich aktiv bei der Umsetzung der Impfzentren einzubringen.

Wirtschaftsminister Harry Glawe begrüßte die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung, Unternehmen in der Pandemie unter die Arme zu greifen. „Der Bund hat in den vergangenen Monaten deutliche Kraftanstrengungen unternommen, um die Wirtschaft zu unterstützen. Die Situation der von den Schließungen betroffenen Unternehmen wird sich dennoch mit zunehmender Dauer der Schließungen weiter verschärfen. Der Dezember ist beispielsweise auch in der Hotellerie und Gastronomie ein umsatzstarker Monat. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben. Dadurch würde sichergestellt, dass Antragsteller die Möglichkeit haben einen wesentlichen Teil der Hilfe noch im Jahr 2020 zu erhalten“, fordert Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Abschlagszahlung ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro mit höchstens 10.000 Euro pro Antragsteller bislang sehr gering. Mecklenburg-Vorpommern hat einen entsprechenden Antrag für die Wirtschaftsministerkonferenz am kommenden Montag (30.11.2020) initiiert. MV und Hamburg wollen den Antrag einbringen.

CeresAward 2020 vergeben

Schwerin – Beim diesjährigen CeresAward ist Torsten Roder aus Behren-Lübchin bester Schweinehalter geworden. Torsten Roder bewirtschaftet mit seinem Bruder Holger in der Armin Roder & Söhne GbR einen Ackerbau- und Schweinezucht- und –mastbetrieb.

Für seine selbst gezüchteten Mecklenburger Strohschweine hat er eine eigene Vermarktungsschiene für Gourmets aufgebaut. Die Schweine werden in Tiefstreu gehalten und über ein Markenfleischprogramm vermarktet.

Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus gratuliert dem Preisträger herzlich: „Ich freue mich riesig, dass Herr Roder gewonnen hat. Sein Projekt Strohschwein wird durch das Landwirtschaftsministerium seit Jahren forciert und versucht weiter zu entwickeln u.a. durch zahlreiche von hier initiierte Gespräche mit den Marktpartnern.

Die Weiterentwicklung des Betriebes durch den Bau eines Tiefstreustalls wurde durch Investitionsförderung unterstützt“, so Backhaus.

Der Minister hat die Leistungen von Torsten Roder, der auch der langjährige Vorsitzende des in MV ansässigen Hybridschweinezuchtverbandes ist, schon früh anerkannt und ihm den Tierzuchtpreis 2014 verliehen.

Initiator des CeresAward ist „agrarheute“ einer der führenden überregionalen Fachtitel für Landwirte des dlv Deutschen Landwirtschaftsverlages.

Der CeresAward prämiert jährlich außergewöhnliche Leistungen der Landwirte in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland in zehn unterschiedlichen Kategorien. Die Auszeichnung bietet eine öffentlichkeits­wirksame Plattform, um die Fähigkeiten und das Engagement der Landwirte hervorzuheben, innerhalb der Landwirtschaft und darüber hinaus.

Jährlich können sich Betriebe in 10 Kategorien bewerben. Eine Jury wählt jeweils 3 Bewerber je Kategorie in eine Shortlist. Aus diesen wird dann der jeweilige Gewinner ausgewählt.

2019 waren Dagmar und Ulrich Söhnholz aus Neubukow Finalisten in der Kategorie Schweinehalter.

2016 gingen Michael und Andreas Kühling, ebenfalls Schweinehalter, in der Kategorie Manager als Sieger hervor.

Landwirtschaftsbetrieben helfen

Schwerin – In Vorbereitung auf eine Videokonferenz am 27. November von Bundesagrarministerin Julia Klöckner mit den Agrarministern der Länder hat sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwochnachmittag per Telefon­konferenz mit Vertretern von Viehhalterverbänden über die Lage der Betriebe bei der Schweine-, Geflügel-, Rind-, Schaf- und Geflügelhaltung sowie erforderliche Hilfen verständigt.

„Die Lage ist dramatisch. Da sind wir uns mit den Verbänden einig. Es sind sofort und unbürokratisch Hilfen notwendig, die wir als Länder nicht leisten können. Ich sehe den Bund in der Pflicht“, sagte der Minister. „Es kann nicht sein, dass zahlreiche Wirtschaftszweige wegen der Corona-Pandemie Milliardenhilfen bekommen, aber die Landwirtschaft, deren Betriebe sich ebenso unverschuldet in einer katastrophalen Situation befinden, überhaupt nicht erwähnt wird. Die hohen Infektionszahlen und die damit verbundene Schließung von Schlachthöfen hat dazu geführt, dass sich ein gewaltiger Schlachtstau angesammelt hat.“

„Verschärft hat sich die Situation jetzt zusätzlich durch ASP und die Geflügelpest. Der Export von Schweinefleisch in Drittländern ist komplett zusammengebrochen. In Deutsch­land selbst sinkt die Nachfrage nach Fleisch. Der Schaden für die Schweinehalter wird in Deutschland aktuell auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Kein Tierhalter kann derzeit kostendeckend produzieren. Weder beim Schweinefleisch noch beim Geflügel oder bei der Milch“, kennzeichnet Backhaus die Situation. „Wir brauchen schnelle Hilfen, um die Liquidität in den Betrieben zu verbessern. Hier ist der Bund gefragt!“, schlussfolgert er.

„Wir als Land setzen alles daran, die EU-Direktzahlen noch vor Weihnachten auszuzahlen“, sagte Backhaus. „Das sind insgesamt 350 Mio. Euro. Und das ist die beste Liquiditäts­spritze, die wir leisten können. Aber diese Mittel sind bei den Landwirten bereits fest gebunden und können den zusätzlichen Bedarf nicht abdecken. Deshalb müssen auch die Landwirte von zusätzlichen Corona-Programmen profitieren“, so Backhaus

Neben Finanzhilfen sind auch rechtliche Grundlagen erforderlich, um die Schweinebestände abzubauen. „Das 300 Millionen Euro-Programm des Bundes zur Verbesserung des Tierwohls sollte mindestens bis Ende 2022 gestreckt werden. In der jetzigen Situation können die Tierhalter nicht an Investitionen denken. Wir brauchen ein klare Perspektive für die Zukunft. Sonst gehen mit der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum verloren.“

Novemberhilfe des Bundes

Schwerin – Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Ende Oktober umfangreiche Betriebsschließungen und -einschränkungen im November vereinbart.

„Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellen die Maßnahmen eine außerordentliche Belastung dar. Hier greifen verschiedene Programme zur Unterstützung. Der Bund hat eine entsprechende Plattform heute freigeschaltet. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Entscheidend ist, dass Abschlagszahlungen nun schnell ermöglicht werden. Viele Unternehmen sind auf die Unterstützung angewiesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Antragstellung kann voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen.

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder einstellen mussten (direkt Betroffene). Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.

Auch antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt Betroffene); zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.

Mit der Novemberhilfe leistet der Bund einen Beitrag zu im November 2020 entfallenen Umsätzen. Die Unternehmen, die im Sinne der Novemberhilfe Betroffene sind, erhalten einmalig 75 Prozent ihres Vergleichsumsatzes 2019. Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Umsatz im November 2019. Im Falle von Soloselbständigen kann alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II, aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Online-Event „Erfolgreiche Messe“ startet

Schwerin – Heute findet in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr das erste landesweite Online-Event „Erfolgreiche Messe“ statt. Gemeinsam mit der Handwerkskammer Vorpommern (OMV) gestaltet die Staatskanzlei das Seminar, welches in den Vorjahren immer als Präsenz­veranstaltung durchgeführt worden ist.

„Jetzt ist es an der Zeit, sich auf künftige Messeauftritte vorzubereiten“, wirbt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue für die Veranstaltung. „Wie erfolgreich ein Messeauftritt wird, darüber entscheiden oft nur Kleinigkeiten. Damit sich Ihr nächster Messeauftritt positiv auf Ihre Geschäftszahlen auswirkt, nutzen Sie bitte das Online-Event. Ein erfahrener Messecoach wird auf wichtige Bausteine eines gelungenen Messeauftritts eingehen. Nehmen Sie aktiv am Seminar teil und lassen Sie ihren Messestand fachmännisch analysieren“.

Das Online-Seminar wird durch die Staatskanzlei gefördert und durch alle Industrie-und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützt. Der Flyer mit einem Anmeldelink befindet sich in der Anlage.

Förderung Fliesenwerk Boizenburg

Boizenburg – Das Fliesenwerk in Boizenburg soll energieeffizienter werden. Für eine Vorplanungsstudie erhält die Firma im Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Zuschuss in Höhe von 25.054,40 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 62.636 Euro.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss der Standort systematisch auf Energieverluste in Fertigungsprozessen, Grundlastreduzierung und Spitzenlastvermeidung überprüft werden. Die Fertigungstechnik soll künftig produktiver, energieeffizienter und innovativer als bisher werden. Hierzu sollen im Rahmen der Vorplanungsstudie Maßnahmen ermittelt werden, die das Fliesenwerk auch emissionsseitig verbessern.

Durch ein unabhängiges Institut werden relevante Abgasströme gemessen. Für die Erfassung der Messwerte werden innerhalb der Studie entsprechende Investitionen in die Erweiterung der Datenerfassungs-, Auswertungs- und Visualisierungssysteme  getätigt. Die erfassten Daten werden im Projektverlauf als Basis für die Betrachtung der Emissions- und Energieeinsparungsmöglichkeiten zu Grunde gelegt.

Krisenfest: Duale Berufsausbildung

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Freitag alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus dem Sommer, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, ermuntert, sich jetzt noch zu bewerben.

„Viele Betriebe im Land suchen noch Auszubildende, es bestehen also weiterhin gute Chancen, einen guten Ausbildungsplatz zu bekommen. Auch wenn die Corona-Pandemie bei vielen Jugendlichen und ihren Eltern zu Verunsicherung geführt hat, engagieren sich die Unternehmen trotz der Krise in hohem Maß für die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte. Eine duale Berufsausbildung bleibt das Fundament für ein erfolgreiches Berufsleben“, sagte Martin. Die Kampagne des Ministeriums „#echtpraktisch“ wird in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Kammern, der Bundesagentur für Arbeit, den Unternehmensverbänden und den Gewerkschaften fortgesetzt.

Landesweit ist nur ein geringer Rückgang der angebotenen Ausbildungsstellen um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Mit 13,6 Prozent ist der Rückgang der Bewerberinnen und Bewerber deutlich höher. „Im Frühjahr gab es keine Berufsmessen, Schulabgängerinnen und Schulabgänger konnten keine Praktika in den Betrieben machen und Berufsorientierung hat wegen der geschlossenen Schulen nicht stattgefunden“, so Martin. „Das alles hat sich negativ auf die Bewerberzahlen ausgewirkt. Viele Jugendliche und ihre Eltern waren auch verunsichert, ob ein Ausbildungsbetrieb unbeschadet die Krise übersteht.“

Die Ministerin hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Entwicklung im Bereich der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg und der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern besonders positiv zu bewerten sei, hier hat die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge fast das Vorjahresniveau erreicht.

„Für die ländlichen Räume ist das ein gutes Signal“, so Martin. Landesweit habe sich das duale Berufsausbildungssystem in diesen Zeiten einmal mehr als Erfolgskonzept, als anpassungsfähig und vor allem als krisenfest erwiesen. Diese Stabilität erwachse aus dem verantwortungsvollen und engagierten Handeln aller Akteure der beruflichen Bildung. „Ihr Zusammenwirken hat sich in Mecklenburg-Vorpommern sowohl in der Vergangenheit als auch jetzt einmal mehr bewährt“, sagte Martin.

Die Ministerin dankte allen Beteiligten für ihre Arbeit der vergangenen Wochen und Monate. „Die Betriebe haben an der Berufsausbildung festgehalten, die beruflichen Schulen haben in kürzester Zeit Hygienekonzepte erarbeitet und Distanzunterricht organisiert, die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer haben trotz zahlreicher Terminverschiebungen ganze Arbeit geleistet und die Auszubildenden haben trotz aller Verunsicherung an der Ausbildung festgehalten.“

Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 können an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wieder externe Partner Berufsorientierungen veranstalten. Außerschulische Partner wie Bildungsträger, Arbeitsagenturen und Unternehmen können ihre Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulleitungen weiterführen. Sie haben einen Anspruch auf präventive Testungen.

Zudem ist seit Beginn des Schuljahres „Berufliche Orientierung“ ein Schulfach, das in der Qualifikationsphase – also der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe – obligatorisch als Grundkurs belegt werden muss. „Es ist wichtig, den Schulabgängern Hinweise zu geben, ihnen die Chancen verschiedener Ausbildungswege aufzuzeigen“, so Martin. „Nicht immer ist ein Hochschulstudium für Abiturienten der richtige und beste Weg.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird auch künftig die Berufsorientierung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fördern. In den Jahren 2020 und 2021 stehen jährlich jeweils bis zu 3 Mio. Euro für außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Land beabsichtigen ihre Förderkooperation auch künftig fortzusetzen. Die Landesregierung hat für die nächste Förderperiode des ESF 9 Mio. Euro für die Kofinanzierung dieser-Maßnahmen eingeplant. Somit stünden zusammen mit den BA-Mitteln bis 2027 insgesamt rund 18 Mio. EUR für außerschulische Projekte der Berufsorientierung zur Verfügung.

Darüber hinaus wird die Überbetriebliche Ausbildung auch weiterhin gefördert. Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Bildungsministerium Maßnahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung der Handwerkskammern und ihrer Partner mit rund 1,8 Mio. EUR pro Jahr aus ESF-Mitteln.

Damit leistet das Land seit Jahren verlässlich und auch künftig einen hohen Beitrag zur Entlastung der Handwerksbetriebe bei der beruflichen Erstausbildung. Die Landesregierung plant auch in der neuen ESF-Förderperiode 2021-2027 die Handwerksausbildung im Rahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zu unterstützen.