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Elektronische Patientenakte wird verpflichtend

Zum 1. Oktober: Elektronische Patientenakte wird für Gesundheitseinrichtungen verpflichtend

Schwerin – Am 15. Januar 2025 ist die elektronische Patientenakte (kurz ePA) in Deutschland gestartet und steht seither allen Versicherten zur Verfügung, die ihrer Nutzung nicht widersprochen haben. Nach einer Erprobungsphase in verschiedenen Modellregionen kann die ePA seit Ende April bereits von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt werden. Ab dem morgigen 1. Oktober 2025 wird ihre Nutzung für diese Einrichtungen jedoch auch gesetzlich verpflichtend.

„Konkret bedeutet das, dass Medizinerinnen und Mediziner, Krankenhäuser und Apotheken wichtige Dokumente wie etwa Befundberichte, Medikationspläne oder Arztbriefe digital in der ePA hinterlegen müssen, damit diese auch praxis- und arztübergreifend abrufbar sind“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute. Die ePA vernetze so Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele der bisher analog ablaufenden Arbeitsschritte werden dabei durch die ePA digitalisiert und vereinfacht.

„Oftmals liegen wichtige Befund- oder Behandlungsberichte aus vorhergehenden Behandlungen der Patientinnen und Patienten oder auch Informationen zur aktuellen Medikation nicht zeitgerecht und vollständig vor. Die ePA setzt genau da an. Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer können so die für ihre Patientinnen und Patienten geeignete Behandlung wählen. Auch sollen Doppelbehandlungen vermieden und Medikationsfehler sowie Wechselwirkungen reduziert werden“, wies Drese auf die Vorteile der ePA hin.

Nun müsse sich das System aber auch in der Praxis bewähren. Dazu gehört aus Sicht von Drese ausdrücklich auch, dass alle Gesundheitseinrichtungen mit einem entsprechenden ePA-Modul ausgestattet und an die entsprechende Infrastruktur angebunden sind. „Natürlich wird es am Anfang noch etwas ruckeln. Und wenn Lücken sichtbar und Fehler offenbar werden, sollten diese im Sinne einer positiven Fehlerkultur zügig behoben werden“, betonte die Ministerin.

Drese hob zudem hervor, dass für Patientinnen und Patienten die Nutzung der ePA freiwillig bleibe. Sie haben zudem die Möglichkeit, den Zugriff einzelner Einrichtungen auf ihre ePA zu steuern oder zu verweigern, zum Beispiel über die App der Krankenkasse. Weitere Informationen hierzu sowie zur elektronischen Patientenakte insgesamt stellen die Krankenkassen aber auch das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung.

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