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Kategorie: Wirtschaft

Machbarkeitsstudie für „Kesselborn-Campus“

Schulte: Große Nachfrage – Räumlichkeiten im Digitalen Innovationszentrum Rostock reichen nicht mehr aus

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Hansestadt Rostock übergeben. Mit der Zuwendung soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden für das Vorhaben Errichtung und Betrieb eines Digitalen Innovationszentrums „Kesselborn-Campus“ in Rostock.

„Wir wollen Gründerinnen und Gründer in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Am Standort Rostock haben wir mit dem Digitalen Innovationszentrum bereits einen etablierten Anlaufpunkt. Die Nachfrage ist jedoch so groß, dass die Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen.

Deshalb wird jetzt geprüft, ob der Kesselborn-Campus zu einem Start-up- und Innovationstreffpunkt weiterentwickelt werden kann. Über die Machbarkeitsstudie sollen Chancen und Risiken der Investition ermittelt werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Das 2022 gegründete Digitale Innovationszentrum Rostock GmbH (DIZ) befindet sich derzeit im alten Rechenzentrum der Universität Rostock. Ziel ist es, innovative digitale Unter-nehmensgründungen in der Regiopolregion Rostock zu fördern.

Die derzeit zur Verfügung stehende 600 Quadratmeter große Fläche ist nicht mehr ausreichend und zudem sind nicht alle Räumlichkeiten barrierefrei. Deshalb soll jetzt über eine Machbarkeitsstudie eine räumliche Neuausrichtung geprüft werden, um in der Zukunft auch große Veranstaltungen auszurichten.

Die Gesamtinvestition beträgt 70.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ (GRW) in Höhe von 52.500 Euro.

Tariftreue- und Vergabegesetz

Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Tarifbindung und die heimische Wirtschaft

Schwerin – Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Landesregierung die heimische Wirtschaft, indem sie gleiche Bedingungen für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer schafft. Entgegen der Kritik des Städte- und Gemeindetages werden sich auch weiterhin alle Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben können. Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen sichergestellt wird, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten. Die Landesregierung reagiert damit darauf, dass der Nordosten bei der Tarifbindung im bundesweiten Vergleich regelmäßig im untersten Drittel rangiert.

Das stellt auch der Städte- und Gemeindetag MV (StGT) in seiner jüngsten Kritik fest, der die Tarifbindung in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bei nur 24 Prozent sieht. Allerdings kommt der Verband zu einer falschen Schlussfolgerung, wenn er behauptet, dass durch das neue Gesetz 76 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden.

Denn mit dem Gesetz werden die Betriebe nicht verpflichtet, sich tariflich zu binden. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss lediglich diejenigen Beschäftigten tariflich entlohnen, die den öffentlichen Auftrag erfüllen. Somit steht es weiterhin allen Unternehmen frei, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Für die Betriebe entstehen dadurch auch keine Mehrkosten, da diese Mehrkosten in Gänze von der öffentlichen Hand getragen werden.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte: „Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die öffentliche Hand wird mit dem Gesetz ihrer besonderen Verantwortung gerecht, dass bei ihren Aufträgen Löhne gezahlt werden, die die Sozialpartner für angemessen erachten. Wer für den Staat arbeitet, muss von diesem Lohn leben können.

Das schafft endlich gleiche Bedingungen für alle Unternehmen und beendet den Preiskampf auf dem Rücken der Angestellten. Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können. Dass dieser Weg nicht so falsch sein kann, belegen auch die jüngsten Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung: Mecklenburg-Vorpommern ist deutscher Wachstumsmeister. In keinem anderen Bundesland ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr stärker gestiegen.“

Bruttoinlandsprodukt 2023 in M-V

Schwerin – Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat heute aktuelle Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit:„Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die Robustheit der überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft im Land. Auch die geringere Abhängigkeit von internationalen Strömen zeigt sich hier. Wir werden weiter mit unserer Wirtschaftspolitik die Unternehmen im Land darin unterstützten, solide zu wachsen und so auch in schwierigen wirtschaftlichen Situation solide zu wirtschaften. Wirtschaft ist auch Psychologie, die aktuellen Zahlen helfen; die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar besser als einige sagen.“

Arbeitsmarkt im März 2024

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im März zwar ab, allerdings weniger als sonst in diesem Monat. Die konjunkturelle Flaute macht sich also nach wie vor am Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt behauptet er sich aber weiter relativ gut“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -45.000 auf 2.769.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +176.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2024 um 45.000 auf 2.769.000 gesunken. Der Rückgang fiel in diesem Jahr aber vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 4.000. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 176.000 höher.

Die Arbeitslosenquote sank im März 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Sie lag im März 2024 bei 3.606.000 Personen. Das waren 143.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. März für 48.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, 10.000 weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 194.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 154.000 im Dezember und 175.000 im November.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 45,83 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 199.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Dezember auf Januar 2024 saisonbereinigt um 27.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 205.000 auf 34,75 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,48 Millionen Personen hatten im Januar 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 116.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,35 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 707.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2024 um einen Punkt auf 113 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

907.000 Personen erhielten im März 2024 Arbeitslosengeld, 105.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im März bei 3.995.000. Gegenüber März 2023 war dies ein Anstieg um 56.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis März 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 317.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 190.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 438.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. 281.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Richtlinie zur Meisterprämie erweitert

Auch Neugründungen können gefördert werden

Schwerin – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV fördert seit dem Jahr 2015 die Unternehmensnachfolge von Meisterbetrieben im Handwerk über die „Meisterprämie“. Handwerks- und Industriemeister, die einen bestehenden Meisterbetrieb übernehmen wollen, werden mit einem personengebundenen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt. Zum Jahresbeginn 2024 wurde die Förderrichtlinie erweitert. „Neu ist, dass wir neben der Unternehmensnachfolge jetzt auch Neugründungen unterstützen. Damit erweitert sich der Kreis der Berechtigten. Uns ist es wichtig, dass es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine große Vielfalt von handwerklichen Meisterbetrieben gibt. Deshalb haben wir die Richtlinie angepasst“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Des Weiteren erfolgt erstmalig eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro im Rahmen der Richtlinie bei Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person nach Ablauf von zwölf Monaten nach Eintritt in die Unternehmensnachfolge oder Neugründung im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate einen Nachweis erbringt über die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes. Der geschaffene Arbeitsplatz muss mindestens tarifgleich vergütet werden und ab Einstellung mindestens zwölf Monate bestehen. „Die Zuwendungen sollen einen Anreiz bieten, Arbeitsplätze zu erhalten und im besten Fall auch neue Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte Schulte.

Seit dem Jahr 2015 bis 2023 wurden 174 Meisterprämien in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro für Unternehmensnachfolgen im Handwerk gefördert. Anträge für die Förderung können beim Landesförderinstitut beantragt werden. Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 225.000 Euro bereit.

Auch die Richtlinie zum Meister-Extra wurde vom Wirtschaftsministerium bis zum 31.12.2028 verlängert. Meisterabsolventen können nach erfolgreichem Meisterabschluss einen Antrag stellen bei ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer. Das Land MV honoriert diese Leistung weiterhin mit 2.000 Euro pro Absolvent und Meisterabschluss und für die 50 Besten des Jahres in ihrem Gewerk zusätzlich mit 3.000 Euro. Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 920.000 Euro bereit. In den Jahren 2016 bis 2023 erhielten 2.303 Absolventinnen und Absolventen eine Förderung. Insgesamt wurden 4,237 Millionen Euro ausgereicht.

Insgesamt sind derzeit über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und rund 5.000 Auszubildende. Es wird ein jährlicher Umsatz von etwa neun Milliarden Euro erwirtschaftet. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

Wachstumschancengesetz beschlossen

Schwesig: Neues Gesetz entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit Unterstützung Mecklenburg-Vorpommerns das Wachstumschancengesetz beschlossen. Es sieht eine Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 3,2 Milliarden Euro vor. Ministerpräsidentin Schwesig zeigte sich erfreut, dass dem Kompromissvorschlag aus dem von ihr geleiteten Vermittlungsausschuss mit klarer Mehrheit zugestimmt wurde.

„Das Gesetz setzt Impulse in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Es entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Investitionen schneller abschreiben können. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen kleinen und mittleren Unternehmen wichtig. Und es setzt Impulse für die Bauwirtschaft, insbesondere für den Mietwohnungsbau. Davon profitiert auch das Handwerk. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss gefunden haben, der von Bundestag und Bundesrat mit klarer Mehrheit bestätigt wurde.“

Keine Mehrheit fand ein Antrag, auch beim Haushaltsfinanzierungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Mecklenburg-Vorpommern steht an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte. Wir halten die vom Bund vorgesehenen Kürzungen für falsch. Es ist gut, dass sich der Bund nun auf die Landwirtschaft zubewegt. Aber das, was bisher auf dem Tisch liegt, geht nicht weit genug. Wir brauchen eine Lösung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft“, bekräftigte Schwesig die Haltung der Landesregierung.

Investitionen in bestehende Betriebsstätte

Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG investiert weiter in Betriebsstätte in Neustadt-Glewe / Schulte: Unternehmen ist international aktiv – Investition sichert 82 Arbeitsplätze und schafft neun neue Jobs

Neustadt-Glewe – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute bei der Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG in Neustadt-Glewe über aktuelle Vorhaben informiert und vor Ort einen Fördermittelbescheid übergeben.

„Die Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG hat sich über die nationalen Grenzen hinaus einen guten Ruf als Spezialist für das Innen-Elektropolieren von Edelstahlrohren, die beispielsweise in Halbleiterfabriken genutzt werden, erarbeitet. Deshalb ist es notwendig geworden, die Betriebsstätte zu erweitern, um die Produktion auszuweiten. Mit der Investition werden 82 Arbeitsplätze gesichert und neun neue Jobs geschaffen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Henkel Beiz- und Elektropoliertechnik GmbH & Co. KG ist im Bereich Dienstleistungen insbesondere für die chemische und elektrochemische Bearbeitung von Metalloberflächen tätig. Das Geschäftsmodell basiert nach Unternehmensangaben auf vier Bereichen: Lohnpoliertechnik, Partnerschaft mit Rohr- und Formteile-Verarbeitern, Vor-Ort-Kundenservice und Verkauf von Chemikalien.

Derzeit wird die Betriebsstätte unter anderem um ein weiteres Gebäude für den Produktionsbereich sowie Verwaltungs- und Sozialräume erweitert. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, in den An- und Umbau der CleaningHall sowie die Errichtung und Ausstattung eines Reinraums zu investieren. Zusätzlich sollen auch Energiemodernisierungsmaßnahmen durchgeführt und beispielsweise Isolierung, Dach und Fenster umgebaut und Photovoltaikanlage und Transformatorenhaus zur ausschließlichen Eigennutzung installiert werden.

Die Gesamtinvestition beträgt 2,48 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 620.000 Euro.

„HyTruck“ – internationales Projekttreffen

Jesse: Grundlagen für ein transnationales Wasserstofftankstellennetz im Ostseeraum für den Güterverkehr schaffen – das passt zu unserer Ostseestrategie

Dummerstorf – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit entwickelt derzeit gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern die Grundlagen für den Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von Rostock über Berlin-Brandenburg, Poznan, Kaunas, Vidzeme bis nach Helsinki. Zu diesem Thema findet derzeit in Rostock noch bis Mittwoch (20.03.) ein Treffen der neun Projektpartnerinnen und -partner aus sieben Ländern des Ostseeraumes (Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Schweden und Finnland) statt.

„Grüner Wasserstoff ist eine zukunftsträchtige Alternative für den Güterverkehr. Mit dem Projekt ´HyTruck´ möchten wir mit den beteiligten Partnerinnen und Partnern die Grundlagen für ein Wasserstofftankstellennetz für den Schwerlasttransport schaffen. Das Thema Wasserstoff ist für Mecklenburg-Vorpommern ein zentraler Baustein in der Umsetzung der Energiewende. Mit unseren natürlichen Gegebenheiten als flächen-, wind- und sonnenreiches Küstenland und unseren Häfen als Energiedrehscheiben ist unser Land für die Nutzung und Wertschöpfung erneuerbarer Energien prädestiniert.

Mit dem grünen Strom haben wir das Potenzial, uns zu einer Wasserstoff-Erzeugungs- und -Verbrauchsregion zu entwickeln“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Veranstaltung.

Ziel des Projektes „HyTruck“ ist es, die Entwicklung eines länderübergreifenden Netzes von grünen Wasserstofftankstellen für den Schwerlasttransport zu unterstützen. Speditions- und Logistikunternehmen, die große Flotten schwerer Fahrzeuge unterhalten, könnten mit Investitionen in Wasserstofffahrzeuge einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Voraussetzung dafür, dass ein wasserstoffbetriebener LKW quer durch den Ostseeraum fahren kann, ist, dass unterwegs Wasserstoff (H2) getankt werden kann.

Das „HyTruck“-Projekt strebt die planerische und konzeptionelle Entwicklung eines transnationalen Wasserstoff-Tankstellennetzes für den Schwerlastverkehr an, um einen CO2-freien Gütertransport im Ostseeraum zu ermöglichen. Des Weiteren soll im Rahmen des Projektes auch Räume untersucht werden, die potenziell für eine Wasserstofftankstelle für den Schwerlastverkehr in Frage kämen. Für Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um die Region Rostock und das Autobahnkreuz A19/A20. „Die Region Rostock bringt hervorragende Voraussetzungen mit, um als erstes Wasserstoff-Hub in Mecklenburg-Vorpommern voranzugehen.

Angefangen mit dem Energiehafen Rostock, den geplanten IPCEI-Projekten, das geplante Wasserstoffkernnetz, das von Rostock nach Süden verläuft, die Querverbindung zwischen Rostock und Lubmin, sowie die gut aufgestellte Forschungslandschaft in der Region – all diese Faktoren werden dazu beitragen, den Wasserstoffhochlauf in Mecklenburg-Vorpommern zu beschleunigen“, sagte Jesse.

Im Raum Rostock gibt es derzeit zwei Wasserstofftankstellen, eine Wasserstofftankstelle für PKWs von H2Mobility und die erste Wasserstofftankstelle für den Schwerlastverkehr von H2APEX in Rostock-Laage.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 bleibt die Europäische Territoriale Zusammenarbeit eines der zentralen Ziele der europäischen Kohäsionspolitik, das aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt wird. Insgesamt stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 über acht Milliarden Euro EFRE-Mittel zur europaweiten Umsetzung von Interreg bereit. Für das Vorhaben „HyTruck“ stehen rund 2,6 Millionen Euro für 36 Monate zur Verfügung. Als sogenannter Lead-Partner des Projektes hat das Wirtschaftsministerium ein Budget von 618.000 Euro, davon beträgt der Eigenanteil 123.600 Euro.

Interreg ist in drei Stränge gegliedert. Interreg-A steht für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (in MV: Zusammenarbeit mit Polen und über die Seegrenzen hinweg im südlichen Ostseeraum); Interreg-B steht für die transnationale, regionalentwicklungspolitische Zusammenarbeit in abgegrenzten Kooperationsräumen. Aktuell werden 14 Kooperationsräume unterschieden, in denen eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten durchgeführt werden.

Deutschland ist in sechs dieser Programme vertreten: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Mecklenburg-Vorpommern ist in den Bereichen Ostseeraum und Mitteleuropa vertreten. Interreg-C unterstützt die thematische Zusammenarbeit von europäischen Partnern.