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Kategorie: Wirtschaft

Center Parcs auf der Halbinsel Pütnitz

Ribnitz-Damgarten – Die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) beabsichtigt die Erschließung eines maritim-touristischen Gewerbegebietes auf dem ehemaligen Flugplatzgelände der Halbinsel Pütnitz. „Mit der anstehenden Erschließung des Geländes werden die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes insgesamt geschaffen. Sie bildet eine wesentliche Basis für die langfristige und zielgerichtete gewerblich-touristische Nutzung vor Ort“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Der gesamte Flugplatz Pütnitz ist eine ehemalige militärisch vorgenutzte Fläche. „Eine flächendeckende Kampfmittelräumung ist erforderlich und für eine anschließende gewerbliche Nutzung unabdingbar. Die touristische Entwicklung der Halbinsel wird die vorhandene Infrastruktur in der Region in besonders geeigneter Weise ergänzen. Sie ist Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus vor Ort“, so Glawe weiter. Geplant ist auch der Abbruch bzw. die Entsiegelung von Gebäuden und Rollbahnen, die Entsorgung von kontaminiertem Boden beziehungsweise Gebäuderesten sowie die grundlegende Erschließung mit Verkehrsanbindungen und Ver- sowie Entsorgungsleitungen.

Das international agierende Unternehmen Center Parcs plant vor Ort eine Ferienanlage zu errichten. „Wir freuen uns, dass sich das Unternehmen Center Parcs gemeinsam mit weiteren regionalen Partnern auf der Halbinsel Pütnitz ansiedeln will. Es wird der erste Park von Center Parcs an der Ostsee überhaupt. Mecklenburg-Vorpommern wird um eine touristische Attraktion reicher“, sagte Glawe. Nach Unternehmensangaben von Center Parcs ist die Fertigstellung der neuen Ferienparkanlage für 2024 geplant.

Auf dem 120 Hektar großen Gelände an der Ostsee sollen insgesamt 600 Ferienhäuser und -apartments entstehen. Die Groupe Pierre & Vacances/Center Parcs plant für die Errichtung der Ferienanalage ein Investitionsvolumen von rund 220 Millionen Euro. „Mit der nachhaltigen Verbesserung des touristischen Angebotes vor Ort werden neben der Hauptsaison vor allem auch die Bereiche der Nebensaison gestärkt. Davon profitiert im Ergebnis Ribnitz-Damgarten und auch die gesamte Region. Die einzigartige Lage, die wunderbare Natur und auch besonders viel Platz vor Ort bilden wichtige Voraussetzungen für eine nachhaltige Ansiedlung. Center Parcs ist für seine touristisch attraktiven Standorte vor allem auch für Familien international bekannt. Mit der Bernsteinstadt kommt nun ein Weiterer hinzu“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Auch andere Partner werden ihre Aktivitäten ausbauen bzw. sich neu ansiedeln. So wird das Technikmuseum Pütnitz erhalten und ausgebaut werden und der langjährige Partner des Pangea Festivals, Supreme Surf Rostock, wird zukünftig ganzjährig Sport- und Freizeitaktivitäten anbieten. Mit Ansiedlung der Bernsteinreiter konnte zusätzlich ein bekanntes lokales Reittouristikunternehmen als Partner für den Ferienpark gewonnen werden. Perspektivisch ist die Errichtung eines Sportboothafens geplant.

Die Halbinsel Pütnitz ist seit 1935 bis zum Ende der DDR eine militärisch genutzte Liegenschaft. Während des zweiten Weltkrieges war dort eine Seefliegerschule, ab 1952 bis 1994 diente der Standort als Flugplatz der Sowjetarmee mit etwa 7.000 Armeeangehörigen.

Die Gesamtinvestitionen für die Erschließung des maritim-touristischen Gewerbegebietes betragen knapp 45,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 43,2 Millionen Euro. „Mit der Realisierung entsteht ein in dieser Größe einmaliges maritim-touristisches Gewerbegebiet in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Landesinitiative „Unser Wald in M-V“

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei Eckpunkte der Initiative „Unser Wald in M-V“ vorgestellt, die Gegenstand der vorangegangenen Kabinettssitzung war. „Es wird viel über die besondere Bedeutung des Waldes für den Klimaschutz geredet und wie wichtig es ist, Wald zu schützen und zu mehren. Wir reden aber nicht nur – wir handeln und zwar jetzt. Unser Land stellt sich seiner Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz. Dafür haben wir heute mit der Verabschiedung der Initiative „Unser Wald in M-V“ den Weg freigemacht“, zeigte sich der Minister zufrieden.

Nunmehr stehen rund 20 Mio. Euro Mittel aus dem Haushalt von M-V zur Verfügung, die vorrangig dem Landeswald zugutekommen. Die erste Säule des Programms ist auf Maßnahmen der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit gerichtet. Die zweite Säule sind Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes und zur Waldmehrung. Und drittens sind Maßnahmen zur Risikovorsorge im Zeichen des Klimawandels vorgesehen, die darauf gerichtet sind, auch den Gesamtwald für die Anforderungen des Klimawandels fit zu machen.

„Es ist fünf vor Zwölf. 2019 beispielsweise mussten wir klimabedingte Waldschäden enormen Ausmaßes feststellen. 630 Tausend Festmeter Schadholz fielen an. Das ist fast ein Drittel des gesamten Holzeinschlags in Mecklenburg-Vorpommern. 980 Hektar Wald verbrannten. Die Waldzustandserhebung belegte 25 Prozent mittleren Nadel- und Blattverlust, was den Gesundheitszustand unserer Wälder kennzeichnet“, betonte Backhaus die Dringlichkeit des Handelns.

„Wir wollen und müssen aber auch die Bürger einbeziehen und insbesondere Kinder und Jugendliche stärker an dieses drängende Problem heranführen, denn sie sind die Umweltschützer von morgen“, betonte Backhaus die Wichtigkeit von Investitionen in die Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Von besonderer Bedeutung ist daher die Errichtung einer Stiftung Wald und Klimaschutz als Verbrauchsstiftung. Es ist vorgesehen, dass auch private Spenden zum Schutz und zum Erhalt der Wälder genutzt werden können, indem diese durch öffentliche Mittel im Verhältnis eins zu eins ergänzt werden.

Zur Beseitigung der Waldschäden und zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel wurden bundesweit für den Privat- und Körperschaftswald 1,5 Milliarden Euro an Fördergeldern von Bund und Ländern bereitgestellt. Diese können aber nicht für den Landeswald genutzt werden.

Die mit der Landesinitiative „Unser Wald in M-V“ verbundenen Mittel sind ein finanzieller Zuschuss an die Landesforstanstalt. Gemessen am Privat- und Körperschaftswald wird diese nachgezeichnete Hilfe den Landeswald schützen, entwickeln und mehren sowie gleichzeitig Bürger und Gesellschaft aktiv beteiligen.

Unterstützung für Gastronomen aus M-V

Schwerin – Zur Unterstützung der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ist der „digitale Marktplatz MV“ um einige Funktionen erweitert worden. So können Unternehmerinnen und Unternehmer nun unter

https://marktplatz.digitalesmv.de/gastronomie

nicht nur ihren Betrieb eintragen lassen, sondern auch Speisekarten hochladen, über ihre Öffnungszeiten informieren oder Zahlungsmöglichkeiten für die Kunden hinterlegen.

„Der teilweise Lockdown infolge der Corona-Pandemie mit Schließung der klassischen ,Vor-Ort-Gastronomie‘ trifft vor allem die Betreiberinnen und Betreiber von Restaurants, Cafés, Bars. Ihnen wollen wir mit unserem landesweiten Portal die Möglichkeit bieten, online präsent zu bleiben und ihre Außer-Haus-Angebote darzustellen“, begründet Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel die Erweiterung des „Digitalen Marktplatz M-V“, der seit dem Lockdown im Frühjahr den Händlern im Land eine zentrale landesweite Online-Präsenz inklusive Shop ermöglicht.

„Aber auch für die Kundschaft ist das Portal ein Gewinn. Essengehen oder sich außer Haus mit Freunden auf einen Kaffee treffen gehört für viele von uns zu den schönen Seiten des Lebens – und es ist auch für sie nicht einfach, darauf zu verzichten. Ich möchte die Gastronomen in unserem Land herzlich einladen, das kostenfreie Angebot anzunehmen und gleichzeitig bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür werben, die Gastronomie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen“.

Mit wenigen Eintragungen können Gastronomen schnell und kostenfrei die Informationen zu ihrem Angebot und ihre digitale Visitenkarte hinterlegen. Kunden können dann entweder telefonisch bestellen oder online über die Internetseiten der Gastronomen. Über eine Filterfunktion ist es möglich, nach Postleitzahl, kulinarischer Ausrichtung und Öffnungszeiten zu suchen.

„Was für größere Ketten und manchen Selbstständigen längst gängige Praxis ist, möchten wir – in einem kleineren Rahmen – allen Gastronomen zugänglich machen. Mit kleinem Aufwand können Sie sich und Ihre Speisekarte auf dem digitalen Marktplatz eintragen und so auch ein kleines Signal an Ihre treue Kundschaft senden. Wenn auch ein Stück des gastronomischen Erlebnisses in den aktuellen Zeiten verloren geht – der Genuss der Lieblingsgerichte muss nicht dazu gehören“, so Christian Pegel weiter.

Unterstützt wurde das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Mecklenburg-Vorpommern, den Tourismusverband sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes.

Die Kosten für die Portalerweiterung in Höhe von etwa 7.000 Euro wurden aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Tag des Mauerfalls – 09. November

Schwerin – Der Tag des Mauerfalls (9. November 1989) jährt sich zum 31. Mal. „Der Tag steht symbolisch für Veränderung und genauso auch für Aufbruch. Der Aufschwung ist vielerorts bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sichtbar. Unternehmen haben in den vergangenen Jahren die Wirtschaft aufgebaut, kräftig investiert und tausenden Arbeitsplätze geschaffen. Das produzierende Gewerbe, die Gesundheitswirtschaft, der Tourismus, der Handel, das Handwerk, Forschung und Entwicklung sowie der Dienstleistungsbereich tragen deutlich zum Wachstum der Wirtschaft bei. An den Werftstandorten im Land wurde in den vergangenen Jahren außergewöhnliche Arbeit geleistet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Demokratie, Reisefreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Errungenschaften dieser Zeit – sie sind bis heute keine Selbstverständlichkeiten. „Sie haben damals den Grundstein für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung gelegt. Der Mut der Menschen von damals bleibt unvergessen. Die Herausforderungen sind in Ost und West heute ähnlich: die Schaffung von innovativen Arbeitsplätzen, die Fachkräftesicherung und -gewinnung, die Bewältigung des demografischen Wandels sowie die Sicherung der medizinischen Versorgung. Dennoch steht der Osten vor besonderen Herausforderungen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse bleibt dabei eine der Hauptaufgaben. Auch der wirtschaftliche Aufholprozess ist noch nicht abgeschlossen. Wir brauchen beispielsweise mehr Forschung und Entwicklung, um zu mehr innovativen Arbeitsplätzen zu kommen“, betonte Glawe weiter.

Seit dem März diesen Jahres wird die wirtschaftliche Situation weltweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern durch die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf unser soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben überschattet. „Die Pandemie trifft uns alle hart, versetzt uns aber nicht in eine Schockstarre. Denn es gibt auch eine Zeit danach. Wir arbeiten deshalb beispielsweise daran, die Voraussetzungen für Investitionen weiter zu verbessern. Die Vermarktung der Gewerbeflächen wird weiter vorangetrieben. Mit jeder neuen Investition werden die Voraussetzungen für das Entstehen neuer Arbeitsplätze geschaffen“, so Minister Glawe.

Wirtschaftsminister Harry Glawe warb drüber hinaus dafür, die Möglichkeiten des Winter-Stabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in MV zu nutzen. „Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. Um Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wir haben ein großes Unterstützungspaket geschnürt, was für die heimische Wirtschaft bereit steht. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Mecklenburg-Vorpommern – Unterstützung des Wirtschaftsministeriums seit 1990

Gewerbliche Förderung

Seit 1990 wurden über 9.600 Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 20,16 Milliarden Euro und Investitionszuschüssen in Höhe von über 4,41 Milliarden Euro unterstützt. Durch Investitionsvorhaben im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung sind in Mecklenburg-Vorpommern über 98.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden. „Die Unterstützung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen werden wir auch künftig begleiten. Sie sind die Grundlage, damit weiter mehr Arbeitsplätze im Land entstehen“, sagte Glawe.

Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur (inklusive der touristischen Infrastruktur) wurden im Zeitraum von 1990 bis August 2020 mehr als 2.700 Vorhaben unterstützt. Das Wirtschaftsministerium hat rund 3,4 Milliarden Euro an Zuschüssen ausgereicht. Damit wurden Gesamtinvestitionen von rund 5,0 Milliarden Euro ausgelöst. Besondere Berücksichtigung bei der Förderung erhalten Vorhaben, die der wirtschaftlichen Nachnutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften dienen, für den Ausbau hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen sowie für Projekte der touristischen Infrastruktur, die die Saisonverlängerung begünstigen. „Wir unterstützen beispielsweise Maßnahmen, die der Barrierefreiheit, Qualitätssicherung und -verbesserung dienen. Der bedarfsgerechte Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird auch zukünftig durch eine gezielte strukturelle Förderung erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

 Die Mittel für die Umsetzung der Investitionsvorhaben und der Infrastruktur stammen aus unterschiedlichen Fördertöpfen. Hierzu zählen unter anderem die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP). (Stand: Oktober 2020)

Ausbau der erneuerbaren Energien

Schwerin – Die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen plädieren für einen schnelleren Ausbau und eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien und der grünen Wasserstoffwirtschaft. Das machten sie heute in einer Videokonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier deutlich.

Der Bundeswirtschaftsminister informierte in der Videokonferenz über die geplanten November-Wirtschaftshilfen. Die Nordländer stellten sich in ihrem heutigen Beschluss hinter den Ausgleich für von Schließungen betroffenen Betriebe, mahnte aber eine zügige Klärung der offenen Fragen und Umsetzung noch im November an. Die Regierungschefin und Regierungschefs sprachen sich dafür aus, die Auszahlung der Novemberhilfe daran zu binden, dass betriebsbedingte Kündigungen im Förderzeitraum ausgeschlossen sind.

„Es ist wichtig, dass den von Schließungen direkt und auch indirekt betroffenen Unternehmen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schnell und wirksam geholfen wird. Wir müssen jetzt überall in Deutschland die Kontakte reduzieren. Dazu gehört, dass es für die betroffenen Bereiche einen raschen und sicheren Ausgleich gibt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz. Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell das Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Länder.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gehe dabei um die Energieversorgung der Zukunft, um Wirtschaftskraft im Norden und um zukunftsfähige Arbeitsplätze. Konkret fordern die norddeutschen Regierungschefs eine Anhebung der Ausbauziele für die Solarenergie, die Windkraft an Land und die Windkraft auf See und eine Berücksichtigung des Repowerings, also des Austausches alter Windräder gegen neuere, leistungsfähigere Anlagen. Weitere Forderungen sind der zügige Netzausbau sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Windenergie wie Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen oder die Unterstützung von Bürgerwindparks.

Die grüne Wasserstofftechnologie biete große Chancen auf wirtschaftliches Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Die Regierungschefs warben im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister nachdrücklich dafür, die Erzeugung von grünem Wasserstoff möglichst vollständig und ohne Ausnahmen von der EEG-Umlage ab Januar 2021 zu befreien. Ein gemeinsames Projekt könne der Aufbau eines Wasserstoffkompetenzzentrums in Norddeutschland sein.

„Die norddeutschen Länder sind führend auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Wir wollen die Energiewende schaffen. Dazu müssen wir die erneuerbaren Energien schneller ausbauen und stärker fördern. Da geht uns das EEG 2021 nicht weit genug. Die saubere Wasserstofftechnologie ist eine große Chance für den ganzen Norden. Sie wird uns ermöglichen, Windstrom besser zu speichern. Und sie ist zugleich die Chance, saubere, klimafreundliche Industrien anzusiedeln und neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. Das wollen wir gemeinsam mit der Bundesregierung voranbringen“, sagte Schwesig.

„Die norddeutschen Länder haben heute gemeinsam ein wichtiges Zeichen gesetzt und ihre Schlüsselrolle beim Erreichen der Klimaschutzziele und dem Gelingen der Energiewende herausgestellt“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Deutschland könne einen Spitzenplatz in der Wasserstoff-Technologie einnehmen. Beim Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft zeichne sich Norddeutschland durch zahlreiche Standortvorteile aus. „Wir müssen diese Potentiale zur Sicherstellung einer zukünftig klimaneutralen deutschen Energieversorgung und Wirtschaft ausschöpfen und die Markteinführung von grünem Wasserstoff beschleunigen“, sagte Günther. Dazu müssten unter anderem die Genehmigungsverfahren für solche Einrichtungen beschleunigt werden. Um die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff zu verbessern, müsse regenerativ erzeugter Strom zudem von der EEG-Umlage befreit werden.“

„Der Aufbau einer grünen Wasserstoff-Industrie bietet gerade für die norddeutschen Bundesländer ein enormes Potenzial, denn der Norden bietet dafür allerbeste Voraussetzungen – mit den On- und Offshore-Windparks, den Seehäfen und den industriellen Abnehmern der umweltfreundlichen Energie. Ohne eine Anschubfinanzierung aber wird es einen industriellen Einsatz von Wasserstoff nicht geben. Der Bund ist deshalb gefordert, aus dem Konjunkturpaket die benötigten Summen schnell bereitzustellen. Das wäre nicht nur gut für die Wirtschaft und für die Arbeitsplätze, sondern auch für die Umwelt. Die Chancen sind da, jetzt müssen sie genutzt werden“, erklärte der Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Dr. Andreas Bovenschulte“

„Die Windenergie im Norden wird für eine erfolgreiche regenerative Energiewende unbedingt benötigt. Nur mit einer raschen Ausweitung der jährlichen Ausbaupfade für Onshore- und Offshore-Wind, können wir den für 2030 festgelegten Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien erreichen. Die norddeutschen Länder sind bereit und in der Lage, hierzu einen erheblichen Beitrag zu leisten, wenn der Bund die von uns benannten Rahmenbedingungen schafft“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.

„Die norddeutschen Länder leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Gerade die Offshore-Windenergie bietet große wirtschaftliche Chancen, sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranbringen und setzen mit der EEG-Novelle ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Mit gesetzlich verankerten ambitionierten Erneuerbaren-Ausbaupfaden gehen wir auf Zielkurs zur Erreichung des 65 %-Erneuerbaren-Ziels beim Stromverbrauch. Die Bundesregierung hat aber auch die Kosten der Energiewende im Blick und geht mit der Entlastung der EEG-Umlage durch Mittel aus dem nationalen Emissionshandel und dem Haushalt einen ersten wichtigen Schritt bei der Reform von Steuern, Abgaben und Umlagen. Wir arbeiten an einem Vorschlag, den Einsatz von Erneuerbaren-Strom bei der Erzeugung von Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien. Und wir dürfen beim Ausbau der Stromnetze nicht nachlassen. Hier brauchen wir eine enge Abstimmung mit den Akteuren vor Ort“, erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier.

Weiteres Thema in der Konferenz mit Bundesminister Altmaier war der Erhalt des Schiffbaus und der maritimen Wirtschaft insgesamt sowie die Wirtschaftshilfen für die jetzt im November von Schließungen betroffenen Branchen.

„Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass der in den vergangenen Jahren boomende Kreuzfahrtsektor fast auf Null heruntergefahren werden musste. Dies trifft alle Unternehmen, die Kreuzfahrtschiffe bauen, bis ins Mark. Es bedarf auch weiterhin erheblicher gemeinsamer Anstrengungen des Bundes und der Länder, diesem Sektor durch die Krise zu helfen. Ich bin froh, dass der Bund und die Küstenländer dazu ein gemeinsames Verständnis entwickeln konnten“, erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.

Im Anschluss startete eine weitere Videokonferenz mit dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer. Themen hier waren Verkehrsprojekte im Norden und der Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Zuschuss für Trägerkreis E-Mobilität

Neustrelitz – Der Trägerkreis E-Mobilität Mecklenburg-Vorpommern in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Landesenergieministerium einen Zuschuss in Höhe von 217.201,04 Euro für das Projekt „Kompetenzzentrum alternative Mobilität MV“.

Diese Zuwendung wird gewährt zur Förderung von Kampagnen zur Bewältigung des Klimawandels, der CO2-Reduzierung und Verbesserung der Ressourceneffizienz aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 271.501,30 Euro.

Ausgehend von der bereits existierenden Kampagne „Kompetenzzentrum E-Mobilität“ hat der Trägerkreis ein neues Projekt zur Förderung der alternativen Mobilität beantragt. Zur Etablierung der alternativen Mobilität werden Unternehmen, Kommunen und private Akteure informiert, sensibilisiert und aufgeklärt.

Dabei steht die Vernetzung der Anbieter von alternativer Mobilität und möglicher Nutzer im Fokus. Mittelfristig sollen mit dem Projekt die mobilitätsbedingten Treibhausgasemissionen durch die Förderung von alternativen Antrieben substanziell gesenkt werden.

Neue Düngelandesverordnung

Backhaus: Kritik an Landes-Messstellennetzwerk unseriös

Schwerin – Seit dem 27.10.2020 läuft die Ressort- und Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Düngelandesverordnung, die am 23.11.2020 enden wird. Um diesen Verordnungsentwurf sind vor allem im Berufsstand Diskussionen entbrannt, da in der Düngelandesverordnung die „roten Gebiete“ neu bestimmt werden. So suggeriert ein vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Gutachten offenbar, dass die zugrunde gelegten Messstellen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen und damit die Gebietsausweisung auf falschen Grundlagen beruhe.

Dies weist Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus konsequent zurück und fordert den Bauernverband auf, das Gutachten zugänglich zu machen. Dem Ministerium liegt es derzeit nicht vor. Der Minister stellt erneut einige in der Kritik stehende Punkte klar:

Erster Punkt ist, dass die Anforderungen an die Messstellen, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete verwendeten werden, von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung bestimmt werden. „Wir haben diese Anforderungen eingehend geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass unsere Messstellen diesen Anforderungen genügen,“ so Minister Dr. Backhaus. Er stellt auch klar, dass hohe Nitratgehalte nicht davon herrühren, wie mächtig der Grundwasserleiter ist, in welcher Tiefe die Messstelle verfiltert ist oder welchen Abstand die Wassersäule über den Filter der Grundwassermessstelle aufweist. „Das Nitrat generiert sich nicht aus dem Grundwasserleiter, sondern aus den überschüssigen Einträgen aus der Flächennutzung im Zustromgebiet der Messstelle“, erklärt Minister Dr. Backhaus und meint, dass die Grundwassermessstellen nicht das Problem sind.

Zweiter Punkt ist, dass eine Trendbetrachtung nur in den Fällen erforderlich ist, wie sie in der Düngeverordnung (DüV) des Bundes in § 13a DüV fixiert sind. Demnach sind nur die Messstellen auf einen Trend zu überprüfen, die Nitratgehalte zwischen 37,5 und 50 mg/l aufweisen. Bei der jetzt anstehenden Gebietsausweisung ist es bei Messstellen, die mehr als 50 mg/l Nitrat aufweisen, also unerheblich, ob diese hohen Nitratgehalte in den vergangenen Jahren zunehmen, stagnieren oder abnehmen. Überschritten ist überschritten. „Bei der aktuellen Gebietsausweisung ist lediglich ein Teilgebiet als mit Nitrat belastetes Gebiet ausgewiesen, weil dort eine Messstelle mit mehr als 37,5 mg/l Nitrat und steigendem Trend steht,“ informiert Minister Dr. Backhaus.

Ein dritter Aspekt betrifft die Diskussion, ob die belasteten Grundwassermessstellen überhaupt ein Zustromgebiet aufweisen, das landwirtschaftlich genutzt wird. Anders als bei den eutrophierten Gebieten kommt es laut Bundesdüngeverordnung bei den Nitratgehalten im Grundwasser nicht darauf an, signifikante Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachzuweisen. Minister Dr. Backhaus weist darauf hin, dass das natürlich nicht nur für die mit Nitrat belasteten Messstellen gilt, sondern auch für alle unbelasteten Messstellen, die bei der Gebietsabgrenzung zwischen unbelasteten und belasteten Gebieten eine ebenso wichtige Rolle spielen. Wird als Indikator für eine landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet einer Messstelle der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen herangezogen, dann weisen nur lediglich fünf Messstellen der insgesamt 91 mit Nitrat belasteten Messstellen keine Rückstände (fünf Messstellen) bzw. keine Daten (zwei Messstellen) dazu auf. Das heißt, bei mindestens 84 Messstellen (ca. 92,3 %) sind nicht nur die Nitratgehalte erhöht, sondern ist auch der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen erbracht. Die gefundenen Pflanzenschutzmittelrückstände in den mit Nitrat belasteten Messstellen sind ein starkes Indiz für die landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet dieser Messstellen. „Vor allem bei diesen Messstellen ist davon auszugehen, dass eine verringerte Düngung im Zustromgebiet zu einer Abnahme der Nitratgehalte in diesen Messstellen führt,“ schätzt Minister Dr. Backhaus mit Blick auf die Wirkung der in Rede stehenden Maßnahmen in diesen roten Gebieten ein.

Vierter Punkt ist, dass jetzt auch Teilgebiete um belastete Messstellen in solchen Grundwasserkörpern betroffen sind, die bislang nicht zur Kulisse der DüLVO gehörten. In den alten roten Gebieten werden also zukünftig weniger Landwirte betroffen sein; Landwirte, die außerhalb der alten roten Gebiete lagen, werden zukünftig in mit Nitrat belasteten Gebieten wirtschaften. Dieser Umstand geht auf eine Forderung der EU-Kommission zurück, alle belasteten Messstellen zu betrachten, unabhängig davon, ob der Grundwasserkörper bzgl. Nitrat im chemisch schlechten oder guten Zustand ist.

Als fünften Aspekt erinnert Minister Dr. Backhaus daran, dass die Erlasse der neuen Bundesdüngeverordnung und der geänderten Landesverordnungen nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch ein Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern sollen, bei dem der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von bis zu ca. 857.000 € pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes droht. „Mir ist sehr daran gelegen, dass wir in M-V den Anforderungen, die die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung stellen, vollumfänglich gerecht werden, aber auch nicht darüber hinaus gehen“, erläutert Minister Dr. Backhaus das Vorgehen zur aktuellen Gebietsausweisung. Hinsichtlich des Vergleichs mit dem Vorgehen anderer Bundesländer schätzt Minister Dr. Backhaus ein, dass die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung den Forderungen beider Seiten (Landwirtschaft und EU-Kommission) gerecht werden und jedes Bundesland versuchen wird, diese Anforderungen umzusetzen.

Unterschiede wird es daher nur geben, wenn die Messnetzdichte, die bodenklimatischen bzw. naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten oder die Datengrundlagen für die Modellierung und die Berechnung der Stickstoffsalden von Land zu Land unterschiedlich sind. Aber auch diese Unterschiede bewegen sich im Rahmen dessen, was die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung zulässt.

Sechster und abschließender Punkt ist, dass alles darangesetzt werden sollte, dass die Düngelandesverordnung am 01.01.2021 in Kraft tritt. Gelingt dies nicht, gelten die strengen Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung nicht nur in den alten roten Gebieten der derzeit gültigen Düngelandesverordnung, sondern darüber hinaus auch für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in den anderen Grundwasserkörpern, die eine belastete Messstelle aufweisen. Dies ist in der Bundesdüngeverordnung so festgeschrieben. „Dann sprechen wir nicht mehr von 12 %, sondern von einem Mehrfachen an landwirtschaftlicher Nutzfläche, die als rote Gebiete gelten,“ fasst Minister Dr. Backhaus die Situation für M-V zusammen und versichert, dass er das tunlichst vermeiden möchte.

Zukunftspreis Handwerk

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Schirmherrschaft für den neuen „Zukunftspreis Handwerk‘“ übernommen, der von der Handwerkskammer Schwerin und der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin initiiert wurde.

„Mit der Auszeichnung sollen besondere Leistungen im Handwerk gewürdigt werden. Es geht um zukunftsorientierte, beispielgebende Leistungen und Konzepte, die aus dem Handwerk heraus entstanden sind. Bewerben können sich Betriebe, die beispielsweise innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen umgesetzt haben, ein außergewöhnliches Engagement in der Berufsausbildung bieten oder nachhaltige und langlebige Gestaltung von Produkten und Verfahren eingeführt haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausschreibung für den Wettbewerb 2021 hat gerade begonnen und endet am 21. Januar 2021. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis soll künftig alle zwei Jahre vergeben werden. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin stellt das Preisgeld und die Handwerkskammer Schwerin lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der Handwerksrolle und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sind.

Der Sitz des Unternehmens muss sich im Bezirk der Handwerkskammer Schwerin befinden. Bei Leistungen, die in Kooperation entstanden sind, kann der Kooperationspartner aus allen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen kommen und auch bundesweit/international ansässig sein. Eine Jury aus Vertretern der Handwerkskammer Schwerin, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, des Technologie- und Beratungsinstituts M-V, des Patentinformationszentrums und der Hochschule Wismar entscheidet über die Preisvergabe bis Anfang Februar 2021.

Die Auszeichnung wird voraussichtlich im März 2021 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung übergeben. „Die Teilnahme an dem Wettbewerb bietet den Betrieben die Chance, ihre Leistungen und Konzepte einem breiten Publikum vorzustellen“, sagte Glawe.

Ausschreibung und Online-Bewerbung: www.hwk-schwerin.de/Zukunftspreis

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.