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Kategorie: Wirtschaft

Der Arbeitsmarkt im Oktober 2020

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Oktober kräftig gesunken. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit nimmt weiter ab. Nach wie vor zeigen sich am Arbeitsmarkt aber deutliche Spuren der ersten Welle der Corona-Pandemie.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Oktober: -87.000 auf 2.760.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +556.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Zuge der Herbstbelebung im Oktober kräftig gesunken. Mit 2.760.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 87.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 35.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 556.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von September auf Oktober um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Oktober des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 40.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Oktober 2020 bei 3.552.000 Personen. Das waren 420.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Oktober für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit liegt die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, in etwa auf dem Vormonatsniveau.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im August für 2,58 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 erhöht. Mit 44,86 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 649.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August um 29.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August nach Hochrechnungen der BA um 104.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, erholt sich aktuell aber weiter merklich. Im Oktober waren 602.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 162.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 17.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Oktober 2020 um 4 Punkte auf 98 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.065.000 Personen erhielten im Oktober 2020 Arbeitslosengeld, 359.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.827.000. Gegenüber Oktober 2019 war dies ein Anstieg von 39.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Winter-Stabilisierungsprogramm in M-V

Schwerin – Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. „Besonders betroffene Bereiche der Wirtschaft sind beispielsweise die Dienstleistungsbereiche, der Tourismus und das produzierende Gewerbe. In einigen Branchen dauern die Einnahmeverluste an. Um Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wir haben ein großes Unterstützungspaket – das Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV – geschnürt, was für die heimische Wirtschaft bereit steht. Die Bandbreite reicht von aktuell angepassten bis hin zu neuen Programmen, wie beispielsweise verschiedene Maßnahmen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Wirtschaftliche Existenz von Unternehmen bestmöglich sichern

„Bund und Land haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern. Sie haben damit die unmittelbare Existenzbedrohung für zahlreiche Unternehmen abgewendet. Auf dem Arbeitsmarkt unseres Landes konnte durch die intensive Nutzung des Instruments Kurzarbeit eine große Zahl von Entlassungen vermieden werden“, so Glawe weiter. Im September 2020 waren in Mecklenburg-Vorpommern 62.400 Personen arbeitslos, 9.250 (+17,4 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat – allerdings bereits wieder 2.700 (-4,2 Prozent) weniger als im Vormonat.

Geschäftsbetrieb eingeschränkt

Bei zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt. „Die damit verbundenen Einnahmeausfälle bedrohen die Existenz der betroffenen Unternehmen, da die betrieblichen Ausgaben fortlaufen. Um Insolvenzen zu vermeiden oder die Kapazitäten zu erhalten, benötigen diese Unternehmen weiter Unterstützung. Mit dem Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV wollen wir die heimische Wirtschaft weiter begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download „Blickpunkt Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV im Überblick

Programmteil I. Ergänzung der Überbrückungshilfe II

Bereits im Rahmen der Soforthilfe haben insgesamt rund 36.500 Unternehmen Hilfen im Umfang von etwa 340 Millionen Euro erhalten. Zentrales Unterstützungsinstrument ist nach der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) die Überbrückungshilfe II des Bundes (September bis Dezember 2020).

Mit der Überbrückungshilfe II gewährt der Bund Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen. Erstattet werden je nach Höhe des Umsatzrückgangs bis zu 90 Prozent der Fixkosten, maximal 50.000 Euro pro Monat. Die Antragstellung erfolgt digital durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Anträge auf Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober 2020 gestellt werden. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (www.lfi-mv.de).

Programmteil I.1 Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen

Die erstattungsfähigen Kostenarten sind in der Überbrückungshilfe II definiert. Personalkosten und Tilgungen gehören nicht dazu. Insofern reicht die Überbrückungshilfe II des Bundes nicht aus, um Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen angemessen zu unterstützen. Das Land ergänzt an diesen Stellen mit einem eigenen Landesprogramm.

In der Überbrückungshilfe II des Bundes werden Personalkosten pauschal mit einem Zuschlag auf die erstattungsfähigen Kosten berücksichtigt. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent. Besonders wenn Personalausgaben einen großen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, ergeben sich daraus zu niedrige Erstattungsbeträge.

Deshalb ergänzt das Land die Überbrückungshilfe II mit monatlichen Festbeträgen für Personalausgaben und erstattet

  • 400 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis weniger als 40 Prozent
  • 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent bis weniger als 50 Prozent
  • 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
  • 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent.

Die Beantragung und Abrechnung der Personalkostenerstattung des Landes erfolgt im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe II des Bundes.

Programmteil I.2 Erstattung von Tilgungen und Leasingraten

Tilgungen und der Tilgungsanteil von Leasingraten gehören in der Überbrückungshilfe II ebenfalls nicht zu den erstattungsfähigen Kosten. Bei Unternehmen, bei denen diese Ausgaben einen besonders hohen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, reicht die Überbrückungshilfe II deshalb nicht, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Deshalb erstattet das Land bei einem Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent Tilgungen und den Tilgungsanteil von Leasingraten anteilig in Höhe von 95 Prozent der Abschreibungen.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens zur Überbrückungshilfe II beim Landesförderinstitut.

Programmteil II. Neuauflage der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe

Neben Zuschüssen sind Darlehen ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der laufenden betrieblichen Ausgaben bei Einnahmeausfällen. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, denen in der Zeit vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020 Mittel zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben fehlten, hatte das Land mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Programm aufgelegt. Ausgereicht wurden rückzahlbare Zuwendungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit bis zu 96 Monate. 20.000 Euro sind während der gesamten Laufzeit zinsfrei.

Das Land wird das Programm für die Gewährung von rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen neu auflegen. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die bis zum 31. März 2021 Liquidität zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben benötigen, können – ggf. erneut – eine rückzahlbare Zuwendung beantragen. Unter Anrechnung einer möglichen Unterstützung aus dem bisherigen Programm kann somit jedes Unternehmen rückzahlbare Zuwendungen des Landes in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten.

Bewilligungsstelle für das Programm ist weiterhin die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Anträge auf rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II können voraussichtlich ab dem 05. November 2020 gestellt werden.

Programmteil III. Weiterentwicklung des Programms Neustart-Prämie

Zur Abmilderung der Belastungen durch Kurzarbeit in besonderem Umfang hat die Landesregierung das Programm „Neustart-Prämie“ aufgelegt. Im Rahmen des Programms beteiligt sich das Land mit Festbeträgen an Sonderzahlungen, die Unternehmen ihren im Zeitraum April bis September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten gewähren. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit und kann insgesamt bis zu 700 Euro je sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigtem betragen.

Anträge können seit dem 15. September 2020 gestellt werden.

Die Wirtschaft ist noch über einen längeren Zeitraum auf Kurzarbeit angewiesen. Deshalb verlängert die Landesregierung den zeitlichen Rahmen für die Neustart-Prämie bis zum 31. März 2021. Damit erhalten mehr Beschäftigte Zugang zur Neustart-Prämie. Die volle Prämie kann Beschäftigten mit einem Eintritt in die Kurzarbeit bis zum Monat Oktober 2020 (= 1. Monat der Kurzarbeit) gewährt werden. Zuständig für das Programm ist die GSA mbH.

Programmteil IV. Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe

Aufgrund der Einnahmeausfälle fehlen Beherbergungsbetrieben Mittel, um Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Deshalb hat das Land ein Investitionsprogramm für die Modernisierung aufgelegt. Gefördert werden Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sind ausgeschlossen. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes und betragen 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt maximal 800.000 Euro.

Das Programm wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 31. März 2021 vollständig beim Landesförderinstitut vorliegen.

Programmteil V. Unterstützungsprogramm für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft

Zu den besonders von der Coronapandemie betroffenen Branchen zählt auch die Veranstaltungswirtschaft mit ihren Festen, Märkten, Kulturvorstellungen und Konzerten. Die Veranstaltungswirtschaft benötigt neben der Unterstützung für die Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben (Überbrückungshilfe, rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe) Unterstützung für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs,

  • damit Planungen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen,
  • damit Veranstaltungen auch unter Coronabedingungen sicher und wirtschaftlich durchgeführt werden können.
Programmteil V.1 Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen, Hilfen zur Absicherung von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung

Damit Planungen für große Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen, mindert das Land den Schaden für den Veranstalter, wenn Veranstaltungen coronabedingt abgesagt werden müssen.

Das gilt für Volksfeste und Märkte im Sinne der Gewerbeordnung, die seit mindestens zwanzig Jahren regelmäßig stattfinden und überregional Bekanntheit haben. Dazu hat das Land mit Branchenvertretern und den Industrie- und Handelskammern eine Positivliste abgestimmt, die 45 Traditionsveranstaltungen im Land umfasst.

Das gilt außerdem für Musikfestivals von kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstaltern, die mindestens seit fünf Jahren stattfinden und im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 5.000 verkaufte Eintrittskarten nachweisen.

Im Falle der Absage erstattet das Land die Sachausgaben, die der Veranstalter für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung bis zur Veröffentlichung der verschärften Regelungen begründet hat. Die Erstattung beträgt 95 Prozent.

Umfasst sind Veranstaltungen mit Veranstaltungsterminen bis zum 30. September 2021.

Anträge sind formgebunden innerhalb von zwei Wochen nach Absage der Veranstaltung zu stellen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg­-Vorpommern.

Programmteil V.2 Hilfen für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen

Um den Veranstaltungsbetrieb unter Coronabedingungen in größtmöglichem Umfang aufrecht zu erhalten, kann beispielsweise ein Crowd-Management-System einen wesentlichen Beitrag leisten. Daher wird das Land bei der Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen unterstützen und 75 Prozent der Anschaffungskosten erstatten.

Unterstützt werden Veranstalter von Traditionsveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie Betreiberinnen und Betreiber von Livespielstätten sowie von Diskotheken und Tanzlokalen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß dem Programm. Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.3 Hilfen für den Neustart von Livespielstätten

Die Anforderungen für die Durchführung von Veranstaltungen wirken sich regelmäßig auf die Kapazität aus. Damit Liveveranstaltungen dennoch wirtschaftlich durchgeführt werden können, unterstützt das Land Betreiberinnen und Betreiber von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die regelmäßig Konzerte, Theateraufführungen, Kabarett, Poetry Slam, Lesungen und weitere Formen der Kleinkunst durchführen (mindestens 12 im Jahr 2019).

Das Land erstattet veranstaltungsbedingte Sachausgaben für Veranstaltungen vom 22. September 2020 bis einschließlich 31. März 2021. Die Erstattung beträgt 65 Prozent der veranstaltungsbedingten Sachausgaben.

In dem Fall, dass die Veranstaltung durch den Veranstalter coronabedingt abgesagt werden muss, da sich nach Beginn der Arbeiten die Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens für Veranstaltungen verschärft haben, erfolgt eine Erstattung der Ausgaben, die der Veranstalter bis zur Absage begründet hat, in Höhe von 95 Prozent.

Die Erstattung ist begrenzt auf 4.000 Euro pro Veranstaltung und 15.000 Euro pro Monat.

Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Für Veranstaltungen zwischen dem 22. September 2020 und dem 02. November 2020 kann die Antragstellung bis zum 15. November 2020 rückwirkend erfolgen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.4 Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler Bedeutung

Außerdem können kommerzielle Betreiberinnen und Betreiber von Freilufttheatern in Mecklenburg-Vorpommern im Einzelfall Unterstützung für den Spielbetrieb 2021 erhalten. Das gilt für Freilufttheater mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die fest und ortsgebunden sind, eine Kapazität von mindestens 1.200 Sitzplätzen haben und im Jahr 2019 mindestens 20.000 Besucher hatten.

Gegenstand können sein die veranstaltungsbedingten Sachausgaben der Betreiberin/des Betreibers für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bis einschließlich 30. September 2021 sowie Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Im Übrigen kann eine Unterstützung in Form einer Vorfinanzierung von veranstaltungsbedingten Sachausgaben erfolgen. Unterstützt wird im Einzelfall auf Antrag. Anträge sind formlos vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Bewilligungsstelle für Hilfen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft ist das Landesförderinstitut. Antragsunterlagen und Informationen werden kurzfristig auf der Homepage des Landesförderinstituts bereitgestellt.

Industriegebiet „Gammwiese“ wird erweitert

Boizenburg – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Montag einen Fördermittelbescheid an die Stadt Boizenburg übergeben. Geplant ist, das Industriegebiet Gammwiese-Nord und Gammwiese-Nordwest/Nordost zu erschließen.

„Die Stadt Boizenburg hat sich Dank ihrer Standortfaktoren wie beispielsweise einer verkehrsgünstigen Lage und attraktiver Gewerbeflächen zu einem gefragten Ansiedlungsort für Unternehmen entwickelt. Jetzt werden weitere Gebiete infrastrukturell ausgebaut, um mehr Platz für die Unternehmen zu schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Mit der Erschließung des Industriegebietes „Gammwiese“ in Boizenburg wurde in 2005 begonnen. Die Auslastung der Fläche beträgt 100 Prozent. Hier befindet sich unter anderem das Unternehmen Sweet Tec Boizenburg. Jetzt ist vorgesehen, das am südöstlichen Stadtrand gelegene Industriegebiet „Gammwiese“ zu erweitern, um weitere Flächen zur Verfügung stellen zu können. Das Vorhaben umfasst die Erschließung (Verkehrsanlagen, Abwasserentsorgung, Löschwasserbrunnen und Ausgleichs- sowie Artenschutzmaßnahmen) des Industriegebietes Gammwiese-Nord und Gammwiese Nordwest/Nordost.

„Eine gut ausgebaute Infrastruktur der Gewerbegebiete ist Grundvoraussetzung für die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen. Das stärkt die regionale Wirtschaft, schafft und sichert Arbeitsplätze“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen der Maßnahme betragen knapp 4,1 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro.

Die Stadt Boizenburg wurde seit 1990 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Infrastrukturmaßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 19,6 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von rund 28,9 Millionen Euro unterstützt (einschließlich des aktuellen Zuwendungsbescheides). Mit diesen Mitteln wurden unter anderem die Erschließung des Gewerbegebietes Boizenburg-Bahnhof, die Erschließung des Industriestandortes Elbewerft sowie die Erweiterung der Kläranlage gefördert.

Digitalisierung in Hotels

Schwesig: Digitalisierung ist auch bei Hotels richtig und wichtig

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute einen Zuwendungsbescheid symbolisch an das Hotel Fritz in Schwerin in Höhe von mehr als 5.700 Euro übergeben. Damit wird das Gästeinformationssystem inklusive WLAN-Ausbau miteinander vernetzt.

„Vor-Ort-Termine sind mir immer am liebsten, wenn ich mir innovative Ideen und Unternehmen anschauen und mit engagierten Menschen ins Gespräch kommen kann, so wie heute im Hotel Fritz“, betonte die Regierungschefin.

Sie ging auf die schwierige Situation für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern ein: „Corona hat den Tourismus hart getroffen. Ich weiß, die Hoteliers in unserem Land hatten es in diesem Jahr schwer. Die Corona-Pandemie macht es nötig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit aller zu schützen.“ Mecklenburg-Vorpommern sei innerdeutsches Reiseziel Nummer 1. Das liege an der herrlichen Natur, natürlich an der Ostsee und den wunderschönen Städten.

„Das liegt vor allem aber auch an unseren tollen Pensionen und Hotels, an der hervorragenden Gastfreundschaft unserer Hoteliers und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so wie hier im Hotel Fritz“, führte Schwesig aus.

Sie ging auf die Digitalisierung auch für die Hotelbranche ein: „Auch hier im Hotel Fritz soll mit dem Ausbau des hausinternen Netzes möglich gemacht werden, dass Gäste noch mehr Serviceangebote nutzen und vor allem von ihren Zimmern aus touristische Angebote buchen können. Das ist eine wirklich gute Idee: noch mehr Service, noch mehr Komfort, gerade in diesen Zeiten.“

Gerade bei kleinen Unternehmen würden oft die nötigen Mittel fehlen. „Deshalb hat die Landesregierung eine Initiative gestartet, um die Digitalisierung in der Wirtschaft voranzubringen und zu stärken.“

Forschung und Entwicklung

TAB Maschinen- und Stahlbau GmbH forscht und entwickelt am Standort in Barth

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich am Freitag in Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) bei der TAB Maschinen- und Stahlbau GmbH bei einem Unternehmensrundgang über aktuelle Vorhaben informiert. „Die TAB Maschinen- und Stahlbau GmbH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2007 zu einem erfolgreichen Spezialisten im Maschinen-, Stahl- und Anlagenbau entwickelt. Mit mittlerweile 39 Mitarbeitern ist das Unternehmen zudem für die Region ein wichtiger Arbeitgeber“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Unternehmen ist im Maschinen-, Stahl- und Anlagenbau tätig. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Auslegung, Berechnung und Fertigung von Anlagen und Systemen für den Umschlag- und Hafenbetrieb, teils in modularer und auch komplexer Bauweise sowie den Komponentenbau für Windkraftanlagen.

Derzeit forscht und entwickelt das Unternehmen gemeinsam mit der Universität Rostock an einer kontinuierlich arbeitenden Reaktoranlage zum thermischen Aufschluss von Faserverbundkunststoffen mit hohen inerten Stoffanteilen. Ziel ist es, mit einem entsprechenden Verfahren und der darauf beruhenden Anlagentechnik vorrangig Abfälle aus Glasfaserverbundwerkstoffen (GFK) aus bei Repowering-Maßnahmen zurückgebauten Windenergieanlagen (z. B. demontierte Rotorblätter, Gondeln, Masten) sowie carbonhaltige Verbundkunststoffstrukturen (CFK) zu zersetzen und somit möglichst vollständig zu recyceln.

Die Reaktoranlage arbeitet dabei nach dem Prinzip der Niedertemperaturthermolyse und soll definierte Produkte (wie z. B. Wirrfasermatten und Pyrolysegas) erzeugen, die dann als Ressourcen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Verbundforschungsvorhaben in Höhe von mehr als einer Million Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen mehr als 1,5 Millionen Euro.

„Das Verbundforschungsprojekt zeigt beispielhaft, wie die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft idealerweise funktioniert. Mit dem praktischen Wissen des Unternehmens und der wissenschaftlichen Expertise der Universität wird gemeinsam eine Problemlösung entwickelt und produziert“, sagte Glawe.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unterstützt Unternehmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Aktivitäten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Dafür stehen im Zeitraum 2014 – 2020 insgesamt 236,3 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende 2019 waren davon insgesamt 164,3 Millionen Euro für 500 Vorhaben bewilligt. Von diesen Mitteln gingen insgesamt 107 Millionen Euro an kleine und mittlere sowie große Unternehmen für 345 Projekte. Die Universitäten/Hochschulen (einschließlich der Universitätsmedizinen im Land) sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhielten rund 57,3 Millionen Euro für 155 Projekte.

Wirtschaftsminister Glawe wurde bei dem Unternehmensrundgang von Dr. Stefan Kerth, Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, begleitet.

Molkerei Naturprodukt GmbH Poseritz

Erweiterungen bei der Molkerei Naturprodukt GmbH Poseritz fertiggestellt

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute offiziell das abgeschlossene Erweiterungsvorhaben bei der Molkerei Naturprodukt GmbH Poseritz (Insel Rügen) freigegeben. „Die Molkerei Naturprodukt GmbH hat sich zu einer beliebten Marke in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Um dem Wachstum der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen und zugleich Möglichkeiten für weitere Kapazitäten zu schaffen, hat das Unternehmen ein neues Produktionsgebäude errichtet. Mit der Erweiterung werden 14 Arbeitsplätze gesichert und drei neue Jobs geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Molkerei Naturprodukt GmbH verarbeitet seit 1998 Milch der Agrarprodukt Poseritz GmbH zu Milchprodukten wie Joghurt, Quark, Frischkäse und Desserts. Des Weiteren werden aus Wildfrüchten Produkte wie beispielsweise Fruchtaufstriche hergestellt. Das Unternehmen umfasst neben der Produktion auch einen Hofladen und ein Café. Jetzt wurde eine etwa 360 Quadratmeter große Produktionshalle neu errichtet, zudem hat das Unternehmen in den Maschinenpark und die Erweiterung des Kühlhauses investiert. „Die Molkerei Naturprodukt GmbH ist ein wichtiger Abnehmer und Partner der ortsansässigen Landwirtschaft. Hier werden regionale Produkte vor Ort verarbeitet, in den Handel gebracht und in die Gastronomie und Hotellerie geliefert. Zugleich hat sich das Unternehmen über das Café und den Hofladen zu einem attraktiven Ausflugsziel für Gäste des Landes entwickelt. Das ist beste Werbung für die tollen Produkte aus unserem Land“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 1,1 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 280.000 Euro.

Seit dem Jahr 2011 wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt 115 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 262,2 Millionen Euro mit insgesamt rund 64,6 Millionen Euro. Damit wurden etwa 670 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen und etwa 2.400 Dauerarbeitsplätze gesichert.

Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft

Wirtschaftsminister zeichnet Gewinner aus

Insel Rügen – Die Gewinner des dritten landesweiten Ideenwettbewerbs Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stehen fest. Wirtschaftsminister Harry Glawe zeichnete die siegreichen Projekte heute in Kluis (Insel Rügen) aus.

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist geprägt durch kreative Vielfalt, hochqualifizierte und spezialisierte Fachkräfte mit zündenden Ideen und genialen Köpfen. Unser Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Akteure zu erhöhen und sie so für Auftraggeber als regionale Anbieter ins Bewusstsein zu holen. Deshalb wollen wir mit dem Wettbewerb landesweite Projekte initiieren und unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Im Wettbewerb wurden Projektideengesucht, die vor allem branchenübergreifende Projekte, Produkte und Prozesse aufgreifen. Dabei sollten vorrangig Ideen eingereicht werden, die die Wahrnehmung und das Image der Branche fördern, beispielsweise multimediale PR- und Marketingmaßnahmen unterschiedlichster Formate, insbesondere Filme. Ziel ist es, das Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu erschließen und zu vermarkten. Insgesamt gingen 18 Bewerbungen ein.

„Die Branche benötigt mehr Öffentlichkeit, Anerkennungskultur und Unterstützung. Vor allem in der Zusammenarbeit mit dem kreativen innovativen Potential in Mecklenburg-Vorpommern sehe ich Chancen und Wachstumsmöglichkeiten für andere Wirtschaftszweige und Gewerke. Zum Beispiel für diejenigen, die in Bezug auf neues Design, Digitalisierung und Vertrieb/Marketing vor aktuellen Herausforderungen stehen. Da kann die Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen“, sagte Glawe.

Eine Jury – bestehend aus Vertretern der Industrie- und Handelskammern (IHK’s), Wirtschaftsfördergesellschaften sowie aus Kommunen – hat unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit über die eingereichten Projektideen in einem Auswahlverfahren entschieden.

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein bedeutsamer Wirtschaftszweig für Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen Jahren haben wir bereits einiges für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bewegung gesetzt. Wir zeichnen die „Kreativmacher MV“ aus und unterstützen die jährliche Branchenkonferenz. Mit dem Wettbewerb gehen wir einen weiteren Schritt zur Stärkung dieses Wirtschaftsbereiches. Die Projektideen werden einen Beitrag dazu leisten, die Sichtbarkeit und das Image der Branche in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern“, sagte Glawe.

Kreative MV – Landesverband KKW M-V e.V, Corinna Hesse: Projekt „Imagefilm für MV“

Ziel des Projektes ist die Erstellung eines Filmes unter dem Titel „Wir streiken und fahren aufs Land“. Dabei soll ein philosophisch-satirischer Dialog über den Sinn kreativwirtschaftlicher Betätigung in Mecklenburg-Vorpommern entstehen.

Geplante Kosten: 20.000 Euro

Reiß & Sodmann GbR mit den Projektpartnern Rügendruck GmbH, Stefan Pocha und Christiane Burwitz (Filmproduktion): Projekt „Fernbeziehung 2020“

Anhand von Livestreams oder inszenierten Imagefilmen werden Künstler oder Kulturstrukturen porträtiert. Geplant sind 18 einzelne Filme zwischen 15 und 60 Minuten. Mit den Filmen soll die regionale Kreativwirtschaft besser vermarktet und präsentiert werden.

Geplante Kosten: 65.000 Euro

13 Grad Crossmedia Agentur, Geschäftsführer Martin Horst: Projekt: Imagekampagne

Die Agentur plant die Erstellung und Umsetzung einer Imagekampagne mittels eindrucksvoller medialer Darstellung (online und offline). Dabei soll gezeigt werden, wie düster das Land ohne die Kultur- und Kreativwirtschaft aussehen würde. Zudem soll ein Mini-Magazin mit Leuchtturmprojekten entstehen.

Geplante Kosten: 65.000 Euro

In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung in Köln rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Rund 2.600 Selbstständige und Unternehmen haben einen persönlichen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro; diese haben im Jahr 2014 gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 777 Millionen Euro erwirtschaftet. Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Gesamtwirtschaft im Land. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche betrug 2014 rund 9.600. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen zusammen, dann sind gegenwärtig knapp 17.800 Personen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land tätig.

123 Fußballfelder großer Solarpark

WEMAG realisiert in der Nähe von Linstow ihr bislang größtes Photovoltaikprojekt / Chef der Staatskanzlei und Energieminister besuchen Baustelle

Linstow – Der Bau des bislang größten Solarparks der WEMAG macht Fortschritte. Davon konnten sich der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, und der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, bei einer Baustellenbegehung mit WEMAG-Vorstand Thomas Murche überzeugen.

Auf dem Gelände eines ehemaligen Kiestagebaus im Bereich Linstow (Landkreis Rostock) entsteht auf einer Gesamtfläche von etwa 75 Hektar eine Photovoltaikanlage mit rund 190.000 Modulen. „Das entspricht etwa der Größe von 123 Fußballfeldern. Sie werden eine Leistung von rund 75 Megawatt-Peak erzeugen. Die jährlich erzeugte Energiemenge liegt bei rund 70.000 Megawattstunden. Damit können ungefähr 21.000 Haushalte im Jahr mit Strom versorgt werden“, sagte WEMAG-Vorstand Thomas Murche. „Es ist unser bislang größtes Photovoltaikprojekt, das sich vor allem durch hochwertige Komponenten sowie durch eine leistungsstarke IT-Infrastruktur und ein gehobenes Sicherheitskonzept auszeichnet“, erklärte Thomas Murche weiter. Mit dem neuen Solarpark wolle das kommunale Energieunternehmen seinen Bestand an eigenen Öko-Kraftwerken weiter ausbauen. Voraussichtlich Ende dieses Jahres sollen die Arbeiten abgeschlossen sein und die Anlage ans Netz gehen. Mit ihr sollen rund 37.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden. Die Umsetzung des WEMAG-Projektes erfolgt in Kooperation mit erfahrenen Partnern.

„Wir freuen uns, für die WEMAG diese große Anlage zu errichten und so einen merkbaren Baustein für die Energiewende beizutragen. Nach einer Reihe von PV-Projekten auf Deponien und Kiesgruben können wir auch mit dieser bislang größten Konversionsflächen-Anlage unsere Expertise für herausfordernde Boden- und Baubedingungen unter Beweis stellen“, betonte Joachim Goldbeck, CEO der Goldbeck Solar GmbH.

„Bei der Projektentwicklung eines so großen Solarkraftwerkes vergehen von der Projektidee bis zur Realisierung mehrere Jahre. Hierbei ist es wichtig, mit den richtigen Partnern zusammen zu arbeiten. Mit der WEMAG haben wir einen dieser starken Partner und können hier ein weiteres Projekt gemeinsam realisieren“, sagte Christian Garbe, Prokurist der MES – Moderne Energie Systeme GmbH aus Parchim.

„Die Sonne ist – neben insbesondere dem Wind – eine wichtige regenerative Energiequelle in unserem sonnenreichen Bundesland. In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell etwa 12.000 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.700 Gigawattstunden installiert. Das ist ein guter Zwischenstand bei diesem wichtigen Baustein der Energiewende, aber es ist noch deutlich Luft nach oben. Daher freue ich mich sehr über das Engagement der WEMAG und diesen neuen Solarpark. Dieser ist einer der größten durchs Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Solarparks in Deutschland. Gerade Brachen wie solche ehemaligen Kieswerke bieten unserem Land ein riesiges Potenzial für großflächige Solaranlagen und somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende“, sagte Energieminister Christian Pegel bei der Besichtigung.

Dr. Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei, war ebenfalls beeindruckt von dem riesigen Solarpark: „Früher rollten hier die Kiesbagger. Jetzt entstehen fast 200.000 Photovoltaik-Module, die das Sonnenlicht einfangen und in saubere Energie umwandeln. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Ausbau der Solarenergie. Ich begrüße, dass der Deckel der Solarförderung von bisher 52 Gigawatt aufgehoben worden ist. Und ich erwarte vom Bund bei der laufenden Ausgestaltung des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, den weiteren Ausbau der Solarenergie in verschiedenen Bereichen zu fördern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Bundesregierung dabei mit voller Kraft unterstützen.“