Grimmen – Die RESD GmbH aus Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) ist mit rund 20 Mitarbeitern im Bereich Tief- und Straßenbau tätig, spezialisiert auf die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit öffentlichen Versorgern. Jetzt investiert das Unternehmen in eine neue Bausoftware zur digitalen Projektverwaltung.
„Die zunehmende Umstellung auf digitale Prozesse in den Unternehmen ist ein wichtiger Schritt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die RESD GmbH aus Grimmen geht den richtigen Weg und nutzt IT-Lösungen, die das tägliche Arbeiten wesentlich erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Vorgesehen ist, eine individuelle Bausoftware mit diversen Zusatzmodulen und einen Server zu erwerben. So kann künftig unter anderem im Tief- und Kanalbau eine digitale Mengenermittlung aus digitalen Geländemodellen und 3D-Baukörpern direkt vor Ort ermittelt werden. Des Weiteren wird ein GPS-Messgerät mit dem notwendigen Zubehör sowie einem Leica Tachymeter erworben. Der Tachymeter ermittelt per GPS Festpunkte, um die räumliche 3D Ebene darzustellen.
Mit mehreren gemessenen Punkten werden alle relevanten Daten (Fläche, Länge, Höhe und Volumen) genauestens errechnet, um diese an das Programm weiter zu geben. Mit diesen Daten und den regelkonformen Abrechnungsgrößen kann eine exakte Abrechnung erfolgen. „Digitalisierung ist ein wichtiges Thema. Mit der Investition in die Softwarelösungen können Produktionsprozesse verschlankt und ein besseres Controlling ermöglicht werden“, sagte Glawe.
Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 57.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der „Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation“ (DigiTrans RL) in Höhe von rund 28.700 Euro.
WEMAG und WEMACOM bedanken sich bei surfenden Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Schwerin – Rund 5.000 Kunden im Landkreis Ludwigslust-Parchim surfen bereits mit dem Glasfaserinternet der WEMAG durchs Netz. Fast genau drei Jahren ist es her, dass die WEMAG und ihre Tochter, die WEMACOM Breitband GmbH, den Zuschlag beim ersten Aufruf für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis erhielten. Für die gute Zusammenarbeit in dieser Zeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedankt sich die WEMAG bei den angeschlossenen Gemeinden herzlich.
Ein kleines Fest, mit viel Tradition und einem symbolischen Einschalten des Glasfasernetzes – genau das hatten die WEMAG und die WEMACOM für die Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim geplant, die seit Mitte 2019 nach und nach ans Glasfasernetz gegangen sind. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten jedoch nur vier dieser geplanten Lichterfeste stattfinden. Deshalb erhält jeder Bürgermeister eine kleine Spende, die für Projekte, Vereine oder Initiativen in der Gemeinde eingesetzt werden kann.
Für genau diesen Zweck waren bereits auf den Lichterfesten, die in Weitendorf, Warsow, Ganzlin, Kreien und Ruhner Berge stattfinden konnten, Spenden gesammelt worden. „Die Gäste konnten sich gegen einen kleinen Obolus an mecklenburgischen Spezialitäten stärken und sich mit Getränken erfrischen. Diese Einnahmen haben wir um 250 Euro aufgestockt und an die Gemeinden übergeben“, erklärt Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG. Damit die übrigen vier surfenden Gemeinden trotz Corona-bedingt abgesagten Feierlichkeiten nicht leer ausgehen müssen, erhalten auch sie jeweils 250 Euro für einen bestimmten Verwendungszweck in der Gemeinde.
Dabei kommen die Spenden in vielen Gemeinden vor allem den kleinsten Bewohnern zu Gute. In Ganzlin und Kreien werden mit dem Geld die örtlichen Kitas unterstützt. In Ruhner Berge war ebenfalls sofort klar: „Das Geld bekommt unsere Kita ‚Ruhner Zwerge‘, so Bürgermeister Hans-Jürgen Buchholz. Dort entstanden im vergangenen Jahr nämlich neue Spielgeräte für die Krippen-, Kita- und Hort-Kinder. „Bislang sind wir immer auf den Spielplatz gegangen, der ein paar Gehminuten entfernt und auf der anderen Seite eine vielbefahrene Straße liegt. Das ist im Kita-Alltag natürlich sehr umständlich gewesen. Daher freuen wir uns über die finanzielle Unterstützung für unseren eigenen Spielplatz auf dem Hinterhof“, so Kitaleiterin Annett Weissensee.
Im Herbst überreichte Reiner Benesch (l.) von der WEMAG eine kleine Spende an die Ruhner Zwerge in Suckow. Das Geld wurde für einen neuen Spielplatz eingesetzt, auf dem die Kleinen inzwischen fröhlich toben können. Foto @ WEMAG/Reiber
Auch in Sternberg fließt die 250-Euro-Spende in die Modernisierung eines Spielplatzes. In den Gemeinden Weitendorf und Warsow werden mit dem Geld hingegen die Senioren der Gemeinde unterstützt. Gerade die ältere Generation hatte es während der Corona-Pandemie nicht leicht. Hier soll die kleine Spende der WEMAG ein wenig Abhilfe schaffen. In der Gemeinde Weitendorf habe beispielsweise das Gemeindehaus schließen müssen, so Bürgermeisterin Andrea Sielaff. Um den Senioren trotzdem etwas sozialen Kontakt zu ermöglichen, sei mit Hilfe der Spende ein Tagesausflug geplant worden.
In Dümmer nahm auf Wunsch der Gemeinde Moritz Bleeck, Vorstandsvorsitzender des Hundesportclubs Dümmer e. V., den Scheck entgegen. „Wir werden das Geld für ein Sonnensegel einsetzen. Im Sommer ist es auf dem Trainingsplatz immer sehr heiß – da freuen sich sowohl die Hunde als auch die Besitzer über ein schattiges Plätzchen“, erklärt Moritz Bleeck. Auch die Gemeinden Borkow und Kogel werden mit dem kleinen Dankeschön von 250 Euro bedacht.
Schwerin – Der Bauernverband hat eine Großdemonstration angekündigt. Unter anderem will die Berufsständevertretung damit gegen die geplante Düngeverordnung protestieren. Dazu erklärt der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus: „Die Diskussion um die geplante Landesdüngeverordnung wird auf hohem fachlichem Niveau geführt. Der Bürger versteht in der Regel nicht, worum es dabei geht. Dabei ist es eigentlich ganz simpel: Es geht um sauberes Wasser! Gelegentlich werde ich dafür verspottet, wenn ich sage: Wasser ist das wichtigste Lebensmittel – Wasser ist Leben. Das ist die einfache Wahrheit. Ohne Wasser kein Leben – ohne sauberes Trinkwasser kein menschliches Leben.
Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass Profite in einzelnen Wirtschaftszweigen zulasten der natürlichen Ressourcen gehen. Und den meisten Menschen geht das inzwischen ebenso.
Man muss nicht verstehen, wie sich Grundwasserkörper verhalten, welche Nitrifikation wo stattfindet. Es reicht, zu verstehen, dass Nitrat und Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nichts im Grundwasser zu suchen haben.
Mancher Landwirt behauptet, er sei nicht verantwortlich dafür, dass das Grundwasser unter seinem Acker belastet ist. Vielleicht hat er damit recht, weil Generationen vor ihm den schlechten Zustand herbeigeführt haben. Aber er ist jetzt verantwortlich dafür, dass sich der Zustand verbessert. Deswegen gibt es keine Alternative zu einem Düngemanagement, dass die Weichen dafür stellt, dass auch zukünftige Generationen noch sauberes Trinkwasser zur Verfügung haben. Amtliche Messungen in Frage zu stellen, Regierungen zu diffamieren oder Tatsachen zu leugnen, ist keine Lösung.
Der Bauernverband hat die Binnendifferenzierung gewünscht, wir haben sie umgesetzt.
Wenn die differenzierte Betrachtung jedoch nicht das erwünschte Ergebnis erbringt, sondern nachweist, dass die Landwirtschaft sehr wohl mitschuldig ist, nun alles infrage zu stellen, ist unredlich. Leider hat der Deutsche Bauernverband seit Jahren das Problem verdrängt. Das Gerichtsurteil von SH sollte dem Berufstand deutlich zu denken geben.
Als Landwirtschaftsminister weiß ich, dass die Branche vor bisher ungekannten Herausforderungen steht: Corona, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Klimawandel, ruinöse Erzeugerpreise. Das ist eine fatale Mischung. Deswegen setze ich mich seit Jahrzehnten dafür ein, die Landwirte zu unterstützen.
Allein in diesem Jahr erhalten 4.700 Betriebe 354,4 Mio. Euro Direktzahlungen, weitere 59,9 Mio. Euro Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen. Mehr als 8 Mio. Euro werden als Corona-Soforthilfen für die Landwirtschaft gezahlt, Investitionsförderung erfolgt in Höhe von rund 45 Mio. Euro. Zusammen fast eine halbe Milliarde Euro allein in diesem Jahr. Man kann also nicht sagen, das Land tue nichts für seine Bauern.
Aber als Umweltminister sage ich nochmals deutlich: Wir können nicht so weitermachen wie bisher. Ich reiche weiterhin die Hand, um gemeinsam zu Lösungen zu kommen, die die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft schonen und gleichzeitig den landwirtschaftlichen Betrieben ein gutes Leben sichern.“
Schwerin – Der Landesbauernverband behauptet, die neue Landesdüngeverordnung beruhe auf falschen Messergebnissen. Dem widerspricht der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus.
„Der Bauernverband ist nicht aufrichtig, wenn er immer wieder betont, die Grundwasser-Messstellen allein seien ausschlaggebend für die Gebietskulisse – also die sogenannten „Roten Gebiete“. Dabei war es gerade der Bauernverband, der darauf gepocht hat, genau festzulegen, wo erhöhte Nitratwerte im Grundwasser durch landwirtschaftliche Nutzung auftreten. Dieser Aufforderung kommen wir unter anderem mit den 559 Messstellen im Land nach. Aber das Verfahren ist dreistufig.
In einem ersten Schritt werden die Nitratgehalte ausgewertet. Weiterhin werden Boden- und Wetterdaten herangezogen, um zu berechnen, wie viel Stickstoff gedüngt werden kann, damit im Bodensickerwasser nicht mehr als 50 mg je Liter Nitrat entstehen. Diese Modellrechnung wird im dritten Schritt mit der Karte verschnitten, die die tatsächlich anhand von Datensätzen aus landwirtschaftlichen Betrieben gedüngten Stickstoffmengen landesweit ausweist.
Dieses Verfahren ist mehrfach mit den Vertretern des Berufsstandes erörtert worden. Durch die zweifache Binnendifferenzierung hat das Land in Richtung Verursachergerechtigkeit viel erreicht. Im Vergleich zur Gebietskulisse der Düngelandesverordnung 2019 hat sich in MV die Gebietskulisse um 30 % verringert. Das heißt, mit Stand 25.11.2020 sind rund 181.000 ha in 4.533 Feldblöcken als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen.
Doch auch wenn 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Nitratbelastet sind, 87 Prozent sind es nicht – hier gibt es keine Einschränkung durch die neue Düngeverordnung. Es scheint aber so, als würde der Bauernverband erst zufrieden sein, wenn wir gar keine roten Gebiete ausweisen würden. Doch das wird nicht passieren. Ich sage, Nitrat gehört nicht ins Grundwasser, ebenso wenig wie Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln. Die haben wir nämlich auch regelmäßig bei unseren Messungen finden können.
Wir brauchen aber auch keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Was wir brauchen, ist ein gemeinsamer Lösungsweg. Wasser ist Leben – und wir haben nicht das Recht, auf Kosten späterer Generationen mit diesem wichtigen Lebensmittel Schindluder zu treiben. Die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft muss deutlich heruntergefahren werden“, so Minister Backhaus.
Der Minister weist aber darauf hin, dass es auch gemeinsame Positionen von Ministerium und Bauernverband gibt. Demnach vertreten beide die Auffassung, dass die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) keine ausreichend präzisen Anforderungen bzw. Mindeststandards für die Verwendung von Messstellen für die Gebietsausweisung vorgibt.
Auch fehlt in der AVV beispielsweise eine konkrete Vorgabe, an welchen Positionen (oben – Nitrat in der Regel noch nicht abgebaut, Mitte – Nitrat in der Regel teilweise abgebaut, unten – Nitrat in der Regel abgebaut) eines Grundwasserleiters ein Filter gesetzt sein sollte, um Nitratwerte im Grundwasser zu ermitteln.
Für Ministerium und Bauernverband ist es wichtig, mit aktuellen Daten, konkretisierten Anforderungen an die Messstellenauswahl und fortgeschriebenen bundeseinheitlichen Vorgaben die mit Nitrat belasteten Gebiete noch präziser zu bestimmen. Eine weitere Präzisierung der Gebietskulisse für die roten Gebiete soll in 2021 erfolgen und zum 1. Januar 2022 berücksichtigt werden.
Minister Dr. Backhaus hat die Bundesministerinnen Klöckner und Schulze schriftlich aufgefordert, die bundesweite Vereinheitlichung und Konkretisierung von bisher nicht eindeutig definierten Anforderungen an Parameter für Messstellen zu koordinieren.
Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute dem Landtag versichert, dass die Landesregierung die Aufgabe der Reduzierung des Plastikmüllaufkommens in Mecklenburg-Vorpommern sowie den Schutz der Ostsee ernst nimmt und in vielen Punkten bereits gegensteuert. Allerdings seien die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen entweder noch so frisch, dass messbare Ergebnisse noch nicht vorliegen, oder sie sind derzeit noch in Erarbeitung bzw. Novellierung.
„Uns allen ist klar, dass wir weltweit ein Riesenproblem mit Kunststoffabfällen haben. Zu Recht beschäftigen wir uns auch hier im Landtag damit“, sagte Backhaus. Grundproblem von Kunststoffen sei ihre Langlebigkeit. Sie werden in der Umwelt kaum oder extrem langsam abgebaut. Deshalb sei aus seiner Sicht die Abfallvermeidung oberstes Gebot. Recycling von Kunststoffabfällen allein löse das Problem nicht.
„Entscheidend ist aus meiner Sicht die Reduzierung der Kunststoffproduktion, insbesondere der Einwegkunststoffproduktion. Ex und Hopp können wir uns nicht mehr leisten“, sagte Backhaus. Nicht umsonst habe die Umweltministerkonferenz gerade jüngst im November allein drei Beschlüsse zur Reduzierung von Plastikmüll und Ressourcenschonung gefasst. Diese Beschlüsse wurden von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Zukünftig müsse eine Kombination aus der Getrenntsammelpflicht für Kunststoffabfälle, deren Durchsetzung durch Pfanderhebung und verbindlichen Vorgaben zur Produktgestaltung und damit auch zur Gestaltung von deren Verpackungen erfolgen. Ganz entscheidend sind dabei Vorgaben zur Recyclefähigkeit von Kunststoffen und zum Einsatz von Recyclaten in der Neuproduktion.
Backhaus machte an Beispielen deutlich, dass auch auf Ebene der Kommunen oder im Rahmen gemeinsamer Aktionspläne der Ostseeanrainer Ideen entwickelt und Maßnahmen umgesetzt werden, die den Umgang mit Einwegplastik, aber auch insgesamt zum Umgang mit Wegwerfprodukten ändern sollen. Der vom Agrarausschuss geforderte Maßnahmenkatalog für MV sei eine Aufgabe aller Ressorts der Landesregierung. „Ich werde darauf hinwirken, dass alle Beteiligten im Rahmen ihrer Verantwortung im Sinne des Beschlusses des Landtags agieren werden“, versprach Backhaus.
Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.
Das neue Bildungsfreistellungsgesetz eröffnet mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterzubilden. Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je – nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen existentiell. Und nicht zuletzt geht es auch um die aktive Teilhabe an unserem demokratischen Miteinander“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.
Nicht nur die Beschäftigten profitieren von der Weiterbildung in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.
Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:
Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.
Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.
Mit der jetzt vollzogenen Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Schwerin – Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen – das sind für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die zentralen Ziele der Nachtragshaushalte 2020 und 2021, über die der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern heute abschließend berät.
„Wir brauchen diesen Nachtragshaushalt für 2020 und 2021. Er ist zwingend notwendig zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, zur gesundheitlichen Bekämpfung der Corona-Pandemie und für Investitionen in die Zukunft“, warb Schwesig für die Annahme. „Wir müssen jetzt entschlossen handeln. Wir müssen Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch diese Krise bringen.“
Zu Beginn ihrer Rede ging Schwesig auf die aktuelle Lage im Land ein. „Mecklenburg-Vorpommern hat am letzten Sonntag die Schwelle zum Risikogebiet überschritten“, stellte die Ministerpräsidentin fest. „Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt die zweite Welle heftig ab. Wir können nicht die Augen vor dieser Welle verschließen.“ Die Landesregierung werde am kommenden Dienstag mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Sozialverbänden die Lage bewerten und Entscheidungen treffen.
„Angesichts der bundesweiten Situation halte ich es auch für geboten, dass sich die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder noch möglichst in dieser Woche beraten, wie wir zu strengeren Maßnahmen kommen“, zeigte sich Schwesig offen. Die Kanzlerin habe dazu im Bundestag Vorschläge gemacht. „Wir sollten über die Vorschläge der Kanzlerin reden. Auch MV muss ein Interesse daran haben, dass es bundesweit strenger wird und damit die Welle, die uns erreicht, schwächer wird.“
Der von der Regierung entworfene und in den Landtagsausschüssen beratene Nachtragshaushalt habe fünf Schwerpunkte. Im Bereich „Wirtschaft und Arbeitsplätze“ soll vor allem das Winterwirtschaftsprogramm des Landes finanziert werden. Der Schwerpunkt „Gesundheit“ beinhalte Investitionen in die Universitätskliniken und Krankenhäuser im Land. Den „Kommunen“ werde geholfen, ihre Steuerausfälle auszugleichen. „Im Bereich Bildung investieren wir in die Digitalisierung. Eine bessere digitale Ausstattung an Schulen und Hochschulen erleichtert den Unterricht nicht nur in Zeiten einer weltweiten Pandemie“, so Schwesig. Auch die „Digitalisierung der Verwaltung“ solle vorangetrieben werden.
„Wir sind überzeugt: Es ist richtig, Nothilfe und Investitionen klug miteinander zu verbinden“, erklärte Schwesig mit Blick auf die in den letzten Wochen geäußerten Kritik am Nachtragshaushalt.
Der Nachtragshaushalte haben ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro, die über Kredite finanziert werden müssen. Das stehe im Einklang mit der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse ermöglicht uns, ausnahmsweise Schulden zu machen, um Naturkatastrophen und Krisen zu begegnen. Und eine weltweite Pandemie ist eine Naturkatastrophe. Wir handeln solide und verfassungsfest“, erläuterte die Ministerpräsidentin.
Gützkow – Die Firma Johannes Hecker Bau- und Möbeltischlerei in Gützkow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält 10.000 Euro für ein Programm, mit dem betriebliche Abläufe wie Kundenpflege und Produktverwaltung digital gesteuert werden können. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans.
Mit Hilfe der Fördermittel plant die Firma, die bestehende Software weiterzuentwickeln. Damit wird es künftig möglich sein, die Materialverwaltung digital und zum Teil automatisiert abzuwickeln. Unter anderem werden Investitionen in zehn QR-Scanner vorgenommen, die zur Steuerung der Warenwirtschaft im Lager und zur Nachverfolgung des Produktionsfortschritts eingesetzt werden.
Mithilfe von W-LAN-Verstärkern wird für eine stabile Vernetzung innerhalb des Produktionsgeländes gesorgt. Zudem wird eine transparente, verlässliche Kundendatenbank geschaffen. Des Weiteren soll die Zeiterfassung künftig digital über mobile Endgeräte (Tablets) erfolgen.