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Kategorie: Wirtschaft

Backhaus erleichtert über GAP- Kompromiss

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, zeigt sich erleichtert, dass der EU-Agrarrat nach zähen zweitägigen Verhandlungen heute Nacht einen Kompromiss zu künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vereinbart hat. Damit scheint ein fast zweijähriger Marathon auf die Ziellinie einzubiegen.

„Es war erklärtes Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft, die Regelungen zur GAP nach 2020 zu beschließen und das hat die Bundesministerin mit hohem persönlichem Einsatz erreicht. Der Kompromiss ist wichtig, damit unsere Landwirte endlich Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Das wird sich positiv für den gesamten ländlichen Raum auswirken. Über die gesamte Förderperiode fließen rund 130 Mio. Euro jährlich dorthin für Kindergärten, Dorferneuerung und ähnliche Projekte. Zugleich ist dies erst ein Zwischenschritt, denn die Beratungen des Europäischen Parlaments und die Trilog-Verhandlungen stehen noch aus“, so der Minister.

Das Parlament will deutlich mehr Klima- und Umweltschutz und wird erhebliche Nachbesserungen einfordern. „Von einen Systemwechsel zu sprechen, wie es die Bundesministerin tut, scheint mir allerdings zu weit gegriffen. Es bleibt dabei, dass auch bei dieser GAP-Reform jeder Mitgliedstaat vorrangig seine jeweiligen Budgetanteile sichern will und die stärkere Umwelt­orientierung als Feigenblatt dafür dient. Wiederum ist es der EU nicht gelungen, die notwendigen Leistungen für Klimaschutz, Gewässerschutz, Tierwohl und Biodiversität, die erforderlich wären, um eigene europäische Zielmarken zu erreichen, als echte Leistungen zu definieren und bei den Landwirten „einzukaufen“. Wir hatten diesen Weg in unserem Konzept „Veränderungen anschieben“ bereits 2017 in die Diskussion gebracht. Nur der Landwirt, der mit Umwelt- und Klimaschutz verlässlich Geld verdienen kann, ist auch von sich aus bereit, in diese Bereiche zu investieren. Das wäre wirklich ein Systemwechsel, zu dem Europas Landwirtschaftsminister offensichtlich nicht bereit sind.“

20 Prozent für die sogenannten Eco Schemes, also die Öko-Regelungen, verbindlich in der Ersten Säule festzuschreiben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. „Wenn allerdings die zusätzlichen Zahlungen je Hektar dafür so gering sind, dass es betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, sich zu beteiligen, erleben wir die gleiche Wirkungslosigkeit wie beim Greening, das in Europa genial gescheitert ist,“ so Backhaus.

Er betonte, dass das Angebot einer zweijährigen Lernphase, die dafür sorgen soll, dass kein Geld aus den Programmen für die Umwelt verloren geht und die Anrechnung der Umweltleistungen der zweiten Säule für die Eco-Schemes dazu geführt hat, dass unter den Mitgliedsstaaten ein Kompromiss zustande kam. Gleichzeitig verfehlt dieser Kompromiss jedoch die Wirkung einer konsequenten Reform und kann auch mit dem Blick auf den Green Deal der EU nicht das letzte Wort sein.

„Ich begrüße, dass es keine generelle Ausnahme der Konditionalität für die kleinen Betriebe gibt. Allerdings bedeutet die gewählte Schwelle von 10 Hektar, dass sehr viele Klein- und Nebenerwerbslandwirte sich – wie schon beim Greening – wiederum nicht an Umweltleistungen beteiligen müssen. Aus meiner Sicht muss jeder Hektar gleichbehandelt und in Bezug auf die Umweltleistungen in der Fläche nützlich sein“, sagte Backhaus.

„Trotz allem werden wir mit dem Ergebnis positiv umgehen und müssen im Sinne unserer Landwirte alles daransetzen, dass noch vor Beginn des Bundestagswahlkampfes im Juni Rechtsklarheit zur nationalen Umsetzung der GAP geschaffen ist. Um das zu erreichen, müssen der Bund und die Länder parallel zu den Trilog-Verhandlungen noch in diesem Jahr die Eckpunkte dafür vereinbaren. Ich erwarte daher die Einberufung einen Sonder-Agrarministerkonferenz noch im Dezember.“

Funkmastengesellschaft M-V startet

Schwerin – Seit gestern ist es offiziell: Mecklenburg-Vorpommern hat eine Landesgesellschaft zum Vorantreiben des Mobilfunkausbaus im Land. Die bereits im August gegründete Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern wurde gestern in das Handelsregister eingetragen.

Sie ist eine Tochter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und wird zunächst von deren Geschäftsführerin Daniela Degen-Lesske geleitet. „Die Auswahlverfahren zur Besetzung der Position des Geschäftsführers und von drei Projektleiterstellen laufen bereits und sollten bis zum Jahresende abgeschlossen sein“, sagte Daniela Degen-Lesske im Ausschuss.

„Diese Kollegen werden nach aktueller Planung an den Standorten der Gesellschaft – diese sind in Leezen, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald – arbeiten. Ihre Aufgabe ist es, dafür sorgen, dass in den Regionen des Landes, in denen die Mobilfunkanbieter wegen des fehlenden wirtschaftlichen Anreizes keine Funkmasten bauen, diese aus Landesmitteln zu errichten. Den erforderlichen technischen Sachverstand werden sie sich durch externe Berater dazu holen. Zudem werden die Flächenmanager der Landgesellschaft die Projektleiter unterstützen“, so die Gründungsgeschäftsführerin der Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft.

Richtig loslegen können die neuen Kollegen allerdings erst, wenn die Europäische Kommission die geplante Tätigkeit vor allem unter dem Wettbewerbsaspekt genehmigt hat. Die Unterlagen zur Notifizierung liegen seit Juli in Brüssel. „Ich hoffe sehr, dass wir im ersten Halbjahr des kommenden Jahres eine Antwort aus Brüssel haben“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Gesellschaft soll bis dahin so aufgestellt sein, dass sie sofort mit ihrer Arbeit loslegen kann.“

Auf den Vorstoß der Regierungskoalition hatte der Landtag Ende vergangenen Jahres die Gründung einer solchen Gesellschaft beschlossen mit dem Ziel, dass diese anstelle der Kommunen, in denen die Masten fehlen, deren Planung und Bau organisiert. Dafür stehen 50 Millionen Euro bereit.

Die Vorteile einer landeseigenen Gesellschaft: Es können Zeit und Kosten gespart werden, wenn aus einer Hand und nicht in jeder Kommune separat Funkmasten gebaut werden. Außerdem sind die anstehenden Verhandlungen mit den vier großen Mobilfunkanbietern – Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1 Drillisch – für eine Gesellschaft leichter als für die einzelnen Kommunen.

Nach einem Gutachten im Auftrag des Energieministeriums fehlen landesweit ca. 232 Funkmasten für eine flächendeckende Versorgung mit dem Mobilfunkstandard LTE, die die Basis für den 5G-Ausbau bildet.

Unterstützung der Küstenfischer gefordert

Stralsund – „Die drastische Reduzierung der Fangquote beim westlichen Hering setzt die Existenz der wenigen verbliebenen Fischer in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin aus Spiel. Wenn die Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern wieder eine Zukunft haben will, ist jetzt die Zeit seitens der Politik für ein klares Bekenntnis pro Küstenfischerei im Land. Ansonsten werden wir absehbar nur noch museales Fischen erleben“, bringt es Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler, auf den Punkt. Daher ist jetzt das Land am Zug. Schnellstmöglich muss es zu einer Entlastung der Fischer bei den Neben- und Betriebskosten sowie Steuern kommen. Das Fischereigesetz ist auf diese Situation dringend anzupassen.

Nach heutigem Beschluss der EU-Fischereiminister wird die erlaubte Fangmenge für den westlichen Hering erneut stark gesenkt. Gerade beim für deutsche Fischer wichtigen westlichen Hering gibt es ab dem nächsten Jahr 2021 eine Reduzierung um 50 Prozent. Vom Fischfang hängt in Mecklenburg-Vorpommern die Existenz von Familien ab.

„Findet vor diesem Hintergrund in der Landespolitik nicht bald ein Umdenken statt und wird stattdessen weiter auf Abwrackprämien von Fischkuttern anstatt auf an den tatsächlichen Bedürfnissen der Fischer orientierte Maßnahmen gesetzt, ist das Ende der Fischerei als traditionelles Handwerk im Grunde vorprogrammiert. Alle sollten sich in der gegenwärtigen Situation fragen, ob man das wirklich billigend in Kauf nehmen will“, so Mathias Löttge weiter. Auf dem letzten Kreistag von Vorpommern-Rügen war die bedrohte Küstenfischerei ein wichtiges Thema in der Diskussion gewesen.

„Schaffer – Helfer – Klimaretter“

„Startschuss für Nachwuchskampagne im SHK-Handwerk

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat heute den offiziellen Auftakt zur neuen Nachwuchskampagne des Fachverbandes Sanitär–, Heizungs– und Klimatechnik (SHK) Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Mit dem Slogan „Schaffer – Helfer – Klimaretter“ soll künftig um Nachwuchsfachkräfte geworben und das Berufsbild Anlagenmechaniker SHK insgesamt aufgewertet werden.

„Das wichtigste Gut eines Unternehmens sind ausgebildete Fachkräfte. Und diese zu gewinnen, wird zunehmend schwerer. Der Fachverband zeigt Initiative und geht in geeinter Stärke zusammen mit den regionalen Innungen in die Offensive im Kampf um die klügsten Köpfe. Das ist der richtige Weg, um die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher aufzustellen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Nach einer Sonderumfrage des SHK Fachverbands Mecklenburg-Vorpommern gaben 64,3 Prozent der Betriebe offene Stellen an; 42,8 Prozent der Ausbildungsplätze waren unbesetzt. Derzeit werden im Land in allen Ausbildungsjahren 470 junge Menschen im SHK Handwerk ausgebildet.

Mit der Auftaktveranstaltung startete die landesweite Kampagne für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker SHK. Unter anderem sollen Plakatmotive im gesamten Bundesland zu sehen sein. An der Aktion haben sich neun Auszubildende, die bei Innungsbetrieben im Land lernen, beteiligt. Durch die Plakatierung soll Aufmerksamkeit auf den Ausbildungsberuf und die Homepage „www.schaffer-helfer-klimaretter.de“ gelenkt werden. Dort berichten Auszubildende über die Gründe für ihre Entscheidung zum Beruf des Anlagenmechanikers SHK. Außerdem sind dort alle wichtigen Informationen zum Berufsbild, den Chancen und den Perspektiven zu finden. Auch eine Betriebssuche, um ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz zu finden, ist auf der Homepage möglich. Darüber hinaus wird die Kampagne auch auf sozialen Medien begleitet.

„Die digitale Ansprache gewinnt gerade jetzt in Coronazeiten an Bedeutung. Die üblichen Wege der Nachwuchsgewinnung, wie beispielsweise auf Ausbildungsmessen, Tage der offenen Tür oder die in den Schulen stattfindende Berufsorientierung sind derzeit kaum möglich. Deshalb ist es wichtig, mit der Kampagne auf dem digitalen Weg viele junge Menschen zu erreichen“, sagte Rudolph.

„Entscheidend ist, jungen Menschen eine langfristige Perspektive im Unternehmen aufzuzeigen. Ich appelliere an die Handwerksbetriebe, weiterbildungswillige Fachkräfte zu unterstützen. Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation ist manchmal steinig, lohnt sich aber. Denn wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte und junge Unternehmensgründer im Land“, sagte Rudolph. Das Wirtschaftsministerium unterstützt unter anderem über die Förderprogramme „Meister-Extra” und die „Meisterprämie“. Mit dem „Meister-Extra“ werden erfolgreiche Meisterabschlüsse in Höhe von 2.000 Euro finanziell gewürdigt.

Bis zu 50 Absolventinnen und Absolventen erhalten zudem ein „Meister-Extra“ in Höhe von 5.000 Euro, wenn sie als Beste ihres Gewerkes bzw. ihrer Fachrichtung die Meisterprüfung abgelegt haben. Insgesamt wurde das „Meister-Extra“ 1.411 Mal ausgereicht. Das Wirtschaftsministerium hat die Meisterausbildung seit 2016 mit 2,1 Millionen Euro gefördert. Seit 2011 reicht das Wirtschaftsministerium die „Meisterprämie“ für Unternehmensnachfolgen im Handwerk aus. Sofern ein Meister erstmals eine Existenz gründet und einen bestehenden Betrieb übernimmt, erhält er eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro. Seit 2011 wurde die Meisterprämie 221 Mal ausgezahlt (rund 1,6 Millionen Euro).

Im Bezirk der Handwerkskammer Schwerin gibt es 485 SHK-Betriebe und 159 Auszubildende (in allen Lehrjahren). Im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ostmecklenburg – Vorpommern gibt es 708 Betriebe, die hauptbetrieblich im SHK-Handwerk eingetragen sind. Es werden dort 311 Auszubildende (in allen Lehrjahren) ausgebildet.

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

Fusion regionaler Sparkassen

Schwerin – Die Vertreter der Träger sowie die Vorstände beider Sparkassen zeigten sich am Abend des 29. September 2020 zufrieden, dass die lange Phase der Sondierung und der politischen Willensbildung mit den zustimmenden Beschlüssen beider Zweckverbände nunmehr abgeschlossen ist. Die Fusion der beiden regionalen Sparkassen wird zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wird nach der Fusion mit einer Bilanzsumme von deutlich über 3 Milliarden Euro, fast 5 Milliarden Euro Kundengeschäftsvolumen, 28 Filialen, einem leistungsfähigen Kunden-Service-Center sowie Kompetenzcentern an verschiedenen Standorten mit insgesamt 485 aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der großen Finanzinstitute in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Dazu Stefan Sternberg, Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim: „Eine starke Region, eine starke Sparkasse – so sind wir für die Zukunft bestens aufgestellt. Im Sinne der Menschen in unserem Landkreis und in der Landeshauptstadt begrüße ich die Entscheidung zur Fusion und freue mich, dass die konkreten Vorbereitungen jetzt starten können.“

Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier ergänzt: „Beide Sparkassen hatten bislang ihren eigenen Weg gefunden, erfolgreich den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Die neue Größe der Sparkasse bietet gute Chancen, hierbei noch erfolgreicher zu werden. Und dies, ohne den wichtigen regionalen Bezug zu verlieren.“

Die Bürgermeister der im Zweckverband der Sparkasse Parchim-Lübz vertretenen Städte Parchim, Lübz und Sternberg schlossen sich den Einschätzungen von Landrat und Oberbürgermeister an. Gerade die kleineren Städte im östlichen Teil des Landkreises gehen davon aus, dass die Sparkasse weiter als verlässlicher Partner und wichtiger Förderer regionaler Initiativen zur Verfügung steht.

Die Vorsitzenden des Vorstands der beiden Sparkassen, Kai Lorenzen und Joachim Ziegler, sehen neben den fusionstypischen Herausforderungen vor allem auch viele Chancen aus der Fusion. Kai Lorenzen: „Sowohl die eigenständige Entwicklung beider Häuser als auch die Fusion wurden im Vorfeld des Entscheidungsprozesses sehr umfassend analysiert und bewertet. Dabei wurde klar, dass die fusionierte Sparkasse schon nach kurzer Zeit in der Lage sein wird, besser als die Summe beider Althäuser zu sein. Davon werden alle profitieren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie unsere Privat- und Firmenkunden – und natürlich auch die Träger der Sparkasse. Wir sind sicher, dass die „neue“ Sparkasse Mecklenburg-Schwerin die Erwartungen an den Zusammenschluss kurz- bis mittelfristig bestätigen wird.“

Joachim Ziegler dazu: „Sparkassen sind sich im Großen und Ganzen natürlich sehr ähnlich, haben aber im Detail auch durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Fusion wird die Stärken beider Häuser zusammenführen. Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, dass wir eine „Sparkasse“ bleiben und dass sich die typischen „Sparkassen-Gene“ wie Nähe, Vertrauen, Leistung und Engagement für alle Beteiligten deutlich erkennbar erhalten.“

Die Sparkassen sind bereits in die vorbereitenden Arbeiten für die Fusion gestartet und werden dies jetzt noch intensivieren. Lorenzen: „Die Zeit bis zum Jahresende ist knapp, aber ausreichend, um die wichtigsten Abstimmungen und Maßnahmen umzusetzen. Wir wissen dabei in beiden Häusern eine sehr starke Mannschaft hinter uns – und das gibt uns auch die Zuversicht, dass die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin im Jahr ihres 200-jährigen Jubiläums kraftvoll in eine gute Zukunft starten wird.

Geschäftsstelle eröffnet

Stettin – Vor dem Hintergrund des steigenden Infektionsgeschehens fand heute das regelmäßige Treffen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit dem Marschall der Woiwodschaft Westpommern Olgierd Geblewicz virtuell statt. Im Anschluss an die Videokonferenz eröffneten die Ministerpräsidentin und der Marschall gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann in einer weiteren Schaltkonferenz die neue Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern in Stettin.

„Wir alle haben gemerkt, wie selbstverständlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für uns geworden ist. Diese vertrauensvolle Partnerschaft und der intensive Austausch waren die Grundlage für ein gemeinsames Bewältigen dieser herausfordernden Situation“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. in Stettin ist ein besonderes Ereignis. Die Metropolregion Stettin hat für Vorpommern eine herausragende Bedeutung: Verbesserung des Wirtschaftsstandortes, Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen, bessere Perspektiven für junge Menschen in der Region und die Steigerung der Lebensqualität sind mit dem Zusammenwachsen verbunden.

„Die Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. in Stettin hat sehr große Bedeutung für die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Verflechtung. Für diese Initiative danke ich den Unternehmern um Dietrich Lehmann. Ich freue mich, dass die Landesregierung sie auch finanziell aus dem Metropolregion-Stettin-Fonds unterstützen kann“, so Manuela Schwesig und übergab die erste Förderzusage In Höhe von 24.000 Euro aus dem neuen Fonds.

„Die Stärkung der Wirtschaft war unsere größte Herausforderung auf dem Weg zur Entwicklung. Die gemeinsame Reise wurde durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie unterbrochen, als wir uns in unseren Häusern, Städten und Regionen einschlossen. Die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. ist für uns ein neues Kapitel. Wir haben die internationale Zusammenarbeit, insbesondere im wirtschaftlichen Bereich, stets unterstützt. Die Bewohner auf beiden Seiten der Grenze sind offen, ehrgeizig und in der Lage, gleichzeitig im Wettbewerb zu kooperieren. Ich glaube fest daran, dass wir dank der gemeinsamen Arbeit unserer Unternehmer die Stärksten ein- und überholen werden“, fügte Olgierd Geblewicz hinzu.

„Mit dem Haus der Wirtschaft in Stettin und der gemeinsamen Geschäftsstelle der Metropolregion in Anklam sind wir im Bereich Wirtschaft und Arbeit bereits sehr gut vernetzt. Ich freue mich sehr, dass nun mit der neuen Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern auch polnische Firmen einen kompetenten Ansprechpartner für Kontakte mit deutschen Partnern in Stettin haben. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein zur künftigen Stärkung der Metropolregion“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann bei der Eröffnung.

Unterstützung von Start-ups

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) ein Landesprogramm auf und reicht Corona-Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen aus. Insgesamt stehen in dem Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Millionen Euro für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung.

„Ziel ist es, Start-ups und kleine Mittelständler mit Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen und dadurch Corona-Folgen abzumildern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten wie beispielsweise Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel).

Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups beschlossen, um besonders junge und kleine Mittelständler zu unterstützen. Mit dem Landesprogramm setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Säule II des Maßnahmenprogramms des Bundes um. Ab sofort können gewerbliche Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz Beteiligungsanträge stellen.

Die Finanzierungshilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31.Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Zudem müssen sie ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Beteiligung mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren kann beantragt werden als typisch stille Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro) oder als offene Beteiligung von höchstens 800.000 Euro.

Möglich ist auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro). Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt bestehen. „Das Programm ist ein weiterer Baustein zur Stabilisierung der Wirtschaft in Corona-Zeiten“, sagte Glawe.

Auch für Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern, ist die Umsetzung der Säule II essenziell: „Wir möchten auch für Start-ups einen wichtigen Beitrag leisten und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch dieses Programm reduzieren“, so Dr. Drews.

Weitere Informationen bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin). Ansprechpartner ist Mario Mietsch, Tel. 0385/3 95 55 29, Email mario.mietsch@mbm-v.de.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag kann ab sofort bis zum 10.12.2020 eingereicht werden. Mehr zum Programm MBMV Sonderunterstützung KfW 2020 unter: https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_sonderunterstuetzung_kfw_2020/

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Land gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für Krankenhäuser

Schwerin – Der Bund stellt über ein neues Investitionsprogramm – das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – bundesweit drei Milliarden Euro zusätzlich bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Vorgesehen ist, dass die Bundesländer in Ergänzung weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Nach dieser Regelung müssen in Mecklenburg-Vorpommern 30 Prozent der Summe (26 Millionen Euro) bereitgestellt werden, um die Bundesmittel zu erhalten. Nach dem Gesetz sollen die Länder den Anteil allein, gemeinsam mit dem Krankenhausträger oder der Krankenhausträger allein die Summe kofinanzieren.

„Wir wollen die Krankenhäuser von diesen Investitionen entlasten. Deshalb übernehmen wir den Anteil der Kofinanzierung komplett. So unterstützen wir die Häuser bei notwendigen Investitionen in digitale Technik. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. So stellen wir unsere Krankenhäuser zukunftssicher auf“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem neuen Gesetz insgesamt rund 86 Millionen Euro zur Förderung der 37 Krankenhäuser (inklusive der Universitätsmedizinen) hier im Land zur Verfügung.

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem dualen Finanzierungssystem finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. „Die Krankenhäuser haben mit ihren Mitarbeitern in der Corona-Pandemie mit großem Engagement bewiesen, dass die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in unerwarteten Ausnahmesituationen flexibel und bedarfsgerecht agiert“, sagte Glawe.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 01. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Krankenhausträger können bereits seit dem 02. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.