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Kategorie: Wirtschaft

Ehemalige Kaserne „Mecklenburgische Schweiz“

Stavenhagen – In Stavenhagen wird im Ortsteil Basepohl (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) die ehemalige Kaserne „Mecklenburgische Schweiz“ weiter erschlossen. „Mit dem nun geplanten Vorhaben erfolgt der abschließende Lückenschluss auf dem ehemaligen Kasernengelände. Damit werden die Voraussetzungen für Industrieansiedlungen weiter verbessert. Es ging seit 2001 mit der Umwandlung der Militärliegenschaft Stück für Stück vorwärts, nunmehr steht der letzte Schritt an“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Das Vorhaben befindet sich auf der vollständig aufgegebenen Bundeswehrliegenschaft Kaserne „Mecklenburgische Schweiz“ mit einer Größe von insgesamt ca. 480 Hektar. Vor Ort kann mit dem Vorhaben die Planstraße 3 ausgebaut und der Neubau der Planstraße 4 (zweiter Bauabschnitt) von der ehemaligen Hauptwache bis zum bereits im ersten Bauabschnitt realisierten Knotenpunkt mit der Planstraße 5 erfolgen. „Hierzu zählen auch der Bau von Zufahrten und einem Gehweg sowie das Verlegen von Schmutz-, Regen- und Trinkwasserleitungen. Des Weiteren ist die Verbindungsstraße zwischen den ehemaligen Kasernenteilen der Kaserne ´Mecklenburgische Schweiz´ sowie ´Lützow-Kaserne´ für den öffentlichen Verkehr zu ertüchtigen“, so Glawe weiter.

Die 1. Phase der Konversion am Standort Stavenhagen-Base­pohl ist im Jahre 2011 erfolgreich und beispielgebend für andere Konversionsstandorte abgeschlossen worden. „Die im ersten Bauabschnitt erschlossenen Flächen des nördlichen Teils sind vollständig vermarktet. Firmen haben sich angesiedelt, Arbeitsplätze sind entstanden“, sagte Glawe.

Alle Flächen wurden an insgesamt sieben Investoren verkauft, u. a. an die Firma Viebahn – Stahl- und Metallbau GmbH sowie für die Errichtung eines Bio-Mischfutterwerkes. Seit 2012 konzentriert sich die Stadt auf die 2. Phase der Konversion an diesem Standort. Im südlichen Teilbereich der Kaserne erfolgten in den Jahren 2017 bis 2019 die öffentliche Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes sowie der Ausbau des Knotenpunktes an der B194. Ausgenommen davon war der Bereich, der vorübergehend zur Erstaufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde.

Die Gesamtinvestitionen für die nunmehrige Erschließung belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 2,2 Millionen Euro. Seit 2001 wurden aus Mitteln der GRW für Infrastrukturmaßnahmen am Konversionsstandort Stavenhagen-Basepohl rund 9,3 Millionen Euro (inklusive des aktuellen Zuwendungsbescheides) zur Verfügung gestellt.

„Das in Stavenhagen erstmalig angewandte Modell der ´gleitenden Konversion´ – welches bei noch laufendem Bundeswehrbetrieb eine Überplanung und Ausgliederung von Teilbereichen ermöglichte – hat bundesweit für Anerkennung gesorgt. Wir werden auch künftig Maßnahmen der Konversion im Land unterstützen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Zuckerfabrik erhält Zuschuss

Anklam – Für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in der Zuckerfabrik Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält die „Cosun Beet Company“ einen Zuschuss in Höhe von 36.955 Euro. Die Firma produziert Weißzucker, Bioethanol, Biomethan und Nebenprodukte aus der Zuckerrübe. Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 181.956 Euro.

Die Beleuchtungsanlagen in der Zuckerfabrik sind auf dem Stand Anfang der 1990er Jahre und sollen bis 2022 erneuert werden. Derzeit sind hauptsächlich Natriumdampf-  bzw. Leuchtstofflampen im Einsatz. Diese sollen auf LED-Technik umgerüstet werden. Ziel ist es, den Energieaufwand und die Betriebskosten wesentlich zu senken und damit neben der Kostenreduzierung auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung zu leisten.

Durch diese Maßnahme können jährlich knapp 210.000 Kilowattstunden Strom und ca. 111 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Die Zuckerfabrik ist aktiver Partner im Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“  http://www.gruene-gewerbegebiete.de/.

Sparkassenfusion genehmigt

Schwerin – Grünes Licht aus dem Finanzministerium: Finanzminister Reinhard Meyer hat der Vereinigung der Sparkassen Mecklenburg-Schwerin und Parchim-Lübz zugestimmt. Damit ist die letzte Hürde zur Fusion der beiden Institute genommen.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin – die beiden Träger der Institute – hatten in den letzten Monaten die Vereinigung vorangetrieben und kürzlich den Antrag auf Fusion eingereicht. Nach der Prüfung durch die Kommunalaufsicht hat heute Finanzminister Reinhard Meyer dem angestrebten Zusammenschluss zugestimmt.

Mit der Fusion entsteht die drittgrößte Sparkasse Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Bilanzsumme von circa 3 Mrd. Euro und 478 Mitarbeitern.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte den Zusammenschluss: „Die Fusion sichert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse. Das ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, um das gut ausgebaute Filialnetz der beiden Institute zu erhalten. Der Zusammenschluss ist daher eine kluge und vorausschauende Antwort auf die Herausforderungen vor denen viele Kreditinstitute aktuell stehen.“

Gewerbe- und Industrieparks Berlin-Stettin

Pasewalk – In Pasewalk ist am Mittwoch der Startschuss für die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Gewerbe- und Industriepark Berlin-Stettin hier in Pasewalk erfolgt. „Wir wollen in Vorpommern den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur weiter voranbringen. Mit der Erschließung wird der Grundstein für die Ansiedlung von Unternehmen und vor allem auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Vorpommern gelegt. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weiter. Ebenso ist es unser Ziel, die Entwicklung der regionalen Wirtschaft vor Ort weiter zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Pasewalk.

Rund 50 Hektar werden in dieser Maßnahme zunächst erschlossen, weitere Ausbaustufen sollen folgen. Bis 2023 soll die geförderte Maßnahme abgeschlossen sein. Mit dem Vorhaben werden beispielsweise die Erschließung der Trinkwasser-, Elektro- und Gasversorgung an das öffentliche Netz umgesetzt, ein Vorflutsystem zur Einleitung des Regenwassers in die Uecker errichtet sowie die Abwasserleitung an das öffentliche Netz in Pasewalk angeschlossen. „Pasewalk gilt vor allem auch für polnische Unternehmen als Zugang zu Westeuropa. Der Standort ist deshalb beispielsweise auch für die Logistikbranche attraktiv – schließlich ist die Stadt der norddeutsche Mittelpunkt zwischen Berlin und Stettin“, so Glawe weiter.

Eine Neuansiedlung ist jüngst bereits gelungen. Das Unternehmen TOPREGAL aus Stuttgart plant, nach Vorpommern zu expandieren und sich im Industriepark mit einem neuen Produktionsstandort anzusiedeln. „Das Interesse von Unternehmen aus anderen Regionen wächst. Vorgesehen ist bei TOPREGAL der Aufbau eines Werkes zur Verarbeitung und Veredelung von Industrieregalen sowie weiteren Produkten der Betriebsausstattung für den internationalen Logistikmarkt.

Im kommenden Jahr soll von Pasewalk aus der Großraum Berlin, Skandinavien und Osteuropa beliefert werden. Mit der neuen Produktionsstätte zur Verarbeitung und Veredelung von Schwerlastregalen werden zunächst 30 Dauerarbeitsplätze geschaffen“, sagte Glawe. Durch eine ausgeprägte Spezialisierung im Bereich der Betriebsausstattung kann TOPREGAL jede Stufe der Lagerplanung, -einrichtung und -prüfung betreuen.

„Es geht Stück für Stück vorwärts. Die Investition zeigt, dass sich unser intensives Werben für Industrie- und Gewerbestandorte in Vorpommern bemerkbar macht und es in der Region weiter voran geht“, erläuterte der Wirtschaftsminister. Neben Pasewalk wird auch der Gewerbegroßstandort Vorpommerndreieck bei Grimmen ausgebaut.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat einen Zuwendungsbescheid an die Stadt Pasewalk für die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Ausbau des Gewerbe- und Industrieparks Berlin-Stettin übergeben. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 13 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 12,2 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium hat darüber hinaus 100.000 Euro über die Wirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV GmbH für die Neupositionierung und Vermarktung des Gewerbegroßstandortes zur Verfügung gestellt. „Um die Bedingungen für Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen in der Region zu verbessern, unterstützt das Wirtschaftsministerium die Neupositionierung und Vermarktung von Gewerbegroßstandorten. Eines der wichtigsten Themen in Vorpommern ist und bleibt die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, klein- und mittelständische Unternehmen weiterhin zu unterstützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Etablierung von Impfzentren in M-V

Schwerin – Gesundheitsminister Harry Glawe hat im Kabinett zum Stand der Etablierung von Impfzentren berichtet. „Wir bereiten uns weiter intensiv mit dem Bund auf das Impfen gegen COVID-19 vor. Bis Mitte Dezember sollen erste Zentren stehen. Mecklenburg-Vorpommern hat eine erste Bestellung von Spritzen und Kanülen für rund 500.000 Impfdosen vorgenommen. Die Herausforderung besteht darin, in möglichst kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu impfen. Ziel ist es, dass mindestens 5.000 Impfungen pro Impftag verabreicht werden. Die Logistik für die Impfzentren, das Terminmanagement und das Monitoring des Impfgeschehens werden gegenwärtig mit Hochdruck entwickelt. Um aber tatsächlich in der erforderlichen kurzen Zeitspanne eine große Menge an Impfstoff sachgerecht einsetzen zu können, brauchen wir Unterstützung durch das Know-how und Fachpersonal in den Landkreisen und kreisfreien Städten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

Glawe appellierte an die Landkreise und kreisfreien Städte, aktiv Personal für die COVID-19-Impfungen anzusprechen. „Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung. Es geht beispielsweise auch um aktive oder im Ruhestand befindliche Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärzte und -ärztinnen, Fachkräfte im Rettungsdienst oder Studierende, die aktiv an Impfaktionen in Impfzentren mitwirken.

Impfzentren werden initial in Rostock, Greifswald und Schwerin sowie in allen weiteren Landkreisen entstehen. Vom Impfzentrum aus sollen darüber hinaus mobile Teams zu Impfaktionen in Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und andere Gemeinschaftsunterkünfte fahren. Eine gute Erreichbarkeit mit ÖPNV/PKW sowie Parkmöglichkeiten müssen gewährleistet sein“, so Glawe weiter.

„Es werden Impfteams gebildet, wobei vorgesehen ist, dass für die erforderlichen Erfassungs- und Ordnungstätigkeiten helfende Hände der Bundeswehr, der Hilfsorganisationen und weitere Freiwillige eingesetzt werden können“, so Glawe weiter.

Abschließend ging Wirtschaftsminister Harry Glawe auf die Unterstützung für Unternehmen ein. „Das Land wird in Ergänzung eine Starthilfe für Unternehmen aus der Hotel- und Gastronomiebranche entwickeln. Ziel ist es, eine Unterstützung für den Wiederanlauf nach den temporären Betriebsschließungen und -einschränkungen im Umfang von fünf Prozent des Umsatzes im November 2019 zu leisten.

Die Details dieser Ergänzung befinden sich in Erarbeitung“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Eine Aufstockung der Novemberhilfe um fünf Prozent durch das Land in der ursprünglich vom politischen Raum angedachten Art und Weise würde zur Anrechnung bzw. Reduzierung der Novemberhilfe durch den Bund führen.

Umsetzung der Novemberhilfe konkretisiert

Schwerin – Der Bund hat die Fördergrundsätze zur Umsetzung der Novemberhilfe für betroffene Unternehmen konkretisiert. Zuvor hatten die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Nachbesserungsvorschläge eingebracht. „Der Bund hat den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen. Die Novemberhilfe gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe und nicht nur für Hotels. Beispielsweise können nun auch Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze sowie Jugendherbergen Unterstützung durch die Novemberhilfe bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

„Den Vorschlag unseres Landes zur Verschlankung von Verfahren hat der Bund teilweise aufgegriffen. Nicht aufgegriffen hat der Bund die gemeinsame Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz, auch den vom teilweisen Lockdown indirekt betroffenen Unternehmen umfänglich unter die Arme zu greifen. Wir haben in unserem Bundesland viel mehr vom teilweisen Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, als es der Bund uns zugesteht. Das bedauere ich sehr, und hoffe, dass es in dieser so wichtigen Frage zum Einlenken kommt. Und umso drängender müssen sofort alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Überbrückungshilfe II zeitnah ausgezahlt werden kann“, forderte Glawe weiter.

  1. die Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, weil es in den Schließungsverordnungen so „angeordnet“ wurde; das sind die sogenannten direkt Betroffenen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.
  2. die Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, entweder

a. direkt mit solchen Unternehmen; das sind die sogenannten indirekt Betroffenen oder

b. über Dritte; das sind die sogenannten über Dritte Betroffenen.

  • Die Unternehmen erhalten 75 Prozent des Vergleichsumsatzes abzüglich des Kurzarbeitergeldes und sonstiger Förderungen (z. B. Überbrückungshilfe). Vergleichsumsatz ist in der Regel der Umsatz im November 2019.
  • Soloselbstständige können Anträge bis 5.000 Euro direkt stellen. Sie müssen alle wichtigen Antragsvoraussetzungen versichern. Auf der Basis dieser Versicherungen, wie zum Beispiel die Angaben zur Höhe des Umsatzes im Vergleichsmonat, bekommen sie die beantragte Summe (75 % ihres konkreten Vergleichsumsatzes) in voller Höhe ausgezahlt (Vergleichsumsatz bei Soloselbstständigen ist der November 2019 oder alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz des Jahres 2019).
  • Alle anderen müssen die Anträge über einen sogenannten prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Sie erhalten nach Antragstellung zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

Die Anträge sollen in der letzten Novemberwoche voll elektronisch gestellt werden können. Die beantragten Hilfen für die Soloselbstständigen sowie die Abschläge für alle anderen Unternehmen sollen noch im November ausgezahlt werden.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.

„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Schwerin – Eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmebewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in Kraft getreten.

„Ziel ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Wie bereits im Frühjahr auch, tragen wir der vermehrten Nachfrage an Artikeln des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein. Lieferketten werden aufrecht gehalten. Es handelt sich bei der Allgemeinverfügung um eine zeitlich befristete Maßnahme. Der Arbeitgeber sorgt bei Sonntagsarbeit für einen entsprechenden Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die Allgemeinverfügung gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Mecklenburg-Vorpommern am 12. November erlassen.

„Um die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Waren und Gütern zu sichern, haben wir auch das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen erneut ausgesetzt. Bis zum 18. Januar 2021 ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel. Er weist darauf hin, dass dies nicht für Großraum- und Schwertransporte gilt. Und: „Die Landesregierung kann solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Spediteure sollten sich stets informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Ermöglicht wird im Rahmen der Allgemeinverfügung, das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel) sowie das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche Artikel. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. Januar 2021.

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist für die geleistete Sonn- und Feiertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.