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Kategorie: Wirtschaft

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Bilanz Wirtschaft 2023 und Ausblick 2024

Meyer: Wirtschaftliches Umfeld ist herausfordernd – Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern beweisen sich als stabile Konstanten

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat zum Ende des Jahres eine Wirtschaftsbilanz für Mecklenburg-Vorpommern gezogen. „Das aktuelle wirtschaftliche Umfeld ist schwierig und herausfordernd. Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Auch die Suche nach Fachkräften ist weiterhin eine große Herausforderung für die Unternehmen. Im Gesamtjahr 2023 ist mit einem leichten Rückgang der Wirtschaftsleistung zu rechnen. Unsere Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich dennoch robust. Industrie, Handwerk und Gesundheitswirtschaft bleiben stabile Konstanten der heimischen Wirtschaft. Auch der Tourismus entwickelt sich positiver als im vergangenen Jahr. Der Auftrieb der Verbraucherpreise hat sich im Jahresverlauf deutlich abgeschwächt. Das ist ein positives Zeichen. Für das kommende Jahr bestehen mittelfristig wieder gute Wachstumschancen für Mecklenburg-Vorpommern. Der Wirtschaftsstandort bietet auch weiterhin gute Bedingungen für zukunftsorientierte Investitionen“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Neuansiedlungen und Erweiterungen – rund 550 neue Jobs und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert

Im Jahr 2023 (Stand Anfang Dezember) wurden für 59 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft insgesamt rund 33 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 246,7 Millionen Euro realisiert werden. Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 550 Arbeitsplätze neu entstanden und über 1.500 Arbeitsplätze gesichert sein. Wichtige Ansiedlungen und Erweiterungen waren beispielsweise die Birkenstock Injektions GmbH in Pasewalk. Im September 2023 erfolgte die Betriebsaufnahme im neuen Werk; seitdem wird dort modernes Schuhwerk produziert. Langfristig sollen vor Ort 400 Arbeitsplätze entstehen. Zudem hat das Unternehmen Ypsomed Produktion GmbH in Schwerin eine Erweiterung der Produktionsstätte vorgenommen. Produziert werden an dem neuen Standort Bauteile für Pens, Autoinjektoren und Pumpensysteme. Diese werden im Anschluss mit Zulieferteilen zu fertigen Endprodukten montiert. Auch die TecMed GmbH in Schwerin hat eine Betriebsstätte zur Produktion von innovativen Insulinpods errichtet. „Die Begleitung von ansiedlungsinteressierten Unternehmen ist eine Daueraufgabe, die von den Wirtschaftsförderern des Landes engagiert und professionell durchgeführt wird. Erneuerbare Energien, Medizintechnik, maritime Wirtschaft sowie der Maschinenbau sind einige Schwerpunktbereiche, die verstärkt angesprochen werden. Um hier erfolgreich zu sein, braucht es eine leistungsfähige Infrastruktur. Hier werden wir die Kommunen weiter unterstützen, um attraktive Gewerbestandorte zu bieten“, sagte Meyer.

2023: Investitionen in Höhe von 269 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Infrastruktur

Im Jahr 2023 gab es 59 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 269 Millionen Euro, die in Höhe von rund 188 Millionen Euro gefördert wurden. Dabei handelte es sich unter anderem um zwölf Vorhaben zur Erschließung und Anbindung von Gewerbegebieten, die mit etwa 81,55 Millionen Euro unterstützt wurden – hervorzuheben sind hier die Förderung der Erschließung der Gewerbegebiete in Wismar-Kritzow und Bentwisch. Für die Umgestaltung des Werftbeckens Warnemünde zu einem maritimen Gewerbepark für nachhaltige Energietechnologien wurde eine Zuwendung in Höhe von 67,5 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von 90 Millionen Euro zugesichert. Für den Ausbau der touristischen Infrastruktur ergingen im Jahr 2023 insgesamt 27 Zuwendungen mit einem Zuschussvolumen in Höhe von rund 42,9 Millionen Euro bei Gesamtinvestitionen von 73,04 Millionen Euro. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die Neugestaltung des Hafens Zingst, die Erweiterung der Kläranlage Zinnowitz sowie den Freizeitbereich Mueß mit Schiffsanleger. „Mecklenburg-Vorpommern kann mit seinen Standortvorteilen punkten. Aber die Vermarktung regionaler Industrie- und Gewerbegebiete wird zunehmend herausfordernder, da die Anforderungen potenzieller Investoren hinsichtlich Lage, Standortqualität und Infrastruktur steigen. Deshalb brauchen wir moderne, gut ausgebaute Gewerbegebiete für Unternehmen. Denn jede neue Investition und jede Unternehmenserweiterung sichert und schafft Arbeitsplätze im ganzen Land. Besonders wichtig sind nachhaltige Gewerbegebiete, in denen vor allen Dingen regional produzierte grüne Energie zur Verfügung steht. Deshalb werden sie besonders gefördert“, sagte Meyer.

Maritime Standorte in Mecklenburg-Vorpommern mit zukunftsträchtigen Entwicklungen

Bei den Werften in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Strukturwandel stattgefunden. Der Bund betreibt das Marinearsenal in Rostock mit rund 500 Beschäftigten insbesondere zur Wartung und Instandhaltung der in Rostock stationierten Korvetten. Die thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) plant am Standort Wismar den Bau von Unterwasserschiffen und, mittel- bis langfristig, auch Überwasserschiffen und erhofft sich Aufträge aus dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen 100-Milliarden-Sondervermögensprogramm für die Bundeswehr. Frühestens ab dem Jahr 2025 könnten im U-Bootbau bis zu 800 Arbeitsplätze entstehen. Darüber hinaus wurde der Standort der MV Werften Kabinenproduktion durch die Firma Eppendorf SE übernommen. Am ehemaligen MV Werften-Standort Stralsund entsteht ein maritimer Gewerbepark. Dort hat sich beispielsweise die Strela Shiprepair angesiedelt, die in diesem Jahr bereits zahlreiche Handelsschiffe repariert hat. Mit der Sanierung der Gorch Fock 1 durch die ebenfalls in Stralsund neu ansässige Firma Fosen Yards wird einem prominenten Aushängeschild der Stadt Stralsund neuer Glanz verliehen.

Auch die Neptun Werft in Rostock hat im Jahr 2023 von ihrem langjährigen Hauptkunden, der Viking River Cruises AG, Aufträge zum Bau von insgesamt zehn Flusskreuzfahrtschiffen erhalten. Zudem fertigt das Unternehmen zwei Doppelhüllentanker für die Deutsche Marine (Klasse 707, Kiellegung des ersten Tankers erfolgte am 08.08.2023 in Rostock) sowie das Forschungsschiff METEOR IV für den weltweiten Forschungseinsatz. Im November 2023 haben die Meyer-Gruppe und die belgische Firma Smulders ihr Joint Venture „Neptun-Smulders-Engineering“ in Rostock der Öffentlichkeit vorgestellt und damit einen wichtigen Schritt zum gemeinsamen Bau von Konverterplattformen getan.

Die Peenewerft in Wolgast hat nach dem Abschluss des Bauprogramms der Korvetten mit der Kiellegung des ersten Achterschiffs von vier Fregatten des Typs F126 der niederländischen Werft Damen Shipyards. Gegenwärtig wird die Peenewerft durch die Überdachung eines bereits vorhandenen Trockendocks aufgewertet. Das Land fördert dieses Vorhaben mit 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Tamsen Maritim in Rostock hat für die deutsche Generalzolldirektion zwei je 23 Meter lange Patrouillenboote mit flachem Rumpf für den Einsatz im Wattenmeer abgeliefert. Weiterhin wurde mit dem Bau von zwei STS-Arbeitsbooten (Sicherung, Transport, Schleppen) der Klasse 744 in Kooperation mit der Tangermünder SET-Werft erstmals ein Neubauauftrag der Bundeswehr erfüllt. Für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wurde der zwölfte Neubau eines Seenotrettungsbootes fertiggestellt.

„Die Entwicklungen an den Werftstandorten des Landes stimmen positiv. Entscheidend ist, dass wir diesen Weg konsequent weitergehen können, die Werften neue Aufträge generieren und vor allem das wertvolle Wissen der Mitarbeitenden erhalten. Mit Unterstützung des Maritimen Zukunftsbeirates werden weiter strategische Ziele für die Branche definiert und umgesetzt“, sagte Meyer.

Mehr finanzielle Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation

Die EU-Kommission hat einer Aufstockung der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen (FuE) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von 168 auf 266 Millionen Euro für die Förderperiode 2021-2027 zugestimmt. Das ist nochmals ein deutlicher Aufwuchs im Vergleich zur letzten Förderperiode. Dabei sind ca. 134 Millionen Euro für einzelbetriebliche FuEuI-Förderung, ca. 102 Millionen Euro für Verbundforschungsförderung und ca. 30 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologietransfer eingeplant. „Ziel ist es, die Potenziale der Wissenschaft des Landes für die Entwicklung in der regionalen Wirtschaft zu nutzen. So können Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft weiterwachsen“, sagte Meyer.

Ende November 2023 ist die Richtlinie für Forschungs- und Entwicklungsförderung neu gefasst worden und in Kraft getreten. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Mecklenburg-Vorpommern gilt für die neue Förderperiode mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zum Jahr 2027. Von der Förderung profitiert beispielsweise die RoweMed AG – Medical 4 Life. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und vertreibt Spezialprodukte für die Medizintechnik in Parchim. Ziel des Verbundprojektes „Medi-Flow – Innovatives Filtrations- und Reservoirsystem zur Steigerung der Patienten- und Prozesssicherheit in der personalisierten Zell- und Gentherapie“ mit dem Projektpartner ist der IIB e.V. ist die Entwicklung von Fluidhandling-Systemen (verschiedene Module) für Zell- und Gentherapie. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden in weiteren Schritten zu vermarktungsfähigen Systemen entwickelt und erweitern das Portfolio der Firma RoweMed AG.

Zudem soll mit der Neuaufstellung der „Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern“ die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstandes nachhaltig weiter gestärkt werden. Ziel ist es, den Mittelstand und deren Beschäftigte bei der Umsetzung neuer digitaler Prozesse nachhaltig zu unterstützen. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können, können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50 000 EUR je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30 000 Euro betragen. Gefördert werden im Rahmen dieses Förderaufrufs Digitalisierungsvorhaben in der Produktion, im Handwerk und im Tourismus.

Ein besonderer Schwerpunkt der wirtschaftsnahen FuE-Förderung ist der Bereich der Erneuerbaren Energien – Wasserstofftechnologien. Die Landesregierung fördert hier den Aufbau und den Betrieb einer Forschungsfabrik Wasserstoff. Im Rahmen des Gesamtvorhabens werden das Leibniz Institut für Katalyse (LIKAT), das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) und das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP) technologische Ansätze für eine Wasserstoffwirtschaft der Zukunft entwickeln.

Mit Hilfe von grünem Wasserstoff sollen alternative Treibstoffe entwickelt werden, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Gesundheitswirtschaft trägt maßgeblich zu Wertschöpfung und Beschäftigung im Land bei

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern, in denen die Gesundheitswirtschaft in besonders hohem Maße zu Wertschöpfung und Beschäftigung beiträgt. Im Jahr 2021 generierte die Branche im Land etwa 6,5 Milliarden Euro Wertschöpfung – das entspricht etwa 14,6 % der Wirtschaftsleistung des Landes insgesamt und beschäftigte mehr als 160.000 Erwerbstätige. In Unternehmen und Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft arbeiten etwa 21,3 % aller Erwerbstätigen in MV. Das ist bundesweit der höchste Anteil (Deutschland gesamt: 17,4%). Im Jahr 2023 wurde die strategische Ausrichtung der Branche weiter fortgeführt und umgesetzt. Hierzu wurde gemeinsam mit der BioCon Valley® GmbH (BCV), dem Netzwerk für die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die Arbeit des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft unterstützt, um Projekte mit Modellcharakter herauszufiltern.

Die Bedeutung der Branche fand auch 2023 wieder in der Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft ihren Ausdruck. Die 18. Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft (NBKGW) fand unter dem Titel „#Gesundheit2023: Innovation und Zusammenarbeit für eine nachhaltige Zukunft“ am 07. und 08.06. in Rostock statt. Besonders hervorzuheben ist das hohe Engagement des diesjährigen Partnerlandes Irland. Unter der Leitung des Ministers of State Neale Richmond und des Botschafters S. E. Dr. Nicholas O’Brien besuchte eine 30-köpfige Delegation die Konferenz. In einer eigens geschaffenen „Irish Lounge“ stellten elf Aussteller die irische Gesundheitswirtschaft vor. Die partnerschaftliche Beziehung zu Irland soll im kommenden Jahr mit einer Wirtschaftsdelegationsreise unter der Leitung von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer ausgebaut werden.

Im Jahr 2023 erfolgte erstmals eine institutionelle Förderung der BioCon Valley® GmbH in Höhe von rund 1,08 Millionen Euro. Zudem werden erneut Mittel in Höhe von einer Million Euro für 2024 bereitgestellt, um innovative Projekte des Ideenwettbewerbs Gesundheitswirtschaft zu fördern. Im Rahmen des Wettbewerbes soll das Potenzial der Branche durch Vernetzung, Marketing, Fachkräftesicherung und Internationalisierung weiter erschlossen und somit die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Standortes Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. „Um an die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Branche der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern anzuknüpfen, bedarf es der kontinuierlichen Umsetzung von Koordinierungs- und Netzwerkarbeit auf hohem Niveau, die durch die BioCon Valley® GmbH geleistet wird“, sagte Meyer.

Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Sitzung des Kabinetts über den Start des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ ab dem 1. Januar 2024 informiert.

„Wir wollen damit die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen“, verdeutliche Drese am Dienstag in Schwerin. „Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe zur Verfügung“, so die Ministerin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet.

Drese verwies darauf, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitergeber Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen. Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben.

Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Was ist die Ausgleichsabgabe?

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

SmartHeat Deutschland GmbH erweitert

Schulte: Vorhaben sichert 27 Arbeitsplätze und schafft fünf neue Jobs

Güstrow – Unternehmenserweiterung bei der SmartHeat Deutschland GmbH in Güstrow: Am Dienstag (19.12.) wurde in Güstrow offiziell der erste Spatenstich für die Erweiterung des Produktionsgebäudes gesetzt. „Das Unternehmen hat sich seit seiner Gründung im Bereich der Wärmepumpen einen guten Namen erarbeitet.

Durch das gestiegene Interesse von Privat- und Gewerbekunden ist es jetzt notwendig geworden, den Unternehmensstandort zu vergrößern. Mit dem Vorhaben werden 27 Arbeitsplätze gesichert und fünf neue Jobs geschaffen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte. Vor Ort war für das Wirtschaftsministerium Ralf Sippel, Referatsleiter Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen.

Gegründet als Güstrower Maschinenbau GmbH ist die SmartHeat Deutschland GmbH seit dem Jahr 2000 unter anderem auf dem Gebiet der Produktion von Wärmepumpen aktiv. Das Unternehmen entwickelt Wärmepumpen und bringt diese zur Serienproduktion.

Nach Unternehmensangaben werden die Produkte weltweit für private, Gewerbe- und Industriebauten vertrieben. Zudem verfügt die SmartHeat Deutschland GmbH über einen Schulungs- und Trainingsbereich, in dem Kunden und Partner die angebotenen Wärmepumpen in den jeweiligen Anwendungsgebieten simuliert werden können.

Jetzt soll der Unternehmenssitz erweitert werden um eine neue Produktionshalle mit einer Nutzfläche von rund 2.800 Quadratmetern. Zudem wird in den Maschinenpark investiert, unter anderem sollen eine Krananlage, Regalsysteme und Werkzeuge gekauft werden.

Die Gesamtinvestition beträgt 3,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 578.000 Euro.

Einführung von Digitalisierungslösungen

Meyer: Ziel ist, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten

Schwerin – Mit der Neuaufstellung der Digitalisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft insbesondere des Mittelstandes im Land Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig weiter gestärkt werden. „Der technologische Wandel in den Unternehmen steht im Fokus. Er soll sich mit Veränderungen und Neuerungen in der Technik sowie in verbesserten oder neuartigen Methoden und Arbeitsabläufen niederschlagen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Der Förderaufruf beinhaltet drei Schwerpunktbereiche: Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Digitalisierung im Handwerk und Digitalisierung im Tourismus.

Ziel ist es, den Mittelstand und deren Beschäftigte bei der Umstellung von analogen auf neue digitale Prozesse nachhaltig zu unterstützen. Dabei werden betriebliche Kleinstinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten unterstützt, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können. „Die neue Fördermaßnahme soll auch zur Unterstützung der Fachkräftestrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Mit Hilfe von Digitalisierung, Automatisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden“, sagte Meyer.

Mit Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt 2024/2025 werden pro Jahr rund 1,5 Millionen Euro für die Digitalisierungsförderung zur Verfügung stehen. Projektskizzen in digitaler Form können ab dem 08. Januar 2024 bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Rahmen eines Förderaufrufes eingereicht werden. Den Förderaufruf, notwendige Formulare sowie weitere Informationen finden interessierte Unternehmen auf (www.tbi-mv.de).

Förderbescheide übergeben

Radweg, Schiffsanleger, Industriepark und Nahverkehr Schwerin / Schulte: Wir unterstützen die Stadt bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen

Schwerin – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Montag (18.12.) Fördermittelbescheide an den Oberbürgermeister der Stadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier, übergeben.

„Die Landeshauptstadt Schwerin ist ein attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten. Auch Tagesausflügler und Urlaubende wissen das große Angebot an Freizeitaktivitäten zu schätzen. Jetzt unterstützen wir die Stadt, um weitere wichtige Infrastrukturmaßnahmen voranzubringen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Im Generationenpark Lankow soll der Quartiersradweg ausgebaut werden. Das geförderte Vorhaben umfasst die Sanierung eines etwa 1.150 Meter langen Teilstücks im Stadtteil Schwerin-Lankow, zwischen der Kieler Straße und der Ratzeburger Straße. Der zu sanierende Radweg wird bei einer Breite von zweieinhalb Metern in Asphaltbauweise hergestellt.

Hierbei werden unter anderem Wurzelschäden und die Oberflächenentwässerung instandgesetzt. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen; die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen. Die Gesamtinvestition beträgt knapp 555.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von knapp 500.000 Euro nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) aus Landesmitteln.

„Da in unmittelbarer Nähe entlang des Radweges ein Stadtteilzentrum und ein Spielplatz entstehen, werden künftig mehr Anwohnerinnen und Anwohner dort mit dem Rad unterwegs sein. Durch den Neuausbau wird ein sicheres Umfeld für die Radfahrerinnen und Radfahrer im Wohnquartier geschaffen“, sagte Schulte.

Die Stadt Schwerin plant, den Freizeitbereich am Freilichtmuseum Mueß aufzuwerten. Dazu ist unter anderem der Neubau eines öffentlichen Schiffsanlegers mit Empfangspavillon, Promenadenbau, Neubau der Zuwegung bis Alte Crivitzer Landstraße sowie ein Spielplatzbau vorgesehen. Die Gesamtinvestition beträgt knapp 6,1 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 5,8 Millionen Euro. Mit dem Freilichtmuseum Volkskunde Schwerin-Mueß verfügt die Landeshauptstadt über eine etablierte Kultureinrichtung mit hohem Freizeit-, Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert. Das soll weiter gestärkt werden, um weitere Besucherinnen und Besucher für das Museum zu begeistern. Deshalb unterstützen wir die Investition“, sagte Schulte.

Im Industriepark Schwerin ist vorgesehen, bauvorbereitende Arbeiten zu tätigen. Dabei geht es unter anderem um Planungsleistungen für Arten- und Naturschutz, Munitionsberäumung sowie für die Zubringerstraße zur A14. Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro.

„Um gewerbliche Ansiedlungen zu ermöglichen, muss in den Gewerbestandorten des Landes die Infrastruktur passen. Dabei unterstützen wir die Stadt Schwerin“, so Schulte.

Zudem soll eine Fahrradstraße neu gebaut werden an der nördlichen Seite der Gadebuscher Straße mit einer Länge von etwa 1.175 Metern und einer Breite von vier Metern. Ferner ist zwischen der Ratzeburger Straße im Westen und dem neu gebauten Knotenpunkt Möllner Straße/Am Neumühler See ein getrennter Geh- und Radweg geplant.

Der Radweg wird in einer Breite von 2,50 Metern und mit einer Länge von etwa 180 Metern für den ersten und etwa 72 Meter für den zweiten Abschnitt in Pflasterbauweise gebaut. Nach dem Knotenpunkt bis zu der Einmündung Möllner Straße wird der Geh- und Radweg fortgeführt. Die geplante Fahrradstraße beginnt östlich der Einmündung Möllner Straße und verläuft bis zur Höhe Lankower Straße im Osten. Neben den Fahrradstraßen sind grundstücksseitig Gehwege anzulegen.

Zusätzlich sollen 34 Stellplätze realisiert werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 2,25 Millionen Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben nach der Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL) in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro. „Mit dem Bau der Fahrradstraße wird eine durchgängige Radverkehrsverbindung zwischen dem Stadtzentrum und dem Stadtteil Friedrichsthal geschaffen. Der Lückenschluss ermöglicht es, beispielsweise Schulen und Einkaufsmöglichkeiten gefahrlos mit dem Fahrrad zu erreichen“, sagte Schulte.

Zudem soll der Schweriner Nahverkehr weiter verbessert werden. Die Stadt Schwerin will für die Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) die Modernisierung der Straßenbahntriebwagen vorantreiben. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln. Um weitere Aufwendungen beispielsweise für Gleisanlagen, Stromversorgungssysteme sowie Signal,- Leit- und Sicherungseinrichtungen finanzieren zu können, unterstützt das Land die Stadt Schwerin zudem mit weiteren 1,6 Millionen Euro.

Abfallwirtschaftsplan bis 2031 veröffentlicht

Schwerin – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hatte dem Kabinett den Entwurf des Abfallwirtschaftsplans (AWP) für den Prognosezeitraum 2021 bis 2031 am 05. Dezember vorgelegt. Heute erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Bundesländer haben die gesetzliche Pflicht, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen, diese nach 6 Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.

„Ein Abfallwirtschaftsplan muss den gegenwärtigen Stand der Abfallbewirtschaftung darstellen und einen Ausblick über die Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre geben. Daher wurde der Betrach­tungszeitraum bis 2031 gewählt“, erklärt der Minister.

Folgender Stand der Abfallbewirtschaftung wurde demnach ermittelt: „Das Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen betrug im Jahr 2020 in M-V rund 480 kg je Einwohner (kg/EW) und damit ca. 30 kg/EW mehr als im Jahr 2014. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf den Anstieg des Aufkom­mens an Bioabfällen zurückzuführen, der so politisch auch gewollt ist, nämlich die Reduzierung des Anteils biogener Abfälle im Restmüll. Das Siedlungsabfall­aufkommen M-V im Jahr 2020 belief sich auf ca. 772.000 Mg.

Für den Zeitpunkt 2031 wird, je nach unterstelltem Szenario, ein Gesamtaufkommen zwischen 729.000 Mg und 755.000 Mg erwartet. Diese Reduzierung (ca. 2 % bis 6 %) ist maßgeblich auf die abnehmende Bevölker­ungsentwicklung zurückzuführen. Unter Berücksichti­gung des prognostizierten Abfallauf­kommens stehen auch in Zukunft ausreichende Behandlungskapazitäten für die Siedlungsabfall­behandlung insgesamt zur Verfügung“, so Backhaus.

Im Sinne einer hochwertigeren Verwertung der Abfälle aus der Biotonne solle jedoch der Ausbau der Vergärungs­kapazitäten für die Behandlung auch dieses Abfallstromes weiter vorangetrieben werden, ergänzt der Minister.

„Mineralische Abfälle sind die massenmäßig größte Abfallfraktion bundesweit und auch im Land M V“, fährt Backhaus fort. „Die Gesamtmasse an in M-V entsorgten mineralischen Abfällen beläuft sich auf ca. 4,2 Mio. Mg im Jahr 2020. Die größte Fraktion unter den minera­lischen Abfällen stellen Böden dar, deren Hauptent­sorgungsweg die Verfüllung von Tagebauen ist (ca. 2,2 Mio Mg). Die Behandlungs- und Entsorgungs­kapazitäten in Behandlungsanlagen, Tagebauen und Deponien (DK 0 bis II) werden als ausreichend für die im Planungs­zeitraum (bis 2031) prognostizierten mineralischen Abfall­massen betrachtet (Prognose 2031: gleichblei­bend 4,2 Mio Mg).

Das Aufkommen an Klärschlamm beläuft sich in M-V im Jahr 2020 auf ca. 29.500 Mg TS (Trockensubstanz). Etwa die Hälfte dieses Aufkommens wurde im Jahr 2020 thermischen Behandlungsanlagen zugeführt. Die Klärschlammmenge für das Jahr 2031 wird mit 29.900 Mg TS prognostiziert.

Bei der Entsorgung wird die thermische Behandlung der Klärschlämme weiter an Bedeutung gewinnen, da Möglichkeiten der bodenbe­zogenen Verwertung zunehmend beschränkt werden sowie ab 2029 bei Klärschlamm mit einem Phosphor­gehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse die Rückgewinnung von Phosphor gefordert wird. Sofern die bislang geplanten Anlagen (EEW GmbH & Co. KG und KKMV) wie geplant in Betrieb gehen, stünden mit der bereits in Betrieb befindlichen Anlage des ZWAR in Bergen/Rügen ab dem Jahr 2023/2025 ausreichend Kapazitäten für die Monover­brennung von Klärschlämmen zur Verfügung.

Die Masse der in M-V erzeugten gefährlichen Abfälle ist im Zeitraum von 2014 bis 2020 von 254.351 Mg/a auf 339.641 Mg/a gestiegen. Im Jahr 2020 entfielen rund 53 % der gefährlichen Abfälle unter die Rubrik der Bau- und Abbruchabfälle (u.a. Boden und Steine, asbest­haltige Baustoffe, kohlenteerhaltige Bitumengemische). Die Entsorgung erfolgt vorrangig in Behandlungsanlagen oder auf Deponien. Etwa 41 % (ca. 140.660 Mg) der gefährlichen Abfälle aus M-V werden in anderen Bundesländern entsorgt.

Allerdings findet gleichzeitig auch der Import von gefährlichen Abfällen zur Entsor­gung aus anderen Bundesländern statt (2020: ca. 170.000 Mg). Insgesamt wird bis zum Jahr 2031 von weitestgehend gleichbleibenden Abfallmengen ausgegangen. Für die Entsorgung stehen in ausrei­chendem Maße Kapazitäten in M-V zur Verfügung“, so Backhaus.

Zum grenzüberschreitenden Abfalltransport führt der Minister weiter aus: „Nach M-V wird vorrangig Holz, das gefährliche Stoffe enthält sowie Holz ohne gefährliche Stoffe, verbracht. Dabei dominiert als Entsorgungsverfahren die thermische Verwertung in Biomassekraftwerken.

Der Gesamtimport beträgt im Jahr 2020 ca. 64.000 Mg. In fast gleicher Größenordnung (2020: ca. 62.000 Mg) werden aus M-V Abfälle (vorrangig brennbare Abfälle aus der Abfallaufbereitung) zur thermischen Verwertung in Ersatzbrennstoffkraftwerke exportiert. Wesentliche Veränderungen in diesem stark marktwirtschaftlich geprägten Sektor sind derzeit nicht erkennbar“, so Backhaus, der abschließend erklärt, dass Prognosen stets mit Unsicherheiten verbunden seien:

„Wir werden das Auskommen der Abfallmengen genau beobachten, damit der Abfallwirtschaftsplan gegebenenfalls fortgeschrieben werden kann, zum Beispiel, wenn es notwendig werden sollte neuen Deponieraum zu schaffen.“

Neues Öffnungszeitengesetz in M-V

Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wird gestärkt

Schwerin – In der heutigen zweiten Lesung im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns wurde das neue Öffnungszeitengesetz der MV-Koalition beschlossen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christian Winter, erklärte dazu: „Mit dem neuen Öffnungszeitengesetz stärkt die MV-Koalition den Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, ohne dabei die verfassungsmäßige Sonntagsruhe für Arbeitnehmer aufzuweichen.

Wir schaffen für Unternehmer:innen mehr Planungssicherheit und stärken ihre Position im Wettbewerb mit angrenzenden Bundesländern. Das erreichen wir, indem bestehende Sonderregelungen in der kommenden Rechtsverordnung an die Sonderöffnungszeiten in Schleswig-Holstein angeglichen werden.

Zusätzlich wird der Antragsprozess für Gemeinden zu den kommenden Sonderöffnungszeiten transparenter und offener gestaltet.

Gleichzeitig stärken wir auch Arbeitnehmerrechte, indem Sonderregelungen in Grenzregionen gestrichen und Oster-, Pfingstsonntage, sowie der Tag der Arbeit von Sonderöffnungszeiten künftig ausgenommen werden.

Das neue Gesetz verbindet also die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen und Arbeitnehmer im Land gemeinsam mit einem zuverlässigen Schutz der Sonntagsruhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“