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Kategorie: Wirtschaft

Fusion regionaler Sparkassen

Schwerin – Die Vertreter der Träger sowie die Vorstände beider Sparkassen zeigten sich am Abend des 29. September 2020 zufrieden, dass die lange Phase der Sondierung und der politischen Willensbildung mit den zustimmenden Beschlüssen beider Zweckverbände nunmehr abgeschlossen ist. Die Fusion der beiden regionalen Sparkassen wird zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wird nach der Fusion mit einer Bilanzsumme von deutlich über 3 Milliarden Euro, fast 5 Milliarden Euro Kundengeschäftsvolumen, 28 Filialen, einem leistungsfähigen Kunden-Service-Center sowie Kompetenzcentern an verschiedenen Standorten mit insgesamt 485 aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der großen Finanzinstitute in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Dazu Stefan Sternberg, Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim: „Eine starke Region, eine starke Sparkasse – so sind wir für die Zukunft bestens aufgestellt. Im Sinne der Menschen in unserem Landkreis und in der Landeshauptstadt begrüße ich die Entscheidung zur Fusion und freue mich, dass die konkreten Vorbereitungen jetzt starten können.“

Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier ergänzt: „Beide Sparkassen hatten bislang ihren eigenen Weg gefunden, erfolgreich den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Die neue Größe der Sparkasse bietet gute Chancen, hierbei noch erfolgreicher zu werden. Und dies, ohne den wichtigen regionalen Bezug zu verlieren.“

Die Bürgermeister der im Zweckverband der Sparkasse Parchim-Lübz vertretenen Städte Parchim, Lübz und Sternberg schlossen sich den Einschätzungen von Landrat und Oberbürgermeister an. Gerade die kleineren Städte im östlichen Teil des Landkreises gehen davon aus, dass die Sparkasse weiter als verlässlicher Partner und wichtiger Förderer regionaler Initiativen zur Verfügung steht.

Die Vorsitzenden des Vorstands der beiden Sparkassen, Kai Lorenzen und Joachim Ziegler, sehen neben den fusionstypischen Herausforderungen vor allem auch viele Chancen aus der Fusion. Kai Lorenzen: „Sowohl die eigenständige Entwicklung beider Häuser als auch die Fusion wurden im Vorfeld des Entscheidungsprozesses sehr umfassend analysiert und bewertet. Dabei wurde klar, dass die fusionierte Sparkasse schon nach kurzer Zeit in der Lage sein wird, besser als die Summe beider Althäuser zu sein. Davon werden alle profitieren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie unsere Privat- und Firmenkunden – und natürlich auch die Träger der Sparkasse. Wir sind sicher, dass die „neue“ Sparkasse Mecklenburg-Schwerin die Erwartungen an den Zusammenschluss kurz- bis mittelfristig bestätigen wird.“

Joachim Ziegler dazu: „Sparkassen sind sich im Großen und Ganzen natürlich sehr ähnlich, haben aber im Detail auch durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Fusion wird die Stärken beider Häuser zusammenführen. Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, dass wir eine „Sparkasse“ bleiben und dass sich die typischen „Sparkassen-Gene“ wie Nähe, Vertrauen, Leistung und Engagement für alle Beteiligten deutlich erkennbar erhalten.“

Die Sparkassen sind bereits in die vorbereitenden Arbeiten für die Fusion gestartet und werden dies jetzt noch intensivieren. Lorenzen: „Die Zeit bis zum Jahresende ist knapp, aber ausreichend, um die wichtigsten Abstimmungen und Maßnahmen umzusetzen. Wir wissen dabei in beiden Häusern eine sehr starke Mannschaft hinter uns – und das gibt uns auch die Zuversicht, dass die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin im Jahr ihres 200-jährigen Jubiläums kraftvoll in eine gute Zukunft starten wird.

Geschäftsstelle eröffnet

Stettin – Vor dem Hintergrund des steigenden Infektionsgeschehens fand heute das regelmäßige Treffen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit dem Marschall der Woiwodschaft Westpommern Olgierd Geblewicz virtuell statt. Im Anschluss an die Videokonferenz eröffneten die Ministerpräsidentin und der Marschall gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann in einer weiteren Schaltkonferenz die neue Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern in Stettin.

„Wir alle haben gemerkt, wie selbstverständlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für uns geworden ist. Diese vertrauensvolle Partnerschaft und der intensive Austausch waren die Grundlage für ein gemeinsames Bewältigen dieser herausfordernden Situation“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. in Stettin ist ein besonderes Ereignis. Die Metropolregion Stettin hat für Vorpommern eine herausragende Bedeutung: Verbesserung des Wirtschaftsstandortes, Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen, bessere Perspektiven für junge Menschen in der Region und die Steigerung der Lebensqualität sind mit dem Zusammenwachsen verbunden.

„Die Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. in Stettin hat sehr große Bedeutung für die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Verflechtung. Für diese Initiative danke ich den Unternehmern um Dietrich Lehmann. Ich freue mich, dass die Landesregierung sie auch finanziell aus dem Metropolregion-Stettin-Fonds unterstützen kann“, so Manuela Schwesig und übergab die erste Förderzusage In Höhe von 24.000 Euro aus dem neuen Fonds.

„Die Stärkung der Wirtschaft war unsere größte Herausforderung auf dem Weg zur Entwicklung. Die gemeinsame Reise wurde durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie unterbrochen, als wir uns in unseren Häusern, Städten und Regionen einschlossen. Die Eröffnung der Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V. ist für uns ein neues Kapitel. Wir haben die internationale Zusammenarbeit, insbesondere im wirtschaftlichen Bereich, stets unterstützt. Die Bewohner auf beiden Seiten der Grenze sind offen, ehrgeizig und in der Lage, gleichzeitig im Wettbewerb zu kooperieren. Ich glaube fest daran, dass wir dank der gemeinsamen Arbeit unserer Unternehmer die Stärksten ein- und überholen werden“, fügte Olgierd Geblewicz hinzu.

„Mit dem Haus der Wirtschaft in Stettin und der gemeinsamen Geschäftsstelle der Metropolregion in Anklam sind wir im Bereich Wirtschaft und Arbeit bereits sehr gut vernetzt. Ich freue mich sehr, dass nun mit der neuen Geschäftsstelle des Unternehmerverbandes Vorpommern auch polnische Firmen einen kompetenten Ansprechpartner für Kontakte mit deutschen Partnern in Stettin haben. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein zur künftigen Stärkung der Metropolregion“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann bei der Eröffnung.

Unterstützung von Start-ups

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) ein Landesprogramm auf und reicht Corona-Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen aus. Insgesamt stehen in dem Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Millionen Euro für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung.

„Ziel ist es, Start-ups und kleine Mittelständler mit Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen und dadurch Corona-Folgen abzumildern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten wie beispielsweise Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel).

Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups beschlossen, um besonders junge und kleine Mittelständler zu unterstützen. Mit dem Landesprogramm setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Säule II des Maßnahmenprogramms des Bundes um. Ab sofort können gewerbliche Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz Beteiligungsanträge stellen.

Die Finanzierungshilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31.Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Zudem müssen sie ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Beteiligung mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren kann beantragt werden als typisch stille Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro) oder als offene Beteiligung von höchstens 800.000 Euro.

Möglich ist auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro). Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt bestehen. „Das Programm ist ein weiterer Baustein zur Stabilisierung der Wirtschaft in Corona-Zeiten“, sagte Glawe.

Auch für Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern, ist die Umsetzung der Säule II essenziell: „Wir möchten auch für Start-ups einen wichtigen Beitrag leisten und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch dieses Programm reduzieren“, so Dr. Drews.

Weitere Informationen bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin). Ansprechpartner ist Mario Mietsch, Tel. 0385/3 95 55 29, Email mario.mietsch@mbm-v.de.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag kann ab sofort bis zum 10.12.2020 eingereicht werden. Mehr zum Programm MBMV Sonderunterstützung KfW 2020 unter: https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_sonderunterstuetzung_kfw_2020/

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Land gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für Krankenhäuser

Schwerin – Der Bund stellt über ein neues Investitionsprogramm – das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – bundesweit drei Milliarden Euro zusätzlich bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Vorgesehen ist, dass die Bundesländer in Ergänzung weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Nach dieser Regelung müssen in Mecklenburg-Vorpommern 30 Prozent der Summe (26 Millionen Euro) bereitgestellt werden, um die Bundesmittel zu erhalten. Nach dem Gesetz sollen die Länder den Anteil allein, gemeinsam mit dem Krankenhausträger oder der Krankenhausträger allein die Summe kofinanzieren.

„Wir wollen die Krankenhäuser von diesen Investitionen entlasten. Deshalb übernehmen wir den Anteil der Kofinanzierung komplett. So unterstützen wir die Häuser bei notwendigen Investitionen in digitale Technik. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. So stellen wir unsere Krankenhäuser zukunftssicher auf“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem neuen Gesetz insgesamt rund 86 Millionen Euro zur Förderung der 37 Krankenhäuser (inklusive der Universitätsmedizinen) hier im Land zur Verfügung.

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem dualen Finanzierungssystem finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. „Die Krankenhäuser haben mit ihren Mitarbeitern in der Corona-Pandemie mit großem Engagement bewiesen, dass die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in unerwarteten Ausnahmesituationen flexibel und bedarfsgerecht agiert“, sagte Glawe.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 01. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Krankenhausträger können bereits seit dem 02. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Erste landesweite Warenbörse

Warnemünde – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch in Rostock-Warnemünde die 1. Landesweite Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ als Schirmherr eröffnet.

„Erstmals präsentieren sich mit einem breiten Leistungsspektrum 79 Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern einem Fachpublikum, um die hervorragende Qualität unserer heimischen Produkte zu bewerben. Die Warenbörse zeigt deutlich die Leistungsfähigkeit der Ernährungswirtschaft unseres Landes. Mit der Veranstaltung soll eine Plattform etabliert werden, um die Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern in neuen Vermarktungsformen zu platzieren und so einen breiteren Kundenkreis anzusprechen. Das stärkt die wirtschaftliche Basis der Branche“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Warenbörse wurde von der Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) organisiert.

Auf der Warenbörse waren 79 Aussteller vertreten; davon 77 Produzenten und zwei Informationsstände. Insgesamt 40 konventionelle, 17 Bio- und 20 Mischbetriebe präsentierten auf der Warenbörse mehr als 1.000 Produkte. Die Bandbreite der Aussteller reichte vom Kleinstbetrieb bis zum großen Unternehmen. Das Wirtschaftsministerium hat die Ausrichtung der Warenbörse unterstützt. Das Vorhaben soll bis zum Jahr 2022 laufen und wird bei Gesamtkosten in Höhe von knapp 267.000 Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom Wirtschaftsministerium in Höhe von knapp 200.000 Euro gefördert.

„Nachhaltigkeit und Regionalität spielen in den Lebensgewohnheiten eine immer größere Rolle. Kunden achten verstärkt auf Herkunft und Verarbeitung der Produkte. Damit können wir in Mecklenburg-Vorpommern punkten – wir haben starkes regionales Potential mit einem Mix aus mittelständischen traditionellen Unternehmen und Ernährungskonzernen, die hier im Land produzieren“, sagte Glawe.

Auf der Warenbörse fand zudem die Präsentation für den Wettbewerb „Produkt-Leuchtturm MV“ statt. Insgesamt 99 Bewerbungen aus 43 Betrieben lagen vor. Davon sind 46 Einreichungen in der Kategorie Food Frische, 24 Einreichungen in der Kategorie Food trocken, 15 Einreichungen in der Kategorie Getränke und 14 Einreichungen in der Kategorie Tiefkühlprodukte.

Die Bewertung der Wettbewerbskandidaten haben die Besucher während der Veranstaltung vorgenommen. Als Fachpublikum waren unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel, Großhandel, Hotellerie und Gastronomie, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Cateringunternehmen eingeladen. Die Preisverleihung erfolgt im November dieses Jahres. „Der Wettbewerb soll dazu beitragen, die im Land erzeugten Produkte unter dem Markendach Produkt-Leuchtturm noch intensiver zu vermarkten“, sagte Glawe.

Die Ernährungswirtschaft hat einen Anteil von etwa einem Drittel am verarbeitenden Gewerbe und ist somit eine der wichtigsten Branchen des verarbeitenden Gewerbes im Land. Derzeit sind in den 88 Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern über 14.400 Mitarbeiter beschäftigt. Die Ernährungswirtschaft ist damit innerhalb des verarbeitenden Gewerbes sowohl gemessen an der Zahl der Beschäftigten als auch nach dem Umsatz der größte Industriezweig des Bundeslandes und nimmt traditionell einen großen Stellenwert ein.

Die Branche erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 4,3 Milliarden Euro. Zu den bedeutendsten Produktionsbereichen gehören die Backwarenindustrie, die Fleischverarbeitung, die Milchverarbeitung, die Fischverarbeitung und die Getränkeherstellung. Die Vielzahl der Betriebe zählt allerdings zu den mittelständischen Unternehmen.

Die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) ist mit 130 Partnern das größte Netzwerk der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitgliedsunternehmen des AMV erwirtschaften mit etwa 5.200 Beschäftigten jährlich einen Umsatz von rund 1,5 Milliarden Euro. Der AMV vereint Erzeuger, Veredler und Hersteller von Nahrungs- und Genussmitteln aus Industrie und Handwerk im konventionellen und Bio-Bereich in Mecklenburg-Vorpommern, branchennahe Dienstleister aus Wirtschaft, Wissenschaft, Dienstleistung, Logistik und Handel, Landesgesellschaften sowie Landkreise und kreisfreie Städte.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Schwerin – Nach Rostock soll künftig auch für Greifswald die sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen abgesenkt werden. Das Landeskabinett hat dazu heute die Änderung der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung behandelt und den Weg für die Verbandsanhörung freigemacht.

„Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in Städten mit Wohnungsknappheit regulierend einzugreifen. Dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, können die Landesregierungen die Höhe für Mieten bei Neuvermietung, aber auch die prozentuale Erhöhung der Mieten bei Bestandsverträgen begrenzen“, erläutert Bauminister Christian Pegel.

Die Regelung der Kappungsgrenze bezieht sich auf die Paragrafen 558 Absatz 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach können Vermieter während des Bestehens eines Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Allerdings darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent (Kappungsgrenze) erhöhen.

In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 aufgrund einer solchen Landesverordnung bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft von Greifswald hatte das Land auch für ihre Stadt um die Absenkung der Kappungsgrenze gebeten. Mit der heute vorgelegten Änderungsverordnung wird dies ermöglicht.

„Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Die Absenkung der Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse sind hilfreiche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine langfristige Verbesserung dieser Situation bedarf es allerdings der Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums, wofür die betroffenen Städte die Voraussetzungen schaffen müssen – das Land aber mit den Fördermitteln für den Wohnungsbau Sozial hilft“, betont Pegel.

Bislang seien in Greifswald aus diesem Förderprogramm für Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft, aber auch von zwei privaten Investoren seit 2017 6,6 Millionen Euro für die Schaffung 145 neuer Wohnungen eingesetzt worden. Es seien zudem weitere Projekte in Greifswald im Umfang von circa acht Millionen Euro angekündigt, so der Minister.

WEMAG gewinnt 20 MW Speicherprojekte

Schwerin – Der Mecklenburger Energieversorger WEMAG erhielt im Rahmen der 1. EEG-Innovationsausschreibung Zuschläge für drei Projekte mit einer Speicherleistung von 20 Megawatt. Die Solar-Speicher-Kombinationen haben in den Projekten insgesamt eine Leistung von 80 Megawatt. Errichtet werden die neuen Solarspeicherparks an drei Standorten in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Rahmen der 1. EEG-Innovationsausschreibung konnten die Errichter mit Kombinationen aus Erneuerbarer Erzeugung und Speichern teilnehmen. „Mit den neuen Solarspeicherparks können wir wieder ein Stück Energiewende schreiben“, freut sich Thomas Murche, technischer Vorstand der WEMAG AG. „Die WEMAG war schon 2014 mit dem ersten kommerziellen Batteriespeicher in Schwerin Pionier und daher wollen wir diese Vorreiterrolle auch bei den neuen Solarspeicherparks einnehmen“, so Murche weiter.

Als Speicher kommt die selbstentwickelte WEMAG-Batterie-Station WBS 2000 zum Einsatz. Die kompakte Speicherstation in Größe einer Schaltstation wird seit 2018 vom Unternehmen gebaut. Im September nahm die WEMAG mit Kunden zwei WBS-Projekte in Berlin und Friedland in Betrieb. Bislang wurden Speicherstationen von 250-750 kW errichtet, für die Umsetzung der Innovationsausschreibung wird die WBS2000 erstmalig eingesetzt. Die Speicherkapazität wird 2000 kWh je Station betragen, insgesamt werden 10 Stationen für die Speicherparks errichtet.

„Durch die eigene Fertigung der Speicherstationen konnten wir Kostenvorteile erzielen und uns so gegenüber vielen Wettbewerbern durchsetzen“, so Torsten Hinrichs, Geschäftsführer der WEMAG Projektentwicklung GmbH. „Mit den erzielten Zuschlägen von 80 MW haben wir etwa 40% des Ausschreibungsvolumens sichern können,“ ergänzt er weiter.

Die Realisierung der Projekte erfolgt in den kommenden drei Jahren. Die WEMAG kann dabei auf zahlreiche PV-Großprojekte zurückblicken, die sie mit Partnern errichtet hat.

Brückenfinanzierung bei MV Werften steht

Schwerin – Die Konditionen für einen Überbrückungskredit aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes an die MV Werften sind abschließend verhandelt worden. Die MV Werften können demnach einen Überbrückungskredit des Bundes in Höhe von 193 Millionen Euro erhalten.

„Wir sind einen deutlichen Schritt vorangekommen. Der Rettungsschirm des Bundes hat sich für die MV Werften geöffnet. Das ist ein erstes wichtiges Etappenziel für die Werftstandorte bis in das Frühjahr hinein. Es gibt deutlich mehr Planungssicherheit für die kommenden Monate“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Mit der Brückenfinanzierung sollen laufende Betriebskosten sowie Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Werftstandorten gedeckt werden. Darüber hinaus werden die Kreditmittel des Bundes zur Fertigstellung des Kreuzfahrtschiffes „Endeavor“ für Expeditionsreisen in Stralsund bis April 2020 freigegeben. „Das ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen der vergangenen Wochen zwischen den Vertretern von Genting, der MV Werftengruppe, und dem Bund unter Beteiligung des Landes M-V“, so Finanzminister Meyer weiter. Der Minister dankte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

„Ziel ist es weiter, möglichst bis zum Ende des Jahres eine längerfristige Finanzierung aus dem WSF zu erreichen. Hierzu ist die Fertigstellung von Gutachten vonnöten. Dabei geht es um eine klare Fortführungsperspektive für den Bau und die Abnahme von weiteren Schiffen durch Genting. Hieran wird intensiv in den kommenden Wochen gearbeitet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das WSF-Gremium hat am Abend des 05.10.2020 das Verhandlungsergebnis bestätigt und damit die Voraussetzung für eine kurzfristige Bereitstellung des Überbrückungskredites geschaffen. Mit der Entscheidung des Bundes gibt das Land mit Zustimmung des Kabinetts und des Finanzausschusses des Landtages auch die noch vorhandenen Mittel auf dem Projektkonto von Global I für den Weiterbau dieses Schiffes in Wismar bis zur Erreichung des Meilensteins E Anfang des kommenden Jahres frei (ca. 43 Mio. Euro bis zum Jahresende). Damit kann ab Oktober die Produktion an allen drei Werftstandorten wieder hochlaufen.

Der für die zweite Stufe des Rettungsschirms benötigte Gesamtbedarf von mehr als 500 Mio. Euro wird in den kommenden Wochen im Zusammenhang mit den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen von Genting Hong Kong weiter konkretisiert und untersetzt werden. Die für den Überbrückungskredit bereitgestellten Mittel werden auf diesen Bedarf angerechnet.