Dorschfang – zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen im Jahr 2021
Schwerin – Der Bestand des westlichen Dorsches in der Ostsee hat sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im letzten Jahr zwar erholt, jedoch liegt die Biomasse des Laicherbestands weiterhin unter dem im Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee festgelegten Grenzwert. Deutschland hält daher dringend Sofortmaßnahmen für erforderlich. Die Sofortmaßnahmen bestehen darin, die Fischereitätigkeiten deutscher Fischereifahrzeuge die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage zu beschränken.
Das BMEL beabsichtigt auch im Jahr 2021, für Mitglieder von Erzeugerorganisationen die 30 Stillliegetage aus Mitteln des Bundes und des EMFF finanziell auszugleichen.
Die Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt.
„Von allen Berufsgruppen im Land geht es unseren Fischern wohl am schlechtesten“, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus. „Ausfälle in Gastronomie und Tourismus durch die Corona-Pandemie und drastisch gekürzte Fanquoten setzen der Branche erheblich zu. In dieser schweren Zeit stellen die Hilfen einen Teil der Überlebensstrategie für unsere kleine handwerkliche Fischerei dar.“
Ca. 10 von der Quotenreduzierung und der durch Deutschland zusätzlich festgesetzten 30 Stillliegetage erheblich betroffene Betriebe werden auch im Jahr 2021 von der Förderung des Bundes ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.
Diese Betriebe werden, wie auch in den vergangenen Jahren, vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung aus Landes- und EMFF-Mitteln.
Deutschland hält Sofortmaßnahmen in der westlichen Ostsee zum Schutz des Dorschbestandes entsprechend der Bekanntmachung der BLE vom 25.11.2020 für erforderlich.
Die Sofortmaßnahmen bestehen in der Beschränkung der Fischereitätigkeit deutscher Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8,00 m, die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage in folgender Form:
30 Tage in Form von drei Blöcken von jeweils 10 Tagen, die von den Fischern innerhalb des Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 und vom 01. April bis zum 14. Mai. 2020 nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.
Neubrandenburg – Berührungsängste abbauen und schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für Behinderte qualifizieren und auf den ersten Arbeitsmarkt bringen – das ist das ehrgeizige Ziel des Modellprojektes „Inklusive Bildung Mecklenburg-Vorpommern“. Es startet im kommenden Jahr an der Hochschule Neubrandenburg.
„Wir gehen als Land damit neue Wege und installieren ein wegweisendes Inklusionsprojekt im Hochschulbereich“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des Versands des Förderbescheids in Höhe von 1,272 Millionen Euro durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Mittel für die Durchführung des auf gut drei Jahre angelegten Projektes an der Hochschule Neubrandenburg stammen aus der Ausgleichsabgabe.
„Das ist sehr sinnvoll und nachhaltig investiertes Geld, denn sechs schwerbehinderte Menschen, die bislang in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt wurden, werden nun innerhalb von drei Jahren zu „Bildungsfachkräften“ ausgebildet“, sagte Drese. Die Auszubildenden werden bereits während ihrer Ausbildung und auch danach den Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften die Lebenswelten, spezifischen Bedarfe und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen ganz direkt vermitteln. Das Modellprojekt kann nach Ansicht von Ministerin Drese zudem auch zur Stärkung der Bewusstseinsbildung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im Hochschulbereich beitragen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.
Drese: „Selbst engagierte Studierende sowie Fach- und Führungskräfte fühlen sich oft unsicher und überfordert im Umgang mit schwerbehinderten und insbesondere mit geistig behinderten Menschen. Sie haben bisher kaum Handlungskompetenzen für die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen entwickeln können.“ Dabei halte der Inklusionsgedanke zunehmend an den Hochschulen und im Arbeitsleben Einzug.
„Es wird viel über Menschen mit Behinderungen gesprochen, aber selten mit ihnen“, so Drese. „Das soll sich durch das vom Land geförderte Modellprojekt ändern und Barrieren in den Köpfen abbauen. Ein wesentliches Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung in Aus- und Weiterbildungen selbstkompetent zu Wort kommen und damit Studierende, Fach- und Führungskräfte gut auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Praxis vorbereiten und die Inklusion im Arbeitsleben weiter voranbringen“, so Drese.
Hagenow – Der OZ-Existenzgründerpreis in der Kategorie „Ernährungswirtschaft“ geht an die Landmolkerei Hagenow. Dazu gratulierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute den neuen Betreibern und übergab symbolisch das Preisgeld in Höhe von 2.000€.
Der Preis in der Kategorie „Ernährungswirtschaft“ wurde vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gestiftet und soll besonders innovative Unternehmen der Nahrungsmittelproduktion ehren und unterstützen.
Aufgrund der Covid-19-Restriktionen übergab Minister Dr. Backhaus den Scheck im Rahmen einer Videoschalte an Geschäftsführer Christian Karp. Dabei lobte er das Unternehmenskonzept als besonders richtungsweisend für die Ernährungsproduktion:
„Ihr Unternehmen verbindet eine faire Preispolitik für unsere Landwirte mit ökologischer Nachhaltigkeit und verspricht hochwertige Nahrungsmittel für unser Land. Ich begrüße Ihr Projekt deshalb ausdrücklich und wünsche Ihnen größtmöglichen Erfolg“, so der Minister im Schaltgespräch.
Die Landmolkerei Hagenow ist eines von vier Unternehmen, die in diesem Jahr den OZ-Existenzgründerpreis erhalten. In der Kategorie Ernährungswirtschaft hat es sich in einer Jury-Wertung durchgesetzt. Besonders überzeugte es mit seinem Fokus auf eine nachhaltige Produktionsweise sowie auf faire Abnahmepreise für Milch.
Die Unternehmensgründer, Christian Karp, Hans-Peter Greve und Dirk Huhne, starteten die Molkerei im September 2018 in dem insolventen Milchwerk Hagenow. Mit der Landmolkerei Hagenow verarbeiten die drei Landwirte nun selbst Ihre Erzeugnisse.
Schwerin – Das Kabinett hat den von Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorgelegten Entwurf der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Damit kann die Verordnung wie geplant am 01.01. 2021 in krafttreten. In der Konsequenz bedeutet die Düngeverordnung Beschränkungen für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der Minister:
„Es wurde in den zurückliegenden Wochen sehr laut, wenn es um das Thema Düngeverordnung ging. Dabei stelle ich fest, ein großer Teil der Landwirte in unserem Land hat längst reagiert. Auf 87 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche haben wir kein Problem. Das ist der übergroße Teil. Aber auf 13 Prozent der Fläche haben wir zum Teil erhebliche Problem und die müssen gelöst werden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir es mit einer modernen Landwirtschaft schaffen, zu einer Reduktion von Nährstoffen zu kommen, um so die wichtige Ressource Wasser effektiv zu schützen.
Ich sage es schon lange – und auch hier wiederhole ich: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wasser ist Leben. Das erkennt auch der Bauernverband an. Mit der Berufsstandvertretung haben wir in etlichen Runden diskutiert, wie wir mit den Nitratkonzentrationen im Grundwasser umgehen.
Der Verband bestand auf der sogenannten Binnendifferenzierung und die haben wir umgesetzt. Das Messstellennetz wurde erweitert, sodass wir inzwischen 559 Stellen haben, mit denen wir die Nitratbelastung des Grundwassers belegen können. Dieses Netz gibt uns Hinweise, dem Verursacherprinzip möglichst nahe zu kommen.
Den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land habe bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben mögliche Spielräume nicht genutzt, weise ich an dieser Stelle nochmals entschieden zurück. Nicht nur, dass das Bundesumweltministerium uns aktuell attestiert, die AVV korrekt ausgelegt zu haben, wir ziehen auch noch weitere Parameter hinzu, bevor wir einen Feldblock zum roten Gebiet erklären.
Boden- und Wetterdaten spielen bei der Betrachtung ebenso eine Rolle wie die Ist-Daten aus der Landwirtschaft, die in den Jahren 2014 bis 2017 erhoben wurden. Erst in der Kombination aller Daten entstehen für den wirtschaftenden Betrieb auf den betroffenen Flächen Einschränkungen. Und diese Einschränkungen sind nötig, wenn wir nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser hinterlassen wollen.
Gleichwohl werden wir weiter daran arbeiten, die Differenzierung immer genauer vorzunehmen. So soll das Messstellennetz noch erweitert werden. Die Düngeverordnung wird bereits im kommenden Jahr evaluiert. Solle sich daraus ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verordnung Anfang 2022 angepasst.
Es geht uns nicht darum, die Landwirtschaft zu verteufeln oder zu gängeln. Was die Branche für die Menschen leistet, ist enorm. Gerade in diesen Pandemie-Zeiten spüren wir das. Niemand muss hungern oder Durst leiden. Was vielen selbstverständlich scheint, ist es eben nicht. Dennoch müssen wir die Probleme lösen, zu denen auch die Landwirtschaft beigetragen hat. Mit Engagement und Klugheit werden wir diese Probleme lösen – und zwar gemeinsam. Davon bin ich überzeugt.“
Schwerin – Den Küstenfischern des Landes werden über das Jahr 2020 hinaus auch für das Jahr 2021 aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fangausfällen gewährt. Die Regelungen für die Ausgleichszahlungen wurden fortgeführt und das Meldeverfahren bei Netzschäden vereinfacht.
„Die Rückkehr der Robben in unsere Küstengewässer ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Die Höhe der Zahlungen können 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetzfischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiaufsichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischereierzeugerorganisationen zu führen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte gewerbliche Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadensmeldungen vorgenommen hat.
Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2021 einmalig bis zum 31.03.2022 schriftlich zu stellen an das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Die Antragsunterlagen sind bei den Fischereierzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.
Kegelrobben sind eine in Deutschland besonders geschützte Art. Die Kegelrobbe ist eine der drei in Deutschland heimischen Meeressäugetierarten, zu den auch der Seehund und der Schweinswal gehören.
Kegelrobbenbullen sind mit einem Gewicht von bis zu 300 kg die größten heimischen Raubtiere. Es gibt heute in der Ostsee ca. 35.000 Ostsee-Kegelrobben (HELCOM 2018). Das Beutespektrum der Kegelrobben variiert regional und saisonal sehr stark. Das führt zunehmend zu Schäden in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Das Institut für Fisch und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co KG hat von März 2018 bis September 2020 die fischereilichen Schäden durch Kegelrobben bei der Heringsfischerei im Greifswalder Bodden untersucht und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Durch Ostsee-Kegelrobben beschädigte Fischkörper und damit nicht zu verkaufende Ware in der Stellnetz-Heringsfischerei im Greifswalder Bodden betrugen ca. 3 % bis 6 %.
Totalverluste an Stellnetzen in der Heringsfischerei betrugen ca. 3 %.
Die Gewährung von Fangausfallentschädigungen ist Teil eines Konfliktmanagements zwischen Kegelrobben und Fischerei. Ein Fachbeirat, der von Minister Backhaus initiiert wurde, begleitet diesen Prozess. In dem Fachbeirat sind Vertreter der beruflichen Fischerei, der Naturschutzverbände, der Verwaltung und der Forschung vertreten.
Schwerin – Der Bund will die Abschlagszahlungen bei der Novemberhilfe anheben. Die Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro an Abschlagszahlungen bekommen.
„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Deckel angehoben wird. Das wird er nun. Damit kommt der Bund unseren Forderungen entgegen. Am Ende ist die Anhebung eine Kompromisslösung, die die Liquiditätssituation für Unternehmen mit Anträgen über 20.000 Euro etwas entschärft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Anhebung des Deckelbetrages für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro gefordert. Dieser Forderung hatten sich viele Bundesländer angeschlossen.
Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten. „Dazu zählt das gesamte Beherbergungsgewerbe, nachdem der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen und die Unterstützung nachgebessert hatte. Entscheidend ist, dass die Hilfe nun weiter ins Laufen kommt“, so Glawe weiter.
Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese hat der Bund für die Novemberhilfe am 25. November 2020 freigeschaltet.
Der Minister fordert, dass die Antragsstellung für die Dezemberhilfe nunmehr vom Bund auf den Weg gebracht wird. „Unternehmen brauchen weiter Planungssicherheit. Wer im November vom teilweisen Lockdown betroffen war, wird es vermutlich auch im Dezember sein. Die Unterstützung muss deshalb in die Umsetzung kommen, die Antragsstellung rasch ermöglicht werden“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.
Gegenwärtig bereitet der Bund das Antragsverfahren vor. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
Menschen spenden 50.000 Euro für Projekte in ihrer Region
Schwerin – Crowdfunding auf der Plattform der WEMAG entwickelt sich zu einer erfolgreichen und beliebten Methode, um finanzielle Mittel für gemeinnützige Zwecke zu sammeln. Jetzt haben die Spenden die Marke von 50.000 Euro erreicht. „Ich freue mich sehr, dass die Menschen bereit sind, für Projekte in ihrem Umfeld zu spenden. Mit unserer Crowdfunding-Website können Ideen für Projekte vor der eigenen Haustür sichtbar gemacht und umgesetzt werden. Wir fördern damit ein schöneres und besseres Miteinander in der Region“, sagte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart.
Die WEMAG-Crowd ist im April 2018 gestartet und unterstützt Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung und Umwelt, die in Mecklenburg-Vorpommern und dem nördlichen Brandenburg zu Hause sind. Dazu gehört zum Beispiel das Bodentrampolin auf dem Spielplatz in der Dorfmitte von Grambow. Hier ergriff der Förderverein „Unser Grambow e. V.“ die Initiative und machte das Projekt auf der WEMAG-Crowd öffentlich. Das Spendenziel von 3.500 Euro konnte schon vor dem Ende der Laufzeit von sechs Wochen erreicht werden.
Zu den ersten erfolgreich umgesetzten Vorhaben zählt auch die Kirchturmuhr für Jesendorf. Hier haben mehr als 20 Unterstützer aus der Region insgesamt 5.332 Euro gespendet und das Ziel von 5.000 Euro übertroffen. Initiator dieser Sammelaktion war Sebastian Knauer, der das Projekt für den 1. Mecklenburger Uhrenclub e. V. auf der WEMAG-Crowd bewarb.
Erfolg mit Crowdfunding hatte auch der Förderverein Pingelhof Alt Damerow e. V., der Geld für die Neueindeckung des Reetdaches der alten Scheune auf dem Pingelhof einwarb. Der Pingelhof ist über 400 Jahre alt und damit eine der ältesten noch erhaltenen Hofanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Förderverein hatte bereits erhebliche Eigenmittel aufgebracht und die noch fehlenden 2.500 Euro konnten über die WEMAG-Crowd gesammelt werden.
Der Künstler Richard Wester setzte ein Spendenziel von 2.500 Euro, um die Kosten für seine Tour und die Produktion einer CD zu seiner 7-tägigen Veranstaltung in der Thomaskapelle des Schweriner Doms aufbringen zu können. Der Musiker und Komponist ist seit über 40 Jahren Gast auf deutschen und internationalen Bühnen. Mit Unterstützung der WEMAG-Crowd konnte er 2018 nach Schwerin geholt werden.
Mit dem Projekt „Biosphäre blüht“ wollte das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe gemeinsam mit dem Förderverein Biosphäre Schaalsee e. V. und der Stiftung Biosphäre Schaalsee zum Schutz der Wildbienenvielfalt beitragen. Entlang eines blühenden Bandes durch das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee kann nun dank zahlreicher Unterstützer ein Netz aus mehrjährigen Blühflächen entstehen, das im Laufe der Zeit mit Blühflächen anderer Regionen vernetzt werden kann.
Auch in der aktuellen schwierigen Zeit gibt es Menschen, die zu Hilfsaktionen aufrufen, und Menschen, die sich daran beteiligen. So hat beispielsweise Thomas Pätzold, der bei der WEMACOM Telekommunikation GmbH arbeitet, eine Hilfsaktion für bedürftige Menschen gestartet, nachdem die Ausgabestellen der Tafeln in Rehna und Gadebusch aufgrund der Corona-Krise geschlossen werden mussten. „Die Crowd der WEMAG ist aus meiner Sicht das geeignete Instrument, in der Region Mitstreiter für so ein soziales Projekt zu finden“, sagte Thomas Pätzold rückblickend. Das Spendenziel war mit 500 Euro angesetzt. Bereits nach einer Woche hatten 88 Unterstützer insgesamt 3.640 Euro gespendet und alle Erwartungen übertroffen.
Sich gemeinsam für die Region einsetzen, einander helfen und füreinander da sein – das haben sich viele ehrenamtlich tätige Menschen zur Aufgabe gemacht. Zu ihnen gehört auch Miriam Jablonski. Sie hat mithilfe der WEMAG-Crowd eine Unterstützungsaktion für das Tierheim in Dorf Mecklenburg gestartet, das die Folgen Corona-Pandemie spürte. Die Türen für ehrenamtliche Helfer mussten zum Schutz der Mitarbeiter geschlossen bleiben und weniger Tiere konnten in ein neues Zuhause vermittelt werden.
Auch die Spenden für das Tierheim gingen zurück, da viele Menschen selbst in finanziell unsicherer Lage stecken. Hinzu kamen die ausgefallenen Einnahmen für die Tierpensionen, da die Menschen nicht in den Urlaub gefahren sind. „Ich wollte dem Tierheim auf diese Weise helfen und habe gehofft, dass möglichst viele Menschen ein Herz für die Tiere in unserer Region haben und mein Projekt unterstützen“, erklärte die WEMAG-Mitarbeiterin. Von der großen Resonanz war sie überrascht. Insgesamt 60 Unterstützer konnte sie mobilisieren. So konnte sie der Vereinsvorsitzenden Meike Gutzmann statt der ursprünglichen Zielsumme von 500 Euro am Ende der Projektlaufzeit 1.800 Euro überreichen.
Zu den aktuell auf der WEMAG-Crowd beworbenen Vorhaben gehört das Projekt „Wasser für die Streuobstwiese“ in Ziegendorf. „Für unsere im Jahr 2016 angelegte Streuobstwiese benötigen wir dringend Strom für einen Wasseranschluss“, sagte die Vereinsvorsitzende und Initiatorin des Projektes, Marita Rossow. Das Wasser wird in erster Linie für Neuanpflanzungen gebraucht. Es wurde bisher in großen Behältern zur Streuobstwiese transportiert, was jedoch auf Dauer zu schwierig und umständlich ist.
Viele Menschen engagieren sich in Ziegendorf beim Projekt „Wasser für die Streuobstwiese“. Foto @ Bodo Grewe
Das Spendenziel für den Stromanschluss beträgt 2.000 Euro. Die gesamten Kosten für Strom und Wasser beziffern die bauausführenden Unternehmen auf etwa 8.000 Euro. Deshalb hofft der Verein auf viele Unterstützer. „Je größer die Unterstützung, desto schneller können wir unsere Pflanzen mit Wasser versorgen. Jeder Euro ist wichtig und wird ausschließlich für die Streuobstwiese eingesetzt“, versichert die Vereinsvorsitzende. Wichtig sei als Erstes der Stromanschluss, um die Voraussetzung für die anschließende Wasserbohrung zu schaffen.
Zislow – Die Geschäftsführer des Vitalhotels „Die Arche“ Siegfried und Gunther Hanke in Zislow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhalten für die energetische und ökologische Erneuerung und Erweiterung des Landhauses „Die Arche“ vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 36.667,50 Euro.
Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen rund 73.335 Euro.
Es ist vorgesehen, das Landhaus in Zislow ökologisch und energetisch zu erneuern und zu erweitern. Das Vorhaben umfasst den Bau einer thermischen Solaranlage mit einem Schichtspeichersystem, die Verlegung einer 130 Meter langen Nahwärmeleitung, die Errichtung eines Stromspeichers sowie die Installation von drei E-Ladesäulen.
Durch diese Maßnahmen können jährlich 68 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Pro Jahr steht eine nutzbare thermische Energiemenge von rund 10.000 Kilowattstunden Strom zur Verfügung.