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Kategorie: Wirtschaft

Mit Crowdfunding zur Streuobstwiese für Kinder

In Granzin können die Kleinen nun ihren eigenen Baum hegen und pflegen

Granzin – Wer einen Garten hat, der kennt das gute Gefühl, die selbst angebauten Früchte zu ernten und zu genießen. Diese ganz besondere Erfahrung möchte die kleine Gemeinde Granzin auch ihren jüngsten Einwohnern näherbringen. Mit Hilfe der WEMAG-Crowd ließ sie eine Streuobstwiese für Kinder entstehen.

„Ob es immer noch Kinder gibt, die glauben eine Kuh sieht Lila aus? Unsere Kinder im Dorf natürlich nicht. Die sind clever und kennen Kühe von der Weide“, berichtete Granzins Bürgermeisterin Kathrin Wegener in ihrem Aufruf über die Crowdfunding-Plattform der WEMAG. Um dieses Verständnis für Natur und Umwelt sowie den Ursprung der Lebensmittel, die täglich auf dem Tisch landen, weiter zu schärfen, entstand in der Gemeinde die Idee für Kinder-Streuobstwiesen. In jedem der fünf Ortsteile wurden auf Brachflächen verschiedene alte Obstsorten angebaut. „Wir bringen den Kindern von klein auf bei, dass man zuerst pflanzt, pflegt und dann auch erntet“, so die Bürgermeisterin.

Um dieses Projekt umzusetzen, rief die Gemeinde vom 29. September 2020 bis zum 20. Oktober 2020 in der WEMAG-Crowd zum Spenden auf. Bereits nach rund einer Woche war das Ziel von 1.000 Euro erreicht. Insgesamt kamen sogar 1.750 Euro dank der fleißigen Crowd-Unterstützer zusammen. Und dieses Geld wurden bereits gut investiert: Am 24. Oktober 2020 fand eine große Pflanzaktion statt. Rund 40 Bäume haben so eine Platz gefunden. Gleichzeitig wurde mit reichlich Saatgut dafür gesorgt, dass die rund 5.000 Quadratmeter Streuobstwiese im Frühjahr erblühen kann. Damit jedes Kind seinen Baum später wiederfindet, haben die Kleinen aus Tontöpfen kleine Insektenhotels mit Namen gebastelt und angebracht.

Die Pflege und Ernte des Obstes von ihren eigenen Bäumen übernehmen die Kinder natürlich nicht alleine. „Gemeinsam als Dorfgemeinschaft, Jung und Alt zusammen, pflanzen, pflegen und ernten wir“, erklärt die Granziner Bürgermeisterin das Konzept. Und das gefiel der WEMAG und vor allem Vertriebsleiter Michael Hillmann besonders gut: „Uns hat von Anfang an die Idee angesprochen, dass hier Generationen zusammenarbeiten, etwas für die Umwelt tun und die Natur erlebbar machen. Dafür setzen wir uns seit Jahren auch als Unternehmen ein und bieten mit den WEMAG Ökogas-Tarifen unseren Kunden die Möglichkeit, ganz nebenbei einen Beitrag zu leisten.“ Bei der großen Pflanzaktion überreichte Michael Hillmann deshalb einen symbolischen Scheck über zusätzliche 1.500 Euro.

So kann das Streuobstwiesen-Projekt der Gemeinde Granzin noch über viele Jahre allen Generationen eine Menge Freude – und natürlich leckeres Obst – bescheren. Wer die Möglichkeit zum Unterstützen der Aktion verpasst hat, findet aktuell in der WEMAG-Crowd unter https://crowd.wemag.com/ drei neue tolle Projekte, für die gespendet werden kann.

Regulierung des Bodenmarktes

Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte um die Agrarstruktur des Landes kritisiert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut, dass überregional aktive Investoren zunehmend landwirtschaftliche Flächen aufkaufen bzw. Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben.

„Dadurch entstehen Eigentumskonzentrationen, die in einigen Regionen unseres Landes ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben“, sagte Backhaus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe das im Blick. So bevorzuge es bei der Verpachtung der landeseigenen Flächen diejenigen, die aufgrund ihres Arbeitskräftesatzes einen besonderen Beitrag für die Beschäftigung im ländlichen Raum leisten. Auch entziehe das Land denjenigen, die als außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger ganze Betriebe erwerben, die von diesen Betrieben beim Land gepachteten Flächen. Diese würden dann an solche Betriebe vergeben, die dringender darauf angewiesen sind.

Backhaus erinnerte daran, dass die derzeitigen Strukturen im Prozess des Übergangs der DDR-Landwirtschaft in die neue Rechtsordnung nach Landwirtschaftsanpassungs­gesetz aus dem Jahre 1990 entstanden.

Bereits 2016 hätte die Landesregierung eine Novellierung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsrechts in Betracht gezogen. Doch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben habe wenig Zustimmung erfahren. Einige Bundesländer bemühten sich aktuell um neue Regelungsmechanismen. Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern habe es im Juli dazu einen Workshop gegeben. Mit Ergebnissen sei Anfang 2021 zu rechnen. Diese könnten für eine erneute Gesetzesinitiative in MV als Grundlage dienen.

Dann könne der Landtag in der neuen Legislaturperiode auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der Landesregierung bestimmen,

  • wo die genauen Grenzen für Bodenkonzentrationen und die Höhe von agrarstrukturverträglichen Bodenpreisen liegen,
  • unter welchen Bedingungen der Erwerb von Unternehmensanteilen einer Genehmigungspflicht unterworfen werde und
  • welche Rechtsfolgen das Vorliegen von Versagungsgründen für den Erwerb von Boden oder Unternehmensanteilen habe.

„Das verstehe ich unter einer agrarstrukturverträglichen Regulierung des Bodenmarktes: Eine Regulierung, welche die bestehende Agrarstruktur und Eigentums­ordnung respektiert“, so Backhaus abschließend.

Studie zum Fischbestand

Schwerin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat sich gegen den Antrag nach einer einzelstaatlichen Studie zur Untersuchung quotierter Fischbestände ausgesprochen.

„Grundlage für das europäische Fischbestands­management in der Ostsee bilden die jährlichen wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Derartig komplexe ökologische Betrachtungen erfordern langjährige Daten. Leider fehlt es diesen Empfehlungen oftmals an der notwendigen Kontinuität“, sagte der Minister.

So hätte der ICES 2014 langfristige Fehler bei der Altersbestimmung und Einschätzung des Dorschbestandes der östlichen Ostsee festgestellt. Beim Heringsbestand der westlichen Ostsee wurde noch 2018 der Zielwert für die Laicherbiomasse von 110.000 Tonnen auf 150.000 Tonnen angehoben, anstatt diesen aufgrund der klimabedingt verringerten Nachwuchsproduktion deutlich zu senken. Für den Westdorsch prognostizierte der ICES im Jahr 2018 noch eine Laicherbiomasse von 49.000 Tonnen und eine nachhaltige Fischerei im Jahr 2019. Jedoch wurde im vergangenen Jahr die Prognose um rund 50 Prozent gesenkt. Damit war der Bestand erneut außerhalb sicherer biologischer Grenzen.

„Selbst die Wissenschaftler sprechen von einem Ungenauigkeitswert von ca. 30 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach mehr wissenschaftlicher Expertise nur allzu gut zu verstehen. Diese ist jedoch im Fall der Ostsee durch ein Land alleine nicht zu erbringen. Ich begrüße es sehr, dass die Ostseeanrainer anlässlich der letzten Sitzung der EU- Fischereiminister eine Resolution verabschiedet haben, den Anstieg der natürlichen Sterblichkeit des Ostdorsches im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte zu untersuchen. Daten für die Fischbestandsberechnung durch den ICES werden von allen Anrainern geliefert, die Fischereien auf diese Bestände unterhalten. Beim Ostdorsch sind es nahezu alle Anrainerstaaten, beim Westdorsch die Forschungseinrichtungen Deutschlands, Polens, Schwedens und Dänemarks. Beim Westhering sind Deutschland, Dänemark, Polen, Schweden und Norwegen eingebunden. Für Deutschland ist das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock maßgebend. Auch Einflüsse durch Baumaßnahmen, Raubtiere oder die Fischentnahme durch Freizeitfischer werden in die Bestandsberechnungen mit einbezogen“, sagte der Minister.

Backhaus erinnerte daran, dass die Fischerei in MV die ihr von der EU auferlegten Fangbestimmungen stets berücksichtigt habe. Dennoch seien die Herings- und Dorschbestände zurückgegangen. Beim Herings- und Dorschbestand der westlichen Ostsee sei eine andauernd rückläufige Nachwuchsproduktion ausschlaggebend, beim Dorschbestand der östlichen Ostsee beobachte man sogar eine hohe natürliche Sterblichkeit.

„Schon längst kann man die Schuld an der schwierigen Situation nicht mehr den Fischern geben. Hier sind überwiegend natürliche und zudem weitgehend unbekannte Gründe maßgeblich. Die Fischereiwissenschaft spricht von einem regelrechten Time-Shift in der Ostsee. Das heißt, dass sich die Verfügbarkeit an Fischen drastisch ändert, weil sich die biologischen Bedingungen ändern. Vor allem der Klimawandel spielt eine große Rolle“, sagte er.

Daher setze sich Backhaus für Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus EU-, Bundes- und Landesmitteln ein. Seit 2017 wurden für die Kutter- und Küstenfischerei des Landes 8,24 Millionen Euro ausgereicht. Sie dienten jedoch eher als Hilfe zur Selbsthilfe, denn es sei keine erhebliche Besserung für den Herings- und Dorschbestand in Sicht. Er plädiere mit Nachdruck für Hilfen bei endgültiger Einstellung der Fischerei. Das Europäische Parlament, der Rat und auch die Kommission hätten sich nunmehr auch auf die Genehmigung von Abwrackprämien geeinigt.

„Mein Haus arbeitet jetzt an einem Programm zur Gewährung von Abwrackprämien, die nicht nur den größeren Fischereibetrieben, sondern vor allem auch Betrieben der kleinen Kutter- und Küstenfischerei zu Gute kommen. Die dabei freiwerdenden Quoten gehen an den Staat zurück. Sie sollen zielgerichtet zur Unterstützung der an die Fangmöglichkeiten angepassten Flotte eingesetzt werden“, so Backhaus.

Förderung von Agrar­umweltmaßnahmen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat im Schweriner Landtag angekündigt, dass die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (AUKM) auch in der Zeit gesichert ist, in der die Details der neuen EU-Förderperiode noch nicht beschlossen sind. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beschlussfassung der EU zum Mehrjährigen Finanzplan 2021-2027 und der Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2020 werde es voraussichtlich eine zweijährige Verlängerung der bestehenden Förderperiode geben. „Ich habe mich deshalb entschlossen, in diesem Jahr die Antragstellung für alle bisherigen Fördermaßnahmen (außer Umwandlung von Acker in Dauergrünland und Gewässerschutzstreifen) zu öffnen und Neuanträge für zwei weitere Jahre zuzulassen“, sagte Backhaus. Damit wolle er einen problemlosen Übergang zwischen den Förderperioden gewährleisten.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung, des Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im För­derzeitraum 2014-2020 standen in Mecklenburg-Vorpom­mern dafür rund 380 Mio. Euro und damit 32 Prozent der ELER-Mittel des Landes zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden von den Landwirten gut angenommen, so dass die geplanten Mittel fast vollständig bewilligt sind.

In diesem Jahr wurde damit in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 374.000 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche AUKM angewendet. Das sind ca. 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes (1,375 Mio. ha). Mit einer Fläche von 157.000 ha war dabei der Ökolandbau der Schwerpunkt der Förderung. Die Programme zum Anbau vielfältiger Kulturen (143.300 ha) und zur extensiven Grünlandnutzung (55.000 ha) werden ebenso stark nachgefragt wie die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen (8.000 ha).

Auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 werde das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), einen Betrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten, eines der Hauptaugenmerke bei der Förderung sein, sagte Backhaus.

Er werde sich dafür einsetzen, dass in den Katalog der in Mecklenburg-Vorpommern geförderten AUKM für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 auch das Anlegen und Bewirtschaften von Agroforstsystemen aufgenommen werden kann. „Sie sind eine konkrete Anpassungs­maßnahme an den Klimawandel. Denn sie leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der Wasser­qualität“, sagte Backhaus.

Unter Agroforstsysteme wird die gleichzeitige, räumlich alternierende Flächennutzung mit Bäumen und ähnlichen Landnutzungssystemen verstanden. So ist die Streuobst­wiese genauso möglich wie die streifenförmige Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf einem großen Acker­schlag. Durch das Abwechseln von Ackernutzung und Baumstreifen werden gute Bedingungen für die Ansiedlung von Nützlingen geschaffen, Erosion vorgebeugt und Energieholz erzeugt.

Diese positiven Umweltwirkungen wurden durch die EU bereits im bestehenden ELER berücksichtigt. Die Förderung von Agroforstsystemen als Flächennutzung war bisher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichts­punkten jedoch bedeutungslos. „Wollen wir also eine Förderung von Agroforstsystemen integrieren, müssen besondere Anreize und Rechtsklarheit geschaffen werden“, sagte Backhaus. Um Beispiele im Land zu schaffen, habe er entschieden, landeseigene Flächen zur Anlage von Agroforstflächen bereitzustellen.

Zudem sei es wichtig, den Bund für das Thema zu gewinnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe inzwischen einer Förderung von Agroforstsystemen auf Grundlage des GAP-Strategie­plans offen gegenüber. Es setzt aber voraus, dass mindestens ein Bundesland plant, eine entsprechende Förderung anzubieten, wobei die Einrichtung und Beibehaltung streifenförmig angelegter Agroforstsysteme favorisiert werde.

Arbeitsmarkt Oktober 2020 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2019 um 7.900 Arbeitslose gestiegen (+14,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,5 Prozent (Oktober 2019: 6,5 Prozent). Insgesamt sind 61.300 Menschen arbeitslos. Die Zahlen zeigen im Vergleich zu den Vormonaten eine leichte Entspannung. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Vergleich zum September in krisenfesten Branchen, beispielsweise im Dienstleistungsbereich oder bei der Energiewirtschaft, Unternehmen stellen weiter ein.

„Das nun anstehende teilweise Herunterfahren des öffentlichen Lebens ist bitter. Die Maßnahmen sind hart. Jetzt geht es darum, die Gesellschaft insgesamt und insbesondere auch Ältere und Schwächere vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen. Dennoch darf die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommen. Viele Unternehmen haben existentielle Sorgen und kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie. Das macht sich auf dem Arbeitsmarkt weiter deutlich bemerkbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Im Vergleich zum Vormonat September hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 1.100 oder 1,7 Prozent reduziert.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe ging auch auf das Winter-Stabilisierungsprogram für Wirtschaft und Arbeit in MV ein. „Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dennoch sind aufgrund der anstehenden Corona-Maßnahmen zusätzliche Hilfen des Bundes nötig. Auch die Landesregierung muss prüfen, inwieweit aufgrund der anstehenden teilweisen Lockdowns im November Maßnahmen des Bundes flankiert werden können. Hierzu zählt beispielsweise auch eine weitere Unterstützung für die besonders betroffene Hotel- und Gastronomiebranche“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich.

Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download – Blickpunkt „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

In Mecklenburg-Vorpommern haben seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 19.300 Betriebe für 188.400 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Juli haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 33.500 Beschäftigte in 5.200 Betrieben kurzgearbeitet (Stand: Juli 2020- ‚realisierte Kurzarbeit‘). Betroffen sind vor allem der Einzelhandel, die Gastronomie und das Gesundheitswesen. „Auf dem Arbeitsmarkt konnte durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes bisher viele Entlassungen vermieden werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Ausbildungsmarktbilanz 2019/2020

Nürnberg – „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt sind deutlich sichtbar. Die Ausgleichsprozesse wurden stark verlangsamt. Ich begrüße ausdrücklich die Bereitschaft der Betriebe, trotz aller Unsicherheiten an Ausbildung festzuhalten und jungen Menschen noch einen verspäteten Eintritt in Ausbildung zu ermöglichen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, bei der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2019/2020 und appellierte: „Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht aufgeben, sich weiter bewerben und sich dabei auch für Ausbildungsberufe jenseits ihres Traumberufes öffnen. Wenn zusätzlich Betriebe nicht ganz so guten Kandidaten eine Chance geben, können wir die Verzögerung durch die Pandemie in der Nachvermittlungszeit noch weiter aufholen.“

Von Oktober 2019 bis September 2020 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 530.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 41.700 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 41.500 auf 514.600.

Seit Beginn des Beratungsjahres am 1. Oktober 2019 haben insgesamt 473.000 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 38.800 weniger als im Vorjahr.

Das Minus ist nicht allein auf die wirtschaftlichen Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Bis März 2020 lag sowohl die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber als auch die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen bereits deutlich unter dem Vorjahr.

In der Bilanz gab es auch in diesem Beratungsjahr rechnerisch mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Bundesweit kamen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen 92 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Neben den bereits aus den Vorjahren bekannten regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Ungleichgewichten hat die Corona-Pandemie seit April den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich beeinträchtigt und die Ausgleichsprozesse stark verlangsamt.

Ende September 2020 blieben aufgrund der Corona-Krise deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber unversorgt sowie Ausbildungsstellen unbesetzt als im letztjährigen September. So waren insgesamt noch unbesetzte 59.900 Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 6.800 mehr. Noch unbesetzt waren vor allem Ausbildungsstellen in Verkaufsberufen, in Berufen der Lebensmittelherstellung und -verkauf sowie in Hotel- und Gaststättenberufen.

Zeitgleich waren 29.300 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot.

Im Vergleich zum Vorjahr mündeten 216.200 Bewerberinnen und Bewerber in eine Berufsausbildung ein, 33.800 weniger als im Vorjahr. Das entsprach einem Anteil von 46 Prozent. 17 Prozent wichen auf einen weiteren Schulbesuch, ein Praktikum oder ein Studium aus und 2 Prozent auf eine geförderte Qualifizierung wie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung. Weitere 7 Prozent haben eine Arbeit aufgenommen, 2 Prozent engagieren sich in gemeinnützigen sozialen Diensten, und 5 Prozent haben sich arbeitslos gemeldet. Von 13 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber liegen keine Informationen vor.

Neben den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern sind 48.900 junge Menschen zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet, haben aber ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung dennoch aufrechterhalten. Ihre Zahl liegt im Vergleich zum Vorjahr um 300 niedriger.

Für diese sowie für die noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber werden die Vermittlungsaktivitäten fortgesetzt. Außerdem melden sich in den nächsten Wochen noch junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wieder) auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Auch Betriebe melden erfahrungsgemäß Ausbildungsstellen, die (wieder) frei geworden sind.

Der Arbeitsmarkt im Oktober 2020

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Oktober kräftig gesunken. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit nimmt weiter ab. Nach wie vor zeigen sich am Arbeitsmarkt aber deutliche Spuren der ersten Welle der Corona-Pandemie.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Oktober: -87.000 auf 2.760.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +556.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Zuge der Herbstbelebung im Oktober kräftig gesunken. Mit 2.760.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 87.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 35.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 556.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von September auf Oktober um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Oktober des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 40.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Oktober 2020 bei 3.552.000 Personen. Das waren 420.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Oktober für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit liegt die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, in etwa auf dem Vormonatsniveau.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im August für 2,58 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 erhöht. Mit 44,86 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 649.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August um 29.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August nach Hochrechnungen der BA um 104.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, erholt sich aktuell aber weiter merklich. Im Oktober waren 602.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 162.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 17.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Oktober 2020 um 4 Punkte auf 98 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.065.000 Personen erhielten im Oktober 2020 Arbeitslosengeld, 359.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.827.000. Gegenüber Oktober 2019 war dies ein Anstieg von 39.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Winter-Stabilisierungsprogramm in M-V

Schwerin – Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. „Besonders betroffene Bereiche der Wirtschaft sind beispielsweise die Dienstleistungsbereiche, der Tourismus und das produzierende Gewerbe. In einigen Branchen dauern die Einnahmeverluste an. Um Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wir haben ein großes Unterstützungspaket – das Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV – geschnürt, was für die heimische Wirtschaft bereit steht. Die Bandbreite reicht von aktuell angepassten bis hin zu neuen Programmen, wie beispielsweise verschiedene Maßnahmen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Wirtschaftliche Existenz von Unternehmen bestmöglich sichern

„Bund und Land haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern. Sie haben damit die unmittelbare Existenzbedrohung für zahlreiche Unternehmen abgewendet. Auf dem Arbeitsmarkt unseres Landes konnte durch die intensive Nutzung des Instruments Kurzarbeit eine große Zahl von Entlassungen vermieden werden“, so Glawe weiter. Im September 2020 waren in Mecklenburg-Vorpommern 62.400 Personen arbeitslos, 9.250 (+17,4 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat – allerdings bereits wieder 2.700 (-4,2 Prozent) weniger als im Vormonat.

Geschäftsbetrieb eingeschränkt

Bei zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt. „Die damit verbundenen Einnahmeausfälle bedrohen die Existenz der betroffenen Unternehmen, da die betrieblichen Ausgaben fortlaufen. Um Insolvenzen zu vermeiden oder die Kapazitäten zu erhalten, benötigen diese Unternehmen weiter Unterstützung. Mit dem Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV wollen wir die heimische Wirtschaft weiter begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download „Blickpunkt Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV im Überblick

Programmteil I. Ergänzung der Überbrückungshilfe II

Bereits im Rahmen der Soforthilfe haben insgesamt rund 36.500 Unternehmen Hilfen im Umfang von etwa 340 Millionen Euro erhalten. Zentrales Unterstützungsinstrument ist nach der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) die Überbrückungshilfe II des Bundes (September bis Dezember 2020).

Mit der Überbrückungshilfe II gewährt der Bund Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen. Erstattet werden je nach Höhe des Umsatzrückgangs bis zu 90 Prozent der Fixkosten, maximal 50.000 Euro pro Monat. Die Antragstellung erfolgt digital durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Anträge auf Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober 2020 gestellt werden. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (www.lfi-mv.de).

Programmteil I.1 Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen

Die erstattungsfähigen Kostenarten sind in der Überbrückungshilfe II definiert. Personalkosten und Tilgungen gehören nicht dazu. Insofern reicht die Überbrückungshilfe II des Bundes nicht aus, um Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen angemessen zu unterstützen. Das Land ergänzt an diesen Stellen mit einem eigenen Landesprogramm.

In der Überbrückungshilfe II des Bundes werden Personalkosten pauschal mit einem Zuschlag auf die erstattungsfähigen Kosten berücksichtigt. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent. Besonders wenn Personalausgaben einen großen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, ergeben sich daraus zu niedrige Erstattungsbeträge.

Deshalb ergänzt das Land die Überbrückungshilfe II mit monatlichen Festbeträgen für Personalausgaben und erstattet

  • 400 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis weniger als 40 Prozent
  • 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent bis weniger als 50 Prozent
  • 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
  • 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent.

Die Beantragung und Abrechnung der Personalkostenerstattung des Landes erfolgt im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe II des Bundes.

Programmteil I.2 Erstattung von Tilgungen und Leasingraten

Tilgungen und der Tilgungsanteil von Leasingraten gehören in der Überbrückungshilfe II ebenfalls nicht zu den erstattungsfähigen Kosten. Bei Unternehmen, bei denen diese Ausgaben einen besonders hohen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, reicht die Überbrückungshilfe II deshalb nicht, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Deshalb erstattet das Land bei einem Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent Tilgungen und den Tilgungsanteil von Leasingraten anteilig in Höhe von 95 Prozent der Abschreibungen.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens zur Überbrückungshilfe II beim Landesförderinstitut.

Programmteil II. Neuauflage der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe

Neben Zuschüssen sind Darlehen ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der laufenden betrieblichen Ausgaben bei Einnahmeausfällen. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, denen in der Zeit vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020 Mittel zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben fehlten, hatte das Land mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Programm aufgelegt. Ausgereicht wurden rückzahlbare Zuwendungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit bis zu 96 Monate. 20.000 Euro sind während der gesamten Laufzeit zinsfrei.

Das Land wird das Programm für die Gewährung von rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen neu auflegen. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die bis zum 31. März 2021 Liquidität zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben benötigen, können – ggf. erneut – eine rückzahlbare Zuwendung beantragen. Unter Anrechnung einer möglichen Unterstützung aus dem bisherigen Programm kann somit jedes Unternehmen rückzahlbare Zuwendungen des Landes in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten.

Bewilligungsstelle für das Programm ist weiterhin die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Anträge auf rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II können voraussichtlich ab dem 05. November 2020 gestellt werden.

Programmteil III. Weiterentwicklung des Programms Neustart-Prämie

Zur Abmilderung der Belastungen durch Kurzarbeit in besonderem Umfang hat die Landesregierung das Programm „Neustart-Prämie“ aufgelegt. Im Rahmen des Programms beteiligt sich das Land mit Festbeträgen an Sonderzahlungen, die Unternehmen ihren im Zeitraum April bis September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten gewähren. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit und kann insgesamt bis zu 700 Euro je sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigtem betragen.

Anträge können seit dem 15. September 2020 gestellt werden.

Die Wirtschaft ist noch über einen längeren Zeitraum auf Kurzarbeit angewiesen. Deshalb verlängert die Landesregierung den zeitlichen Rahmen für die Neustart-Prämie bis zum 31. März 2021. Damit erhalten mehr Beschäftigte Zugang zur Neustart-Prämie. Die volle Prämie kann Beschäftigten mit einem Eintritt in die Kurzarbeit bis zum Monat Oktober 2020 (= 1. Monat der Kurzarbeit) gewährt werden. Zuständig für das Programm ist die GSA mbH.

Programmteil IV. Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe

Aufgrund der Einnahmeausfälle fehlen Beherbergungsbetrieben Mittel, um Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Deshalb hat das Land ein Investitionsprogramm für die Modernisierung aufgelegt. Gefördert werden Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sind ausgeschlossen. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes und betragen 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt maximal 800.000 Euro.

Das Programm wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 31. März 2021 vollständig beim Landesförderinstitut vorliegen.

Programmteil V. Unterstützungsprogramm für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft

Zu den besonders von der Coronapandemie betroffenen Branchen zählt auch die Veranstaltungswirtschaft mit ihren Festen, Märkten, Kulturvorstellungen und Konzerten. Die Veranstaltungswirtschaft benötigt neben der Unterstützung für die Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben (Überbrückungshilfe, rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe) Unterstützung für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs,

  • damit Planungen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen,
  • damit Veranstaltungen auch unter Coronabedingungen sicher und wirtschaftlich durchgeführt werden können.
Programmteil V.1 Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen, Hilfen zur Absicherung von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung

Damit Planungen für große Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen, mindert das Land den Schaden für den Veranstalter, wenn Veranstaltungen coronabedingt abgesagt werden müssen.

Das gilt für Volksfeste und Märkte im Sinne der Gewerbeordnung, die seit mindestens zwanzig Jahren regelmäßig stattfinden und überregional Bekanntheit haben. Dazu hat das Land mit Branchenvertretern und den Industrie- und Handelskammern eine Positivliste abgestimmt, die 45 Traditionsveranstaltungen im Land umfasst.

Das gilt außerdem für Musikfestivals von kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstaltern, die mindestens seit fünf Jahren stattfinden und im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 5.000 verkaufte Eintrittskarten nachweisen.

Im Falle der Absage erstattet das Land die Sachausgaben, die der Veranstalter für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung bis zur Veröffentlichung der verschärften Regelungen begründet hat. Die Erstattung beträgt 95 Prozent.

Umfasst sind Veranstaltungen mit Veranstaltungsterminen bis zum 30. September 2021.

Anträge sind formgebunden innerhalb von zwei Wochen nach Absage der Veranstaltung zu stellen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg­-Vorpommern.

Programmteil V.2 Hilfen für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen

Um den Veranstaltungsbetrieb unter Coronabedingungen in größtmöglichem Umfang aufrecht zu erhalten, kann beispielsweise ein Crowd-Management-System einen wesentlichen Beitrag leisten. Daher wird das Land bei der Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen unterstützen und 75 Prozent der Anschaffungskosten erstatten.

Unterstützt werden Veranstalter von Traditionsveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie Betreiberinnen und Betreiber von Livespielstätten sowie von Diskotheken und Tanzlokalen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß dem Programm. Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.3 Hilfen für den Neustart von Livespielstätten

Die Anforderungen für die Durchführung von Veranstaltungen wirken sich regelmäßig auf die Kapazität aus. Damit Liveveranstaltungen dennoch wirtschaftlich durchgeführt werden können, unterstützt das Land Betreiberinnen und Betreiber von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die regelmäßig Konzerte, Theateraufführungen, Kabarett, Poetry Slam, Lesungen und weitere Formen der Kleinkunst durchführen (mindestens 12 im Jahr 2019).

Das Land erstattet veranstaltungsbedingte Sachausgaben für Veranstaltungen vom 22. September 2020 bis einschließlich 31. März 2021. Die Erstattung beträgt 65 Prozent der veranstaltungsbedingten Sachausgaben.

In dem Fall, dass die Veranstaltung durch den Veranstalter coronabedingt abgesagt werden muss, da sich nach Beginn der Arbeiten die Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens für Veranstaltungen verschärft haben, erfolgt eine Erstattung der Ausgaben, die der Veranstalter bis zur Absage begründet hat, in Höhe von 95 Prozent.

Die Erstattung ist begrenzt auf 4.000 Euro pro Veranstaltung und 15.000 Euro pro Monat.

Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Für Veranstaltungen zwischen dem 22. September 2020 und dem 02. November 2020 kann die Antragstellung bis zum 15. November 2020 rückwirkend erfolgen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.4 Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler Bedeutung

Außerdem können kommerzielle Betreiberinnen und Betreiber von Freilufttheatern in Mecklenburg-Vorpommern im Einzelfall Unterstützung für den Spielbetrieb 2021 erhalten. Das gilt für Freilufttheater mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die fest und ortsgebunden sind, eine Kapazität von mindestens 1.200 Sitzplätzen haben und im Jahr 2019 mindestens 20.000 Besucher hatten.

Gegenstand können sein die veranstaltungsbedingten Sachausgaben der Betreiberin/des Betreibers für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bis einschließlich 30. September 2021 sowie Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Im Übrigen kann eine Unterstützung in Form einer Vorfinanzierung von veranstaltungsbedingten Sachausgaben erfolgen. Unterstützt wird im Einzelfall auf Antrag. Anträge sind formlos vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Bewilligungsstelle für Hilfen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft ist das Landesförderinstitut. Antragsunterlagen und Informationen werden kurzfristig auf der Homepage des Landesförderinstituts bereitgestellt.