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Kategorie: Wirtschaft

Unterstützung der Küstenfischer gefordert

Stralsund – „Die drastische Reduzierung der Fangquote beim westlichen Hering setzt die Existenz der wenigen verbliebenen Fischer in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin aus Spiel. Wenn die Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern wieder eine Zukunft haben will, ist jetzt die Zeit seitens der Politik für ein klares Bekenntnis pro Küstenfischerei im Land. Ansonsten werden wir absehbar nur noch museales Fischen erleben“, bringt es Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler, auf den Punkt. Daher ist jetzt das Land am Zug. Schnellstmöglich muss es zu einer Entlastung der Fischer bei den Neben- und Betriebskosten sowie Steuern kommen. Das Fischereigesetz ist auf diese Situation dringend anzupassen.

Nach heutigem Beschluss der EU-Fischereiminister wird die erlaubte Fangmenge für den westlichen Hering erneut stark gesenkt. Gerade beim für deutsche Fischer wichtigen westlichen Hering gibt es ab dem nächsten Jahr 2021 eine Reduzierung um 50 Prozent. Vom Fischfang hängt in Mecklenburg-Vorpommern die Existenz von Familien ab.

„Findet vor diesem Hintergrund in der Landespolitik nicht bald ein Umdenken statt und wird stattdessen weiter auf Abwrackprämien von Fischkuttern anstatt auf an den tatsächlichen Bedürfnissen der Fischer orientierte Maßnahmen gesetzt, ist das Ende der Fischerei als traditionelles Handwerk im Grunde vorprogrammiert. Alle sollten sich in der gegenwärtigen Situation fragen, ob man das wirklich billigend in Kauf nehmen will“, so Mathias Löttge weiter. Auf dem letzten Kreistag von Vorpommern-Rügen war die bedrohte Küstenfischerei ein wichtiges Thema in der Diskussion gewesen.

„Schaffer – Helfer – Klimaretter“

„Startschuss für Nachwuchskampagne im SHK-Handwerk

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat heute den offiziellen Auftakt zur neuen Nachwuchskampagne des Fachverbandes Sanitär–, Heizungs– und Klimatechnik (SHK) Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Mit dem Slogan „Schaffer – Helfer – Klimaretter“ soll künftig um Nachwuchsfachkräfte geworben und das Berufsbild Anlagenmechaniker SHK insgesamt aufgewertet werden.

„Das wichtigste Gut eines Unternehmens sind ausgebildete Fachkräfte. Und diese zu gewinnen, wird zunehmend schwerer. Der Fachverband zeigt Initiative und geht in geeinter Stärke zusammen mit den regionalen Innungen in die Offensive im Kampf um die klügsten Köpfe. Das ist der richtige Weg, um die Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher aufzustellen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Nach einer Sonderumfrage des SHK Fachverbands Mecklenburg-Vorpommern gaben 64,3 Prozent der Betriebe offene Stellen an; 42,8 Prozent der Ausbildungsplätze waren unbesetzt. Derzeit werden im Land in allen Ausbildungsjahren 470 junge Menschen im SHK Handwerk ausgebildet.

Mit der Auftaktveranstaltung startete die landesweite Kampagne für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker SHK. Unter anderem sollen Plakatmotive im gesamten Bundesland zu sehen sein. An der Aktion haben sich neun Auszubildende, die bei Innungsbetrieben im Land lernen, beteiligt. Durch die Plakatierung soll Aufmerksamkeit auf den Ausbildungsberuf und die Homepage „www.schaffer-helfer-klimaretter.de“ gelenkt werden. Dort berichten Auszubildende über die Gründe für ihre Entscheidung zum Beruf des Anlagenmechanikers SHK. Außerdem sind dort alle wichtigen Informationen zum Berufsbild, den Chancen und den Perspektiven zu finden. Auch eine Betriebssuche, um ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz zu finden, ist auf der Homepage möglich. Darüber hinaus wird die Kampagne auch auf sozialen Medien begleitet.

„Die digitale Ansprache gewinnt gerade jetzt in Coronazeiten an Bedeutung. Die üblichen Wege der Nachwuchsgewinnung, wie beispielsweise auf Ausbildungsmessen, Tage der offenen Tür oder die in den Schulen stattfindende Berufsorientierung sind derzeit kaum möglich. Deshalb ist es wichtig, mit der Kampagne auf dem digitalen Weg viele junge Menschen zu erreichen“, sagte Rudolph.

„Entscheidend ist, jungen Menschen eine langfristige Perspektive im Unternehmen aufzuzeigen. Ich appelliere an die Handwerksbetriebe, weiterbildungswillige Fachkräfte zu unterstützen. Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation ist manchmal steinig, lohnt sich aber. Denn wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte und junge Unternehmensgründer im Land“, sagte Rudolph. Das Wirtschaftsministerium unterstützt unter anderem über die Förderprogramme „Meister-Extra” und die „Meisterprämie“. Mit dem „Meister-Extra“ werden erfolgreiche Meisterabschlüsse in Höhe von 2.000 Euro finanziell gewürdigt.

Bis zu 50 Absolventinnen und Absolventen erhalten zudem ein „Meister-Extra“ in Höhe von 5.000 Euro, wenn sie als Beste ihres Gewerkes bzw. ihrer Fachrichtung die Meisterprüfung abgelegt haben. Insgesamt wurde das „Meister-Extra“ 1.411 Mal ausgereicht. Das Wirtschaftsministerium hat die Meisterausbildung seit 2016 mit 2,1 Millionen Euro gefördert. Seit 2011 reicht das Wirtschaftsministerium die „Meisterprämie“ für Unternehmensnachfolgen im Handwerk aus. Sofern ein Meister erstmals eine Existenz gründet und einen bestehenden Betrieb übernimmt, erhält er eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro. Seit 2011 wurde die Meisterprämie 221 Mal ausgezahlt (rund 1,6 Millionen Euro).

Im Bezirk der Handwerkskammer Schwerin gibt es 485 SHK-Betriebe und 159 Auszubildende (in allen Lehrjahren). Im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ostmecklenburg – Vorpommern gibt es 708 Betriebe, die hauptbetrieblich im SHK-Handwerk eingetragen sind. Es werden dort 311 Auszubildende (in allen Lehrjahren) ausgebildet.

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

Fusion regionaler Sparkassen

Schwerin – Die Vertreter der Träger sowie die Vorstände beider Sparkassen zeigten sich am Abend des 29. September 2020 zufrieden, dass die lange Phase der Sondierung und der politischen Willensbildung mit den zustimmenden Beschlüssen beider Zweckverbände nunmehr abgeschlossen ist. Die Fusion der beiden regionalen Sparkassen wird zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wird nach der Fusion mit einer Bilanzsumme von deutlich über 3 Milliarden Euro, fast 5 Milliarden Euro Kundengeschäftsvolumen, 28 Filialen, einem leistungsfähigen Kunden-Service-Center sowie Kompetenzcentern an verschiedenen Standorten mit insgesamt 485 aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der großen Finanzinstitute in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Dazu Stefan Sternberg, Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim: „Eine starke Region, eine starke Sparkasse – so sind wir für die Zukunft bestens aufgestellt. Im Sinne der Menschen in unserem Landkreis und in der Landeshauptstadt begrüße ich die Entscheidung zur Fusion und freue mich, dass die konkreten Vorbereitungen jetzt starten können.“

Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier ergänzt: „Beide Sparkassen hatten bislang ihren eigenen Weg gefunden, erfolgreich den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Die neue Größe der Sparkasse bietet gute Chancen, hierbei noch erfolgreicher zu werden. Und dies, ohne den wichtigen regionalen Bezug zu verlieren.“

Die Bürgermeister der im Zweckverband der Sparkasse Parchim-Lübz vertretenen Städte Parchim, Lübz und Sternberg schlossen sich den Einschätzungen von Landrat und Oberbürgermeister an. Gerade die kleineren Städte im östlichen Teil des Landkreises gehen davon aus, dass die Sparkasse weiter als verlässlicher Partner und wichtiger Förderer regionaler Initiativen zur Verfügung steht.

Die Vorsitzenden des Vorstands der beiden Sparkassen, Kai Lorenzen und Joachim Ziegler, sehen neben den fusionstypischen Herausforderungen vor allem auch viele Chancen aus der Fusion. Kai Lorenzen: „Sowohl die eigenständige Entwicklung beider Häuser als auch die Fusion wurden im Vorfeld des Entscheidungsprozesses sehr umfassend analysiert und bewertet. Dabei wurde klar, dass die fusionierte Sparkasse schon nach kurzer Zeit in der Lage sein wird, besser als die Summe beider Althäuser zu sein. Davon werden alle profitieren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie unsere Privat- und Firmenkunden – und natürlich auch die Träger der Sparkasse. Wir sind sicher, dass die „neue“ Sparkasse Mecklenburg-Schwerin die Erwartungen an den Zusammenschluss kurz- bis mittelfristig bestätigen wird.“

Joachim Ziegler dazu: „Sparkassen sind sich im Großen und Ganzen natürlich sehr ähnlich, haben aber im Detail auch durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Fusion wird die Stärken beider Häuser zusammenführen. Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, dass wir eine „Sparkasse“ bleiben und dass sich die typischen „Sparkassen-Gene“ wie Nähe, Vertrauen, Leistung und Engagement für alle Beteiligten deutlich erkennbar erhalten.“

Die Sparkassen sind bereits in die vorbereitenden Arbeiten für die Fusion gestartet und werden dies jetzt noch intensivieren. Lorenzen: „Die Zeit bis zum Jahresende ist knapp, aber ausreichend, um die wichtigsten Abstimmungen und Maßnahmen umzusetzen. Wir wissen dabei in beiden Häusern eine sehr starke Mannschaft hinter uns – und das gibt uns auch die Zuversicht, dass die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin im Jahr ihres 200-jährigen Jubiläums kraftvoll in eine gute Zukunft starten wird.

Geschäftsstelle eröffnet

Stettin – Vor dem Hintergrund des steigenden Infektionsgeschehens fand heute das regelmäßige Treffen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit dem Marschall der Woiwodschaft Westpommern Olgierd Geblewicz virtuell statt. Im Anschluss an die Videokonferenz eröffneten die Ministerpräsidentin und der Marschall gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann in einer weiteren Schaltkonferenz die neue Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern in Stettin.

„Wir alle haben gemerkt, wie selbstverständlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für uns geworden ist. Diese vertrauensvolle Partnerschaft und der intensive Austausch waren die Grundlage für ein gemeinsames Bewältigen dieser herausfordernden Situation“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. in Stettin ist ein besonderes Ereignis. Die Metropolregion Stettin hat für Vorpommern eine herausragende Bedeutung: Verbesserung des Wirtschaftsstandortes, Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen, bessere Perspektiven für junge Menschen in der Region und die Steigerung der Lebensqualität sind mit dem Zusammenwachsen verbunden.

„Die Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. in Stettin hat sehr große Bedeutung für die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Verflechtung. Für diese Initiative danke ich den Unternehmern um Dietrich Lehmann. Ich freue mich, dass die Landesregierung sie auch finanziell aus dem Metropolregion-Stettin-Fonds unterstützen kann“, so Manuela Schwesig und übergab die erste Förderzusage In Höhe von 24.000 Euro aus dem neuen Fonds.

„Die Stärkung der Wirtschaft war unsere größte Herausforderung auf dem Weg zur Entwicklung. Die gemeinsame Reise wurde durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie unterbrochen, als wir uns in unseren Häusern, Städten und Regionen einschlossen. Die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. ist für uns ein neues Kapitel. Wir haben die internationale Zusammenarbeit, insbesondere im wirtschaftlichen Bereich, stets unterstützt. Die Bewohner auf beiden Seiten der Grenze sind offen, ehrgeizig und in der Lage, gleichzeitig im Wettbewerb zu kooperieren. Ich glaube fest daran, dass wir dank der gemeinsamen Arbeit unserer Unternehmer die Stärksten ein- und überholen werden“, fügte Olgierd Geblewicz hinzu.

„Mit dem Haus der Wirtschaft in Stettin und der gemeinsamen Geschäftsstelle der Metropolregion in Anklam sind wir im Bereich Wirtschaft und Arbeit bereits sehr gut vernetzt. Ich freue mich sehr, dass nun mit der neuen Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern auch polnische Firmen einen kompetenten Ansprechpartner für Kontakte mit deutschen Partnern in Stettin haben. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein zur künftigen Stärkung der Metropolregion“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann bei der Eröffnung.

Unterstützung von Start-ups

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) ein Landesprogramm auf und reicht Corona-Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen aus. Insgesamt stehen in dem Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Millionen Euro für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung.

„Ziel ist es, Start-ups und kleine Mittelständler mit Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen und dadurch Corona-Folgen abzumildern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten wie beispielsweise Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel).

Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups beschlossen, um besonders junge und kleine Mittelständler zu unterstützen. Mit dem Landesprogramm setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Säule II des Maßnahmenprogramms des Bundes um. Ab sofort können gewerbliche Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz Beteiligungsanträge stellen.

Die Finanzierungshilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31.Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Zudem müssen sie ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Beteiligung mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren kann beantragt werden als typisch stille Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro) oder als offene Beteiligung von höchstens 800.000 Euro.

Möglich ist auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro). Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt bestehen. „Das Programm ist ein weiterer Baustein zur Stabilisierung der Wirtschaft in Corona-Zeiten“, sagte Glawe.

Auch für Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern, ist die Umsetzung der Säule II essenziell: „Wir möchten auch für Start-ups einen wichtigen Beitrag leisten und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch dieses Programm reduzieren“, so Dr. Drews.

Weitere Informationen bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin). Ansprechpartner ist Mario Mietsch, Tel. 0385/3 95 55 29, Email mario.mietsch@mbm-v.de.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag kann ab sofort bis zum 10.12.2020 eingereicht werden. Mehr zum Programm MBMV Sonderunterstützung KfW 2020 unter: https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_sonderunterstuetzung_kfw_2020/

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Land gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für Krankenhäuser

Schwerin – Der Bund stellt über ein neues Investitionsprogramm – das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – bundesweit drei Milliarden Euro zusätzlich bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Vorgesehen ist, dass die Bundesländer in Ergänzung weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Nach dieser Regelung müssen in Mecklenburg-Vorpommern 30 Prozent der Summe (26 Millionen Euro) bereitgestellt werden, um die Bundesmittel zu erhalten. Nach dem Gesetz sollen die Länder den Anteil allein, gemeinsam mit dem Krankenhausträger oder der Krankenhausträger allein die Summe kofinanzieren.

„Wir wollen die Krankenhäuser von diesen Investitionen entlasten. Deshalb übernehmen wir den Anteil der Kofinanzierung komplett. So unterstützen wir die Häuser bei notwendigen Investitionen in digitale Technik. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. So stellen wir unsere Krankenhäuser zukunftssicher auf“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem neuen Gesetz insgesamt rund 86 Millionen Euro zur Förderung der 37 Krankenhäuser (inklusive der Universitätsmedizinen) hier im Land zur Verfügung.

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem dualen Finanzierungssystem finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. „Die Krankenhäuser haben mit ihren Mitarbeitern in der Corona-Pandemie mit großem Engagement bewiesen, dass die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in unerwarteten Ausnahmesituationen flexibel und bedarfsgerecht agiert“, sagte Glawe.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 01. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Krankenhausträger können bereits seit dem 02. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Erste landesweite Warenbörse

Warnemünde – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch in Rostock-Warnemünde die 1. Landesweite Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ als Schirmherr eröffnet.

„Erstmals präsentieren sich mit einem breiten Leistungsspektrum 79 Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern einem Fachpublikum, um die hervorragende Qualität unserer heimischen Produkte zu bewerben. Die Warenbörse zeigt deutlich die Leistungsfähigkeit der Ernährungswirtschaft unseres Landes. Mit der Veranstaltung soll eine Plattform etabliert werden, um die Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern in neuen Vermarktungsformen zu platzieren und so einen breiteren Kundenkreis anzusprechen. Das stärkt die wirtschaftliche Basis der Branche“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Warenbörse wurde von der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) organisiert.

Auf der Warenbörse waren 79 Aussteller vertreten; davon 77 Produzenten und zwei Informationsstände. Insgesamt 40 konventionelle, 17 Bio- und 20 Mischbetriebe präsentierten auf der Warenbörse mehr als 1.000 Produkte. Die Bandbreite der Aussteller reichte vom Kleinstbetrieb bis zum großen Unternehmen. Das Wirtschaftsministerium hat die Ausrichtung der Warenbörse unterstützt. Das Vorhaben soll bis zum Jahr 2022 laufen und wird bei Gesamtkosten in Höhe von knapp 267.000 Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom Wirtschaftsministerium in Höhe von knapp 200.000 Euro gefördert.

„Nachhaltigkeit und Regionalität spielen in den Lebensgewohnheiten eine immer größere Rolle. Kunden achten verstärkt auf Herkunft und Verarbeitung der Produkte. Damit können wir in Mecklenburg-Vorpommern punkten – wir haben starkes regionales Potential mit einem Mix aus mittelständischen traditionellen Unternehmen und Ernährungskonzernen, die hier im Land produzieren“, sagte Glawe.

Auf der Warenbörse fand zudem die Präsentation für den Wettbewerb „Produkt-Leuchtturm MV“ statt. Insgesamt 99 Bewerbungen aus 43 Betrieben lagen vor. Davon sind 46 Einreichungen in der Kategorie Food Frische, 24 Einreichungen in der Kategorie Food trocken, 15 Einreichungen in der Kategorie Getränke und 14 Einreichungen in der Kategorie Tiefkühlprodukte.

Die Bewertung der Wettbewerbskandidaten haben die Besucher während der Veranstaltung vorgenommen. Als Fachpublikum waren unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel, Großhandel, Hotellerie und Gastronomie, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Cateringunternehmen eingeladen. Die Preisverleihung erfolgt im November dieses Jahres. „Der Wettbewerb soll dazu beitragen, die im Land erzeugten Produkte unter dem Markendach Produkt-Leuchtturm noch intensiver zu vermarkten“, sagte Glawe.

Die Ernährungswirtschaft hat einen Anteil von etwa einem Drittel am verarbeitenden Gewerbe und ist somit eine der wichtigsten Branchen des verarbeitenden Gewerbes im Land. Derzeit sind in den 88 Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern über 14.400 Mitarbeiter beschäftigt. Die Ernährungswirtschaft ist damit innerhalb des verarbeitenden Gewerbes sowohl gemessen an der Zahl der Beschäftigten als auch nach dem Umsatz der größte Industriezweig des Bundeslandes und nimmt traditionell einen großen Stellenwert ein.

Die Branche erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 4,3 Milliarden Euro. Zu den bedeutendsten Produktionsbereichen gehören die Backwarenindustrie, die Fleischverarbeitung, die Milchverarbeitung, die Fischverarbeitung und die Getränkeherstellung. Die Vielzahl der Betriebe zählt allerdings zu den mittelständischen Unternehmen.

Die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) ist mit 130 Partnern das größte Netzwerk der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitgliedsunternehmen des AMV erwirtschaften mit etwa 5.200 Beschäftigten jährlich einen Umsatz von rund 1,5 Milliarden Euro. Der AMV vereint Erzeuger, Veredler und Hersteller von Nahrungs- und Genussmitteln aus Industrie und Handwerk im konventionellen und Bio-Bereich in Mecklenburg-Vorpommern, branchennahe Dienstleister aus Wirtschaft, Wissenschaft, Dienstleistung, Logistik und Handel, Landesgesellschaften sowie Landkreise und kreisfreie Städte.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Schwerin – Nach Rostock soll künftig auch für Greifswald die sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen abgesenkt werden. Das Landeskabinett hat dazu heute die Änderung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung behandelt und den Weg für die Verbandsanhörung freigemacht.

„Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in Städten mit Wohnungsknappheit regulierend einzugreifen. Dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, können die Landesregierungen die Höhe für Mieten bei Neuvermietung, aber auch die prozentuale Erhöhung der Mieten bei Bestandsverträgen begrenzen“, erläutert Bauminister Christian Pegel.

Die Regelung der Kappungsgrenze bezieht sich auf die Paragrafen 558 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach können Vermieter während des Bestehens eines Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Allerdings darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent (Kappungsgrenze) erhöhen.

In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 aufgrund einer solchen Landesverordnung bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft von Greifswald hatte das Land auch für ihre Stadt um die Absenkung der Kappungsgrenze gebeten. Mit der heute vorgelegten Änderungsverordnung wird dies ermöglicht.

„Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Die Absenkung der Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse sind hilfreiche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine langfristige Verbesserung dieser Situation bedarf es allerdings der Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums, wofür die betroffenen Städte die Voraussetzungen schaffen müssen – das Land aber mit den Fördermitteln für den Wohnungsbau Sozial hilft“, betont Pegel.

Bislang seien in Greifswald aus diesem Förderprogramm für Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft, aber auch von zwei privaten Investoren seit 2017 6,6 Millionen Euro für die Schaffung 145 neuer Wohnungen eingesetzt worden. Es seien zudem weitere Projekte in Greifswald im Umfang von circa acht Millionen Euro angekündigt, so der Minister.