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Kategorie: Wirtschaft

Neue Düngelandesverordnung

Backhaus: Kritik an Landes-Messstellennetzwerk unseriös

Schwerin – Seit dem 27.10.2020 läuft die Ressort- und Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Düngelandesverordnung, die am 23.11.2020 enden wird. Um diesen Verordnungsentwurf sind vor allem im Berufsstand Diskussionen entbrannt, da in der Düngelandesverordnung die „roten Gebiete“ neu bestimmt werden. So suggeriert ein vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Gutachten offenbar, dass die zugrunde gelegten Messstellen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen und damit die Gebietsausweisung auf falschen Grundlagen beruhe.

Dies weist Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus konsequent zurück und fordert den Bauernverband auf, das Gutachten zugänglich zu machen. Dem Ministerium liegt es derzeit nicht vor. Der Minister stellt erneut einige in der Kritik stehende Punkte klar:

Erster Punkt ist, dass die Anforderungen an die Messstellen, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete verwendeten werden, von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung bestimmt werden. „Wir haben diese Anforderungen eingehend geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass unsere Messstellen diesen Anforderungen genügen,“ so Minister Dr. Backhaus. Er stellt auch klar, dass hohe Nitratgehalte nicht davon herrühren, wie mächtig der Grundwasserleiter ist, in welcher Tiefe die Messstelle verfiltert ist oder welchen Abstand die Wassersäule über den Filter der Grundwassermessstelle aufweist. „Das Nitrat generiert sich nicht aus dem Grundwasserleiter, sondern aus den überschüssigen Einträgen aus der Flächennutzung im Zustromgebiet der Messstelle“, erklärt Minister Dr. Backhaus und meint, dass die Grundwassermessstellen nicht das Problem sind.

Zweiter Punkt ist, dass eine Trendbetrachtung nur in den Fällen erforderlich ist, wie sie in der Düngeverordnung (DüV) des Bundes in § 13a DüV fixiert sind. Demnach sind nur die Messstellen auf einen Trend zu überprüfen, die Nitratgehalte zwischen 37,5 und 50 mg/l aufweisen. Bei der jetzt anstehenden Gebietsausweisung ist es bei Messstellen, die mehr als 50 mg/l Nitrat aufweisen, also unerheblich, ob diese hohen Nitratgehalte in den vergangenen Jahren zunehmen, stagnieren oder abnehmen. Überschritten ist überschritten. „Bei der aktuellen Gebietsausweisung ist lediglich ein Teilgebiet als mit Nitrat belastetes Gebiet ausgewiesen, weil dort eine Messstelle mit mehr als 37,5 mg/l Nitrat und steigendem Trend steht,“ informiert Minister Dr. Backhaus.

Ein dritter Aspekt betrifft die Diskussion, ob die belasteten Grundwassermessstellen überhaupt ein Zustromgebiet aufweisen, das landwirtschaftlich genutzt wird. Anders als bei den eutrophierten Gebieten kommt es laut Bundesdüngeverordnung bei den Nitratgehalten im Grundwasser nicht darauf an, signifikante Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachzuweisen. Minister Dr. Backhaus weist darauf hin, dass das natürlich nicht nur für die mit Nitrat belasteten Messstellen gilt, sondern auch für alle unbelasteten Messstellen, die bei der Gebietsabgrenzung zwischen unbelasteten und belasteten Gebieten eine ebenso wichtige Rolle spielen. Wird als Indikator für eine landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet einer Messstelle der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen herangezogen, dann weisen nur lediglich fünf Messstellen der insgesamt 91 mit Nitrat belasteten Messstellen keine Rückstände (fünf Messstellen) bzw. keine Daten (zwei Messstellen) dazu auf. Das heißt, bei mindestens 84 Messstellen (ca. 92,3 %) sind nicht nur die Nitratgehalte erhöht, sondern ist auch der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen erbracht. Die gefundenen Pflanzenschutzmittelrückstände in den mit Nitrat belasteten Messstellen sind ein starkes Indiz für die landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet dieser Messstellen. „Vor allem bei diesen Messstellen ist davon auszugehen, dass eine verringerte Düngung im Zustromgebiet zu einer Abnahme der Nitratgehalte in diesen Messstellen führt,“ schätzt Minister Dr. Backhaus mit Blick auf die Wirkung der in Rede stehenden Maßnahmen in diesen roten Gebieten ein.

Vierter Punkt ist, dass jetzt auch Teilgebiete um belastete Messstellen in solchen Grundwasserkörpern betroffen sind, die bislang nicht zur Kulisse der DüLVO gehörten. In den alten roten Gebieten werden also zukünftig weniger Landwirte betroffen sein; Landwirte, die außerhalb der alten roten Gebiete lagen, werden zukünftig in mit Nitrat belasteten Gebieten wirtschaften. Dieser Umstand geht auf eine Forderung der EU-Kommission zurück, alle belasteten Messstellen zu betrachten, unabhängig davon, ob der Grundwasserkörper bzgl. Nitrat im chemisch schlechten oder guten Zustand ist.

Als fünften Aspekt erinnert Minister Dr. Backhaus daran, dass die Erlasse der neuen Bundesdüngeverordnung und der geänderten Landesverordnungen nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch ein Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern sollen, bei dem der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von bis zu ca. 857.000 € pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes droht. „Mir ist sehr daran gelegen, dass wir in M-V den Anforderungen, die die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung stellen, vollumfänglich gerecht werden, aber auch nicht darüber hinaus gehen“, erläutert Minister Dr. Backhaus das Vorgehen zur aktuellen Gebietsausweisung. Hinsichtlich des Vergleichs mit dem Vorgehen anderer Bundesländer schätzt Minister Dr. Backhaus ein, dass die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung den Forderungen beider Seiten (Landwirtschaft und EU-Kommission) gerecht werden und jedes Bundesland versuchen wird, diese Anforderungen umzusetzen.

Unterschiede wird es daher nur geben, wenn die Messnetzdichte, die bodenklimatischen bzw. naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten oder die Datengrundlagen für die Modellierung und die Berechnung der Stickstoffsalden von Land zu Land unterschiedlich sind. Aber auch diese Unterschiede bewegen sich im Rahmen dessen, was die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung zulässt.

Sechster und abschließender Punkt ist, dass alles darangesetzt werden sollte, dass die Düngelandesverordnung am 01.01.2021 in Kraft tritt. Gelingt dies nicht, gelten die strengen Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung nicht nur in den alten roten Gebieten der derzeit gültigen Düngelandesverordnung, sondern darüber hinaus auch für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in den anderen Grundwasserkörpern, die eine belastete Messstelle aufweisen. Dies ist in der Bundesdüngeverordnung so festgeschrieben. „Dann sprechen wir nicht mehr von 12 %, sondern von einem Mehrfachen an landwirtschaftlicher Nutzfläche, die als rote Gebiete gelten,“ fasst Minister Dr. Backhaus die Situation für M-V zusammen und versichert, dass er das tunlichst vermeiden möchte.

Zukunftspreis Handwerk

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Schirmherrschaft für den neuen „Zukunftspreis Handwerk‘“ übernommen, der von der Handwerkskammer Schwerin und der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin initiiert wurde.

„Mit der Auszeichnung sollen besondere Leistungen im Handwerk gewürdigt werden. Es geht um zukunftsorientierte, beispielgebende Leistungen und Konzepte, die aus dem Handwerk heraus entstanden sind. Bewerben können sich Betriebe, die beispielsweise innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen umgesetzt haben, ein außergewöhnliches Engagement in der Berufsausbildung bieten oder nachhaltige und langlebige Gestaltung von Produkten und Verfahren eingeführt haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausschreibung für den Wettbewerb 2021 hat gerade begonnen und endet am 21. Januar 2021. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis soll künftig alle zwei Jahre vergeben werden. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin stellt das Preisgeld und die Handwerkskammer Schwerin lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der Handwerksrolle und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sind.

Der Sitz des Unternehmens muss sich im Bezirk der Handwerkskammer Schwerin befinden. Bei Leistungen, die in Kooperation entstanden sind, kann der Kooperationspartner aus allen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen kommen und auch bundesweit/international ansässig sein. Eine Jury aus Vertretern der Handwerkskammer Schwerin, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, des Technologie- und Beratungsinstituts M-V, des Patentinformationszentrums und der Hochschule Wismar entscheidet über die Preisvergabe bis Anfang Februar 2021.

Die Auszeichnung wird voraussichtlich im März 2021 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung übergeben. „Die Teilnahme an dem Wettbewerb bietet den Betrieben die Chance, ihre Leistungen und Konzepte einem breiten Publikum vorzustellen“, sagte Glawe.

Ausschreibung und Online-Bewerbung: www.hwk-schwerin.de/Zukunftspreis

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

Mit Crowdfunding zur Streuobstwiese für Kinder

In Granzin können die Kleinen nun ihren eigenen Baum hegen und pflegen

Granzin – Wer einen Garten hat, der kennt das gute Gefühl, die selbst angebauten Früchte zu ernten und zu genießen. Diese ganz besondere Erfahrung möchte die kleine Gemeinde Granzin auch ihren jüngsten Einwohnern näherbringen. Mit Hilfe der WEMAG-Crowd ließ sie eine Streuobstwiese für Kinder entstehen.

„Ob es immer noch Kinder gibt, die glauben eine Kuh sieht Lila aus? Unsere Kinder im Dorf natürlich nicht. Die sind clever und kennen Kühe von der Weide“, berichtete Granzins Bürgermeisterin Kathrin Wegener in ihrem Aufruf über die Crowdfunding-Plattform der WEMAG. Um dieses Verständnis für Natur und Umwelt sowie den Ursprung der Lebensmittel, die täglich auf dem Tisch landen, weiter zu schärfen, entstand in der Gemeinde die Idee für Kinder-Streuobstwiesen. In jedem der fünf Ortsteile wurden auf Brachflächen verschiedene alte Obstsorten angebaut. „Wir bringen den Kindern von klein auf bei, dass man zuerst pflanzt, pflegt und dann auch erntet“, so die Bürgermeisterin.

Um dieses Projekt umzusetzen, rief die Gemeinde vom 29. September 2020 bis zum 20. Oktober 2020 in der WEMAG-Crowd zum Spenden auf. Bereits nach rund einer Woche war das Ziel von 1.000 Euro erreicht. Insgesamt kamen sogar 1.750 Euro dank der fleißigen Crowd-Unterstützer zusammen. Und dieses Geld wurden bereits gut investiert: Am 24. Oktober 2020 fand eine große Pflanzaktion statt. Rund 40 Bäume haben so eine Platz gefunden. Gleichzeitig wurde mit reichlich Saatgut dafür gesorgt, dass die rund 5.000 Quadratmeter Streuobstwiese im Frühjahr erblühen kann. Damit jedes Kind seinen Baum später wiederfindet, haben die Kleinen aus Tontöpfen kleine Insektenhotels mit Namen gebastelt und angebracht.

Die Pflege und Ernte des Obstes von ihren eigenen Bäumen übernehmen die Kinder natürlich nicht alleine. „Gemeinsam als Dorfgemeinschaft, Jung und Alt zusammen, pflanzen, pflegen und ernten wir“, erklärt die Granziner Bürgermeisterin das Konzept. Und das gefiel der WEMAG und vor allem Vertriebsleiter Michael Hillmann besonders gut: „Uns hat von Anfang an die Idee angesprochen, dass hier Generationen zusammenarbeiten, etwas für die Umwelt tun und die Natur erlebbar machen. Dafür setzen wir uns seit Jahren auch als Unternehmen ein und bieten mit den WEMAG Ökogas-Tarifen unseren Kunden die Möglichkeit, ganz nebenbei einen Beitrag zu leisten.“ Bei der großen Pflanzaktion überreichte Michael Hillmann deshalb einen symbolischen Scheck über zusätzliche 1.500 Euro.

So kann das Streuobstwiesen-Projekt der Gemeinde Granzin noch über viele Jahre allen Generationen eine Menge Freude – und natürlich leckeres Obst – bescheren. Wer die Möglichkeit zum Unterstützen der Aktion verpasst hat, findet aktuell in der WEMAG-Crowd unter https://crowd.wemag.com/ drei neue tolle Projekte, für die gespendet werden kann.

Regulierung des Bodenmarktes

Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte um die Agrarstruktur des Landes kritisiert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut, dass überregional aktive Investoren zunehmend landwirtschaftliche Flächen aufkaufen bzw. Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben.

„Dadurch entstehen Eigentumskonzentrationen, die in einigen Regionen unseres Landes ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben“, sagte Backhaus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe das im Blick. So bevorzuge es bei der Verpachtung der landeseigenen Flächen diejenigen, die aufgrund ihres Arbeitskräftesatzes einen besonderen Beitrag für die Beschäftigung im ländlichen Raum leisten. Auch entziehe das Land denjenigen, die als außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger ganze Betriebe erwerben, die von diesen Betrieben beim Land gepachteten Flächen. Diese würden dann an solche Betriebe vergeben, die dringender darauf angewiesen sind.

Backhaus erinnerte daran, dass die derzeitigen Strukturen im Prozess des Übergangs der DDR-Landwirtschaft in die neue Rechtsordnung nach Landwirtschaftsanpassungs­gesetz aus dem Jahre 1990 entstanden.

Bereits 2016 hätte die Landesregierung eine Novellierung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsrechts in Betracht gezogen. Doch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben habe wenig Zustimmung erfahren. Einige Bundesländer bemühten sich aktuell um neue Regelungsmechanismen. Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern habe es im Juli dazu einen Workshop gegeben. Mit Ergebnissen sei Anfang 2021 zu rechnen. Diese könnten für eine erneute Gesetzesinitiative in MV als Grundlage dienen.

Dann könne der Landtag in der neuen Legislaturperiode auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der Landesregierung bestimmen,

  • wo die genauen Grenzen für Bodenkonzentrationen und die Höhe von agrarstrukturverträglichen Bodenpreisen liegen,
  • unter welchen Bedingungen der Erwerb von Unternehmensanteilen einer Genehmigungspflicht unterworfen werde und
  • welche Rechtsfolgen das Vorliegen von Versagungsgründen für den Erwerb von Boden oder Unternehmensanteilen habe.

„Das verstehe ich unter einer agrarstrukturverträglichen Regulierung des Bodenmarktes: Eine Regulierung, welche die bestehende Agrarstruktur und Eigentums­ordnung respektiert“, so Backhaus abschließend.

Studie zum Fischbestand

Schwerin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat sich gegen den Antrag nach einer einzelstaatlichen Studie zur Untersuchung quotierter Fischbestände ausgesprochen.

„Grundlage für das europäische Fischbestands­management in der Ostsee bilden die jährlichen wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Derartig komplexe ökologische Betrachtungen erfordern langjährige Daten. Leider fehlt es diesen Empfehlungen oftmals an der notwendigen Kontinuität“, sagte der Minister.

So hätte der ICES 2014 langfristige Fehler bei der Altersbestimmung und Einschätzung des Dorschbestandes der östlichen Ostsee festgestellt. Beim Heringsbestand der westlichen Ostsee wurde noch 2018 der Zielwert für die Laicherbiomasse von 110.000 Tonnen auf 150.000 Tonnen angehoben, anstatt diesen aufgrund der klimabedingt verringerten Nachwuchsproduktion deutlich zu senken. Für den Westdorsch prognostizierte der ICES im Jahr 2018 noch eine Laicherbiomasse von 49.000 Tonnen und eine nachhaltige Fischerei im Jahr 2019. Jedoch wurde im vergangenen Jahr die Prognose um rund 50 Prozent gesenkt. Damit war der Bestand erneut außerhalb sicherer biologischer Grenzen.

„Selbst die Wissenschaftler sprechen von einem Ungenauigkeitswert von ca. 30 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach mehr wissenschaftlicher Expertise nur allzu gut zu verstehen. Diese ist jedoch im Fall der Ostsee durch ein Land alleine nicht zu erbringen. Ich begrüße es sehr, dass die Ostseeanrainer anlässlich der letzten Sitzung der EU- Fischereiminister eine Resolution verabschiedet haben, den Anstieg der natürlichen Sterblichkeit des Ostdorsches im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte zu untersuchen. Daten für die Fischbestandsberechnung durch den ICES werden von allen Anrainern geliefert, die Fischereien auf diese Bestände unterhalten. Beim Ostdorsch sind es nahezu alle Anrainerstaaten, beim Westdorsch die Forschungseinrichtungen Deutschlands, Polens, Schwedens und Dänemarks. Beim Westhering sind Deutschland, Dänemark, Polen, Schweden und Norwegen eingebunden. Für Deutschland ist das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock maßgebend. Auch Einflüsse durch Baumaßnahmen, Raubtiere oder die Fischentnahme durch Freizeitfischer werden in die Bestandsberechnungen mit einbezogen“, sagte der Minister.

Backhaus erinnerte daran, dass die Fischerei in MV die ihr von der EU auferlegten Fangbestimmungen stets berücksichtigt habe. Dennoch seien die Herings- und Dorschbestände zurückgegangen. Beim Herings- und Dorschbestand der westlichen Ostsee sei eine andauernd rückläufige Nachwuchsproduktion ausschlaggebend, beim Dorschbestand der östlichen Ostsee beobachte man sogar eine hohe natürliche Sterblichkeit.

„Schon längst kann man die Schuld an der schwierigen Situation nicht mehr den Fischern geben. Hier sind überwiegend natürliche und zudem weitgehend unbekannte Gründe maßgeblich. Die Fischereiwissenschaft spricht von einem regelrechten Time-Shift in der Ostsee. Das heißt, dass sich die Verfügbarkeit an Fischen drastisch ändert, weil sich die biologischen Bedingungen ändern. Vor allem der Klimawandel spielt eine große Rolle“, sagte er.

Daher setze sich Backhaus für Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus EU-, Bundes- und Landesmitteln ein. Seit 2017 wurden für die Kutter- und Küstenfischerei des Landes 8,24 Millionen Euro ausgereicht. Sie dienten jedoch eher als Hilfe zur Selbsthilfe, denn es sei keine erhebliche Besserung für den Herings- und Dorschbestand in Sicht. Er plädiere mit Nachdruck für Hilfen bei endgültiger Einstellung der Fischerei. Das Europäische Parlament, der Rat und auch die Kommission hätten sich nunmehr auch auf die Genehmigung von Abwrackprämien geeinigt.

„Mein Haus arbeitet jetzt an einem Programm zur Gewährung von Abwrackprämien, die nicht nur den größeren Fischereibetrieben, sondern vor allem auch Betrieben der kleinen Kutter- und Küstenfischerei zu Gute kommen. Die dabei freiwerdenden Quoten gehen an den Staat zurück. Sie sollen zielgerichtet zur Unterstützung der an die Fangmöglichkeiten angepassten Flotte eingesetzt werden“, so Backhaus.

Förderung von Agrar­umweltmaßnahmen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat im Schweriner Landtag angekündigt, dass die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (AUKM) auch in der Zeit gesichert ist, in der die Details der neuen EU-Förderperiode noch nicht beschlossen sind. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beschlussfassung der EU zum Mehrjährigen Finanzplan 2021-2027 und der Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2020 werde es voraussichtlich eine zweijährige Verlängerung der bestehenden Förderperiode geben. „Ich habe mich deshalb entschlossen, in diesem Jahr die Antragstellung für alle bisherigen Fördermaßnahmen (außer Umwandlung von Acker in Dauergrünland und Gewässerschutzstreifen) zu öffnen und Neuanträge für zwei weitere Jahre zuzulassen“, sagte Backhaus. Damit wolle er einen problemlosen Übergang zwischen den Förderperioden gewährleisten.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung, des Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im För­derzeitraum 2014-2020 standen in Mecklenburg-Vorpom­mern dafür rund 380 Mio. Euro und damit 32 Prozent der ELER-Mittel des Landes zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden von den Landwirten gut angenommen, so dass die geplanten Mittel fast vollständig bewilligt sind.

In diesem Jahr wurde damit in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 374.000 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche AUKM angewendet. Das sind ca. 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes (1,375 Mio. ha). Mit einer Fläche von 157.000 ha war dabei der Ökolandbau der Schwerpunkt der Förderung. Die Programme zum Anbau vielfältiger Kulturen (143.300 ha) und zur extensiven Grünlandnutzung (55.000 ha) werden ebenso stark nachgefragt wie die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen (8.000 ha).

Auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 werde das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), einen Betrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten, eines der Hauptaugenmerke bei der Förderung sein, sagte Backhaus.

Er werde sich dafür einsetzen, dass in den Katalog der in Mecklenburg-Vorpommern geförderten AUKM für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 auch das Anlegen und Bewirtschaften von Agroforstsystemen aufgenommen werden kann. „Sie sind eine konkrete Anpassungs­maßnahme an den Klimawandel. Denn sie leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der Wasser­qualität“, sagte Backhaus.

Unter Agroforstsysteme wird die gleichzeitige, räumlich alternierende Flächennutzung mit Bäumen und ähnlichen Landnutzungssystemen verstanden. So ist die Streuobst­wiese genauso möglich wie die streifenförmige Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf einem großen Acker­schlag. Durch das Abwechseln von Ackernutzung und Baumstreifen werden gute Bedingungen für die Ansiedlung von Nützlingen geschaffen, Erosion vorgebeugt und Energieholz erzeugt.

Diese positiven Umweltwirkungen wurden durch die EU bereits im bestehenden ELER berücksichtigt. Die Förderung von Agroforstsystemen als Flächennutzung war bisher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichts­punkten jedoch bedeutungslos. „Wollen wir also eine Förderung von Agroforstsystemen integrieren, müssen besondere Anreize und Rechtsklarheit geschaffen werden“, sagte Backhaus. Um Beispiele im Land zu schaffen, habe er entschieden, landeseigene Flächen zur Anlage von Agroforstflächen bereitzustellen.

Zudem sei es wichtig, den Bund für das Thema zu gewinnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe inzwischen einer Förderung von Agroforstsystemen auf Grundlage des GAP-Strategie­plans offen gegenüber. Es setzt aber voraus, dass mindestens ein Bundesland plant, eine entsprechende Förderung anzubieten, wobei die Einrichtung und Beibehaltung streifenförmig angelegter Agroforstsysteme favorisiert werde.

Arbeitsmarkt Oktober 2020 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2019 um 7.900 Arbeitslose gestiegen (+14,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,5 Prozent (Oktober 2019: 6,5 Prozent). Insgesamt sind 61.300 Menschen arbeitslos. Die Zahlen zeigen im Vergleich zu den Vormonaten eine leichte Entspannung. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Vergleich zum September in krisenfesten Branchen, beispielsweise im Dienstleistungsbereich oder bei der Energiewirtschaft, Unternehmen stellen weiter ein.

„Das nun anstehende teilweise Herunterfahren des öffentlichen Lebens ist bitter. Die Maßnahmen sind hart. Jetzt geht es darum, die Gesellschaft insgesamt und insbesondere auch Ältere und Schwächere vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen. Dennoch darf die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommen. Viele Unternehmen haben existentielle Sorgen und kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie. Das macht sich auf dem Arbeitsmarkt weiter deutlich bemerkbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Im Vergleich zum Vormonat September hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 1.100 oder 1,7 Prozent reduziert.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe ging auch auf das Winter-Stabilisierungsprogram für Wirtschaft und Arbeit in MV ein. „Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dennoch sind aufgrund der anstehenden Corona-Maßnahmen zusätzliche Hilfen des Bundes nötig. Auch die Landesregierung muss prüfen, inwieweit aufgrund der anstehenden teilweisen Lockdowns im November Maßnahmen des Bundes flankiert werden können. Hierzu zählt beispielsweise auch eine weitere Unterstützung für die besonders betroffene Hotel- und Gastronomiebranche“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich.

Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download – Blickpunkt „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

In Mecklenburg-Vorpommern haben seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 19.300 Betriebe für 188.400 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Juli haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 33.500 Beschäftigte in 5.200 Betrieben kurzgearbeitet (Stand: Juli 2020- ‚realisierte Kurzarbeit‘). Betroffen sind vor allem der Einzelhandel, die Gastronomie und das Gesundheitswesen. „Auf dem Arbeitsmarkt konnte durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes bisher viele Entlassungen vermieden werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Ausbildungsmarktbilanz 2019/2020

Nürnberg – „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt sind deutlich sichtbar. Die Ausgleichsprozesse wurden stark verlangsamt. Ich begrüße ausdrücklich die Bereitschaft der Betriebe, trotz aller Unsicherheiten an Ausbildung festzuhalten und jungen Menschen noch einen verspäteten Eintritt in Ausbildung zu ermöglichen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, bei der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2019/2020 und appellierte: „Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht aufgeben, sich weiter bewerben und sich dabei auch für Ausbildungsberufe jenseits ihres Traumberufes öffnen. Wenn zusätzlich Betriebe nicht ganz so guten Kandidaten eine Chance geben, können wir die Verzögerung durch die Pandemie in der Nachvermittlungszeit noch weiter aufholen.“

Von Oktober 2019 bis September 2020 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 530.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 41.700 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 41.500 auf 514.600.

Seit Beginn des Beratungsjahres am 1. Oktober 2019 haben insgesamt 473.000 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 38.800 weniger als im Vorjahr.

Das Minus ist nicht allein auf die wirtschaftlichen Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Bis März 2020 lag sowohl die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber als auch die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen bereits deutlich unter dem Vorjahr.

In der Bilanz gab es auch in diesem Beratungsjahr rechnerisch mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Bundesweit kamen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen 92 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Neben den bereits aus den Vorjahren bekannten regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Ungleichgewichten hat die Corona-Pandemie seit April den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich beeinträchtigt und die Ausgleichsprozesse stark verlangsamt.

Ende September 2020 blieben aufgrund der Corona-Krise deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber unversorgt sowie Ausbildungsstellen unbesetzt als im letztjährigen September. So waren insgesamt noch unbesetzte 59.900 Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 6.800 mehr. Noch unbesetzt waren vor allem Ausbildungsstellen in Verkaufsberufen, in Berufen der Lebensmittelherstellung und -verkauf sowie in Hotel- und Gaststättenberufen.

Zeitgleich waren 29.300 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot.

Im Vergleich zum Vorjahr mündeten 216.200 Bewerberinnen und Bewerber in eine Berufsausbildung ein, 33.800 weniger als im Vorjahr. Das entsprach einem Anteil von 46 Prozent. 17 Prozent wichen auf einen weiteren Schulbesuch, ein Praktikum oder ein Studium aus und 2 Prozent auf eine geförderte Qualifizierung wie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung. Weitere 7 Prozent haben eine Arbeit aufgenommen, 2 Prozent engagieren sich in gemeinnützigen sozialen Diensten, und 5 Prozent haben sich arbeitslos gemeldet. Von 13 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber liegen keine Informationen vor.

Neben den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern sind 48.900 junge Menschen zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet, haben aber ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung dennoch aufrechterhalten. Ihre Zahl liegt im Vergleich zum Vorjahr um 300 niedriger.

Für diese sowie für die noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber werden die Vermittlungsaktivitäten fortgesetzt. Außerdem melden sich in den nächsten Wochen noch junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wieder) auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Auch Betriebe melden erfahrungsgemäß Ausbildungsstellen, die (wieder) frei geworden sind.